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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Geschlechterparität"


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Drucksache 518/19

... (2) Bei der Besetzung der Stiftungsorgane wird eine geschlechterparitätische Besetzung angestrebt.



Drucksache 636/1/14

... Auch im Bereich der "wesentlichen Gremien" gilt es, den Spielraum des Bundes bei der Bestimmung von Gremienmitgliedern so gut wie möglich zu nutzen und hierfür entsprechend verbindliche Vorgaben zu machen. Die jetzige Fassung wird dem nicht gerecht. Das stufenweise Erreichen von Geschlechterparität zu bestimmten Terminen wird als bloße Möglichkeit angesprochen; in Verbindung mit der "Hinwirkungspflicht" fehlt es der vorliegenden Regelung für "wesentliche Gremien" an jeglicher Verbindlichkeit. Die für die Aufsichtsgremien geregelten Vorgaben hinsichtlich der (stufenweisen) Zielerreichung sind daher auch für die "wesentlichen Gremien" uneingeschränkt zu übernehmen. Der Verweis auf § 4 BGremBG ist deshalb auf alle Regelungen der Absätze 1 und 2 zu beziehen.

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Drucksache 636/1/14




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 BGremBG , Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 AktG , Artikel 4 Nummer 1 § 25 Absatz 2 Satz 1 AktGEG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG und Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 17 Absatz 2 Satz 1 und 2 SEAG

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BGremBG

3. Zu Artikel 2 allgemein BGleiG

4. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 BGleiG

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Satz 7 AktG

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 bis 5 AktG , Nummer 7 § 124 Absatz 3 Satz 5 Nummer 2 AktG , Nummer 8 § 127 Satz 4 Nummer 2 AktG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 6 MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Nummer 5 § 10e Absatz 3 MontanMitbestGErgG , Nummer 6 § 10f Absatz 1 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Nummer 13 § 22 Absatz 2 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG , Nummer 4 § 17 Absatz 3 MitbestG , Nummer 5 § 18a Absatz 1 Satz 1 MitbestG und Nummer 8 § 40 Absatz 2 Satz 1 MitbestG


 
 
 


Drucksache 722/12

... Die vorgeschlagene Zielvorgabe von einem Mindestanteil von 40 % Frauen und Männern steht im Einklang mit den Zielen, die derzeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten/EWR-Ländern erörtert werden. Dieser Wert liegt zwischen der kritischen Masse, die notwendig ist, um die Leitungsorgane nachhaltig zu beeinflussen (30 %), und der absoluten Geschlechterparität (50 %).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten Parteien und Folgenabschätzungen

Konsultation und Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. AUSFÜHRLICHE Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
Ziel der Richtlinie

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 9
, 10 und 11 Überprüfung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, Adressaten

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 629/2/11

... Soweit die Besetzung mit Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern dies zulässt, sieht der Bundesrat in einer geschlechterparitätischen Besetzung von Monitoring-/Begleitausschüssen einen wichtigen Schritt, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern. Heterogen zusammengesetzte Gremien gewährleisten bessere Entscheidungsprozesse und damit in der Tendenz auch bessere Entscheidungsergebnisse.



Drucksache 228/1/10

... Bei Gremien- und Ausschussbesetzungen sollte immer Geschlechterparität angestrebt bzw. festgeschrieben werden, um langfristig Gleichstellung in allen Bereichen herzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 465/08

... 16. kritisiert das anspruchslose und unzureichende EU-Ziel eines Frauenanteils von 25% bei den Spitzenpositionen in der öffentlichen Forschung und erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass Geschlechterparität bedeutet, dass die Frauen mit mindestens 40% vertreten sind;



Drucksache 929/06

... 35. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Frauen für die diplomatische Laufbahn zu gewinnen auszubilden und zu benennen und bei den Delegationen, die zu den Vereinten Nationen und anderen internationalen Treffen und Konferenzen entsandt werden für Geschlechterparität zu sorgen;



Drucksache 463/14 PDF-Dokument



Drucksache 636/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.