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196 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hochqualifizierte"


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Drucksache 83/20

... Dies erfordert eine innovative, leistungs- und wettbewerbsfähige Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland und der EU mit entsprechend hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.



Drucksache 7/19 (Beschluss)

... Nach Artikel 5 der Hochqualifizierten-Richtlinie (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzesentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 § 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 § 18 Absatz 3 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - § 104 Absatz 16 - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16f Absatz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - § 71 Absatz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18b Absatz 2 AufenthG

27. Artikel 1 Nummer 12 § 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 § 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 § 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d § 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e § 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 81a AufenthG

§ 81a
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

35. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 14a Absatz 3 BQFG

36. Zu Artikel 30 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

37. Zu Artikel 30 Nummer 6 § 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV

§ 6
Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung

38. Zu Artikel 30 Nummer 21 § 26 BeschV

39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz

Artikel 30a
Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz

40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 428/19 (Beschluss)

... Dies ist für die hochqualifizierten Notfallsanitäter weder sachgerecht noch zumutbar. Notfallsanitäter genießen eine dreijährige qualitativ hochwertige Ausbildung, die sie speziell auf ihre Aufgaben in medizinischen Notfallsituationen vorbereitet. Sie den unkundig praktizierenden Laien gleichzustellen, vor denen das Heilpraktikergesetz nach seiner historischen Zielsetzung schützen will, lässt jede fachgerechte Einordnung und Wertschätzung dieses hochqualifizierten Gesundheitsfachberufes vermissen.



Drucksache 428/19

... Dies ist für die hochqualifizierten Notfallsanitäter weder sachgerecht noch zumutbar. Notfallsanitäter genießen eine dreijährige qualitativ hochwertige Ausbildung, die sie speziell auf ihre Aufgaben in medizinischen Notfallsituationen vorbereitet.



Drucksache 20/18

... Die digitale Revolution wird die Art und Weise, wie die Europäerinnen und Europäer leben, arbeiten und lernen, auch in Zukunft dramatisch verändern. Daraus ergeben sich zwar enorme Chancen, aber auch erhebliche Risiken, wenn die digitale Kompetenzen nicht weiterentwickelt werden. Als Teil der Agenda für Kompetenzen werden die Mitgliedstaaten im Rahmen der Initiative Weiterbildungspfade dazu angehalten, ein kohärentes Konzept zu erarbeiten, um die digitalen Kompetenzen (sowie die Kompetenzen Rechnen, Lesen und Schreiben) der vielen Millionen Erwachsenen mit geringen Qualifikationen oder niedrigem Bildungsniveau - also der Bevölkerungsgruppe mit dem dringendsten Aufholbedarf - zu verbessern. Darüber hinaus erfordern schätzungsweise 90 % der Arbeitsplätze von heute ein gewisses Maß an digitalen Fertigkeiten21; gelingt es nicht, den Europäerinnen und Europäern aller Altersstufen digitale Kompetenzen zu vermitteln, besteht ernste Gefahr, dass Europa seinen größten Wettbewerbsvorteil - hochqualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte - verliert.



Drucksache 407/1/17

... Das Muster der "Blauen Karte EU", welche mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) eingeführt wurde, ist bislang nicht in Anlage D 14 zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/1/17




Zu Artikel 1 Nummer 2

'Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung


 
 
 


Drucksache 429/17

... In diesem Zusammenhang spielt die Hochschulbildung eine einzigartige Rolle. Die Nachfrage nach hochqualifizierten, sozial engagierten Menschen steigt und ist gleichzeitig im Wandel begriffen. Man geht davon aus, dass bis 2025 voraussichtlich für die Hälfte aller Arbeitsplätze ein tertiärer Bildungsabschluss erforderlich sein wird. Und bereits heute gibt es einen Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften. Durch die Digitalisierung werden Arbeitsplätze flexibler und komplexer. Mehr denn je müssen die Menschen in der Lage sein, unternehmerisch zu handeln, komplexe Informationen zu verarbeiten, selbstständig und kreativ zu denken, Ressourcen (auch digitale) intelligent zu nutzen, effizient zu kommunizieren und resilient zu sein. Europa braucht auch mehr Spitzenkräfte, die hochmoderne Technologien entwickeln und Lösungen erarbeiten können, von denen unser künftiger Wohlstand abhängt. Gleichzeitig ist angesichts der zunehmenden Polarisierung unserer Gesellschaften und dem wachsenden Misstrauen in die demokratischen Einrichtungen jedermann aufgerufen - auch das Hochschulpersonal und die Studierenden - sich aktiver in die sie umgebenden Gemeinschaften einzubringen und soziale Inklusion und Mobilität voranzubringen.



Drucksache 90/17

... Mit dieser Mitteilung soll in erster Linie sichergestellt werden, dass die energetische Verwertung von Abfall in der EU die Ziele des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft fördert und sich streng an den Grundsätzen der EU-Abfallhierarchie orientiert. Außerdem wird geprüft, inwieweit Verfahren der energetischen Verwertung von Abfällen so optimiert werden können, dass sie zu den Zielen der Strategie für die Energieunion5 und des Übereinkommens von Paris6 beitragen. Gleichzeitig soll mit dem hier präsentierten Konzept für Energie aus Abfall, indem auf eine nachweislich energieeffiziente Technologie aufmerksam gemacht wird, ein Anreiz für Innovationen geboten und die Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze gefördert werden.



Drucksache 315/16

... - Die Arbeitnehmer in der EU werden immer älter und ihre Zahl sinkt, wodurch in einigen Fällen ein Fachkräftemangel entsteht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die Erwerbsquote und die Produktivität erhöht werden. 60 % der Hochschulabsolventen sind Frauen, ihre Beschäftigungsquote liegt jedoch nach wie vor unter der von Männern, und Männer und Frauen arbeiten tendenziell in unterschiedlichen Branchen. Inklusive Arbeitsmärkte sollten die Kompetenzen und das Talent aller - d.h. auch von Menschen mit geringen Kompetenzen oder Angehörigen benachteiligter Gruppen - nutzen. Im globalen Wettstreit um die klügsten Köpfe müssen wir zum einen unsere Fachkräfte unterstützen und die Abwanderung Hochqualifizierter senken und zum anderen die Mobilität der EU-Bürger fördern, Fachkräfte aus dem Rest der Welt anwerben und die Kompetenzen von Migranten besser nutzen. - Qualität und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung - einschließlich der Unterrichtsstandards - gehen weit auseinander. Dadurch spitzen sich die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was Wirtschaftsleistung und soziale Bedingungen angeht, noch stärker zu. Eine starke Bildungs- und Kompetenzpolitik dagegen ist wichtig, um Innovation anzuregen, und könnte die Annäherung an die leistungsstärksten Länder fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 333/16

... Die Gründung von Finance Watch wurde durch die Unionszuschüsse und durch Finanzbeiträge in Höhe von 3,04 Mio. EUR im Zeitraum 2012-2014 ermöglicht. Die Bewertung ergab, dass die Organisation, das Personal und die Tätigkeiten von Finance Watch sehr relevant sind, um die Ziele des Pilotprojekts und der vorbereitenden Maßnahme zu erreichen. Finance Watch konzentrierte sich klar auf die Finanzreformagenda nach der Krise und deckte einen signifikanten Teil der politischen Agenda der Union zwischen 2012 und 2014 ab. Die während dieses Zeitraums in Form von Forschungsberichten, Positionspapieren, Reaktionen auf Konsultationen und Pressemitteilungen zur Verfügung gestellte Expertise wurde in der Regel positiv aufgenommen. Was die Kommunikation angeht, so hat Finance Watch eine spezielle Website eingerichtet, eine relativ starke Medienpräsenz erreicht und seit 2012 jedes Jahr zwei Konferenzen auf hoher Ebene organisiert. Bei der Steigerung der Kapazitäten der Endnutzer und der für die Gestaltung der Unionspolitik im Finanzsektor relevanten Verbraucher hat die Organisation hingegen weniger wirksam agiert, was auf ihre heterogene Mitgliedschaft zurückzuführen sein könnte (geringe Hebelwirkung außerhalb Brüssels). Das Jahresbudget von Finance Watch belief sich auf durchschnittlich 1,8 Mio. EUR, wovon fast zwei Drittel für die Einstellung von hochqualifiziertem Personal (14 Mitarbeiter) verwendet wurden, das die Aktivitäten der Organisation durchführt. Die Kosten je Output der Organisation (Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Sitzungen, Kommunikation) wurden im Zeitraum 2012 und 2014 als konstant bewertet.



Drucksache 399/16

... Eine Beschäftigung in Teilzeit ermöglicht Betroffenen, die familiäre Betreuungsaufgaben übernehmen, eine flexible Aufteilung von beruflicher Tätigkeit und familiärer Verantwortung. Vielfach erlaubt die Teilzeitbeschäftigung überhaupt erst die Aufnahme einer Berufstätigkeit. Die Möglichkeit zur Berufsausübung in Teilzeit wirkt sich positiv auf die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen aus und erschließt zugleich neue Potentiale für den Arbeitsmarkt. So wird auch in der Rechtsanwaltschaft zunehmend erkannt, dass Teilzeitbeschäftigungsmodelle geeignet sind, hochqualifizierte Juristinnen und Juristen als Arbeitskräfte zu gewinnen und - etwa nach der Familiengründung - auch zurückzugewinnen.



Drucksache 399/16 (Beschluss)

... Eine Beschäftigung in Teilzeit ermöglicht Betroffenen, die familiäre Betreuungsaufgaben übernehmen, eine flexible Aufteilung von beruflicher Tätigkeit und familiärer Verantwortung. Vielfach erlaubt die Teilzeitbeschäftigung überhaupt erst die Aufnahme einer Berufstätigkeit. Die Möglichkeit zur Berufsausübung in Teilzeit wirkt sich positiv auf die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen aus und erschließt zugleich neue Potentiale für den Arbeitsmarkt. So wird auch in der Rechtsanwaltschaft zunehmend erkannt, dass Teilzeitbeschäftigungsmodelle geeignet sind, hochqualifizierte Juristinnen und Juristen als Arbeitskräfte zu gewinnen und - etwa nach der Familiengründung - auch zurückzugewinnen.



Drucksache 142/16

... Diese Umstände kommen zu einer Reihe weiterer langfristiger Herausforderungen erschwerend hinzu und erfordern eine energische Reaktion auf europäischer Ebene, um die Stahlbranche bei ihren Bemühungen um Anpassung, Innovation und die Nutzung des Potenzials, das sie in Bezug auf Qualität, modernste Technologie und hochqualifizierte Arbeitskräfte hat, zu unterstützen. Dies erfordert umfassende Anstrengungen der Industrie, der Mitgliedstaaten und der EU-Organe.



Drucksache 65/1/16

... Im Zuge des technologischen und qualifikatorischen Strukturwandels werden die Anforderungen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weiter steigen. Während die Nachfrage nach qualifizierten und hochqualifizierten Fachkräften weiter zunimmt, schwinden die Chancen auf eine dauerhafte Erwerbsintegration Geringqualifizierter. Damit einhergehend führt die anhaltende Erosion des sogenannten Normalarbeitsverhältnisses und der damit verbundene Anstieg atypischer Beschäftigungsverhältnisse seit einigen Jahren vermehrt zu fragmentierten Erwerbsverläufen, in denen die Arbeitslosenversicherung in der derzeitigen Form ihre Funktion als primäres soziales Netz für Arbeitslose immer weniger erfüllt. In Reaktion auf die veränderten Rahmenbedingungen ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes erforderlich.



Drucksache 65/16 (Beschluss)

... Im Zuge des technologischen und qualifikatorischen Strukturwandels werden die Anforderungen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weiter steigen. Während die Nachfrage nach qualifizierten und hochqualifizierten Fachkräften weiter zunimmt, schwinden die Chancen auf eine dauerhafte Erwerbsintegration Geringqualifizierter. Damit einhergehend führt die anhaltende



Drucksache 359/16

... /EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17); Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (ABl. L 343 vom 23.12.2011, S. 1); Richtlinie



Drucksache 508/16

... Aktuell findet Einwanderung ganz überwiegend aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt, die wegen der garantierten Freizügigkeit im europäischen Binnenraum allerdings nicht steuerbar ist. Auch wenn Deutschland in den vergangenen Jahren sein Arbeitsmigrationsrecht für Drittstaatsangehörige schrittweise liberalisiert und im Bereich der Hochqualifizierten bereits weitgehend geöffnet hat, sind zur Sicherung der Fachkräftebasis weitere Anstrengungen erforderlich. Die Öffnung des Arbeitsmarktes in definierten Engpassberufen ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Für die Sicherung des Wohlstandes unseres Landes ist es unerlässlich, dass der Wirtschaft auch zukünftig die benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.



Drucksache 172/16

... Im Laufe der vergangenen 13 Jahre hat die EU zahlreiche Instrumente ausgearbeitet, die der Zulassung verschiedener Gruppen von legalen Migranten dienen. Die "EU Blue Card"- Richtlinie und die Richtlinie über unternehmensinterne Transfers31 bilden einen Rechtsrahmen für hochqualifizierte Migranten; die überarbeitete Richtlinie über Studenten und Forscher32 erleichtert die Zulassung von ausländischen Studenten und Forschern sowie deren Mobilität innerhalb der EU und sieht für sie das Recht auf Aufenthalt über 9 Monate vor, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen; die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer33 - die von den Mitgliedstaaten im Jahresverlauf vollständig umzusetzen ist - regelt die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern und erleichtert damit die zirkuläre Migration und dient dem Schutz dieser besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppe. Darüber hinaus sieht die Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis34 eine kombinierte Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige vor; die Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt35 regelt die Bedingungen und die Rechte für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, die sich bereits seit mehr als 5 Jahren in der EU aufhalten; und die Richtlinie über die Familienzusammenführung36 legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen fest.



Drucksache 508/1/16

... Aktuell findet Einwanderung ganz überwiegend aus den Mitgliedstaaten der EU statt, die wegen der garantierten Freizügigkeit im europäischen Binnenraum allerdings nicht steuerbar ist. Auch wenn Deutschland in den vergangenen Jahren sein Arbeitsmigrationsrecht für Drittstaatsangehörige schrittweise liberalisiert und im Bereich der Hochqualifizierten bereits weitgehend geöffnet hat, sind zur Sicherung der Fachkräftebasis weitere Anstrengungen erforderlich. Die Öffnung des Arbeitsmarktes in definierten Engpassberufen ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Für die Sicherung des Wohlstandes unseres Landes ist es unerlässlich, dass der Wirtschaft auch zukünftig die benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.



Drucksache 704/16

... Die Kommission setzt sich darüber hinaus für die IKT-Professionalität ein - der europäische eCompetence Framework35 für IKT-Fachleute ist jetzt Standard. Die Fähigkeit, die talentiertesten Mitarbeiter auch von außerhalb der EU anzuwerben, ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg. Die Kommission schlug im Juni 2016 eine Reform der EU-Arbeitserlaubnis (Blaue Karte EU) vor, um hochqualifizierte Arbeiternehmer aus Drittstaaten verstärkt anzuziehen.36 Da kompetente Mitarbeiter aus dem Ausland einen wichtigen Beitrag für die Gründung von Start-ups leisten können, muss in der EU mehr dafür getan werden, um sie anzuziehen und zu unterstützen.



Drucksache 414/15

... Es sollten Möglichkeiten für die legale Migration für hochqualifizierte Arbeitnehmer, aber auch für Studien- und Forschungszwecke angeboten und in die Waagschale geworfen werden, um eine Zusammenarbeit bei der Rückübernahme zu erreichen. Zwar bestimmen die Mitgliedstaaten selbst, wie viele Wirtschaftsmigranten sie zulassen, doch könnte diese Frage auf EU-Ebene koordiniert werden, damit für die Aushandlung von Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen mit den betreffenden Drittländern ein wirksamerer Hebel zur Verfügung steht.



Drucksache 366/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Überleitung des in der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) vorhandenen hochqualifizierten Fachpersonals auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).



Drucksache 366/1/15

... Der Bundesrat begrüßt die Überleitung des in der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) vorhandenen hochqualifizierten Fachpersonals auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).



Drucksache 70/15

... Die demografische Entwicklung führt zu einer Abnahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Gleichzeitig wächst der Fachkräftebedarf gerade auch im qualifizierten Bereich, nicht nur im Bereich der Hochqualifizierten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/15




Entschließung des Bundesrates Einwanderung gestalten - Einwanderungsgesetz schaffen


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 149. Europa kann von qualifizierten Personen, die die EU als Flüchtlinge erreichen, profitieren. Gleichwohl besteht ein Bedarf am Zuzug insbesondere hochqualifizierter Personen, die nicht als Flüchtlinge kommen, fort.



Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 89. Er begrüßt ebenfalls die Ankündigung der Kommission, ein neues Konzept für die legale Migration vorzustellen. Europa kann von qualifizierten Personen, die die EU als Flüchtlinge erreichen, profitieren. Gleichwohl besteht ein Bedarf am Zuzug insbesondere hochqualifizierter Personen, die nicht als Flüchtlinge kommen, fort. In diesem Rahmen sollten auch Möglichkeiten der EU zur Migration außerhalb der sogenannten Blue Card entwickelt werden. Gerade die angesichts des demographischen Wandels immer bedeutsamer werdende Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte verdeutlicht anschaulich die Chancen, welche sich aus der Migration ergeben. Entsprechende Vorschläge müssen jedoch genau darauf überprüft werden, ob sie den Bedürfnissen der Arbeitsmärkte sowie der gesellschaftlichen Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Mitgliedstaaten tatsächlich entsprechen.



Drucksache 642/1/14

... Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Ehegatten von ausländischen Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern, anerkannten Flüchtlingen, EU-Daueraufenthaltsberechtigten aus anderen Mitgliedstaaten der EU und von Unionsbürgern sowie für Ehegatten von australischen, israelischen, japanischen, kanadischen, koreanischen, neuseeländischen und US-amerikanischen Staatsbürgern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG

36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG

38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV

40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 640/5/14

... Die Infrastruktur der Heilbäder und Kurorte in Deutschland bieten umfangreiche Erfahrung und hochqualifizierte Angebote im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zu Prävention und Gesundheitsförderung und sollten nachhaltig gestärkt werden. Durch die Änderung sollen Versicherte generell die Möglichkeit erhalten, medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeleistungen am Kurort wahrnehmen zu können, ohne dass zuvor ambulante Leistungen am Wohnort ausgeschöpft sein müssen.



Drucksache 642/14 (Beschluss)

... Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Ehegatten von ausländischen Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern, anerkannten Flüchtlingen, EUDaueraufenthaltsberechtigten aus anderen Mitgliedstaaten der EU und von Unionsbürgern sowie für Ehegatten von australischen, israelischen, japanischen, kanadischen, koreanischen, neuseeländischen und US-amerikanischen Staatsbürgern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG

§ 25c
Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 97/13

... Von der einschränkenden 70-Prozent-Regelung des § 113 Absatz 3 wird nur noch ein kleiner Personenkreis erfasst. Sie gilt nur für Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, in dem das Europäische Koordinierungsrecht der sozialen Sicherheit gilt (EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und mit welchem Deutschland kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen über einen Rentenexport zu 100 Prozent abgeschlossen hat. Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) unterliegen nun auch die Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis nach § 19 des Aufenthaltsgesetzes nicht mehr diesen einschränkenden Regelungen.

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Drucksache 97/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des AZR-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 317a
Neufeststellung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 123
Leistungen an Berechtigte im Ausland

Artikel 5
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG

Artikel 6
Änderungen von Verordnungen

§ 59a
Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Richtlinienumsetzung

3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten

Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer n

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 207/13

... (83) Um den Fachkräftebedarf im Inland zu sichern, muss auch eine kluge Zuwanderungspolitik hinzukommen. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie die Zuwanderungspolitik im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften neu ausgerichtet und die Zuwanderung für akademisch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten zum 1. August 2012 erleichtert. (vgl. Tz (127) und Tabelle II lfd. Nr. 16). Dabei hat sie bei der Blauen Karte EU die Spielräume der Richtlinie voll ausgeschöpft.

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Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 440/13

... Folglich entstehen internationale Unternehmensallianzen, beispielsweise die in New York ansässige IBM-Allianz für die 300-mm-Wafer-Technik und das Global 450 Consortium, das die Umstellung auf 450-mm-Wafer anstrebt. In Europa konzentriert sich die Entwicklung der nächsten Technologiegeneration auf führende Forschungszentren wie LETI15, Fraunhofer16, und Imec17, die eng mit Industrieunternehmen zusammenarbeiten. Auch die Forschung selbst nimmt mit dem Aufstieg Asiens zur Herkunftsort von Patentinhabern und hochqualifizierten Arbeitskräften immer globalere Züge an.



Drucksache 182/13

... Die Sicherung der Fachkräftebasis ist eine der wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre. Im Juni 2011 hat sich die Bundesregierung im Konzept zur Fachkräftesicherung auf verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis verständigt. Neben der stärkeren Aktivierung des inländischen Potenzials soll auch die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte stärker genutzt werden. Das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union war hierzu ein weiterer wichtiger Baustein. Durch dieses Gesetz wurde die Blaue Karte EU zum 1. August 2012 als neuer Aufenthaltstitel eingeführt, um die Attraktivität Deutschlands für die Zuwanderung ausländischer Hochschulabsolventen zu erhöhen. Gleichzeitig wurden Erleichterungen des Arbeitsmarktzuganges nach Abschluss einer Berufsausbildung in Deutschland und für Ehegatten ausländischer Hochqualifizierter und Fachkräfte eingeführt. Damit ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer auf die Gewinnung von Fachkräften ausgerichteten Zuwanderungspolitik eingeleitet worden. Dieser Neuausrichtung wird die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkräften

§ 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

§ 3
Führungskräfte

§ 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für

§ 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

§ 6
Ausbildungsberufe

§ 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

§ 8
Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

§ 9
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3
Vorübergehende Beschäftigung

§ 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

§ 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche

§ 12
Aupair-Beschäftigungen

§ 13
Hausangestellte von Entsandten

§ 14
Sonstige Beschäftigungen

§ 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 16
Geschäftsreisende

§ 17
Betriebliche Weiterbildung

§ 18
Journalistinnen und Journalisten

§ 19
Werklieferungsverträge

§ 20
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr

§ 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

§ 22
Besondere Berufsgruppen

§ 23
Internationale Sportveranstaltungen

§ 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

§ 25
Kultur und Unterhaltung

§ 26
Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

§ 27
Grenzgängerbeschäftigung

§ 28
Deutsche Volkszugehörige

Teil 6
Sonstiges

§ 29
Internationale Abkommen

§ 30
Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

§ 31
Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 33
Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung

§ 34
Beschäftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

§ 35
Beschränkung der Zustimmung

§ 36
Reichweite der Zustimmung

§ 37
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

§ 38
Härtefallregelung

Artikel 2
Änderungen der Aufenthaltsverordnung

§ 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12d
Haushaltshilfen

§ 12f
Schaustel lergehilfen

§ 12g
Fertighausmonteure

§ 12h
Werkverträge

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und Lösung

II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkräften

Teil 3
- Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 97/13 (Beschluss)

... Die Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifiziertenrichtlinie der Europäischen Union vom 1. Juni 2012 mit dem auch § 18c AufenthG ins Gesetz aufgenommen wurde, sind durch zwei Prinzipien gekennzeichnet. Dies sind eine erleichterte Anwerbung neuer Fachkräfte aus dem Ausland und die Verfestigung bereits im Land lebender Fachkräfte. Es würde dem wichtigen Leitgedanken der Aufenthaltsverfestigung zuwiderlaufen, wenn in Deutschland lebende qualifizierte Ausländer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausreisen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG

6. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

7. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV


 
 
 


Drucksache 182/1/13

... Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union die Auffassung bekräftigt, dass der Fachkräftebedarf auf Grund der demografischen Entwicklung auch im Bereich solcher Berufe besteht, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss voraussetzen und daher auch nichtakademische Fachkräfte von den Regelungen zur Blauen Karte EU profitieren sollten (Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Februar 2013, BR-Drucksache 848/11(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/13




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

§ 15a
Saisonbeschäftigungen

§ 15b
Schaustellergehilfen

§ 15c
Haushaltshilfen

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV

9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV

11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV


 
 
 


Drucksache 141/13

... Wenngleich große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, so stehen doch alle vor strukturellen, sozialen und demografischen Herausforderungen. Diejenigen Staaten, die sich frühzeitig und konsequent noch vor der Krise für ein Wachstumsmodell einschließlich Sozialinvestitionen im Rahmen ihrer Sozialpolitik entschieden haben, verzeichnen ein integrativeres Wachstum als die anderen30. Die Modernisierung der Sozialpolitik ist ein gemeinsames Anliegen auf EU-Ebene, denn eine ineffektive Sozialpolitik in einem Land kann sich auch auf andere Länder auswirken, vor allem innerhalb des Euroraums. Unzureichende Investitionen in die Sozialpolitik zur Förderung des Humankapitals, zum Beispiel im Bereich frühkindliche Erziehung und Betreuung, führen in einigen Mitgliedstaaten zu einem schlechteren Bildungsniveau und einer insgesamt geringeren Kompetenzentwicklung31. Dies erklärt zum Teil die Unterschiede in der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und die derzeitigen Ungleichgewichte in der Wirtschafts- und Währungsunion, denn schlechte Bildung und gering ausgebildete Kompetenzen haben eine weniger qualifizierte, weniger produktive Erwerbsbevölkerung zur Folge. In Mitgliedstaaten mit geringer wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit kann dies auch bewirken, dass Hochqualifizierte ihr Herkunftsland verlassen und anderswo Arbeit suchen, wodurch das Produktionspotenzial noch weiter abnimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 515/13

... Es sind besondere Maßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass hochqualifizierte Wissenschaftler und Manager die europäische Stahlindustrie voranbringen und neue Quellen für Wettbewerbsvorteile erschließen.



Drucksache 182/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union die Auffassung bekräftigt, dass der Fachkräftebedarf auf Grund der demografischen Entwicklung auch im Bereich solcher Berufe besteht, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss voraussetzen und daher auch nichtakademische Fachkräfte von den Regelungen zur Blauen Karte EU profitieren sollten (Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Februar 2013, BR-Drucksache 848/11(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts

1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

§ 15a
Saisonbeschäftigungen

§ 15b
Schaustellergehilfen

§ 15c
Haushaltshilfen

5. Zu Artikel 1 § 26 BeschV

6. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

7. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV


 
 
 


Drucksache 343/13 (Beschluss)

... - Leiharbeit von einem Teil der Unternehmen inzwischen als Dauereinsatzstrategie genutzt wird, wobei die Entlohnung der Leiharbeitskräfte in der Regel deutlich geringer ist als die der Stammbeschäftigten. Dadurch werden reguläre Arbeitsplätze verdrängt. Die Leiharbeit muss insoweit auf ihre eigentlichen Kernfunktionen, nämlich die Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen, zurückgeführt werden. Im Bereich der Entlohnung sind massive Einkommensgefälle selbst im Bereich der Hochqualifizierten festzustellen. Diese Einkommensgefälle wurden durch die für manche Branchen geltenden Tarifverträge, welche Zuschläge für die Leiharbeit vorsehen, nicht nivelliert. Zwar wird durch die Branchenzuschläge ein höherer Entgeltstandard erzielt. Der Abstand zum Grundsatz des equal pay in der Leiharbeit wird jedoch lediglich verkleinert. Zudem finden die Zuschläge nicht in allen Branchen Anwendung. Auch die durch das Erste Gesetz zur Änderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten


 
 
 


Drucksache 526/13

... Der Startschuss für die Allianz soll am 2. Juli 2013 gegeben werden. Dies wird eine gute Gelegenheit sein, den privaten Sektor zu mobilisieren und neue Impulse für die Entwicklung von Angebot und Nachfrage an bzw. nach qualitativ hochwertigen Lehrlingsausbildungen und arbeitsplatzbezogenem Lernen zu geben. Die Unternehmen können davon nur profitieren, wenn sie Zugang zu einem riesigen Pool potenzieller Kandidaten für eine Lehrlingsausbildung haben und wenn sie jetzt investieren, um künftig über hochqualifizierte Arbeitskräfte verfügen zu können.



Drucksache 97/1/13

... Die Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifiziertenrichtlinie der Europäischen Union vom 1. Juni 2012 mit dem auch § 18c AufenthG ins Gesetz aufgenommen wurde, sind durch zwei Prinzipien gekennzeichnet. Dies sind eine erleichterte Anwerbung neuer Fachkräfte aus dem Ausland und die Verfestigung bereits im Land lebender Fachkräfte. Es würde dem wichtigen Leitgedanken der Aufenthaltsverfestigung zuwiderlaufen, wenn in Deutschland lebende qualifizierte Ausländer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausreisen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 28 Absatz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:

Zu Artikel 1 Nummer 26

7. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG Nach Nummer 27 ist folgende Nummer einzufügen:

8. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa

'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

9. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV


 
 
 


Drucksache 185/13

... - Unterstützung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Raumfahrtindustrie und Förderung der Wirtschaftlichkeit in der gesamten Wertschöpfungskette des Sektors Die europäische Raumfahrtindustrie sollte ihren weltweiten Marktanteil halten und vergrößern und ihren Platz an der Spitze der technologischen Entwicklung behaupten, so dass sie weiterhin in der Lage ist, technologische Durchbrüche zu erzielen und sich aktiv am fruchtbaren Austausch mit anderen Sektoren zu beteiligen. Sie sollte eine größere Wirtschaftlichkeit in der gesamten Wertschöpfungskette anstreben. Sie sollte außerdem auf genügend hochqualifizierte Arbeitskräfte zurückgreifen können, insbesondere in dem entstehenden Sektor der Navigations- und Erdbeobachtungstechnik. Die Politik sollte einen besseren Marktzugang fördern.



Drucksache 1/12

... Damit die EU gestärkt aus der Krise hervorgehen kann, muss sie ein auf Wissen und Innovation beruhendes Wirtschaftswachstum fördern. Die Hochschulbildung kann hier als starke Triebkraft wirken. Sie bringt die hochqualifizierten wissenschaftlichen Arbeitskräfte hervor, die Europa für die Forschung und Entwicklung braucht, und vermittelt die Kompetenzen und Qualifikationen, die in einer wissensintensiven Wirtschaft gefordert sind.



Drucksache 91/12

... y) In Bezug auf die nach § 69 Absatz 5 erfolgende Prüfung der Abgabe von aus dem Verkehr gezogenen Arzneimitteln im Einzelfall ergibt sich marginaler Erfüllungsaufwand. Ausgehend von einem Arbeitstag eines hochqualifizierten Mitarbeiters und geschätzten 10 Verfahren pro Jahr ergibt sich ein Aufwand von etwa 4 000 Euro.



Drucksache 756/12

... BusinessEurope argumentiert, dass Fragen der Bezahlung und Sozialversicherung nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen und es für kleine Unternehmen auf jeden Fall schwierig wäre, entsprechende Vorschriften anzuwenden. Obwohl Praktika unbestreitbar beträchtliche Vorteile für KMU aufweisen (insbesondere die Möglichkeit, potenzielle künftige Angestellte vor der Einstellung zu prüfen, hochqualifizierte Arbeitskräfte einzustellen und zu halten und ihr Unternehmensimage zu geringen Kosten zu verbessern), betont die UEAPME 6, dass kleine Unternehmen besondere Schwierigkeiten damit haben, Praktikumsplätze anzubieten, da diese für sie vergleichsweise kostenintensiver sind. Der CEEP7 favorisiert einen Qualitätsrahmen auf EU-Ebene in Form einer Reihe von übergeordneten Grundsätzen.



Drucksache 223/12

... Da die Arbeitskräftenachfrage in den dynamischsten Wirtschaftsbranchen bis 2020 deutlich steigen, jene für geringqualifizierte Tätigkeiten jedoch weiter sinken wird, ist verstärkt mit Qualifikationsdefiziten bei berufsbezogenen Kompetenzen zu rechnen. Kurzfristig könnte der Mangel an bestimmten Arbeitskräften und/oder die mangelnde Übereinstimmung zwischen Angebot und Nachfrage in den EU-27 durch EU-interne Mobilität ausgeglichen werden. Langfristig und vor allem angesichts der demografischen Entwicklung in der EU ist die Wirtschaftsmigration Drittstaatsangehöriger von zentraler Bedeutung für den EU-Arbeitsmarkt. Anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten beeinflusst die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Art der Immigration jedoch negativ, während einige Mitgliedstaaten aufgrund der Wirtschaftskrise mit der Emigration hochqualifizierter Fachkräfte konfrontiert sind.



Drucksache 398/1/12

... 16. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung für den Fall, dass der Erlass einer Verordnung nicht vermeidbar ist, darauf hinzuwirken, dass die Vorschläge das erreichte Niveau der Verkehrssicherheit bei höher entwickelten Systemen der Fahrzeugüberwachung - wie z.B. in Deutschland - nicht infrage stellen. Der Verordnungsvorschlag legt Mindestanforderungen fest, ohne die Mitgliedstaaten ausdrücklich zu ermächtigen, höhere Anforderungen beizubehalten oder festzulegen. Neben der Regelung einheitlicher Mindestanforderungen muss die EU-Gesetzgebung höhere Standards in einzelnen Mitgliedstaaten sichern und zulassen. Für Deutschland bedeutet dies, das bewährte und hochqualifizierte System der Fahrzeugüberwachung nicht nur beizubehalten, sondern auch die rechtliche Möglichkeit zu besitzen, das System weiterzuentwickeln und Innovationen einzuführen. Die bewährte Regelung, welche den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, über Mindeststandards hinaus höhere und zusätzliche Anforderungen an die periodische Fahrzeugüberwachung zu stellen, muss in der geplanten Neufassung der Rechtsvorschriften in jedem Fall beibehalten werden. Dies gilt für die:



Drucksache 372/12

... Die Kommission definiert Schlüsseltechnologien als „wissensintensiv und durch hohe FuE-Intensität, schnelle Innovationszyklen, hohen Kapitalaufwand und hochqualifizierte Arbeitskräfte gekennzeichnet. Sie ermöglichen Innovation bei Prozessen, Waren und Dienstleistungen und sind von systemischer Bedeutung für die gesamte Wirtschaft. Darüber hinaus sind sie multidisziplinär, berühren eine Vielzahl technologischer Bereiche und weisen einen deutlichen Trend zur Konvergenz und Integration auf. In diesem Sinne können die Schlüsseltechnologien führende Technologieanbieter in anderen Bereichen dabei unterstützen, die Vorteile ihrer Forschungstätigkeit auszuschöpfen. “4 Mikro-/Nanoelektronik, Nanotechnologie, Photonik, Materialwissenschaften, industrielle Biotechnologie und fortschrittliche Fertigungstechnologien gelten (als anerkannte „übergreifende“ Schlüsseltechnologien) aufgrund aktueller Forschungsarbeiten, wirtschaftlicher Analysen von Markttrends und ihres Beitrags zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen als die KET der EU.



Drucksache 236/12

Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union

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Drucksache 236/12




§ 18c
Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte

‚Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

§ 14a
Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 758/12

... Auf dem europäischen Arbeitsmarkt herrscht ein deutliches Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage. Viele junge Arbeitnehmer sind für den Arbeitsplatz, den sie bekommen können, überqualifiziert (Unterbeschäftigung); gleichzeitig entspricht ihr Profil - im Gegensatz zu dem älterer Arbeitnehmer - oft nicht dem Bedarf (niedrige Übereinstimmungsquote)20. Obgleich das Arbeitslosigkeitsrisiko insgesamt bei den Geringqualifizierten nach wie vor am höchsten ist21, ist die Gruppe der jungen Hochqualifizierten vom stärksten Rückgang ihrer Beschäftigungsquote betroffen (9,5 %, fast doppelt so viel wie bei den Geringqualifizierten). Selbst hochqualifizierte junge Menschen sind nun immer öfter langzeitarbeitslos. Dieses Qualifikationsmissverhältnis stellt auch für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und für die Fähigkeit der EU zur Bewältigung der sozialen Herausforderungen ein Problem dar22.

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Drucksache 758/12




Mitteilung

I. Einleitung

II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen

III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später

... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen

IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie

Eine Jugendgarantie

V. Gezielte EU-Initiativen

1. Qualitätsrahmen für Praktika

2. Europäische Ausbildungsallianz

3. Mobilität für junge Menschen

VI. Wie geht es weiter?


 
 
 


Drucksache 398/12 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung für den Fall, dass der Erlass einer Verordnung nicht vermeidbar ist, darauf hinzuwirken, dass die Vorschläge das erreichte Niveau der Verkehrssicherheit bei höher entwickelten Systemen der Fahrzeugüberwachung - wie z.B. in Deutschland - nicht infrage stellen. Der Verordnungsvorschlag legt Mindestanforderungen fest, ohne die Mitgliedstaaten ausdrücklich zu ermächtigen, höhere Anforderungen beizubehalten oder festzulegen. Neben der Regelung einheitlicher Mindestanforderungen muss die EU-Gesetzgebung höhere Standards in einzelnen Mitgliedstaaten sichern und zulassen. Für Deutschland bedeutet dies, das bewährte und hochqualifizierte System der Fahrzeugüberwachung nicht nur beizubehalten, sondern auch die rechtliche Möglichkeit zu besitzen, das System weiterzuentwickeln und Innovationen einzuführen. Die bewährte Regelung, welche den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, über Mindeststandards hinaus höhere und zusätzliche Anforderungen an die periodische Fahrzeugüberwachung zu stellen, muss in der geplanten Neufassung der Rechtsvorschriften in jedem Fall beibehalten werden. Dies gilt für die:



Drucksache 252/12

... Die Wissenschaftseinrichtungen sind im Zuge des sich ständig verschärfenden internationalen Wettbewerbs immer stärker darauf angewiesen, hochqualifiziertes Personal gewinnen und halten zu können. Sie müssen Spitzenkräften marktgerechte, auch in Konkurrenz zu ausländischen Einrichtungen und der Wirtschaft konkurrenzfähige Angebote machen können.



Drucksache 249/12

... - Verbesserung der Aufsichtsstruktur: Entwicklungen im Finanzsystem, die sich zu Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems (Finanzstabilität) entwickeln können, sollen zukünftig nicht nur frühzeitig identifiziert werden. Vielmehr muss diesen Entwicklungen auch mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden können. Es bedarf daher nicht nur einer laufenden Überwachung der Finanzstabilität, sondern auch einer stärkeren Zusammenarbeit der im Bereich der Finanzstabilität maßgeblichen Institutionen. Für eine effiziente Bankenaufsicht muss weiterhin sichergestellt sein, dass auch bei schwierigen Aufsichtsfragen im Rahmen der laufenden Überwachung eine einheitliche Sichtweise erreicht werden kann. - Bezahlungsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt): Die Bezahlungsstruktur der Bundesanstalt soll - nach der bereits auf Ebene des Direktoriums erfolgten Neuausgestaltung - auch auf Mitarbeiterebene verbessert werden. Die von den Beschäftigten der Bundesanstalt wahrgenommenen herausgehobenen Funktionen sollen durch eine Stellenzulage honoriert werden. Eine leistungsstarke Finanzaufsicht benötigt hochqualifiziertes Personal. Um es gewinnen zu können, sollen die Möglichkeiten zur Gewährung eines Personalgewinnungszuschlags erweitert werden.



Drucksache 38/12

... Es gibt gewisse Hinweise darauf, dass durch die Kurzarbeitsregelung der Stellenabbau und der damit verbundene Anstieg der Arbeitslosigkeit in den betreffenden Volkswirtschaften verringert werden konnte. Weiterhin sind solche Regelungen vorteilhaft für Unternehmen, da sie hochqualifizierte oder speziell ausgebildete Arbeitnehmer während eines wirtschaftlichen Abschwungs behalten können.



Drucksache 236/12 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union



Drucksache 184/11

... Gemäß Artikel 189 AEUV arbeitet die Union u.a. zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie eine europäische Raumfahrtpolitik aus. Die Raumfahrtindustrie – mit den Teilbereichen Herstellung, Start, Flugbetrieb, Anwendungen und Dienste – ist ein Wachstums- und Innovationsmotor: Durch sie werden sowohl hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen als auch Marktchancen für innovative Produkte und Dienstleistungen, die weit über den Raumfahrtsektor hinausreichen.



Drucksache 848/1/11

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union

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Drucksache 848/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 16 Absatz 4 Satz 4 - neu - AufenthG , Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 18c - neu - AufenthG , Nummer 21 Buchstaben c - neu - § 52 Absatz 3a - neu - AufenthG , Nummer 28a - neu - § 99 AufenthG

§ 18c
Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 9* § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthaltG

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 Abschnitt sbezeichnung, § 41a BeschV

§ 41a
Berufe mit besonderem Bedarf

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG ,

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG

19. Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 21 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 51 Absatz 1a AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG

24. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI

25. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 3

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 26 bis 28:

Zu Ziffer 29

Zu Ziffer 30

Zu Ziffer 31


 
 
 


Drucksache 456/4/11

... Durch die Änderung wird eine raschere und verbesserte Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütung im Bereich der neuen Länder und Berlins auf das Niveau der alten Länder erzielt. Das erhöht die Haltefaktoren für qualifizierte Zahnärzte und hochqualifiziertes Praxispersonal in den neuen Ländern und sichert die Patientenversorgung. Darüber hinausgehende Anpassungsschritte bleiben den Vertragsparteien vorbehalten.



Drucksache 398/11

... Die Dual-Use-Branche in der EU ist von beträchtlichem Umfang; rund 5000 Unternehmen tätigen Exporte kontrollierter Güter mit doppeltem Verwendungszweck, deren prozentualer Anteil an den Ausfuhren der Union nicht zu vernachlässigen ist. 6 Außerdem deckt die Dual-Use-Branche ein breites Spektrum von Ausführern ab, die unter anderem in folgenden Bereichen tätig sind: Ausrüstungen zur Verarbeitung kerntechnischer, biologischer und chemischer Materialien, allgemeine Elektronik, Computer, Telekommunikation, Verschlüsselung, Sensoren und Laser, Luftfahrtelektronik und Navigation, Schiffsausrüstung, Raumfahrzeuge und Antriebssysteme. Aufgrund des Charakters dieser Tätigkeiten sind Güter mit doppeltem Verwendungszweck häufig Spitzentechnologie und spiegeln die weltweit führende Stellung der EU auf technischem Gebiet wider. Die Dual-Use-Branche beschäftigt zahlreiche hochqualifizierte Arbeitskräfte, die von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der EU sind.



Drucksache 189/2/11

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass börsennotierte Unternehmen gesetzlich gehalten sein sollten, für ein besseres Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern in den Verwaltungsräten zu sorgen. Er stimmt der Einschätzung der Kommission zu, dass ein solches Gleichgewicht (auch) geschäftlich von großer Bedeutung ist. An hochqualifiziertem weiblichen Nachwuchs fehlt es nicht. Dennoch zeigt sich auch im Jahr 2011 in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten ein seit langer Zeit unverändertes Bild: Frauen sind in Verwaltungsräten, Vorständen und Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften stark unterrepräsentiert. Der Bundesrat hält daher die Einführung einer gesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft für dringend geboten.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.