[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

582 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Handwerke"


⇒ Schnellwahl ⇒

0426/5/20
0093/20
0003/20B
0544/20
0520/20
0221/1/20
0397/20B
0280/1/20
0003/1/20
0344/20
0164/20
0440/20B
0012/20
0529/20
0088/20
0121/1/20
0051/1/20
0426/4/20
0139/20
0003/20
0280/20B
0426/20B
0121/20B
0533/20
0075/20
0084/20
0360/19B
0347/19
0467/1/19
0194/19
0230/19B
0481/1/19
0192/19
0454/1/19
0347/19B
0517/19
0559/19
0196/19B
0466/19B
0113/19
0196/1/19
0197/1/19
0097/19B
0232/19
0467/19B
0663/19
0584/19B
0657/19
0523/1/19
0299/19B
0523/19B
0466/1/19
0299/19
0523/19
0230/1/19
0550/19
0454/19B
0652/19
0197/19B
0584/19
0097/1/19
0652/19B
0514/19
0193/19B
0305/1/18
0285/18B
0170/18
0111/18
0366/1/18
0551/18B
0305/18B
0465/18
0304/18
0464/18B
0443/1/18
0563/18
0366/18B
0443/18B
0224/18
0575/18B
0575/18
0551/18
0414/2/18
0285/1/18
0278/18
0414/18B
0464/18
0045/17
0517/17
0666/17
0678/17
0054/1/17
0436/2/17
0180/17
0443/1/17
0089/17B
0443/17B
0208/1/17
0626/17
0594/17
0517/17B
0181/17B
0181/17
0265/17B
0265/1/17
0045/2/17
0181/1/17
0089/1/17
0436/1/17
0180/17B
0331/16
0409/16
0072/16
0580/16
0580/1/16
0409/1/16
0012/16B
0330/16B
0330/16
0316/16
0409/16B
0123/16B
0470/16B
0580/16B
0080/16
0123/1/16
0065/16
0752/16
0752/16B
0294/16
0012/16
0311/16
0317/16
0012/1/16
0003/16
0289/16
0470/1/16
0249/16
0364/15
0026/15B
0322/15
0026/1/15
0631/15B
0016/15
0631/1/15
0258/15B
0046/15
0495/15
0055/15
0191/1/14
0240/14B
0432/14
0165/1/14
0555/14
0022/1/14
0653/14
0312/14B
0534/14
0554/14
0312/1/14
0544/14
0195/14
0400/14
0022/14B
0240/1/14
0448/13
0207/13
0121/13
0554/13
0113/13
0113/1/13
0471/13B
0418/13
0665/1/13
0069/1/13
0717/13B
0717/1/13
0151/1/13
0162/13B
0120/13
0060/13
0471/13
0151/13B
0471/1/13
0444/13
0072/13
0050/13X
0162/2/13
0554/13B
0665/13B
0152/1/12
0474/1/12
0363/12
0453/12
0472/12
0204/4/12
0756/12
0151/12
0557/12
0517/1/12
0204/3/12
0530/12
0680/12
0270/12
0250/12
0267/12B
0267/12
0266/12
0434/12
0268/12B
0269/12
0573/12
0687/12B
0530/12B
0268/12
0759/1/12
0820/12
0687/1/12
0339/12
0663/1/12
0466/12
0684/12
0517/12B
0577/12
0535/12
0474/12
0684/1/12
0040/11
0639/1/11
0378/11
0114/11
0356/11B
0179/1/11
0106/11B
0105/1/11
0370/11
0665/11
0339/11
0834/1/11
0711/11
0341/3/11
0313/1/11
0556/11B
0216/11
0216/11X
0617/1/11
0772/11
0106/1/11
0339/1/11
0313/11B
0321/11
0142/11
0762/11
0356/11
0521/11
0038/11
0211/11B
0834/11B
0356/1/11
0061/11
0105/11B
0639/11B
0051/11
0200/11B
0334/11
0825/11
0190/11
0774/11
0200/11
0847/10
0661/10
0290/10
0808/10
0290/10B
0647/1/10
0548/10
0341/10
0242/10
0160/10
0132/10
0532/1/10
0492/10
0679/10
0808/10B
0782/10
0242/10B
0548/10B
0698/10
0585/10
0242/1/10
0231/10
0052/10
0335/10
0488/10B
0576/10
0740/10
0530/10
0264/10
0568/10B
0532/10B
0786/10
0647/10B
0177/10
0647/2/10
0300/1/09
0712/09
0825/1/09
0228/09
0275/09
0413/09
0443/09B
0656/09
0250/09
0795/09
0275/09B
0825/09B
0386/09
0338/09
0309/09
0817/09
0386/09B
0386/1/09
0004/09
0284/09B
0810/09
0284/09
0676/09
0889/09
0676/09B
0183/09
0202/09
0057/09
0443/1/09
0135/09
0310/09
0284/1/09
0414/09
0707/09
0558/08B
0009/1/08
0226/08
0342/1/08
0506/1/08
0173/3/08
0342/08B
0400/08
0148/08B
0173/08
0157/08B
0755/08
0105/1/08
0569/08B
0148/08
0196/08
0173/1/08
0479/1/08
0765/08
0345/08
0305/08
0400/08B
0553/08
0157/1/08
0580/2/08
0350/08
0004/08
0427/08
0755/08B
0855/08
0010/08A
0168/08
0105/08B
0173/08B
0167/08
0753/08B
0619/08
0558/1/08
0924/08
0486/08
0681/08
0167/08B
0968/08
0753/1/08
0173/2/08
0765/1/08
0129/08
0753/08
0544/08B
0605/08
0148/1/08
0009/08
0616/08B
0180/08
0009/08B
0544/08
0400/1/08
0700/08
0311/08
0544/1/08
0010/08C
0167/1/08
0699/08
0580/08
0755/1/08
0547/1/08
0068/08
0136/08
0692/08B
0310/08
0753/4/08
0692/1/08
0444/08
0553/2/08
0765/08B
0616/1/08
0942/08
0479/08B
0818/07B
0543/07
0564/07
0951/07
0664/1/07
0416/07
0699/07
0544/07B
0059/07B
0273/07B
0309/07
0664/07B
0345/07B
0838/07B
0343/07
0811/07
0344/07
0066/07
0075/07
0464/07
0525/07
0196/07
0800/07
0220/1/07
0273/1/07
0644/07
0604/1/07
0327/1/07
0664/07
0436/07
0014/07
0361/07
0068/07
0818/07
0819/07
0345/07
0931/07
0059/1/07
0341/07
0282/3/07
0800/1/07
0346/07
0392/07
0604/07
0282/07
0457/07
0342/07
0838/1/07
0690/07
0059/07
0800/07B
0525/07B
0275/07
0743/07
0342/07B
0604/07B
0456/07
0568/07
0352/07
0344/07B
0751/06
0161/06B
0247/06
0713/06
0510/1/06
0161/1/06
0475/06
0223/06
0556/06
0651/06
0802/06
0161/06
0359/06
0040/1/06
0208/06
0778/06
0620/1/06
0206/1/06
0404/06
0040/06B
0620/06
0800/06
0510/2/06
0733/06
0510/06B
0778/1/06
0081/06
0743/1/06
0570/06
0364/06
0206/06B
0040/06
0855/06
0693/06
0141/06
0751/1/06
0367/06
0831/06
0948/05
0606/05
0447/05
0937/2/05
0484/05
0252/05
0942/1/05
0286/1/05
0580/05
0479/05B
0813/05
0329/05
0160/05
0926/05
0081/05
0616/05
0272/05
0049/05
0477/05
0286/05B
0479/2/05
0620/1/05
0392/05
0365/05
0365/05B
0815/05B
0160/1/05
0479/1/05
0569/05
0392/1/05
0092/05
0815/05
0614/05
0662/05
0599/05
0620/05B
0362/05
0942/05B
0599/05B
0661/05
0942/05
0392/05B
0848/05
0160/05B
0320/05
0607/05
0666/04B
0662/04
0267/04
0877/04
0727/1/04
0666/2/04
0983/04
0782/04
0710/04
0727/04B
0878/04
0734/04
0458/04B
0128/04B
0450/1/04
0709/04
0666/04
0915/04
0736/03
0450/03
0325/03B
0572/03
Drucksache 471/13

... (16) Die Situation im Dienstleistungssektor hat sich seit letztem Jahr nicht signifikant verändert und im Hinblick auf den Zugang zu bestimmten Berufen und deren Ausübung gibt es nach wie vor Beschränkungen. Deutschland sollte stärker an der Öffnung des Dienstleistungssektors arbeiten, indem ungerechtfertigte Beschränkungen und Marktzutrittsschranken abgeschafft werden, was das Preisniveau senken und Dienstleistungen für die unteren Einkommensgruppen bezahlbarer machen wird. In vielen Handwerksbranchen, einschließlich im Baugewerbe, ist nach wie vor ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, um einen Betrieb zu führen. Im Baugewerbe bestehen außerdem Einschränkungen hinsichtlich der kommerziellen Kommunikation und der Zulassungsverfahren. Viele freiberufliche Dienstleistungen unterliegen zudem Anforderungen an die Rechtsform und in Bezug auf die Gesellschafter. Deutschland könnte prüfen, ob sich die gleichen im öffentlichen Interesse liegenden Ziele nicht durch eine weniger strikte Reglementierung erreichen ließen. Die verschiedenen Regelungen auf Länderebene weisen ebenfalls darauf hin, dass Spielraum für weitere Anstrengungen besteht, um die mit dem geringsten Aufwand verbundenen regulatorischen Ansätze zu ermitteln und deren Anwendung bundesweit auszudehnen und auf diese Weise den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Der Grad des wirksamen Wettbewerbs im Schienenverkehrssektor hat sich nicht verändert. Was die öffentliche Auftragsvergabe anbelangt, ist der Wert der von den deutschen Behörden gemäß den EU-Vorschriften veröffentlichten Aufträge sehr gering. Das Rechtsetzungsverfahren im Zusammenhang mit der Novelle des Gesetzes gegen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 471/13




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017


 
 
 


Drucksache 665/13 (Beschluss)

... zum 1. Juni 2014 anzeigepflichtigen Abfallsammler und -beförderer im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen (z.B. Handwerker) sowie von Anzeigebehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

14. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

15. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

16. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

17. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

18. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

19. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

21. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 453/12

... Im Jahr 2008 wurde das deutsche Schornsteinfegermonopol wegen Europarechtswidrigkeit abgeschafft. Nach einer Übergangszeit, die noch bis Ende 2012 andauert, unterliegen die Bezirksschornsteinfegermeister (bzw. die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger) weitgehend dem freien Wettbewerb und sind damit anderen Handwerksberufen gleichgestellt. Vor diesem Hintergrund muss auch die bisherige spezifische Alterssicherung des betreffenden Personenkreises an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Teil 2
Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Kapitel 1
Organisation

§ 27
Schließung der Zusatzversorgung

§ 28
Träger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung

§ 29
Geschäftsführung

§ 30
Aufsicht

Kapitel 2
Allgemeine Verfahrens- und Anspruchsregelungen; Finanzierung

§ 31
Versorgungsverfahren

§ 32
Verpfändung, Übertragung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen

§ 33
Übergang von Schadenersatzansprüchen

§ 34
Verjährung

§ 35
Rechtsweg

§ 36
Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung

Kapitel 3
Versorgungsleistungen

§ 37
Ruhegeld

§ 38
Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit

§ 39
Witwen- und Witwergeld

§ 40
Waisengeld

§ 41
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

II. Finanzielle Auswirkungen und Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5 Bundeshaushalt:

Kommunale Haushalte:

2. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:

3. Weitere Kosten

5 Gesetzgebungskompetenz

5 Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2207: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 250/12

... Die Zahlung muss an einer Verkaufsstelle erfolgen. "Verkaufsstelle" ist im Fall des Elektronischen Lastschriftverfahrens nicht auf solche Vertragspartner beschränkt, die Waren zum Kauf anbieten, sondern erfasst jede Einrichtung des Handels oder ähnlicher Dienstleister (zum Beispiel Handwerker, Hotellerie, Gastronomie, Autovermietung, Fluggesellschaften, Einrichtungshäuser, Zustelldienste, Taxifahrer), die Zahlungen im Elektronischen Lastschriftverfahren anbietet. Der Verkaufsstellenbegriff knüpft insoweit an den Begriff des "point of sale" im Sinne eines "physischen Ortes der Leistungserfüllung bzw. Leistungserbringung" an. Darunter fallen auch kartenakzeptierende mobile Verkaufsstellen (zum Beispiel Weihnachtsmärkte oder Verkaufswagen), nicht jedoch virtuelle Händler oder Dienstleister im Internet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

§ 7a
Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung

§ 7b
Konvertierungsdienstleistungen

§ 7c
Nutzung des Elektronischen Lastschriftverfahrens; Verordnungsermächtigung

§ 22
Bargeldloser Zahlungsverkehr; besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Artikel 3
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 21a
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

§ 21b
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012

Artikel 4
Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung

§ 16a
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

§ 16b
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012

Artikel 5
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

IV. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand Wirtschaft

Informationspflichten Wirtschaft

Erfüllungsaufwand i.e.S. Wirtschaft

Erfüllungsaufwand Verwaltung

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu § 7c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2090: Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)


 
 
 


Drucksache 434/12

... Projekte im Bereich der Gebäuderenovierungen und transeuropäischen Netze können das Wachstum in der Baubranche wiederbeleben und gleichzeitig zur Verwirklichung der Ziele in der europäischen Energie-, Verkehrs- und Kohäsionspolitik beitragen. Ferner wird mit der Bekämpfung von Zahlungsverzug die finanzielle Leistungsfähigkeit von Auftragnehmern im Baugewerbe, insbesondere von Handwerkern und kleinen Firmen, sowie deren Zugang zu Krediten verbessert. Im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Produktivität, auf den zu erzielenden Mehrwert und die Umweltverträglichkeit aller Branchen entlang der Wertschöpfungskette sollte die Bauwirtschaft ihre Innovationsfähigkeit langfristig steigern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

4. Steuerung Umsetzung der Strategie

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 573/12

... Es sind daher erhebliche Effizienzsteigerungen in der gesamten Volkswirtschaft aus der Übernahme von Cloud-Diensten durch Unternehmen und andere Organisationen, insbesondere auch KMU, zu erwarten. Gerade auch für kleine Unternehmen in krisengeschüttelten Volkswirtschaften oder in abgelegenen und ländlichen Gebieten könnte die Cloud zum Sprungbrett für den Zugang zu wirtschaftlich stärkeren Regionen werden. Durch die Überwindung der "Tyrannei der Entfernung" dank breitbandiger Infrastrukturen kann sich so die ganze Vielfalt der KMU, vom neu gegründeten Hochtechnologie-Anbieter bis zum kleinen Händler oder Handwerker, auch weit entfernte Märkte mit Hilfe der Cloud erschließen. Dadurch eröffnen sich neue wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten für jede Region, die Ideen und Talente und eine Hochgeschwindigkeits-Breitbandinfrastruktur hat. Die Cloud kann auch Arbeitplätze dort schaffen, wo IKT-kundige Arbeitskräfte leben, anstatt diese durch die Arbeitssuche zu entwurzeln. Dadurch entstehen Arbeitsplätze und Einkommen auch in benachteiligten Regionen. Viele lokale Produkte und Dienstleistungen könnten auch weltweit Erfolg haben, wenn sie ihre Webpräsenz (und Auffindbarkeit mit Internet-Suchmaschinen) verbessern und - vor allem im Zusammenschluss kleiner Unternehmen - eine kritische Masse erreichen, die notwendig ist, um mit wichtigen Geschäftspartnern (z.B. Transport-, Tourismus- und Finanzdienstleistern) vorteilhafte Bedingungen auszuhandeln. Auch Behörden können beträchtliche Vorteile aus der Cloud-Übernahme ziehen, sowohl im Hinblick auf Effizienzsteigerungen als auch die Erbringung flexiblerer und besser auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen abgestimmter Dienstleistungen. Die direkteste Sparmöglichkeit beträfe die Senkung der IT-Kosten durch Verringerung der Kapital- und Betriebsausgaben und durch eine höhere Auslastung der Hardware, die bei Infrastrukturen des öffentlichen Sektors heute bisweilen bei kaum mehr als 10 % liegt10. Weitere Vorteile ergäben sich aus der Neugestaltung der Prozesse, die zu geringeren Kosten führen, eine häufigere Aufrüstung erlauben und die Möglichkeiten der gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen durch verschiedene Behörden verbessern würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/12




1. Einleitung

2. Merkmale Vorteile des CLOUD-Computing

3. Weitere Schritte

3.1. Cloud-Computing und Digitale Agenda Digitaler Binnenmarkt

3.2. Besondere Schlüsselaktionen zum Cloud-Computing

3.3. Schlüsselaktion 1- Lichten des Normendschungels

3.4. Schlüsselaktion 2 - Sichere und faire Vertragsbedingungen

3.5. Schlüsselaktion 3 - Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft

4. Zusätzliche politische Schritte

4.1. Stimulierungsmaßnahmen

4.2. Internationaler Dialog

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 687/12 (Beschluss)

... beschränkt sowie praxis- und vollzugstauglich ausgestaltet wird und Regelungen, die insbesondere mittelständische Betriebe und das Handwerk unzumutbar belasten, gestrichen bzw. überarbeitet und begriffliche Unklarheiten beseitigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/12 (Beschluss)




Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu den Zertifizierungsanforderungen und -programmen

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 11

Zu Artikel 13

Zum Zuweisungsmechanismus

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Durchsetzungsrechtsakten

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 687/1/12

... beschränkt sowie praxis- und vollzugstauglich ausgestaltet wird] und {Regelungen, die insbesondere mittelständische Betriebe und das Handwerk unzumutbar belasten, gestrichen bzw. überarbeitet und begriffliche Unklarheiten beseitigt werden}.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/1/12




Zu Artikel 1

Zu den Zertifizierungsanforderungen und -programmen

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 11

Zu Artikel 13

Zum Zuweisungsmechanismus

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Durchsetzungsrechtsakten

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 339/12

... 4. weiter darauf hinarbeitet, die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich zu halten, einschließlich durch einen beschleunigten Ausbau der nationalen und länderübergreifenden Strom- und Gasnetze; sicherstellt, dass der institutionelle Rahmen einen wirksamen Wettbewerb im Schienenverkehr gewährleistet; Maßnahmen ergreift, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter zu fördern, einschließlich der freien Berufe und bestimmter Handwerke, insbesondere im Baugewerbe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/12




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016


 
 
 


Drucksache 684/12

... - die Begrenzung der Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung bei Wegfall des bisherigen "Zusätzlichkeitskriteriums", - den Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

5 Beispiel:

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Satz 9

Zu Buchstabe j

Satz 2

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Absatz 1b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 684/1/12

... Mit der Einführung eines Sockelbetrages von 300 Euro bei der bestehenden Steuerermäßigung von 20 Prozent für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen bis zu 1200 Euro würde ein wichtiger Anreiz zur legalen Auftragsvergabe bei den schwarzarbeitsanfälligen Handwerkerleistungen abgeschafft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/1/12




Zu Artikel 1 Nummer 12


 
 
 


Drucksache 40/11

Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/11




Bericht

0 Zusammenfassung

1 Gegenstand der Untersuchung

2 Rechtslage

2.1 Kurzüberblick

Tabelle

2.2 Rechtsentwicklung und gesetzgeberische Zielsetzung

3 Feststellungen

3.1 Finanzielles Volumen

3.2 Bundesweite Inanspruchnahme der Steuerermäßigung

Tabelle

3.3 Art der Steuerermäßigung in den aufgesuchten Finanzämtern

3.3.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Abbildung 1 - Anteil der Fälle mit Hausmeister- und Reinigungsdiensten

3.3.2 Handwerkerleistungen

Abbildung 2 - Anteil der Fälle mit Kaminkehrer und Wartungsarbeiten

3.4 Einsatz des maschinellen Risikomanagements bei der Steuerfestsetzung

3.5 Normenvollzug

3.5.1 Abgrenzen von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung

3.5.2 Ausschluss der Förderung bei Neubaumaßnahmen

3.5.3 Vermeiden einer Doppelförderung

3.5.4 Abgrenzen von Material- und Arbeitskosten

3.5.5 Vorrangprüfung

3.5.6 Barzahlungen, Abzug von Skonti oder von Erstattungsleistungen

3.5.7 Gemeinsamer Haushalt von Alleinstehenden

3.6 Evaluierung

4 Würdigung

4.1 Mitnahmeeffekte

4.2 Maschinelles Risikomanagement

4.3 Normenvollzug

4.4 Zielerreichung

5 Empfehlung

6 Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums

7 Abschließende Würdigung und Empfehlung


 
 
 


Drucksache 378/11

... In diesem größeren Kontext muss das Recht der Bürger gesehen werden, ihr individuelles Recht auf Arbeit überall in der EU auszuüben. Um von der Freizügigkeit in vollem Umfang profitieren zu können, müssen Berufstätige ihre Qualifikationen in anderen Mitgliedstaaten leicht anerkennen lassen können 7 . Daher ist es unverzichtbar, dass die Richtlinie über Berufsqualifikationen 8 klare und einfache Bestimmungen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen enthält. Gleichzeitig müssen die Bestimmungen qualitativ hochwertige Dienstleistungen gewährleisten, ohne selbst ein Hindernis für die Mobilität darzustellen. Die Europäische Union hat auf diesem Gebiet bereits viel erreicht: Für einige Berufsqualifikationen, vor allem in den Bereichen Gesundheit, Architektur, Handwerk, Handel und Industrie gilt die automatische Anerkennung. Für alle übrigen Berufe wurde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auf der Grundlage der „allgemeinen Regelung“ erfolgreich eingeführt. 2005 wurden diese Bestimmungen durch eine neue, einfachere Regelung zur Erleichterung der vorübergehenden Mobilität ergänzt. Von diesen Bestimmungen profitieren Millionen Berufstätige in Europa. Allein das System der automatischen Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Mindestausbildungsanforderungen gilt für schätzungsweise 6,4 Millionen Bürger9.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ansätze für die Mobilität

2.1. Der Europäische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vorübergehende Mobilität

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige

Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. überarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung

Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen

Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fachärzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittländern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch


 
 
 


Drucksache 356/11 (Beschluss)

... Schaffung bestmöglicher Voraussetzungen für die Verfolgung der handwerks- und gewerberechtlichen Verstöße und Anpassung der Befugnisse von Zollverwaltung und der nach Landesrecht zuständigen Behörden im erforderlichen Maße.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

§ 4a
Befugnisse der nach Landesrecht zuständigen Behörden bei der Prüfung von Personen und Geschäftsunterlagen

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 2a

Zu § 4a

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu § 112

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 179/1/11

... 50. Zu Punkt 3.3 (Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen) ist der Bundesrat der Auffassung, dass die EU nicht über die flächendeckende Einführung einer Pkw-Maut entscheiden sollte; eine solche Entscheidung muss den jeweiligen Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Schon bei der Eurovignetten-Richtlinie ist eine Einigung bezüglich der Einbeziehung externer Kosten intensiv und kontrovers diskutiert worden. Eine Regelung auf europäischer Ebene erscheint dem Bundesrat daher abwegig. Zudem wären durch die einseitige Belastung der Straße - hier des Personenwirtschafts- und des Wirtschaftsverkehrs - erhebliche Preissteigerungen zu befürchten, wenn etwa Handwerker und andere Unternehmer, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, zusätzlich belastet würden. Würde eine Nutzerfinanzierung dennoch als gangbarer Weg angesehen, so muss die individuelle Situation eines jeden Mitgliedstaates ausschlaggebend sein; eine Gleichmacherei auf europäischer Ebene erscheint daher nicht sachgerecht. Die Frage, ob externe Kosten auf die Verursacher umgelegt werden, sollte ebenso Sache der Mitgliedstaaten bleiben wie die Steuerpolitik. Eine künstliche und zudem einseitige Verteuerung des Verkehrsträgers Straße hält der Bundesrat nicht für sinnvoll; sie wäre auch dem Wettbewerb der Verkehrsträger untereinander abträglich.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.