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"Hochqualifizierter"
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Die bestehenden Zugangsmöglichkeiten für ausländische Akademiker aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt werden noch in diesem Jahr mit der Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (Blaue Karte EU) ergänzt. Die Bundesregierung prüft dabei, inwieweit die Spielräume für eine attraktive Ausgestaltung der Blauen Karte EU genutzt werden können. Sie wird zudem im Hinblick auf den wachsenden Fachkräftemangel Anpassungsbedarf im Zuwanderungsrecht prüfen. Sie wird dabei auch die Erfahrungen anderer Länder einbeziehen.
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Ausschlaggebend für den Erfolg wird letztlich sein, ob es Europa gelingt, einen mehrere Jahrzehnte andauernden relativen "Braindrain" (Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte) rückgängig zu machen und seine Grenzen für herausragende Talente zu öffnen. An den Hochschulen und Forschungsinstituten Europas machen jedes Jahr viele Tausende von ausländischen Studierenden ihren Abschluss in Natur- und Ingenieurwissenschaften. Diese Menschen sollten die Wahl haben, eine befristete Zeit in Europa zu bleiben. Dazu sollten die Möglichkeiten, die das Paket "Wissenschaftlervisa"27 und das "Blue Card"- Programm bieten, genutzt werden. Diese Menschen müssen nicht nur die nötigen Rechtsansprüche erhalten, sondern sie müssen auch überzeugt werden, dass die Hochschulen und Forschungsinstitute Europas sowie die mit ihnen zusammenhängenden Innovationscluster zur Weltspitze zählen, und dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen attraktiv sind.
Drucksache 267/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 KOM (2010) 193 endg.
... Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung insbesondere der Geringqualifizierten sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit Leitlinie 2 der Grundzüge der Wirtschaftspolitik die Steuer- und Sozialleistungssysteme überprüfen und sich einen Überblick darüber verschaffen, inwieweit die öffentlichen Stellen in der Lage sind, die erforderliche Unterstützung zu leisten. Die Mitgliedstaaten sollten die Erwerbsbeteiligungsquote durch Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns, der Gleichstellung der Geschlechter sowie gleicher Entlohnung und Arbeitsmarkteingliederung von jungen Menschen, Behinderten, legalen Migranten und anderen besonders schutzbedürftigen Personen erhöhen. Die mit der Schaffung von erschwinglichen Betreuungsmöglichkeiten und arbeitsorganisatorischer Innovation einhergehende Politik zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte auf eine Erhöhung der Beschäftigungsquoten, insbesondere bei Jugendlichen, älteren Arbeitskräften und Frauen, ausgerichtet sein und speziell darauf abzielen, im wissenschaftlichen und technischen Bereich hochqualifizierte Frauen im Beruf zu halten. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Hindernisse beseitigen, die Berufsneulingen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erschweren, in Bereichen, wie der grünen Beschäftigung und der Pflege, Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen und soziale Innovationen fördern.
Drucksache 321/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer
... Bislang können Mitarbeiter der BaFin bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren von ihrem Beruf als Wirtschaftsprüfer beurlaubt werden. Wer danach die Tätigkeit für die Ba-Fin fortsetzen will, muss auf die Bestellung als Wirtschaftsprüfer verzichten. Daher wird der Bundesanstalt die Gewinnung hochqualifizierter und praxiserfahrener Wirtschaftsprüfer als Mitarbeiter maßgeblich erleichtert, wenn diese nicht auf ihre Bestellung als Wirtschaftsprüfer verzichten und sich vor einer späteren Wiederbestellung gegebenenfalls erneuten Prüfungen unterziehen müssten. Die Beschränkung auf Angestellte ist sachgerecht, da Beamte in besonderer Weise der Weisung des Staates unterliegen und eine Stellung als Vollzugsorgan der Eingriffsverwaltung innehaben. Dieser Status ist mit der unabhängigen Berufsausübung von Wirtschaftsprüfern nicht zu vereinbaren.
Drucksache 132/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union - 2009 (2009/2101(INI))
... R. in der Erwägung, dass Frauen mit Migrationshintergrund unter doppelter Diskriminierung zu leiden haben, nämlich aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund ihres Einwandererstatus; in Erwägung der Tatsache, dass eine von fünf hochqualifizierten Migrantinnen einen wenig qualifizierten Arbeitsplatz innehat, und in Erwägung der besonderen Prekärität bei Migrantinnen, die als Hausangestellte, im Hotel- und Gastronomiegewerbe oder in der Landwirtschaft tätig sind,
Drucksache 91/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Januar 2010 zu der zweiten Überprüfung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens ("Cotonou-Abkommen ") (2009/2165(INI))
... 30. fordert die AKP-Staaten nachdrücklich auf, Politiken zu entwickeln, um auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte, demokratischer Grundsätze, des Rechtsstaatsprinzips, einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung und menschenwürdiger Arbeit die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte zu bekämpfen und den AKP-Staaten zu ermöglichen, ihre qualifizierten Arbeitskräfte für ihre eigene Entwicklung zu nutzen;
Drucksache 748/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen Besitzstands KOM (2010) 624 endg.
... (3) Es ist zu gewährleisten, dass die Evaluierung stets von hochqualifizierten Experten vorgenommen wird. Diese sollten über die erforderlichen juristischen Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügen. Es könnte ineffizient sein, wenn jeder Mitgliedstaat zu jedem Ortstermin einen Experten entsendet. Es sollte festgelegt werden, wie viele Experten an jedem Ortstermin teilnehmen sollen.
Drucksache 381/09
... ) wurde durch das Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz), das zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,
Abschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
§ 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
§ 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
§ 61e Qualitätsstatistik
§ 61f Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
§ 61h Übergangsregelungen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten der Wirtschaft
4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
5. Informationspflichten für die Verwaltung
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... – zusätzliche Initiativen im Bereich Migration und Entwicklung konzipieren: Erleichterung von Geldüberweisungen unter Berücksichtigung des Rückgangs der Überweisungen infolge der Finanzkrise, Einbeziehung der Migrantengemeinschaften in die Entwicklung ihres Herkunftslandes bzw. ihrer Herkunftsregion und Eindämmung der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte;
Drucksache 235/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... (3) Es ist zu gewährleisten, dass die Evaluierung stets von hochqualifizierten Experten vorgenommen wird. Diese sollten über die erforderlichen juristischen Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügen. Es könnte ineffizient sein, wenn jeder Mitgliedstaat zu jedem Ortstermin einen Experten entsendet. Es sollte festgelegt werden, wie viele Experten an jedem Ortstermin teilnehmen sollten.
Drucksache 236/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überwachung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 105 endg.; Ratsdok. 7349/09
... (3) Es ist zu gewährleisten, dass die Evaluierung stets von hochqualifizierten Experten vorgenommen wird. Diese sollten über die erforderlichen juristischen Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügen. Es könnte ineffizient sein, wenn jeder Mitgliedstaat zu jedem Ortstermin einen Experten entsendet. Es sollte festgelegt werden, wie viele Experten an jedem Ortstermin teilnehmen sollten.
Drucksache 861/2/08
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Drucksache 861/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
Drucksache 959/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem gemeinsamen Europäischen Metrologie-Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten KOM (2008) 814 endg.; Ratsdok. 15980/08
... Wird Option 1 gewählt, so wird die heutige Situation aufgrund des Fehlens politischer und/oder finanzieller Maßnahmen der Gemeinschaft (ERA-NET oder andere Koordinierungsinstrumente) nicht stabil bleiben. Höchstwahrscheinlich wird sich die Lage verschlechtern, da die Mitgliedstaaten weniger investieren werden, wenn die Metrologieforschung kein vorrangiger Bereich der Europäischen Politik ist. Der Status Quo und die Trennung zwischen den nationalen Programmen bleibt fortbestehen; die Wahrscheinlichkeit von Kontakten zwischen Forschergruppen aus neuen Ländern und erfahrenen hochqualifizierten Forschungsteams aus fortgeschritteneren Ländern ist eher niedrig. Option 2 wäre eine Fortsetzung der Strategie, die mit ERA-NET im RP6 und ERA-Netto-Plus zu Beginn von RP7 eingeschlagen wurde. Politik- und Forschungsbereiche der EU (z.B. Energie, Umwelt) können einfach und direkt in die Koordinierung der Programme der Mitgliedstaaten einbezogen werden; wichtigster Baustein hierfür sind geschickt konzipierte Mechanismen zur Interaktion mit verschiedenen metrologieorientierten ERA-NETs. Eine kohärente, gemeinsame und langfristige Programmstrategie wie bei einem echten europäischen Forschungsprogramm ist nicht vorgesehen. Option 3 macht keinen großen institutionellen Aufwand erforderlich. Es würde ein eigenes Forschungsprogramm Metrologie aufgelegt, das den Metrologieforschern, der gesamten wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Industrie die Möglichkeit bietet, sich um eine Finanzierung nach den RP-Regeln zu bewerben. Bei dieser Option könnte der Schwerpunkt auf neue technologische Herausforderungen auf neuen Gebieten gelegt und somit eine Modernisierung des Sektors herbeigeführt werden. Die Vorgehensweise ähnelt der Option 2. Auswirkungen auf die bestehenden nationalen Systeme der Metrologieforschung und auf die Integration zwischen den nationalen Programmen und Infrastrukturen werden nicht entstehen. Option 4 schafft eine Plattform für eine gemeinsame Forschungsplanung der EU und der Mitgliedstaaten und führt somit zu einer kohärenten, langfristigen Forschungsplanung, die das Erreichen einer kritischen Masse möglich macht. Durch die aktive Beteiligung der Europäischen Kommission kann sichergestellt werden, dass der Nachdruck auf Mobilität und Offenheit sowie auf neu entstehenden Gebieten liegt. Die Kombination gemeinschaftlicher und nationaler Mittel schafft eine kritische Masse, die strukturelle Veränderungen in den nationalen Metrologieforschungssystemen bewirken kann. Die Kontakte zur Industrie sind nicht auf EU-Ebene gelenkt, sondern bleiben eher auf die nationale Ebene beschränkt. Diese Option wird erhebliche institutionelle Änderungen mit sich bringen, die eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen dürften und komplexe Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten erfordern. Option 5 impliziert eine von den Mitgliedstaaten, ihren Forschungsprogrammen und damit zusammenhängenden Infrastrukturen isolierte Metrologieforschung, die nur geringen Einfluss auf die Umstrukturierung der nationalen Metrologieforschung haben wird; ein Gespür für den wahren Bedarf der Mitgliedstaaten würde ebenfalls kaum entwickelt. Zusätzliche Engpässe sind die Einstellungsanforderungen der GFS, die Wahrscheinlichkeit doppelt vorhandener Infrastrukturen und der Mangel an Wettbewerb auf einem Gebiet, das aufgrund seiner Beschaffenheit auf Konkurrenz angewiesen ist, um wirklich zuverlässige Lösungen zu finden.
Drucksache 634/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 18a Abs. 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 26/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Vorschlag für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008 bis 2010 KOM (2007) 804 endg.; Ratsdok. 16752/07
... Die Gemeinschaft muss eine gemeinsame Einwanderungspolitik entwickeln, um so besser auf den derzeitigen und zukünftigen Bedarf des Arbeitsmarkts reagieren zu können. Obwohl der Zuwanderungsgewinn der EU bei über 1,5 Millionen Menschen pro Jahr liegt, gehören die meisten Migranten zu den gering qualifizierten Arbeitskräften. Die EU braucht unbedingt eine gemeinsame Politik für die Wirtschaftsmigration, wenn sie den wachsenden Bedarf an höher qualifizierten Arbeitnehmern decken und zugleich ein Flickwerk aus ineffizienten und miteinander konkurrierenden einzelstaatlichen Systemen vermeiden will. Eine stärkere Diversifizierung der Qualifikationen von Migranten in der EU wird dazu beitragen, dass die Anforderungen des EU-Arbeitsmarkts besser gedeckt und Qualifikationsdefizite verringert werden. Die Kommission hat bereits erste Vorschläge unterbreitet, in denen unter anderem auf die Migration hochqualifizierter Arbeitskräfte in die EU im Rahmen des "
Drucksache 970/08
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
Anlage Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
Zu Artikel 1
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