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76 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hygienerecht"


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Drucksache 650/1/05

... auch durch jeweils für ihren Jagdbezirk beauftragte Jagdausübungsberechtigte vorgenommen werden kann. Diese Regelung sollte zu einer Verwaltungsentlastung führen und gleichzeitig die Einhaltung der fleischhygienerechtlichen Vorgaben bei Wahrung des Verbraucherschutzes erleichtern.



Drucksache 650/05

... auch durch jeweils für ihren Jagdbezirk beauftragte Jagdausübungsberechtigte vorgenommen werden kann. Diese Regelung sollte zu einer Verwaltungsentlastung führen und gleichzeitig die Einhaltung der fleischhygienerechtlichen Vorgaben bei Wahrung des Verbraucherschutzes erleichtern.



Drucksache 372/05

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu der Zweiten Verordnung zur Änderung lebensmittel- und fleischhygienerechtlicher Verordnungen



Drucksache 758/1/05

... Den Tierärzten würden mit der Aufwertung der Serovare durch Einführung der Anzeigepflicht unnötigerweise zusätzliche Probleme bei der Erteilung der Schlachterlaubnis nach dem Geflügelfleischygienerecht bereitet.



Drucksache 758/05 (Beschluss)

... Den Tierärzten würden mit der Aufwertung der Serovare durch Einführung der Anzeigepflicht unnötigerweise zusätzliche Probleme bei der Erteilung der Schlachterlaubnis nach dem Geflügelfleischygienerecht bereitet.



Drucksache 325/05

... Mit dieser Verordnung wurde der grundsätzlich unter die fleischhygienerechtlichen Vorschriften fallende gegenseitige Warenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich von fleischbeschaurechtlichen Vorschriften ausgenommen, sofern bestimmte Mengen nicht überschritten wurden. Mit dem später erfolgten Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union und der damit einhergehenden Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften in diesen Staaten an das Gemeinschaftsrecht, wurde diese Regelung durch gemeinschaftsrechtliche Vorschriften überlagert und ist somit obsolet.



Drucksache 666/04 (Beschluss)

... . Die Gewährleistung der Sicherheit der Lebensmittel dieser Betriebe erfolgt - wie bei Gaststätten - auf der Grundlage des gesondert anwendbaren Lebensmittelhygienerechts.



Drucksache 666/2/04

... . Die Gewährleistung der Sicherheit der Lebensmittel dieser Betriebe erfolgt - wie bei Gaststätten - auf der Grundlage des gesondert anwendbaren Lebensmittelhygienerechts.



Drucksache 670/1/04

... "Mit den Änderungen werden redaktionelle Unstimmigkeiten bei der Straf- bzw. Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen Vorschriften der Eier- und Eierprodukte-Verordnung, die seit der Zweiten Verordnung zur Änderung lebensmittel- und fleischhygienerechtlicher Vorschriften vom 2. April 2003 bestehen, beseitigt.



Drucksache 670/04 (Beschluss)

... Mit den Änderungen werden redaktionelle Unstimmigkeiten bei der Straf- bzw. Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen Vorschriften der Eier- und Eierprodukte-Verordnung, die seit der Zweiten Verordnung zur Änderung lebensmittel- und fleischhygienerechtlicher Vorschriften vom 2. April 2003 bestehen, beseitigt.



Drucksache 429/04 (Beschluss)

... a) In der Vergangenheit waren die wesentlichen Regelungen des Lebens- und Futtermittelrechts in formellen Gesetzen enthalten. Ergänzend dazu haben je nach Bedarf spezielle Regelungen in Verordnungen bestanden. Nach dem neuen LFGB sollen hingegen künftig fast alle Regelungsbereiche, z.B. das gesamte Fleischhygienerecht, in Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates, geregelt werden. Die Entscheidungen im Lebens- und Futtermittelrecht werden damit in Zukunft weitgehend ohne Beteiligung des Bundestages und allein von Bundesregierung und Bundesrat getroffen. Hinzu kommt dass die Ermächtigungsnormen heute nicht hinreichend erkennen lassen in welcher Art von der Ermächtigungsnorm Gebrauch gemacht werden wird. Der Bundesrat wirkt nach dem



Drucksache 429/04

... Zu den Kernmaßnahmen des Weißbuches zählt auch die umfassende Neuordnung des aus siebzehn Richtlinien bestehenden Lebensmittelhygienerechts der Gemeinschaft in einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene, einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Vorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs. Durch diese drei unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechtsakte wird die Mehrzahl der materiellen Regelungen des



Drucksache 21/04 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, im Zuge der Neuordnung des Hygienerechts zu prüfen, inwieweit eine umfassende Lösung für die generelle Verwendung eines Wildursprungsscheines und einer Wildmarke geschaffen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/04 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygiene-Verordnung

Artikel 1
Änderung des Fleischhygienegesetzes

Artikel 2
Änderung der Fleischhygiene-Verordnung

Artikel 3
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygiene-Verordnung


 
 
 


Drucksache 220/17 PDF-Dokument



Drucksache 529/1/10 PDF-Dokument



Drucksache 605/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.