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181 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Haftungsausschluss"


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Drucksache 310/12

... einen gesetzlichen Ausschluss der Haftung des Verfrachters, wenn der Schaden auf ein Verschulden der Besatzung bei der Führung und Bedienung des Schiffes (sog. nautisches Verschulden) oder auf Feuer zurückzuführen ist. Denn dieser Haftungsausschluss ist, wie ein Vergleich mit allen anderen Transportrechten sowie neueren internationalen Seerechtsübereinkommen zeigt, nicht mehr zeitgerecht. Angesichts dessen, dass die Haager Regeln bzw. die Visby-Regeln nach wie vor den internationalen Standard bilden, an dem sich die maritime Wirtschaft orientiert, soll jedoch gestattet werden, einen Haftungsausschluss für nautisches Verschulden und für Feuer zu vereinbaren. Darüber hinaus sieht der Entwurf davon ab, den Parteien eines Seefrachtvertrages zu untersagen, durch Individualvereinbarung die Haftung des Verfrachters zu verringern. Die Vertragsfreiheit soll nur dann weitergehend beschränkt werden, wenn ein Konnossement begeben wurde und ein Dritter aus dem Konnossement Rechte herleitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 397
Pfandrecht des Kommissionärs

§ 408
Frachtbrief. Verordnungsermächtigung.

§ 412
Verladen und Entladen, Verordnungsermächtigung.

§ 444
Ladeschein, Verordnungsermächtigung.

§ 444a
Wirkung des Ladescheins. Legitimation

§ 445
Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins

§ 446
Befolgung von Weisungen

§ 447
Einwendungen

§ 448
Traditionswirkung des Ladescheins

§ 449
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 464
Pfandrecht des Spediteurs

§ 466
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 475c
Lagerschein, Verordnungsermächtigung.

§ 475d
Wirkung des Lagerscheins. Legitimation

§ 475f
Einwendungen

§ 475g
Traditionswirkung des Lagerscheins

Fünftes Buch Seehandel

Erster Abschnitt

§ 476
Reeder

§ 477
Ausrüster

§ 478
Schiffsbesatzung

§ 479
Rechte des Kapitäns. Tagebuch

§ 480
Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen

Zweiter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Seefrachtverträge

Erster Titel Stückgutfrachtvertrag

Erster Untertitel Allgemeine Vorschriften

§ 481
Hauptpflichten. Anwendungsbereich

§ 482
Allgemeine Angaben zum Gut

§ 483
Gefährliches Gut

§ 484
Verpackung, Kennzeichnung

§ 485
See- und Ladungstüchtigkeit

§ 486
Abladen, Verladen, Umladen, Löschen

§ 487
Begleitpapiere

§ 488
Haftung des Befrachters und Dritter

§ 489
Kündigung durch den Befrachter

§ 490
Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung

§ 491
Nachträgliche Weisungen

§ 492
Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

§ 493
Zahlung, Frachtberechnung

§ 494
Rechte des Empfängers, Zahlungspflicht

§ 495
Pfandrecht des Verfrachters

§ 496
Nachfolgender Verfrachter

§ 497
Rang mehrerer Pfandrechte

Zweiter Untertitel Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes

§ 498
Haftungsgrund

§ 499
Besondere Schadensursachen

§ 500
Unerlaubte Verladung auf Deck

§ 501
Haftung für andere

§ 502
Wertersatz

§ 503
Schadensfeststellungskosten

§ 504
Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden

§ 505
Rechnungseinheit

§ 506
Außervertragliche Ansprüche

§ 507
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

§ 508
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 509
Ausführender Verfrachter

§ 510
Schadensanzeige

§ 511
Verlustvermutung

§ 512
Abweichende Vereinbarungen

Dritter Untertitel Beförderungsdokumente

§ 513
Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements

§ 514
Bord- und Übernahmekonnossement

§ 515
Inhalt des Konnossements

§ 516
Form des Konnossements, Verordnungsermächtigung

§ 517
Beweiskraft des Konnossements

§ 518
Stellung des Reeders bei mangelhafter Verfrachterangabe

§ 519
Berechtigung aus dem Konnossement, Legitimation

§ 520
Befolgung von Weisungen

§ 521
Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements

§ 522
Einwendungen

§ 523
Haftung für unrichtige Konnossementsangaben

§ 524
Traditionswirkung des Konnossements

§ 525
Abweichende Bestimmung im Konnossement

§ 526
Seefrachtbrief, Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Reisefrachtvertrag

§ 527
Reisefrachtvertrag

§ 528
Ladehafen, Ladeplatz

§ 529
Anzeige der Ladebereitschaft

§ 530
Ladezeit, Überliegezeit

§ 531
Verladen

§ 532
Kündigung durch den Befrachter

§ 533
Teilbeförderung

§ 534
Kündigung durch den Verfrachter

§ 535
Löschen

Zweiter Unterabschnitt Personenbeförderungsverträge

§ 536
Anwendungsbereich

§ 537
Begriffsbestimmungen

§ 538
Haftung des Beförderers für Personenschäden

§ 539
Haftung des Beförderers für Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 540
Haftung für andere

§ 541
Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden

§ 542
Haftungshöchstbetrag bei Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 543
Zinsen und Verfahrenskosten

§ 544
Rechnungseinheit

§ 545
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 546
Ausführender Beförderer

§ 547
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 548
Konkurrierende Ansprüche

§ 549
Schadensanzeige

§ 550
Erlöschen von Schadensersatzansprüchen

§ 551
Abweichende Vereinbarungen

§ 552
Pfandrecht des Beförderers

Dritter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffsmiete

§ 553
Schiffsmietvertrag

§ 554
Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung

§ 555
Sicherung der Rechte des Vermieters

§ 556
Kündigung

Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter

§ 557
Zeitchartervertrag

§ 558
Beurkundung

§ 559
Bereitstellung des Schiffes

§ 560
Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands des Schiffes

§ 561
Verwendung des Schiffes

§ 562
Unterrichtungspflichten

§ 563
Verladen und Löschen

§ 564
Kosten für den Betrieb des Schiffes

§ 565
Zeitfracht

§ 566
Pfandrecht des Zeitvercharterers

§ 567
Pflichtverletzung

§ 568
Zurückbehaltungsrecht

§ 569
Rückgabe des Schiffes

Vierter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

§ 570
Schadensersatzpflicht

§ 571
Mitverschulden

§ 572
Fernschädigung

§ 573
Beteiligung eines Binnenschiffs

Zweiter Unterabschnitt Bergung

§ 574
Pflichten des Bergers und sonstiger Personen

§ 575
Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden

§ 576
Bergelohnanspruch

§ 577
Höhe des Bergelohns

§ 578
Sondervergütung

§ 579
Ausschluss des Vergütungsanspruchs

§ 580
Fehlverhalten des Bergers

§ 581
Ausgleichsanspruch

§ 582
Mehrheit von Bergern

§ 583
Rettung von Menschen

§ 584
Abschluss und Inhaltskontrolle eines Bergungsvertrags

§ 585
Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht

§ 586
Rangfolge der Pfandrechte

§ 587
Sicherheitsleistung

Dritter Unterabschnitt Große Haverei

§ 588
Errettung aus gemeinsamer Gefahr

§ 589
Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten

§ 590
Bemessung der Vergütung

§ 591
Beitrag

§ 592
Verteilung

§ 593
Schiffsgläubigerrecht

§ 594
Pfandrecht der Vergütungsberechtigten, Nichtauslieferung

§ 595
Aufmachung der Dispache

Fünfter Abschnitt

§ 596
Gesicherte Forderungen

§ 597
Pfandrecht der Schiffsgläubiger

§ 598
Gegenstand des Pfandrechts der Schiffsgläubiger

§ 599
Erlöschen der Forderung

§ 600
Zeitablauf

§ 601
Befriedigung des Schiffsgläubigers

§ 602
Vorrang der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 603
Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 604
Rangordnung der Pfandrechte unter derselben Nummer

Sechster Abschnitt

§ 605
Einjährige Verjährungsfrist

§ 606
Zweijährige Verjährungsfrist

§ 607
Beginn der Verjährungsfristen

§ 608
Hemmung der Verjährung

§ 609
Vereinbarungen über die Verjährung

§ 610
Konkurrierende Ansprüche

Siebter Abschnitt

§ 611
Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung

§ 612
Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus Wrackbeseitigung

§ 613
Haftungsbeschränkung für kleine Schiffe

§ 614
Haftungsbeschränkung für Schäden an Häfen und Wasserstraßen

§ 615
Beschränkung der Haftung des Lotsen

§ 616
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 617
Verfahren der Haftungsbeschränkung

Achter Abschnitt

§ 618
Einstweilige Verfügung eines Bergers

§ 619
Zustellungen an den Kapitän oder Schiffer

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6

Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts

Artikel 70

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

Vierter Abschnitt

§ 27

§ 77
Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

§ 78

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 30
Gerichtsstand bei Beförderungen

§ 30a
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen

Artikel 8
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 11
Änderung der Kostenordnung

§ 50
Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes.

Artikel 12
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 13
Änderung des Seemannsgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Geltende Rechtslage

II. Vorbereitung der Reform

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Handelsgesetzbuchs

a Systematik

aa Gliederung

bb Internationale Übereinkommen

b Grundzüge der Regelungen über die Personen der Schifffahrt

c Grundzüge der Regelungen über den Seefrachtvertrag

aa Begriff des Seefrachtvertrags

bb Stückgutfrachtvertrag

1 Allgemeine Vorschriften

2 Haftung

3 Beförderungsdokumente

cc Reisefrachtvertrag

d Grundzüge der Regelungen über Personenbeförderungsverträge

e Grundzüge der Regelungen über Schiffsüberlassungsverträge

f Grundzüge der Regelungen über Schiffsnotlagen

g Grundzüge der Regelungen über Schiffsgläubigerrechte

h Grundzüge der Regelungen über die Verjährung

i Grundzüge der Regelungen über die allgemeine Haftungsbeschränkung

j Grundzüge der Verfahrensvorschriften

2. Sonstige Änderungen

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union und Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen; Erfüllungsaufwand; Nachhaltigkeitsaspekte

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 445

Zu § 446

Zu § 447

Zu § 448

Zu § 449

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 38

Zu § 475f

Zu § 475g

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zum Fünften Buch Seehandel

Zum Ersten Abschnitt Personen der Schifffahrt

Zu § 476

Zu § 477

Zu § 478

Zu § 479

Zu § 480

Zum Ersten Titel Stückgutfrachtvertrag

Zum Ersten Untertitel Allgemeine Vorschriften

Zu § 481

Zu § 482

Zu § 483

Zu § 484

Zu § 485

Zu § 486

Zu § 487

Zu § 488

Zu § 489

Zu § 490

Zu § 491

Zu § 492

Zu § 493

Zu § 494

Zu § 495

Zu § 496

Zu § 497

Zu § 498

Zu § 499

Zu § 500

Zu § 501

Zu § 502

Zu § 503

Zu § 504

Zu § 505

Zu § 506

Zu § 507

Zu § 508

Zu § 509

Zu § 510

Zu § 511

Zu § 512

Zum Dritten Untertitel Beförderungsdokumente

Zu § 513

Zu § 514

Zu § 515

Zu § 516

Zu § 517

Zu § 518

Zu § 519

Zu § 520

Zu § 521

Zu § 522

Zu § 523

Zu § 524

Zu § 525

Zu § 526

Zum Zweiten Titel Reisefrachtvertrag

Zu § 527

Zu § 528

Zu § 529

Zu § 530

Zu § 531

Zu § 532

Zu § 533

Zu § 534

Zu § 535

Zu § 536

Zu § 537

Zu § 538

Zu § 539

Zu § 540

Zu § 541

Zu § 542

Zu § 543

Zu § 544

Zu § 545

Zu § 546

Zu § 547

Zu § 548

Zu § 549

Zu § 550

Zu § 551

Zu § 552

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffsmiete

Zu § 553

Zu § 554

Zu § 555

Zu § 556

Zu § 557

Zu § 558

Zu § 559

Zu § 560

Zu § 561

Zu § 562

Zu § 563

Zu § 564

Zu § 565

Zu § 566

Zu § 567

Zu § 568

Zu § 569

Zum Vierten Abschnitt Schiffsnotlagen

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

Zu § 570

Zu § 571

Zu § 572

Zu § 573

Zum Zweiten Unterabschnitt Bergung

Zu § 574

Zu § 575

Zu § 576

Zu § 577

Zu § 578

Zu § 579

Zu § 580

Zu § 581

Zu § 582

Zu § 583

Zu § 584

Zu § 585

Zu § 586

Zu § 587

Zum Dritten Unterabschnitt Große Haverei

Zu § 588

Zu § 589

Zu § 590

Zu § 591

Zu § 592

Zu § 593

Zu § 594

Zu § 595

Zu § 596

Zu § 597

Zu § 598

Zu § 599

Zu § 600

Zu § 601

Zu § 602

Zu § 603

Zu § 604

Zu § 605

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu § 614

Zu § 615

Zu § 616

Zu § 617

Zu § 618

Zu § 619

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 30

Zu § 30a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1768: Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts


 
 
 


Drucksache 312/1/12

... Die Aufbewahrungsdauer ist der Dauer der Verjährung von Haftungsansprüchen nach § 199 Absatz 2 BGB anzupassen. Die Dokumentation ist in Arzthaftungsfällen meist die einzige Grundlage, auf der der Patient den Beweis eines Behandlungsfehlers erbringen kann. Wird die Dokumentation aber nach zehn Jahren vernichtet, so wäre ein nachfolgender Arzthaftungsprozess für den Patienten quasi chancenlos und dieser ungerechtfertigt benachteiligt. Angesichts der fortschreitenden elektronischen Aktenführung ist eine Aufbewahrungsdauer von dreißig Jahren auch zumutbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB *

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB *

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 3 BGB

26. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen

29. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Rücktritt vom Behandlungsvertrag

30. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V

31. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

34. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V

§ 65c
Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern

35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V

36. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V

37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V

38. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V

39. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V

40. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a -neu-

'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V Dem Artikel 2 ist folgende Nummer 12 anzufügen:

44. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V

45. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention

46. Zur Einrichtung eines Härtefallfonds

47. Zum Patientenentschädigungsfonds*


 
 
 


Drucksache 387/12

... In der Folgenabschätzung wird der Schluss gezogen, dass ein "strenger Haftungsstandard", dem zufolge Verwahrstellen unabhängig von Fehlverhalten oder Nachlässigkeit zur Erstattung von Verlusten verwahrter Instrumente verpflichtet sind, zu einem hohen Maß an Anlegerschutz und zu einem in der gesamten EU einheitlichen Standard beitragen könnte. Im Interesse der Kleinanleger sollte die Haftung für Verluste verwahrter Instrumente auf einem einheitlichen EU-Standard basieren, der eine "strenge Haftung" für die Erstattung verlorener Instrumente auf Kosten des Hauptverwahrers vorschreibt, und zwar ohne Möglichkeit des Haftungsausschlusses im Falle der Übertragung der Verwahrung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeines

1.2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

1.2.1. Konsultation interessierter Kreise

1.2.2. Folgenabschätzung

Eignung zur Verwahrstelle

Übertragung der Verwahrung

5 Haftung

5 Vergütung

5 Sanktionen

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

2.1. Bestimmungen über die Pflichten der Verwahrstelle

2.2. Bestimmungen für die Übertragung

2.3. Bestimmungen über die Eignung als OGAW-Verwahrstelle

2.4. Haftungsbestimmungen

2.5. Rechtsmittel

2.6. Vergütung

2.7. Sanktionen und Maßnahmen

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 14a

Artikel 14b

Artikel 22

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 26a

Artikel 26b

Artikel 99

Artikel 99a

Artikel 99b

Artikel 99c

Artikel 99d

Artikel 99e

Artikel 104a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 779/1/11

... Der Bundesrat lehnt dauerhafte Mechanismen, die keine Anreize zu solider Haushaltspolitik setzen, ab. Sie schwächen die finanzpolitische Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten und den vertraglich festgelegten Haftungsausschluss. Nach Auffassung des Bundesrates muss an den zentralen Ursachen der Probleme der Mitgliedstaaten angesetzt werden. Neben der hohen Verschuldung müssen die strukturellen Probleme gelöst werden.



Drucksache 166/1/09

... 6. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit durch eine Ergänzung des Gesetzentwurfs sichergestellt werden kann dass auch Instrumente wie regionale Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisse auf Grund der darin enthaltenen Eintragungen als Grundlage für einen Haftungsausschluss des Generalunternehmers herangezogen werden können.



Drucksache 960/08

... 3. Für Schäden bis zur Höhe von 220 000 EUR machen Omnibusunternehmen keinen Haftungsausschluss und keine Haftungsbeschränkung gemäß Absatz 4a unter Berufung auf die Anwendung der gebotenen Sorgfalt geltend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 960/08




Begründung

1. Hintergrund dieses Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele

1.2. Kraftomnibusverkehr

1.3. Behandelte Themen

2. Geltungsbereich

3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

3.1. Verbraucherschutz

3.2. Soziale Eingliederung und Grundrechte

3.3. Binnenmarkt

4. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4.1. Anhörung von interessierten Kreisen

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.3. Folgenabschätzung

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Rechtsgrundlage

5.2. Wahl des Instruments

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

5.5. Durchsetzung

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz

5.7. Selbstregulierung

6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen

Artikel 5
Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung

Kapitel II
Haftung von Omnibusunternehmen gegenüber den Fahrgästen und für deren Gepäck

Artikel 6
Haftung für Personenschäden

Artikel 7
Schadenersatz

Artikel 8
Vorauszahlungen

Artikel 9
Haftung für Verlust und Beschädigung von Gepäck

Kapitel III
Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Artikel 10
Beförderungspflicht

Artikel 11
Ausnahmen und besondere Bedingungen

Artikel 12
Zugänglichkeit und Information

Artikel 13
Recht auf Hilfeleistung

Artikel 14
Recht auf Hilfeleistung an Busbahnhöfen

Artikel 15
Recht auf Hilfeleistung im Fahrzeug

Artikel 16
Voraussetzungen für Hilfeleistung

Artikel 17
Mitteilungen an Dritte

Artikel 18
Schulung

Artikel 19
Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen

Kapitel IV
Pflichten von Omnibusunternehmen bei Fahrtunterbrechung

Artikel 20
Haftung bei Annullierung und großer Verspätung von Fahrten

Artikel 21
Bereitstellung von Informationen

Artikel 22
Weiter gehende Ansprüche

Artikel 23
Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Fahrgäste

Kapitel V
Information der Fahrgäste und Umgang mit Beschwerden

Artikel 24
Recht auf Reiseinformationen

Artikel 25
Unterrichtung über Fahrgastrechte

Artikel 26
Beschwerden

Kapitel VI
Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 27
Nationale Durchsetzungsstellen

Artikel 28
Berichterstattung über die Durchsetzung

Artikel 29
Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen

Artikel 30
Sanktionen

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 31
Bericht

Artikel 32
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 33
Inkrafttreten

Anhang I
Hilfeleistung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Anhang II
Schulung in Behindertenfragen


 
 
 


Drucksache 963/1/08

... 32. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die hier genannten Gesichtspunkte berücksichtigt werden und der Haftungsausschluss des Artikels 20 Absatz 4 auch für Artikel 18 gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 963/1/08




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 399/08

... zum Schadensersatz verpflichtet ist. Hierbei reicht es grundsätzlich aus, wenn dem Vorstandsmitglied der Vorwurf leichter Fahrlässigkeit zu machen ist. Um diesen hohen Haftungsrisiken entgegenzuwirken, haben viele Vereine in ihren Satzungen Regressansprüche für die Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Enthält die Satzung jedoch keinen entsprechenden Haftungsausschluss, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass der Vorstand dem Verein gegenüber für jede Form des Verschuldens haftet, womit den Vorstandsmitgliedern sehr hohe Risiken aufgebürdet werden, die in den Fällen der ehrenamtlichen Übernahme der Vorstandsfunktion nicht mehr zumutbar erscheinen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 31a

Zu § 31a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 960/1/08

... 10. Problematisch erscheint die Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste, da die Ausgestaltung des Eigenverschuldens als Haftungsausschluss zum einen eine Beweislastumkehr zur Folge hat und zum anderen die Unternehmen (zumindest zunächst) für das Fremdverschulden Dritter, insbesondere anderer Passagiere, einzustehen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 960/1/08




2 Allgemeines

Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Kapitel III Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 28


 
 
 


Drucksache 170/08

... "Die Bestimmungen des Artikels 9 des Pariser Übereinkommens über den Haftungsausschluss bei einem nuklearen Schaden, der auf einem nuklearen Ereignis beruht, das unmittelbar auf Handlungen eines bewaffneten Konfliktes, von Feindseligkeiten, eines Bürgerkrieges oder eines Aufstandes zurückzuführen ist, sind nicht anzuwenden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 27
Mitwirkendes Verschulden des Verletzten

§ 40a
Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage

§ 40b
Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34

§ 40c
Staatenklagerecht

Artikel 2
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 3
Änderung des Verwaltungskostengesetzes

Artikel 4
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

Zu Artikel 1

1. Grundsätze der Haftungsübereinkommen und wesentliche Inhalte der Änderungsprotokolle

Pariser Übereinkommen

Brüsseler Zusatzübereinkommen

2. Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

II. Bundesgesetzliche Regelung

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

Kosten der öffentlichen Haushalte

5 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung und des Chemikaliengesetzes


 
 
 


Drucksache 176/08

... ". Der Haftungsausschluss für Schäden an der Kernanlage selbst und anderen Kernanlagen auf demselben Gelände, einschließlich Kernanlagen während der Errichtung, bleibt unverändert bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Kosten der öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

Protokoll zur
Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982

2 I.

A. Artikel 1 Absatz a i und ii wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

B. Artikel 1 Absatz a werden vier neue Ziffern vii , viii , ix und x angefügt, und zwar wie folgt:

C. Artikel 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

D. Artikel 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

E. In Artikel 4 werden die Absätze c und d als Absätze d und e neu nummeriert und ein neuer Absatz c mit folgendem Wortlaut eingefügt:

F. Artikel 5 Absätze b und d wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

G. Artikel 6 Absätze c , e und g wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

H. Artikel 7 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

I. Artikel 8 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

J. Artikel 9 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

K. Artikel 10 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

L. Artikel 12 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

M. Artikel 13 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

N. Artikel 14 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

O. Artikel 15 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

P. Nach Artikel 16 wird ein neuer Artikel 16bis eingefügt:

Artikel 16bis

Q. Artikel 17 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

R. Artikel 18 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

S. Artikel 19 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

T. Artikel 20 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

U. Artikel 21 wird ein neuer Absatz c mit folgendem Wortlaut angefügt:

V. In Artikel 22 wird Absatz c zu Absatz d , und ein neuer Absatz c wird in Artikel 22 eingefügt; er lautet wie folgt:

W. Artikel 23 Absatz b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

X. Artikel 24 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Y. Der in den folgenden Artikeln gebrauchte Ausdruck Schaden wird durch den Ausdruck nuklearer Schaden ersetzt:

2 II.

Protokoll zur
Änderung des Zusatzübereinkommens vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982

2 I.

A. Absatz 2 der Präambel wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

B. Artikel 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 2

C. Artikel 3 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 3

D. Artikel 4 wird gestrichen.

E. Artikel 5 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 5

F. Artikel 6 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 6

G. Artikel 7 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 7

H. Artikel 8 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 8

I. Artikel 9 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 9

J. Artikel 10 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 10

K. Artikel 11 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 11

L. Artikel 12 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 12

M. Nach Artikel 12 wird folgender neuer Artikel 12bis eingefügt:

Artikel 12bis

N. Artikel 13 Absätze a , b , f und i wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 13

O. Artikel 14 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 14

P. Artikel 15 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 15

Q. Artikel 17 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 17

R. Artikel 18 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 18

S. Artikel 20 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 20

T. Artikel 21 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 21

U. Artikel 25 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Artikel 25

V. Der Anhang wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Anhang zum
Zusatzübereinkommen vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964, des Protokolls vom 16. November 1982 und des Protokolls vom 12. Februar 2004

2 II.

Denkschrift

Protokoll 2004
zum Pariser Übereinkommen

A. Allgemeines zum Inhalt des Protokolls

B. Zu den einzelnen Abschnitten des Protokolls

Zu Abschnitt I Buchstabe A

Zu Abschnitt I Buchstabe B

Zu Abschnitt I Buchstabe C

Protokoll 2004
zum Brüsseler Zusatzübereinkommen

A. Allgemeines zum Inhalt des Protokolls

B. Zu den einzelnen Abschnitten des Protokolls

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung und des Chemikaliengesetzes


 
 
 


Drucksache 963/08 (Beschluss)

... 32. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die hier genannten Gesichtspunkte berücksichtigt werden und der Haftungsausschluss des Artikels 20 Absatz 4 auch für Artikel 18 gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 963/08 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 23

Zu Artikel 21


 
 
 


Drucksache 960/08 (Beschluss)

... 6. Problematisch erscheint die Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf das Ein- und Aussteigen der Fahrgäste, da die Ausgestaltung des Eigenverschuldens als Haftungsausschluss zum einen eine Beweislastumkehr zur Folge hat und zum anderen die Unternehmen (zumindest zunächst) für das Fremdverschulden Dritter, insbesondere anderer Passagiere, einzustehen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 960/08 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 28


 
 
 


Drucksache 399/08 (Beschluss)

... zum Schadenersatz verpflichtet ist. Hierbei reicht es grundsätzlich aus, wenn dem Vorstandsmitglied der Vorwurf leichter Fahrlässigkeit zu machen ist. Um diesen hohen Haftungsrisiken entgegenzuwirken, haben viele Vereine in ihren Satzungen Regressansprüche für die Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Enthält die Satzung jedoch keinen entsprechenden Haftungsausschluss, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass der Vorstand dem Verein gegenüber für jede Form des Verschuldens haftet, womit den Vorstandsmitgliedern sehr hohe Risiken aufgebürdet werden, die in den Fällen der ehrenamtlichen Übernahme der Vorstandsfunktion nicht mehr zumutbar erscheinen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 759/08

... erlitten hat, können dagegen gemäß Artikel 52 CIV nur unter den Voraussetzungen und Beschränkungen der CIV geltend gemacht werden. Denn Deutschland ist als Vertragsstaat der COTIF gehalten, die Regelungen der CIV uneingeschränkt anzuwenden wenn die Voraussetzungen in Artikel 1 CIV erfüllt sind. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen bestimmt sich also die Haftung nach Artikel 26 CIV. Das Eisenbahnunternehmen hat hiernach die Möglichkeit, sich bei Bestehen eines der in Artikel 26 Abs. 2 CIV genannten Haftungsausschlussgrunds von seiner Haftung zu befreien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 759/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)

§ 1

§ 2

Artikel 2
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 5
Beförderungsbedingungen

§ 14
Informationen

§ 17
Verspätung im Schienenpersonennahverkehr

§ 37
Schlichtungsstelle

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Notwendigkeit einer Regelung

1. Bisherige Rechtslage

2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007

3. Anpassung des nationalen Rechts

III. Inhalt der Regelung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VII. Sonstige Kosten

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.