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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Geld- oder Warenkredits"


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Drucksache 548/08

... ist, belief sich die Anzahl der Anfragen allein ihr gegenüber im Jahr 2007 auf über eine Million. Bei einem Aufwand von 9,98 Euro je Fall errechnet sich allein für dieses Unternehmen damit eine Belastung in Höhe von 9,98 Mio. Euro. Nach § 6a Abs. 2 Nr. 2 BDSG muss ein Vertragspartner, der eine Entscheidung mit einer rechtlichen Folge oder erheblichen Beeinträchtigung für den Betroffenen ausschließlich aufgrund von in einem automatisierten Verfahren ermittelten Daten trifft, auf Verlangen des Betroffenen die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung mitteilen. Diese Auskunftspflicht trifft insbesondere Banken, Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Unternehmen des Versandhandels, die beispielsweise über die Vergabe eines Geld- oder Warenkredits auf der Grundlage eines automatisierten Verfahrens unter Verwendung personenbezogener Daten entscheiden. Das BMI geht hier von einer Fallzahl von 100 Anfragen auf Mitteilung der Ablehnungsgründe pro Jahr aus. Bei allein 5.000 bis 6.000 Kreditanfragen bei einer deutschen Großbank pro Tag scheint auch diese Fallzahl deutlich zu niedrig zu sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 28a
Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 28b
Scoring

§ 34
Auskunft an den Betroffenen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Entwurfs

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

V. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten für Unternehmen

a. Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

b. Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

2. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

VI. Sonstige Kosten

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 28a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 28b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 207: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme vom 23. Juli 2008 des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 207: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.