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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Haupt- oder Nebenwohnsitz"


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Drucksache 276/10

... , Anlage 2) in Betracht. Danach gilt ein Elternteil nur dann als allein stehend, wenn er keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet, wobei widerleglich vermutet wird, dass eine solche Haushaltsgemeinschaft besteht, wenn die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Elternteils gemeldet ist. Unwiderleglich ist die Vermutung dann, wenn eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Reduzierung der Ausgaben

2. Zusätzliche Einnahmen

3. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Revision

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 114/10

... 3. Für jedes Erhebungsgebiet ist der jeweilige Anschriftenbestand zunächst aufsteigend nach der Zahl der an der Anschrift mit alleinigem Wohnsitz oder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen zu ordnen und anschließend in acht überschneidungsfreie Schichten mit etwa der gleichen Anzahl an Personen zu gliedern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Stichprobenumfang

§ 4
Fragebogen

§ 5
Zusammenarbeit der statistischen Ämter

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1109: Rechtsverordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltsstichprobe zum Zensusgesetz 2011


 
 
 


Drucksache 252/1/06

... "Ein Elternteil gilt als allein stehend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, wenn er keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet. Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Elternteils gemeldet, wird vermutet, dass sie mit ihm gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). Die Vermutung ist nicht widerlegbar, wenn der Elternteil und die andere Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 UhVorschG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Satz 1a - neu - UhVorschG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - UhVorschG *

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 6 Abs. 6 - neu - UhVorschG *

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - § 10 Abs. 1 Nr. 1a - neu - UhVorschG *

7. Zu Artikel 1a - neu - § 45d Abs. 2 Satz 3 - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 252/06 (Beschluss)

... "Ein Elternteil gilt als allein stehend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, wenn er keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet. Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Elternteils gemeldet, wird vermutet, dass sie mit ihm gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). Die Vermutung ist nicht widerlegbar, wenn der Elternteil und die andere Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Satz 1a - neu - UhVorschG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

5. Zu Artikel 1a - neu - § 45d Abs. 2 Satz 3 - neu - EStG


 
 
 


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