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"Geschiedener"


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0361/04
0544/04B
0892/04
0677/04
0951/04
0944/04
0429/04
0361/04B
0429/04B
Drucksache 532/06 (Beschluss)

... Es besteht auf Grund der Verschiedenheit der Ausgestaltungsformen bei den Lebenspartnerschaften jedoch die Gefahr, dass sich Diskussionen, die das internationale Privatrecht lange Zeit beschäftigt haben (Stichwort: Wiederverheiratung Geschiedener, deren Personalstatut eine Ehescheidung verbot), auf anderer Ebene wiederholen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/06 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

4. Zu Frage 1 a:

5. Zu Frage 1 b:

6. Zu Frage 2 a:

7. Zu Frage 2 b:

8. Zu Frage 3:

9. Zu Frage 4, Unterfrage 1:

10. Zu Frage 4, Unterfrage 2:

11. Zu Frage 5 a:

12. Zu Frage 5 b:

13. Zu Frage 5 c:

14. Zu Frage 5 d:

15. Zu Frage 6:

16. Zu Frage 7 a:

17. Zu Frage 7 b:

18. Zu Frage 8 a:

19. Zu Frage 8 b:

20. Zu Frage 9 a:

21. Zu Frage 9 b:

22. Zu Frage 10:

23. Zu Frage 11:

24. Zu Frage 12:

25. Zu Frage 13:

26. Zu Frage 14:

27. Zu Frage 15:

28. Zu Frage 16:

29. Zu Frage 17:

30. Zu Frage 18, Unterfrage 1:

31. Zu Frage 18, Unterfrage 2:

32. Zu Frage 19 a:

33. Zu Frage 19 b:

34. Zu Frage 19 c:

35. Zu Frage 20:

36. Zu Frage 21:

37. Zu Frage 22 a:

38. Zu Frage 22 b:

39. Zu Frage 22 c:

40. Zu Frage 22 d:

41. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 253/06

... - Die Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten für den eigenen Unterhalt wird gestärkt durch die Neufassung des Grundsatzes der Eigenverantwortung, die Ausgestaltung der Erwerbstätigkeit als Obliegenheit und die Schaffung einer neuen, alle Unterhaltstatbestände erfassenden Möglichkeit, Unterhaltsansprüche in Bezug auf die Höhe oder den Unterhaltszeitraum zu beschränken. Zugleich werden die Anforderungen an die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung verschärft. Bei den Änderungen werden die Belange der Kinder, die noch der Betreuung bedürfen, berücksichtigt.



Drucksache 141/06

... Die Schwerpunkte für die Leistungen im Zuammenhang mit Kriegsfolgen in Höhe von insgesamt rd. 80,3 Mio. € im Jahr 2006 liegen bei den Erstattungen an die Länder und an sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften (41 Mio. €), bei den Nachversicherungen ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz(AKG) (30 Mio. €) und bei den abschließenden Leistungen zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen nach dem AKG (7 Mio. €)



Drucksache 784/05 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat sieht ferner die Notwendigkeit, Artikel 5 Abs. 1 zu präzisieren, und zwar dahingehend, dass eine antizipierte Anwartschaftsdynamik den Anforderungen an eine faire Anpassung im Sinne des Richtlinienvorschlags genügt. In der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes werden keine reinen Beitragszusagen, sondern vielmehr Leistungszusagen erteilt, die bereits eine Dynamisierung um rund 4 % enthalten. Die Formulierung des Richtlinienvorschlags bezüglich einer "fairen Anpassung ruhender Ansprüche zugunsten ausgeschiedener Arbeitnehmer" bleibt zu unkonkret. Sollte sich hinter dieser Formulierung der Gedanke der Dynamisierung verbergen, wird dies auf Grund der Kostenfolgen ebenfalls kritisch gesehen. Kostenschätzungen zeigen dass damit Kostensteigerungen von bis zu 30 % der bisherigen Kosten einhergehen können. Dieses wäre ebenfalls kontraproduktiv für das System der betrieblichen Altersvorsorge.



Drucksache 329/05

... Nach Artikel 12 Nr. 4 soll die Auseinandersetzung des Gesamtguts der beendeten Gütergemeinschaft bereits geschiedener Ehen nach altem Recht erfolgen. Diese Vorschrift ist inzwischen - ungeachtet ihrer ursprünglichen sachlichen Rechtfertigung - entbehrlich. Zum einen sind mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes alle in Betracht zu ziehenden Auseinandersetzungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgeschlossen. Zum anderen ermöglicht es die Aufhebung der Vorschrift mit Wirkung für die Zukunft, vom Übergangsrecht erfasste Übergangsfälle, sofern diese immer noch nicht abgeschlossen sein sollten, nach dem dann in zweifacher Hinsicht ausgelaufenen Recht abzuwickeln.



Drucksache 784/1/05

... 19. Die Formulierung des Richtlinienvorschlags bezüglich einer "fairen Anpassung ruhender Ansprüche zugunsten ausgeschiedener Arbeitnehmer" bleibt zu unkonkret. Sollte sich hinter dieser Formulierung der Gedanke der Dynamisierung verbergen, wird dies auf Grund der Kostenfolgen ebenfalls kritisch gesehen. Kostenschätzungen zeigen, dass damit Kostensteigerungen von bis zu 30 % der bisherigen Kosten einhergehen können. Dieses wäre ebenfalls kontraproduktiv für das System der betrieblichen Altersvorsorge.



Drucksache 61/16 PDF-Dokument



Drucksache 117/16 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



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Suchbeispiele:


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