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171 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Haftungsausweitungen"


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Drucksache 876/04

... , § 44, Rdnr. 40, m.w.N.). Haftpflichtig für die Drittschadenshaftung nach §§ 33 ff. LuftVG ist, insoweit parallel zum Römer Haftungsabkommen, der Luftfahrzeughalter. Luftfahrzeughalter ist derjenige, der das Luftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die für den Gebrauch erforderliche tatsächliche Verfügungsgewalt über das Luftfahrzeug besitzt (Giemulla, in: Giemulla/Schmid,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 876/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


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