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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gruppenberichts"


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Drucksache 28/11

... /EG einen reibungslosen Übergang zu einer neuen Regelung zu gewährleisten, ist es erforderlich, Übergangsbestimmungen vorzusehen in Bezug auf Governance-Anforderungen, Bewertung, aufsichtliche Berichterstattung und Offenlegungspflichten, Bestimmung und Einstufung der Eigenmittel, die Standardformel für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (einschließlich etwaiger Folgeänderungen mit Blick auf die Kapitalaufschläge) und die Wahl der Methoden und Annahmen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen. Werden derartige Änderungen auf der Ebene des einzelnen Unternehmens eingeführt, sollten auch die entsprechenden Änderungen und Folgeänderungen im Hinblick auf die Berechnung der Solvabilität der Gruppe sowie auf aufsichtliche Berichterstattung und Offenlegungspflichten auf Gruppenebene vorgenommen werden. Betreffen solche Änderungen die aufsichtliche Gruppenberichterstattung und die Offenlegungspflichten auf Gruppenebene, sollten die entsprechenden Übergangsbestimmungen mutatis mutandis auf Gruppenebene gelten. Mit Blick auf die Überwachung der Solvabilität auf Gruppenebene bildet Artikel 218 Absätze 2 und 3 die Grundlage für Solvenzanforderungen im Rahmen der Beaufsichtigung in Fällen, in denen gemäß Artikel 213 die Gruppenaufsicht zur Anwendung kommt. Die Methoden und Grundsätze für die Berechnung der Solvabilität auf Gruppenebene gemäß Artikel 218 werden in den Artikeln 220 bis 235 näher ausgeführt. Diese Methoden und Berechnungen gelten (unmittelbar oder analog) für die in Artikel 218 genannten Fälle, in denen die Gruppenaufsicht zur Anwendung gelangt. Soweit solche Vorschriften für die Solvabilität der Gruppe auf Sovabilitätsvorschriften auf der Ebene des einzelnen Unternehmens Bezug nehmen und auf der Ebene des einzelnen Unternehmens eine übergangsweise geltende Solvabilitätsregelung angewandt wird, können entsprechende Anpassungen der Gruppensolvabilitätsvorschriften erforderlich werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/11




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

6.1 Weitere Änderungen an der Solvabiliät-II-Richtlinie

5 Übergangsbestimmungen

Änderungen in Bezug auf Stufe-2-Ermächtigungen

Aufnahme der Europäischen Genossenschaft SCE in die Liste der zulässigen Formen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

Absolute Untergrenze der Mindestkapitalanforderung in Euro

Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwei Monate

Vorschlag

Artikel 50
Delegierte Rechtsakte

Artikel 52
Informationen für die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und von ihr vorzulegende Berichte

Artikel 56
Bericht über Solvabilität und Finanzlage: delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 77a
Von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche

Artikel 86
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 92
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 97
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 99
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 109a
In die Standardformel einfließende harmonisierte technische Daten: Rolle der Europäischen

Artikel 111
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 114
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 127
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 130
Delegierte Rechtsakte

Artikel 135
Delegierte Rechtsakte

Artikel 143
Delegierte Rechtsakte

Artikel 234
Delegierte Rechtsakte

Artikel 241
Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: delegierte Rechtsakte

Artikel 259
Berichterstattung der EIOPA

Artikel 301a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 301b
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 301c
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

ABSCHNITT 3 In delegierten Rechtsakten festgelegte Übergangsmaßnahmen

Artikel 308a
Übergangsbestimmungen

Artikel 308b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Suchbeispiele:


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