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"Gesellschaft"
Drucksache 103/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
im Hinblick auf die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen - COM(2018) 134 final
... Sollten die Bestände an notleidenden Krediten dennoch zu sehr anschwellen - wie es derzeit bei einigen Banken und in einigen Mitgliedstaaten der Fall ist -, werden die Banken die Möglichkeit haben, diese NPL auf effizienten, wettbewerbsfähigen und transparenten Sekundärmärkten an andere Akteure zu verkaufen. Die Aufsichtsbehörden werden ihnen hierfür Leitlinien an die Hand geben und zu diesem Zweck ihre bestehenden bankenspezifischen "Säule-2-Befugnisse" aus der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive - CRD)6 nutzen. Haben sich NPL auf breiter Basis zu einem erheblichen Problem ausgewachsen, können die Mitgliedstaaten nationale Vermögensverwaltungsgesellschaften einrichten oder andere Maßnahmen im Rahmen der geltenden Beihilfe- und Bankenabwicklungsvorschriften treffen.
Drucksache 173/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
... 2. Er weist darauf hin, dass der Vorschlag die ihnen durch Artikel 291 Absatz 1 AEUV vorbehaltene Durchführungskompetenz der Mitgliedstaaten für das Unionsrecht verletzt und damit innerstaatlich in die Kompetenzen der Länder für die Einrichtung der Behörden und die Ausführung der Bundes- und Landesgesetze eingreift. Die Regelungen über die Begünstigung von Hinweisgebern, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, dienen der Durchführung und Durchsetzung von Unionsrecht. Sie berühren damit die im unionalen Kompetenzgefüge innerstaatlich zu regelnden Fragen des Organisations-, Verwaltungsverfahrens-, Gesellschafts-, Arbeits-, Dienst-, Verfahrens- und Beihilferechts. Der Vorschlag zeigt auch keine Entwicklungen auf, die die beabsichtigte übergreifende und unionsweite einheitliche Regelung hinreichend zu rechtfertigen vermögen. Die Regelung der vielfältigen Konfliktlagen beim Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich ist vielmehr sachgerecht und -näher der mitgliedstaatlichen Ebene vorzubehalten.
Drucksache 505/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... Der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit) kann sich negativ auf Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht auswirken, die ihren Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Davon betroffen sind Unternehmen insbesondere in der Rechtsform einer "private COMpany limited by shares" (Ltd.), von denen hierzulande schätzungsweise 8 000 bis 10 000 existieren. Mit dem Wirksamwerden des Brexits verlieren diese Gesellschaften ihre Niederlassungsfreiheit und werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als solche anerkannt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass die betreffenden Gesellschaften zukünftig nach einer der hier zur Verfügung stehenden Auffangrechtsformen behandelt werden, d.h. als offene Handelsgesellschaft (OHG) - falls sie ein Handelsgewerbe betreiben sollten -, ansonsten als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Haben die betreffenden Gesellschaften nur einen Gesellschafter, würde dieser wiederum als Einzelkaufmann oder als gewöhnliche Einzelperson behandelt. Dies hätte jeweils die persönliche und unbegrenzte Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten zur Folge.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umwandlungsgesetzes
§ 122m Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 (Änderung des Umwandlungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4576, BMJV: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 3/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes (EEG)
... In den drei Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land des Jahres 2017 gingen nahezu alle Zuschläge an Bürgerenergieanlagen (2.700 MW von 2.800 MW) . Den bietenden Bürgerenergiegesellschaften werden durch das EEG mehrere Privilegien eingeräumt, unter anderem besteht für sie die Möglichkeit zu einer Gebotsabgabe ohne vorliegende bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung und es wird ihnen eine um zwei Jahre verlängerte Realisierungszeit eingeräumt. In den bisherigen Ausschreibungsrunden sind die Defizite der entsprechenden Regelungen im EEG offensichtlich geworden, da sie nicht verhindern konnten, dass einige wenige große Projektierer als Dienstleister neu gegründeter Gesellschaften, welche die formellen Kriterien von Bürgerenergiegesellschaften erfüllen, die Mehrzahl der zugeteilten Bürgerenergieprojekte auf sich vereinten. Damit wurde die als Ausnahmeregelung vorgesehene Regelung in der Praxis zur Regel.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 547/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetz es - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
... (1) Zur Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung nach § 9a Absatz 2 Nummer 1, den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei Patienten, die nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen, nach § 5 festzustellen, wird ein neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet. Zur Organisation dieses Rufbereitschaftsdienstes beauftragen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung durch Vertrag eine geeignete Einrichtung. Diese darf weder an der Entnahme noch an der Übertragung von Organen beteiligt sein.
Drucksache 321/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetz es zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen
... Durch diese mangelnden Kontrollen entsteht eine gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen. Reisewege können so nicht nachvollzogen werden. Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, können nicht frühzeitig erkannt werden. Für eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität sind dies jedoch wichtige Handlungsfelder. Die Verpflichtung der Fluggesellschaften, die Identität der Reisenden mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen, erschwert die Verschleierung von Reisewegen und -plänen und verbessert die Datengrundlage für die Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden, ohne diesen neue Befugnisse zum Zugriff auf Daten einzuräumen. Die Ermittlungsbefugnisse richten sich unverändert nach den einschlägigen Rechtsvorschriften.
Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... /EU /EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und - befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen
Drucksache 5/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... Forschung und Innovation (FuI) sind für das Fortbestehen von Europas Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell, seiner Werte und globalen Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung. Dies gilt umso mehr in einem sich rasch verändernden globalen Umfeld, in dem unser Erfolg weniger von der Nutzung natürlicher Ressourcen oder der Absenkung von Löhnen als vielmehr von der Erzeugung von Wissen und dessen zügiger Umsetzung in Innovation abhängt. Das nachhaltige Wachstum der Zukunft lässt sich nur realisieren, wenn jetzt in FuI investiert wird.
1. Einleitung
2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020
3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME
3.1. Ambitioniertere Investitionen
3.2. Weitere Vereinfachung
3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation
3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung
3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien
3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
3.7. Mehr Offenheit
3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft
4. AUSBLICK
Drucksache 308/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35.000 EUR auf 45.000 EUR"
... 1. Der Bundesrat hält ehrenamtliches Engagement für unverzichtbar und für eine tragende Säule in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Ein großer Teil davon findet in den zahlreichen Vereinen statt. Wird ein Verein als gemeinnützig anerkannt, bringt ihm dies zahlreiche steuerliche Vorteile. Gänzlich ertragssteuerfrei sind der sogenannte ideelle Bereich, also die Aufgaben, die ein Verein im Rahmen seiner Satzung wahrnimmt, sowie Gewinne aus Zweckbetrieben. Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
Anlage Entschließung des Bundesrates Erhöhung der Freigrenze des § 64 Absatz 3 Abgabenordnung von 35.000 EUR auf 45.000 EUR
Drucksache 202/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz (Rückbaurückstellungs-Transparenzverordnung)
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass durch die Verabschiedung des Transparenzgeset-zes sowie der zugehörigen Verordnungen der gesellschaftliche Konflikt um die Frage der Ewigkeitskosten der Atomkraftnutzung in Deutschland befriedet werden konnte. Er stellt ferner fest, dass Transparenz und Kontrolle und die Entscheidung über staatliche Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt der Rückstellungen, wie der Fonds für die atomaren Zwischen- und Endlagerungskosten, zu einem früheren Zeitpunkt wünschenswert gewesen wären. Hierdurch hätten mögliche zukünftige Belastungen der öffentlichen Hand weiter minimiert werden können.
Drucksache 71/18
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit im ärztlichen Notdienst mittels weiterentwickelter Portalpraxen
... - Der Sachverständigenrat sieht den INZ vorgeschaltete einheitliche Leitstellen für ärztlichen Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst vor, die nur noch über eine einheitliche Nummer erreichbar sein sollen. Die heutigen kommunalen Leitstellen des Rettungsdienstes erfüllen jedoch unter "112" ebenso Aufgaben von Brand- und Katastrophenschutz. Ein Auseinanderreißen von Rettungsdienst und Brand- und Katastrophenschutz dürfte ausgesprochen kontraproduktiv sein, was auch seitens des Deutschen Landkreistags zum SVR-Gutachten ausdrücklich bestätigt wird. Der Sachverständigenrat läßt diese Fragestellung bisher offenbar außer Acht. - Nach dem bisher bekannten Modell des Sachverständigenrats sollen Krankenhaus und KV gemeinsam als Träger des INZ agieren, Betreiber soll aber zur Vermeidung von unangemessenen Anreizen zur stationären Versorgung die KV sein. Beim Modell der weiterentwickelten Portalpraxen sollten KV und Krankenhaus ebenfalls gemeinsam Träger sein, wobei es sich rechtlich bei der Portalpraxis um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handeln würde. Diese GbR wäre dann auch Betreiber der Portalpraxis mit eigenem Leistungserbringerstatus, vergleichbar z.B. einem MVZ.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VII. Zustimmungsbedürftigkeit
VIII. Befristung, Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 63/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 26. Soweit als Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs ein Rechtsform-wechsel von nach britischem Recht verfassten und in Deutschland ansässigen Gesellschaften erforderlich wird, müssen dafür ausreichende Übergangsfristen und unbürokratische Modalitäten vorgesehen werden. Dies muss umgekehrt auch für nach deutschem Recht verfasste Gesellschaften im Vereinigten Königreich gelten.
Drucksache 185/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, mit der Strategie für die Mobilität der Zukunft eine sichere, vernetzte und automatisierte Mobilität zu unterstützen und dabei auch gesellschaftliche und umweltbezogene Fragen zu berücksichtigen.
Drucksache 571/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Fahrgastrechte stärken - Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren"
... Wie und wo der Verbraucher seine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung geltend machen kann, ist noch immer zu oft mit einem unangemessenen Verwaltungs- und Rechercheaufwand zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden. Es darf nicht die Regel sein, dass Transportgesellschaften den Ansprüchen ihrer Kundinnen und Kunden zunächst mit einem verwaltungstechnischen Abwehrreflex begegnen.
Drucksache 185/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... Ersten Studien zufolge werden selbstfahrende Autos vom Großteil der Unionsbürger gut angenommen. So sind 58 % der Befragten bereit, in einem selbstfahrenden Auto mitzufahren.7 Wie die jüngsten Unfälle in den Vereinigten Staaten allerdings gezeigt haben, müssen die höchsten Sicherheitsstandards erfüllt werden, damit die automatisierte Mobilität gesellschaftlich akzeptiert wird. Neue Risiken wie die übermäßige Abhängigkeit und der unsachgemäße Gebrauch von Technologien sind zu bewältigen. Es stellen sich neue Fragen, z.B inwieweit selbstfahrende Fahrzeuge infrastrukturell unterstützt werden können und wie diese Infrastruktur mit den Fahrzeugen interagieren sollte. Ethische Fragen in Zusammenhang mit der Übertragung der Haftung für das Fahren auf die Fahrzeuge müssen ebenfalls behandelt werden. Dazu gehört etwa unsere Vorstellung davon, wie ein Fahrzeug reagieren sollte, wenn ein Unfall unvermeidlich ist, und welche Kriterien als Entscheidungsgrundlage für das Fahrzeug herangezogen werden sollten. Damit verbunden ist etwa auch die Frage, wer bei Unfällen mit selbstfahrenden Fahrzeugen haftet.
Mitteilung
1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa
2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität
Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11
3. AKTUELLER STAND
Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien
4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität
Automatisierte Autos
LKW -Platooning
5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität
Ermöglichung von Innovation
Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität
Behandlung von Haftungsfragen
Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung
Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs
6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN
7. Schlussfolgerung
Drucksache 264/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014
und (EU) Nr. 2017/826
... 1. Der Bundesrat begrüßt die mit dem Verordnungsvorschlag beabsichtigte Förderung einer an konkreten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen orientierten Europäischen Statistik.
Drucksache 63/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 26. Soweit als Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs ein Rechtsformwechsel von nach britischem Recht verfassten und in Deutschland ansässigen Gesellschaften erforderlich wird, müssen dafür ausreichende Übergangsfristen und unbürokratische Modalitäten vorgesehen werden. Dies muss umgekehrt auch für nach deutschem Recht verfasste Gesellschaften im Vereinigten Königreich gelten.
Drucksache 595/18
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
... 3. Angesichts der im Raum stehenden Schadenshöhe von bundesweit über fünf Milliarden Euro bittet der Bundesrat zwecks wirksamer Unterstützung notwendiger Maßnahmen um die hinreichende Ausstattung einer entsprechenden Förderung. Im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung und Dimension der Aufgabe bittet der Bundesrat um Prüfung, inwieweit dies in Form eines Bundesprogramms ausgestaltet werden kann.
Drucksache 222/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel COM(2018) 317 final
... 11. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ihre Hauptniederlassung in der Union oder in einem Nicht-EU-Land haben (auch für die im Bereich Generika/Biosimilars tätigen Tochtergesellschaften von innovativen Pharmaunternehmen).
Drucksache 504/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Die gesellschaftliche Wirklichkeit zeigt, dass nach wie vor überwiegend Frauen die Last der Verhütung tragen und entsprechende Verantwortung übernehmen. Ist eine sichere Verhütung nicht möglich, trägt in jedem Fall die Frau die Folgen, indem sie entscheiden muss, ob die ungeplante Schwangerschaft entweder ausgetragen wird - mit allen Auswirkungen auf die Lebensplanung der Frau - oder aber ob sie die Schwangerschaft abbricht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 27a Absatz 4 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 75 Absatz 1a SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - § 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - § 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb § 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.
17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V
18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18
Zu Artikel 1 Nummer 52
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19
Zu Artikel 1 Nummer 52
21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc § 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21
Zu Artikel 1 Nummer 52
23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V
24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V
25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V
26. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 95 SGB V
27. Zu Artikel 1 Nummer 53 § 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V
28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 100 Absatz 2 SGB V
29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V
30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V
31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - § 103 Absatz 1a - neu - SGB V
32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V
33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V
34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V
35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c § 105 Absatz 1d - neu - SGB V
36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V
37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V
38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V
39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V
40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V
41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 130a Absatz 2 SGB V
42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a § 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V
43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V
44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135d - neu - SGB V
§ 135d Förderung der Qualität durch die Krankenkassen
45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - § 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V
46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - § 140f Absatz 7 SGB V
47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46
Zu Artikel 1 Nummer 80a
48. Zu Artikel 1 Nummer 91 § 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V
49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - § 287a - neu - SGB V
§ 287a Übermittlungspflicht der Finanzbehörden
50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d § 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V
51. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
52. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI
53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Ärzte-ZV und Artikel 15a - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahnärzte-ZV
‚Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... bb) Große Herausforderungen für den Arbeitsmarkt und die Arbeitsmarktpolitik stellen gegenwärtig die gesellschaftlichen Megatrends demografischer Wandel und Digitalisierung dar. Insbesondere vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat ebenso wie die Bundesregierung die Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik in der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, der Aus- und Weiterbildung sowie der qualifizierten Zuwanderung.
Drucksache 505/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetz es
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob weitergehende Möglichkeiten zur Vermeidung einer zeitlich unmittelbar mit dem Brexit verbundenen Haftung von Gesellschaftern einer Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland geschaffen werden können.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 122m UmwG
Drucksache 218/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren - COM(2018) 226 final
... Anbieter von Online-Diensten wie elektronischen Kommunikationsdiensten oder sozialen Netzwerken, Online-Marktplätze und andere Hosting-Dienstleister sind wichtige Triebkräfte für Innovation und Wachstum in der digitalen Wirtschaft. Sie ermöglichen einen Zugang zu Informationen in noch nie da gewesenem Umfang und erleichtern es Bürgerinnen und Bürgern, miteinander zu kommunizieren. Diese Dienste, die Hunderte Millionen Nutzer miteinander verbinden, bieten Privatpersonen und Unternehmen innovative Dienstleistungen. Sie bringen nicht nur für den digitalen Binnenmarkt erhebliche Vorteile mit sich, sondern auch für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der Nutzer innerhalb und außerhalb der Union. Die wachsende Bedeutung und Präsenz des Internets und von Kommunikationsdiensten und Diensten der Informationsgesellschaft im Alltag und in der Gesellschaft spiegeln sich in der exponentiellen Zunahme ihrer Nutzung wider. Diese Dienste können jedoch auch zur Begehung oder Erleichterung von Straftaten einschließlich schwerer Straftaten wie Terroranschlägen missbraucht werden. In einem solchen Fall können Ermittler häufig nur mithilfe dieser Dienste und Anwendungen ("Apps") Hinweise auf die Täter und gerichtstaugliche Beweismittel erlangen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 : Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 : Begriffsbestimmungen
Artikel 3 : Vertreter
Artikel 4 : Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 : Sanktionen
Artikel 6 : Koordinierung
Artikel 7 , 8, 9 und 10
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertreter
Artikel 4 Mitteilungen und Sprachen
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Koordinierung
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Bewertung
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Adressaten
Drucksache 630/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Gefahr der gezielten Manipulation politischer und gesellschaftlicher Debatten durch Desinformationen für den demokratischen Prozess, die gesellschaftliche Stabilität und die öffentliche Sicherheit und Ordnung ernst nimmt. Auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Juni 2018 (BR-Drucksache 154/18(B)) wird Bezug genommen.
Drucksache 519/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten
... 1. Der Bundesrat hat mit Sorge die in den letzten Jahren immer wieder aufgetretenen Skandale im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Informationen, insbesondere im Kontext sozialer Netzwerke, verfolgt. Dies gipfelte bislang darin, dass Daten von bis zu 87 Millionen Nutzerinnen und Nutzern von Facebook unzulässig mit der britischen Datenanalysefirma Cambridge Analytica geteilt wurden. Auch die Verbreitung erdichteter oder unzutreffender Informationen sowie die zum Teil damit verbundene gezielte Beeinflussung gesellschaftlicher und politischer Willensbildungsprozesse stellen digitale Plattformen sowie deren Nutzerinnen und Nutzer immer wieder vor neue Herausforderungen. Neben Verletzungen der Privatsphäre, des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung werden hierbei auch zunehmend demokratische Grundprinzipien in Frage gestellt. Dies verdeutlicht, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Anlage Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten
Drucksache 639/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung
... (10) Es ist daher notwendig, die Rechte betroffener Personen gemäß Artikel 55 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 einzuschränken. Die uneingeschränkte Anwendung der Rechte und Pflichten der betroffenen Personen würde die Wirksamkeit der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr erheblich einschränken und könnte es den betroffenen Personen aufgrund des schieren Umfangs der von den Zahlungsdienstleistern übermittelten Informationen und der sich daraus ergebenden hohen Zahl von Anträgen der betroffenen Personen bei den Mitgliedstaaten oder bei der Kommission oder bei beiden erlauben, laufende Analysen und Ermittlungen zu behindern. Dadurch würden die Wirksamkeit des Systems und die Fähigkeit der Steuerbehörden beeinträchtigt, das Ziel dieser Verordnung zu verfolgen, da die gemäß dieser Verordnung durchgeführten Untersuchungen, Analysen, Ermittlungen und Verfahren gefährdet würden. Das Ziel der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs kann daher nicht durch andere, weniger restriktive, aber genauso wirksame Mittel erreicht werden. Außerdem wahren diese Beschränkungen den Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten und sind notwendige und angemessene Maßnahmen in einer demokratischen Gesellschaft.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010
Artikel 24a
Artikel 24b
Artikel 24c
Artikel 24d
Artikel 24e
Artikel 24f
Artikel 2
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 40. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Möglichkeit der gekoppelten Prämien und bittet die Bundesregierung, sich für die Beibehaltung einzusetzen, um in der kommenden Förderperiode gesellschaftlich erwünschte und naturschutzfachlich bedeutsame extensive Beweidungsformen (zum Beispiel die Beweidung mit Schafen und Ziegen) gezielt fördern zu können.
Drucksache 76/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über das auf die dingliche Wirkung von Wertpapiergeschäften anzuwendende Recht - COM(2018) 89 final
... Es gibt eine Reihe von Mitgliedstaaten, die die Kollisionsnormen der Richtlinie über Finanzsicherheiten gegenwärtig so auslegen und anwenden, dass sie als Anknüpfung den Ort heranziehen, an dem die Verwahrdienstleistungen erbracht werden. Andere ziehen die Kontovereinbarung heran, um festzustellen, wo das Konto geführt wird. Die letztgenannte Lösung hätte den Vorteil, dass sich bei Wertpapiergeschäften mit Anknüpfungen an mehrere Rechtsordnungen, die eine Rechtswahl zulassen, die Anwendung unterschiedlicher Rechtsvorschriften auf internationaler Ebene vermeiden ließe. Ein anderer Ansatz, mit dem sich die Anwendung unterschiedlicher Rechtsordnungen auf internationale Wertpapiergeschäfte in enger begrenzten Fällen (die Rechtswahlklausel eines Drittstaats bezeichnet das Recht eines Mitgliedstaats) vermeiden ließe, besteht darin, den Ausdruck "geführt wird" so auszulegen, dass die Wahl des Rechts dieses Mitgliedstaats nach dem Haager Wertpapierübereinkommen18 gültig wäre. Dies wäre dann der Fall, wenn "geführt wird" definiert wird als Vornahme oder Überwachung von Buchungen auf Depotkonten, Abwicklung von Zahlungen oder gesellschaftsbezogenen Maßnahmen oder Führung von Depotkonten im Rahmen einer geschäftlichen oder anderen regelmäßigen Tätigkeit. Unbeschadet etwaiger künftiger Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union scheinen all diese Lösungsansätze nach Maßgabe der einschlägigen EU-Regelungen gültig zu sein.
Drucksache 283/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über das Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112 des Telekommunikationsgesetz es (Kundendatenauskunftsverordnung - KDAV )
... verdeutlicht. Diese soll den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in den Bestandsdaten der Telekommunikationsgesellschaften die automatisierte Suche auch mit unvollständigen Namensbestandteilen sowie abweichenden Schreibweisen ermöglichen. Zudem soll aus Datenschutzgründen eine Höchstgrenze der gemeldeten Treffer festgesetzt werden.
Drucksache 312/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG )
Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz -
Drucksache 743/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze - Antrag der Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt -
... "Zu Nummer 2: Auch die in § 20 Absatz 3 Satz 1 und § 21 Absatz 3 Satz 1 StUG festgelegte Frist für die Verwendung von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zur Überprüfung der in § 20 Absatz 1 Nummer 6 und § 21 Absatz 1 Nummer 6 StUG genannten Personen endet am 31. Dezember 2019. Das Interesse an der Aufklärung von Stasi-Verstrickungen wichtiger Funktionsträger ist jedoch nach wie vor ungebrochen und wird auch weiterhin andauern. Bis heute leiden zahlreiche Menschen an den Folgen von Repressionen des Staatssicherheitsdienstes. Zur Stärkung des Vertrauens in öffentliche Institutionen und politische Gremien, ist größtmögliche Transparenz erforderlich. Dazu muss die Überprüfung der in diesem Bereich tätigen Personen weiterhin und dauerhaft ermöglicht werden. Dies gebietet auch der Respekt vor den Opfern staatlichen Unrechts in der DDR. Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Aufarbeitung des staatlich verübten Unrechts in der ehemaligen DDR ist erheblich, sie ist gleichermaßen Bestandteil des bereits unter Nummer 1 dargelegten gesellschaftlichen Grundkonsenses. Diese Bedeutung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die persönliche Integrität von Beschäftigten in leitenden Positionen sind höher zu bewerten, als die Individualinteressen der von den Auskünften nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 und § 21 Absatz 1 Nummer 6 StUG Betroffenen."
Drucksache 642/17
Gesetzesantrag der Freistaaten Sachsen, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern
... Dieses Ergebnis widerspricht dem Zweck des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, staatliches Unrecht in der DDR wiedergutzumachen, das als "Systemunrecht" den Einzelnen unter Missachtung seiner Individualität und Menschenwürde zum Objekt gesellschaftspolitischer Zielsetzungen degradierte. Es ist nicht einzusehen, den politisch verfolgten und inhaftierten Eltern eine Rehabilitierung zu ermöglichen, den im gleichen Maße betroffenen ehemaligen Heimkindern eine solche faktisch zu verschließen. Es schenkt zudem der Lebenswirklichkeit in der ehemaligen DDR keine hinreichende Beachtung. Es wird nämlich nicht berücksichtigt, dass sich die politische Verfolgung und die Inhaftierung der Eltern zwangsläufig auf die gesamte Familie ausgewirkt haben.
Drucksache 99/17
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Neuregelung der Parteienfinanzierung
... obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die Verteilung der Mittel bilden ihr Erfolg, den sie als Partei bei den Wählern bei Europa- Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, die Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden. Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung bemisst sich somit nach dem Grad ihrer Verwurzelung in der Gesellschaft. Für das Jahr 2015 erhielt die NPD 1,3 Mio. Euro staatliche Mittel.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... In der Strategie für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die die amtierende Kommission nun vorlegt, werden der politische Gesamtrahmen abgesteckt und klare Prioritäten für praktische Verbesserungen des öffentlichen Auftragswesens und zur Unterstützung der Investitionstätigkeit innerhalb der EU festgelegt. Zusammen mit dieser Strategie werden drei konkrete Initiativen vorgestellt. Die Kommission legt eine Mitteilung über einen Mechanismus für große Infrastrukturprojekte vor, der Klarheit schaffen und den Behörden Leitlinien für die Auftragsvergabe an die Hand geben soll. Die Kommission schlägt auch eine Empfehlung zur Professionalisierung öffentlicher Käufer vor, da qualifizierte Arbeitskräfte für eine wirksame Umsetzung unerlässlich sind. Parallel dazu wird eine zielgerichtete Konsultation über den Entwurf eines Leitfadens für eine Vergabe öffentlicher Innovationsaufträge gestartet, um neuen und nachhaltigeren Lösungen für unsere Gesellschaften den Durchbruch zu erleichtern.
3 Einführung
1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN
2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen
3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg
4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten
a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
b. Professionalisierung öffentlicher Käufer
c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität
e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
5. Schlussfolgerung
Anlage Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018
1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
2. Professionalisierung öffentlicher Käufer
3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... Der Vorschlag dürfte eine Reihe von Vorteilen bieten. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch solche in kurzzeitig bestehenden oder Gelegenheitsbeschäftigungsverhältnissen werden von klar definierten Arbeitsbedingungen und neuen Mindeststandards profitieren. Die Arbeitgeber werden möglicherweise geringfügig an Flexibilität einbüßen; andererseits werden ihnen ein nachhaltigerer Wettbewerb mit größerer Rechtssicherheit sowie motiviertere und produktivere Arbeitskräfte zugutekommen, dank zunehmender Beständigkeit von Verträgen und besserer Mitarbeiterbindung. Die Gesellschaft insgesamt würde von höheren Einnahmen durch Steuern und Sozialabgaben profitieren.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen
- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II - Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III - Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV - Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V - Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI - Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 155/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
... Eine Rentenangleichung vor einer Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse führt zu einer Belastung der Versichertengemeinschaft. Denn den zusätzlichen Aufwendungen aus den Rentenanpassungen stehen keine entsprechenden Lohnsteigerungen in den neuen Ländern und damit auch keine steigenden Beitragseinnahmen gegenüber. Diese Aufwendungen sind als Folge der Wiedervereinigung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sind deshalb allein aus dem Bundeshaushalt zu erstatten.
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... Der Begriff "reglementierte Berufe" bezieht sich auf Tätigkeiten, für die eine spezifische berufliche Qualifikation erforderlich ist; solche Berufe sind in allen Bereichen der Wirtschaft anzutreffen. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben im Laufe der Zeit verschiedene Regelungen eingeführt, die lange Traditionen widerspiegeln und in Form staatlicher Regulierung oder in Form von Selbstregulierung durch Berufsverbände festgelegt wurden. Es gab im Allgemeinen gute Gründe für eine Regulierung, die auf der Notwendigkeit beruhten, zentrale Ziele des Allgemeininteresses zu schützen, was einen Wert für die Gesellschaft darstellt, z.B. indem geklärt wird, welche Fachkenntnisse, Ausbildung und Kompetenzen Berufsangehörige mitbringen müssen, um sicherzustellen, dass die Bürger geschützt sind. Unangemessene Regulierung kann Berufsangehörige, Unternehmen und Verbraucher jedoch belasten; zu den möglichen Belastungen gehören unverhältnismäßige Qualifikationsanforderungen, übermäßig viele vorbehaltene Tätigkeiten, die Pflichtmitgliedschaft in einem Berufsverband oder andere Maßnahmen. Hierzu vertritt der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass nationale Berufsreglementierungen und Qualifikationsanforderungen, selbst wenn sie ohne Diskriminierung angewendet werden, die Ausübung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten der EU-Bürger erschweren oder weniger attraktiv machen können4. Der Gerichtshof war zudem der Auffassung, dass die Tatsache, dass ein Mitgliedstaat weniger strikte Regeln als ein anderer Mitgliedstaat erlässt, nicht bedeutet, dass die Regeln des letztgenannten Mitgliedstaates unverhältnismäßig und mit EU-Recht unvereinbar sind. Es obliegt den Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung des gesamten Regulierungsumfeldes eines Berufes, auf Einzelfallbasis zu prüfen, ob es notwendig ist, den Zugang zu einem Beruf und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu beschränken, und zu definieren, welche Beschränkungen am besten geeignet sind, um den spezifischen Belangen des Allgemeininteresses gerecht zu werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente für Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen
Artikel 5 Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses
Artikel 6 Verhältnismäßigkeit
Artikel 7 Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern
Artikel 8 Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden
Artikel 9 Transparenz
Artikel 10 Überprüfung
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Drucksache 517/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger -Handwerksgesetzes
... 2. eine Gesellschaft verkauft, eingebaut oder anderen zur Nutzung überlassen hat, an welcher der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger oder seine Angehörigen oder Angehörige seines Betriebes rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt sind.
Drucksache 666/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final
... Die am 26. April 2017 vorgestellte europäische Säule sozialer Rechte3 legt 20 Grundsätze und Rechte zur Unterstützung fairer und gut funktionierender Arbeitsmärkte und Sozialsysteme fest. Diese Grundsätze und Rechte sind in drei Kategorien unterteilt, die sämtlich für die Bereitstellung einer hochwertigen und nachhaltigen Berufsausbildung von Bedeutung sind: 1) Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, 2) faire Arbeitsbedingungen, 3) Sozialschutz und soziale Inklusion. Der erste Grundsatz besagt, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen erwerben und bewahren kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Anwendungsbereich des Vorschlags
- Politischer Kontext
- Berufsausbildung auf der politischen Agenda
- Bisherige Arbeiten zu Qualität und Wirksamkeit
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Rechtsinstruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Eignungsprüfungen und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
- Befolgung
- Verwaltung
- Umsetzung
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Kriterien für die Lern- und Arbeitsbedingungen
Kriterien für Rahmenbedingungen
Folgemaßnahmen auf EU-Ebene
Vorschlag
Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen
Schriftlicher Vertrag
4 Lernergebnisse
Pädagogische Unterstützung
Arbeitsplatz -Komponente
Bezahlung und/oder Aufwandsentschädigung
4 Sozialschutz
Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit
Kriterien für Rahmenbedingungen
4 Regulierungsrahmen
Einbeziehung der Sozialpartner
Unterstützung für Unternehmen
Flexible Lernpfade und Mobilität
Berufsberatung und Sensibilisierung
4 Transparenz
Qualitätssicherung und Werdegang-Nachverfolgung
Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene
Zur Umsetzung dieser Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten:
4 Unterstützungsdienste
4 Sensibilisierung
4 Finanzierung
Follow -up
Drucksache 15/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016
... 5. Zur Erreichung der gesetzten Ziele bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen staatlichen Ebenen, in Zivilgesellschaft und Wirtschaft sowie einer engen Abstimmung von Bund und Ländern, um die notwendige Transformationsdynamik zu erzeugen. Dazu hält der Bundesrat auch in der Umsetzungsphase der Strategie einen strukturierten Dialog von Bund und Ländern für erforderlich. Auf dieser Grundlage kann auch eine Beteiligung der Länder an dem geplanten neuen Austauschformat mit gesellschaftlichen Akteuren (Arbeitstitel "Forum Nachhaltigkeit") erfolgen.
Drucksache 428/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht - COM(2017) 248 final
... 1. Der Bundesrat pflichtet der Kommission bei, dass eine hochwertige Bildung nicht nur für wirtschaftliche Prosperität und Beschäftigungsfähigkeit, sondern auch für stabile Gesellschaften das Fundament darstellt. Er begrüßt, dass die Bedeutung der Schulbildung in der Mitteilung zutreffend erkannt wurde.
Drucksache 710/17
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
... änderung ausgesprochen, um Grundrechte der Kinder, insbesondere deren besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, sowie das Recht der Kinder auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausdrücklich in der Verfassung zu normieren.
Drucksache 557/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes - Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, Bremen -
... bbb) In Absatz 13 Satz 2 sind die Wörter "- insbesondere für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus - von Ländern, Kommunen und privatrechtlichen Gesellschaften sowie Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen Länder oder Kommunen mehrheitlich beteiligt sind," zu streichen.
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 64 Absatz 3a BHO
Zu Nummer 2
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Drucksache 207/17 (Beschluss)
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Gesetz grundsätzlich. Die vom Bundesrat geforderten Ausnahmen vom Kartellverbot im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vgl. Beschluss des Bundesrates vom 25. November 2016, BR-Drucksache 606/16 (B) Nummer 4) wurden jedoch bedauerlicherweise nicht aufgenommen. Der Bundestag ist dabei der Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums gefolgt, wonach aus kartellrechtlicher Sicht die geforderte Bereichsausnahme für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht erforderlich sei und die bekannt gewordenen Kooperationsvorhaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, insbesondere Kooperationen innerhalb der ARD (zwischen den ARD-Gesellschaften) und zwischen ARD und ZDF, unproblematisch seien. Demnach würden die gewünschten Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weder in Konflikt mit dem Kartellverbot des § 1
Drucksache 540/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020)
... 13. Europa in einer sich verändernden Welt: inklusive, innovative und reflektierende Gesellschaften einen Vertreter des LandesBrandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (ORR Falk-Florian Hoene),
Drucksache 731/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... 2. Der Bundesrat betont, dass die GAP seit Beginn der europäischen Einigung vor 60 Jahren zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik gehört. Er würdigt besonders die in der Kommissionsmitteilung dargestellten Leistungen der europäischen Landwirtschaft für die 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU, die zuverlässig mit sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln zu bezahlbaren Preisen versorgt werden. Die Landwirtschaft trägt darüber hinaus maßgebliche Verantwortung für den Schutz von Klima, Umwelt und einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie die Erhaltung der Kulturlandschaften. Grundlage hierfür ist die GAP, durch die der am stärksten integrierte Binnenmarkt geschaffen werden konnte. Sie ist einer der Ausgangspunkte und bis heute einer der am stärksten vergemeinschafteten Politikbereiche der EU. Vor allem die ländlichen Regionen profitieren in einem hohen Maße von den Wertschöpfungsketten der Land-und Forstwirtschaft sowie der Fischerei. Mit den circa 11 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben sind insgesamt rund 44 Millionen Arbeitsplätze in der EU verbunden. In Deutschland ist jeder zehnte Arbeitsplatz von dieser Wertschöpfungskette direkt oder indirekt abhängig. Die GAP ist damit ein Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses und leistet einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU. Eine Weiterentwicklung der GAP, die sowohl auf die Sicherung der einkommensstabilisierenden Funktionen für die Landwirte als auch darauf ausgerichtet ist, Leistungen für die Gesellschaft stärker zu motivieren und zu honorieren, ist dafür unabdingbar.
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Mit der Stärkung des Katastrophenschutzverfahrens der Union werden die Katastrophenvorsorge und die Risikominderung in den Mittelpunkt unserer Bemühungen um das Katastrophenrisikomanagement gestellt. Präventionsmaßnahmen sind erforderlich, um die Auswirkungen von Katastrophen zu verringern und die Gesellschaft im Hinblick auf künftige Katastrophen zu stärken, wodurch auch der Bedarf an Bewältigungsmaßnahmen sinkt. Die Erhöhung der Resilienz der Infrastrukturen, Ökosysteme und Gesellschaften in der EU ist ein wesentliches Element einer wirksamen Katastrophenprävention.
1. Einleitung
2. BISHERIGES Vorgehen der EU
3. EIN Europa, das SCHÜTZT: RESCEU
3.1. Stärkung der Katastrophenbewältigung durch die EU
3.2. Robuste Prävention und Vorsorge durch Katastrophenschutz
3.3 Vereinfachung
WICHTIGSTE Massnahmen
4. KOMPLEMENTARITÄT mit Anderen POLITIKKONZEPTEN der EU IM Bereich KATASTROPHENMANAGEMENT
WICHTIGSTE Massnahmen:
5. Schlussfolgerung
Drucksache 145/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... Er hält Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d des Verordnungsvorschlags für verfehlt, da diese Vorschrift zwar einerseits vorgibt, dem Schutz der in Endeinrichtungen der Endnutzerinnen und -nutzer gespeicherten oder sich auf diese beziehenden Informationen dienen zu wollen, andererseits jedoch ebendiesen Schutz dadurch aufhebt, dass dies "für die Messung des Webpublikums nötig" ist. Damit hätte das kommerzielle Interesse des Betreibers des von Endnutzenden gewünschten Dienstes der Informationsgesellschaft an einer Reichweitenmessung beispielsweise den gleichen Stellenwert wie die seitens der Endnutzenden gegebene Einwilligung (vergleiche Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b des Verordnungsvorschlags). Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich - in Anlehnung an die Regelung des § 15 Absatz 3
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... Die vorliegende Richtlinie ergänzt das bestehende, durch die Transparenzrichtlinie festgelegte Notifizierungsverfahren für Waren und Dienste der Informationsgesellschaft6. Das Verhältnis der beiden Richtlinien wird in beiden Rechtsetzungsakten geregelt.
Drucksache 649/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission für eine Handels- und Investitionspolitik eintritt, die die Interessen der EU wahrt und für Fairness sorgt. Wie er in seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2015 zur Mitteilung der Kommission "Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik" (BR-Drucksache 500/15(B)) bereits festgestellt hat, machen die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft, der globale Wettbewerb der Standorte und der Regionen sowie die damit verbundene Gefahr eines Wettlaufs sozialer und ökologischer Standards nach unten die Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens der Welthandelspolitik nötig. Technologischer Wandel und Digitalisierung, globale Wertschöpfungs- und Lieferketten sowie die Herausforderungen von weltweiter Migration, s i.d.R. alität und prägen das Handeln von Gesellschaft und Unternehmen.
Drucksache 374/17
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV )
... Die Rechtsverordnung entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, indem sie dazu beiträgt, die Ziele des Prostituiertenschutzgesetzes zu erreichen. Die Regelungen stärken mittelbar den sozialen Zusammenhalt, indem Armut und sozialer Ausgrenzung von in der Prostitution Tätigen soweit wie möglich entgegengewirkt werden und ihnen so bessere Chancen eröffnet werden sollen, am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben gleichberechtigt teilzuhaben (MMR 9). Des Weiteren sollen mit der Rechtsverordnung in Konkretisierung des Prostituiertenschutzgesetzes mittelbar Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit vermieden (MMR 4) und Kriminalität bekämpft werden (Indikator 15).
Drucksache 184/2/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... (13) Bei Gesellschaftsjagden hat jeder Teilnehmer, der die Jagd ausüben will, dem Jagdleiter einen Schießnachweis, der der jeweiligen Jagdausübung mittels Büchsen- oder Schrotmunition auf der Gesellschaftsjagd entspricht und nicht älter als ein Jahr ist, vorzulegen. Als Schießnachweis gilt die schriftliche Bestätigung einer Übungsstätte für jagdliches Schießen über ein Übungsschießen in der Kategorie Büchsen- oder Schrotmunition. Nach Maßgabe des Landesrechts kann die Pflicht zur Vorlage des Schießnachweises entfallen, wenn in dem jeweiligen Land ein den Anforderungen der Sätze 1 und 2 gleichwertiges standardisiertes Schießübungssystem eingerichtet ist." '
Drucksache 362/17
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes sowie zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung
... 1. Neben den Geschlechtskategorien Mann und Frau existieren andere Geschlechtsidentitäten (sog. Intersexualität und Transsexualität bzw. Transidentität), was jedoch im gesellschaftlichen Alltag bisher nicht hinreichend abgebildet wird. Diese Menschen stoßen im Alltag noch immer vielfach auf Vorurteile und Ablehnung.
Drucksache 743/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
... Es ist zu befürchten, dass durch den rein formal begründeten Ausschluss an sich berechtigter Ansprüche der Eindruck entsteht, dass hier ein gesellschaftspolitisch in hohem Maße relevantes Problem vor dem vollständigen Abschluss der Aufarbeitung - wenn man davon überhaupt sprechen kann - legislativ gewissermaßen "unter den Teppich" gekehrt wird. Denn die gesellschaftliche Bedeutung der Aufarbeitung des politisch motivierten staatlich verübten Unrechts in der DDR ist erheblich. Gerade in den Ländern, die auf dem Gebiet der DDR als Bestandteil der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind, stellt die einvernehmliche Überzeugung von der Bedeutung diesbezüglicher Vergangenheitsbewältigung einen gesellschaftlichen Grundkonsens dar, der in seiner konstitutiven Bedeutung für die Wertschätzung von Demokratie und Rechtsstaat nicht unterschätzt werden darf.
Drucksache 65/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, § 156 Absatz 1 Satz 1 des
Drucksache 71/17 (Beschluss)
... Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft des Bundes, den Ländern Finanzhilfen zum Bau von Radschnellwegen in der Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zu gewähren. Er hält es aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungsdichte und Siedlungsstruktur in den Ländern für erforderlich, die Mindestlänge von Radschnellwegen als einem Kriterium für die Förderung - laut Gesetzesbegründung zehn Kilometer - auf fünf Kilometer abzusenken, wie es die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in ihrem Papier "Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen", Ausgabe 2014, empfohlen hat.
Drucksache 649/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 2. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2015 zur Mitteilung der Kommission "Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik" (BR-Drucksache 500/15(B)) bereits festgestellt hat, machen die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft, der globale Wettbewerb der Standorte und der Regionen sowie die damit verbundene Gefahr eines Wettlaufs sozialer und ökologischer Standards nach unten die Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens der Welthandelspolitik nötig. Technologischer Wandel und Digitalisierung, globale Wertschöpfungs- und Lieferketten sowie die Herausforderungen von weltweiter Migration, s i.d.R. alität und prägen das Handeln von Gesellschaft und Unternehmen.
Drucksache 126/2/17
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
... Aber auch ehrenamtlich Tätige und in Notlagen Hilfeleistende setzen sich für den gesellschaftlichen Zusammenhang und die Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft ein. Unabhängig von ihrer Berufstätigkeit benötigen auch sie den Rückhalt des Staates.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 425/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Tierwohl - zügige Umsetzung von Konzepten für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung
... Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017 eine Entschließung zum Tierwohl und der zügigen Umsetzung von Konzepten für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung gefasst (Drs. 779/16). In dieser Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die im Abschlussbericht des Kompetenzkreises Tierwohl und im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik "Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" dargestellten Vorschläge und Empfehlungen zeitnah rechtsverbindlich umzusetzen. Hierdurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft gestärkt und die Akzeptanz der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in der Gesellschaft gesteigert werden.
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sollte klargestellt sein, dass nicht nur natürliche oder juristische Personen, sondern auch rechtsfähige Personengesellschaften wie z.B. die Offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft (vgl. insoweit auch § 30 Absatz 1 Nummer 3
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
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