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171 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Haftungsansprüchen"


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Drucksache 225/07

... Haftungsansprüchen Dritter betreffend Fahrzeuge, die durch den Versicherungsvertrag zumindest während der fünf letzten Jahre der vertraglichen Beziehung gedeckt waren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag

Artikel 4
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziel des Gesetzes

2. Inhalt der 5. KH-Richtlinie und Umsetzungsbedarf

Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben

Inhalt der 5. KH-Richtlinie

Ausweitung des Mindestversicherungsschutzes

Verbesserung der Stellung des Geschädigten, wenn der Halter des schädigenden Fahrzeugs nicht der Versicherungspflicht unterliegt

Erweiterung der Haftung des Entschädigungsfonds

Stärkung des Binnenmarktes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

4 Umsetzungsbedarf

Direktanspruch des Geschädigten

Versicherungsdeckung von schwächeren Verkehrsteilnehmern

Versicherungsdeckung für vorübergehende Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten

Haftung des Entschädigungsfonds des Bestimmungsmitgliedstaates

3. Kosten- und Preiswirkungen

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 566/07

... Dies erschwert die Arbeit der Gerichte. Bei den Gerichten bestehen andererseits sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was Inhalt der Schlussrechnungsprüfung ist, und wie intensiv die Prüfung ausfallen sollte. Dies kann auf der einen Seite zu einer nur oberflächlichen Prüfung und möglichen Amtshaftungsansprüchen führen, oder auf der anderen Seite zu übertriebenem Arbeitsaufwand. Ebenso wie die sonstigen vom Verwalter einzureichenden Unterlagen soll daher auch die Schlussrechnung in Aufbau und Gestaltung vereinheitlicht werden können. Hierdurch werden die Prüfungsabläufe vereinfacht. Hinzu treten wie bereits bei den Zwischenberichten die Festlegung eines Mindestinhalts der Schlussrechnung wie auch von Regelanforderungen an die Prüfung auf Seiten des Gerichts.



Drucksache 566/07 (Beschluss)

... Die Schlussrechnungen der Verwalter unterscheiden sich nach Inhalt und Aufbau erheblich. Dies erschwert die Arbeit der Gerichte. Bei den Gerichten bestehen andererseits sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was Inhalt der Schlussrechnungsprüfung ist, und wie intensiv die Prüfung ausfallen sollte. Dies kann auf der einen Seite zu einer nur oberflächlichen Prüfung und möglichen Amtshaftungsansprüchen führen oder auf der anderen Seite zu übertriebenem Arbeitsaufwand. Ebenso wie die sonstigen vom Verwalter einzureichenden Unterlagen soll daher auch die Schlussrechnung in Aufbau und Gestaltung vereinheitlicht werden können. Hierdurch werden die Prüfungsabläufe vereinfacht. Hinzu treten, wie bereits bei den Zwischenberichten, die Festlegung eines Mindestinhalts der Schlussrechnung und von Regelanforderungen an die Prüfung auf Seiten des Gerichts.



Drucksache 104/06

... Finanzielle Sicherheitsleistung zur Deckung zivilrechtlicher Haftungsansprüche

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/06




Begründung

1 Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Haftungssystem

Artikel 5
Finanzielle Sicherheitsleistung zur Deckung zivilrechtlicher Haftungsansprüche

Artikel 6
Finanzielle Sicherheitsleistung im Falle der Zurücklassung von Seeleuten

Artikel 7
Bescheinigung über die finanzielle Sicherheit

Artikel 8
Meldung der Bescheinigung über die finanzielle Sicherheitsleistung

Artikel 9
Gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen über die finanzielle Sicherheitsleistung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Direkte Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen den Sicherheitsgeber

Artikel 11
Berichterstattung

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Adressaten

Anhang I
Liste der in Artikel 3 Absatz 4 genannten Übereinkommen

Anhang II
Muster für die

Bescheinigung über die finanzielle Sicherheitsleistung Artikel 7 Absatz 1

Anhang III
Liste der Angaben, die im Sinne von Artikel 8 zu melden sind:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 3/05

... Bei der Innenhaftung der Organe, also der Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte wegen Sorgfaltspflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft, geht es dem Entwurf um die Erleichterung der Klagedurchsetzung durch eine Minderheit. Dazu wird einer Aktionärsminderheit die Möglichkeit eingeräumt, nach Durchlaufen eines Klagezulassungsverfahrens eine Haftungsklage anzustoßen. Der niedrige Schwellenwert für das Klagerecht von 100.000 Euro ist bewusst gewählt, weil alle bisherigen Ansätze zur Durchsetzung berechtigter Haftungsansprüche auch in Fällen grober Pflichtverletzung nichts bewirkt haben. Zugleich ist dieses Minderheitenrecht aber eingebettet in ein Geflecht zahlreicher Hürden und Voraussetzungen, so dass Missbräuche und Minderheitenklagen bei leichten und mittleren Pflichtverstößen ausgeschlossen werden. Um zugleich sicherzustellen, dass die unternehmerische Entscheidungsfreiheit nicht durch unabwägbare Haftungsrisiken eingeschränkt wird, wird eine sog. Business Judment Rule vorgeschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 940/05

... Die Regelung des Absatzes 4 erweist sich zugleich als notwendiges Korrelat zu der in Absatz 3 statuierten Benachrichtigungspflicht. Insbesondere bei einer großen Anzahl von Geschädigten ist nicht auszuschließen, dass versehentlich einzelne individuelle Benachrichtigungen unterbleiben bzw. fehlerhaft erfolgen. Die vorgesehene Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger beseitigt dieses Risiko und beugt damit zugleich möglichen Amtshaftungsansprüchen vor die sich im Hinblick auf die Regelungen des § 111i Abs. 2 bis 8 StPO-E ergeben können.



Drucksache 3/1/05

... , der nicht geändert werden soll. Ein Vergleich ist danach erst wirksam, wenn die Mehrheit der Hauptversammlung seinem Inhalt zugestimmt hat, was frühestens drei Jahre nach Entstehung des Anspruchs möglich ist. Ferner darf nicht eine 10-prozentige Minderheit dem Zustimmungsbeschluss widersprochen haben. Diese Hürden sind bei Publikumsgesellschaften kaum zu nehmen, weshalb sich diese Norm in der Praxis als erhebliches Hindernis für eine sachgerechte Erledigung von Managerhaftungsansprüchen erwiesen hat. Die Bestimmung sollte daher im Rahmen von § 148 AktG-E zumindest für Prozessvergleiche für unanwendbar erklärt werden (vgl. Thümmel, Organhaftung nach dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) - Neue Risiken für Manager?, in: der Betrieb 2004, 477 f.).



Drucksache 3/05 (Beschluss)

... , der nicht geändert werden soll. Ein Vergleich ist danach erst wirksam, wenn die Mehrheit der Hauptversammlung seinem Inhalt zugestimmt hat, was frühestens drei Jahre nach Entstehung des Anspruchs möglich ist. Ferner darf nicht eine 10-prozentige Minderheit dem Zustimmungsbeschluss widersprochen haben. Diese Hürden sind bei Publikumsgesellschaften kaum zu nehmen, weshalb sich diese Norm in der Praxis als erhebliches Hindernis für eine sachgerechte Erledigung von Managerhaftungsansprüchen erwiesen hat. Die Bestimmung sollte daher im Rahmen von § 148 AktG-E zumindest für Prozessvergleiche für unanwendbar erklärt werden (vgl. Thümmel, Organhaftung nach dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) - Neue Risiken für Manager?, in: der Betrieb 2004, 477 f.).



Drucksache 450/03

... Das Phänomen der Nachahmung und Produktpiraterie drückt den Umsatz der Unternehmen und kostet sie Marktanteile (direkter Umsatzverlust), die sie sich oft mit Mühe erwirtschaftet haben, ganz zu schweigen von den immateriellen Schäden, die ihr Markenimage bei den Kunden erleidet (künftiger Umsatzverlust). Die Ausbreitung von Nachahmungen und Raubkopien zieht echte Produkte letztlich ins Alltägliche herab, was ihrem Ruf und ihrer Originalität abträglich ist, vor allem wenn die Unternehmen in ihrer Werbung auf die Qualität und die Seltenheit ihrer Produkte abstellen. Dieses Phänomen bürdet den Unternehmen außerdem zusätzliche Kosten auf (Kosten für den Schutz, für Nachforschungen, Gutachten und Rechtsstreitigkeiten) und kann in bestimmten Fällen sogar zu Haftungsansprüchen gegen den Inhaber wegen des Inverkehrbringens der Produkte durch Nachahmer oder Produktpiraten führen, wenn er seine Gutgläubigkeit nicht nachweisen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/03




Begründung

3 Einleitung

A Ziel des Gemeinschaftsvorhabens

B Vorgeschichte: Sondierung der Kommission

TEIL I Vollendung des Binnenmarkts im Bereich des geistigen Eigentums

A Durchsetzung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums

B Erleichterung der Freizügigkeit und Gewährleistung eines fairen und gleichberechtigten Wettbewerbs im Binnenmarkt

C Vervollständigung der Maßnahmen an der Außengrenze und gegenüber Drittländern

TEIL II Bedürfnisse einer modernen Wirtschaft Schutz der Gesellschaft

A Förderung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

B Förderung des Erhalts und der Weiterentwicklung des kulturellen Sektors

C Erhalt von Arbeitsplätzen in Europa

D Verhinderung von Steuerausfällen und einer Destabilisierung der Märkte

E Schutz des Verbrauchers

F Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

TEIL III Modalitäten Merkmale der Geplanten Maßnahme

A Grenzen des TRIPs-Übereinkommens

B Geltendes Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet des Schutzes von geistigem Eigentum

C Rechtslage in den Mitgliedstaaten

D Bedarf an Harmonisierung der nationalen Rechtsnormen

E Rechtsgrundlage

TEIL IV Erläuterung der Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugungsmaßnahmen

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Maßnahmen Verfahren Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Verpflichtung

Artikel 4
Sanktionen

Artikel 5
Zur Beantragung der Maßnahmen und Verfahren befugte Personen

Artikel 6
Urheberrechtsvermutung

Abschnitt 2
Beweis

Artikel 7
Beweismittel

Artikel 8
Beweismittelschutz

Abschnitt 3
Recht auf Auskunft

Artikel 9
Recht auf Auskunft

Abschnitt 4
Einstweilige Maßnahmen Sicherungsmaßnahmen

Artikel 10
Einstweilige Maßnahmen

Artikel 11
Sicherungsmaßnahmen

Abschnitt 5
Maßnahmen Aufgrund einer Entscheidung in der Sache

Artikel 12
Rückruf der Ware

Artikel 13
Aus-dem-Verkehr-ziehen rechtsverletzender Ware

Artikel 14
Vernichtung der Ware

Artikel 15
Vorbeugung

Artikel 16
Ersatzmaßnahmen

Abschnitt 6
SCHADENSERSATZ Rechtskosten

Artikel 17
Schadensersatz

Artikel 18
Rechtskosten

Abschnitt 7
Veröffentlichung

Artikel 19
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Kapitel III
STRAFRECHTLICHE Bestimmungen

Artikel 20
Strafrechtliche Bestimmungen

Kapitel IV
TECHNISCHE Maßnahmen

Artikel 21
Rechtsschutz der technischen Schutzvorrichtungen

Artikel 22
Verhaltenskodizes

Kapitel V
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 23
Bewertung

Artikel 24
Korrespondenzstellen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten

Anhang Verzeichnis
der gemeinschaftlichen und europäischen Rechtsakte zum Schutz geistigen Eigentums (gemäß Artikel 2 Absatz 1)


 
 
 


Drucksache 325/03 (Beschluss)

... Dies ist deshalb geboten, weil nicht gesichert erscheint, dass selbst einstandspflichtige Träger der registerführenden Stellen jeweils über eine ausreichende Vermögensmasse verfügen auf die von Gläubigern Zugriff genommen werden kann. Bei Amtshaftungsansprüchen ist grundsätzlich nur die Anstellungskörperschaft, in deren Diensten die handelnde Person steht, eintrittspflichtig. Werden die Aufgaben der registerführenden Stelle einer selbständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen, wäre allein diese Körperschaft eintrittspflichtig (z.B. Industrie- und Handelskammer). Das Land kann sich aber dafür entscheiden, dass es die Haftung selbst übernimmt.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.