Drucksache 166/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Mit dem am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707) ist der Schutz von Guthaben auf einem Zahlungskonto neu gestaltet und das Pfändungsschutzkonto (im Folgenden: P-Konto) eingeführt worden. Seit dem 1. Januar 2012 erfolgt der Schutz von Guthaben auf Zahlungskonten ausschließlich nach den Regelungen über das P-Konto. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurde eine rechtstatsächliche Untersuchung der Auswirkungen auf den Kontopfändungsschutz durchgeführt; zugleich wurde im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Pfändungsschutz für Leistungen der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" evaluiert. Der Schlussbericht der Evaluierung (Das P-Konto auf dem Prüfstand, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2016) hat ergeben, dass das P-Konto sich seit seiner Einführung bewährt hat, aber noch in einzelnen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht. Dieser Entwurf dient insbesondere der Lösung der in dem Schlussbericht angesprochenen Problemstellungen, die in der Praxis auftreten, und gestaltet den Kontopfändungsschutz zugleich transparenter.
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