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"INDUS"
Drucksache 442/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren
Drucksache 144/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Eine Verwendung in der wissenschaftlichen Forschung oder als Referenzsubstanzen für die Analytik ist nicht auszuschließen, daher ist die Aufnahme dieser Stoffe in die Anlage II des BtMG geboten. Damit wird ein erlaubnispflichtiger, legaler Handel mit diesen Stoffen für Forschungs- und industrielle Zwecke ermöglicht. Über das umfassende Erlaubniserfordernis können Verwendungszwecke wirksam unterbunden werden, die mit den Zielen des BtMG nicht vereinbar sind.
Drucksache 158/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künstliche Intelligenz für Europa - COM(2018) 237 final
... Wie die Dampfmaschine oder der elektrische Strom in der Vergangenheit ist KI mit grundlegenden Änderungen unserer Umgebung, Gesellschaft und Industrie verbunden3. Mit der zunehmenden Rechnerleistung, der Verfügbarkeit von Daten und Fortschritten bei den Algorithmen hat sich KI zu einer der strategisch bedeutendsten Technologien des 21. Jahrhunderts entwickelt. Es steht daher viel auf dem Spiel. Die Art, in der wir an die KI herangehen, ist entscheidend dafür, in welcher Welt wir künftig leben werden. Angesichts des harten weltweiten Wettbewerbs bedarf es dazu jedoch eines tragfähigen europäischen Rahmens.
Drucksache 532/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
... (1) Soweit Prüfungsverfahren nicht vollständig durch Rechtsverordnungen nach diesem Abschnitt geregelt sind, kann in ihnen bestimmt werden, dass die Industrie- und Handelskammern, wenn diese für die Durchführung von Prüfungen zuständig sind, durch Satzung Einzelheiten des Prüfungsverfahrens regeln. Regelungen sind insbesondere erforderlich über
Drucksache 305/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten - Antrag des Freistaats Thüringen -
... Festzustellen ist, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene insgesamt nicht ausreichen, um den erforderlichen Ausbau der industriellen und öffentlichen KWK mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele deutlich voranzubringen. Häufig können einzelne genehmigungsreife KWK-Projekte aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Grundlage nicht weiterverfolgt werden. Folglich wird in hocheffiziente KWK-Anlagen, die die dringend benötigten gesicherten Leistungen im Stromsektor zur Verfügung stellen können, nicht in ausreichendem Maße investiert. Vor diesem Hintergrund gilt es, in einem zweiten Schritt, insbesondere auch unter Einbeziehung der Evaluierung der Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland gemäß § 34 KWKG das KWKG umfassend zu novellieren. Zudem wird eine Neuregelung des Anlagenbegriffs hinsichtlich der erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit von Modernisierungs- und Neubauprojekten im beihilferechtlich zulässigen Rahmen als erforderlich angesehen.
Drucksache 3/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes (EEG) - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Höhe von 1 400 Megawatt erscheint im Hinblick auf die industriepolitischen Folgen der zu erwartenden deutlichen Zubaulücke und im Übrigen auch bezüglich der klimapolitischen Herausforderungen als nicht ausreichend. Aus denselben Gründen sollte eine schrittweise Rückverrechnung der in 2018 zusätzlich ausgeschriebenen Menge nicht erfolgen.
Drucksache 511/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa - Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt
... Zu nennen sind etwa die Einsparung von Treibhausgasen, die Endlichkeit fossiler und mineralischer Rohstoffe, der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes durch Schaffung von Einkommensmöglichkeiten. Er hebt hervor, dass die Kommission neben einer Forschungsinitiative nun konkrete Maßnahmen in den Fokus nimmt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Basis, die Schaffung von Diversifizierungsmöglichkei-ten für Landwirte, Waldbesitzer und Fischer (wie durch kleine Bioraffinerien) sowie den Schutz der Ökosysteme vor Kunststoffabfällen ("littering") und die Beantwortung von wesentlichen Nachhaltigkeitsfragen zu erreichen.
Drucksache 219/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten - COM(2018) 244 final
... Mit der vorliegenden Empfehlung des Rates soll eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen EU-Ländern, Industrie und anderen einschlägigen Interessenträgern erreicht werden, um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, eine EU-weite Angleichung der Impfkalender zu fördern, die Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen zu unterstützen und das Angebot, die Beschaffung und das Vorratsmanagement von Impfstoffen, auch in Krisensituationen, zu verbessern. Diese Maßnahmen sollten letztlich zu einem Rückgang der durch Impfung vermeidbaren Krankheitsfälle und zu einer Verbesserung der Gesundheitsprognosen der EU-Bürger führen sowie die gesundheitliche Sicherheit in der Europäischen Union insgesamt verbessern.
Drucksache 314/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 1. Der Bundesrat betont, dass die Stahlindustrie in Deutschland mit ihren 85.000 Arbeitsplätzen und ihrer Einbindung in die industriellen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsketten unverzichtbar ist zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt. Mit ihren Produkten trägt die Stahlindustrie zudem maßgeblich zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz bei. Gerade viele Innovationen für den Klimaschutz, wie etwa bei der Windkraft oder bei leichteren Werkstoffen für den Automobilbau, können nur mit modernen Stählen erreicht werden.
Drucksache 261/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... 13. Die Verfügbarkeit von Schlüsseltechnologien ("Key Enabling Technologies", KET) als Basis für technologische Innovationen stellt ein entscheidendes Kriterium für die Sicherstellung von Beschäftigung und Wachstum dar. Der Bundesrat nimmt die Empfehlungen der unabhängigen hochrangigen Gruppe zur Industriellen Technologie, "Refinding Industry - Defining Innovation" zur Kenntnis. Er fordert, das volle Potenzial der neugefassten Schlüsseltechnologien (KET) mit einer breiten und festen Verankerung zu erschließen. Insofern ist zusätzlich zu den bisher vorgeschlagenen Maßnahmen eine eigenständige und anwendungsunabhängige Förderung von KET erforderlich.
Drucksache 193/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... Kultur, Kunst, Kreativität und Kreativindustrien sind voneinander abhängig. Durch die Kombination von Fachwissen und -kompetenzen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit denen anderer Wirtschaftszweige können innovative Lösungen entstehen, z.B. in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien, Tourismus, verarbeitende Industrie, Dienstleistungen und im öffentlichen Sektor. Um diese Wandlungskraft zu nutzen, schlägt die Kommission vor, sich auf drei spezifische Ökosysteme - allgemeine und berufliche Bildung, Städte und Regionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft selbst - zu konzentrieren, um ein günstiges Umfeld für kulturgetriebene Innovation zu schaffen.
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... , Industrieprodukte). In diesen Hinweisen wird klar dargelegt, wie sich das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem Rechts- und Regelungsrahmen der Union z.B. im Bereich Flugsicherheit auswirken würde, wenn keine besonderen Vorkehrungen getroffen würden. So erhalten die Beteiligten die erforderliche Klarheit über die Ausgangslage, auf die sie sich einstellen sollten.
Drucksache 511/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa - Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt
... Zu nennen sind etwa die Einsparung von Treibhausgasen, die Endlichkeit fossiler und mineralischer Rohstoffe, der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes durch Schaffung von Einkommensmöglichkeiten. Er hebt hervor, dass die Kommission neben einer Forschungsinitiative nun konkrete Maßnahmen in den Fokus nimmt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Basis, die Schaffung von Diversifizierungsmöglichkeiten für Landwirte, Waldbesitzer und Fischer (wie durch kleine Bioraffinerien) sowie den Schutz der Ökosysteme vor Kunststoffabfällen („littering“) und die Beantwortung von wesentlichen Nachhaltigkeitsfragen zu erreichen.
Drucksache 430/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)
... "Bei nicht öffentlichen Stellen und aus allgemein zugänglichen Quellen dürfen Industrie- und Handelskammern die Daten nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2 der
Drucksache 107/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative "Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden"
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass im gegenwärtigen Bewertungsverfahren der EU für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe auch Studien Berücksichtigung finden, die nicht öffentlich zugänglich sind und von Antragstellern in Auftrag gegeben und finanziert werden. [Er schließt sich der Feststellung der Kommission an, dass von der Industrie beauftragte und bezahlte Studien von manchen als Anreiz für Labore gesehen werden, gefällige Ergebnisse zu liefern.] Der Bundesrat begrüßt daher die seitens der Kommission angekündigten Änderungen von Rechtsvorschriften, die die Regeln zur Durchführung von Studien verbessern sollen. Zugleich ist er der Auffassung, dass das Bewertungsverfahren insgesamt modifiziert werden sollte.
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 42. Des Weiteren verweist der Bundesrat darauf, dass gemeinsame Anstrengungen einer koordinierten Industrie- und Forschungspolitik notwendig sind, um Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im internationalen Standortwettbewerb zu sichern.
Drucksache 28/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
(Neufassung) - COM(2017) 676 final; Ratsdok. 14217/17
... -Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu überarbeiten. Dies ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer emissionsarmen Mobilität in Europa und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie.
Drucksache 155/2/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22 /EG
/EG
... 7. Der Bundesrat befürchtet die Etablierung einer Klageindustrie nach US-amerikanischem Muster. Ob eine solche vermieden werden kann, hängt maßgeblich davon ab, welche Einrichtungen die Befugnis erhalten, eine Verbandsklage zu erheben. Die in Artikel 4 des Richtlinienvorschlags genannten Kriterien für die Benennung als qualifizierte Einrichtung erscheinen dem Bundesrat angesichts der erheblichen Missbrauchsgefahr als zu gering. Um sicherzustellen, dass die klagebefugten qualifizierten Einrichtungen in der Lage sind, Verbraucherinteressen sachgerecht wahrzunehmen, und sie nicht dazu benutzt werden, wirtschaftlichen Interessen anderer zu dienen, sollte von ihnen zusätzlich zumindest noch eine gewisse Mitgliederzahl und Bestandsdauer verlangt werden. Auch sollten eine Beteiligung von Unternehmen an der Einrichtung oder einzelfallbezogene Zuwendungen durch Unternehmen erheblich eingeschränkt werden.
Drucksache 533/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 55. Sitzung am 11. Oktober 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 19/4881 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
in beigefügter Fassung angenommen.
Fristablauf: 23.11.18
Erster Durchgang: Drucksache. 208/18Drucksache 532/18
Gesetz zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes
Das Akkreditierungsstellengesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2540) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort "Sicherheitstechnik" die Wörter "und Sicherheit in der Informationstechnik" eingefügt.
2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
"§ 1a Schutz der Alleinstellung der Akkreditierungsstelle
(1) Es ist verboten,
1. unberechtigt eine Akkreditierung im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
durchzuführen oder
2. durch Bestätigung der Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen oder in sonstiger Weise den Anschein zu erwecken, Akkreditierungen im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
durchzuführen, insbesondere dadurch, dass
a) die Erfüllung von Anforderungen bestätigt wird, die Anforderungen aus harmonisierten Normen im Sinne des Artikels 2 Nummer 9 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
inhaltlich ganz oder teilweise entsprechen, wenn im Übrigen eine unberechtigte Akkreditierung im Sinne der Nummer 1 durchgeführt wird oder
b) eine Konformitätsbewertungsstelle im Sinne des Artikels 2 Nummer 13 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
die Bezeichnung "Akkreditierung" oder eine dieser Bezeichnung entsprechende Bezeichnung in einer anderen Amtssprache der Europäischen Union, jeweils auch in einer abweichenden Schreibweise, unberechtigt für von ihr ausgeführten Konformitätsbewertungen im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
verwendet.
In Zweifelsfällen entscheidet die Akkreditierungsstelle, ob im Falle des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b eine Bezeichnung berechtigt geführt wird. Ist die Bezeichnung in der Firma oder als Zusatz zur Firma oder im Namen oder als Zusatz zum Namen eines Vereines verwendet, teilt die Akkreditierungsstelle dem zuständigen Registergericht ihre Entscheidung mit.
(2) Ein Tätigwerden im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 wird nicht durch die Erklärung ausgeschlossen, dass die Tätigkeit keine Akkreditierung im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
sei.
(3) Die Akkreditierungsstelle kann die erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen treffen, die zur Feststellung eines Verdachts eines Verstoßes oder zur Beseitigung eines festgestellten Verstoßes oder zur Verhütung eines künftigen Verstoßes gegen ein Verbot des Absatzes 1 erforderlich sind. Dazu kann die Akkreditierungsstelle insbesondere
1. Tätigkeiten im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ganz oder teilweise untersagen oder
2. im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 Buchstabe a die Verwendung der Bezeichnung "Akkreditierung" oder einer dieser Bezeichnung entsprechenden Bezeichnung in einer anderen Amtssprache der Europäischen Union, jeweils auch in einer abweichenden Schreibweise, untersagen.
Besteht der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht eines Verstoßes gegen ein Verbot des Absatzes 1 Satz 1 und liegt Gefahr im Verzug vor, kann die Akkreditierungsstelle Maßnahmen nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 auch vorläufig anordnen. Ist im Falle des Satzes 2 Nummer 2, auch in Verbindung mit Satz 3, die Bezeichnung in der Firma oder als Zusatz zur Firma oder im Namen oder als Zusatz zum Namen eines Vereines verwendet, unterrichtet die Akkreditierungsstelle das zuständige Registergericht.
(4) Die in Rechtsvorschriften geregelte Zuständigkeit anderer Behörden, wegen Tätigkeiten im Sinne des Absatzes 1 Maßnahmen zu erlassen, wird nicht berührt. § 1 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden."
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
"§ 3 Befugnisse gegenüber Konformitätsbewertungsstellen".
b) Der Wortlaut wird Absatz 1.
c) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
"(2) Eine Konformitätsbewertungsstelle darf keine Konformitätsbewertung im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008
ohne Akkreditierung durchführen, wenn durch eine Rechtsvorschrift angeordnet ist, dass die Konformitätsbewertungsstelle für diese Konformitätsbewertung akkreditiert sein muss. § 1a Absatz 3 Satz 1 bis 3 und Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden."
4. § 7 wird wie folgt gefasst:
"§ 7 Vorschuss auf Gebühren
Ergänzend zu der Befugnis des § 15 Absatz 1 des Bundesgebührengesetz es kann die Akkreditierungsstelle im Falle einer von Amts wegen zu erbringenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung verlangen, dass bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen ein Vorschuss gezahlt oder eine Sicherheit geleistet wird."
5. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt:
"§ 13a Verkündung von Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden."
Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3562) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst:
"§ 32 Regelung der Sachkundeprüfung, Aufgabenauswahlausschüsse".
2. In § 4 Absatz 1 Satz 1 und § 6a Absatz 1 werden jeweils die Wörter "§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3" durch die Wörter "§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4" ersetzt.
3. § 11a wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 Satz 2 werden nach der Angabe "§ 34d Absatz 1" die Wörter "oder Absatz 2" eingefügt.
b) In Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter "§ 34d Absatz 7, auch in Verbindung mit § 34e Absatz 2" durch die Angabe "§ 34d Absatz 10" ersetzt.
4. Nach § 31 wird folgender § 32 eingefügt:
"§ 32 Regelung der Sachkundeprüfung, Aufgabenauswahlausschüsse
(1) Soweit Prüfungsverfahren nicht vollständig durch Rechtsverordnungen nach diesem Abschnitt geregelt sind, kann in ihnen bestimmt werden, dass die Industrie- und Handelskammern, wenn diese für die Durchführung von Prüfungen zuständig sind, durch Satzung Einzelheiten des Prüfungsverfahrens regeln. Regelungen sind insbesondere erforderlich über
1. die genaue Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der Qualifikation seiner Mitglieder,
2. die Berufung der Mitglieder des Prüfungsausschusses und deren Abberufung,
3. das Verfahren des Prüfungsausschusses, insbesondere über die Beschlussfassung und den Ausschluss von der Mitwirkung,
4. die Dauer der Prüfung,
5. die Zulassung zum praktischen Teil der Prüfung,
6. den Gegenstand und die Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung nach § 13c Absatz 2 Satz 1,
7. den Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung,
8. die Bewertung der Prüfungsleistungen,
9. die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften,
10. die Wiederholungsprüfung sowie
11. die Niederschrift über die Prüfung.
(2) Soweit in Rechtsverordnungen nach diesem Abschnitt für die Auswahl von Prüfungsfragen für Sachkundeprüfungen die Bildung von Aufgabenauswahlausschüssen vorgesehen ist, obliegt die Errichtung der Aufgabenauswahlausschüsse nach Maßgabe des Satzes 2 den Industrie- und Handelskammern, die sich dabei der in § 32 Absatz 2 des Umweltauditgesetz es bezeichneten Stelle (gemeinsame Stelle) bedienen. In den Rechtsverordnungen sind Einzelheiten zur Einrichtung der Aufgabenauswahlausschüsse, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung, zu bestimmen."
5. § 34c wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2a wird wie folgt geändert:
b) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter "Satz 1 Nr. 1 bis 6" durch die Wörter "Satz 1 Nummer 1 und 3" ersetzt.
6. § 34d Absatz 9 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Gewerbetreibende nach Absatz 1 Satz 1 bis 4, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 und die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten müssen sich in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 34e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c weiterbilden."
7. § 34g Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 3 wird das Wort "Gewerbetreiben" durch das Wort "Gewerbetreibenden" ersetzt.
b) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
c) Die folgenden Nummern 6 und 7 werden angefügt:
"6. die Struktur der Vergütung der in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen sowie die Verpflichtung, Interessenkonflikte zu vermeiden und bestehende offenzulegen,
7. die Pflicht, sich die erforderlichen Informationen über die jeweilige Finanzanlage einschließlich des für diese bestimmten Zielmarktes im Sinne des § 63 Absatz 4 in Verbindung mit § 00 Absatz 12 des Wertpapierhandelsgesetz es zu beschaffen und diese bei der Anlageberatung und Anlagevermittlung zu berücksichtigen."
8. Nach § 14, Absatz 2 Nummer 7b wird folgende Nummer 7c eingefügt:
"7c. entgegen § 34d Absatz 9 Satz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 34e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c sich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig weiterbildet,".
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
INDUS
Drucksache 170/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten COM(2018) 238 final
... Die Verhältnismäßigkeit der bevorzugten Option, wie sie sich in diesem Vorschlag wiederfindet, ist auch dadurch gegeben, dass vergleichsweise allgemeine, prinzipiengestützte Unionsvorschriften, die einen großen Spielraum für Maßnahmen der Industrie bieten, mit einer gezielten Überwachung kombiniert werden. Dieser Ansatz ist auf die sich rasch wandelnden technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Internet zugeschnitten. Die Expertengruppe für die Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft, die parallel zu diesem Vorschlag eingerichtet wird, wird sowohl der allgemeinen Entwicklung der Online-Plattformwirtschaft im weitesten Sinne als auch den hier behandelten spezifischen Fragen Rechnung tragen und hierbei auch Erkenntnisse, die sich aus den gesetzlichen Transparenzpflichten ergeben, berücksichtigen. Der in diesem Verordnungsvorschlag vorgesehene Ansatz steht daher weiterhin in einem angemessenen Verhältnis zu den Problemen, die hinsichtlich der Online-Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen festgestellt wurden.
Drucksache 78/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen - Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung
INDUS
Drucksache 187/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung - Nachhaltige Mobilität für Europa: sicher, vernetzt und umweltfreundlich
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu grundlegenden Veränderungen der Mobilitätsmuster führen können. Sie können einen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen und die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor zu mindern. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Industrie und die öffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum aktiv wahrnehmen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der weiteren Entwicklung der automatisierten Mobilität sicherzustellen, dass unerwünschte Effekte, die den Zielen einer nachhaltigen Mobilität zuwiderlaufen, vermieden werden. Es gilt, ein energieeffizientes, ressourcenschonendes, multimodales, vernetztes und kundenfreundliches Mobilitätssystem zu erreichen, das dazu führt, dass das jeweils optimale Verkehrsmittel im Rahmen eines gestuften Systems zum Einsatz kommt.
Drucksache 209/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... "Dabei unterliegen die Industrie- und Handelskammern der Aufsicht der obersten Landesbehörde."
Drucksache 617/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... Zu den obersten Prioritäten der Juncker-Kommission gehörte es, die Wirtschaft deutlich anzukurbeln. Dies sollte durch das Schließen der infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen Investitionslücke in der Europäischen Union erreicht werden (Abbildung 1). Sowohl öffentliche als auch private Investitionen stellen eine entscheidende Triebkraft für Beschäftigung und Wachstum dar. Durch sie fließen Ersparnisse in Vorhaben und Sektoren, die für unsere Zukunft entscheidend sind, beispielsweise in Infrastruktur und Wohnungswesen, Forschung und Entwicklung, neue Technologien und Produktionsmethoden, Bildung und Kompetenzen. Diese Investitionen fördern auch die Modernisierung von Europas Industrien und Gesellschaften beim Übergang zu einer zunehmend digitalisierten und emissionsarmen Wirtschaft.
Drucksache 116/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2018) 173 final
... Schätzungen des Schadens, der durch unlautere Handelspraktiken verursacht wird, sind den Abschnitten 2.5 und 6.2.1 der Folgenabschätzung zu entnehmen. Laut einer Erhebung aus dem Jahr 2013 bei landwirtschaftlichen Erzeugern und landwirtschaftlichen Genossenschaften auf Basis einer breiten Definition unlauterer Handelspraktiken wurden die Schäden durch unlautere Handelspraktiken mit über 10 Mrd. EUR pro Jahr veranschlagt. Die Hersteller von Lebensmittelerzeugnissen, die 2011 an einer Erhebung auf Basis einer breiten Definition unlauterer Praktiken teilnahmen, gaben an, dass ihre durch unlautere Praktiken bedingten Kosten 0,5 % ihres Umsatzes ausmachten, was bei Hochrechnung auf den Gesamtumsatz der Lebensmittelindustrie in dem genannten Jahr 4,4 Mrd. EUR entspräche.
Drucksache 14/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft - COM(2018) 29 final
... Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft bietet eine gewaltige Chance‚ unsere Wirtschaft umzugestalten und sie nachhaltiger zu machen, einen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen und zum Schutz der globalen Ressourcen zu leisten‚ lokal Arbeitsplätze zu schaffen und Europa einen Wettbewerbsvorteil zu geben in einer Welt, die tiefgreifende Veränderungen durchläuft. Die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für die europäische Industrie wurde kürzlich in der neuen Strategie für die Industriepolitik der EU1 hervorgehoben. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird auch dazu beitragen, die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen2.
Drucksache 37/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... 6. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass trotz erreichter Fortschritte beim Aufbau Ost und bei der Bewältigung des Strukturwandels in altindustriell geprägten und ländlichen Regionen der westdeutschen Länder erhebliche Disparitäten fortbestehen. Das zu entwickelnde gesamtdeutsche System zur Förderung strukturschwacher Regionen muss die notwendigen Anpassungsprozesse durch die Stärkung von Innovationskraft, Investitionen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge wirksam unterstützen. Seine Bedeutung wird angesichts der Beschleunigung des Strukturwandels durch die Digitalisierung, des fortschreitenden demografischen Wandels und auch zu erwartender Mittelkürzungen bei den EU-Struktur- und Investitionsfonds ab dem Jahr 2021 noch verstärkt.
Drucksache 209/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... "Dabei unterliegen die Industrie- und Handelskammern der Aufsicht der obersten Landesbehörde."
Drucksache 3/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... herstellern und der Zulieferindustrie, wenn die ab dem Jahr 2019 realistisch zu erwartende Ausbaulücke eintritt.
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... Die Ressource Wasser ist ein begrenztes Gut in der EU, da ein Drittel ihres Gebiets unter Wasserarmut leidet. Durch den zunehmenden Wasserbedarf der Bevölkerung und den Klimawandel wird die Verfügbarkeit von Wasser in ausreichender Menge und Qualität in der Zukunft für Europa sogar zu einer noch größeren Herausforderung werden. Die übermäßige Entnahme von Wasser, insbesondere zum Zwecke der landwirtschaftlichen Bewässerung1, aber auch zur industriellen Nutzung und zur Stadtentwicklung, ist eine der größten Bedrohungen für die Wasserumwelt der EU, wohingegen die Verfügbarkeit von Wasser geeigneter Qualität eine kritische Voraussetzung für Wachstum in wasserabhängigen Wirtschaftsbereichen und die Gesellschaft im Allgemeinen ist. Die Gesamtauswirkungen der Dürreperiode im Jahr 2003 auf die Wirtschaft (vor allem in den Mittelmeerländern, Frankreich und dem Vereinigten Königreich) wurden, als die geschätzten Verluste gemessen, die direkt infolge der Dürre entstanden sind, auf mindestens 8,7 Mrd. EUR geschätzt (Europäische Kommission, 2007). Die unmittelbaren Folgen von Dürreperioden, wie z.B. Schäden für die Landwirtschaft und die Infrastruktur, sowie eher indirekte Auswirkungen wie beispielsweise eine nur zögerliche Bereitschaft, in Risikogebiete zu investieren, können ebenfalls schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben.
Drucksache 221/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle - COM(2018) 330 final
... Die EU setzt sich seit Jahrzehnten durch die Kontrolle der Emissionen von Schadstoffen in die Atmosphäre, die Verbesserung der Kraftstoffqualität sowie durch die Integration von Umweltschutzanforderungen in die Sektoren Verkehr, Industrie und Energie für eine bessere Luftqualität ein. Damit soll die Luftverschmutzung auf ein Niveau reduziert werden, bei dem die schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt im gesamten Gebiet der EU minimiert werden. Da die Luftverschmutzung vor nationalen Grenzen nicht haltmacht, ist eine Koordinierung auf EU-Ebene so wichtig. Nach EU-Recht wird die Wahl der Mittel für die Einhaltung der auf EU-Ebene vereinbarten Grenzwerte den Mitgliedstaaten überlassen. Bei den wichtigsten Verschmutzungsquellen wird mit auf EU-Ebene geltenden Normen eine effiziente Funktionsweise des Binnenmarktes gewährleistet.
Drucksache 551/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... Die in der Begründung angegebenen Ziele des Registers lassen sich anschaulich nur mittels einer Kartendarstellung erreichen. Insbesondere bei großflächigen Industriebetrieben ist die Adresse zur Standortbestimmung und detaillierten Kartendarstellung nicht ausreichend. Für eine Ausbreitungsbetrachtung sind die Geokoordinaten der Emissionsquelle maßgeblich.
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... 13. den nationalen politischen Rahmen für Luftqualität und Luftreinhaltung, in dessen Kontext das Programm erarbeitet wurde, einschließlich der Schwerpunkte der nationalen Luftreinhaltepolitik und deren Verbindung zu Schwerpunkten in anderen Politikfeldern, einschließlich der Klimapolitik und gegebenenfalls der Landwirtschaft, der Industrie und des Verkehrs,
Drucksache 304/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz -Grundverordnung
... Da Artikel 80 Absatz 1 DSGVO vorgibt, dass die Einrichtung, Organisationen oder Vereinigung im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten tätig sein muss, kommen von vornherein nur Einrichtungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UKlaG als anspruchsberechtigte Stellen in Betracht. Denn "betroffene Personen" im genannten Sinne können vorliegend nur Verbraucher sein, da sich § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 UKlaG nur auf die Verarbeitung von Daten von Verbrauchern bezieht. Die Wirtschafts- und Berufsverbände nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UKlaG sowie die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern (§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UKlaG) sind aber generell nicht im Bereich des Verbraucherschutzes tätig und mithin auch nicht im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von Verbrauchern in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
Drucksache 582/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren
... Bei der Eignungsprüfung werden endokrine Disruptoren erstmals im Querschnitt betrachtet; Grundlage sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die große Menge an Daten, die bei abgeschlossenen oder laufenden Bewertungen bereits erhoben und ausgewertet wurden. Dies ermöglicht es zu analysieren, wie die verschiedenen Bestimmungen/Ansätze betreffend endokrine Disruptoren zusammenspielen, es werden mögliche Lücken, Inkohärenzen oder Synergien ermittelt, und es wird bewertet, wie sie sich insgesamt unter dem Aspekt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Industrie in der EU sowie auf den internationalen Handel auswirken. Dabei werden besonders diejenigen Bereiche berücksichtigt, in denen die Rechtsvorschriften keine spezifischen Bestimmungen über endokrine Disruptoren enthalten, wie Spielzeug, kosmetische Mittel und Lebensmittelkontaktmaterialien.
Drucksache 423/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... Der Einsatz von Laserstrahlung in Maschinen zur Materialbearbeitung zum Beispiel beim Bohren, Gravieren und Abtragen, zunehmend auch im Bereich der Mikromaterialbearbeitung, ist erst seit wenigen Jahren in der Industrie verbreitet, wobei die Entwicklung zu immer kürzeren Pulsen und immer höheren Energien voranschreitet. Bei der Materialbearbeitung mit Laserstrahlung kann durch eine Wechselwirkung mit dem Material ionisierende Strahlung entstehen, wobei durch den Laser selbst keine ionisierende Strahlung erzeugt wird. In der Praxis stellt die Genehmigungspflicht für den Betrieb von Lasern sowohl die Industrie als auch die zuständigen Behörden vor eine große Herausforderung. Derzeit würden bundesweit ca. 1 600 Laser unter die
Drucksache 270/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013
und (EU) Nr. 283/2014
... 8. Er betont, dass die Synergiewirkungen von Klimaschutz und Luftreinhaltung über Infrastrukturen zur alternativen Kraftstoff- und Energieversorgung insbesondere an großen Verkehrsknotenpunkten wie Häfen, Flughäfen, hoch frequentierten Logistikstandorten und verkehrsträchtigen Industrieansiedlungen realisiert werden können (beispielsweise über E-Ladesäulen für Kraftfahrzeuge, Landstromanlagen für Schiffe, elektrifizierte Eisenbahngleise und -anschlüsse, Flüssigerdgasversorgungsvorrichtungen und Wasserstofftankstellen).
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... Für den Bund werden in erster Linie Kosten für den Vollzug des Gesetzes durch die DEHSt entstehen. In der Handelsperiode 2021 bis 2030 werden keine neuen Industriebranchen in den EU-Emissionshandel zusätzlich mit einbezogen. Daher bleiben die Vollzugsaufgaben für die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen im Wesentlichen unverändert.
Drucksache 28/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Neufassung) - COM(2017) 676 final; Ratsdok. 14217/17
... -Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu überarbeiten. Dies ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer emissionsarmen Mobilität in Europa und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie.
Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... Daten werden zudem als zunehmend unverzichtbarer Aktivposten für die Entwicklung neuer Technik wie der künstlichen Intelligenz (KI) und des Internets der Dinge (IoT) anerkannt. KI-Lösungen können sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Sektor bemerkenswerte Vorteile bringen. Der Einsatz von KI-Technik fördert die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit in vielen verschiedenen Wirtschaftszweigen. Ferner trägt sie zur Bewältigung gesellschaftlicher und ökologischer Herausforderungen bei, während sie sich gleichzeitig mit den ihr eigenen Herausforderungen befasst. In diesem Zusammenhang nimmt die Kommission parallel zu diesem Datenpaket die Mitteilung über die Ausschöpfung der Vorteile der künstlichen Intelligenz für Europa an, in der sie die EU-Strategie für künstliche Intelligenz darlegt. Die Strategie hat drei Komponenten: Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU, Vorbereitung auf die sozioökonomischen Veränderungen und Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens. Eines der Hauptziele besteht darin, die Nutzung von KI-Technik zu demokratisieren, um nicht nur KI-Startup-Unternehmen, sondern auch KI-Anwender (auch Unternehmen aller Größen aus nichttechnischen Branchen) zu unterstützen. 2019 wird die Kommission eine KI-Abruf-Plattform auf den Weg bringen, um europäischen Forschern und Unternehmen den Zugang zu hochwertigen KI-Tools, -Daten und -Dienstleistungen zu erleichtern.
Drucksache 252/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... Der technologische Wandel berührt alle Teile der Gesellschaft und der Wirtschaft und verändert damit das Leben der EU-Bürger. Der Verkehr ist davon nicht ausgenommen. Neue Technologien sorgen für einen Umbruch in der Mobilitätslandschaft. Vor diesem Hintergrund stehen die EU und ihre Industriezweige vor der schwierigen Aufgabe, in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung weltweit eine führende Rolle zu übernehmen. Deshalb hat die Kommission einen umfassenden Ansatz gewählt, um sicherzustellen, dass die Mobilitätspolitik der EU in Form der drei Mobilitätspakete "Europa in Bewegung" diesen politischen Prioritäten gerecht wird.
Drucksache 181/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU
Drucksache 261/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
... 11. Die Verfügbarkeit von Schlüsseltechnologien ("Key Enabling Technologies", KET) als Basis für technologische Innovationen stellt ein entscheidendes Kriterium für die Sicherstellung von Beschäftigung und Wachstum dar. Der Bundesrat nimmt die Empfehlungen der unabhängigen hochrangigen Gruppe zur Industriellen Technologie, "Re-finding Industry - Defining Innovation" zur Kenntnis. Er fordert, das volle Potenzial der neugefassten KET mit einer breiten und festen Verankerung zu erschließen. Insofern ist zusätzlich zu den bisher vorgeschlagenen Maßnahmen eine eigenständige und anwendungsunabhängige Förderung von KET erforderlich.
Drucksache 563/2/18
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Mit dem bisherigen Ausschluss von Abwärmenutzung im Rahmen der innovativen KWK sollen fehlgeleitete Anreize zum Verzicht auf Effizienzmaßnahmen an Industrieanlagen vermieden werden. Solche Anreize sind bei Kläranlagen jedoch nicht gegeben. Im Klärprozess wird dem Abwasser in der Regel keine Wärmeenergie zugeführt. Die im kommunalen Abwasser enthaltene Wärme ist teilweise natürliche Umweltwärme aus dem Niederschlags- und dem Frischwasser, ein anderer Teil der im Abwasser enthaltenen Abwärme hat seinen Ursprung in Prozessen bei Verbrauchern wie dem Duschen oder ähnliches.
Drucksache 23/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten - Antrag der Länder Thüringen und Rheinland-Pfalz -
... "4. Der Bundesrat stellt fest, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nicht ausreichen, mit der Folge, dass weder in der Industrie noch im Bereich der öffentlichen Versorgung im ausreichenden Maße in KWK-Anlagen investiert wird.
Drucksache 185/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zur grundlegenden Veränderung der Mobilitätsmuster führen können. Sie können einen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen und die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor zu mindern. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Industrie und die öffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum aktiv wahrnehmen. Es gilt, die Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an bedarfsgerechten Mobilitätsangeboten auch nach Einführung der automatisierten Mobilität zu sichern. Auswirkungen der automatisierten Mobilität auf die Strukturen des öffentlichen Personennahverkehrs sind zu berücksichtigen.
Drucksache 224/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
... 12. Der Bundesrat lehnt Verbote für einzelne Produkte als nicht zielführend und als ungerechtfertigte Produktdiskriminierung ab. Derartige Verbote behindern die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und können für einzelne Unternehmen eine Gefährdung ihrer Existenz darstellen. Der Bundesrat hält es zudem bei einzelnen Produkten (wie zum Beispiel Luftballonstäben) für fraglich, ob deren Anteil an der Meeresverschmutzung tatsächlich so gravierend ist. Damit könnten die vorgesehenen Produktverbote letztendlich reine Symbolpolitik darstellen.
Drucksache 157/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft COM(2018) 233 final
... Die in dieser Mitteilung skizzierte Zielvorstellung betrifft die Gesundheitsförderung, die Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, die Erfüllung der bislang unbefriedigten Bedürfnisse der Patienten und die Erleichterung des gleichberechtigten Zugangs der Bürger zu einer hochwertigen Fürsorge durch eine sinnvolle Nutzung digitaler Innovationen. Außerdem geht es um die Stärkung der Belastbarkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Gesundheits- und Pflegesysteme. Indem sie dazu beitragen, das Potenzial des digitalen Binnenmarkts mit einer breiteren Einführung digitaler Produkte und Dienstleistungen im Gesundheits- und Pflegebereich bestmöglich auszuschöpfen, zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen ferner darauf ab, das Wachstum anzukurbeln und die europäische Industrie in diesem Bereich zu fördern.
Drucksache 176/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... Ferner soll gewährleistet sein, dass der Verband eine Musterfeststellungsklage nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung erhebt (Nummer 4). Durch dieses zusätzliche Erfordernis soll eine kommerzielle Klageindustrie oder missbräuchliche Klageerhebung zur Gewinnerzielung verhindert werden.
Drucksache 233/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013
... 2. Der Bundesrat bemängelt in diesem Zusammenhang die zu kurz greifende inhaltliche Schwerpunktsetzung bei den spezifischen Zielen im Programmvorschlag. Neben den in Artikel 3 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags aufgeführten drei spezifischen Zielen (der Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und externen Dimension der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie sowie der Förderung der politischen Zusammenarbeit) ist als viertes Ziel die Förderung der länderübergreifenden Zirkulation kultureller und kreativer Werke und der länderübergreifenden Mobilität der Kultur- und Kreativakteure, insbesondere von Künstlerinnen und Künstlern, zwingend wieder aufzunehmen. Dieses Ziel des Austauschs von Personen und von Werken ist Basis und Voraussetzung für die anderen genannten Ziele sowie für sich selbst genommen das zentrale Ziel des Programms.
Drucksache 187/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung - Nachhaltige Mobilität für Europa: sicher, vernetzt und umweltfreundlich COM(2018) 293 final
... 2. Er stellt fest, dass automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu grundlegenden Veränderungen der Mobilitätsmuster führen können. Sie können einen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen und die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor zu mindern. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Industrie und die öffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum aktiv wahrnehmen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der weiteren Entwicklung der automatisierten Mobilität sicherzustellen, dass unerwünschte Effekte, die den Zielen einer nachhaltigen Mobilität zuwiderlaufen, vermieden werden. Es gilt, ein energieeffizientes, ressourcenschonendes, multimodales, vernetztes und kundenfreundliches Mobilitätssystem zu erreichen, das dazu führt, dass das jeweils optimale Verkehrsmittel im Rahmen eines gestuften Systems zum Einsatz kommt.
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Kleine und mittlere Unternehmen werden durch das Gesetz nicht in besonderem Maße belastet. Vielmehr stellt die Einführung von Schätzungsmöglichkeiten bei der Weiterleitung von Strom durch privilegierte Umlagenzahler (insb. Eigenversorger und stromintensive Industrie) mit dem neuen § 62a EEG 2017, sowie den korrespondierenden Regelungen im EnWG, im KWKG und in der
Drucksache 423/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... Der Einsatz von Laserstrahlung in Maschinen zur Materialbearbeitung zum Beispiel beim Bohren, Gravieren und Abtragen, zunehmend auch im Bereich der Mikromaterialbearbeitung, ist erst seit wenigen Jahren in der Industrie verbreitet, wobei die Entwicklung zu immer kürzeren Pulsen und immer höheren Energien voranschreitet. Bei der Materialbearbeitung mit Laserstrahlung kann durch eine Wechselwirkung mit dem Material ionisierende Strahlung entstehen, wobei durch den Laser selbst keine ionisierende Strahlung erzeugt wird. In der Praxis stellt die Genehmigungspflicht für den Betrieb von Lasern sowohl die Industrie als auch die zuständigen Behörden vor eine große Herausforderung. Derzeit würden bundesweit ca. 1 600 Laser unter die strahlenschutzrechtliche Genehmigungspflicht fallen, mit zunehmender Tendenz im zweistelligen Prozentbereich. Unter die Genehmigungspflicht fallen nicht der Betrieb bei bekannten Laserherstellern und Anlagenbauern, sondern insbesondere bei Firmen, die Maschinen mit Lasern anwenden. Im Gegensatz zum Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, wie sie beispielsweise in der medizinischen Therapie mit Energien im zweistelligen Megaelektronenvoltbereich (1 MeV = 1 000 keV) eingesetzt werden, liegt die bei diesen Lasern als Begleiterscheinung auftretende ionisierende Strahlung ("Sekundärstrahlung") bei Energien im ein- bis zweistelligen Kiloelektronenvoltbereich (keV-Bereich).
Drucksache 124/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020
... Die von der Kommission vorgeschlagenen Euratom-Forschungstätigkeiten im Bereich der Kernspaltung beschränken sich - wie es dem Standpunkt des Bundesrates entspricht - auf Aspekte der Sicherheit und der Gefahrenabwehr. In dieser Hinsicht knüpft der aktuelle Vorschlag an seinen unmittelbaren Vorgänger, das Euratom-Programm 20142018, an, dessen Ziel darin bestand, Sicherheitsrisiken und Risiken im Zusammenhang mit Strahlenexpositionen durch industrielle oder medizinische Anwendungen zu verringern und die Notfallvorsorge bei Unfällen mit Strahlungsfreisetzung zu fördern. Der Umfang und die Ziele des Programms wurden infolge eines Kompromisses, der nach dem Nuklearunfall in Fukushima im Jahr 2011 im Rat erzielt wurde, neu auf diese Bereiche ausgerichtet. Deutsche Wissenschaftler haben von diesem Ansatz profitiert: Seit 2014 haben sie 20 % der verfügbaren Euratom-Fördermittel erhalten.
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 36. Der Bundesrat bezweifelt, dass die Unterstützung produktiver Investitionen durch direkte Investitionshilfen nur für KMU ausreichend ist, um das erklärte Ziel der Kommission für ein dynamisches Wachstum von KMU zu erreichen. Er fordert deshalb, dass zukünftig wieder direkte Investitionshilfen für große Unternehmen möglich sein müssen. Diese Unternehmen spielen eine wichtige strukturpolitische Rolle, zum Beispiel als Partner bei der Entwicklung industrieller Cluster und nicht zuletzt als Auftraggeber für KMU.
Drucksache 78/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen - Absenkung der Eingriffsschwelle in § 56 Außenwirtschaftsverordnung
... 1. Der Bundesrat betont, dass offene Märkte, freier Güter- und Kapitalverkehr, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen zentrale Bestandteile des globalen Wirtschaftsgefüges sind und bleiben und gerade Deutschland als hochtechnologische Industrie-und Exportnation davon profitiert. Gleichzeitig gilt es aber, einen ausgewogenen Weg zu finden zwischen der Offenheit für ausländische Investoren und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor gezielter wettbewerbsverzerrender und sicherheitspolitisch bedenklicher Industriepolitik.
Drucksache 67/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... - Die Bereiche "Regulierung und Aufsicht einer Bank", die sich am zugrundeliegenden Risiko eines Instituts und seiner Geschäftspolitik ausrichten müssen, müssen auch in Zukunft streng von umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen getrennt werden, für deren Förderung bereits heute sachgerechte und wirksame Instrumente in der Fiskal-, Wirtschafts- und Industriepolitik bestehen. Bankaufsichtsrechtliche Regelungen sind auch weiterhin alleine auf die Kernbereiche, das heißt auf die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Stabilität einzelner Banken und des Finanzsystems insgesamt, zu konzentrieren. - Es dürfen keine Regelungen getroffen werden, die eine Bevorzugung "grüner" Finanzierungen im Sinne eines "Green Supporting Factors" bei der Eigenkapitalunterlegung zur Folge hätten.
Drucksache 270/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013
und (EU) Nr. 283/2014
... 10. Der Bundesrat betont, dass die Synergiewirkungen von Klimaschutz und Luftreinhaltung über Infrastrukturen zur alternativen Kraftstoff- und Energieversorgung insbesondere an großen Verkehrsknotenpunkten wie Häfen, Flughäfen, hoch frequentierten Logistikstandorten und verkehrsträchtigen Industrieansiedlungen realisiert werden können (beispielsweise über E-Ladesäulen für Kraftfahrzeuge, Landstromanlagen für Schiffe, elektrifizierte Eisenbahngleise und - anschlüsse, Flüssigerdgasversorgungsvorrichtungen und Wasserstofftankstellen).
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 49. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung, die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen zu verringern. Besondere Priorität sollte ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten sowie Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen und demographischen Nachteilen zukommen.
Drucksache 53/18 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)∗
... Weiterer gerichtsverfassungs- oder verfahrensrechtlicher Sonderregelungen bedarf es nicht. Wie die Kammer für Handelssachen (§ 105 GVG) entscheidet auch die Kammer für internationale Handelssachen in der Besetzung mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die auf diese Weise mögliche Zusammenführung von juristischem Sachverstand und wirtschaftlichem Erfahrungsschatz hat sich bei den Kammern für Handelssachen seit Langem bewährt. In Bezug auf die Kammern für internationale Handelssachen gilt die Notwendigkeit einer solchen Kombination von juristischer und wirtschaftlicher Kompetenz sowie Praxiswissen in besonderem Maße. Die Erfahrung von Kaufleuten und den weiteren in § 109 Absatz 1 Nummer 3 GVG genannten Personen, die selbst im internationalen Wirtschaftsverkehr oder einem internationalen Unternehmen tätig sind, ist für das Verfahren vor der Kammer für internationale Handelssachen von unschätzbarem Wert. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Industrie- und Handelskammern im Rahmen ihres Vorschlagsrechts (§ 108 GVG) darauf achten, auch international erfahrene Personen mit englischer Sprachkompetenz vorzuschlagen und das zuständige Präsidium des Landgerichts, bei dem eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet ist, diese Personen nach ihrer Ernennung der Kammer für internationale Handelssachen zuweist (§ 21e GVG). Wird diese Verfahrensweise beherzigt, erübrigt sich eine Erweiterung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum ehrenamtlichen Richter in § 109 GVG um den Gesichtspunkt der Sprachkompetenz. Eine solche gesetzliche Regelung der Sprachkompetenz hätte zudem den Nachteil, dass die Voraussetzungen und ein - gegebenenfalls kompliziertes - Verfahren zur Ermittlung bzw. zum Nachweis der sprachlichen Fähigkeiten der ehrenamtlichen Richter bestimmt werden müssten. Eine Ergänzung von § 109 GVG im vorgenannten Sinne kommt allenfalls in Betracht, wenn sich nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen herausstellen sollte, dass die erforderliche Besetzung der Kammern für internationale Handelssachen mit sprachlich kompetenten Handelsrichtern in der gerichtlichen Praxis nicht hinreichend umgesetzt wird. Dafür bestehen indes keine Anhaltspunkte.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.