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228 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Handelshemmnisse"


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Drucksache 520/05

... Im Rahmen der FAO begann die Diskussion über Umweltsiegel auf der 22. Sitzung des FAO-Fischereiausschusses (COFI) im Jahr 1997 als Reaktion auf die Gründung des MSC. Dabei wurden keine großen Fortschritte erzielt, da unter anderem befürchtet wurde, Umweltsiegel könnten zu neuen Handelshemmnissen führen. Generell waren sich die Experten jedoch einig, dass etwaige Leitlinien mit dem FAO-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei übereinstimmen müssten8.

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Drucksache 520/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. REGELUNGEN für Umweltsiegel

2.1. Definition4

2.2. Umweltsiegel in der Fischwirtschaft

2.2.1. Delfinschutzzeichen für Thunfisch

2.2.2. Umweltsiegel des Marine Stewardship Council

3. BERATUNGEN über Umweltsiegel IN internationalen Gremien

3.1. Organisation für Nahrungsmittel und Landwirtschaft FAO

3.2. Welthandelsorganisation

4. Ziele einer Gemeinschaftspolitik für Fischerei-Umweltsiegel

5. MÖGLICHE Optionen

5.1. Option 1: Status quo

5.2. Option 2: Gemeinschaftsregelung mit einheitlichem Fischerei-Umweltsiegel

5.3. Option 3: Festlegung von Mindestanforderungen für freiwillige Umweltsiegel

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 846/05

... B. in der Erwägung, dass China im Jahr 2001 der WTO beigetreten ist und seine durchschnittlichen tarifären und nicht tarifären Handelshemmnisse gemäß seinen WTO-Verpflichtungen verringert hat, was zu einer Zunahme der europäischen Investitionsprojekte in China geführt hat; in der Erwägung, dass jedoch in einigen Fällen der Schutz der inländischen Industriezweige in China fortbesteht,

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Drucksache 846/05




2 WTO

Auswirkungen auf den internationalen Wettbewerb

Soziale Auswirkungen und Umweltauswirkungen

Bestehende Projekte, Regierungsführung

2 Bildung

Politischer Dialog

2 Waffenembargo


 
 
 


Drucksache 672/05

... Die Hauptvorschriften für das Inverkehrbringen und die Einfuhr wurden im Wesentlichen nicht geändert. Es wurden jedoch einige bestehende Handelshemmnisse beseitigt, ohne dass den Gesundheitsstatus von Tieren in Aquakulturanlagen dadurch beeinträchtigen wurde. Die allgemeinen Seuchenbekämpfungsvorschriften werden beibehalten, gegebenenfalls in einigen Punkten angepasst. Für alle für die Gemeinschaft exotischen

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Drucksache 672/05




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4 Methodik

4 Folgenabschätzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
Überwachung

Artikel 8
Buchführung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchführungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder

Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen

Artikel 31
Einführungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrmaßnahmen

Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten

A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.

B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheitsüberwachung

Aktive Überwachung bedeutet:

Gezielte Überwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:

2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 917/04 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die grenzüberschreitende Liberalisierung von Schlüsselmärkten und der Abbau von Handelshemmnissen wirtschaftliche Dynamik in Europa erzeugen und damit für die Erreichung der Lissabon-Ziele förderlich sind. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, wonach es Unternehmern und Freiberuflern erleichtert werden soll, ihre Dienstleistungen gemeinschaftsweit anzubieten. Dieser Richtlinienvorschlag, zu dem der Bundesrat am 2. April 2004 (BR-Drucksache 128/04(Beschluss(1) )), am 9. Juli 2004 (BR-Drucksache 128/04(Beschluss(2) )) und am 24. September 2004 (BR-Drucksache 128/04(Beschluss(3) )) Stellung genommen hat, wird derzeit intensiv beraten und diskutiert. Insgesamt könnten damit wirtschaftliche Dynamik im Dienstleistungssektor erzeugt und neue zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei müssen aber die spezifischen Anforderungen besonderer Berufsfelder und Ausnahmen vom Anwendungsbereich berücksichtigt werden. Der Bundesrat fordert ferner die Vollendung des Binnenmarkts für Strom und Gas zur Senkung der Kosten für Unternehmen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.



Drucksache 983/04

den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 707/1/04

... Die Ausnahmeregelung in § 8 Abs. 3 dient auch der Sicherstellung eines funktionierenden Binnenmarktes. Handelshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der in Deutschland geltenden Pfandpflicht können so verhindert werden. Durch die Auflage zur Beteiligung an ausländischen Pfandsystemen wird außerdem das Ziel der Richtlinie 94/92 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle grenzüberschreitend gefördert, die Verwertung von Verpackungsabfällen sicherzustellen. Ebenso kann dadurch die Vermüllung der Landschaft (Littering) nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen Mitgliedstaaten der EU begegnet werden.



Drucksache 622/04

... (1) Die Zusammenarbeit in den Bereichen Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertung ist ein wichtiges Ziel im Hinblick auf die Beseitigung bestehender und die Verhinderung neuer technischer Handelshemmnisse und auf die Gewährleistung des zufrieden stellenden Funktionierens der in Teil IV Titel II vorgesehenen Liberalisierung des Handels.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 917/3/04

... 16. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die grenzüberschreitende Liberalisierung von Schlüsselmärkten und der Abbau von Handelshemmnissen wirtschaftliche Dynamik in Europa erzeugen und damit für die Erreichung der Lissabon-Ziele förderlich sind. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, wonach es Unternehmern und Freiberuflern erleichtert werden soll, ihre Dienstleistungen gemeinschaftsweit anzubieten. Dieser Richtlinienvorschlag, zu dem der Bundesrat (BR-Drucksache 128/04 (Beschluss (2)) und am 24. September 2004 intensiv beraten und diskutiert. Insgesamt könnten damit wirtschaftliche Dynamik im Dienstleistungssektor erzeugt und neue zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Bundesrat befürchtet, dass das Herkunftslandprinzip zu einer Abwärtsspirale bei Sozial-, Umwelt- und Qualitätsstandards führt. Die Anwendung des Herkunftslandprinzips ist daher durch Ausnahmen und/oder durch europaweit harmonisierte Mindeststandards zu modifizieren. Der Bundesrat fordert ferner die Vollendung des Binnenmarkts für Strom und Gas zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher.



Drucksache 919/1/04

... Die Ausnahmeregelung in § 8 Abs. 3 dient auch der Sicherstellung eines funktionierenden EU-Binnenmarktes. Handelshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen auf Grund der in Deutschland geltenden Pfandpflicht können so verhindert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr.3

2. Zu Artikel 1 Nr.5

3. Zu Artikel 1 Nr. 6

Begründung

Zu Nr. 1

Zu Nr. 3


 
 
 


Drucksache 702/04

... Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die gegenwärtige Situation mit einem gemischten Schutzregime im Binnenmarkt Handelsverzerrungen verursacht. Ressourcen und Produktion werden insoweit nicht unter Zugrundelegung von Wettbewerbsfähigkeitsgesichtspunkten eingesetzt und die Erzeugung wird nicht von Marktmechanismen bestimmt. Dies führt zu Preisverzerrungen und Handelshemmnissen. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass in einem liberalisierten einheitlichen Markt weitere Preisrückgänge zu erwarten sind. Ferner würden für unabhängige KMU Geschäftsgelegenheiten und Arbeitsplätze geschaffen, welche bislang ­ auch in Mitgliedstaaten ohne Geschmacksmusterschutz ­ nur über einen bescheidenen Marktanteil verfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/04




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Interessierten Kreisen und Folgenabschätzungen

2.1 Beschreibung des Marktes

2.2. Konsultation, Untersuchung, Folgenabschätzung

2.3. Voraussichtliche Vorteile Des Vorschlags

· Vorteile für die Verbraucher

· Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Wettbewerb

· Beschäftigung

· Sicherheit und Gesundheit

2.4. Fazit

3. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 507/04 (Beschluss)

... Würden Zuwiderhandlungen gegen Artikel 13 Abs. 6 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 304/2003, wie in § 4 Abs. 1 Nr. 3 in der vorgelegten Fassung vorgesehen, ohne Einschränkung als Ordnungswidrigkeit geahndet, hätte dies gravierende Handelshemmnisse für die europäischer Industrie zur Folge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung

A. Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Nr. 7 - neu - und 8 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5a Abs. 2 - neu -

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 917/1/04

... 39. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die grenzüberschreitende Liberalisierung von Schlüsselmärkten und der Abbau von Handelshemmnissen wirtschaftliche Dynamik in Europa erzeugen und damit für die Erreichung der Lissabon-Ziele förderlich sind. Zu diesem Zweck hat die Kommission einen Vorschlag für eine EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, wonach es Unternehmern und Freiberuflern erleichtert werden soll, ihre Dienstleistungen gemeinschaftsweit anzubieten. Dieser Richtlinienvorschlag, zu dem der 9. Juli 2004 (BR-Drucksache 128/04 (Beschluss (2))) und am 24. September derzeit intensiv beraten und diskutiert. Insgesamt könnten damit wirtschaftliche Dynamik im Dienstleistungssektor erzeugt und neue zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei müssen aber die spezifischen Anforderungen besonderer Berufsfelder und Ausnahmen vom Anwendungsbereich berücksichtigt werden. Der Bundesrat fordert ferner die Vollendung des Binnenmarkts für Strom und Gas zur Senkung der Kosten für Unternehmen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.



Drucksache 707/04

... Die Beschränkung der Rücknahmepflicht auf "Art, Form und Größe" der vertriebenen Verpackungen wird nun aber bei Einweg-Getränkeverpackungen zum Aufbau so genannter "Insellösungen" benutzt. Hierbei werden geringfügige Abweichungen in der Form einer Verpackung dazu genutzt, die Rücknahmepflicht auf diese spezielle Verpackungsform zu beschränken. Insbesondere bei Kunststoffflaschen ist inzwischen ein auf die Marke abgestimmtes und als Markenzeichen eingetragenes spezielles Verpackungsdesign verbreitet. Im Ergebnis wird die Rücknahmepflicht auf die in Verkehr gebrachte Warenmarke beschränkt. Dies steht im Widerspruch zu § 6 Abs. 1 Satz 5, der dieses Privileg nur den Vertreibern mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m2 zubilligt. Die Insellösungen führen zu Benachteiligungen der Verbraucher gegenüber dem Handel, der so von allgemeinen Rücknahmepflichten freigestellt wird. Eine Sortierung der Getränkeverpackungen nach einzelnen Herstellern und Einzelhändlern ist für den Verbraucher unzumutbar. Ferner hat auch die Europäische Kommission die Einrichtung von Insellösungen als Handelshemmnis im Binnenmarkt kritisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/04




1.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Überschrift und Abs. 1 Satz 6 , Abs. 2 , Nr. 6 § 15 Nr. 17

2.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

3. Zu Artikel 2

4. Der federführende Ausschuss für Umwelt,


 
 
 


Drucksache 17/16 PDF-Dokument



Drucksache 18/14 PDF-Dokument



Drucksache 26/16 PDF-Dokument



Drucksache 58/20 PDF-Dokument



Drucksache 84/17 PDF-Dokument



Drucksache 89/15 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 130/16 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 191/18 PDF-Dokument



Drucksache 262/15 PDF-Dokument



Drucksache 486/19 PDF-Dokument



Drucksache 491/17 PDF-Dokument



Drucksache 492/14 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Drucksache 551/16 PDF-Dokument



Drucksache 569/10 PDF-Dokument



Drucksache 597/15 PDF-Dokument



Drucksache 598/15 PDF-Dokument



Drucksache 599/15 PDF-Dokument



Drucksache 601/15 PDF-Dokument



Drucksache 613/15 PDF-Dokument



Drucksache 613/17 PDF-Dokument



Drucksache 614/10 PDF-Dokument



Drucksache 614/15 PDF-Dokument



Drucksache 617/15 PDF-Dokument



Drucksache 630/15 PDF-Dokument



Drucksache 646/16 PDF-Dokument



Drucksache 647/11 PDF-Dokument



Drucksache 680/17 PDF-Dokument



Drucksache 770/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.