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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geld- oder geldwerten"


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Drucksache 243/1/11

... Eine Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld- oder geldwerten Sachleistungen ist dann gegeben, wenn sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen wie dies bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder führen (vgl. Gesetzentwurf zur Änderung des

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Drucksache 243/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1793 Absatz 1a Satz 2, 3 - neu - BGB

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 4 SGB VIII


 
 
 


Drucksache 243/11 (Beschluss)

... Eine Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld- oder geldwerten Sachleistungen ist dann gegeben, wenn sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen wie dies bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder führen (vgl. Gesetzentwurf zur Änderung des



Drucksache 537/1/10

... Eine Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld- oder geldwerten Sachleistungen ist dann gegeben, wenn sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen wie dies bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder führt (vgl. Gesetzentwurf zur Änderung des

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Drucksache 537/1/10




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1793 Absatz 1a Satz 2, 3 - neu - BGB

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 2a - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII

Zu Artikel 2 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 537/10 (Beschluss)

... Eine Vergleichbarkeit einer Dienstleistung mit Geld- oder geldwerten Sachleistungen ist dann gegeben, wenn sie unter vergleichbar engen Voraussetzungen wie dies bei Geld- und Sachleistungen der Fall ist, einem Dritten Vorteile gewährt oder sonstige Maßnahmen gegenüber Dritten veranlasst, die zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder führt (vgl. Gesetzentwurf zur Änderung des

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Drucksache 537/10 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1793 Absatz 1a Satz 2, 3 - neu - BGB

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 2a - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 55 Absatz 2 Satz 3 SGB VIII

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 55 Absatz 2 SGB VIII


 
 
 


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