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"Gruppen- und Gemeinschaftsräume"


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Drucksache 484/13

... Vermögensnachteile durch den mit Lärmbelastungen verbundenen Neubau oder die wesentliche bauliche Erweiterung eines Flugplatzes auszugleichen. Schließlich wird berücksichtigt, dass bei bestimmten Arten der baulichen Nutzung von Bauflächen und Baugebieten, bei denen eine erhöhte Lärmbelastung erwartet werden muss, und bei einer hohen nichtfluglärmbedingten Lärmvorbelastung des Außenwohnbereichs durch sonstigen Verkehrslärm oder durch Anlagenlärm die Nutzbarkeit des Außenwohnbereichs auch weitgehend unabhängig vom Fluglärm bereits eingeschränkt ist und insoweit eine Verminderung der Außenwohnbereichsentschädigung angezeigt erscheint. Für besonders gelagerte Fälle, bei denen gegenüber den vorgenannten Regelungen eine deutlich abweichende Höhe der Wertminderung zu erwarten ist, sieht die Verordnung eine Sonderfallprüfung vor. Die Höhe der Außenwohnbereichsentschädigung für schutzbedürftige Einrichtungen, bei denen eine mit Wohnungen insgesamt vergleichbare Außenwohnbereichsnutzung anzunehmen ist, bestimmt sich einzelfallbezogen durch entsprechende Anwendung der Regelungen für Wohnhäuser und Wohnungen. Für schutzbedürftige Einrichtungen mit einem Außenwohnbereich, dessen Nutzung der bei Wohnungen vergleichbar ist, gilt dieselbe Entschädigungspauschale wie für Einfamilienhäuser. Bei schutzbedürftigen Einrichtungen mit einer Wohnnutzung erhöht sich die Entschädigungspauschale analog zu Mehrfamilienhäusern anhand der Anzahl abgeschlossener Wohnungen oder anderer, in Kategorien zusammengefasster Räumlichkeiten sowie spezifischer Abschläge von den Pauschalbeträgen für Wohnungen. Sofern eine schutzbedürftige Einrichtung mit Außenwohnbereich keine Wohnnutzung aufweist, ist in analoger Weise die Anzahl der dauerhaft genutzten Gruppen- und Gemeinschaftsräume maßgeblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Entschädigungsgrundsätze

§ 3
Außenwohnbereich

§ 4
Fluglärmbelastung von Grundstücken

§ 5
Entschädigungspauschalen bei Wohnungen

§ 6
Erhöhte Entschädigung aufgrund des Verkehrswertes

§ 7
Berücksichtigung der Art der baulichen Nutzung sowie der Vorbelastung

§ 8
Entschädigung in besonderen Fällen

§ 9
Entschädigung bei schutzbedürftigen Einrichtungen

§ 10
Auszahlung

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen / Nachhaltige Entwicklung / Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

IV. Gleichstellung von Männern und Frauen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2268: Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung - 3. FlugLSV)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.