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"Gesellschaft"
Drucksache 22/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - COM(2018) 24 final
... 3. In diesem Zusammenhang teilt der Bundesrat die Auffassung der Kommission, Menschen gleich welchen Alters besser auf eine aktive Bürgerrolle und die sich wandelnden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes in immer heterogeneren, mobilen, digitalen und globalen Gesellschaften vorzubereiten und das Lernen in allen Phasen des Lebens weiterzuentwickeln.
Drucksache 321/18
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheits-gesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen
... Durch diese mangelnden Kontrollen entsteht eine gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen. Reisewege können so nicht nachvollzogen werden; Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, können nicht frühzeitig erkannt werden. Für eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität sind dies jedoch wichtige Handlungsfelder. Die Verpflichtung der Fluggesellschaften, die Identität der Reisenden mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen, erschwert die Verschleierung von Reisewegen und -plänen und verbessert die Datengrundlage für die Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden, ohne diesen neue Befugnisse zum Zugriff auf Daten einzuräumen. Die Ermittlungsbefugnisse richten sich unverändert nach den einschlägigen Rechtsvorschriften.
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... Die Ursachen für die Zunahme der Kunststoffabfälle und ihre Ausbreitung in der Meeresumwelt hängen sowohl mit der Kunststoffwertschöpfungskette und dem Markt als auch mit dem individuellen Verhalten und gesellschaftlichen Trends zusammen. Mehrere Faktoren haben zur derzeitigen Situation geführt, unter anderem die allgemeine Verfügbarkeit von Kunststoffen, der Trend zu Convenience-Produkten, das Fehlen von Anreizen für eine ordnungsgemäße Sammlung und Behandlung von Abfällen und daraus resultierende Unzulänglichkeiten bei der Abfallbewirtschaftung und Infrastruktur.
Drucksache 15/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht - COM(2018) 32 final
... zu erreichen. So ließe sich auch das Ziel sicherer, zwecktauglicher und auf Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit ausgerichteter Materialien mit minimalen Umweltauswirkungen leichter verwirklichen. Produkte sollten mit einem Minimum an besorgniserregenden Stoffen konzipiert, hergestellt, gehandelt und recycelt werden, um die Wiederverwendung so zu erleichtern, dass die wirtschaftlichen Vorteile und Nutzen für die Gesellschaft maximiert werden und ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau weiterhin gewährleistet ist.
Mitteilung
1. Einleitung
2. WAS WIRD ANGESTREBT?
3. VIER Probleme
3.1. Informationen über besorgniserregende Stoffe stehen Unternehmen, die Abfälle behandeln und für die Verwertung vorbereiten, nicht ohne Weiteres zur Verfügung.
3.1.1. Ziel
3.1.2. Geplante Maßnahmen
3.2. Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr zulässig sind.
3.2.1. Ziel
3.2.2. Geplante Maßnahmen
3.3. Die EU-Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft sind nicht vollständig harmonisiert, weshalb Unsicherheit darüber besteht, wie Abfall zu einem neuen Material und einem neuen Produkt wird.
3.3.1. Ziel
3.3.2. Geplante Maßnahmen
3.4. Die Vorschriften, auf deren Grundlage über die Gefährlichkeit von Abfällen und Chemikalien zu entscheiden ist, sind nicht gut abgestimmt und dies beeinflusst die Verwendung von Sekundärrohstoffen.
3.4.1. Ziel
3.4.2. Geplante Maßnahmen
4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 12/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die Meeresverschmutzung mit Müll ein gravierendes ökologisches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Problem darstellt. Es gilt, den Schutz der Meere insbesondere vor Vermüllung nachhaltig zu verbessern. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat auf die Aktionspläne zur Reduzierung von Meeresmüll hin, die im Rahmen der deutschen G7- und G20-Präsidentschaften beschlossen wurden und die einer konkreten Umsetzung auf regionaler wie internationaler Ebene bedürfen. Der Bundesrat erinnert daran, dass Kunststoffe mit ungefähr 75 Prozent den größten Anteil des Meeres-mülls ausmachen und dass die Richtlinie
Drucksache 206/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
... 20. rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft.
Drucksache 192/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung)
... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Informationen und Datenbestände des öffentlichen Sektors eine werthaltige Ressource mit hohem Potenzial für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft darstellen. Er erkennt das Bemühen der Kommission an, die bestehenden rechtlichen Grundlagen vor dem Hintergrund einer sich in den letzten Jahren veränderten Datenverwaltung und -nutzung anzupassen, um dieses Potential voll auszuschöpfen. Er erinnert an seine Stellungnahme vom 7. Februar 2012 anlässlich der letzten Änderung der Verordnung über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (BR-Drucksache 820/11(B)).
Drucksache 535/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... a) der P. W. A. II GmbH sowie 16 weiterer Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegen Artikel 2, § 46 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258/2324)
Drucksache 258/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
... Menschen, die blind sind oder eine Seh- oder Lesebehinderung haben, benötigen einen barrierefreien Zugang zu Literatur und anderen Sprachwerken, um am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Sind diese Werke urheberrechtlich geschützt, so bedarf die Umwandlung in ein barrierefreies Format, z.B. die Vervielfältigung in Brailleschrift oder die Umwandlung in ein Hörbuch, entweder einer Zustimmung des Rechtsinhabers oder einer gesetzlichen Erlaubnis.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 45b Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
§ 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung
§ 45d Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken
2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen
1. Völkerrecht
2. Unionsrecht
5 Unionsgrundrechte
3. Nationales Recht
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 45b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 45c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 45d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 310/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland - Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung"
... Personengesellschaften sind tief in der deutschen Unternehmenskultur verankert und tragen wesentlich zu dem dauerhaft anhaltenden wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind Gewinne bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch dann sofort voll zu besteuern, wenn sie im Unternehmen belassen werden. Zum Ausgleich der daraus erwachsenden Reinvestitionshindernisse gleicht die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a
Entschließung
A. Einführung einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung
B. Wohnbauförderung über verbesserte Abschreibung
C. Allgemeines Unternehmenssteuerrecht
1. Verbesserte Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bei gleichzeitiger Abschaffung der Poolabschreibung
2. Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen
3. Erleichterungen bei der Mindestbesteuerung
4. Rechtssicherheit bei der steuerlichen Entlastung von Sanierungsgewinnen
5. Rechtssicherheit beim Verlustabzug im Fall des Anteilseignerwechsels
6. Anpassung des § 35 EStG an gestiegene Gewerbesteuer-Hebesätze
7. Anpassung gewerbesteuerlicher Regelungen
8. Besondere Unterstützung von StartUp-Unternehmen
D. Internationales Steuerrecht
1. Außensteuerrecht reformieren
2. Bekämpfung von Wettbewerbsnachteilen durch BEPS-Umsetzung
E. Umsatzsteuer
1. Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft
2. Anpassung der Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugs an die Rechtsprechung
3. Neugestaltung der Verzinsung von Steuerforderungen-/erstattungen bei der Umsatzsteuer
4. Ausschluss von Windfall-Profits
5. Wirksame Besteuerung des Internethandels
F. Verfahrensrecht
1. Verfahrensrechtliche Absicherung der Wirkungen verbindlicher Auskünfte
2. Rückkehr zur Gutachtenzuständigkeit des Bundesfinanzhofs
Drucksache 595/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
... "Insbesondere soll die Förderung dazu dienen, klimastabile Wälder zu entwickeln, die auch all ihre gesellschaftlichen und ökologischen Funktionen optimal erfüllen."
Drucksache 237/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
... 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die vorgelegten Verordnungsvorschläge die Anliegen der Mitgliedstaaten nach Vereinfachung und Erleichterung für das Management der Fonds in weiten Teilen erfüllen und dadurch einen größeren gesellschaftlichen Gewinn für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erbringen können. Gleichwohl stellt er fest, dass die Vorschläge der Kommission durch die Einführung neuer Verfahren an anderer Stelle den Verwaltungsaufwand vermehren. Zur Optimierung macht der Bundesrat weitere Verbesserungsvorschläge.
Drucksache 493/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten"
... Im Bereich der Unternehmensmitbestimmung legt der Koalitionsvertrag den Schwerpunkt der Weiterentwicklung der Mitbestimmung auf das europäische Recht. Die Regelungen über die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften ("Sitzverlegungsrichtlinie") sollen unter Beachtung insbesondere der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Unternehmensmitbestimmung auf europäischer Ebene harmonisiert werden.
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Mitbestimmung zukunftsfest gestalten vom 10. Februar 2017
Drucksache 9/18
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... an Land auf Ausschreibungen umgestellt. Im Jahr 2017 wurden insgesamt drei Gebotsrunden durchgeführt. In diesen Ausschreibungen setzten sich im Wesentlichen Bürgerenergiegesellschaften durch (2 727,2 Megawatt von 2 800 Megawatt Ausschreibungsvolumen). Bürgerenergiegesellschaften durften in 2017 unter anderem ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an der Ausschreibung teilnehmen und haben eine um zwei Jahre verlängerte Realisierungsfrist. Mit diesen Privilegien gegenüber anderen Bietern sollte die Akteursvielfalt in einem wettbewerblich ausgestalteten System gewahrt bleiben. Mit den Ausschreibungen wurde die als Ausnahmeregelung vorgesehene Regelung in der Praxis zur Regel. Verbunden damit ist die Gefahr, dass bezuschlagte Projekte spät (erst nach 2020) bzw. zu einem großen Teil gar nicht realisiert werden und damit der Ausbaupfad des
Drucksache 173/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Vorschlag die ihnen durch Artikel 291 Absatz 1 AEUV vorbehaltene Durchführungskompetenz der Mitgliedstaaten für das Unionsrecht verletzt und damit innerstaatlich in die Kompetenzen der Länder für die Einrichtung der Behörden und die Ausführung der Bundes- und Landesgesetze eingreift. Die Regelungen über die Begünstigung von Hinweisgebern, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, dienen der Durchführung und Durchsetzung von Unionsrecht. Sie berühren damit die im unionalen Kompetenzgefüge innerstaatlich zu regelnden Fragen des Organisations-, Verwaltungsverfahrens-, Gesellschafts-, Arbeits-, Dienst-, Verfahrens- und Beihilferechts. Der Vorschlag zeigt auch keine Entwicklungen auf, die die beabsichtigte übergreifende und unionsweite einheitliche Regelung hinreichend zu rechtfertigen vermögen. Die Regelung der vielfältigen Konfliktlagen beim Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich ist vielmehr sachgerecht und -näher der mitgliedstaatlichen Ebene vorzubehalten.
Drucksache 69/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final; Ratsdok. 7049/18
... 15. Nach Auffassung des Bundesrates kann jedoch der von der Kommission gewählte Ansatz paralleler Regulierungs- und Aufsichtsregime den angestrebten einheitlichen Rechtsrahmen nicht schaffen. Er ist auch nicht mit der im Primärrecht vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen nationalem und EU-Recht vereinbar und daher abzulehnen. Vielmehr führt der Vorschlag zu einer Konkurrenz zwischen nationalem Rechtsrahmen und nationaler Aufsicht einerseits und dem entsprechenden EU-Regime andererseits. Es droht eine Situation, in der sich Crowdfunding-Dienstleister - zum Nachteil der Investoren - immer für die für sie günstigste Variante entscheiden werden und der Crowdfunding-Markt infolgedessen auch fragmentiert bleiben würde. Es sind auch ungerechtfertigte Diskriminierungen und Eingriffe in die europäischen Grundfreiheiten zwischen Gesellschaften mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedstaaten denkbar, soweit diese mit unterschiedlichen Regulierungen auf demselben Markt in einem Mitgliedstaat tätig werden.
Zum Verbraucherschutz
Zu Crowdfunding-Dienstleistern
Drucksache 73/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013
und (EU) Nr. 346/2013
- COM(2018) 110 final
... Artikel 6 legt fest, dass gegebenenfalls durch die zuständigen Behörden erhobene Gebühren oder Entgelte in einem angemessenen Verhältnis zu den wahrgenommenen Aufsichtsaufgaben stehen müssen und die betreffenden Rechnungen an den satzungsmäßigen Sitz des AIFM oder der OGAW-Verwaltungsgesellschaft gesandt werden müssen.
Drucksache 316/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze - Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen -
... Betroffenen gleichermaßen und in ausreichendem Umfang von den sozialen und finanziellen Ausgleichsleistungen in Folge ihrer Rehabilitierung profitieren. Politisch Verfolgte klagen oftmals als unmittelbare Auswirkungen aus der Verfolgung über zu geringe Einkünfte und über ein Leben in unserer Gesellschaft an der Armutsgefährdungsgrenze.
‘Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Drucksache 157/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... Zur Bekämpfung der Fragmentierung des Schutzes in der EU fordern die EU-Institutionen und viele Interessenträger einen stärkeren Hinweisgeberschutz auf EU-Ebene. Das Europäische Parlament hat die Kommission in seiner Entschließung vom 24. Oktober 2017 über legitime Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die aus Gründen des öffentlichen Interesses Informationen offenlegen, und in seiner Entschließung vom 20. Januar 2017 zur Rolle von Informanten beim Schutz der finanziellen Interessen der EU10 aufgefordert, einen horizontalen Gesetzgebungsvorschlag zur Schaffung eines umfassenden gemeinsamen Rechtsrahmens vorzulegen, der Hinweisgebern in der EU ein hohes Maß an Schutz im öffentlichen und privaten Sektor sowie in nationalen und europäischen Institutionen gewährleistet. Der Rat forderte die Kommission in seinen Schlussfolgerungen zur Steuertransparenz vom 11. Oktober 201611 auf, mögliche künftige Maßnahmen auf EU-Ebene zu prüfen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften12 fordern einstimmig EU-weite Rechtsvorschriften, um Hinweisgeber zu schützen, die im öffentlichen Interesse handeln.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Georgien hat sich seit 2004 politisch und gesellschaftlich für eine eindeutige euroatlantische Ausrichtung entschieden. Strategisches Ziel sind EU- und NATO-Mitgliedschaft. Auch die 2012 neu gewählte und 2016 im Amt bestätigte Regierung des "Georgischen Traums" hält daran uneingeschränkt fest. Seit dem Regierungswechsel 2012 wurden demokratische Strukturen und Verfahren, insbesondere Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz, Einhaltung von Menschenrechten und zivilgesellschaftliche Kontrolle - inkl. freier Presse - wiederhergestellt bzw. weiter gestärkt. Dank des bereits erreichten Fortschritts in dem Reformprozess gilt Georgien unter den sechs Partnerländern der Östlichen Partnerschaft als Spitzenreiter. Das Assoziierungsabkommen mit der EU von 2014 und vor allem die Ende März 2017 in Kraft getretene Visaliberalisie-rung belegen den erreichten Stand der Reformbemühungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,
Drucksache 225/18
Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Rheinland-Pfalz, Thüringen
... Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTTI) sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage eines Abgeordneten verzeichneten die Behörden 2017 im ersten Halbjahr 130 Straftaten im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung im Vergleich zu 102 Fällen im ersten Halbjahr 2016 (BT-Drs. 18/13255). Damit verzeichneten die Behörden einen Anstieg der Straftaten gegen LSBTTI um fast 30 Prozent. Andererseits hat sich die Lebenssituation durch einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und eine fortschreitende rechtliche Gleichstellung deutlich verbessert.
Drucksache 5/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 2. Er würdigt die Erfolge der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung der letzten Jahrzehnte. Das aktuelle EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 hat wichtige Beiträge zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit geleistet und einen echten Mehrwert in der grenzüberschreitenden Forschungskooperation in Europa generiert, der allein durch koordinierte nationale Förderung nicht zu erzielen wäre. Der in Horizont 2020 gewählte Aufbau mit drei Schwerpunktbereichen der Förderung hat sich aus Sicht des Bundesrates bewährt und sollte auch im Nachfolgeprogramm beibehalten werden.
Drucksache 575/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
Drucksache 425/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
... Die im Gesetzentwurf enthaltenen versicherungsfremden Leistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Erweiterung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder und der Entlastung von Geringverdienern werden überwiegend aus Beitragsmitteln der
Drucksache 373/2/18
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG )
... Anders als Investitionsprogramme zur Förderung von baulichen Maßnahmen ist die Steigerung der Qualität der Kindertagesbetreuung eine staatliche Daueraufgabe. Personal, das in den Kindertagesstätten für die Einhaltung und den Ausbau von Qualität eingesetzt wird, kann nicht einfach nach Ende einer Bundesförderung reduziert werden. Der Bund setzt so lediglich Anreize, überlässt die finanziellen Lasten aber auf Dauer den Ländern und Kommunen, wenn er die damit zusammenhängenden Bundesmittel nicht verstetigt. Bildung, insbesondere frühkindliche Bildung, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nach einer Legislaturperiode beendet ist, sondern dauerhaft und stetig gemeinsamer Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bedarf.
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... Voraussetzung ist unter anderem der Vollzug des Umweltrechts an der Basis, d.h. Industrie, Versorgungsunternehmen, Landbesitzer und sonstige,Adressaten‘5 müssen in Bezug auf ihre Tätigkeiten bestimmte Umweltauflagen erfüllen. Dabei kann es sich um Verbote, allgemeingültige Rechtsvorschriften, Genehmigungen und sonstige Maßnahmen handeln, die zum Schutz der Umwelt, der öffentlichen Gesundheit und der für die langfristige Versorgung der Gesellschaft erforderlichen Ressourcen erlassen wurden.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS
3. Herausforderungen
Tabelle
4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG
5. Massnahmen
Tabelle
6. Verbesserung der Zusammenarbeit
7. MONITORING und FOLLOW-UP
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 82. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Regelung zur Prüfung der Finanzierungsinstrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB), die ausschließlich die Vorlage von Kontroll- und Prüfberichten umfasst, auch für alle anderen Finanzierungsinstrumente anwendbar sein sollte. Nach Einschätzung des Bundesrates könnten so die Prüfarbeiten der bereits aufgrund bank- und kapitalmarktrechtlicher Vorgaben eingesetzten externen Prüfer sinnvoll genützt werden, um aufwendige Doppelarbeiten der Verwaltungsbehörden und der Prüfbehörden im Interesse aller Beteiligten zu vermeiden. Diese Behörden könnten sich dann darauf beschränken, die Berichte der externen Gutachter auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Dies würde die Attraktivität einer Beteiligung beispielsweise an einem EFRE-Finanzinstrument für Finanzintermediäre, zum Beispiel beteiligte Fondsgesellschaften, deutlich erhöhen.
Drucksache 249/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Mehrehe
... strafbar. Es wird gesellschaftlich kritisch gesehen, wenn aufgrund der Anwendbarkeit ausländischen Rechts trotz dieser klaren gesetzlichen Werteaussage in Deutschland polygame Ehen gelebt werden. Ziel des Entwurfs ist es daher, auch für ausländische Mehrehen deutsches Aufhebungsrecht zur Anwendbarkeit zu bringen, um zum einen die in der Praxis bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen und zum anderen auch dem Staat in Form der antragstellenden Behörde die Möglichkeit zu geben, bei Mehrehen einzugreifen. Darüber hinaus soll klargestellt werden, dass in Deutschland keine polygamen Ehen geschlossen werden können.
Drucksache 6/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit
... 5. Es bedarf auch in den kommenden Jahren einer gleichstellungsorientierten Weiterentwicklung der Familienpolitik, die auf der Lebenswirklichkeit und den Wunschvorstellungen der Menschen aufbaut. Die bestehenden Probleme der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sind nicht im Privaten von den Einzelnen zu bewältigen, sondern es ist eine Aufgabe von Politik und Gesamtgesellschaft, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Erwerbs- und Sorgear-beit im gesamten Lebensverlauf für alle, die dies wünschen, vereinbar sind. Das im Zweiten Gleichstellungsbericht entwickelte "Erwerb-Sorge-Modell" bietet hierfür eine wichtige Grundlage.
Drucksache 551/18
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitVerordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... (3) Das DVGW-Arbeitsblatt G 260 vom März 2013 ist bei der Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH, Bonn, zu beziehen.
Drucksache 316/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Betroffenen gleichermaßen und in ausreichendem Umfang von den sozialen und finanziellen Ausgleichsleistungen in Folge ihrer Rehabilitierung profitieren. Politisch Verfolgte klagen oftmals als unmittelbare Auswirkungen aus der Verfolgung über zu geringe Einkünfte und über ein Leben in unserer Gesellschaft an der Armutsgefährdungsgrenze. Viele haben durch die politischen Verfolgungsmaßnahmen in der DDR bleibende Gesundheitsschäden mit wirtschaftlichen Folgewirkungen erlitten. Die Rehabilitierungsgesetze bedürfen daher nach Auffassung des Bundesrates einer Anpassung und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der im Laufe der Jahre bekannt gewordenen tatsächlichen Verhältnisse. Die vorzunehmenden Veränderungen sollen angesichts der sozial prekären Lage einer beträchtlichen Anzahl der in der DDR politisch Verfolgten die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, auch Verfolgtengruppen, die bisher nicht oder nur unzureichend unterstützt werden, besser in das Leistungsspektrum der Rehabilitierungsgesetze einzubinden. Insbesondere sollen künftig diejenigen Rehabilitierten eine effektivere Unterstützung durch die staatliche Gemeinschaft erfahren, die sich verfolgungsbedingt andauernd in einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Drucksache 358/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Transparenzgebot bei der Auslandsfinanzierung von gemeinnützigen Körperschaften"
... 1. Der Bundesrat hält die gemeinnützige Tätigkeit von Vereinen und anderen Körperschaften für eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Auch z.B. Mo-scheevereine, also im Inland gegründete nichtrechtsfähige Vereine oder eingetragene Vereine des privaten Rechts, die in Deutschland eine Moschee betreiben, können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie satzungsgemäß und tatsächlich der Förderung der Religion dienen. Die Förderung der Religion stellt einen gemeinnützigen Zweck gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Abga-benordnung (AO) dar. Als Rechtsfolge der Gemeinnützigkeit sind der jeweiligen Körperschaft grundsätzlich die gesetzlichen Steuervergünstigungen zu gewähren, jedoch nur dann, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen i.S.d. § 4
Drucksache 193/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... 5. Der Bundesrat bemängelt hierbei konkret die Neuausrichtung der drei strategischen Ziele der Agenda. Insbesondere lehnt er es ab, dass das bisherige Ziel der Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs ersetzt werden soll durch die "soziale Dimension" von Kultur, zu welcher die kulturelle Vielfalt nach den Vorstellungen der Kommission nur noch einen sekundierenden Beitrag zu leisten hat. Ebenso lehnt der Bundesrat die Begrifflichkeit der Kultur als "Ressource" in diesem Zusammenhang strikt ab. Selbstverständlich trägt ein reichhaltiges Kulturangebot essentiell zum gesellschaftlichen und sozialen Leben bei; dies ist aber nicht sein Zweck, sondern seine Folge.
Drucksache 53/18
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen
... Der Gesetzgeber handelt im Rahmen seines Spielraums, wenn er zur Ausgestaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes aus den bereits genannten, gewichtigen Gründen die Möglichkeit einräumt, im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts den Prozess in englischer Sprache zu führen. Lässt er vor diesem Hintergrund bei Bedarf Englisch als Gerichtssprache zu, genügt er den verfassungsgerichtlichen Anforderungen, die sich aus dem Rechtsstaats- und Demokratiegebot ergeben. Das Bundesverfassungsgericht hat es mit Blick auf die rechtsstaatliche Komponente des Öffentlichkeitsgrundsatzes in dieser Hinsicht für entscheidend gehalten, dass eine öffentliche Kontrolle des Gerichtsverfahrens gewährleistet sei: Die Handelnden dürften nicht in dem Gefühl, "unter sich zu sein", Verfahrensgarantien unbeachtet lassen oder tatsächlich und rechtlich wesentliche Gesichtspunkte unbeachtet lassen (BVerfG, a.a. O., juris, Tz. 71). Diese Kontrollfunktion bleibt aber auch dann gesichert, wenn die öffentliche Gerichtsverhandlung auf Englisch geführt wird. Nach einer repräsentativen Umfrage des IfD Allensbach vom April 2008 haben 67 Prozent der Befragten (ab 16 Jahre) angegeben, dass sie Englisch einigermaßen gut sprechen und verstehen können (Quelle: Gesellschaft für deutsche Sprache). Angesichts des in diesem Wert zum Ausdruck kommenden hohen Verbreitungsgrades der englischen Sprache müssen die Verfahrensbeteiligten gewärtigen, dass die in englischer Sprache geführte Verhandlung durch Zuhörer in annähernd gleichem Umfang verfolgt - und damit kontrolliert - werden kann wie bei einem Gebrauch der deutschen Sprache. Die nicht fern liegende Möglichkeit, dass diese beobachtende Kontrolle stattfindet, ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten entscheidend, nicht hingegen die Frage, ob der einzelne Zuhörer in der öffentlichen Sitzung tatsächlich alles Gesprochene versteht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 114a Ist bei einem Landgericht eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet, so tritt für internationale Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Kammern für Handelssachen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
§ 114b
§ 114c
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37b Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 114a
Zu § 114b
Zu § 114c
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 179/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags, Verfahrensvorgaben für grenzüberschreitende Mobilitätsmaßnahmen zu schaffen, die den Schutz von Minderheitsgesellschaftern, Gläubigern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellen und den durch das sogenannte Polbud-Urteil des EuGH (Urteil vom 25. Oktober 2017, Rechtssache C-106/16) eröffneten Missbrauchsgefahren begegnen.
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 233/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Programm "Kreatives Europa" auch im Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 als eigenständiges Programm für den Bereich Kultur und Medien zu erhalten. Kultureller Reichtum und kulturelle Vielfalt definieren Europa. Interkultureller Austausch und Dialog zwischen den Gesellschaften sind sowohl alltägliche Selbstverständlichkeit als auch weiter förderungswürdige Ziele. Gerade in Zeiten neu aufkommender Nationalismen müssen Europas Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt werden, kulturelle Unterschiede als etwas Bereicherndes und nicht als etwas Trennendes wahrzunehmen sowie die Vielfalt der Kulturen in Europa schätzen zu lernen. Es sind vor allem diese Vielfalt und die Qualität künstlerischen Schaffens, die es zu fördern und zu unterstützen gilt.
Drucksache 94/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz - COM(2018) 147 final; Ratsdok. 7419/18 Drucksache: 94/18 und zu 94/18 in Verbindung mit Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen - COM(2018) 148 final Drucksache: 97/18 und zu 97/18
... 1. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Digitalisierung Chancen für eine fortschrittliche Gesellschaft, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft und einen modernen Staat gleichermaßen bietet. Es muss daher ein zentrales Ziel aller Gebietskörperschaften sein, diese Chancen zu nutzen und weiter auszubauen.
Drucksache 213/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014
und (EU) Nr. 2017/1129
zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten - COM(2018) 331 final
... Bei der Frage, ob KMU-Emittenten, die zum Handel an geregelten Märkten zugelassen sind, die gleichen rechtlichen Erleichterungen in Anspruch nehmen können sollen, wurde beschlossen, diesen Kreis auf die zum Handel an KMU-Wachstumsmärkten zugelassenen Emittenten zu beschränken. Die den Emittenten an geregelten Märkten auferlegten Anforderungen sollten in ähnlicher Weise unabhängig von der Größe des Unternehmens gelten. Unterschiedliche Anforderungen für KMU im Vergleich zu großen Kapitalgesellschaften würden die Interessenträger wahrscheinlich verwirren (insbesondere Anleger).
Drucksache 192/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung)
... Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Informationen und Datenbestände des öffentlichen Sektors eine werthaltige Ressource mit hohem Potenzial für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft darstellen. Er erkennt das Bemühen der Kommission an, die bestehenden rechtlichen Grundlagen vor dem Hintergrund einer sich in den letzten Jahren veränderten Datenverwaltung und -nutzung anzupassen, um dieses Potential voll auszuschöpfen. Er erinnert an seine Stellungnahme vom 7. Februar 2012 anlässlich der letzten Änderung der Verordnung über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (BR-Drucksache 820/11(B)).
Drucksache 316/18
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung zeigt sich, dass nicht alle von politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR Betroffenen gleichermaßen und in ausreichendem Umfang von den sozialen und finanziellen Ausgleichsleistungen in Folge ihrer Rehabilitierung profitieren. Politisch Verfolgte klagen oftmals als unmittelbare Auswirkungen aus der Verfolgung über zu geringe Einkünfte und über ein Leben in unserer Gesellschaft an der Armutsgefährdungsgrenze. Viele haben durch die politischen Verfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR bleibende Gesundheitsschäden mit wirtschaftlichen Folgewirkungen erlitten. Die Rehabilitierungsgesetze bedürfen daher nach Auffassung des Bundesrates einer Anpassung und Weiterentwicklung an die im Laufe der Jahre bekannt gewordenen tatsächlichen Verhältnisse. Die vorzunehmenden Veränderungen sollen angesichts der sozial prekären Lage einer beträchtlichen Anzahl der in der ehemaligen DDR politisch Verfolgten die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, auch Verfolgtengruppen, die bisher nicht oder nur unzureichend unterstützt werden, besser in das Leistungsspektrum der Rehabilitierungsgesetze einzubinden. Insbesondere sollen künftig diejenigen Rehabilitierten eine effektivere Unterstützung durch die staatliche Gemeinschaft erfahren, die sich verfolgungsbedingt andauernd in einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden.
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... FinTech - technologiegestützte Innovationen im Finanzdienstleistungsbereich - haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und beeinflussen die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen produziert und erbracht werden. FinTech1 sitzen an der Schnittstelle zwischen Finanzdienstleistungen und digitalem Binnenmarkt. Der Finanzsektor ist der größte Nutzer digitaler Technologien und eine maßgebliche Triebkraft des digitalen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft. Zwischen der Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt 2, der EU-Cybersicherheitsstrategie 3 ‚ der eIDAS-Verordnung 4 und den Initiativen im Finanzdienstleistungsbereich wie dem Aktionsplan "Finanzdienstleistungen für Verbraucher" 5 und der Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion 6 bestehen bedeutende Synergien.
2 Einführung
1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen
Kasten 1
1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken
Kasten 2
1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern
Kasten 3
2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen
Kasten 4
2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen
Kasten 5
2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen
Kasten 6
2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab
Kasten 7
2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen
3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN
Kasten 8
Schlussfolgerungen
ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor
Anhang Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen
INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN
DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN
DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN
Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Das Bundeswirtschaftsministerium legt dar, dass Ausgaben für frühkindliche Bildung hohe Renditen aufweisen. So wurde gezeigt, dass die reale fiskalische Rendite von quantitäts- und qualitätsfördernden Ausgaben in diesem Bereich rund acht Prozent beträgt. Gesamtwirtschaftlich wird eine Rendite von mindestens 13 Prozent ermittelt, die deutlich über der rein fiskalischen Rendite von acht Prozent liegt. Langfristig werden dabei die künftigen Erwerbschancen der Kinder verbessert, während heute schon eine anteilige Gegenfinanzierung über die signifikante Erhöhung des Arbeitsangebots der Eltern eintritt. Langfristig gibt es positive Beschäftigungseffekte für Eltern und einen sich daraus ergebenden BIP-Effekt von 0,3 Prozent bei einer Ausweitung der Ganztagsbetreuungsplätze der Drei- bis 14-Jährigen um zwei Millionen. Über fiskalische und gesamtwirtschaftliche Renditen hinaus gibt es zudem weitere Effekte von Investitionen in die frühkindliche Bildung, wie z.B. eine erhöhte Lebenszufriedenheit, verringerte Kriminalität oder eine höhere Bereitschaft für gesellschaftliches Engagement. (vgl. BMWi Monatsbericht 10/2016: Investitionen und stabile Staatsfinanzen - kein Widerspruch. Gesamtwirtschaftliche und fiskalische Effekte öffentlicher Investitionen.) Im Vergleich zu Investitionen in Verkehrsinfrastruktur, digitale Infrastruktur oder Hochschulen führen Investitionen in Kitas und Schulen zur größten Verbesserung der Generationengerechtigkeit (vgl. Krebs/Scheffel 2016).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)
§ 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder
§ 4 Verträge zwischen Bund und Ländern
§ 5 Geschäftsstelle des Bundes
§ 6 Monitoring und Evaluation
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Öffentliche Fürsorge
2. Erforderlichkeit
a. Gleichwertige Lebensverhältnisse
b. Wahrung der Wirtschaftseinheit
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Evaluierung und Monitoring
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
4 Bund
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 195/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung - eine neue EU-Strategie für junge Menschen
... 2. Das friedliche Europa ohne Grenzen ist für junge Menschen eine selbstverständliche Lebensrealität. Deshalb kommt ihnen in einer Situation, in der es um die Zukunft der EU geht, eine Schlüsselfunktion zu. Mit ihrer Mitteilung folgt die Kommission den zentralen Vorstellungen des Bundesrates über eine neue EU-Jugendstrategie: Europa als Lebenswelt junger Menschen zu begreifen. Es gilt, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Mitwirkung an politischen und gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen eines gemeinsamen Europas zu ermöglichen und sie umfassend in allen Belangen zu beteiligen, die ihre Lebenswirklichkeit und Zukunftschancen betreffen.
Drucksache 20/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... 1. Der Bundesrat erkennt die Digitalisierung als ein für alle Mitgliedstaaten der EU relevantes Thema an, das somit auch auf EU-Ebene eine große Rolle spielt. Die Digitalisierung verändert das individuelle und gesellschaftliche Leben fortgesetzt und tiefgreifend. Der Bundesrat betont, dass hierbei nicht die Technik, sondern der Mensch im Mittelpunkt des Prozesses stehen muss, damit er weiterhin als souveräne, freie und verantwortungsbewusste Person seine Persönlichkeit und Fähigkeiten entfalten kann. Damit dies gelingen kann, kommt der Bildung eine entscheidende Rolle zu.
Drucksache 360/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... 18. Der Bundesrat erinnert an seine Stellungnahme zum Entwurf eines Pflegeberufereformgesetzes (vgl. BR-Drucksache 20/16(B), Ziffer 40) und mahnt erneut an, in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Kosten der praktischen Ausbildungsteile auch im Falle einer Akademisierung der Ausbildung refinanziert werden. Eine finanzielle Benachteiligung der hochschulischen Pflegeausbildung ist nicht hinnehmbar. Über die Notwendigkeit der [Teil-]Akademisierung der Pflegeberufe besteht Konsens. Die Länder nehmen diesen Auftrag an, sehen die hochschulische Pflegeausbildung jedoch als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der der Bund in der Pflicht steht, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Kosten des praktischen Teils der Ausbildung nicht von den ausbildenden Einrichtungen, den Hochschulen oder den Ländern übernommen werden müssen.
Drucksache 226/18
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen
Entschließung des Bundesrates für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung
... es sowie Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung (Drs. 362/17 (B)) vom 2. Juni 2017, in der bedauert wurde, dass es Menschen, die sich nicht oder nicht nur den Geschlechtskategorien Frau oder Mann zuordnen (sog. Intersexualität bzw. Intergeschlechtlichkeit) oder nicht dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zuordnen (sog. Transsexualität bzw. Transidentität), an gesellschaftlicher Akzeptanz mangelt, ihre gesundheitliche Versorgung unzureichend ist und noch immer medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt werden. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung darin aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass unverzüglich das
Drucksache 554/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit - Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU
... Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind Kernelemente der Agenda der Kommission für bessere Rechtsetzung, die der Ausarbeitung der politischen Vorschläge durch die Kommission zugrunde liegt. Die aktuelle Kommission hat massiv in eine bessere Rechtsetzung investiert, und diese wird nun zu einem festen Bestandteil der Organisationskultur der Kommission. Die aus bisherigen Erfahrungen gewonnenen Erkenntnisse und die Ansichten der Interessenträger und der Zivilgesellschaft stehen mittlerweile fest im Mittelpunkt des Politikgestaltungsprozesses, der den Vorschlägen neuer Rechtsvorschriften vorausgeht. Die Bemühungen der Kommission wurden kürzlich von der OECD anerkannt, die die Kommission nun als "Top-Performer"1 in Sachen gute Regulierungspraxis einstuft. Wir ruhen uns jedoch nicht auf unseren Lorbeeren aus. Die Kommission nimmt derzeit eine Bestandsaufnahme des im Mai 2015 von ihr eingeführten Reformpakets vor, das den gesamten Politikzyklus abdeckt. Das Ziel der Reformen bestand darin, politische Entscheidungsprozesse in der EU offener und transparenter zu gestalten, die Qualität neuer Rechtsvorschriften durch bessere Folgenabschätzungen für Entwürfe und Änderungen zu erhöhen und eine fortlaufende, kohärente Überprüfung bestehender EU-Vorschriften zu fördern. Im Mittelpunkt der Bestandsaufnahme werden die Präzisierung und die weitere Verbesserung unserer Strategie für eine bessere Rechtsetzung, auch im Hinblick auf die Behandlung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, stehen.
Drucksache 245/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten
... Beim Erlass der betreffenden Maßnahmen sind die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit voll und ganz einzuhalten. Ferner ist es wichtig sicherzustellen, dass die Auswirkungen der Maßnahmen einen hinreichenden Zusammenhang mit dem Ziel der Mittelzuweisungen aufweisen. Es muss somit gleichermaßen gewährleistet werden, dass die Auswirkungen jene treffen, die für die festgestellten Mängel verantwortlich sind. Daher gilt es zu berücksichtigen, dass Einzelempfänger von EU-Mitteln wie Erasmus-Studenten, Forscher oder Organisationen der Zivilgesellschaft nicht als für einschlägige Verstöße verantwortlich angesehen werden können.
Drucksache 308/18
Antrag der Länder Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates "Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35.000 EUR auf 45.000 EUR"
... 1. Der Bundesrat hält ehrenamtliches Engagement für unverzichtbar und für eine tragende Säule in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Ein großer Teil davon findet in den zahlreichen Vereinen statt. Wird ein Verein als gemeinnützig anerkannt, bringt ihm dies zahlreiche steuerliche Vorteile. Gänzlich ertragssteuerfrei sind der sogenannte ideelle Bereich, also die Aufgaben, die ein Verein im Rahmen seiner Satzung wahrnimmt, sowie Gewinne aus Zweckbetrieben. Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
Drucksache 162/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
[allgemeines Lebensmittelrecht ], der Richtlinie 2001/18 /EG
/EG [absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt], der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003
[genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel], der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
[Futtermittelzusatzstoffe ], der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003
[Raucharomen], der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004
[Lebensmittelkontaktmaterialien], der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008
[einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen], der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
[Pflanzenschutzmittel] und der Verordnung (EU) Nr. 2015/2283
[neuartige Lebensmittel]
... 6. Der Bundesrat sieht die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte kritisch, mit denen ein allgemeiner Plan für die Risikokommunikation über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette erstellt werden soll. Die Erstellung eines Plans für die Risikokommunikation ist von hoher gesellschaftlicher Relevanz und betrifft wesentliche Aspekte der Verordnung. Das Vorhaben sollte daher im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und nicht mittels delegierter Rechtsakte umgesetzt werden.
Drucksache 96/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht - COM(2018) 96 final
... Durch Verbriefung kann der Zedent, der sogenannte "Originator" (z.B. ein Unternehmen oder eine Bank), Forderungen (z.B. Kraftfahrzeugmieten, Kreditkartenforderungen oder Hypothekenkreditzahlungen) refinanzieren, indem er sie einer Zweckgesellschaft (special purpose vehicle -
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Beispiel für Verbriefung
Warum ist Rechtssicherheit wichtig?
Rechtliches Risiko
Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften
Was ist eine Forderung?
Was ist die Übertragung einer Forderung?
Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
✓ Option 1: Recht des Übertragungsvertrags
✓ Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten
✓ Option 3: Recht der übertragenen Forderung
✓ Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung
✓ Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 : Anwendungsbereich
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 3 : Universelle Anwendung
Artikel 4 : Anzuwendendes Recht
Artikel 6 : Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 bis 12 : Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen
Artikel 10 : Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN
Artikel 3 Universelle Anwendung
Artikel 4 Anzuwendendes Recht
Artikel 5 Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts
Artikel 6 Eingriffsnormen
Kapitel III Sonstige Vorschriften
Artikel 7 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 8 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
Artikel 9 Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung
Artikel 10 Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts
Artikel 11 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften
Artikel 12 Verzeichnis der Übereinkünfte
Artikel 13 Überprüfungsklausel
Artikel 14 Zeitliche Geltung
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 442/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
... Die Analyse führte zu dem Schluss, dass die Option 1 am besten geeignet ist, um die Ziele der Initiative zu erreichen und zugleich die größte wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Wirkung zu erzielen sowie die Interessen der Union zu wahren. Für diese Option sprach vor allem Folgendes: die Möglichkeit, eine echte Industriepolitik für Cybersicherheit zu schaffen, indem nicht nur die Forschung und Entwicklung, sondern auch Tätigkeiten zur Markteinführung gefördert werden; die Flexibilität, unterschiedliche Kooperationsmodelle mit dem Netz von Kompetenzzentren zu ermöglichen, um die Nutzung der vorhandenen Kenntnisse und Ressourcen zu optimieren; die Möglichkeit, die Zusammenarbeit und die gemeinsamen Verpflichtungen der öffentlichen und privaten Akteure aus allen einschlägigen Bereichen, einschließlich der Verteidigung, zu strukturieren. Nicht zuletzt ermöglicht Option 1 auch größere Synergien und kann als Durchführungsmechanismus für zwei verschiedene EU-Finanzierungsströme im Bereich der Cybersicherheit innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (Programm "Digitales Europa" und Programm "Horizont Europa") dienen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Auftrag des Zentrums und des Netzes
Artikel 4 Ziele und Aufgaben des Zentrums
Artikel 5 Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung
Artikel 6 Benennung der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 7 Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren
Artikel 8
Artikel 9 Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit
Artikel 10 Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
Kapitel II ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 11 Zusammensetzung und Struktur
Abschnitt I VERWALTUNGSRAT
Artikel 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 13 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 14 Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates
Artikel 15 Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates
Abschnitt II EXEKUTIVDIREKTOR
Artikel 16 Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
Artikel 17 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 18 Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 19 Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats
Artikel 20 Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats
Kapitel III FINANZVORSCHRIFTEN
Artikel 21 Finanzbeitrag der Union
Artikel 22 Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten
Artikel 23 Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums
Artikel 24 Finanzielle Verpflichtungen
Artikel 25 Haushaltsjahr
Artikel 26 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 27 Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung
Artikel 28 Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
Artikel 29 Finanzordnung
Artikel 30 Schutz der finanziellen Interessen
Kapitel IV PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS
Artikel 31 PERSONAL
Artikel 32 Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete
Artikel 33 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 34 Sicherheitsvorschriften
Artikel 35 Transparenz
Artikel 36 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
Artikel 37 Zugang zu Unterlagen
Artikel 38 Überwachung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 39 Haftung des Kompetenzzentrums
Artikel 40 Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht
Artikel 41 Haftung der Mitglieder und Versicherung
Artikel 42 Interessenkonflikt
Artikel 43 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 44 Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 45 Erste Maßnahmen
Artikel 46 Bestehensdauer
Artikel 47 Inkrafttreten
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 7. In dem Bewusstsein, dass mit dem MFR wesentliche Weichen für die Zukunft der EU gestellt werden, unterstreicht der Bundesrat die zentrale Bedeutung des europäischen Friedens- und Integrationsprojekts für Deutschland. Er ist überzeugt, dass die weitere Festigung und Stärkung einer Union, von der auch die deutschen Länder politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich auf vielfältige Weise profitieren, im gemeinsamen Interesse der Regionen in Europa und der deutschen Länder liegt. Es bedarf aber im Interesse der Regionen einiger Veränderungen.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 595/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
... 3. Angesichts der im Raum stehenden Schadenshöhe bittet der Bundesrat zwecks wirksamer Unterstützung notwendiger Maßnahmen um die hinreichende Ausstattung einer entsprechenden Förderung. Im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung und Dimension der Aufgabe bittet der Bundesrat um Prüfung, inwieweit dies in Form eines Bundesprogramms ausgestaltet werden kann.
Drucksache 309/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft"
Entschließung des Bundesrates "Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft"
Entschließung
1. Entlastungen für das Ehrenamt
2. Entlastungen für Familien und Bildung
3. Entlastungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege und für Menschen mit Behinderungen
4. Entlastungen im Berufsleben
Drucksache 20/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Aktionsplan für digitale Bildung - COM(2018) 22 final
... 1. Der Bundesrat erkennt die Digitalisierung als ein für alle Mitgliedstaaten der EU relevantes Thema an, das somit auch auf EU-Ebene eine große Rolle spielt. Die Digitalisierung verändert das individuelle und gesellschaftliche Leben fortgesetzt und tiefgreifend. Er betont, dass hierbei nicht die Technik, sondern der Mensch im Mittelpunkt des Prozesses stehen muss, damit er weiterhin als souveräne, freie und verantwortungsbewusste Person seine Persönlichkeit und Fähigkeiten entfalten kann. Damit dies gelingen kann, kommt der Bildung eine entscheidende Rolle zu.
Drucksache 133/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV)
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
Drucksache 94/1/18
... 1. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Digitalisierung Chancen für eine fortschrittliche Gesellschaft, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft und einen modernen Staat gleichermaßen bietet. Es muss daher ein zentrales Ziel [aller Gebietskörperschaften] sein, diese Chancen zu nutzen und weiter auszubauen.
Drucksache 355/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV )
... Das einseitige Absenken des Niveaus der Altenpflegeausbildung in der PflAPrV entspricht nicht den gestiegenen Anforderungen, gefährdet die beabsichtigte Durchlässigkeit der Arbeitsfelder und führt zu einem Imageverlust des Arbeitsbereichs der ambulanten und stationären Altenpflege. Dies schadet nicht nur der gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung des Altenpflegeberufs, sondern schreibt eine andauernde Schlechterstellung der Altenpflege auch für die Zukunft fort und konterkariert das Ziel der Ausbildungsreform, allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.