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0794/05B
0591/05B
0479/1/05
0326/05
0568/05
0914/05
0495/05
0002/1/05
0944/05
0099/05
0321/05B
0683/05
0758/05
0726/05
0192/05
0639/05
0322/05
0631/05
0833/05
0591/05
0924/05
0197/05
0600/05
0097/05
0304/05
0137/05
0731/05
0853/05
0361/4/05
0341/05B
0830/05
0913/05
0656/1/05
0321/05
0005/05
0520/05
0045/1/05
0012/05
0369/05
0390/05
0694/05
0617/05
0853/1/05
0183/05
0902/05B
0795/1/05
0855/2/05
0620/05B
0829/05B
0270/05
0942/05B
0154/05
0162/05
0234/05
0632/05
0219/05
0883/05
0574/05
0759/05B
0616/2/05
0655/1/05
0237/05
0008/05
0083/05B
0107/05
0245/1/05
0637/05
0846/05
0672/05
0936/1/05
0014/05B
0524/05
0942/05
0038/05
0348/05
0794/1/05
0275/05
0247/05B
0607/05
0794/05
0238/04B
0269/04
0268/04
0873/04
0780/04
0569/04
0194/1/04
0969/04
0846/04B
0618/04
0780/2/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0994/04
0012/04B
0846/1/04
0877/04
0807/04
0064/04B
0917/04
0551/04B
0361/04
0098/04B
0635/04
0710/04B
0596/04
0747/04
0336/04
0664/2/04
0983/04
0849/1/04
0806/04
0683/1/04
0789/04
0846/2/04
0622/04
0903/04
0852/04
0985/04
0805/04
0576/04
0720/04
0438/04
0635/04B
0891/04
0544/04B
0012/04
0586/04
0710/04
0965/04B
0665/04
0232/04
0160/04
0184/04
0194/04B
0238/04
0645/04
0176/1/04
0636/04
0878/04
0722/04
0734/04
0924/04
0458/04B
0722/1/04
0780/04B
0429/04
0128/04B
0668/04
0891/1/04
0664/04
0965/04
0891/04B
0566/04
0105/04
0732/04
0507/04B
0664/04B
0429/04B
0904/1/04
0997/04
0682/04
0455/04B
0515/04B
0804/04
0176/04B
0958/04
0709/04
0283/04
0920/04
0851/1/04
0613/04
0441/04
0850/04
0635/1/04
0921/04
0012/1/04
0880/04
0904/04B
0591/04
0915/04
0184/04B
0888/04
0872/04
0722/04B
0847/03
0774/03
0560/03
0299/03
0774/03B
0940/03
0546/03
0736/03
0450/03
0325/03B
0253/03
0735/03
0715/03
0849/03
0485/2/03
0120/1/03
0560/03B
0715/03B
0560/1/03
0856/03
0120/03B
Drucksache 272/19

... − die Prüfung einer steuerlich begünstigten fonds- und zweckgebundenen Ernteausfall- und Klimagefahrenrücklage für Betriebe mit nachweisbarer betrieblicher Risikovorsorge unabhängig von der steuerlichen Gewinnermittlungsart und



Drucksache 594/19 (Beschluss)

... In die Klasse D werden Invitro-Diagnostika (IVD) mit dem höchsten Risiko eingestuft, zum Beispiel Nachweise von ansteckenden Erregern von lebensbedrohlichen Krankheiten mit hohem oder vermutlich hohem Verbreitungsrisiko. Infektionskrankheiten gewinnen auch in den Industrieländern wieder an Bedeutung und die Gefahr der globalen Ausbreitung von Infektionskrankheiten steigt stetig, wie jüngst beim Schweren Akuten Respiratorischen Syndrom (SARS) und Zika Virus. Medizinische Labore als Hersteller von IVD "aus Eigenherstellung" für diagnostische Verfahren mit seltener Anwendung oder unter Verwendung neuer Technologien, die nicht kommerziell erhältlich sind, haben daher besondere Bedeutung.



Drucksache 557/19

... Für die Vorbereitung von Versorgungsinnovationen nach Satz 1 und für die Gewinnung von Versicherten für diese Versorgungsinnovationen können Krankenkassen die versichertenbezogenen Daten, die sie nach § 284 Absatz 1 rechtmäßig erhoben und gespeichert haben, im erforderlichen Umfang auswerten. Vor der Auswertung sind die Daten zu pseudonymisieren. Die Krankenkasse hat die pseudonymisierten Daten zu anonymisieren, wenn den Zwecken der Datenauswertung auch mit anonymisierten Daten entsprochen werden kann. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

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Drucksache 557/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20k
Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz

§ 31b
Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel

§ 31c
Beleihung mit der Aufgabe der Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel; Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene

§ 33a
Digitale Gesundheitsanwendungen

§ 68a
Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen

§ 68b
Förderung von Versorgungsinnovationen

§ 75b
Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 86
Verwendung von Verordnungen in elektronischer Form

§ 134
Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung

§ 139e
Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung

§ 263a
Anlagen in Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen

§ 291h
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 303a
Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; Verordnungsermächtigung

§ 303b
Datenzusammenführung und -übermittlung

§ 303c
Vertrauensstelle

§ 303d
Forschungsdatenzentrum

§ 303e
Datenverarbeitung

§ 303f
Gebührenregelung; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 106b
Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

§ 125
Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6a
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 354/19 (Beschluss)

... es ermittelten Gewinns für den Ausschluss des Erlasses nach Absatz 1 irrelevant ist. Dabei ist ferner zu prüfen, ob der Begriff "Gewinn", der ertragsteuerrechtlich auch einen Verlust umfasst, auch grundsteuerrechtlich so zu verstehen ist.

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Drucksache 354/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 5 Inhaltsübersicht, Siebenter Abschnitt -neu-, § 221, § 266 Absatz 1, 2, 3 BewG Artikel 6 Artikel 97 § 8 Absatz 5 EG AO Artikel 18 Absatz 2 Inkrafttreten Anlage 39

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 222 Absatz 1 BewG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 229 Absatz 4 Satz 4 BewG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 229 Absatz 6 Satz 3 BewG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 247 Absatz 1 BewG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 247 Absatz 1 Satz 2 -neuBewG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 247 Absatz 1 Satz 3 -neuBewG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 249 Absatz 10 Satz 4 BewG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 251 Satz 2 BewG Anlage 36

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 253 Absatz 2 Satz 4 und 6, § 259 Absatz 4 Satz 3 und 5 BewG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 254 Absatz 1 Satz 1 BewG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 257 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 BewG

14. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 51a BewG

15. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 15 Absatz 2 Nummer 1 GrStG

16. Zu Artikel 3 Nummer 13 § 33 Absatz 2 Satz 2 GrStG

17. Zu Artikel 14 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 333/19

... Ziel der Festlegung von PPUG in pflegesensitiven Krankenhausbereichen ist es indes, auch weiterhin einen Zugewinn an Versorgungssicherheit durch eine Anhebung des Personalausstattungsniveaus auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum zu erreichen, nicht aber die Festlegung einer im Einzelfall jedenfalls angemessenen Personalausstattung. Im Interesse der Patientinnen und Patienten werden damit Untergrenzen eingeführt, deren Einhaltung zur Verringerung des Eintritts von Patientengefährdungen beitragen soll. In diesem Zusammenhang leisten die im Rahmen des gesetzlichen Auftrags von der Selbstverwaltung festzulegenden PPUG einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung des Versorgungsstandards im Sinne der Gewährleistung der Patientensicherheit. Das BMG wird, wie gesetzlich in § 137i Absatz 2

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Drucksache 333/19




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern - BR-Drucksache 48/18 B


 
 
 


Drucksache 582/19 (Beschluss)

... ist erforderlich, da reine Vermögensnachteile (etwa entgangener Gewinn infolge der Nichtzugänglichkeit des Grundstücks während der Unterhaltungsarbeiten) nicht vom Schadensersatz nach dem neu einzufügenden § 22b Absatz 2 erfasst sind. Es wird daher die entsprechende Geltung der Vorschriften über die vorzeitige Besitzeinweisung angeordnet. Eine vergleichbare Regelung wird vom Gesetzentwurf in § 18f Absatz 7

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Drucksache 582/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 21 Absatz 8 - neu - AEG

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3a Absatz 1 FStrG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 EKrG

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - EKrG

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 69/19

... es verankerten Grundsatz ist das Tier als Mitgeschöpf anerkannt. Aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf ist dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Die Mitgeschöpflichkeit der Tiere gibt dem Menschen eine entsprechende Verantwortung gegenüber dem Tier auf. In diesem Rahmen gestattet die Rechtsordnung, dass ein Tier auch als Nahrung Verwendung finden kann. Die Schlachtung eines Tieres zur Nahrungsgewinnung unterliegt dabei insbesondere auch aus tierschutzrechtlicher Sicht strengen rechtlichen Vorgaben, die es unbedingt einzuhalten gilt.



Drucksache 373/19 (Beschluss)

... "Abweichend von Satz 1 dürfen zur Anwendung bei Menschen bestimmte Arzneimittel, die nicht der Verschreibungspflicht nach § 48 Absatz 1 Satz 1 unterliegen, sowie Arzneimittel, die ausschließlich zur Anwendung bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, zugelassen sind, von Apotheken mit behördlicher Erlaubnis auch im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das

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Drucksache 373/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 1 Satz 6 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 3 Satz 1 ApoG

4. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 1 ApBetrO

5. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 2 ApBetrO

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

7. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 3 Buchstabe a ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

8. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - AMG und Nummer 3 - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG

9. Zu Artikel 6 Nummer 2 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AMPreisV

‚Artikel 6 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

10. Zu Artikel 8 § 22 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 IfSG

11. Zu Artikel 9a - neu - § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f BtMG

‚Artikel 9a Änderung des Betäubungsmittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 591/19 (Beschluss)

... auch der Beginn der Eckausrundung als Bezugsgröße für ein Parkverbot gelten. Diese Regelung ist aber nicht praktikabel und würde weder zu einer Vereinfachung für die Verkehrsteilnehmenden noch für Überwachungskräfte beitragen. Der Begriff "Eckausrundung" ist unklar und regelmäßig nicht besser erkennbar als der Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Die praktische Auslegung des Beginns der "Eckausrundung" kann sich, je nach den baulichen Gegebenheiten, im Einzelfall schwierig gestalten. Die vorgeschlagene Formulierung mit "oder" führt dazu, dass sich die Kfz-Führer zwischen den beiden Kriterien (Entfernung von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder Entfernung vor Beginn der Eckausrundung) entscheiden können. Das bringt nicht den beabsichtigten Sicherheitsgewinn, weil sich der Parkende immer an der für ihn günstigeren Regelung orientiert. Die ursprüngliche Formulierung enthält zu viele Kriterien, die ein Verkehrsteilnehmer von der Fülle und Diversität nicht berücksichtigen kann (verschiedene Längenangaben bei unterschiedlichen örtlichen Situationen). Darüber hinaus mangelt es an Eindeutigkeit des dann nach Schnittkantenmethode und Eckrundungsmethode wahlweise unterschiedlich ausfallenden Verbotsbereichs. Die bisherige Formulierung, nach der die (tatsächlichen oder gedachten) Schnittkanten der Fahrbahn als Bezugsgröße gelten, soll deshalb beibehalten werden.



Drucksache 581/2/19

... Ein entscheidender Faktor für den Umstieg der Bürgerinnen und Bürger auf den ÖPNV ist insbesondere im städtischen Verkehr die gegenüber dem Individualverkehr kürzeren Fahrzeiten des ÖPNV. Nicht nur durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen, sondern zusätzlich durch besondere Busspuren für den ÖPNV werden zusätzliche Fahrzeitgewinne erzielt.



Drucksache 553/1/19

... 3. Internationale Vergleiche zeigen, dass Deutschland seit der letzten Unternehmensteuerreform, die zum 1. Januar 2008 und damit vor mehr als zehn Jahren wirksam wurde, im Hinblick auf die Unternehmensteuerbelastung von einer Position im Mittelfeld wieder in die Gruppe der Hochsteuerländer aufgerückt ist. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag summieren sich hierzulande auf durchschnittlich 29,83 %, in kreisfreien Städten im Schnitt sogar auf 31,5 %. Kern einer Unternehmensteuerreform muss daher die Absenkung der Ertragsteuerbelastung von Gewinnen, die im Unternehmen verbleiben und damit für Investitionen zur Verfügung stehen, auf wettbewerbsfähige 25 % sein. Der Bundesrat erachtet dabei die Einführung einer Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer als zielführende Maßnahme.



Drucksache 401/19

... /EG /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt umgesetzt. Die Änderungsrichtlinie hat als Ziel, die Anwendung der Marktregeln des sog. Dritten Binnenmarktpaketes im Gasbereich auf Verbindungsleitungen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten auszuweiten. Diese Regeln umfassen u.a. Vorschriften zu eigentumsrechtlichen Entflechtung, wonach dieselben Personen nicht gleichzeitig Kontrolle über die Gewinnung und Versorgung sowie über das Fernleitungsnetz ausüben können. Mit der Umsetzung der Richtlinie werden diese Vorschriften auch für den Abschnitt des Fernleitungsnetzes zwischen der Grenze des deutschen Hoheitsgebietes und dem ersten Kopplungspunkt mit dem deutschen Netz gelten.

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Drucksache 401/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 28b
Bestandsleitungen zwischen Deutschland und einem Drittstaat

§ 28c
Technische Vereinbarungen über den Betrieb von Gasverbindungsleitungen mit Drittstaaten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung:

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4920, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/692 des Europäischen Parlamentes und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 351/1/19

... Mit den Änderungen an dem vorgelegten Gesetzentwurf wird bezweckt, die Erstellung dieser Bundesstatistik zur Zahl und Struktur der Leistungsempfängerinnen und -empfänger sowie zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung den hierfür fachlich zuständigen statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt zuzuweisen. Diese Fachbehörden nehmen den ihnen unter anderem durch das Bundestatistikgesetz (BStatG) übertragenen Generalauftrag zur Gewinnung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Daten unter Beachtung der jeweils aktuellen Bedarfe eines sozialen, föderativ gegliederten Bundesstaates sowie spezifischer rechtlicher und fachlicher Regelungen als gemeinschaftliche Aufgabe wahr. Insofern erübrigen sich bei sachgerechter Aufgabenzuweisung auch spezielle Vorgaben zur Abschottung der Statistikstelle, Veröffentlichung von Ergebnissen sowie Datennutzung durch obere und oberste Bundes- und Landesbehörden. Darüber hinaus wird gewährleistet, dass die im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/1/19




1. Zu Artikel 1 SGB XIV

2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV

4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV

7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XIV

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - SGB XIV

10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV

11. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

12. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV

13. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV

14. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV *

§ 35
Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf

15. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV

16. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV

17. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV

18. Zu Artikel 1 § 40 SGB XIV *

19. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV

20. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 Nummer 4 SGB XIV

21. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV

22. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV

23. Zu Artikel 1 § 63 SGB XIV , Artikel 58 Nummer 5 KFürsV

24. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV

25. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV

26. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

27. Zu Artikel 1 § 88 SGB XIV

28. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV

29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV

30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV

31. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

32. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2 SGB XIV *

33. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV

34. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV

35. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV

36. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

38. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV

39. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV

41. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV

42. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV

43. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV

44. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV

45. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV

46. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV

47. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

48. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe f § 4 Absatz 6 HHG

49. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG

50. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG

§ 20
Kostenregelung

§ 156
Pauschaliertes Abrechnungsverfahren

51. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe f § 21 Absatz 6 StrRehaG

52. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe f § 3 Absatz 6 VwRehaG

53. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV


 
 
 


Drucksache 399/19

... Da der Erdölbevorratungsverband durch die Änderung in Nummer 1 (§ 3) eine um drei Monate längere Vorbereitungszeit für die Erfüllung der Bevorratungspflicht gewinnt, ist der Übergangszeitraum im Falle des § 11 entsprechend um drei Monate zu kürzen.



Drucksache 442/19

... Auch bei großer Marktmacht von Unternehmen muss die Einhaltung des geltenden Rechts gewährleistet sein. Es darf nicht zur gängigen Praxis werden, Verstöße nur dann nicht zu begehen, wenn eine mögliche Sanktionierung den erwarteten Gewinn übersteigt. Zur Vermeidung von Marktmachtmissbrauch ist deshalb eine stringentere Regulierung, Aufsicht und Kontrolle von Daten-Plattformen auf Basis nationaler und europäischer Vorschriften zu prüfen und umzusetzen.

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Drucksache 442/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten vom 23. November 2018 Drucksache 519/18 B

Zu Ziff. 2:

Zu Ziff. 3:

Zu Ziff. 4:

Zu Ziff. 5:


 
 
 


Drucksache 505/3/19

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Nachwuchsgewinnung für eine gute psychotherapeutische Versorgung auch während der Dauer der Umsetzungsphase des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung flächendeckend sichergestellt sein muss. Er unterstreicht die Notwendigkeit, eine gute psychotherapeutische Versorgung gerade auch für Kinder und Jugendliche in der Fläche sicherzustellen.



Drucksache 373/1/19

... "Abweichend von Satz 1 dürfen zur Anwendung bei Menschen bestimmte Arzneimittel, die nicht der Verschreibungspflicht nach § 48 Absatz 1 Satz 1 unterliegen, sowie Arzneimittel, die ausschließlich zur Anwendung bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, zugelassen sind, von Apotheken mit behördlicher Erlaubnis auch im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das

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Drucksache 373/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 1 Satz 6 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V :

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 3 Satz 1 ApoG

4. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 1 ApBetrO

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 2 ApBetrO

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

9. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 3 Buchstabe a ApBetrO

‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung

10. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 21 Absatz 2 Nummer 1 AMG

11. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - AMG und Nummer 3 - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG

12. Zu Artikel 6 Nummer 2 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AMPreisV

‚Artikel 6 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

13. Zu Artikel 8 § 22 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 IfSG

14. Zu Artikel 9a - neu - § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f BtMG

‚Artikel 9a Änderung des Betäubungsmittelgesetzes


 
 
 


Drucksache 230/1/19

... § 88 BBiG-E regelt, welche Merkmale die jährliche Bundesstatistik erfasst und wie die Verlaufsstatistik zu führen ist. Um den Aufwand für die auskunftspflichtigen zuständigen Stellen zu begrenzen, sollten möglichst alle zu meldenden Merkmale, die in § 88 BBiG-E geregelt sind, im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach § 34 BBiG-E enthalten sein. Deshalb sieht der Gesetzentwurf die Harmonisierung beider Paragraphen vor. Die Weiterentwicklung zur Verlaufsstatistik macht jedoch die zusätzliche Erfassung der Hilfsmerkmale Geburtsname und Geburtsort nach § 88 Absatz 2 BBiG-E erforderlich. Durch den Vorschlag wird § 34 BBiG-E deswegen um diese Angaben ergänzt. Angesichts des Harmonisierungsvorhabens des Bundes und des zusätzlichen Erkenntnisgewinns auch für die zuständigen Stellen ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand als gering einzustufen.



Drucksache 582/1/19

... Die Einfügung einer § 18f Absatz 7 FStrG entsprechenden Regelung als neuen Absatz 8 in § 21 AEG ist erforderlich, da reine Vermögensnachteile (etwa entgangener Gewinn infolge der Nichtzugänglichkeit des Grundstücks während der Unterhaltungsarbeiten) nicht vom Schadensersatz nach dem neu einzufügenden § 22b Absatz 2 erfasst sind. Es wird daher die entsprechende Geltung der Vorschriften über die vorzeitige Besitzeinweisung angeordnet. Eine vergleichbare Regelung wird vom Gesetzesentwurf in § 18f Absatz 7 FStrG eingefügt. Schon aus Gründen der Kohärenz sollten daher beide Fachplanungsgesetze gleichlautend formuliert werden.

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Drucksache 582/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 18 Absatz 1 Satz 4 AEG , Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 17 Absatz 1 Satz 2 , Nummer 3 Buchstabe b § 18f Absatz 7 Satz 2 FStrG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu -, Artikel 2 Nummer 2a - neu - und Nummer 2b - neu -, Artikel 3a - neu - § 18a Nummer 3 - neu -, § 18e Absatz 6 - neu - AEG, § 17a Nummer 3 - neu -, § 17e Absatz 6 - neu - FStrG, § 14a Nummer 3 - neu -, § 14e Absatz 6 - neu -, § 56 Absatz 7 - neu - WaStrG

‚Artikel 3a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 21 Absatz 8 - neu - AEG *

4. Zu Artikel 2 Nummer 1, Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 § 3a Absatz 1, § 18f Absatz 7, § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3a Absatz 1 FStrG

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 EKrG

9. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - EKrG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 630/1/19

... - Fachkräftegewinnung,



Drucksache 484/19 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat erinnert an seinen Beschluss in BR-Drucksache 143/19(B), in dem er Aktivitäten zur Forschung, Entwicklung und Realisierung von Recyclingmöglichkeiten von Fahrzeugbatterien forderte und regt in diesem Zusammenhang an, aus Gründen des Umweltschutzes und zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen auch für Batteriezellen aus Kleinfahrzeugen gesonderte Recyclingziele zu definieren und ein verpflichtendes Pfandsystem für Antriebsbatterien (Industriebatterien im Sinne des § 2 Absatz 5

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Drucksache 484/19 (Beschluss)




Zu Nummer n

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 569/19

... ".de-Domains" genießen bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern großes Vertrauen. Viele Fake-Shops, die auf deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher abzielen, nutzen daher solche Adressen. Bisher ist bei der Registrierung einer ".de-Domain" zwar die Angabe von Daten (u.a. Name und Anschrift) erforderlich. Allerdings werden diese Daten nicht auf ihre Korrektheit überprüft. Dies erleichtert es Kriminellen, Fantasienamen oder auch echte Namen, die im Wege eines Identitätsdiebstahls erlangt wurden, zu nutzen. Daher sollte das genannte Registrierungsverfahren, in dem spätere Domaininhaber ihre Daten angeben müssen, um eine Prüfung dieser Daten und damit ihrer Identität ergänzt werden. Zwar wird eine Identitätsprüfung mehr Aufwand und Zeit auch für private Nutzer bedeuten, die zum Beispiel eine Domain registrieren, um eine private Webseite ohne Shop zu betreiben. Gegebenenfalls könnte hier mit Ausnahmeregelungen gearbeitet werden. Ein wesentlicher Rückgang der Fake-Shops unter der ".de-Domain" wäre jedenfalls für alle seriösen Onlineshops ein Gewinn. Dänemark beispielsweise hat mit der Einführung einer Identitätsprüfung (hier allerdings gekoppelt an die Steuerpersonennummer) positive Erfahrungen gemacht und konnte einen signifikanten Rückgang von Fake-Shops verzeichnen. Da das Problem der Fake-Shops nicht nur deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft und zudem weitere Domains wie ".com-Domains" eine gewisse Seriosität suggerieren, sollte eine Ausdehnung der Identitätsprüfung auf europäischer bzw. internationaler Ebene geprüft werden. Das Vertrauen in die .de-Domains basierte bisher auch auf den Vorteilen, die die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die öffentliche Whois-Abfrage hatten. Damit konnten sie Inhaber von Domains einfach und schnell öffentlich ermitteln und die erhaltenen Daten mit denen des Impressums abgleichen. Es sollte daher geprüft werden, ob die identitätsgeprüften Domaininhaber-Angaben in einer DS-GVO konformen Art und Weise wieder veröffentlicht werden könnten.

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Drucksache 569/19




Entschließung

Zum Entschließungsantrag allgemein und zu Ziff. 1:

Zu Ziff. 2:

Zu Ziff. 3:

Zu Ziff. 4:


 
 
 


Drucksache 506/19

... 2. der Informationsgewinnung über die Qualität



Drucksache 443/19

... , 30. Aufl. 2019, Vor §§ 174 ff. Rn. 1b). Dazu gehört auch das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob und in welcher Weise eine Person durch die Abbildung ihres Intimbereichs zum Gegenstand sexuell konnotierter Betrachtung durch andere werden will. Durch das "Upskirting" missachtet der Täter dieses Recht, indem er sich und gegebenenfalls Dritten unerlaubt den Blick auf den Intimbereich verschafft und diesen Anblick in der Regel durch eine Speicherung der Aufnahme fixiert. Nicht selten werden die Aufnahmen über das Internet anderen zugänglich gemacht, was die Rechtsverletzung vertieft. In den meisten Fällen liegt der Tat eine sexuelle Motivation zugrunde, sei es, dass sich der Täter bereits durch die Aufnahmesituation sexuellen Lustgewinn verschaffen will, sei es, dass er selbst oder ein Dritter, dem die Aufnahme zugänglich gemacht wird, sich durch die Betrachtung der Aufnahme sexuellen Lustgewinn verschaffen will. Unabhängig vom konkreten Motiv des einzelnen Täters sehen sich die Opfer durch dieses Verhalten zum Gegenstand der sexuellen Phantasien anderer herabgewürdigt. Auch der allgemeinen Vorstellung vom Tatbild entspricht es, im "Upskirting" einen Angriff auf das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu sehen.



Drucksache 357/19 (Beschluss)

... Neu eingefügt wurde die Regelung in § 22 Absatz 3 Nummer 2 ATA-OTA-G, wonach das Verhältnis von hauptberuflichen Lehrkräften für den theoretischen und praktischen Unterricht von mindestens einer Vollzeitstelle zu 20 Ausbildungsplätzen verfügt. Zwar entspricht diese Regelung dem Pflegeberufegesetz (vgl. § 9 Absatz 2 Satz 2 PflBG), wird aber aufgrund des Lehrermangels in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen zu erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten führen und die bereits angespannte Fachkraftsituation verstärken. Das PflBG enthält zugunsten der Länder eine Übergangsregelung, wonach vorübergehend eine geringere Anzahl von hauptberuflichen Lehrkräften zulässig ist. Diese Regelung erleichtert den Schulen die Personalgewinnung. Dementsprechend ist der Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung und zur Schaffung vergleichbarer Ausbildungsbedingungen zu verändern. Eine Abweichung von der geregelten Schüler-Lehrer-Relation muss ermöglicht werden, um die Ausbildungsplatzsicherheit zu gewährleisten. Es ist damit zu rechnen, dass aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen die Attraktivität der Berufe zunimmt und dementsprechend auch die Zahl der Auszubildenden und der Bedarf an Lehrenden zunehmen könnte. Ohne eine Ausnahmeregelung wird der Bestand der Schulen und somit die Fachkräftegewinnung gefährdet. Denn in letzter Konsequenz droht den Ausbildungsstätten der Widerruf der staatlichen Anerkennung bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen des § 22 ATA-OTA-G.



Drucksache 143/19

... Eine treibhausgasarme Produktion auf der Grundlage erneuerbarer Energien leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Klima- und Umweltverträglichkeit über den gesamten Produktlebenszyklus wird zusätzlich dadurch gewährleistet, dass die Unternehmen Aktivitäten zur Zweitverwertung von Batterien und des Recycling umsetzen. Beide tragen zu nennenswerten Umweltbilanzgewinnen und einer Ressourcenschonung bei.



Drucksache 157/1/19

... Mit der Änderung werden die Aussagen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode, wonach für den Eigentümer nicht die Maximierung des Gewinns der DB AG, sondern eine sinnvolle Maximierung des Verkehrs auf der Schiene im Vordergrund steht, und die Forderung der Verkehrsministerkonferenz nach einer Reduzierung der Rendite für Eisenbahninfrastrukturgesellschaften, die nicht im Wettbewerb stehen, aufgegriffen.

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Drucksache 157/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 25 Satz 3 ERegG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 3 Nummer 3 ERegG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, Satz 2 und 3 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 70 Absatz 3 ERegG


 
 
 


Drucksache 484/1/19

... "3. Der Bundesrat erinnert an seinen Beschluss in BR-Drucksache 143/19(B) -, in dem er Aktivitäten zur Forschung, Entwicklung und Realisierung von Recyclingmöglichkeiten von Fahrzeugbatterien forderte und regt in diesem Zusammenhang an, aus Gründen des Umweltschutzes und zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen auch für Batteriezellen aus Kleinfahrzeugen gesonderte Recyclingziele zu definieren und ein verpflichtendes Pfandsystem für Antriebsbatterien [(Industriebatterien im Sinne des § 2 Absatz 5

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Drucksache 484/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 2 - neu - Der Nummer 1 ist folgender Satz anzufügen:

2. Zu Nummer 3 - neu - Folgende Nummer 3 ist anzufügen:


 
 
 


Drucksache 431/19

... 3. Eine umfassende Klimaschutzstrategie beinhaltet nicht nur, die Dekarbonisierung der Energiegewinnung konsequent voranzutreiben, sondern auch Energieeffizienz- und Energieeinsparpotenziale zu heben. Gerade im Gebäudealtbestand, insbesondere in den vor dem Jahr 1977 und somit vor dem Inkrafttreten der Ersten



Drucksache 318/19

... b) die Möglichkeit haben, dass eingeschlagenes und unverkauftes Kalamitätsholz bei der steuerlichen Gewinnermittlung buchhalterisch nicht erfasst bzw. "aktiviert" werden muss.

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Drucksache 318/19




Zu Entschließungspunkt Nr. 1:

Zu Entschließungspunkten Nr. 2-4:

Zu Entschließungspunkt Nr. 5:

Zu Entschließungspunkt Nr. 6

Zu Entschließungspunkt Nr. 7


 
 
 


Drucksache 246/19

... Ferner wird die DNA-Analyse im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie das Alter ausgeweitet, um Anhaltspunkte für das äußere Erscheinungsbild eines Spurenlegers zu gewinnen. Zudem soll das Beweisantrags- und Befangenheitsrecht verbessert werden, um Missbrauch von Verfahrensrechten besser zu begegnen.



Drucksache 649/1/19

... Die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzes besteht darin, Steuervermeidungspraktiken und die Verlagerung von Gewinnen möglichst rasch zu identifizieren und Maßnahmen ergreifen zu können, um die Erosion des Steuersubstrats in Deutschland zu verhindern. Durch die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen erhalten die Steuerbehörden Informationen über als relevant eingestufte Steuergestaltungen. Diese Informationen versetzen den Gesetzgeber und die zuständigen Finanzbehörden in die Lage, ungewollte Gestaltungsspielräume im internationalen Kontext zügig zu schließen.



Drucksache 98/19 (Beschluss)

... Darüber hinaus stellt § 1 Absatz 2 Satz 1a - neu - PsychThG sicher, dass eine Anwendung von neuen psychotherapeutischen Ansätzen im Kontext wissenschaftlicher Untersuchungen möglich ist, auch wenn diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht als evaluiert gelten können. Um auch künftig eine an den aktuellen und absehbaren Bedürfnissen ausgerichtete Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse zu gewährleisten, muss auch der Rahmen für die Gewinnung eben solcher Erkenntnisse gegeben sein.

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Drucksache 98/19 (Beschluss)




1. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung - Kostentragung

2. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung - Höhe der Kosten

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - PsychThG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - PsychThG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2 PsychThG

6. Zu Artikel 1 § 8 PsychThG

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 PsychThG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 PsychThG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 PsychThG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 PsychThG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 5 und Satz 6 - neu - PsychThG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 8 und Absatz 9 PsychThG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 10 Satz 2 PsychThG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 PsychThG

15. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 PsychThG

16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Satz 3 und § 20 Absatz 2 Nummer 7 PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 und Absatz 6 Satz 1 und § 25 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - PsychThG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 24 und § 25 PsychThG

20. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1a - neu - PsychThG

21. Zu Artikel 1 § 27 PsychThG

22. Zu Artikel 1 § 27 PsychThG

23. Zu Artikel 1 allgemein

24. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb - neu - § 73 Absatz 2 Satz 2 SGB V

25. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 73 Absatz 2 Satz 4 SGB V

26. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 73 Absatz 2 Satz 6 SGB V

27. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 92 Absatz 6a Satz 1 und Satz 4 SGB V

28. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 95c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

29. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 117 Absatz 3 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 117 Absatz 3 Satz 3 SGB V

31. Zu Artikel 12 Absatz 2 und Absatz 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

32. Zum Gesetzentwurf allgemein

33. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2 WissZeitVG


 
 
 


Drucksache 600/19

... /436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23. Juli 1990 (ABl. L 225, S. 10) in der jeweils geltenden Fassung und dem EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz vom ... (BGBl. I S. ...) [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetzes] in der jeweils geltenden Fassung, soweit das zuständige Bundesministerium seine Befugnisse in diesem Bereich delegiert;".

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Drucksache 600/19




Artikel 1
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz - EU-DBA-SBG)*.

‚Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 594/1/19

... In die Klasse D werden Invitro-Diagnostika (IVD) mit dem höchsten Risiko eingestuft, zum Beispiel Nachweise von ansteckenden Erregern von lebensbedrohlichen Krankheiten mit hohem oder vermutlich hohem Verbreitungsrisiko. Infektionskrankheiten gewinnen auch in den Industrieländern wieder an Bedeutung und die Gefahr der globalen Ausbreitung von Infektionskrankheiten steigt stetig, wie jüngst beim Schweren Akuten Respiratorischen Syndrom (SARS) und Zika Virus. Medizinische Labore als Hersteller von IVD "aus Eigenherstellung" für diagnostische Verfahren mit seltener Anwendung oder unter Verwendung neuer Technologien, die nicht kommerziell erhältlich sind, haben daher besondere Bedeutung.



Drucksache 70/19 (Beschluss)

... wird eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, die Erweiterung oder die Änderung von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1 350 t Tragfähigkeit zugänglich sind, eingeführt. Dies wird in der Mehrzahl der Verfahren zu einem deutlichen Zeitgewinn führen. Die bestehende erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 50 Absatz 1 Nummer 6



Drucksache 363/19 (Beschluss)

... Die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen des Antragstellers anzuordnen, ist erforderlich, da die Erlaubnisbehörden nur auf diese Weise evidente Mängel, die Zweifel an der persönlichen Eignung begründen, etwa merkliche Probleme der Motorik, schwere geistige Mängel oder bestehende Alkoholprobleme, feststellen kann. Auch wenn es sich nur um eine geringe Anzahl von Fällen handelt, geht von diesen Personen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, da die begründete Sorge besteht, dass diese Personen unsachgemäß oder unvorsichtig mit Schusswaffen oder Munition umgehen. Zwar kann durch ein persönliches Erscheinen des Antragstellers nicht vollständig jedweder Mangel der persönlichen Eignung ausgeschlossen werden. Es verbessert den Erkenntnisgewinn der Erlaubnisbehörden jedoch enorm und stellt sicher, dass zumindest in derartigen Fällen eine Erlaubniserteilung unterbleibt, in denen der Mangel der persönlichen Eignung so offensichtlich und so schwerwiegend ist, dass auch ohne Auferlegung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses hinreichende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller nicht über die erforderliche persönliche Eignung zum Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition besitzt. Das persönliche Erscheinen kann zum Beispiel bei der Abholung des Erlaubnisdokuments erfolgen.



Drucksache 584/19

... § 68 Wärmerückgewinnung

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Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 342/1/19

... 4. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung über einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit, das den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Rahmen des Reformhilfeprogramms zugutekommen soll. Es wird die Wirksamkeit der EU-Ausgaben erhöhen und die Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit im Euroraum fördern, wodurch Europa letztlich an Wohlstand und Stärke gewinnen wird.



Drucksache 97/1/19

... Auch in den unter § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 6 AO fallenden besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung unter Verwendung einer Drittstaat-Gesellschaft bestehen ohne die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung erhebliche Probleme bei der Erkenntnisgewinnung, da es sich zumeist um Sachverhalte handelt, die auf mündlichem Wege ohne das Vorhandensein schriftlicher Zeugnisse im Inland geschaffen werden. Das damit einhergehende arbeitsteilige Zusammenwirken mehrerer Personen im Verborgenen macht es erforderlich, durch Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung deren geschäftliche Verabredungen zu ermitteln.



Drucksache 575/19

... Die Erkenntnisse der Adoptionsforschung zeigen deutlich, dass eine fachlich gute Beratung und Unterstützung aller Beteiligten vor, während und auch nach der Adoption wichtig für ein Gelingen der Adoption ist. Um diese gewährleisten zu können, ist auch eine gute Kooperation der verschiedenen Beratungsstellen wie Schwangerschaftsberatung, Erziehungsberatung oder Allgemeiner Sozialer Dienst von Nöten. Eine gute Beratung und Unterstützung ist vor allem vor dem Hintergrund notwendig, dass oft auch Kinder mit besonderen Fürsorgebedürfnissen vermittelt werden, dass Informationsaustausch und Kontakt zugenommen hat und gefördert werden soll und dass die Wurzelsuche an Bedeutung gewinnt.



Drucksache 279/1/19

... Insgesamt verschlechtern die namentlich vorgeschlagenen Regelungen die Möglichkeiten von Geflüchteten, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und von Unternehmen, dringend benötigte Fachkräfte aus dem Kreis der Geflüchteten zu gewinnen.



Drucksache 578/19

... Mit Blick auf die Hersteller derjenigen Kunststofftragetaschen, die von dem Verbot umfasst sind, kann davon ausgegangen werden, dass diese Hersteller ihr Produktsortiment entsprechend umstellen und insoweit Gewinneinbußen ausgeschlossen bzw. allenfalls geringfügig ausfallen werden. Zwar nicht ausgeschlossen, aber mangels entsprechender Rückmeldungen im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung auch nicht zu erwarten ist das Entstehen von Kosten für mögliche Regressansprüche der Kunststofftragetaschenwirtschaft gegenüber Letztvertreibern, da langjährige Lieferverträge nicht fortgeführt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verpackungsgesetzes

§ 5
Beschränkungen des Inverkehrbringens.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Nutzen des Gesetzes

7. Weitere Gesetzesfolgen

a. Berücksichtigung der Belange mittelständischer Unternehmen

b. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

c. Demographie-Check

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4973, BMU: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2 Weitere Kosten

II.3 Umsetzung von EU-Recht.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 31/1/19

... 11. Der Bundesrat setzt sich für eine europäische Mindestbesteuerung von Unternehmen ein. Zum einen sollte eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage geschaffen werden. Zum anderen ist ein europäischer Mindeststeuersatz für Unternehmensgewinne festzulegen, der den ruinösen Wettlauf um die niedrigsten Steuersätze unterbindet.



Drucksache 352/1/19

... Der Begriff "gewerblich" ist klarer zu konturieren, da er bisher ohne eine Erläuterung in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten bei den Aufsichtsbehörden führt. Bei einer gewerblichen Tätigkeit kommt es nach der neueren Rechtsprechung nicht mehr auf die Gewinnerzielungsabsicht an, sondern auf die Entgeltlichkeit (BGH ZIP 2017, 2153, Rn. 40; OLG Düsseldorf ZVertriebsR 2017, 313, Rn. 16). Durch das Wort "insbesondere" wird deutlich gemacht, dass schematische Lösungen nicht angebracht sind (so auch EuGH, C 105/17, Urteil vom 4. Oktober 2018, GRUR 2018, 1154), sondern die angeführten Begriffe eine Hilfestellung bei einer Einzelfallbetrachtung ermöglichen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *

30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *

31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG

35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 242/1/19

... Unter vergleichbaren Industrieländern ist Deutschland eines der wenigen Länder, die nicht über das wirksame Instrument einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung verfügen. Als ressourcenarmes Hochtechnologieland kann es sich aber gerade die Bundesrepublik nicht leisten, in einem an Intensität gewinnenden globalen Innovationswettlauf zurückzufallen. Dies betrifft insbesondere die mittelständische Wirtschaft. Ohne steuerliche Anreize läuft Deutschland Gefahr, dass die heimischen Betriebe ihre Forschungs- und Entwicklungsabteilungen ins Ausland verlagern. Es ist daher allerhöchste Zeit, dass Deutschland hier nachzieht, um im internationalen Wettbewerb Schritt zu halten.



Drucksache 623/19

... b) Gewinnung und Bindung von Fachkräften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

Entwicklung der Bedarfe für Frühe Hilfen im Einzelnen

- Geburtenzahlen

- Zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen durch Familien mit psychischen Belastungen/Erkrankungen

- Zunehmende Heterogenität von Familien mit Kind bzw. Kindern

- Flüchtlingsfamilien

Weitere Faktoren, die eine Mittelerhöhung notwendig machen

a Kooperationen mit dem Gesundheitswesen

b Gewinnung und Bindung von Fachkräften

c Zusätzlicher Bedarf an Fachkräften

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 266/19

... Demgegenüber zeigen Erfahrungen insbesondere im angelsächsischen Raum mit stiftungs- und spendenfinanziertem Journalismus, dass journalistische Initiativen ohne Gewinnstreben signifikante Beiträge leisten können zur Stärkung von Medienvielfalt, auch mit Blick auf aufwändige investigative journalistische Recherchen. Auch in Deutschland gibt es erste vielversprechende Ansätze von journalistisch tätigen Initiativen, die als gemeinnützig anerkannt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 115/19

... Was den Verkauf von Tierarzneimitteln betrifft, so konzentrierte sich die Datengewinnung auf antimikrobielle Mittel, die in der Viehhaltung verwendet werden38, da hier Bedenken hinsichtlich antimikrobieller Resistenz bestehen. Berichte über neun Länder für den Zeitraum 2005 bis 200939 und über 30 Länder für den Zeitraum 2010 bis 201640 deuten darauf hin, dass die Menge der verwendeten antimikrobiellen Mittel insgesamt zurückgegangen ist, wobei dies nicht auf alle Länder zutrifft. Wenn der Viehbestand deutlich wächst, könnte die Gesamttonnage wachsen, und zwar auch in dem Fall, dass die Anwendungsmenge pro Großvieheinheit zurückgeht. Die Zahlen enthalten keine Informationen über andere Tierarzneimittel.



Drucksache 168/18

... Die Kommission schlägt die Einführung dreier neuer Eigenmittelkategorien vor. Sie haben alle ihre jeweiligen Vorteile und ihre Berechtigung, bringen als Paket aber zusätzlichen Gewinn.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 158/18

... Für KI müssen große Datenmengen zusammengetragen und aufbereitet werden. Als "maschinelles Lernen" wird eine Art von KI bezeichnet, die in bestehenden Daten Muster erkennt und diese Erkenntnisse anschließend auf neue Daten anwendet35. Je größer ein Datensatz ist, desto zuverlässiger können selbst subtile Zusammenhänge in den Daten entdeckt werden. Der Einsatz von KI ist in einem datenreichen Umfeld besonders vielversprechend, weil der Algorithmus Daten braucht, um Erkenntnisse über seine Umgebung zu gewinnen und mit dieser zu interagieren. Wenn beispielsweise alle Maschinen und Prozesse in einer Fabrik kontinuierlich Daten erzeugen, ist es wahrscheinlich, dass mithilfe von KI weitere Automatisierungen und Optimierungen erreicht werden können. In einem analogen Umfeld - z.B. in einem papierbasierten Betrieb, in dem keine digitalisierten Daten über die Vorgänge vorliegen - ist damit hingegen nicht zu rechnen.



Drucksache 95/18 (Beschluss)

... , Furane und PCB, sondern auch für sonstige einschlägige POP in der Umwelt zu gewinnen sind. Diese Änderung sollte in der Folge auch in Artikel 10 des Verordnungsvorschlags ("Überwachung") sowie in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e) des Verordnungsvorschlags ("Überwachung der Durchführung") übernommen werden.



Drucksache 169/18

... 2. Der einheitliche Abrufsatz, der auf den Anteil der steuerpflichtigen Gewinne, die nach den Unionsvorschriften zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage den einzelnen Mitgliedstaaten zugerechnet werden, angewandt wird, woraus sich die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 20xx/xxxx/EU, Euratom genannten Eigenmittel ergeben, beträgt 3 %;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Kapitel I
ERMITTLUNG der Eigenmittel

Artikel 1
Geltende Abrufsätze

Artikel 2
Bezugs-Bruttonationaleinkommen und wesentliche Änderungen desselben

Artikel 3
Berechnung und Budgetierung des Haushaltssaldos

Kapitel II
Kontrolle und Überwachung der Einnahmen und ENTSPRECHENDE MITTEILUNGSPFLICHTEN

Artikel 4
Kontrolle und Überwachung

Artikel 5
Rechte und Pflichten der Kontrollbeauftragten der Kommission

Artikel 6
Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen

Artikel 7
Mitteilung von Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten, die Ansprüche auf traditionelle Eigenmittel betreffen

Artikel 8
Mitteilung der Mitgliedstaaten über die von ihnen durchgeführten Kontrollen der traditionellen Eigenmittel

Kapitel III
Ausschuss und Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten

ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 237/18 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die vorgelegten Verordnungsvorschläge die Anliegen der Mitgliedstaaten nach Vereinfachung und Erleichterung für das Management der Fonds in weiten Teilen erfüllen und dadurch einen größeren gesellschaftlichen Gewinn für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erbringen können. Gleichwohl stellt er fest, dass die Vorschläge der Kommission durch die Einführung neuer Verfahren an anderer Stelle den Verwaltungsaufwand vermehren. Zur Optimierung macht der Bundesrat weitere Verbesserungsvorschläge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

2 Finanzrahmen

2 Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 5/1/18

... 12. Stipendien des Europäischen Forschungsrates (ERC-Grants) haben sich zunehmend als Auszeichnung und als Nachweis für Spitzenforschung etabliert. Auch die gastgebenden Einrichtungen gewinnen über die bei ihnen beschäftigten ERC-Stipendiaten Ansehen in der nationalen wie der globalen Wissenschaftsgesellschaft. Der Bundesrat fordert daher, den ERC zu stärken und Lehre, soweit sie zur Vermittlung von Forschungstätigkeiten und -ergebnissen erfolgt, zukünftig im Rahmen eines ERC-Grants als förderfähig anzuerkennen. Die vorhandenen Förderlinien "Starting Grant", "Consolidator Grant", "Advanced Grant" und "Proof of Concept" müssen in einem künftigen Rahmenprogramm eine Budgetaufstockung erfahren. Für die Fortführung der wieder eingeführten Förderlinie "Synergy Grants" oder neuer teamorientierter Fördermaßnahmen ist eine weitere Mittelaufstockung erforderlich, um einer weiteren Überzeichnung entgegenzuwirken.



Drucksache 97/18

... Die derzeitigen Körperschaftsteuervorschriften wurden für traditionelle Unternehmen konzipiert. Sie folgen dem Grundsatz, dass Gewinne am Ort der Wertschöpfung besteuert werden sollten. Sie wurden überwiegend zu Beginn des 20. Jahrhunderts für traditionelle Unternehmen konzipiert und definieren, was ein Besteuerungsrecht in einem Land auslöst ("Ort der Besteuerung") und wie viel der Unternehmenserträge einem Land zugeordnet werden ("Höhe der Steuer"), was hauptsächlich auf der Grundlage einer physischen Präsenz in dem Land geschieht. Dies bedeutet, dass steuerlich Nichtansässige in einem Land nur dann steuerpflichtig werden, wenn sie dort eine Präsenz haben, die einer Betriebsstätte gleichkommt. Anhand dieser Regeln gelingt es jedoch nicht, die globale Reichweite digitaler Aktivitäten zu erfassen, bei denen für die Erbringung digitaler Dienstleistungen keine physische Präsenz mehr erforderlich ist. Ferner weisen digitale Unternehmen andere Merkmale als traditionelle Unternehmen in Bezug auf die Frage auf, wie die Wertschöpfung erfolgt, da sie in der Lage sind, ihre Aktivitäten aus der Ferne zu betreiben, aber auch in Bezug auf den Beitrag der Endnutzer zur Wertschöpfung, die Bedeutung immaterieller Vermögenswerte sowie eine Tendenz hin zu Marktstrukturen, bei denen - aufgrund der starken Präsenz von Netzwerkeffekten und dem Wert der Big Data - der Stärkste am meisten profitiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Steuerbare Erträge

Artikel 4
Steuerpflichtiger

Kapitel 2
ORT der Besteuerung, STEUERANSPRUCH und BERECHNUNG der STEUER

Artikel 5
Ort der Besteuerung

Artikel 6
Steueranspruch

Artikel 7
Berechnung der Steuer

Artikel 8
Steuersatz

Kapitel 3
Pflichten

Artikel 9
Steuerschuldner und Erfüllung von Pflichten

Artikel 10
Identifizierung

Artikel 11
Identifikationsnummer

Artikel 12
Streichung aus dem Identifikationsregister

Artikel 13
Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung

Artikel 14
Digitalsteuererklärung

Artikel 15
Angaben in der Digitalsteuererklärung

Artikel 16
Zahlungsmodalitäten

Artikel 17
Änderung der Digitalsteuererklärung

Artikel 18
Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Betrugsbekämpfungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen

Artikel 19
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel 4
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 20
Informationsaustausch über die Identifizierung

Artikel 21
Informationsaustausch über die Digitalsteuererklärung

Artikel 22
Informationsaustausch über die Zahlung

Artikel 23
Mittel des Informationsaustauschs

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 554/18 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat sieht mit Interesse die Initiative der Taskforce und des Ausschusses der Regionen (AdR) zur Einrichtung so genannter regionaler Stützpunkte ("regional hubs"), mit der die Erfahrungen der lokalen und regionalen Behörden wirksamer in die Politik der EU einfließen sollen. Er begrüßt, dass der AdR die Koordination der Aufgaben übernommen hat, und wird die aus der Pilotphase zu gewinnenden Erkenntnisse aufmerksam verfolgen.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... zu erheben. Unterschreiten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter den Gewinn im Sinne des Absatzes 2, gilt Satz 4 mit der Maßgabe, dass die Zinsen nur auf den Unterschiedsbetrag erhoben werden. Bei der Zinsberechnung ist davon auszugehen, dass der Unterschiedsbetrag anteilig auf alle Jahresraten entfällt.""

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 263/1/18

... 3. Für den Bundesrat ist mit Blick auf das ITER-Projekt äußerst zweifelhaft, dass die Kernfusionsenergie einen relevanten oder wirtschaftlichen Beitrag zur Energiegewinnung und Energieversorgung Europas in absehbarer Zeit leisten könnte. Eine Energiegewinnung durch Kernfusionstechnologien im praktisch relevanten Maßstab - deren wirtschaftliche Umsetzbarkeit vorausgesetzt - würde erst zu einer Zeit erfolgen können, zu der die Wende zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien schon aus Klimaschutzgründen abgeschlossen sein muss. Im Übrigen würde auch bei dieser Technologie weiterhin radioaktiver Abfall produziert. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die für die Kernfusionsforschung und Kernfusionstechnologie vorgesehenen Mittel wesentlich effizienter zum Wohl der Gemeinschaft zur Weiterentwicklung ökonomisch und ökologisch nachhaltiger Technologien - wie beispielsweise erneuerbarer Energien - eingesetzt werden.



Drucksache 257/18

... Für die Wirtschaft könnte im Zusammenhang mit der Anordnung eines Ernteverbotes oder dem Anlegen einer Jagdschneise ein entgangener Gewinn zu berechnen sein, der jedoch über die Entschädigungsregelungen des neuen § 6 Absatz 8 aufgefangen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

§ 39a
Beschränkungen des Eigentums, Entschädigung und Ausgleich

Artikel 2
Änderung des Bundesjagdgesetzes

Artikel 3
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4451, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.