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0743/04B
0966/2/04
0710/04B
0666/2/04
0983/04
0806/04
0834/04
0985/04
0912/04
0805/04
0576/04
0012/04
0586/04
0710/04
0918/04B
0727/04B
0917/3/04
1012/04
0743/1/04
0578/04
0918/04
0982/04
0734/04
0429/04
0380/04
0128/04B
0664/04
0025/04B
0702/04
0732/04
0429/04B
0662/04B
0808/04
0682/04
0709/04
0666/04
0591/04
0847/03
0546/03
0450/03
0847/03B
Drucksache 331/1/13

... "Ist zur Beurteilung der Frage, ob die vom Antragsteller nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 vorgelegten Unterlagen den Abschluss der Ausbildung im Herkunftsstaat belegen, eine Auskunft von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder von vergleichbaren Einrichtungen erforderlich, so teilt die Behörde dies dem Antragsteller ebenfalls mit. In den Fällen des Satzes 3 ist der Ablauf der Frist nach Satz 1 bis zum Vorliegen der Antwort auf die Anfrage der Behörde gehemmt. Gleiches gilt bis zum Vorliegen einer Bestätigung der Authentizität durch die Behörde des Herkunftsstaats gemäß Absatz 1 Satz 5."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22a Absatz 2 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu - AAppO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22c Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 AAppO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22c Absatz 6 Satz 1 und § 22d Absatz 6 Satz 1 AAppO

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 22e Nummer 2 AAppO

5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 34 Absatz 2 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu - ÄApprO

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 36 Absatz 7 Satz 1 und § 37 Absatz 7 Satz 1 ÄApprO

7. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 20 Absatz 3 Satz 10 und § 20a Absatz 5 PsychTh-APrV

8. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 20c Absatz 2 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu - PsychTh-APrV

9. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 20 Absatz 2 Satz 2 KJPsychTh-APrV

10. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 20 Absatz 3 Satz 10 und § 20a Absatz 5 KJPsychTh-APrV

11. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 20c Absatz 2 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu - KJPsychThAPrV

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 16a Absatz 3 Satz 12 und § 16b Absatz 6 HebAPrV

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 16b Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 HebAPrV

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 16b Absatz 4 Satz 2 HebAPrV

15. Zu Artikel 5 Nummer 4 Anlage 7 zu § 16a Absatz 3 HebAPrV

16. Zu Artikel 5 Nummer 4 Anlage 8 zu § 16b Absatz 2 HebAPrV

17. Zu Artikel 5 Nummer 4 Anlage 9 zu § 16b Absatz 7 HebAPrV

18. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 18a Absatz 4 Satz 2 und 3 PTA-APrV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 18a Absatz 5 PTA-APrV

20. Zu Artikel 6 Nummer 5 Anlage 8 zu § 18a Absatz 2 PTA-APrV

21. Zu Artikel 6 Nummer 5 Anlage 9 zu § 18a Absatz 6 PTA-APrV

22. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 ErgThAPrV

23. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 2 ErgThAPrV

24. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 16a Absatz 6 ErgThAPrV

25. Zu Artikel 7 Nummer 4 Anlage 5 zu § 16a Absatz 2 Satz 1 ErgThAPrV

26. Zu Artikel 7 Nummer 4 Anlage 6 zu § 16a Absatz 7 ErgThAPrV

27. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 LogAPrO

28. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 2 LogAPrO

29. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 16a Absatz 5 Satz 3 LogAPrO

30. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 16a Absatz 6 LogAPrO

31. Zu Artikel 8 Nummer 4 Anlage 6 zu § 16a Absatz 2 Satz 1 LogAPrO

32. Zu Artikel 8 Nummer 4 Anlage 7 zu § 16a Absatz 7 LogAPrO

33. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 OrthoptAPrV

34. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 2 OrthoptAPrV

35. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 16a Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 OrthoptAPrV

36. Zu Artikel 9 Nummer 3 § 16a Absatz 6 OrthoptAPrV

37. Zu Artikel 9 Nummer 4 Anlage 6 zu § 16a Absatz 2 Satz 1 OrthoptAPrV

38. Zu Artikel 9 Nummer 4 Anlage 7 zu § 16a Absatz 7 OrthoptAPrV

39. Zu Artikel 10 Nummer 5 § 25a Absatz 8 MTA-APrV

40. Zu Artikel 10 Nummer 6 Anlage 8 zu § 25a Absatz 2 Satz 1 MTA-APrV

41. Zu Artikel 10 Nummer 6 Anlage 9 zu § 25a Absatz 9 MTA-APrV

42. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 DiätAss-APrV

43. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 2 DiätAss-APrV

44. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 16a Absatz 6 DiätAss-APrV

45. Zu Artikel 11 Nummer 4 Anlage 5 zu § 16a Absatz 2 Satz 1 DiätAss-APrV

46. Zu Artikel 11 Nummer 4 Anlage 6 zu § 16a Absatz 7 DiätAss-APrV

47. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 MB-APrV

48. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 2 MB-APrV

49. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 16a Absatz 6 MB-APrV

50. Zu Artikel 12 Nummer 4 Anlage 6 zu § 16a Absatz 2 Satz 1 MB-APrV

51. Zu Artikel 12 Nummer 4 Anlage 7 zu § 16a Absatz 7 MB-APrV

52. Zu Artikel 13 Nummer 4 § 21a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 PhysTh-APrV

53. Zu Artikel 13 Nummer 4 § 21a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 und Nummer 4 - neu - PhysTh-APrV

54. Zu Artikel 13 Nummer 4 § 21a Absatz 4 Satz 2 PhysTh-APrV

55. Zu Artikel 13 Nummer 4 § 21a Absatz 6 PhysTh-APrV

56. Zu Artikel 13 Nummer 5 Anlage 7 zu § 21a Absatz 2 Satz 1 PhysTh-APrV

57. Zu Artikel 13 Nummer 5 Anlage 8 zu § 21a Absatz 7 PhysTh-APrV

58. Zu Artikel 14 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 PodAPrV

59. Zu Artikel 14 Nummer 3 § 16a Absatz 4 Satz 2 PodAPrV

60. Zu Artikel 14 Nummer 3 § 16a Absatz 6 PodAPrV

61. Zu Artikel 14 Nummer 4 Anlage 6 zu § 16a Absatz 2 Satz 1 PodAPrV

62. Zu Artikel 14 Nummer 4 Anlage 7 zu § 16a Absatz 7 PodAPrV

63. Zu Artikel 15 Nummer 6 § 20a Absatz 3 Satz 3 KrPflAPrV

64. Zu Artikel 15 Nummer 6 § 20a Absatz 3 Satz 5 KrPflAPrV

65. Zu Artikel 15 Nummer 6 § 20a Absatz 3 Satz 11 und § 20b Absatz 6 KrPflAPrV

66. Zu Artikel 15 Nummer 6 § 20b Absatz 4 Satz 2 KrPflAPrV

67. Zu Artikel 15 Nummer 7 Anlage 6 zu § 20a Absatz 3 KrPflAPrV

68. Zu Artikel 15 Nummer 7 Anlage 7 zu § 20b Absatz 2 Satz 1 KrPflAPrV

69. Zu Artikel 15 Nummer 7 Anlage 8 zu § 20b Absatz 7 KrPflAPrV


 
 
 


Drucksache 479/13

... Trotz der bereits getroffenen Maßnahmen ist auch die Ostgrenze der EU nach wie vor ein Ziel des illegalen Handels, insbesondere das Baltikum. Die wichtigsten Herkunftsländer sind in diesem Fall Russland, die Ukraine und zunehmend auch Belarus. Im Falle Russlands (und auch der VAE) handelt es sich beim Großteil der beschlagnahmten Erzeugnisse um echte Ware. Das bedeutet, dass sie zwar legal hergestellt werden, jedoch in Mengen, die die Nachfrage in den Ursprungsländern bei Weitem übersteigen. Unabhängig davon, ob im Herkunftsland die fälligen Zölle entrichtet werden, werden diese Erzeugnisse dann in die EU geschmuggelt. Analysen von Frontex bestätigen, dass der Zigarettenschmuggel eines der Hauptprobleme an der Ostgrenze der EU ist, und deuten auf große geschmuggelte Mengen aus den Ländern des westlichen Balkans hin. Diesen Analysen zufolge erschwert der Zigarettenschmuggel auch in erheblichem Maße die Arbeit der Grenzbehörden an den östlichen Landgrenzen, einschließlich der Landgrenzen mit der Türkei und den Ländern des westlichen Balkans18.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU

2.1. Die Art des illegalen Handels

2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU

2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU

2.4. Illegale Herstellung in der EU

2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen

3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen

3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher

3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen

3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden

3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden

3.3.1.1. Risikomanagement

3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente

3.3.2. Andere Behörden

3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren

3.3.4. Korruption

3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern

3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus

4. Weitere Vorgehensweise

4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize

4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette

4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften

4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU

4.3.1.1. Risikomanagement

4.3.1.2. Operative Aktionen

4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung

4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden

4.3.1.5. Besondere Problembereiche

4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern

4.4. Verschärfung der Sanktionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 93/1/13

... Absatz 2 bestimmt nach dem Konzept des zweistufigen Modells die Kostenerstattungspflicht des Landes, zu dessen Bereich der örtliche Träger gehört. Die Länder kennen die regionalen Besonderheiten (zum Beispiel: Flughafen, Autobahn ins Ausland, typische Herkunftsländer) und können die Fälle besser einschätzen. Dies trägt zu einer besseren Vorhersehbarkeit der Kosten bei. Darüber hinaus wird eine einheitliche Bearbeitung für die örtlichen Träger und zuständigen Landesbehörden möglich. Dies führt zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII

§ 89h
Übergangsvorschrift

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 93 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu- und 6 - neu - SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 einleitender Satzteil und Nummern 2, 3 und 5 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 Nummer 2 und 4 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII

8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 93/13

... "d) zusätzlich bei der internationalen Adoption (§ 2a des Adoptionsvermittlungsgesetzes) nach Staatsangehörigkeit vor Ausspruch der Adoption und nach Herkunftsland,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 127/1/13

... 4. Der Bundesrat stimmt zwar mit der Kommission überein, dass eine verlässliche Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten in der gesamten Lieferkette eine wichtige Bedingung für eine wirkungsvolle Marktaufsicht und zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellt. Allerdings wird die Angabe des Herkunftslandes hierfür als nicht notwendig angesehen. Da anhand der Herstelleradresse und der Identifizierungsnummer eine eindeutige Identifizierung und Rückverfolgung möglich sein sollte, ist der Zugriff auf die verantwortlichen Wirtschaftsakteure bei einem Verstoß gegen das Produktsicherheitsgebot in ausreichendem Maße sichergestellt.



Drucksache 270/13

... - durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Auskunftsersuchen durch die Auslandsvertretung oder eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

3 Vorbemerkung

1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerführende Stelle; Bestandteile, Zweck der Datei

2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung

2.1 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

2.2 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

2.3 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

2.4 Zu § 2 Absatz 2

3. Zu § 3 - Inhalt der Datei

3.0 Allgemeiner Inhalt

3.1. Zu § 3 Absatz 1

3.1.1 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

3.1.2 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

3.1.3 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

3.2 Zu § 3 Absatz 2

3.3 Zu § 3 Absatz 3/ § 1 der VWDG-Durchführungsverordnung i.V.m. Anlage 1 Spalte A

5. Zu § 5 - Verantwortung für die Übermittlung und die Datenrichtigkeit

5.1 Zu § 5 Absatz 1

5.2 Zu § 5 Absatz 2

Zu § 5

5.3 Zu § 5 Absatz 4

8. Zu § 8 - Voraussetzungen für die Datenübermittlung

8.1 Zu § 8 Absatz 1

8.2 Zu § 8 Absatz 3 und 4

9. Zu § 9 - Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren

9.1 Zu § 9 Absatz 1

9.2 Zu § 9 Absatz 2

9.3 Zu § 9 Absatz 3

9.4 Zu § 9 Absatz 4

9.5 Zu § 9 Absatz 5

9.6 Zu § 9 Absatz 6

11. Zu § 11 Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung

11.1 Zu § 11 Absatz 3 - Datenschutzkontrolle und Sicherung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

11.1.2 Die von dem Bundesverwaltungsamt zur Sicherung gegen unberechtigten

11.2 Zu § 11 Absatz 4 - Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten und Datenschutzkontrolle

12. Zu § 12 - Auskunft an den Betroffenen

12.1 Zu § 12 Absatz 1/ § 10 der VWDG-Durchführungsverordnung

12.2 Zu § 12 Absatz 2

12.3 Zu § 12 Absatz 3

12.4 Zu § 12 Absatz 4

12.5 Zu § 12 Absatz 5

13. Zu § 13 - Berichtigung und Löschung

13.1 Zu § 13 Absatz 1

13.2 Zu § 13 Absatz 2

14. Zu § 14 - Sperrung

14.1 Zu § 14 Absatz 1

14.2 Zu § 14 Absatz 2

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2326: Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung - VWDG-DV) und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Visa-Warndateigesetz (VWDG) und zur Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 440/13

... Folglich entstehen internationale Unternehmensallianzen, beispielsweise die in New York ansässige IBM-Allianz für die 300-mm-Wafer-Technik und das Global 450 Consortium, das die Umstellung auf 450-mm-Wafer anstrebt. In Europa konzentriert sich die Entwicklung der nächsten Technologiegeneration auf führende Forschungszentren wie LETI15, Fraunhofer16, und Imec17, die eng mit Industrieunternehmen zusammenarbeiten. Auch die Forschung selbst nimmt mit dem Aufstieg Asiens zur Herkunftsort von Patentinhabern und hochqualifizierten Arbeitskräften immer globalere Züge an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 182/13

... 1. die betreffenden Personen von der Bundesagentur für Arbeit auf Grund einer Absprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren, die Auswahl und die Vermittlung vermittelt worden sind oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 2/13 (Beschluss)

... Die Einfuhr von Lebensmitteln in die EU wird durch nationale und EU-Vorschriften geregelt. Amtliche Kontrollen der Waren werden im Wesentlichen infolge von Sonderregelungen, etwa Schutzmaßnahmen und Sondervorschriften, und Regelungen über verstärkte amtliche Kontrollen der EU oder risikoorientierten Kontrollplänen durchgeführt. Zudem führen Schnellwarnungen oder der Verdacht einer bestehenden Gefahr für die Gesundheit zu verstärkten Warenuntersuchungen in der EU. Die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln tierischen Ursprungs umfasst regelhaft alle Sendungen. Für bestimmte Warengruppen nicht tierischen Ursprungs bestehen aufgrund bekannter oder neu auftretender Risiken Vorschriften über verstärkte amtliche Kontroll- und Untersuchungspflichten am Ort der Einfuhr, die auf EU-Ebene regelmäßig aktualisiert werden. Weiterhin existieren Sonderregelungen über die Einfuhr von Waren aus Drittländern, die infolge von Untersuchungsergebnissen oder Geschehen, die mit dem Risiko der Gesundheitsgefährdung verbunden sind, erlassen werden. Laboruntersuchungen von Lebensmitteln finden im Zuge der Einfuhr risikoorientiert statt. Die Vorlage begleitender Analyseberichte des Herkunftslandes bei der Einfuhr ist für bestimmte Waren im Rahmen von Sonderregelungen vorgeschrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erlass einer Rechtsnorm durch die Europäische Kommission über begleitende Analyseberichte akkreditierter Laboratorien bei Lebensmittelimporten


 
 
 


Drucksache 183/13

... Nach dem Schengener Grenzkodex muss der Grenzbeamte prüfen, ob der Drittstaatsangehörige sämtliche EU-Einreisebedingungen für jede geplante Einreise erfüllt (Zweck des Aufenthalts in der EU, Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten und Absicht zur Rückkehr in das Herkunftsland). Dies geschieht durch Befragung des Reisenden und Prüfung der erforderlichen Unterlagen, etwa der Buchungsbestätigung einer Unterkunft oder eines Flug- oder Bahntickets oder einer Schiffspassage für die Rückreise. Der Grenzbeamte muss auch die zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum kontrollieren, was derzeit durch Begutachtung der Stempelvermerke im Reisedokument geschieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstiges

Beteiligung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des RTP

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung

Artikel 4
Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten

Artikel 5
Antragstellung

Artikel 6
Antragsformular

Artikel 7
Reisedokument

Artikel 8
Biometrische Daten

Artikel 9
Belege

Artikel 10
Gebühr

Kapitel III
Prüfung und Bescheidung des Antrags

Artikel 11
Zulässigkeit

Artikel 12
Prüfung des Antrags

Artikel 13
Entscheidung über den Antrag

Kapitel IV
Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 14
Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Artikel 15
Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 16
Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Kapitel V
Verwaltung und Organisation

Artikel 17
Verwaltung

Artikel 18
Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken

Artikel 19
Verhalten des Personals

Artikel 20
Information der Öffentlichkeit

Kapitel VI
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems

Artikel 22
Datenkategorien

Artikel 23
Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand

Artikel 24
Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag

Artikel 25
Eingabe von Daten nach Antragstellung

Artikel 26
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags

Artikel 27
Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP

Artikel 28
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 29
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 30
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Kapitel VII
Datenabfrage

Artikel 31
Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender

Artikel 32
Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken

Artikel 33
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Kapitel VIII
Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token

Artikel 34
Speicherfrist

Artikel 35
Änderung der Daten und vorzeitige Löschung

Artikel 36
Verloren gegangene oder gestohlene Token

Kapitel IX
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 37
Durchführungsmaßnahmen der Kommission

Artikel 38
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 39
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 40
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 41
Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien

Artikel 42
Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen

Artikel 43
Datensicherheit

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 46
Eigenkontrolle

Artikel 47
Sanktionen

Kapitel X
Rechte der betroffenen Person und Kontrolle

Artikel 48
Recht auf Information

Artikel 49
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 50
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 51
Rechtsbehelfe

Artikel 52
Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde

Artikel 53
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 54
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 55
Beginn der Übermittlung

Artikel 56
Aufnahme des Betriebs

Artikel 57
Ausschuss

Artikel 58
Änderung der Anhänge

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Mitteilung

Artikel 61
Beratergruppe

Artikel 62
Schulung

Artikel 63
Monitoring und Evaluierung

Artikel 64
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Einheitliches Antragsformular40

Anhang II
nicht erschöpfende Liste von belegen

1. Belege über den Zweck der Reisen

2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt

3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers

Anhang III
Antragsgebühr

Anhang IV
Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41

Anhang V
Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende


 
 
 


Drucksache 38/13

... (5) Die EU-Inspektoren haben außerhalb des Hoheitsgebiets ihres Herkunftsmitgliedstaats und außerhalb der EU-Gewässer unter der Hoheit und Gerichtsbarkeit ihres Herkunftsmitgliedstaats keine Polizei- und Durchsetzungsbefugnisse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 38/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 13
Neue Technologien

Artikel 51a
Durchführungsbestimmungen

Artikel 61
Wiegen von Fischereierzeugnissen nach der Beförderung vom Anlandeplatz

Artikel 65
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 79
EU-Inspektoren

Kapitel IV
Befristete Maßnahmen

Artikel 108
Befristete Maßnahmen

Artikel 111a
Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der Datenvorschriften

Artikel 116a
Durchführungsbestimmungen für Websites und Webdienste

Artikel 119
Ausschussverfahren

Artikel 119a
Befugnisübertragung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 59/13

... Die damit einhergehenden Unterschiede in Bezug auf den Schutz vor unlauteren Handelspraktiken können Unternehmen davon abhalten, außerhalb ihres Herkunftsmitgliedstaates tätig zu werden. Erschwerend hinzu kommt, dass die nationalen Rechtsrahmen häufigen Veränderungen unterworfen sind, was als Indiz dafür zu werten ist, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken nicht immer erfolgreich sind und dass sie der Herausbildung neuer unlauterer Praktiken Rechnung tragen müssen. Entsprechend machen Unternehmen, die von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind, geltend, dass es schwierig und kostspielig ist, sich über ihre Rechte in den einzelnen Mitgliedstaaten kundig zu machen. Insbesondere gilt dies für KMU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/13




Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken

2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken

2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken

2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene

Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken

Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken

Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene

4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene

4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

5. Arten unlauterer Handelspraktiken

5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen

5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags

5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen

5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos

5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen

5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung

5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen

5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken

6. Allgemeine Bemerkungen

7. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 603/1/13

... 8. Der Bundesrat ist äußerst besorgt über die häufig noch immer schwierigen Lebensbedingungen zahlreicher Roma, insbesondere in den mittelosteuropäischen Herkunftsländern. Der Bundesrat appelliert an die Institutionen der EU, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten konsequent und mit Nachdruck gegen Ausgrenzungen und Diskriminierungen von Roma in den Mitgliedstaaten vorzugehen und die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung solcher Ausgrenzungen und Diskriminierungen anzuhalten. Dazu gehört es auch, dass sich die Bundesregierung und die Kommission dafür einsetzen, dass die für die Herkunftsstaaten zur Verfügung stehenden erheblichen Fördermittel des Europäischen Sozialfonds zielgerichtet und effektiv zur Verbesserung der Lebenssituation in diesen Ländern eingesetzt werden.



Drucksache 2/13

... Die Einfuhr von Lebensmitteln in die EU wird durch nationale und EU-Vorschriften geregelt. Amtliche Kontrollen der Waren werden im Wesentlichen infolge von Sonderregelungen, etwa Schutzmaßnahmen und Sondervorschriften, und Regelungen über verstärkte amtliche Kontrollen der EU oder risikoorientierten Kontrollplänen durchgeführt. Zudem führen Schnellwarnungen oder der Verdacht einer bestehenden Gefahr für die Gesundheit zu verstärkten Warenuntersuchungen in der EU. Die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln tierischen Ursprungs umfasst regelhaft alle Sendungen. Für bestimmte Warengruppen nicht tierischen Ursprungs bestehen aufgrund bekannter oder neu auftretender Risiken Vorschriften über verstärkte amtliche Kontroll- und Untersuchungspflichten am Ort der Einfuhr, die auf EU-Ebene regelmäßig aktualisiert werden. Weiterhin existieren Sonderregelungen über die Einfuhr von Waren aus Drittländern, die infolge von Untersuchungsergebnissen oder Geschehen, die mit dem Risiko der Gesundheitsgefährdung verbunden sind, erlassen werden. Laboruntersuchungen von Lebensmitteln finden im Zuge der Einfuhr risikoorientiert statt. Die Vorlage begleitender Analyseberichte des Herkunftslandes bei der Einfuhr ist für bestimmte Waren im Rahmen von Sonderregelungen vorgeschrieben.



Drucksache 443/1/13

... Um zu vermeiden, dass im Falle eines zweifelhaften PCR-Ergebnisses im Rahmen der Untersuchungen nach § 3 eine doppelte Untersuchung in den jeweiligen Herkunftsbeständen der Rinder stattfindet (in Abhängigkeit vom Ergebnis der Erstuntersuchung im Bestand greifen die §§ 4 bzw. 4a), bedarf es keiner Nennung des § 3 in den Aufhebungsvorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/1/13




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2a Tuberkulose-Verordnung

2. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 9 Absatz 3 Nummer 2 Tuberkulose-Verordnung

3. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - und 7a - neu - §§ 12 und 13 - neu -, § 18 Tuberkulose-Verordnung

§ 12

§ 13

§ 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 603/13 (Beschluss)

... 4. Er ist äußerst besorgt über die häufig noch immer schwierigen Lebensbedingungen zahlreicher Roma, insbesondere in den mittelosteuropäischen Herkunftsländern. Der Bundesrat appelliert an die Institutionen der EU, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten konsequent und mit Nachdruck gegen Ausgrenzungen und Diskriminierungen von Roma in den Mitgliedstaaten vorzugehen und die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung solcher Ausgrenzungen und Diskriminierungen anzuhalten. Dazu gehört es auch, dass sich die Bundesregierung und die Kommission dafür einsetzen, dass die für die Herkunftsstaaten zur Verfügung stehenden erheblichen Fördermittel des Europäischen Sozialfonds zielgerichtet und effektiv zur Verbesserung der Lebenssituation in diesen Ländern eingesetzt werden.



Drucksache 182/1/13

... Grundsätzlich muss es bei Deutsch als Muttersprache bleiben. Die vorgesehene Erweiterung muss daher auf Fälle beschränkt bleiben, in denen in der Gastfamilie wenn auch nicht muttersprachlich, so doch vorrangig Deutsch als Sprache gesprochen wird, und keine Übereinstimmung der Herkunft zwischen Aupair und Gastfamilie besteht.

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Drucksache 182/1/13




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

§ 15a
Saisonbeschäftigungen

§ 15b
Schaustellergehilfen

§ 15c
Haushaltshilfen

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV

9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV

11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV


 
 
 


Drucksache 373/1/13

... Absatz 2 bestimmt nach dem Konzept des zweistufigen Modells die Kostenerstattungspflicht des Landes, zu dessen Bereich der örtliche Träger gehört. Die Länder kennen die regionalen Besonderheiten (zum Beispiel Flughafen, Autobahn ins Ausland, typische Herkunftsländer) und können die Fälle besser einschätzen. Dies trägt zu einer besseren Vorhersehbarkeit der Kosten bei. Darüber hinaus wird eine einheitliche Bearbeitung für die örtlichen Träger und zuständigen Landesbehörden möglich. Dies führt zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/1/13




1. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 8

§ 89d
Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise

§ 89h
Übergangsvorschrift

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 191/13

... Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten und zur Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (



Drucksache 791/13 (Beschluss)

... 5. Wie bereits in der Stellungnahme des Bundesrates zur sozialen Dimension (BR-Drucksache 721/13(B)) sowie in der Stellungnahme des Bundesrates zum Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten (BR-Drucksache 603/13(B)) erwähnt, sollte die Kommission den Aufbau der Strukturen in den Mitgliedstaaten mit besonderen sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen noch stärker begleiten, damit die vorhandenen Fördermittel zur Unterstützung der ärmeren und in sozialer Not lebenden Menschen in ihren Herkunftsländern sinnvoll eingesetzt werden.



Drucksache 489/13

... "Dies gilt auch dann, wenn kein Herkunftsnachweis erstellt worden ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/13




‚Artikel 4 Änderung der Personenstandsverordnung

§ 34
Kostenübernahme


 
 
 


Drucksache 321/13 (Beschluss)

... 6. Er bevorzugt einen einheitlichen Rechtsrahmen für lineare und nichtlineare audiovisuelle Angebote, um die in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) verankerten Werte auch in einer konvergenten Medienwelt abzusichern und zugleich der doppelten Rolle der Medien als Kultur- und Wirtschaftsgut gerecht zu werden. Der Bundesrat sieht in der Einführung gemeinsamer Regeln für alle Inhalte unabhängig von der technischen Verbreitung eine Stärkung des Binnenmarktes und keine Notwendigkeit, vom Herkunftslandprinzip abzuweichen. Der Bundesrat strebt den Erhalt der hohen Standards beim Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz an, wie er heute im Bereich der linearen Medien eine Selbstverständlichkeit ist.



Drucksache 321/13

... Das Hauptargument für die Regulierung audiovisueller Mediendienste auf EU-Ebene ist der Binnenmarkt, wobei das Herkunftslandprinzip im Mittelpunkt steht. Dieser "europäische

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 660/13

... Durch die Erweiterung der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auch auf die Änderungen von Produktspezifikationen bereits eingetragener Herkunftsbezeichnungen entsteht ein derzeit auf 1 Stelle des mittleren Dienstes geschätzter Mehraufwand (entspricht 43.840. €/Jahr). Der Mehraufwand an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 10 ausgeglichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

§ 19
Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A.,Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsschaumwein außerhalb des bestimmten Anbaugebiets (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes).

§ 20
Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Weingesetzes)

§ 40
Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

Artikel 2
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

§ 23
Begleitpapier, Ermächtigungen (zu § 30 Satz 1 Nr. 2 i. V.m.

§ 41
Übergangsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts

Artikel 4
Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Verordnungsgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

4. Weitere Kosten

VI. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2453: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 94/13

... Für Geschäftsleiter von Tochtergesellschaften der Gruppe mit Sitz in einem Drittstaat gelten die Pflichten gemäß Absatz 3b Satz 2 nur insoweit, als diesen Pflichten geltendes Recht im Herkunftsstaat der Tochtergesellschaft nicht entgegensteht; auf § 25a Absatz 3 Satz 3 wird verwiesen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 141/13

... Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass das Einkommen von Frauen insgesamt durchschnittlich mehr als 40 % unter dem Einkommen von Männern liegt29. Da die geschlechtsspezifische Ungleichheit das ganze Leben hindurch erhalten bleibt und sich deren negative Auswirkungen im Lauf der Zeit summieren, führt dies unter anderem zu einem geringeren BIP, niedrigeren Sozialbeiträgen und einer höheren Armutsquote älterer Frauen (18 % der Frauen im Alter von 65 Jahren und darüber sind armutsgefährdet, gegenüber 13 % bei den Männern). Die Herkunft aus einer benachteiligten Familie oder die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit verstärken diese geschlechtsspezifische Ungleichheit noch weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 443/13

... "(2) Die für den Herkunftsbestand zuständige Behörde untersucht unverzüglich im Falle der Mitteilung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 443/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

§ 2a
Die zuständige Behörde führt bei über 24 Monate alten weiblichen Rindern bis zum 31. Dezember 2013 eine Stichprobenuntersuchung mittels Simultantest auf Tuberkulose durch, so dass Tuberkulose mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer Prävalenzschwelle von 0,1 vom Hundert festgestellt werden kann.

§ 4a
Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe a oder der Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG, das Ergebnis der erneuten Tuberkulinprobe nach § 4 Satz 1 Buchstabe b zweifelhaft im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe b oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe b des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG oder das Ergebnis des Interferon-Gamma-Freisetzungstests positiv, so sind

§ 18a

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Bedeutung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Bekämpfung der Tuberkulose

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 433/13

... Angesichts dieser Ausgangslage sind belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse und statistische Daten zum Verlauf von Migrations- und Arbeitsmarktintegrationsprozessen von entscheidender Bedeutung, um die Chancen und Herausforderungen von Zuwanderung angemessen und differenziert analysieren und daraus gegebenenfalls Schlüsse für künftige politische Entscheidungen ableiten zu können. Um die genannten Migrations- und Integrationsprozesse detailliert analysieren zu können, ist die Bundesregierung insbesondere auf Daten angewiesen, die den Verlauf von Wanderungsprozessen von der Bildungs- und Erwerbsbiografie im Herkunftsland, über die Einreise bis zur Arbeitsmarktintegration in Deutschland erfassen. Mit den Erhebungsmerkmalen "Angemessenheit der erworbenen Qualifikationen für die gegenwärtig ausgeübte Tätigkeit", "Gründe, die gegenenenfalls das Finden einer qualifikationsadäquaten Tätigkeit behinderten", "Selbsteinschätzung der Deutschkenntnisse", "Teilnahme an Deutschkursen" und "Suchmethode, die zum Finden der gegenwärtigen Tätigkeit geführt hat", werden zudem Ergebnisse der Arbeitsmarktintegrationspolitik messbar gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck, Art und Umfang der Erhebung

§ 2
Erhebungseinheiten

§ 3
Erhebungsmerkmale

§ 4
Auskunftserteilung

§ 5
Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005

§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt der Regelung

II. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

III. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2565: Entwurf einer Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 182/13 (Beschluss)

... Grundsätzlich muss es bei Deutsch als Muttersprache bleiben. Die vorgesehene Erweiterung muss daher auf Fälle beschränkt bleiben, in denen in der Gastfamilie wenn auch nicht muttersprachlich, so doch vorrangig Deutsch als Sprache gesprochen wird, und keine Übereinstimmung der Herkunft zwischen Aupair und Gastfamilie besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts

1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

§ 15a
Saisonbeschäftigungen

§ 15b
Schaustellergehilfen

§ 15c
Haushaltshilfen

5. Zu Artikel 1 § 26 BeschV

6. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

7. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV


 
 
 


Drucksache 158/13

... 3. der Beruf des Notfallsanitäters eine oder mehrere reglementierte Tätigkeiten umfasst, die im Herkunftsstaat der antragstellenden Person nicht Bestandteil des Berufs sind, der dem des Notfallsanitäters entspricht, und wenn dieser Unterschied in einer besonderen Ausbildung besteht, die nach diesem Gesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gefordert wird und sich auf Themenbereiche bezieht, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die von dem Ausbildungsnachweis abgedeckt werden, den die antragstellende Person vorlegt, oder

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Drucksache 158/13




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters* (Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 149/1/13

... Nach Auffassung des Bundesrates ist hierbei die HIT-Datenbank (HIT = Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) besonders geeignet, da der Umgang mit dieser Tierhaltern, Tierärzten und Veterinärverwaltung bereits bekannt ist und sie sich in der Praxis bewährt hat. Weiterhin sind in ihr alle relevanten Nutztierarten (außer Geflügel) bereits erfasst. In der Datenbank wurden in den letzten Jahren bereits Pferdehaltungen und Aquakulturen (Fische) ergänzt. Die technischen Voraussetzungen für die Erfassung von Geflügelhaltungen liegen ebenfalls bereits vor, so dass keine zusätzlichen Kosten für Neu- oder Umprogrammierungen zur Erfassung von Geflügelhaltern entstehen dürften. Der Bund ist bereits jetzt Partner in der Bund-Länder-Vereinbarung über die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung einer Datenbank mit Sitz in München.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , Doppelbuchstabe cc - neu - 56a Absatz 1 Nummer 4a - neu - , Buchstabe b Doppelbuchstabe aa 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 58 Absatz 3

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -, Satz 2, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 4, Absatz 4a - neu -, Absatz 6 Satz 4 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d

§ 58d
Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

Zu § 58d

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b

18. Zu Artikel 1

21. Zu Artikel 1 § 58d Absatz 4


 
 
 


Drucksache 376/13

... (1g) Für die Anwendung der Abschnitte 1 bis 3 und 5 zählt ein EU-Investmentfonds der Vertragsform, der von einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder einer inländischen Zweigniederlassung einer EU-Verwaltungsgesellschaft im Sinne des § 1 Absatz 17 des Kapitalanlagegesetzbuchs verwaltet wird, zu den ausländischen Investmentfonds. Ist nach dem Recht des Herkunftsstaates eines Investmentfonds nach Satz 1 auf Grund des Sitzes der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Inland oder der inländischen Zweigniederlassung der EU-Verwaltungsgesellschaft die Bundesrepublik Deutschland dazu berufen, die Besteuerung des Investmentfonds umfassend zu regeln, so gilt dieser Investmentfonds für die Anwendung dieses Gesetzes abweichend von Satz 1 als inländischer Investmentfonds. Anteile an einem Investmentfonds nach Satz 2 gelten als Anteile an einem inländischen Investmentfonds. Anteile an einem Investmentfonds nach Satz 1 zählen zu den ausländischen Anteilen.

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Drucksache 376/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

§ 10
Dach-Investmentfonds.

§ 11
Steuerbefreiung und Außenprüfung.

§ 15
Inländische Spezial-Investmentfonds.

§ 15a
Offene Investmentkommanditgesellschaft

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften für inländische und ausländische Investitionsgesellschaften.

§ 18
Personen-Investitionsgesellschaften

§ 19
Kapital-Investitionsgesellschaften

§ 20
Umwandlung einer Investitionsgesellschaft in einen Investmentfonds

Abschnitt 5
Anwendungs- und Übergangsvorschriften.

§ 22
Anwendungsvorschriften zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 7
Aufhebung des Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 13
Änderung der Abgabenordnung

§ 117c
Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

§ 150

Artikel 14
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 3a
Ausnahme von der Besteuerung

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 444/13

... 1. die erworbenen Prüfungszeugnisse und Befähigungsnachweise im Herkunftsland zur Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit zur Durchführung von amtlichen Kontrollen nach § 1 Absatz 2 oder zur amtlichen Probenahme nach § 4 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung berechtigen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Anforderungen an die Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 2
Nachweis der Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 3
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 4
Lebensmittelkontrollassistenten, Anforderungen an die Befähigung

§ 5
Nachweis der Befähigung für Lebensmittelkontrollassistenten

§ 6
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

§ 7
Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen

§ 8
Fortbildung der Lebensmittelkontrollpersonen und Lebensmittelkontrollassistenten

§ 9
Fortbildung der in amtlichen Prüflaboratorien tätigen Personen

§ 10
Ausnahmen für die Bundeswehr

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Nummer 3) Tätigkeitsbeschreibung der Lebensmittelkontrollpersonen

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung für Lebensmittelkontrollpersonen

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 3
(zu § 3 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

1. Zweck der Prüfung

2. Durchführung der Prüfung

3. Prüfungsausschuss

4. Antrag auf Zulassung zur Prüfung

5. Entscheidung über die Zulassung

6. Durchführung der Prüfung

7. Schriftliche Prüfung

8. Praktische Prüfung

9. Mündliche Prüfung

10. Rücktritt, Nichtteilnahme

11. Bewertungsschlüssel

12. Feststellung des Prüfungsergebnisses

13. Prüfungszeugnis, Befähigungsnachweis

14. Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung

15. Rücknahme der Prüfungsentscheidung

Anlage 4
(zu § 4 Absatz 1) Tätigkeitsbeschreibung für Lebensmittelkontrollassistenten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 6
(zu § 6 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

1. Qualifikationsanforderungen an Lebensmittelkontrollpersonen

2. Einbeziehung der Tabakkontrolleure

3. Vollständige Regelung der fachlichen Zusatzausbildung einschließlich Prüfung

4. Lebensmittelkontrollassistenten als neue Gruppe des Kontrollpersonals

5. Einbeziehung des Laborpersonals in die Fortbildungspflicht

6. Verhältnis zum Landesbeamtenrecht

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Nachhaltigkeit

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2095: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittel- und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Darstellung des Erfüllungsaufwands:

2. Bewertung:


 
 
 


Drucksache 603/13

... "Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Maßnahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Beschäftigung

Zugang zur Gesundheitsfürsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch

Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Maßnahmen

Überwachung und Bewertung

Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Länderübergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 321/1/13

... 6. Der Bundesrat bevorzugt einen einheitlichen Rechtsrahmen für lineare und nichtlineare audiovisuelle Angebote, um die in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) verankerten Werte auch in einer konvergenten Medienwelt abzusichern und zugleich der doppelten Rolle der Medien als Kultur- und Wirtschaftsgut gerecht zu werden. Der Bundesrat sieht in der Einführung gemeinsamer Regeln für alle Inhalte unabhängig von der technischen Verbreitung eine Stärkung des Binnenmarktes und keine Notwendigkeit, vom Herkunftslandprinzip abzuweichen. Der Bundesrat strebt den Erhalt der hohen Standards beim Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz an, wie er heute im Bereich der linearen Medien eine Selbstverständlichkeit ist.



Drucksache 721/13

... Die grenzüberschreitende Mobilität innerhalb der Europäischen Union ist jedoch nach wie vor wenig ausgeprägt. Nur 2,6 % der EU-Bürgerinnen und Bürger leben in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsland. Im Euro-Währungsgebiet sind es weniger als 4 % der Personen im erwerbsfähigen Alter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/13




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU

2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020

2.2 Die soziale Dimension der WWU

3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung

3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer

3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen

3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester

4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität

4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente

4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung

5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs

5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren

5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters

6. Fazit

Anhang Indikative
Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)


 
 
 


Drucksache 214/13 (Beschluss)

... erwogen werden. Vor allem aber ist unklar, wie der Vater, der zwar um die Schwangerschaft, aber nichts über den Verbleib des Kindes weiß, dieses überhaupt finden und so seine Vaterrechte sicherstellen soll. Der Gesetzentwurf sieht keine Auskunftsrechte des Vaters gegenüber den an der vertraulichen Geburt beteiligten Behörden und Einrichtungen und kein Einsichtsrecht des Vaters in den Herkunftsnachweis vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 2, 3 und 5:

Zu Ziffer 6:

7. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 21 Absatz 2a Satz 2 PStG

8. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1674a Satz 2 BGB

9. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB

10. Zu Artikel 7 Nummer 1 und 3 § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 SchKG

11. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 25 Absatz 4 SchKG

12. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6 Satz 1 SchKG

13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6a - neu - SchKG und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 57 Absatz 1 Nummer 5 PStV

14. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 34 SchKG

15. Zu Artikel 8 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 127/13 (Beschluss)

... 4. Er stimmt zwar mit der Kommission überein, dass eine verlässliche Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten in der gesamten Lieferkette eine wichtige Bedingung für eine wirkungsvolle Marktaufsicht und zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellt. Allerdings wird die Angabe des Herkunftslandes hierfür als nicht notwendig angesehen. Da anhand der Herstelleradresse und der Identifizierungsnummer eine eindeutige Identifizierung und Rückverfolgung möglich sein sollte, ist der Zugriff auf die verantwortlichen Wirtschaftsakteure bei einem Verstoß gegen das Produktsicherheitsgebot in ausreichendem Maße sichergestellt.



Drucksache 114/13

... es (AGG) (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 AGG). Danach sind Benachteiligungen von Beschäftigten in Beschäftigung und Beruf (§ 2 Absatz 1 AGG) aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten (§ 7 AGG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 189 Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung) Empfehlung 201 Empfehlung betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 201 vom 16. Juni 2011 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Absatz 22

Zu Absatz 24


 
 
 


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