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0492/05
0895/05
0569/05
0914/05
0002/1/05
0744/05
0817/05
0037/05
0108/05
0758/05
0726/05
0192/05
0586/05
0097/05
0575/05
0674/05
0636/05
0853/05
0898/05
0695/05
0947/05B
0913/05
0577/05
0520/05
0218/05B
0694/05
0423/05
0174/05B
0705/1/05
0183/05
0132/05
0233/05
0590/1/05
0221/05
0219/05
0574/05
0330/05
0758/1/05
0934/05
0576/05
0715/05
0237/05
0817/05B
0285/05B
0809/05
0107/05
0672/05
0942/05
0174/05
0493/05
0348/05
0485/05
0848/05
0275/05
0287/1/05
0581/05
0607/05
0764/05
0569/04
0872/04B
0969/04
0571/04B
0618/04
0565/04B
0267/04
0408/04B
0821/04B
0807/04
0917/04
0361/04
0166/04
0678/04
0565/04
0336/04
0983/04
0737/04
0806/04
0408/1/04
0872/1/04
0466/04
0622/04
0967/1/04
0687/1/04
0821/1/04
0576/04
1002/04
0438/04
0782/04
0860/04
0868/04
0565/1/04
0408/04
0687/04B
0874/04
0945/04
1012/04
0907/04
0882/04
0327/04
0578/04
1006/04
0907/1/04
0571/04
0429/04
0380/04
0904/04
0939/04
0301/04
0967/04B
0361/04B
0025/04B
0870/04
0105/04
0702/04
0865/04
0687/04
1011/04
0365/04
0985/1/04
0821/04
0165/04B
0804/04
0945/04B
0613/04
0850/04
0967/04
0915/04
0872/04
0907/04B
0923/03B
0546/03
0450/03
0504/03
0332/03B
0661/03B
0849/03
0856/03
Drucksache 283/15

... "Für einen Nachfolger, der dem in Absatz 4 Satz 5 Nummer 4 bezeichneten Personenkreis angehört, gilt Satz 3 zweiter Halbsatz mit der Maßgabe, dass dieser Nachfolger die vertragsärztliche Tätigkeit in einem Gebiet, in dem der Landesausschuss nach § 100 Absatz 1 das Bestehen von Unterversorgung festgestellt hat, nach dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 20 Absatz 1] erstmals aufgenommen hat. Für einen Nachfolger, der dem in Absatz 4 Satz 5 Nummer 6 bezeichneten Personenkreis angehört, gilt Satz 3 zweiter Halbsatz mit der Maßgabe, dass das Anstellungsverhältnis oder der gemeinschaftliche Betrieb der Praxis mindestens drei Jahre lang angedauert haben muss. Satz 5 gilt nicht, wenn das Anstellungsverhältnis oder der gemeinschaftliche Praxisbetrieb vor dem ... [einsetzen: Datum des Tages der 1. Lesung dieses Gesetzes im Deutschen Bundestag] begründet wurde. Hat der Landesausschuss eine Feststellung nach Absatz 1 Satz 3 getroffen, soll der Zulassungsausschuss den Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens ablehnen, wenn eine Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. Im Fall des Satzes 7 gelten Satz 3 zweiter Halbsatz sowie die Sätze 4 bis 6 entsprechend; Absatz 4 Satz 9 gilt mit der Maßgabe, dass die Nachbesetzung abgelehnt werden soll."



Drucksache 605/15 (Beschluss)

Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts



Drucksache 354/15 (Beschluss)

... "Erhebungen über die gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 38a sind gesondert zu erfassen." '



Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 9. Die Harmonisierung von Regelungen für den innergemeinschaftlichen Online-Handel kann nach Ansicht des Bundesrates ein grundsätzlich sinnvolles Instrument sein, um die Attraktivität des europäischen Binnenmarkts für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu steigern und die Belastungen - insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) abzusenken. Hierbei dürfen allerdings bewährte Verbraucherschutzstandards nicht abgesenkt werden. Auf die bestehenden Strukturen zu deren Durchsetzung ist Rücksicht zu nehmen.



Drucksache 237/15

... 3. sie durch eine Bezeichnung entsprechend Artikel 63 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1), die zuletzt durch Verordnung (EG) Nr. 15/2008 (ABl. L 8 vom 11.1.2008, S. 2) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung unter Anfügen des Wortes "Population" bezeichnet ist.



Drucksache 605/1/15

Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts



Drucksache 46/15

... 1. wenn die Leistungen aus einem Vertrag direkt an den Wert von Anteilen an Organismen für gemeinschaftliche Anlagen in Wertpapieren im Sinne der Richtlinie



Drucksache 274/15 (Beschluss)

... Gesetzbuchs und damit die Schaffung eines vollen gemeinschaftlichen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare.



Drucksache 278/15

... (3) Die Verbote des Absatzes 2 gelten auch für die mit dem Patentanwalt in Sozietät oder in sonstiger Weise zur gemeinschaftlichen Berufsausübung verbundenen oder verbunden gewesenen Patentanwälte und Angehörige anderer Berufe und auch insoweit einer von diesen im Sinne der Absätze 1 und 2 befasst ist."



Drucksache 324/15 (Beschluss)

... 3. Zeitnah sollte ein europäischer Leitfaden zur Einstufung des Risikos (analog zu den Leitlinien für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Systems zum raschen Informationsaustausch "RAPEX" gemäß Artikel 12 und des Meldeverfahrens gemäß Artikel 11 der Richtlinie



Drucksache 280/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Neufassung der Verordnung zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik. Er hält es für wichtig, diese Verordnung an die geänderten Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) anzupassen - insbesondere zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Ferner begrüßt der Bundesrat, dass die novellierte Verordnung künftig verstärkt Synergien bei der Umsetzung des europäischen Umweltrechts, insbesondere der Meeresstrategierahmenrichtlinie, ermöglichen soll.



Drucksache 495/15

... ) erlaubt den Zugriff des Insolvenzverwalters auf vorinsolvenzliche Abflüsse aus dem schuldnerischen Vermögen, um diese als Haftungsgrundlage für die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger wieder verfügbar zu machen. Sie trägt damit wesentlich dazu bei, dass das Insolvenzrecht seinem Anspruch gerecht werden kann, den Gläubigern im Rahmen eines geregelten Verfahrens gleichmäßige Befriedigung zu verschaffen. Das Insolvenzanfechtungsrecht muss dabei allerdings auf die Wahrung der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr bedacht sein, welche durch die Möglichkeit einer zwangsweisen Rückabwicklung bereits abgeschlossener Vorgänge beeinträchtigt werden kann. Es bedarf daher eines angemessenen Ausgleichs zwischen den durch das Insolvenzanfechtungsrecht geschützten Befriedigungsaussichten der Insolvenzgläubiger und den legitimen Erwartungen und Interessen derjenigen, die sich insolvenzanfechtungsrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sehen.



Drucksache 298/14

... Schulungen für mitgliedstaatliche Behörden über Trends und Geschäftsmodelle schutzrechtsverletzender Aktivitäten finden ebenso wie die Vermittlung bewährter Kennzeichnungstechniken weitgehend auf nationaler Ebene statt. Soweit es grenzübergreifende Lehrgänge und Wissensvermittlung gibt, richtet sich das Angebot häufig an bestimmte Strafverfolgungsbehörden und nicht an Behörden unterschiedlicher Fachrichtungen. In Bezug auf den Binnenmarkt besteht deshalb ein Bedarf an grenzübergreifenden Schulungsprogrammen für Behörden, die mit dem Schutz des geistigen Eigentums zu tun haben. 2012 und 2013 veranstaltete die Beobachtungsstelle Informationsseminare für Strafverfolgungsbeamte zu nachgeahmten Pestiziden und zur Arzneimittelkriminalität. Auf dieser Grundlage sollten jetzt Schulungen für nationale Beamte ins Auge gefasst werden, die für den Schutz geistigen Eigentums vor Ort zuständig sind. Im Mai 2013 fand ein Seminar des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CPVO) zum Sortenschutz statt, das sich an unterschiedliche Fachleute aus diesem Bereich richtete. 2014 wird die Beobachtungsstelle ihr Angebot an sektorbezogenen Schulungsprogrammen im Bereich des Immaterialgüterschutzes für die mitgliedstaatlichen Behörden weiter ausweiten. Europol, Eurojust, die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) und das CPVO werden in diese Arbeiten einbezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/14




1. Einführung

2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette

2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden

2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette

2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren

2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung

2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher

3. Zusammenarbeit der Behörden

3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts

3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte

4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes

4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten


 
 
 


Drucksache 122/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die EU-Justizagenda für 2020 der Konsolidierung und Implementierung bestehender Vorschriften des im Justizbereich erreichten gemeinschaftlichen Besitzstands Priorität beimessen muss, bevor in denselben Handlungsfeldern neue Initiativen ergriffen werden. Hierdurch kann das für die justizielle Zusammenarbeit notwendige gegenseitige Vertrauen auf- und insbesondere ausgebaut werden. Die in der Justiz notwendige Handlungssicherheit wird dadurch gestärkt.



Drucksache 458/1/14

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass derzeit die Möglichkeit zum innergemeinschaftlichen Verbringen von Zuchtschafen und -ziegen sowohl aus der Bundesrepublik Deutschland in andere Mitgliedstaaten als auch von anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland durch die erhöhten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 432/14

... sgesetzes - VersAusglG -) lassen schon den Grundsatz erkennen, dass das während der Ehe Erworbene gemeinschaftlich erwirtschaftet ist. Diese Regelungen des Eherechts gelten auf Grund von Verweisungsvorschriften im



Drucksache 618/14

... Mit dieser Verordnung werden die zum 1. Januar 2015 für internationale Beförderungen völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des ADR/RID/ADN (24. ADR-, 19. RID- und 5. ADN-Änderungsverordnung) in innerstaatliches Recht für innergemeinschaftliche und innerstaatliche Beförderungen (Artikel 1 GGVSEB § 1 Absatz 3) übernommen sowie daraus resultierende Änderungen insbesondere in den Zuständigkeiten und Pflichten in der GGVSEB in Kraft gesetzt.



Drucksache 223/1/14

... 1. sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben und davon mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig im Sinne der §§ 14, 15 sind oder eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz nach § 45a festgestellt wurde,



Drucksache 541/14

... Mit dieser Regelung wird erreicht, dass sich die örtliche Zuständigkeit in Statusfeststellungsverfahren nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nach dem Sitz des Auftraggebers bzw. Arbeitgebers richtet. Maßgebend für die örtliche Zuständigkeit ist also der Sitz des Beteiligten, auf dessen Veranlassung die hinsichtlich des Status zu beurteilende Tätigkeit ausgeübt wird. In den Fällen der gemeinschaftlichen Klageerhebung entfällt künftig die Anrufung des nächsthöheren Gerichts zur Entscheidung über die Zuständigkeit nach § 58 Absatz 1 Nummer 5 Sozialgerichtsgesetz; Fallkonstellationen, in denen sich verschiedene örtlich zuständige Gerichte für zuständig erklären (§ 58 Absatz 1 Nummer 3 Sozialgerichtsgesetz), kann es nicht mehr geben. Sowohl die Instanzgerichte als auch das Bundessozialgericht werden durch diese Regelung von Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung nach § 58 Absatz 1 Nummer 3 und 5 Sozialgerichtsgesetz entlastet. Die Prüfung, ob bereits durch den anderen am Statusfeststellungsverfahren Beteiligten Klage erhoben wurde und damit schon Rechtshängigkeit besteht, wird wesentlich erleichtert, wenn nur noch ein Sozialgericht örtlich zuständig ist. Die Verbindung von Verfahren nach § 113 Sozialgerichtsgesetz wird in vielen Fällen möglich sein.



Drucksache 392/14 (Beschluss)

... Buches Sozialgesetzbuch sind die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und den Leistungsberechtigten nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Als zumutbare Eigenleistung gilt in der Regel ein Betrag in Höhe von fünf Euro monatlich. Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach § 28 Absatz 6 des



Drucksache 531/14

... Rund 60.000 deutsche Unternehmen, die derzeit am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen, sind verpflichtet, dem Statistischen Bundesamt monatlich Informationen über ihre Warenaus- und -eingänge für die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten (Intrahandelsstatistik) zu übermitteln.



Drucksache 169/14

... Da die Frist zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Regelungen bereits verstrichen ist und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde, bitte ich, die erneute Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des



Drucksache 392/1/14

... Buches Sozialgesetzbuch sind die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und den Leistungsberechtigten nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Als zumutbare Eigenleistung gilt in der Regel ein Betrag in Höhe von fünf Euro monatlich. Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach § 28 Absatz 6 des



Drucksache 458/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass derzeit die Möglichkeit zum innergemeinschaftlichen Verbringen von Zuchtschafen und -ziegen sowohl aus der Bundesrepublik Deutschland in andere Mitgliedstaaten als auch von anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland durch die erhöhten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 34/14

... (2) Auch wenn keine Erkenntnisse darüber vorliegen, ob von Methan-Emissionen unmittelbare schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit ausgehen, so gilt Methan gleichwohl als ein starkes Treibhausgas. Aus diesem Grund und in Übereinstimmung mit der Mitteilung der Kommission über die Anwendung und die künftige Entwicklung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Emissionen von Fahrzeugen für den Leichtverkehr und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (Euro 5 und 6)2 und mit Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates3 sollte die Kommission in Erwägung ziehen, Methanemissionen in die Berechnung der CO



Drucksache 122/1/14

... 3. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die EU-Justizagenda für 2020 der Konsolidierung und Implementierung bestehender Vorschriften des im Justizbereich erreichten gemeinschaftlichen Besitzstands Priorität beimessen muss, bevor in denselben Handlungsfeldern neue Initiativen ergriffen werden. Hierdurch kann das für die justizielle Zusammenarbeit notwendige gegenseitige Vertrauen auf- und insbesondere ausgebaut werden. Die in der Justiz notwendige Handlungssicherheit wird dadurch gestärkt.



Drucksache 52/14

... (1) In der Richtlinie 88/661/EWG des Rates vom 19. Dezember 1988 über die tierzüchterischen Normen für Zuchtschweine4, der Richtlinie 89/361/EWG des Rates vom 30. Mai 1989 über reinrassige Zuchtschafe und -ziegen 5, der Richtlinie 90/427/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Festlegung der tierzüchterischen und genealogischen Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel mit Equiden6, der Richtlinie 91/174/EWG des Rates vom 25. März 1991 über züchterische und genealogische Bedingungen für die Vermarktung reinrassiger Tiere und zur Änderung der Richtlinien 77/504/EWG und



Drucksache 84/14

... Richtlinie 2006/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über eine gemeinschaftliche Fluglotsenlizenz



Drucksache 223/14 (Beschluss)

... 1. sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben und davon mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig im Sinne der §§ 14, 15 sind oder eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz nach § 45a festgestellt wurde,



Drucksache 49/1/14

... Wegen des vergleichsweise intensiven innergemeinschaftlichen Handels mit reinrassigen Equiden und deren Zuchtmaterial sind zur besseren Harmonisierung Anforderungen bezüglich Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung in Anhang III auch für Equiden erforderlich.



Drucksache 458/14

... Mit der Änderung wird der Untersuchungsabstand für die regelmäßigen Untersuchungen über die Milchserologie - in Angleichung an die Regelungen in § 1 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a und § 3a Satz 1 - von zwei auf drei Jahre angehoben. Nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a ist ein Rinderbestand dann leukoseunverdächtig, wenn u.a. die regelmäßigen blutserologischen Untersuchungen im Abstand von drei Jahren erfolgen. Für die blutserologische Untersuchung nach § 3a Satz 1 ist dieser dreijährige Untersuchungsabstand bereits vorgeschrieben. Mit der vorliegenden Änderungsverordnung erfolgt somit eine Angleichung des Untersuchungsabstandes auch für die Untersuchungen über die Milchserologie. Dies entspricht auch den Vorgaben in Anhang D Kapitel I Buchstabe B Ziffer ii der Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (ABl. Nr. L 121 vom 29.7.1964, S. 1977).



Drucksache 649/13

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts



Drucksache 207/13

... Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs sind: ein- oder mehrtägige Schul- und Kitaausflüge, 100 Euro pro Schuljahr für den persönlichen Schulbedarf, unter bestimmten Voraussetzungen Schülerbeförderung und schulnahe Lernförderung, Mehraufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, in Kitas und in der Kindertagespflege sowie - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs - monatlich bis zu 10 Euro zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z. B. Mitgliedsbeitrag im Sportverein, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten.



Drucksache 193/13

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen19, der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik20, der Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes21, der Richtlinie



Drucksache 150/13

... 11. innergemeinschaftliches Verbringen: jedes Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat und nach einem anderen Mitgliedstaat sowie das Verbringen im Inland zum Zwecke des Verbringens nach einem anderen Mitgliedstaat,



Drucksache 370/1/13

... Der Bundesrat würdigt die von der Republik Kroatien seit ihrer Unabhängigkeit im Rahmen des Assoziierungs- und Beitrittsprozesses mit der EU erzielten großen Fortschritte u.a. bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die kroatischen Anstrengungen zur Aussöhnung mit den Nachbarn sind dabei als Modell für die gesamte Region besonders zu würdigen. Er stellt fest, dass diese Reformbilanz mit weitreichenden politischen, sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen verbunden ist. Der Bundesrat nimmt die Einschätzung der Kommission in ihrem abschließenden Monitoringbericht vom 26. März 2013 zum Stand der Beitrittsvorbereitungen und der Erfüllung der von der Republik Kroatien übernommenen Verpflichtungen zu weiteren Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Wettbewerbsfähigkeit zur Kenntnis.



Drucksache 639/13

... für das ganze gemeinschaftliche Grundstück ein Blatt angelegt wird."



Drucksache 406/13

Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Juli 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Nachnutzung der ehemaligen deutschösterreichischen gemeinschaftlichen Grenzzollämter



Drucksache 370/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat würdigt die von der Republik Kroatien seit ihrer Unabhängigkeit im Rahmen des Assoziierungs- und Beitrittsprozesses mit der EU erzielten großen Fortschritte u.a. bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die kroatischen Anstrengungen zur Aussöhnung mit den Nachbarn sind dabei als Modell für die gesamte Region besonders zu würdigen. Er stellt fest, dass diese Reformbilanz mit weitreichenden politischen, sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen verbunden ist.



Drucksache 341/1/13

... 10. Aus Sicht des Bundesrates bedarf zudem das EU-Formular "Rechtsform einer Gesellschaft/eines Unternehmens und Vertretungsbefugnis" der weiteren Konkretisierung: Neben "Tag und Ort der Eintragung" sollte auch die eintragende Stelle angegeben werden. Die Darstellung der Vertretungsbefugnis als "allein" oder "gemeinschaftlich" dürfte den rechtlichen Gegebenheiten nicht immer gerecht werden. Vielmehr sollte die Vertretungsbefugnis für jeden Vertreter gesondert dargestellt werden können. Besteht eine gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis, bedarf es weiterer Angaben, etwa zur erforderlichen Mindestzahl von Vertretungsbefugten oder zu den Namen der anderen Vertretungsbefugten.



Drucksache 38/1/13

... des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik - COM(2013) 9 final



Drucksache 427/13

... des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln*, der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 398/13

... a) über Daten, die für die Einschätzung, den Vergleich und die Steuerung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten von heizungs-, kühl- oder raumlufttechnischen oder der Versorgung mit Warmwasser dienenden gemeinschaftlichen Anlagen oder Einrichtungen relevant sind, und



Drucksache 98/13

... Die bisherige Fassung des Absatzes 10 betraf eine Verordnungsermächtigung für Ausnahme- und Übergangsvorschriften in Bezug auf die Einbeziehung weiterer Staaten in das gemeinschaftliche Biozid-Zulassungssystem nach der Richtlinie



Drucksache 636/1/13

... - eine gemeinschaftliche Finanzierung der abgestimmten Landespräventions- und Gesundheitsförderungsprogramme auf der Grundlage verbindlicher Kooperationsverfahren.



Drucksache 406/13 (Beschluss)

Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Juli 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Nachnutzung der ehemaligen deutsch-österreichischen gemeinschaftlichen Grenzzollämter



Drucksache 38/13

... des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik - COM(2013) 9 final



Drucksache 59/13

... 42. Ebd., Erwägungsgrund 8: "...schützt unmittelbar die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern. [ ... ] Selbstverständlich gibt es andere Geschäftspraktiken, die zwar nicht den Verbraucher schädigen, sich jedoch nachteilig für die Mitbewerber und gewerblichen Kunden auswirken können. Die Kommission sollte sorgfältig prüfen, ob auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs über den Regelungsbereich dieser Richtlinie hinausgehende gemeinschaftliche Maßnahmen erforderlich sind, und sollte gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Erfassung dieser anderen Aspekte des unlauteren Wettbewerbs vorlegen."



Drucksache 341/13 (Beschluss)

... 10. Aus Sicht des Bundesrates bedarf zudem das EU-Formular "Rechtsform einer Gesellschaft/eines Unternehmens und Vertretungsbefugnis" der weiteren Konkretisierung: Neben "Tag und Ort der Eintragung" sollte auch die eintragende Stelle angegeben werden. Die Darstellung der Vertretungsbefugnis als "allein" oder "gemeinschaftlich" dürfte den rechtlichen Gegebenheiten nicht immer gerecht werden. Vielmehr sollte die Vertretungsbefugnis für jeden Vertreter gesondert dargestellt werden können. Besteht eine gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis, bedarf es weiterer Angaben, etwa zur erforderlichen Mindestzahl von Vertretungsbefugten oder zu den Namen der anderen Vertretungsbefugten.



Drucksache 636/13 (Beschluss)

... - eine gemeinschaftliche Finanzierung der abgestimmten Landespräventions- und Gesundheitsförderungsprogramme auf der Grundlage verbindlicher Kooperationsverfahren.



Drucksache 25/1/13

... Aktuell besteht darüber hinaus die ernste Gefahr, dass die Abwicklung insolventer Finanzinstitute durch die Krisenländer in Erwartung gemeinschaftlich finanzierter Maßnahmen hinausgezögert wird. Dies bedroht die wirtschaftliche Erholung der Krisenländer massiv und kann zu finanziellen Belastungen der deutschen Volkswirtschaft führen. Um die Bereinigung der betroffenen Bankensektoren kurzfristig sicherzustellen, muss die Vollendung der europäischen Bankenaufsicht ergänzt werden durch die europaweit abgestimmte Schaffung effektiver Bankenrestrukturierungs- und Abwicklungsmechanismen auf Ebene der Mitgliedstaaten.



Drucksache 660/13

... Infolge von Änderungen der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts sind Strafbarkeitslücken entstanden, die wieder geschlossen werden sollten.



Drucksache 443/13

... 2. eines positiven Ergebnisses alle über sechs Wochen alten Rinder des betroffenen Bestandes mittels Simultantest nach Anhang B Nummer 2.2 der Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (ABl. EG vom 29.7.1964, S. 1977) in der jeweils geltenden Fassung auf Tuberkulose. Ist das Ergebnis der Untersuchung nach Satz 1 Nummer 2 negativ, ist eine weitere Tuberkulinprobe der nach Satz 1 untersuchten Rinder des Bestandes im Abstand von sechs Wochen nach Abschluss der vorangegangenen Tuberkulinprobe durchzuführen. Bis zur Vorlage der Ergebnisse der Untersuchungen nach den Sätzen 1 und 2 dürfen Rinder aus dem Bestand nicht verbracht werden."



Drucksache 319/13 (Beschluss)

... Darüber hinaus werden die Bundesmittel auch dafür eingesetzt, Mehrbedarfe von Schülerinnen und Schülern für Mittagessen in Horteinrichtungen zu berücksichtigen. Diese Ansprüche sind weiterhin zu berücksichtigen, um eine Schlechterstellung von leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern, die in Horteinrichtungen im Sinne von § 22 SGB VIII betreut werden, gegenüber Schülerinnen und Schülern auszuschließen, die das Mittagessen in einer gemeinschaftlichen Verpflegung in schulischer Verantwortung einnehmen.



Drucksache 600/1/13

... m) Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass die Bundesregierung ihre Zusage aus der Einigung über die Umsetzung des Fiskalvertrags nicht umgesetzt hat, gemeinsame Bund-Länder-Anleihen mit gemeinschaftlicher Haftung (Deutschland-Bonds) einzuführen.



Drucksache 319/13

... Darüber hinaus werden die Bundesmittel auch dafür eingesetzt, Mehrbedarfe von Schülerinnen und Schüler für Mittagessen in Horteinrichtungen zu berücksichtigen. Diese Ansprüche sind weiterhin zu berücksichtigen, um eine Schlechterstellung von leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern, die in Horteinrichtungen im Sinne von § 22 SGB VIII betreut werden, gegenüber Schülerinnen und Schülern auszuschließen, die das Mittagessen in einer gemeinschaftlichen Verpflegung in schulischer Verantwortung einnehmen.



Drucksache 290/13

... Versicherer können marktwirtschaftliche Anreize zur Risikoprävention geben. Eine risikobasierte Tarifgestaltung kann Versicherte dazu anhalten, ihren Besitz besser zu schützen. Wenn sich die Prämie an der Höhe des Risikos orientiert und Abschläge für Investitionen in die Schadensprävention vorgesehen werden, haben die Versicherten Anreiz, Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen. Allerdings rechnen sich die Kosten der vorbeugenden Risikominderung für den Einzelnen oft nicht, wenn er das mit den Kosten einer Risikoversicherung oder mit gemeinschaftlichen Risikopräventionsmaßnahmen vergleicht. Würden sich die tatsächlichen Risiken in den Versicherungsprämien niederschlagen, wäre risikoreiches Verhalten unerschwinglich. Daher sollte stets bedacht werden, welche Aufgaben dem öffentlichen und dem privaten Sektor bei der Risikoprävention zukommen.



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