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0740/04B
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0934/04
0920/04B
0917/1/04
0613/04
0560/03
Drucksache 189/20

... 1. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem Jahresgutachten 2019/2020 festgestellt, dass hohe Einkommen und hohe Vermögen häufig Hand in Hand gehen und die Ungleichheit der Vermögen in Deutschland nach wie vor hoch ist.



Drucksache 456/20 (Beschluss)

... Unter Berücksichtigung der Gesamtwirtschaftlichkeit von baulichen Maßnahmen steht bei öffentlichen Aufträgen noch stärker als bisher eine zügige Abwicklung dieser im Mittelpunkt des Interesses der Allgemeinheit. Insbesondere die Arbeiten mit direkten verkehrlichen Auswirkungen gilt es zu verkürzen.



Drucksache 456/1/20

... Unter Berücksichtigung der Gesamtwirtschaftlichkeit von baulichen Maßnahmen steht bei öffentlichen Aufträgen noch stärker als bisher eine zügige Abwicklung dieser im Mittelpunkt des Interesses der Allgemeinheit. Insbesondere die Arbeiten mit direkten verkehrlichen Auswirkungen gilt es zu verkürzen.



Drucksache 72/20 (Beschluss)

a) Jahresgutachten 2019/2020 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 614/19



Drucksache 288/20

... 1. Die Sozialausgaben der Kommunen steigen jährlich ungebremst. Im Jahr 2015 beliefen sich die reinen Sozialtransferausgaben bundesweit auf fast 54 Milliarden Euro. Sie binden aktuell ein Viertel der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten und stellen den mit Abstand größten Ausgabenposten dar. Trotz der anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die fiskalische Bedeutung des Aufgabenbereichs Soziales für die kommunalen Haushalte auch in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Allein zwischen 2005 und 2015 sind die kommunalen Sozialtransferausgaben bundesweit um fast 19 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 53 Prozent. Die fiskalische Dominanz des Sozialbereichs ist für die Kommunen problematisch, denn die eigenen Steuerungsoptionen auf Höhe und Dynamik der Ausgaben sind infolge rechtlicher Leistungsansprüche begrenzt. Eine problematische Sozialstruktur schlägt sich daher in der Regel auch in höheren Sozialausgaben nieder. Zudem hat die Sozialstruktur Auswirkungen auf die Steuerkraft einer Kommune. Hohe Sozialausgaben fallen daher tendenziell mit geringeren Steuereinnahmen zusammen. Letztlich variiert die Ausgabenbelastung stark zulasten schwacher Kommunen. Die Sozialausgaben sind ein bedeutsamer Treiber zunehmender Disparitäten. Die betroffenen Kommunen geraten in einen Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur. Die disparate kommunale Finanzsituation wird angesichts unterschiedlicher und reziproker Ausgabenniveaus für Soziales und für Investitionen auch für die Zukunft weiter verstärkt.



Drucksache 364/20

... Die letzten Ergebnisse der Steuerschätzung zu dem Gewerbesteueraufkommen 2020 vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie stammen vom 31. Oktober 2019. Demgegenüber stehen die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 14. Mai 2020, welche das Gewerbesteueraufkommen 2020 unter Berücksichtigung der in der Frühjahresprognose 2020 der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgebildeten wirtschaftlichen Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie abschätzen.



Drucksache 2/20

... Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist Teil des amtlichen statistischen Systems in Deutschland. Sie ist insbesondere Produzentin der amtlichen Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsstatistik, der Statistiken zur sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung, zum (gesamtwirtschaftlichen) Stellenangebot und zum Ausbildungsstellenmarkt und zu Entgeltersatzleistungen bzw. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III sowie zu Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II.



Drucksache 579/19

... Bei dem Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing handelt es sich um ein verkehrlich außergewöhnlich bedeutendes Projekt, das Teil des TEN-Kernnetzkorridors Rhein-Donau ist. Maßnahmenziel ist die Herstellung der vollständigen Zweigleisigkeit zwischen Markt Schwaben und Tüßling bis zur Grenze nach Österreich sowie die Elektrifizierung der gesamten Strecke. Gleichzeitig gehört die Anbindung des Flughafens München über eine zu bauende Walpertskirchner Spange zum Projektziel. Diese Kapazitätserweiterung und die mit der Elektrifizierung einhergehende Möglichkeit, höhere Lasten im Güterverkehr zu transportieren dient u.a. dem Güterverkehr aus dem und zum Chemiedreieck Richtung München und Richtung Salzburg. Es erfolgt eine Geschwindigkeitsanhebung auf bis zu 160 km/h, die sowohl dem Personenfernverkehr zwischen Salzburg und München dient als auch eine Fernbahnanbindung zum Flughafen München ermöglicht. Sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr erfolgen Verlagerungen von der überlasteten und längeren Strecke über Rosenheim in dieser Verbindung als auch Transportkostensenkungen und Zeiteinsparungen. Die ebenfalls enthaltene Truderinger Kurve stellt eine Verbindung der Bahnstrecken nach Mühldorf und Rosenheim her. Somit können insbesondere Verkehre zwischen dem KV-Terminal München-Riem und Österreich / Italien ohne zeitintensiven Fahrtrichtungswechsel in München geführt werden. Das hohe Gemeinwohlinteresse ergibt sich aus der gesamtwirtschaftlichen Bewertung, die im Vorfeld der Aufnahme des Projekts in den Bedarfsplan erfolgt ist.



Drucksache 611/19

... gestützten Änderungen daraus, dass die Änderungen insbesondere das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) betreffen. Dieser Bereich ist bereits bislang bundesrechtlich einheitlich geregelt. Angesichts der herausragenden Bedeutung der GmbH für die deutsche Wirtschaft ist das Erfordernis einer bundeseinheitlichen Regelung dieser Gesellschaftsform auch weiterhin gegeben. Da heute nicht mehr überwiegend regional, sondern bundesweit und international gewirtschaftet wird, würden unterschiedliche Regelungen zu einer Verwirrung des Rechtsverkehrs führen und die gesamtwirtschaftlichen Transaktionskosten erhöhen. Auch wären Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern und damit Nachteile für die Gesamtwirtschaft zu befürchten. Eine bundesweit einheitliche Regelung für die Gesellschaftsform der GmbH ist daher weiterhin zwingend geboten.



Drucksache 614/19

Jahresgutachten 2019/2020 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung



Drucksache 437/19

... Die Bundesregierung stimmt zu, dass das Mieterstrommodell ein wichtiges Element für die Beteiligung der Bürger an der Energiewende ist. Im Falle einer deutlichen Ausweitung des Mieterstrommodells sind aber die gesamtwirtschaftlichen Kosten und der Nutzen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Darüber hinaus sollten auch bei Mieterstromlösungen Verbraucherschutzstandards, die wir auch sonst verlangen, nicht aus dem Blick geraten.



Drucksache 523/19

... bestimmte Gewerke aus Gründen der präventiven Gefahrenabwehr sowie zur Sicherung der Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter einen Zulassungsvorbehalt gestellt. Die präventive Gefahrenabwehr zielt dabei vorrangig auf den Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter wie der Gesundheit und des Lebens Dritter und sichert zugleich den Erhalt eines hohen Qualitätsstandards beim Verbraucherschutz. Durch die im Handwerk geleistete berufliche Bildung erfolgt eine Aneignung und Weitergabe von Wissen und Kompetenzen mit gesellschaftsübergreifendem Nutzen, so bei der Sicherung des Fachkräftenachwuchses und der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Allein wesentliche Tätigkeiten unterliegen bei den zulassungspflichtigen Handwerksberufen dem Reglementierungsvorbehalt, wobei der Qualifikationsnachweis in der Person des Betriebsleiters erbracht werden muss.



Drucksache 65/19 (Beschluss)

a) Jahresgutachten 2018/2019 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 579/18 b) Jahreswirtschaftsbericht 2019 der Bundesregierung



Drucksache 66/19

... ) der EU und ihrer Mitgliedstaaten vorgelegt und sich damit zu dem verbindlichen Ziel verpflichtet, im Einklang mit dem vom Europäischen Rat im Oktober 2014 genehmigten und in Kraft getretenen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 20308 die EU-weiten gesamtwirtschaftlichen THG-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu senken. Alle Sektoren müssen einen Beitrag zum Übergang zu einer CO



Drucksache 165/1/18

... Die Sozialausgaben der Kommunen steigen jährlich ungebremst. Im Jahr 2015 beliefen sich die reinen Sozialtransferausgaben bundesweit auf fast 54 Milliarden Euro. Sie binden aktuell ein Viertel der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten und stellen den mit Abstand größten Ausgabenposten dar. Trotz der anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die fiskalische Bedeutung des Aufgabenbereichs Soziales für die kommunalen Haushalte auch in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Allein zwischen 2005 und 2015 sind die kommunalen Sozialtransferausgaben bundesweit um fast 19 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 53 Prozent. Die fiskalische Dominanz des Sozialbereichs ist für die Kommunen problematisch, denn die eigenen Steuerungsoptionen auf Höhe und Dynamik der Ausgaben sind infolge rechtlicher Leistungsansprüche begrenzt. Eine problematische Sozialstruktur schlägt sich daher in der Regel auch in höheren Sozialausgaben nieder. Zudem hat die Sozialstruktur Auswirkungen auf die Steuerkraft einer Kommune. Hohe Sozialausgaben fallen daher tendenziell mit geringeren Steuereinnahmen zusammen. Letztlich variiert die Ausgabenbelastung stark zulasten schwacher Kommunen. Die Sozialausgaben sind ein bedeutsamer Treiber zunehmender Disparitäten. Die betroffenen Kommunen geraten in einen Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur. Die disparate kommunale Finanzsituation wird angesichts unterschiedlicher und reziproker Ausgabenniveaus für Soziales und für Investitionen auch für die Zukunft weiter verstärkt.



Drucksache 165/18 (Beschluss)

... Die Sozialausgaben der Kommunen steigen jährlich ungebremst. Im Jahr 2015 beliefen sich die reinen Sozialtransferausgaben bundesweit auf fast 54 Milliarden Euro. Sie binden aktuell ein Viertel der Ausgaben in den kommunalen Kernhaushalten und stellen den mit Abstand größten Ausgabenposten dar. Trotz der anhaltend positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die fiskalische Bedeutung des Aufgabenbereichs Soziales für die kommunalen Haushalte auch in der jüngeren Vergangenheit weiter zugenommen. Allein zwischen 2005 und 2015 sind die kommunalen Sozialtransferausgaben bundesweit um fast 19 Milliarden Euro gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 53 Prozent. Die fiskalische Dominanz des Sozialbereichs ist für die Kommunen problematisch, denn die eigenen Steuerungsoptionen auf Höhe und Dynamik der Ausgaben sind infolge rechtlicher Leistungsansprüche begrenzt. Eine problematische Sozialstruktur schlägt sich daher in der Regel auch in höheren Sozialausgaben nieder. Zudem hat die Sozialstruktur Auswirkungen auf die Steuerkraft einer Kommune. Hohe Sozialausgaben fallen daher tendenziell mit geringeren Steuereinnahmen zusammen. Letztlich variiert die Ausgabenbelastung stark zulasten schwacher Kommunen. Die Sozialausgaben sind ein bedeutsamer Treiber zunehmender Disparitäten. Die betroffenen Kommunen geraten in einen Teufelskreis aus Haushaltsproblemen, schwindenden Handlungsspielräumen und verfallender Infrastruktur. Die disparate kommunale Finanzsituation wird angesichts unterschiedlicher und reziproker Ausgabenniveaus für Soziales und für Investitionen auch für die Zukunft weiter verstärkt.



Drucksache 579/18

Jahresgutachten 2018/2019 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung



Drucksache 330/18 (Beschluss)

... 4. Gegenwärtig erlauben die günstigen Rahmenbedingungen der Bundesregierung, eine insgesamt expansiv ausgerichtete Ausgabenpolitik und das Ziel eines annähernd strukturell ausgeglichenen Haushalts in Einklang zu bringen. Durch Einhaltung eines angemessenen Sicherheitsabstands zur strukturellen Defizitobergrenze kann auch bei Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Weg einer soliden und zukunftsorientierten Finanzpolitik weiter beschritten werden.



Drucksache 241/1/18

... 11. Eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion kann nach Auffassung des Bundesrates auf europäischer Ebene den Folgen eines asymmetrischen wirtschaftlichen Schocks wie einem Einbruch der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage oder einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenwirken. Sie kann den Anpassungspfad dämpfen, die Investitionstätigkeit auf nationaler Ebene stützen und verhindern helfen, dass die Mitgliedstaaten durch prozyklische Maßnahmen den Schock verstärken. Zudem kann sie Spekulationsanreize bei höheren krisenbedingten Defizit- und Schuldenstandspositionen vermindern.



Drucksache 330/1/18

... d) Gegenwärtig erlauben die günstigen Rahmenbedingungen der Bundesregierung, eine insgesamt expansiv ausgerichtete Ausgabenpolitik und das Ziel eines annähernd strukturell ausgeglichenen Haushalts in Einklang zu bringen. Durch Einhaltung eines angemessenen Sicherheitsabstands zur strukturellen Defizitobergrenze kann auch bei Eintrübung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Weg einer soliden und zukunftsorientierten Finanzpolitik weiter beschritten werden.



Drucksache 754/1/17

... 13. Ein makroökonomischer Stabilisierungsmechanismus kann nach Auffassung des Bundesrates auf europäischer Ebene den Folgen eines asymmetrischen wirtschaftlichen Schocks wie einem Einbruch der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage oder einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenwirken. Er kann dazu beitragen, dass Mitgliedstaaten kontraktive Maßnahmen vermeiden und die Investitionstätigkeit auf nationaler Ebene stützen können. Zudem kann er Spekulationsanreize bei höheren krisenbedingten Defizit- und Schuldenstandspositionen vermindern.



Drucksache 106/17

... Gemäß Art 30 GG ist die Erfüllung der staatlichen Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder, soweit das GG keine andere Regelung trifft oder zulässt. Für den (Breiten-)Sport gibt es keine andere verfassungsrechtliche Regelung. Zwar erlaubt Art. 104b Abs. 1 GG dem Bund unter engen Voraussetzungen die Gewährung von Finanzhilfen an die Länder. Ein Beispiel für eine gleichwohl mögliche länderfreundliche Regelung ist das Konjunkturpaket II: Es wurde seinerzeit auf Art. 104b GG gestützt (Argument: "Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts"). Letztlich würde die Auflage eines Bundesprogramms "Sportinfrastrukturförderung in Deutschland" für Breitensportinfrastruktur somit eine freiwillige Leistung des Bundes sein.



Drucksache 560/17 (Beschluss)

... a) Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland stellen sich aus heutiger Sicht nach wie vor sehr günstig dar. Der beachtliche Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts des ersten Quartals hat sich auch im zweiten Quartal dieses Jahres fortgesetzt. Das Verarbeitende Gewerbe und die Baubranche trugen im ersten Halbjahr in sektoraler Betrachtung besonders zur starken Wirtschaftsentwicklung bei. Positive Nachfrageimpulse kamen weiterhin aus dem Inland, vor allem vom privaten und staatlichen Konsum, aber auch die Investitionen in Ausrüstungen und Bauten nahmen zu. Der deutsche Außenhandel konnte von einer wieder gefestigteren Weltkonjunktur profitieren. So hat sich die Wirtschaftsdynamik sowohl in der Eurozone als auch in Asien spürbar belebt bzw. fortgesetzt, wobei für den deutschen Export insbesondere die Impulse aus dem Euroraum spürbar waren. Stimmungs- und Auftragslage in der Industrie bewegen sich seit geraumer Zeit auf einem außerordentlich hohen Niveau. Aktuelle Prognosen gehen derzeit von einer Fortsetzung der positiven Entwicklung in kurzer und mittlerer Frist aus.



Drucksache 716/17 (Beschluss)

Jahresgutachten 2017/2018 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung



Drucksache 731/17

... Zugleich sieht sich die EU stark in der Pflicht, Maßnahmen gemäß dem COP21-Übereinkommen von Paris sowie zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung zu ergreifen. Die GAP stützt insbesondere die im Rahmen der Klima- und Energiepolitik bis 2030 ausgegebenen Ziele, wobei die Landwirtschaft zum gesamtwirtschaftlichen Ziel einer Verringerung der Emissionen um 40 % bis 2030 und zur EU-Anpassungsstrategie beitragen soll. Darüber hinaus muss die europäische Landwirtschaft einen größeren Beitrag zu den Umweltzielen der EU leisten. Diesen Verpflichtungen kann ohne die Land- und Forstwirte sowie weitere Akteure im ländlichen Raum nicht nachgekommen werden, die zusammen mehr als die Hälfte der Fläche der EU bewirtschaften, die damit verbundenen natürlichen Ressourcen vorrangig nutzen und bewahren und große Kohlenstoffsenken sowie nachwachsende Rohstoffe für die Industrie und die



Drucksache 119/17

... Der Europäische Rat verabschiedete im Oktober 2014 den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030. Einer der Kernpunkte des Rahmens bis 2030 ist das verbindliche Ziel, die Treibhausgasemissionen in der EU insgesamt bis 2030 um mindestens 40 % unter die Werte von 1990 zu senken. Um dieses Ziel auf kosteneffiziente Weise zu erreichen, müssen die unter das EU-EHS fallenden Sektoren ihre Emissionen gegenüber 2005 um 43 % verringern, während die nicht unter das System fallenden Sektoren eine Senkung um 30 % gegenüber 2005 erreichen müssen. Dies ermöglichte es der EU, im Rahmen des Übereinkommens von Paris ihren Beitrag zu übermitteln, der als gesamtwirtschaftliche Verpflichtung gilt und die Emissionen aus dem Luftverkehr einbezieht. Die EU hat sich verpflichtet, in gebührendem Umfang zu dem Klimaziel des Übereinkommens von Paris, den Anstieg der Erdtemperatur deutlich unter 2 *C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und die Anstrengungen fortzusetzen, ihn auf 1,5 *C zu begrenzen, sowie zu dem von der ICAO angestrebten Ziel, die weltweiten CO



Drucksache 716/17

Jahresgutachten 2017/2018 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung



Drucksache 371/16

... aaa) In Satz 1 werden die Wörter "Sachverständigenrat des Statistischen Bundesamtes" durch die Wörter "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" ersetzt.



Drucksache 769/16

... Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes bei den Finanzhilfen nach geltender Verfassungsrechtslage nur bis zur Hingabe der Finanzmittel. Ferner kann der Bund die zweckentsprechende Verwendung der Finanzmittel überprüfen. Die nähere Ausgestaltung der Förderprogramme liegt danach bislang allein in der Verantwortung der Länder, so dass die Förderkriterien durchaus von Land zu Land variieren und eine im Bundessinne einheitliche Förderung nicht unbedingt gewährleistet ist. Um dem Bund weitergehende Einflussrechte im Sinne einer an der gesamtwirtschaftlichen Effizienz ausgerichteten Mittelsteuerung zu verschaffen, wird Artikel 104b GG entsprechend ergänzt. Der Bund erhält die Befugnis, die Grundzüge der Ausgestaltung der Länderprogramme zu regeln. Eine wirksame Steuerung setzt zudem einen Informationszugang des Bundes ggf. auch zu einzelnen Vorhaben voraus, daher wird dieser verbessert.



Drucksache 664/16 (Beschluss)

Jahresgutachten 2016/2017 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung



Drucksache 408/16

... es (GG). Eine bundesgesetzliche Regelung ist nach Artikel 72 Absatz 2 GG zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtwirtschaftlichen Interesse erforderlich. Die Finanzmarktstabilisierung und Abwicklung betrifft potentiell Institute mit Sitz im gesamten Bundesgebiet und kann wirksam nur über das gesamte Bundesgebiet hinweg einheitlich geregelt werden, so dass eine bundeseinheitliche Überwachung im Inland erforderlich ist.



Drucksache 400/16 (Beschluss)

... a) Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen sich trotz gestiegener Risiken derzeit nach wie vor günstig dar. Die Binnennachfrage bleibt weiterhin robust - wenn auch das Wachstum des privaten Konsums sowie von Bau- und Ausrüstungsinvestitionen zuletzt etwas geringer ausfiel bzw. sogar rückläufig war. Der Export zeigt sich im ersten Halbjahr 2016 nach einer Schwächephase im zweiten Halbjahr 2015 wieder als wichtige Stütze der wirtschaftlichen Dynamik. Die meisten Prognosen gehen derzeit von einer Fortsetzung der positiven Entwicklung in kurzer und mittlerer Frist aus. Die aus finanzpolitischer Sicht gute Wirtschaftslage in Deutschland mit einer stabilen Binnenkonjunktur und einer ausgesprochen günstigen Lage am Arbeitsmarkt dürfte sich in den kommenden beiden Jahren aus heutiger Sicht daher nicht wesentlich ändern.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.