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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gesamtabfallaufkommen"


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Drucksache 14/18

... Das Pro-Kopf-Aufkommen an Siedlungsabfällen19 in der EU ist zwischen 2006 und 2016 um 8 % auf durchschnittlich 480 kg pro Kopf und Jahr gesunken. Dies ist ein klares Beispiel für einen Bereich, in dem alle Bürger einen positiven Beitrag leisten können. Es sind jedoch große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu beobachten (die Abfallerzeugung schwankt zwischen 250 und 750 kg pro Kopf und Jahr)20‚ und in einigen Mitgliedstaaten nimmt das Aufkommen an Siedlungsabfällen noch immer zu. Da die Menge des anfallenden Abfalls in gewissem Maße nach wie vor mit dem Pro-Kopf-BIP korreliert, kann es als positiv gewertet werden, dass die Daten über das Gesamtabfallaufkommen (einschließlich Industrie- und Gewerbeabfälle, aber ohne dominante mineralische Abfälle) je BIP-Einheit seit 2006 einen Rückgang um 11 % anzeigen.

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Drucksache 14/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft

Abbildung 1: Materialströme innerhalb der Wirtschaft EU-28, 2014 9, 10

3. Erste Ergebnisse

Herstellung und Verbrauch

4 Abfallbewirtschaftung

4 Sekundärrohstoffe

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 150/18

... Zu 5) Bisher regelt § 15 Absatz 4 den Zeitpunkt, zu dem Ersatzteile und Kabel den Stoffbeschränkungen entsprechen müssen. Die neue Regelung stellt eine Folgeänderung zu 4. dar und stellt klar, ab wann Ersatzteile oder Kabel für Elektrogeräte der Kategorie 11 ebenfalls den Stoffbeschränkungen unterliegen müssen. Um die Wiederverwendung gebrauchter Geräte zu fördern und somit zu einem verringerten Gesamtabfallaufkommen beizutragen, müssen Kabel und Ersatzteile für Geräte der Kategorie 11, die vor dem 22. Juli 2019 in Verkehr gebracht wurden, auch in Zukunft nicht den Stoffbeschränkungen entsprechen. Dementsprechend fällt hier auch kein Umstellungsaufwand an. Analog zu den Regelungen in 4) wurde der Erfüllungsaufwand für Geräte der Kategorie 11 in der Schätzung zur ElektroStoffV als vernachlässigbar angesehen, da damit zu rechnen war, dass nur wenige Geräte mit einem im Vergleich zu anderen Kategorien geringen Gesamtumsatz in die Kategorie 11 fallen würden (Bundestagsdrucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung*

Artikel 2
Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (NKR-Nr. 4355, BMUB)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

II.2 ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 88/17

... - Umweltvorteile in Form eines verringerten Gesamtabfallaufkommens: Dank der Möglichkeit einer längeren Verwendung von Elektro- und Elektronikgeräten werden das Ende ihrer Lebensdauer und die Entsorgung und somit die Entstehung gefährlicher Abfälle (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3. Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen

Konsultation der Interessenträger

4 Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt und andere Aspekte

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 494/16

... Betroffen ist aber auch die Entsorgungswirtschaft, weil sich durch den Wegfall der Heizwertregelung und die Anwendung der allgemeinen Hierarchievorgaben nach § 8 Absatz 1 KrWG eine - wenn auch gemessen am Gesamtabfallaufkommen relativ geringfügige - Verschiebung der Stromströme in andere Verwertungswege ergeben kann (s.o.). Dies kann dazu führen, dass bislang der energetischen Verwertung zugewiesene Abfälle der entsprechenden Entsorgungswirtschaft als Inputmaterial nicht mehr zur Verfügung stehen und durch den Import von Abfällen oder durch andere - eventuell teurere - Einsatzmaterialien ersetzt werden müssen. Andererseits sind diese Abfälle nach der Gesetzesänderung dem Recycling zuzuführen und stehen damit der entsprechenden Wirtschaft zur Verfügung. Daraus können sich auch positive Effekte ergeben, die aber mangels ausreichender Datengrundlage nicht weiter quantifiziert werden können.

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Drucksache 494/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E.4 Evaluierung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Evaluierung

XI. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XII. Gleichstellung von Frauen und Männern

XIII. Demographie-Check

XIV. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3716: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

a beste Umweltoption

b modifizierte Entsorgung

c Entsorgungswirtschaft

2. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 308/14

... (5) Siedlungsabfälle machen 7 bis 10 % des Gesamtabfallaufkommens in der Union aus; dieser Abfallstrom ist jedoch besonders schwierig zu bewirtschaften, und die Art und Weise seiner Bewirtschaftung ist ein guter Anhaltspunkt für die Qualität des Abfallbewirtschaftungssystems in einem Land. Die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sind auf die äußerst komplexe und gemischte Zusammensetzung, die unmittelbare Nähe des erzeugten Abfalls zu den Bürgerinnen und Bürgern und auf seine sehr hohe öffentliche Sichtbarkeit zurückzuführen. Aus diesen Gründen erfordert seine Bewirtschaftung ein hochkomplexes Abfallbewirtschaftungssystem mit einem effizienten Sammelsystem, die aktive Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürgern sowie der Unternehmen, eine auf die jeweilige Abfallzusammensetzung zugeschnittene Infrastruktur und ein ausgefeiltes Finanzierungssystem. Länder, die bereits effiziente Bewirtschaftungssysteme für Siedlungsabfall entwickelt haben, schneiden bei der allgemeinen Abfallbewirtschaftung in der Regel besser ab.

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Drucksache 308/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1 Studien

2.2 Interne Konsultation

2.3 Externe Konsultation

2.4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage und Grundlage für das Tätigwerden der EU

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Erläuternde Dokumente

3.5 Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse der Kommission

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2008/98/EG

Artikel 9
Abfallvermeidung

Artikel 11a
Frühwarnsystem

Artikel 17
Überwachung gefährlicher Abfälle

Artikel 24
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Artikel 26
Registrierung

Artikel 37
Berichterstattung

Artikel 38a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 39
Ausschussverfahren

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 94/62/EG

Artikel 3a
Änderung von Anhang I

Artikel 6a
Frühwarnsystem

Artikel 20
Spezifische Maßnahmen

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 21a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 1999/31/EG

Artikel 5a
Frühwarnsystem

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Änderung der Anhänge

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 17a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/66/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2012/19/EU

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten

Anhang 1
Anhang zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle,1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Anhang VI
Zusammensetzung von Siedlungsabfällen

Anhang VII
Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung

Anhang VIII
Maßnahmen im Plan gemäß Artikel 11a (Frühwarnsystem)


 
 
 


Drucksache 216/11 (Begründung)

... - und Abfallgesetz und die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen haben die Basis für die Fortentwicklung der Abfallwirtschaft in Deutschland gelegt. Das Regelungskonzept des Gesetzes hat sich umweltpolitisch bewährt und leistet einen wesentlichen Beitrag für die nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Es ist in Deutschland gelungen, das Abfallaufkommen vom Wirtschaftswachstum dauerhaft zu entkoppeln und damit einen wesentlichen Schritt zur Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie zu einer nachhaltigen Entwicklung zu vollziehen. Seit 1999 stieg die Wirtschaftsleistung in Deutschland zunächst leicht und stagnierte dann, während das Gesamtabfallaufkommen sank. 2004 stieg das Bruttoinlandsprodukt wieder an, während das Abfallaufkommen weiter sank. Die Abfallintensität, also das Abfallaufkommen pro Einwohner, sank zwischen 2002 und 2007 um 9 Prozentpunkte von rund 639 kg auf rund 582 kg. Darüber hinaus ist die Kreislaufwirtschaft im Sinne einer umweltverträglichen

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Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 590/11

... In der Europäischen Union fallen jedes Jahr 2,7 Milliarden Tonnen Abfall an, 98 Millionen Tonnen davon sind gefährliche Abfälle. Wiederverwendet oder recycelt werden im Durchschnitt nur 40 % unserer festen Abfälle, der Rest geht auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen. Das Gesamtabfallaufkommen in der EU ist zwar stabil, doch bestimmte Abfallströme, z.B. Bau- und Abbruchabfälle, Klärschlämme und ins Meer entsorgte Abfälle nehmen weiter zu. Die Menge der Elektro- und Elektronik-Altgeräte allein dürfte zwischen 2008 und 2014 um rund 11 % zunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/11




Herausforderungen Chancen für Europa

Ressourceneffizienz in Europa Einführen

Ausarbeitung des Fahrplans

Fortschritte erzielen und messen

Hindernisse überwinden

Umgestaltung der Wirtschaft

Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.1.1 Produkte verbessern und Verbraucherverhalten ändern

3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern

Aus Abfällen Ressourcen gewinnen

Forschung und Innovation fördern

Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise

3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen

3.4.2 Die wahren Preise nennen und die Steuerbelastung verlagern

Naturkapital Ökosystemleistungen

4 Ökosystemleistungen

4 Biodiversität

Mineralien und Metalle

4 Wasser

4 Luft

4 Meeresressourcen

3 Schlüsselsektoren

4 Lebensmittel

Besser bauen

Effiziente Mobilität gewährleisten

Governance überwachung

Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz international fördern

3 Fazit

Anhang
Ressourceneffizienz - Wechselbeziehungen zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU


 
 
 


Drucksache 10/06

... Trotz der erheblichen Fortschritte, die erzielt worden sind, steigt das Abfallvolumen insgesamt an und die absolute Menge der deponierten Abfälle geht nicht zurück. Zwischen 1990 und 1995 stieg das Gesamtabfallaufkommen in EU und EFTA um 10% an, während das BIP um 6,5% zunahm. Zu diesem Anstieg hat das Aufkommen an festem Siedlungsabfall erheblich beigetragen das eng mit der Intensität wirtschaftlicher Aktivität korreliert - sowohl das Aufkommen fester Siedlungsabfälle als auch das BIP der EU stiegen zwischen 1995 and 2003 um 19%. Kleinere, aber dennoch wichtige Abfallströme nehmen ebenfalls zu: das Aufkommen gefährlicher Abfälle stieg zwischen 1998 und 2002 um 13%, während das BIP in diesem Zeitraum um 10% anstieg. Mit den erwarteten höheren wirtschaftlichen Wachstumsraten wird auch ein höheres Aufkommen der meisten Abfälle prognostiziert. Die

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Drucksache 10/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die LAGE

3. Ziele einer entwicklungsfähigen EU-Abfallpolitik

4. Massnahmen

5. WIE werden SICH die vorgeschlagenen Änderungen auswirken?

6. Internationale Situation

7. Überwachung und Bewertung

8. Überprüfung

Anhang I
: Wichtigste Maßnahmen

1. Vereinfachung und Modernisierung bestehender Rechtsvorschriften

Definition von Abfällen

Definition von Verwertung und Beseitigung

Definition von Recycling

2. Einführung des Lebenszykluskonzepts IN der Abfallpolitik

3. Ausbau der Wissensgrundlage

4. Abfallvermeidung

5. Auf dem WEG ZU einer Europäischen Recyclinggesellschaft

Gleiche Bedingungen für das Recycling

Verbesserung des Informationsaustauschs über nationale Abfallbeseitigungssteuern

Neue Möglichkeiten der Recycling-Förderung

4 Recyclingziele

Bewirtschaftung biologischer Abfälle

Bewirtschaftung von Altölen

Sonstige flankierende Maßnahmen zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling Marktentwicklung

Forschung und Technologie

Best -Practices

Staatliche Beihilfen

Anhang II
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 599/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.