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"Glück"


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0326/05
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0270/05
0655/1/05
0924/1/05
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0782/04
0280/04
0681/1/04
0429/04
0128/04B
0301/04
0591/04
0915/04
1013/04
0762/03
Drucksache 574/11

... 19. Falschspiel und unerlaubtes Glücksspiel;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 89/11

... , Alkohol, Arzneimittel und Glücksspiele im Internet wegen ihrer besonderen Eigenschaften eine angemessene Regelung der Internetwerbung erforderlich ist, um Missbrauch, Abhängigkeit und Fälschungen zu verhindern,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 761/1/11

... "Darüber hinaus soll den Ländern im Wege einer Öffnungsklausel ermöglicht werden, in diesem Zusammenhang notwendige ergänzende Regelungen zu Pferdewetten zu treffen. Zudem gilt es im aktuellen Prozess der Fortentwicklung des Glückspielrechts in Deutschland im Hinblick auf die Pferdewetten den Zielen des Tierzuchtrechts gerecht zu werden und möglichst eine Stärkung der Pferdezucht zu erreichen. Dieses Ziel kann mit der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Pferdewetten in einem kohärenten System des Glückspielwesens erreicht werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 761/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu -, 02 - neu - und 7a - neu - § 1 Absatz 4 - neu -, § 3 und § 25 Absatz 3 - neu - RennwLottG Artikel 2 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 5 Satz 2 und § 8 Absatz 1 Satz 1 der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

§ 3

Zu Nummer 02

Zu Nummer 02

2. Zu Artikel 2a - neu - § 7 Absatz 1 Nummer 3 FAG

Artikel 2a
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes


 
 
 


Drucksache 143/1/11

... beruhen, zu überprüfen, nachdem infolge des Reaktorunglücks in Fukushima die Frage der weiteren Nutzung der Kernenergie neu bewertet wird und auch die Technik zur Einspeicherung von CO



Drucksache 256/11

... 3. die Zahl der verunglückten Personen an Bord und die Unfallfolgen, insbesondere tödliche, schwere, andere Verletzungen,



Drucksache 27/11

... Vertreter des Sports äußern Bedenken hinsichtlich der künftigen Einkommensströme vom Glücksspiel zum Sport. Forderungen, die nachhaltige Finanzierung des Sports aus privaten und öffentlichen Quellen und die finanzielle Stabilität des Sports zu sichern, sollten berücksichtigt werden, wenn künftig die Erbringung von Glücksspieldienstleistungen im Binnenmarkt behandelt wird. Die Regulierungskonzepte der Mitgliedstaaten sind im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums und im Glücksspielbereich unterschiedlich, insbesondere in der Frage, wie weit die Eigentumsrechte der Organisatoren von Sportwettkämpfen hinsichtlich der von ihnen veranstalteten Sportereignisse gehen, ebenso in der Frage des Rechts an der eigenen Abbildung im Sport.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. EU-weite öffentliche Konsultation

1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Kampf gegen Doping

2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz

2.4. Gesundheitsförderung durch Sport

2.5. Soziale Integration im und durch den Sport

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Kampf gegen Doping

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports

3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

Nachhaltige Finanzierung des Sports

Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

4. Die Organisation des Sports

4.1. Förderung von Good Governance im Sport

4.2. Sonderstellung des Sports

4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

4.5. Integrität von Sportwettkämpfen

4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

Die Organisation des Sports

Förderung von Good Governance im Sport

Sonderstellung des Sports

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 176/11

... Da die Zunahme des legalen und illegalen Angebots an Online-Gewinnspieldiensten offensichtliche grenzüberschreitende Auswirkungen hat und zudem Überschneidungen mit zahlreichen Aspekten bestehen, die bereits durch EU-Bestimmungen geregelt sind, möchte sich die Kommission mit verschiedenen Fragen, die sich angesichts der Expansion von Online-Gewinnspielen stellen, eingehender befassen und Möglichkeiten für politische Maßnahmen sondieren. Sie will sich ein vollständiges Bild der aktuellen Situation verschaffen, den Austausch bester Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen, herausfinden, ob die unterschiedlichen nationalen Regulierungsmodelle für Gewinnspiele nebeneinander fortbestehen können, und prüfen, ob in diesem Zusammenhang spezifische Maßnahmen der EU erforderlich sind. Diese Konsultation ist auch Reaktion auf eine Reihe von Schlussfolgerungen des Vorsitzes (2008-2010) und die Entschließung des Europäischen Parlaments über die Integrität von Online-Glücksspielen (2009).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11




Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt

1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts

1.1. Zweck dieser Konsultation

1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage

Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU

2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation

2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen

5 Definitionen

2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen

2.3. Ziele des Allgemeininteresses

2.3.1. Verbraucherschutz

Problematisches Spielverhalten

5 Spielsucht

Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen

Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen

- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen

- Andere gefährdete Spielertypen

2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung

Verhinderung von Geldwäsche

Vermeidung anderer Arten der Kriminalität

2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind

Verwendung der Einnahmen

Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses

Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen

2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen

Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten

5 Verwaltungszusammenarbeit

Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten

Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter


 
 
 


Drucksache 176/11 (Beschluss)

Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11 (Beschluss)




4 Vorbemerkung:

Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 661/10

... Ebenfalls nicht regelbedarfsrelevant - da nicht der Existenzsicherung dienend - sind wie bisher die Ausgaben für Haustiere sowie Glücksspiele. Nicht einzurechnen sind auch die Rundfunk- und Fernsehgebühren, da Leistungsberechtigte nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

§ 1
Grundsatz

§ 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

§ 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

§ 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

§ 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

§ 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

§ 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

§ 8
Regelbedarfsstufen

§ 9
Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Leistungsformen

§ 10
Zumutbarkeit

§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11a
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

§ 11b
Absetzbeträge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

§ 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

§ 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

§ 21
Mehrbedarfe

§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

§ 22a
Satzungsermächtigung

§ 22b
Inhalt der Satzung

§ 22c
Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung

§ 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

§ 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

§ 26
Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

§ 27
Leistungen für Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 28
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 29
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 30
Gültigkeit und Abrechnung der Gutscheine

§ 30a
Erbringung der Leistungen durch Kostenübernahmeerklärung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

§ 31
Pflichtverletzungen

§ 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

§ 31b
Beginn und Dauer der Minderung

§ 32
Meldeversäumnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

§ 33
Übergang von Ansprüchen

§ 34
Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

§ 34a
Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen

§ 34b
Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften

§ 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren

§ 36
Örtliche Zuständigkeit

§ 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

§ 37
Antragserfordernis

§ 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 41
Berechnung der Leistungen

§ 42
Auszahlung der Geldleistungen

§ 42a
Darlehen

§ 43
Aufrechnung

§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen

§ 44
Veränderung von Ansprüchen

§ 44d
Geschäftsführerin, Geschäftsführer.

§ 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 27
Leistungsberechtigte

§ 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze

§ 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

§ 28
Ermittlung der Regelbedarfe

§ 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

§ 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze

Dritter Abschnitt

§ 34
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

§ 34a
Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

§ 35
Unterkunft und Heizung

§ 35a
Satzung

§ 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

§ 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

§ 40
Verordnungsermächtigung

§ 42
Umfang der Leistungen

§ 116a
Rücknahme von Verwaltungsakten

§ 131
Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ 134
Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

§ 136
Übergangsregelung zur Rücknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
§ 28 Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 55a

Artikel 5
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

§ 5a
Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit

Artikel 8
Änderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folgeänderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Förderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten für Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbestände

6. Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen

7. Änderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. Änderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungsänderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. Bürokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer über Aufrechnung

5. Nachweis über die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschlüssel

a Verteilungsschlüssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach Köpfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für unter 6jährige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begründung der Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu § 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 31b

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 34b

Zu § 35

Zu Nummer 32

Zu § 36

Zu § 36a

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43a

Zu § 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 27

Zu § 27a

Zu § 27b

Zu § 28

Zu § 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu § 35

Zu § 35a

Zu § 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 692/10

... Obwohl größere Probleme glücklicherweise einstweilen vermieden wurden, erfordert der problematische Charakter der Grundbestimmungen Korrekturen, die die Rolle der verschiedenen Akteure klären. Damit die Mitgliedstaaten, die Agentur selbst und die Kommission die Möglichkeit bekommen, Input zu liefern und Verantwortung zu übernehmen, schlägt die Kommission vor, dass die operativen Arbeitsmethoden der Agentur im Bereich der Inspektionen wie bei der EASA von der Kommission im Komitologieverfahren verabschiedet werden. Der Verwaltungsrat wird seine bisherige Rolle weiterführen, u.a. indem er über das Arbeitsprogramm und das Budget der Agentur entscheidet.



Drucksache 80/10

... 1. Zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,



Drucksache 646/1/10

... Ab dem 1. Januar 2011 wird der Katalog der Geschädigtenspezifik der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zwar auch Gewaltdelikte gegen Feuerwehr, Rettungsdienste (nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder) und sonstige Rettungsdienste (z.B. Katastrophenschutz und THW) aufnehmen. Dabei umfasst der Begriff "sonstige Rettungsdienste" in entsprechender Auslegung der IMK-Beschlusslage (190. IMK, TOP 5, insbesondere Ziffer 3) nach polizeilichem Verständnis alle Institutionen, die als Hilfeleistende bei Unglücksfällen und gemeiner Gefahr eingesetzt werden, also auch Mitarbeiter des Katastrophenschutzes ebenso wie des THW. Damit ist jedoch lediglich sichergestellt, dass Straftaten gegen diesen Personenkreis statistisch gesondert erfasst und ausgewertet werden können. Rückschlüsse auf die Auslegung des geschützten Personenkreises des § 114 Absatz 3 StGB-E lassen sich daraus allerdings nicht ziehen.



Drucksache 98/10 (Beschluss)

... Ebenso wird bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not einen Hilfeleistenden der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt behindert oder ihn dabei tätlich angreift.



Drucksache 35/10

... Die Richtlinie zielt auf audiovisuelle Mediendienste auf Abruf, soweit sie als Massenmedien in ihrer informierenden, unterhaltenden und die breite Öffentlichkeit bildenden Funktion erscheinen. Alle Angebote, deren Hauptzweck nicht die Bereitstellung von Programmen ist, d. h. bei denen audiovisuelle Inhalte lediglich eine Nebenerscheinung darstellen und nicht Hauptzweck der Dienste sind, sind keine audiovisuellen Mediendienste auf Abruf. Dazu zählen beispielsweise Internetseiten, die lediglich zu Ergänzungszwecken audiovisuelle Elemente enthalten, z.B. animierte grafische Elemente, kurze Werbespots oder Informationen über ein Produkt oder nichtaudiovisuelle Dienste. Aus den gleichen Gründen fallen Glücksspiele mit einem einen Geldwert darstellenden Einsatz, einschließlich Lotterien, Wetten und andere Gewinnspiele, sowie Online-Spiele und Suchmaschinen nicht darunter wohl aber Sendungen mit Gewinnspielen oder Glücksspielen (vgl. Erwägungsgrund 18 AVMD-RL).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telemediengesetzes

§ 2a
Europäisches Sitzland

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt

III. Länder

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1: Änderung des Telemediengesetzes TMG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nr. 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

III. Zu Artikel 2: Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1084-1: Erstes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes


 
 
 


Drucksache 132/10

... 33. erinnert daran, dass die Gewalt gegen Frauen weiterhin ein großes Problem darstellt, das mit allen Mitteln auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene beseitigt werden muss, und fordert die Kommission erneut auf, ein Europäisches Jahr zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen einzuführen; beglückwünscht den spanischen Ratsvorsitz zu seinem Vorhaben, den Kampf gegen die Gewalt gegenüber Frauen zu einer seiner prioritären Aufgaben zu erklären, und fordert die nachfolgenden Vorsitze auf, dies ebenso zu tun;



Drucksache 534/1/10

... Die Verwendung des Wortes "automatischen" in Absatz 7 Satz 2 erscheint sprachlich und regelungstechnisch nicht geglückt. Aus dem Zusammenhang mit Satz 3 ergibt sich, dass eine vertraglich vereinbarte Beendigung gemeint ist. Daher sollte das Wort "automatischen" gestrichen werden.



Drucksache 696/10

... Dass es hierbei nicht zu einem Großschadensereignis gekommen ist, ist lediglich auf das glückliche Zusammentreffen mehrerer Umstände zurückzuführen. So befand sich bei der zuerst vor Ort eintreffenden Feuerwehr ein Feuerwehrmann, der sich im Umgang mit der Abdichtung leckgeschlagener



Drucksache 646/10 (Beschluss)

... Ab dem 1. Januar 2011 wurden in den Katalog der Geschädigtenspezifik der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zwar auch Gewaltdelikte gegen Feuerwehr, Rettungsdienste nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder und sonstige Rettungsdienste (z.B. Katastrophenschutz und THW) aufgenommen. Dabei umfasst der Begriff "sonstige Rettungsdienste" in entsprechender Auslegung der IMK-Beschlusslage (vgl. 190. Innenministerkonferenz, TOP 5, insbesondere Ziffer 3) nach polizeilichem Verständnis alle Institutionen, die als Hilfeleistende bei Unglücksfällen und gemeiner Gefahr eingesetzt werden, also auch Mitarbeiter des Katastrophenschutzes ebenso wie des THW. Damit ist jedoch lediglich sichergestellt, dass Straftaten gegen diesen Personenkreis statistisch gesondert erfasst und ausgewertet werden können. Rückschlüsse auf die Auslegung des geschützten Personenkreises des § 114 Absatz 3 StGB-E lassen sich daraus allerdings nicht ziehen.



Drucksache 534/10 (Beschluss)

... Die Verwendung des Wortes "automatischen" in Absatz 7 Satz 2 erscheint sprachlich und regelungstechnisch nicht geglückt. Aus dem Zusammenhang mit Satz 3 ergibt sich, dass eine vertraglich vereinbarte Beendigung gemeint ist. Daher sollte das Wort "automatischen" gestrichen werden.



Drucksache 490/10

... 4. stärkere Ausrichtung der Vorschriften auf Fälle von erheblichen Störungen der Versorgung, insbesondere durch Naturkatastrophen, terroristische Anschläge, Sabotageakte oder besonders schwere Unglücksfälle;



Drucksache 133/10

... 1. beglückwünscht die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu den Fortschritten, die sie seit dem letzten Fortschrittsbericht erzielt hat; stellt mit Genugtuung fest, dass die Kommission auf der Grundlage dieser Fortschritte die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen empfohlen hat; fordert den Rat auf, die Empfehlung der Kommission ohne weiteren Verzug auf dem Gipfeltreffen im März 2010 entsprechend den Schlussfolgerungen der Tagung des Rates "



Drucksache 799/10

... Die MwSt-Richtlinie unterscheidet zwischen Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten (z.B. sozialer Art, in Bildungswesen und Kultur) und Steuerbefreiungen für andere Tätigkeiten, z.B. aufgrund steuertechnischer Schwierigkeiten bei der Anwendung der Steuer auf die betreffenden Umsätze (Finanzdienstleistungen und Glücksspiele) oder aufgrund der Wechselwirkung mit anderen Steuern (Umsätze mit Grundstücken).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/10




1. Einführung

2. Weshalb soll das MWST-System gerade jetzt auf den Prüfstand

2.1. Komplexität des jetzigen Systems

2.2. Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts

2.3. Optimierung der Steuererhebung und Bekämpfung der Betrugsanfälligkeit des Systems

2.4. Technologische Veränderungen und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld

3. zu behandelnde Fragen

4. Mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt

4.1 Umsetzung der endgültigen Regelung auf Grundlage der Besteuerung im Ursprungsland

4.2 Die alternative Lösung: Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat

4.2.1. Beibehaltung der Grundsätze des jetzigen Systems

4.2.2. Generelle Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ReverseCharge-Verfahren

4.2.3. Besteuerung EU-interner Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen

4.3 Andere Varianten

5. Weitere Kernfragen

5.1 Wie kann die Neutralität des MwSt-Systems gewährleistet werden

5.1.1. Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer

5.1.4. Internationale Dienstleistungen

5.2. Wie viel Harmonisierung erfordert der Binnenmarkt

5.2.1. Das Gesetzgebungsverfahren

5.2.2. Ausnahmen und Fähigkeit der EU, umgehend zu reagieren

5.2.3. MwSt-Sätze

5.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands

5.3.1. Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten und zur Straffung der mehrwertsteuerlichen Pflichten

5.3.2. Kleinunternehmen

5.3.3. Andere mögliche Vereinfachungsinitiativen 5.3.3.1. Einzige Anlaufstelle

5.3.3.2. Anpassung des MwSt-Systems an große, europaweite Unternehmen

5.3.3.3. Synergien mit Rechtsvorschriften in anderen Bereichen

5.4 Ein robusteres MwSt-System

5.4.1. Überprüfung der MwSt-Erhebung

5.4.2. Schutz ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter vor einer möglichen Verwicklung in MwSt-Betrug

5.5. Eine effiziente und moderne Verwaltung des MwSt-Systems

5.6. Sonstige Themen

6. Ihre Meinung zählt


 
 
 


Drucksache 98/1/10

... Ebenso wird bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not einen Hilfeleistenden der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt behindert oder ihn dabei tätlich angreift.



Drucksache 513/10

... 3. beglückwünscht alle Staaten, die das CCM unterzeichnet und ratifiziert sowie Moratorien zum Einsatz, zur Produktion und zur Weitergabe von Streumunition verabschiedet und die Vernichtung der Bestände an derartiger Munition abgeschlossen haben;



Drucksache 421/10

... I. in der Erwägung, dass die zentrale Herausforderung bei der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa darin besteht, das Bildungswesen zu einem lernorientierten ganzheitlichen Bildungssystem zu reformieren, das junge Menschen als glückliche, aktive Weltbürger auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereitet,



Drucksache 176/10

... 26. erkennt die aktive Mitwirkung der EU und ihrer Mitgliedstaaten an der Arbeit des UNHRC an, beglückwünscht Belgien zu einer bisher erfolgreichen UNHRC-Präsidentschaft und begrüßt die Prioritäten des spanischen EU-Vorsitzes im Bereich der Menschenrechte;



Drucksache 18/10

... Straf- und Haftungszahlungen, Gehaltsabfindungen, Gewinne aus Glücksspielen, Spieleinsätze, Spielertransfer u. Ä. sowie Prämienrückerstattungen im Versicherungsverkehr

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Neunundachtzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
LV zur Außenwirtschaftsverordnung Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz

A. Dienstleistungen und unentgeltliche Leistungen

B. Kapitalverkehr und Kapitalerträge

I. Vermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten

II. Vermögensanlagen Gebietsfremder in Deutschland

III. Finanzderivate

IV. Kapitalerträge Einnahmen und Ausgaben

C. Warenverkehr

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 8

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1095: Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 134/10

... 1. begrüßt die breite öffentliche Debatte über eine Reihe von traditionell heiklen Themen wie etwa die Rolle der Justiz, die Rechte der Bürger kurdischer Herkunft, die Rechte der Gemeinschaft der Alewiten, die Rolle des Militärs und die Beziehungen der Türkei zu ihren Nachbarn; beglückwünscht die türkische Regierung zu ihrem konstruktiven Ansatz und zu ihrer Rolle bei der Einleitung dieser Debatte;



Drucksache 735/10

... 1. versichert den Opfern der Ölkatastrophe der Deepwater Horizon seine Solidarität und fordert, dass die EU als Reaktion auf dieses Unglück technische Beratung und Unterstützung leistet;



Drucksache 98/2/10

... "Es besteht ein hohes Allgemeininteresse an wirkungsvoller und schneller staatlicher und privater Hilfe in Unglücksfällen und Fällen von gemeiner Gefahr oder Not. Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden jedoch immer häufiger Ziel von Behinderungen und tätlichen Angriffen bei Ausübung ihrer Tätigkeit. Daher besteht unabhängig von bereits vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten ein Bedürfnis, dass der Gesetzgeber auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte in besonderem Maße vor tätlichen Angriffen bei Hilfseinsätzen schützt.



Drucksache 422/10

... 62. betont die Bedeutung der fortgesetzten Bekämpfung von Drogen- und Alkoholkonsum sowie tabakbedingter Schäden und anderer Formen von Abhängigkeiten, einschließlich des Glücksspiels, insbesondere durch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Drogenaktionsplan der EU und die EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung alkoholbedingter Schäden und anderer Formen von Abhängigkeiten möglichst umfassend zu nutzen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/10




Allgemeine Bemerkungen

Grundlegende Bemerkungen zur Wirksamkeit der Jugendstrategie

2 Aktionsbereiche

Allgemeine, in jedem Aktionsbereich anzuwendende Grundsätze

Allgemeine und berufliche Bildung

Beschäftigung und Unternehmergeist

Gesundheit, Wohlbefinden und Umwelt

Teil habe

Kreativität und Kultur

2 Freiwilligentätigkeit

Soziale Eingliederung

Jugend in der Welt


 
 
 


Drucksache 699/5/10

... Die Änderung beinhaltet eine differenzierte Bebußung zwischen schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und den übrigen Kraftfahrzeugen. Die Erfahrungen des letzten Winters, die Anlass zu einer Erhöhung der Regelgeldbußen geben, betrafen Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen (Lkw und Busse). Insbesondere bei Schnee- und Eisglätte hatten quer gestellte und verunglückte Lastkraftwagen wegen mangelnder Ausrüstung mit geeigneter Bereifung vermehrt zu Vollsperrungen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen für den Wirtschafts- und den Privatverkehr geführt. Erkenntnisse, ob auch bei Pkw der Pflicht zur Anpassung der Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse in den Wintermonaten nicht in hinreichendem Maß nachgekommen wird, liegen nicht vor. Eine diesbezügliche Erhöhung der Regelgeldbußen wäre daher unangemessen. Darüber hinaus verursachen wegen unangepasster Bereifung liegen bleibende schwere Nutzfahrzeuge massivere Verkehrsbeeinträchtigungen und damit größere volkswirtschaftliche Schäden als Pkw, so dass auch unter diesem Aspekt eine Differenzierung angebracht ist.



Drucksache 511/10

... 36. beglückwünscht Albanien zu seinem Wirtschaftswachstum sogar in Zeiten der weltweiten Wirtschaftsrezession; weist jedoch auf den hohen Anteil der Schattenwirtschaft, die hohen Arbeitslosenraten und den ungeregelten Arbeitsmarkt hin, was zu prekären Beschäftigungsverhältnissen führt und die Rechte der Arbeitnehmer in erheblichem Maße untergräbt; nimmt den Anstieg der Steuerschulden und der Staatsschulden zur Kenntnis;



Drucksache 219/10

... 83. beglückwünscht den NATO-Generalsekretär dazu, dass er die EU, einschließlich des Europäischen Parlaments, in die Diskussionen über die Überprüfung des strategischen Konzepts seiner Organisation einbeziehen will; erwartet, dass diese erklärte Bereitschaft rasch in konkrete Initiativen mündet;



Drucksache 453/1/09

... Originär zuständige Einsatzkräfte der Bundesanstalt THW und damit des Bundes würden den bewährten landesrechtlichen Strukturen und Abläufen im Bereich der Gefahrenabwehr zuwiderlaufen. Im Rahmen der Anforderung von Hilfeleistungen (Allgemeine Hilfe) werden die Feuerwehren durchweg über die örtlich zuständige (Zentrale) Leitstelle über Not- und Unglücksfälle informiert, die Hilfeleistungen erfordern. Benötigt die Feuerwehr zur Durchführung ihres Einsatzes Verstärkung oder Unterstützung, die vom THW geleistet werden kann so kann die zuständige Leitstelle THW-Helferinnen und -Helfer anfordern.



Drucksache 889/09 (Beschluss)

... Anhaltspunkte dafür, dass ein gewaltsamer Tod, Freitod oder ein Unglücksfall vorliegt können sich nicht nur aus der Anzeige, sondern auch aus anderen Umständen ergeben beispielsweise aus der Todesbescheinigung oder aus Erklärungen anderer Personen.



Drucksache 417/09

... 11. beglückwünscht die Unterzeichner des Abkommens zu den erzielten Fortschritten bei den Zollreformen in der westafrikanischen Region, insbesondere angesichts der Stellung von Côte d’Ivoire in der westafrikanischen Region als eine der fortschrittlichsten und wohlhabendsten Volkswirtschaften sowie als treibende Kraft bei der Entwicklung von Handel und Wirtschaft;



Drucksache 263/09

... • Besonders schwere Unglücksfälle im Sinne des Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3



Drucksache 770/09

... 8. hebt hervor, wie dringlich die Umsetzung von strategischen Vorhaben mit dem Ziel der Diversifizierung der Energieversorgung ist, insbesondere im südlichen Korridor; beglückwünscht mit Blick auf eine größere Unabhängigkeit von Russland die Regierungen von Bulgarien, Österreich, Rumänien, Ungarn und der Türkei zu der am 13. Juli erfolgten Unterzeichnung des Regierungsabkommens über den rechtlichen Rahmen des Nabucco-Gaspipeline-Projekts als einen wichtigen Schritt für die Umsetzung dieses für die Europäische Union vorrangigen Projekts; betont jedoch gleichzeitig die Bedeutung einer allgemein gültigen Regelung für die Entwicklung eines von einem bestimmten Unternehmen oder einer bestimmten Pipeline unabhängigen Korridors zur Verbindung der Europäischen Union mit neuen Gasquellen im Nahen Osten und der Region am Kaspischen Meer, wobei diese Regelung vor allem auf die zügige Herstellung dieser Verbindung gerichtet sein würde; fordert die beteiligten Unternehmen und Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit der Kommission erste Vereinbarungen mit künftigen Lieferanten über die Einspeisung in die Gasleitungen zu treffen;



Drucksache 888/09

... fallen. Nicht in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie und somit nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen Finanzdienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen und bestimmte soziale Dienstleistungen, Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen, Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Glücksspiele sowie private Sicherheitsdienste.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 888/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Stets zur Verfügung zu stellende Informationen

§ 3
Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen

§ 4
Erforderliche Preisangaben

§ 5
Verbot diskriminierender Bestimmungen

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1081: Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer


 
 
 


Drucksache 488/09

... 51. erinnert daran, dass illegale Einwanderung häufig von kriminellen Netzen organisiert wird, die sich bislang als leistungsfähiger erweisen als das gemeinsame europäische Vorgehen; ist davon überzeugt, dass diese Netze für den Tod Hunderter von Menschen verantwortlich sind, die jedes Jahr auf dem Seeweg tödlich verunglücken; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen eine gemeinsame Verantwortung für die Seenotrettung haben; fordert die Kommission und den Rat daher auf, ihre Anstrengungen bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Menschenhandels und der Schleuserkriminalität, die in verschiedenen Teilen der Europäischen Union vorkommen, zu verdoppeln und insbesondere auf eine vollständige Zerschlagung der Netze hinzuwirken und nicht nur gegen die Schleuser vorzugehen, die nur ein Rad im Getriebe sind, sondern gegen diejenigen, die an der Spitze stehen und den größten Profit aus diesen kriminellen Handlungen ziehen;



Drucksache 106/09

... 1. begrüßt, dass der französische Ratsvorsitz sich für schutzbedürftige Erwachsene und den grenzübergreifenden Rechtsschutz für diese Personengruppe einsetzt; beglückwünscht die Mitgliedstaaten, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, und fordert die Mitgliedstaaten, die dieses Übereinkommen noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, auf, dies umgehend zu tun;



Drucksache 431/09

... 1. beglückwünscht Barack Obama zu seiner Wahl als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika; erinnert an sein nachdrückliches Engagement für die transatlantische Partnerschaft in seiner Berliner Rede vom Juli 2008, in der er sagte, dass Amerika keinen besseren Partner habe als Europa und es nunmehr Zeit sei, sich zusammenzuschließen, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu meistern; wiederholt seine Einladung an Präsident Obama, bei seinem ersten offiziellen Besuch in Europa eine Rede im Europäischen Parlament zu halten;



Drucksache 188/09

... Seit dem 1.1.2006 ist das Ventilieren auf Binnentankschiffen bei Ladungswechsel nicht mehr zugelassen und nur in Ausnahmefällen (z.B. unvorhergesehene Werftaufenthalte) auf Antrag durch eine Zulassung der zuständigen Behörde möglich. Bei unerwarteten Werftaufenthalten, beispielsweise durch technische Defekte oder durch Unglücksfälle, bleibt dem Schiffsführer insbesondere aus Sicherheitsgründen faktisch keine Alternative zum Ventilieren, sofern keine Abgasreinigungsanlage zur Verfügung steht. Im Umkehrschluss kann die Behörde in solchen Fällen eine Ausnahme auch nicht verweigern.



Drucksache 326/09

... p) die Anstrengungen Brasiliens, die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen, sollten begrüßt und Brasilien sollte zu den positiven Entwicklungen in Bereichen wie Linderung der Armut, Verminderung der Unterernährung von Kindern und Grundausbildung beglückwünscht werden; es sollte betont werden, dass Brasilien noch erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um bis 2015 alle Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, beispielsweise durch die Gewährleistung einer hinreichenden Qualität der Grundausbildung für alle Mädchen und Jungen und durch die weitere Verringerung der Sterblichkeitsrate der unter fünfjährigen Kinder; man sollte darauf hinweisen, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein grundlegendes Menschenrecht und ein Instrument zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist und Bestandteil der strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien sein muss;



Drucksache 230/09

... 21. beglückwünscht das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und die Vertreter der nichtstaatlichen Organisationen zu ihrer Arbeit im Bereich der Rechtsberatung, stellt jedoch fest, dass diese Organisationen die Verantwortung der Staaten nicht ersetzen können;



Drucksache 915/09

... 20. beglückwünscht die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu den Fortschritten, die das Land seit dem letzten Fortschrittsbericht und insbesondere in den letzten paar Monaten gemacht hat; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Kommission diese Fortschritte anerkannt und die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit dem Land empfohlen hat; fordert den Rat auf, entsprechend den Empfehlungen der Kommission auf dem Gipfel, der im Dezember 2009 stattfinden soll, zu handeln; geht davon aus, dass die Verhandlungen in naher Zukunft aufgenommen werden, und hofft, dass noch offene Fragen mit Nachbarländern zur beiderseitigen Zufriedenheit gelöst werden können, wozu auch die Divergenzen zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Griechenland in Bezug auf die Namensfrage gehören; fordert die Regierungen beider Länder auf, ihre Anstrengungen zu diesem Zweck zu vertiefen; weist darauf hin, wie wichtig gutnachbarliche Beziehungen sind, und fordert die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien mit Nachdruck auf, in Fragen, die ihre Nachbarn betreffen, feinfühlig zu sein; hält die Tatsache, dass vor kurzem diplomatische Beziehungen zur Republik Kosovo aufgenommen wurden sowie den Abschluss einer Vereinbarung über die physische Absteckung der Grenze zwischen den beiden Ländern für entscheidende Beiträge zur Stabilität in der Region;



Drucksache 176/09

... Vertrag den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen und den Austausch von Informationen über terroristische Gefährder. Er sieht darüber hinaus wie der Vertrag verschiedene Formen der operativen polizeilichen Zusammenarbeit wie beispielsweise gemeinsame Streifen und polizeiliche Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Großereignissen vor.



Drucksache 102/09

... S. in der Erwägung, dass die Fortbildungsmaßnahmen für die an den Tätigkeiten der FRONTEX beteiligten Fachkräfte angesichts ihres Erfolges fortgesetzt, vor allem jedoch auf das Personal aus Drittstaaten, das täglich mit der FRONTEX zusammenarbeiten muss, ausgeweitet werden sollten, um dieses in Seenotrettung und in der Bergung von Leichen bei Schiffsunglücken zu schulen,



Drucksache 321/09

... 33. beglückwünscht die Türkei zu den Fortschritten, die sie in den Bereichen Bildung und Kultur erzielt hat; bekräftigt, dass der Zugang zur Bildung für alle nicht nur eine geeignete Strategie für die Integration von Minderheiten, sondern auch die Grundlage für eine wohlhabende und moderne Gesellschaft darstellt; betrachtet die Absicht, an türkischen Universitäten Fachabteilungen für Armenisch und Kurdisch einzurichten, als Zeichen des guten Willens, dem konkrete Taten folgen müssen;



Drucksache 15/09

... Im Fall eines schweren Unglücksfalles oder einer Katastrophe ist das Abkommen vom 16. Mai 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen anwendbar. Bei Maßnahmen im Rahmen des aktivierten europäischen Gemeinschaftsverfahrens für Katastrophenschutz sind die Regeln des genannten gegenseitigen Hilfeleistungsabkommens anwendbar. Die Gesellschaft ist an der Zusammenarbeit zu beteiligen, soweit dies sowohl nach deutschem als auch nach dänischem Recht zulässig ist.



Drucksache 410/09

... ") zu fördern, welche Frauen ermutigen, in größerem Maße sozial, politisch und kulturell aktiv zu werden, wobei die Rolle der Frauen im Dialog zwischen den Generationen und Nachhaltigkeit und Wohlstand der Gesellschaft zu berücksichtigen sind; fordert daher eine bessere Information für Mädchen und Frauen über das Konzept der europäischen Bürgerschaft und die damit zusammenhängenden Rechte, insbesondere in den sozial und geografisch isolierten Regionen; betont, dass diese Informationskampagnen eine bessere Beteiligung der Frauen am politischen Leben und an Entscheidungsprozessen zum Ziel haben müssen; betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Überwindung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern zu fördern, um den Frauen unter gleichen Bedingungen die Instrumente zur Teilnahme am Dialog über Europa an die Hand zu geben; beglückwünscht die Kommission zur Auswahl der im Rahmen von Plan D kofinanzierten Projekte, an denen zahlreiche Frauenorganisationen beteiligt sind und die zahlreiche Projekte zugunsten von Frauen umfassen, durch ihre Vertretungen; betont die Notwendigkeit, bei Problemen wie sexueller Gewalt oder Menschenhandel, für deren Lösung die Einbindung der Gesellschaft unerlässlich ist, die Bürgerbeteiligung zu fördern; erkennt die Fähigkeit der Frauen an, Probleme zu lösen und Konflikte beizulegen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, mehr Frauen in Task Forces und Arbeitsgruppen, die sich mit den Themen Familie, Kinderbetreuung, Erziehung usw. beschäftigen, einzubinden;



Drucksache 284/09 (Beschluss)

... hinaus, da eine Abwicklung auch solcher Verfahren über die einheitliche Stelle vorgesehen ist, die von dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich ausgenommen wurden (Versicherungsvermittlung, Glücksspiele, Bewachungsgewerbe). Den Ländern sollte zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zuständigkeit des einheitlichen Ansprechpartners - abweichend von der bundesrechtlichen Regelung - im Einklang mit der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 2 Satz 2 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Satz 2 - neu - GewO

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 2 - neu - GewO

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6b Satz 2 - neu - GewO

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe e GewO

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b1 - neu - § 56a Absatz 1 Satz 1, Satz 3 Nummer 2 GewO

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b1 - neu - § 146 Absatz 2 Nummer 2 - neu - GewO

11. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 HwO ,

Artikel 2
Änderung der Handwerksordnung

12. Zu Artikel 2a - neu - Inhaltsübersicht zu § 53a - neu -, § 53a - neu - IfSG

Artikel 2a
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 53a
Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist

13. Zu Artikel 3 Nummer 1 Inhaltsübersicht WPO , Nummer 2 § 4b - neu - WPO

§ 4a
< wie Vorlage >

§ 4b
Genehmigungsfrist


 
 
 


Drucksache 453/09 (Beschluss)

... Originär zuständige Einsatzkräfte der Bundesanstalt THW und damit des Bundes würden den bewährten landesrechtlichen Strukturen und Abläufen im Bereich der Gefahrenabwehr zuwiderlaufen. Im Rahmen der Anforderung von Hilfeleistungen (Allgemeine Hilfe) werden die Feuerwehren durchweg über die örtlich zuständige (Zentrale) Leitstelle über Not- und Unglücksfälle informiert, die Hilfeleistungen erfordern. Benötigt die Feuerwehr zur Durchführung ihres Einsatzes Verstärkung oder Unterstützung, die vom THW geleistet werden kann so kann die zuständige Leitstelle THW-Helferinnen und -Helfer anfordern.



Drucksache 485/09

... 10. führt an, dass der Zugang zu Melderegistern (wo sie existieren) hilfreich dabei sein könnte, solche unglückseligen Privatleute aufzuspüren, die Unterhaltszahlungen nicht leisten oder Personalkredite nicht zurückzahlen, und Missbräuche zu vermeiden;



Drucksache 322/09

... 4. beglückwünscht das Land zu den Fortschritten im Dialog über die Liberalisierung der Visaregelung, insbesondere die große Zahl der ausgestellten Reisedokumente und Ausweise mit biometrischen Sicherheitsmerkmalen, die Umsetzung des integrierten Systems zur Verwaltung der Grenzen und die Errichtung eines nationalen



Drucksache 620/09

... Die Sicherheit der Region wird auch in den kommenden Jahren ein Bereich sein, der beträchtlichen Veränderungen ausgesetzt ist, da der Seeverkehr und damit auch die Gefahr von Unfällen und die Anfälligkeit für Umweltverschmutzung weiter zunehmen dürften. Die bereits bestehende Zusammenarbeit sollte ausgebaut werden, um die Region weltweit als Vorreiter im Bereich Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr zu etablieren. Ein Schiffsunglück wie das der "



Drucksache 773/09

... Aufgrund von Befürchtungen, dass eine terroristische Vereinigung in den Besitz chemischer, biologischer, radiologischer oder nuklearer Stoffe oder Wirkstoffe (CBRN) kommen könnte, haben die Regierungen und internationalen Organisation in den letzten 10-15 Jahren umfassende Maßnahmen1 und Programme zum Schutz der Bevölkerung vor damit verbundenen Risiken beschlossen. Anlass zu dieser Besorgnis gaben gut dokumentierte Fälle, in denen terroristische Vereinigungen Interesse an solchen Stoffen gezeigt haben. Zwar gab es bisher glücklicherweise nur sehr wenige Vorfälle mit derartigen Stoffen, doch werden die Risiken allgemein als so hoch eingestuft, dass abgestimmte Maßnahmen zur Prävention, Detektion und Reaktion unabdingbar sind.



Drucksache 258/09

... 34. begrüßt das gemeinsame Vorgehen der Europäischen Union bei den Vermittlungsbemühungen zwischen Russland und Georgien als Reaktion auf die durch den Krieg in Georgien heraufbeschworene Gefahr; weist darauf hin, dass die Europäische Union mit ihrem raschen Eingreifen und ihrer geschlossenen Haltung, die zur Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens und der raschen Entsendung einer Beobachtungsmission unter der ESVP geführt haben, ihre Fähigkeit zur Krisenbewältigung und zu einem gemeinsamen Vorgehen unter Beweis gestellt hat; beglückwünscht den gerade zu Ende gegangenen französischen EU-Ratsvorsitz zu seiner positiven Rolle bei der Aufrechterhaltung eines gemeinsamen europäischen Vorgehens;



Drucksache 284/09

... geregelten Tatbestände gilt die Nichtanwendbarkeit also nicht für Tätigkeiten nach §§ 30 (Gesundheitsdienstleistung), §§ 34 oder 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a bis 3 (Finanzdienstleistungen), §§ 33c, 33d oder § 60a (gewerbliches Glückspiel) sowie für Tätigkeiten nach § 34a und nach §§ 34d und 34e, wobei für die beiden letztgenannten Bereiche aufgrund der Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie bzw. der Versicherungsvermittlerrichtlinie ohnehin eigene Regelungen zu Anzeigepflichten bestehen. Die Pflicht zur Gewerbeanzeige gilt nicht nur für die in der Gewerbeordnung geregelten Tätigkeiten, sondern für alle gewerbsmäßigen Tätigkeiten, soweit diese nicht gemäß § 6 Absatz 1 ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind. Daher muss die Ausnahmevorschrift sich auch auf alle gewerbsmäßigen Tätigkeiten beziehen, die vom Anwendungsbereich der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 4
Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung

§ 6a
Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion

§ 6b
Verfahren über eine einheitliche Stelle

§ 6c
Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

§ 13b
Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen

§ 36a
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Artikel 2
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 4
Änderung des Signaturgesetzes

§ 20a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Kompetenztitel

2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 6a

Zu § 6b

Zu § 6c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Absatz 1

Absatz 5

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 873: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments


 
 
 


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