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0707/04
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0915/04
0818/04
0860/04B
0847/03
0049/03
0490/03B
0061/03B
0546/03
0936/03B
0736/03
0450/03
0504/03
0325/03B
0831/03
0572/03
0715/03
0762/03
0120/1/03
0715/03B
0061/1/03
0120/03B
Drucksache 442/1/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren



Drucksache 144/18

... Eine Verwendung in der wissenschaftlichen Forschung oder als Referenzsubstanzen für die Analytik ist nicht auszuschließen, daher ist die Aufnahme dieser Stoffe in die Anlage II des BtMG geboten. Damit wird ein erlaubnispflichtiger, legaler Handel mit diesen Stoffen für Forschungs- und industrielle Zwecke ermöglicht. Über das umfassende Erlaubniserfordernis können Verwendungszwecke wirksam unterbunden werden, die mit den Zielen des BtMG nicht vereinbar sind.



Drucksache 158/18

... Wie die Dampfmaschine oder der elektrische Strom in der Vergangenheit ist KI mit grundlegenden Änderungen unserer Umgebung, Gesellschaft und Industrie verbunden3. Mit der zunehmenden Rechnerleistung, der Verfügbarkeit von Daten und Fortschritten bei den Algorithmen hat sich KI zu einer der strategisch bedeutendsten Technologien des 21. Jahrhunderts entwickelt. Es steht daher viel auf dem Spiel. Die Art, in der wir an die KI herangehen, ist entscheidend dafür, in welcher Welt wir künftig leben werden. Angesichts des harten weltweiten Wettbewerbs bedarf es dazu jedoch eines tragfähigen europäischen Rahmens.



Drucksache 532/18

... (1) Soweit Prüfungsverfahren nicht vollständig durch Rechtsverordnungen nach diesem Abschnitt geregelt sind, kann in ihnen bestimmt werden, dass die Industrie- und Handelskammern, wenn diese für die Durchführung von Prüfungen zuständig sind, durch Satzung Einzelheiten des Prüfungsverfahrens regeln. Regelungen sind insbesondere erforderlich über



Drucksache 305/1/18

... Festzustellen ist, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene insgesamt nicht ausreichen, um den erforderlichen Ausbau der industriellen und öffentlichen KWK mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele deutlich voranzubringen. Häufig können einzelne genehmigungsreife KWK-Projekte aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Grundlage nicht weiterverfolgt werden. Folglich wird in hocheffiziente KWK-Anlagen, die die dringend benötigten gesicherten Leistungen im Stromsektor zur Verfügung stellen können, nicht in ausreichendem Maße investiert. Vor diesem Hintergrund gilt es, in einem zweiten Schritt, insbesondere auch unter Einbeziehung der Evaluierung der Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland gemäß § 34 KWKG das KWKG umfassend zu novellieren. Zudem wird eine Neuregelung des Anlagenbegriffs hinsichtlich der erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit von Modernisierungs- und Neubauprojekten im beihilferechtlich zulässigen Rahmen als erforderlich angesehen.



Drucksache 3/1/18

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Höhe von 1 400 Megawatt erscheint im Hinblick auf die industriepolitischen Folgen der zu erwartenden deutlichen Zubaulücke und im Übrigen auch bezüglich der klimapolitischen Herausforderungen als nicht ausreichend. Aus denselben Gründen sollte eine schrittweise Rückverrechnung der in 2018 zusätzlich ausgeschriebenen Menge nicht erfolgen.



Drucksache 511/18 (Beschluss)

... Zu nennen sind etwa die Einsparung von Treibhausgasen, die Endlichkeit fossiler und mineralischer Rohstoffe, der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes durch Schaffung von Einkommensmöglichkeiten. Er hebt hervor, dass die Kommission neben einer Forschungsinitiative nun konkrete Maßnahmen in den Fokus nimmt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Basis, die Schaffung von Diversifizierungsmöglichkei-ten für Landwirte, Waldbesitzer und Fischer (wie durch kleine Bioraffinerien) sowie den Schutz der Ökosysteme vor Kunststoffabfällen ("littering") und die Beantwortung von wesentlichen Nachhaltigkeitsfragen zu erreichen.



Drucksache 219/18

... Mit der vorliegenden Empfehlung des Rates soll eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen EU-Ländern, Industrie und anderen einschlägigen Interessenträgern erreicht werden, um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, eine EU-weite Angleichung der Impfkalender zu fördern, die Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen zu unterstützen und das Angebot, die Beschaffung und das Vorratsmanagement von Impfstoffen, auch in Krisensituationen, zu verbessern. Diese Maßnahmen sollten letztlich zu einem Rückgang der durch Impfung vermeidbaren Krankheitsfälle und zu einer Verbesserung der Gesundheitsprognosen der EU-Bürger führen sowie die gesundheitliche Sicherheit in der Europäischen Union insgesamt verbessern.



Drucksache 314/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat betont, dass die Stahlindustrie in Deutschland mit ihren 85.000 Arbeitsplätzen und ihrer Einbindung in die industriellen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsketten unverzichtbar ist zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt. Mit ihren Produkten trägt die Stahlindustrie zudem maßgeblich zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz bei. Gerade viele Innovationen für den Klimaschutz, wie etwa bei der Windkraft oder bei leichteren Werkstoffen für den Automobilbau, können nur mit modernen Stählen erreicht werden.



Drucksache 261/1/18

... 13. Die Verfügbarkeit von Schlüsseltechnologien ("Key Enabling Technologies", KET) als Basis für technologische Innovationen stellt ein entscheidendes Kriterium für die Sicherstellung von Beschäftigung und Wachstum dar. Der Bundesrat nimmt die Empfehlungen der unabhängigen hochrangigen Gruppe zur Industriellen Technologie, "Refinding Industry - Defining Innovation" zur Kenntnis. Er fordert, das volle Potenzial der neugefassten Schlüsseltechnologien (KET) mit einer breiten und festen Verankerung zu erschließen. Insofern ist zusätzlich zu den bisher vorgeschlagenen Maßnahmen eine eigenständige und anwendungsunabhängige Förderung von KET erforderlich.



Drucksache 193/18

... Kultur, Kunst, Kreativität und Kreativindustrien sind voneinander abhängig. Durch die Kombination von Fachwissen und -kompetenzen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit denen anderer Wirtschaftszweige können innovative Lösungen entstehen, z.B. in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien, Tourismus, verarbeitende Industrie, Dienstleistungen und im öffentlichen Sektor. Um diese Wandlungskraft zu nutzen, schlägt die Kommission vor, sich auf drei spezifische Ökosysteme - allgemeine und berufliche Bildung, Städte und Regionen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft selbst - zu konzentrieren, um ein günstiges Umfeld für kulturgetriebene Innovation zu schaffen.



Drucksache 347/18

... , Industrieprodukte). In diesen Hinweisen wird klar dargelegt, wie sich das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem Rechts- und Regelungsrahmen der Union z.B. im Bereich Flugsicherheit auswirken würde, wenn keine besonderen Vorkehrungen getroffen würden. So erhalten die Beteiligten die erforderliche Klarheit über die Ausgangslage, auf die sie sich einstellen sollten.



Drucksache 511/1/18

... Zu nennen sind etwa die Einsparung von Treibhausgasen, die Endlichkeit fossiler und mineralischer Rohstoffe, der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes durch Schaffung von Einkommensmöglichkeiten. Er hebt hervor, dass die Kommission neben einer Forschungsinitiative nun konkrete Maßnahmen in den Fokus nimmt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Basis, die Schaffung von Diversifizierungsmöglichkeiten für Landwirte, Waldbesitzer und Fischer (wie durch kleine Bioraffinerien) sowie den Schutz der Ökosysteme vor Kunststoffabfällen („littering“) und die Beantwortung von wesentlichen Nachhaltigkeitsfragen zu erreichen.



Drucksache 430/18 (Beschluss)

... "Bei nicht öffentlichen Stellen und aus allgemein zugänglichen Quellen dürfen Industrie- und Handelskammern die Daten nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2 der



Drucksache 107/18

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass im gegenwärtigen Bewertungsverfahren der EU für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe auch Studien Berücksichtigung finden, die nicht öffentlich zugänglich sind und von Antragstellern in Auftrag gegeben und finanziert werden. [Er schließt sich der Feststellung der Kommission an, dass von der Industrie beauftragte und bezahlte Studien von manchen als Anreiz für Labore gesehen werden, gefällige Ergebnisse zu liefern.] Der Bundesrat begrüßt daher die seitens der Kommission angekündigten Änderungen von Rechtsvorschriften, die die Regeln zur Durchführung von Studien verbessern sollen. Zugleich ist er der Auffassung, dass das Bewertungsverfahren insgesamt modifiziert werden sollte.



Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 42. Des Weiteren verweist der Bundesrat darauf, dass gemeinsame Anstrengungen einer koordinierten Industrie- und Forschungspolitik notwendig sind, um Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im internationalen Standortwettbewerb zu sichern.



Drucksache 28/1/18

... -Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu überarbeiten. Dies ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer emissionsarmen Mobilität in Europa und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie.



Drucksache 155/2/18

... 7. Der Bundesrat befürchtet die Etablierung einer Klageindustrie nach US-amerikanischem Muster. Ob eine solche vermieden werden kann, hängt maßgeblich davon ab, welche Einrichtungen die Befugnis erhalten, eine Verbandsklage zu erheben. Die in Artikel 4 des Richtlinienvorschlags genannten Kriterien für die Benennung als qualifizierte Einrichtung erscheinen dem Bundesrat angesichts der erheblichen Missbrauchsgefahr als zu gering. Um sicherzustellen, dass die klagebefugten qualifizierten Einrichtungen in der Lage sind, Verbraucherinteressen sachgerecht wahrzunehmen, und sie nicht dazu benutzt werden, wirtschaftlichen Interessen anderer zu dienen, sollte von ihnen zusätzlich zumindest noch eine gewisse Mitgliederzahl und Bestandsdauer verlangt werden. Auch sollten eine Beteiligung von Unternehmen an der Einrichtung oder einzelfallbezogene Zuwendungen durch Unternehmen erheblich eingeschränkt werden.



Drucksache 533/18 INDUS


Drucksache 170/18

... Die Verhältnismäßigkeit der bevorzugten Option, wie sie sich in diesem Vorschlag wiederfindet, ist auch dadurch gegeben, dass vergleichsweise allgemeine, prinzipiengestützte Unionsvorschriften, die einen großen Spielraum für Maßnahmen der Industrie bieten, mit einer gezielten Überwachung kombiniert werden. Dieser Ansatz ist auf die sich rasch wandelnden technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Internet zugeschnitten. Die Expertengruppe für die Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft, die parallel zu diesem Vorschlag eingerichtet wird, wird sowohl der allgemeinen Entwicklung der Online-Plattformwirtschaft im weitesten Sinne als auch den hier behandelten spezifischen Fragen Rechnung tragen und hierbei auch Erkenntnisse, die sich aus den gesetzlichen Transparenzpflichten ergeben, berücksichtigen. Der in diesem Verordnungsvorschlag vorgesehene Ansatz steht daher weiterhin in einem angemessenen Verhältnis zu den Problemen, die hinsichtlich der Online-Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen festgestellt wurden.



Drucksache 78/18 (Beschluss) INDUS


Drucksache 187/1/18

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu grundlegenden Veränderungen der Mobilitätsmuster führen können. Sie können einen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen und die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor zu mindern. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Industrie und die öffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum aktiv wahrnehmen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der weiteren Entwicklung der automatisierten Mobilität sicherzustellen, dass unerwünschte Effekte, die den Zielen einer nachhaltigen Mobilität zuwiderlaufen, vermieden werden. Es gilt, ein energieeffizientes, ressourcenschonendes, multimodales, vernetztes und kundenfreundliches Mobilitätssystem zu erreichen, das dazu führt, dass das jeweils optimale Verkehrsmittel im Rahmen eines gestuften Systems zum Einsatz kommt.



Drucksache 209/1/18

... "Dabei unterliegen die Industrie- und Handelskammern der Aufsicht der obersten Landesbehörde."



Drucksache 617/18

... Zu den obersten Prioritäten der Juncker-Kommission gehörte es, die Wirtschaft deutlich anzukurbeln. Dies sollte durch das Schließen der infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen Investitionslücke in der Europäischen Union erreicht werden (Abbildung 1). Sowohl öffentliche als auch private Investitionen stellen eine entscheidende Triebkraft für Beschäftigung und Wachstum dar. Durch sie fließen Ersparnisse in Vorhaben und Sektoren, die für unsere Zukunft entscheidend sind, beispielsweise in Infrastruktur und Wohnungswesen, Forschung und Entwicklung, neue Technologien und Produktionsmethoden, Bildung und Kompetenzen. Diese Investitionen fördern auch die Modernisierung von Europas Industrien und Gesellschaften beim Übergang zu einer zunehmend digitalisierten und emissionsarmen Wirtschaft.



Drucksache 116/18

... Schätzungen des Schadens, der durch unlautere Handelspraktiken verursacht wird, sind den Abschnitten 2.5 und 6.2.1 der Folgenabschätzung zu entnehmen. Laut einer Erhebung aus dem Jahr 2013 bei landwirtschaftlichen Erzeugern und landwirtschaftlichen Genossenschaften auf Basis einer breiten Definition unlauterer Handelspraktiken wurden die Schäden durch unlautere Handelspraktiken mit über 10 Mrd. EUR pro Jahr veranschlagt. Die Hersteller von Lebensmittelerzeugnissen, die 2011 an einer Erhebung auf Basis einer breiten Definition unlauterer Praktiken teilnahmen, gaben an, dass ihre durch unlautere Praktiken bedingten Kosten 0,5 % ihres Umsatzes ausmachten, was bei Hochrechnung auf den Gesamtumsatz der Lebensmittelindustrie in dem genannten Jahr 4,4 Mrd. EUR entspräche.



Drucksache 14/18

... Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft bietet eine gewaltige Chance‚ unsere Wirtschaft umzugestalten und sie nachhaltiger zu machen, einen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen und zum Schutz der globalen Ressourcen zu leisten‚ lokal Arbeitsplätze zu schaffen und Europa einen Wettbewerbsvorteil zu geben in einer Welt, die tiefgreifende Veränderungen durchläuft. Die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für die europäische Industrie wurde kürzlich in der neuen Strategie für die Industriepolitik der EU1 hervorgehoben. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird auch dazu beitragen, die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen2.



Drucksache 37/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass trotz erreichter Fortschritte beim Aufbau Ost und bei der Bewältigung des Strukturwandels in altindustriell geprägten und ländlichen Regionen der westdeutschen Länder erhebliche Disparitäten fortbestehen. Das zu entwickelnde gesamtdeutsche System zur Förderung strukturschwacher Regionen muss die notwendigen Anpassungsprozesse durch die Stärkung von Innovationskraft, Investitionen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge wirksam unterstützen. Seine Bedeutung wird angesichts der Beschleunigung des Strukturwandels durch die Digitalisierung, des fortschreitenden demografischen Wandels und auch zu erwartender Mittelkürzungen bei den EU-Struktur- und Investitionsfonds ab dem Jahr 2021 noch verstärkt.



Drucksache 209/18 (Beschluss)

... "Dabei unterliegen die Industrie- und Handelskammern der Aufsicht der obersten Landesbehörde."



Drucksache 3/18 (Beschluss)

... herstellern und der Zulieferindustrie, wenn die ab dem Jahr 2019 realistisch zu erwartende Ausbaulücke eintritt.



Drucksache 223/18

... Die Ressource Wasser ist ein begrenztes Gut in der EU, da ein Drittel ihres Gebiets unter Wasserarmut leidet. Durch den zunehmenden Wasserbedarf der Bevölkerung und den Klimawandel wird die Verfügbarkeit von Wasser in ausreichender Menge und Qualität in der Zukunft für Europa sogar zu einer noch größeren Herausforderung werden. Die übermäßige Entnahme von Wasser, insbesondere zum Zwecke der landwirtschaftlichen Bewässerung1, aber auch zur industriellen Nutzung und zur Stadtentwicklung, ist eine der größten Bedrohungen für die Wasserumwelt der EU, wohingegen die Verfügbarkeit von Wasser geeigneter Qualität eine kritische Voraussetzung für Wachstum in wasserabhängigen Wirtschaftsbereichen und die Gesellschaft im Allgemeinen ist. Die Gesamtauswirkungen der Dürreperiode im Jahr 2003 auf die Wirtschaft (vor allem in den Mittelmeerländern, Frankreich und dem Vereinigten Königreich) wurden, als die geschätzten Verluste gemessen, die direkt infolge der Dürre entstanden sind, auf mindestens 8,7 Mrd. EUR geschätzt (Europäische Kommission, 2007). Die unmittelbaren Folgen von Dürreperioden, wie z.B. Schäden für die Landwirtschaft und die Infrastruktur, sowie eher indirekte Auswirkungen wie beispielsweise eine nur zögerliche Bereitschaft, in Risikogebiete zu investieren, können ebenfalls schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben.



Drucksache 221/18

... Die EU setzt sich seit Jahrzehnten durch die Kontrolle der Emissionen von Schadstoffen in die Atmosphäre, die Verbesserung der Kraftstoffqualität sowie durch die Integration von Umweltschutzanforderungen in die Sektoren Verkehr, Industrie und Energie für eine bessere Luftqualität ein. Damit soll die Luftverschmutzung auf ein Niveau reduziert werden, bei dem die schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt im gesamten Gebiet der EU minimiert werden. Da die Luftverschmutzung vor nationalen Grenzen nicht haltmacht, ist eine Koordinierung auf EU-Ebene so wichtig. Nach EU-Recht wird die Wahl der Mittel für die Einhaltung der auf EU-Ebene vereinbarten Grenzwerte den Mitgliedstaaten überlassen. Bei den wichtigsten Verschmutzungsquellen wird mit auf EU-Ebene geltenden Normen eine effiziente Funktionsweise des Binnenmarktes gewährleistet.



Drucksache 551/18 (Beschluss)

... Die in der Begründung angegebenen Ziele des Registers lassen sich anschaulich nur mittels einer Kartendarstellung erreichen. Insbesondere bei großflächigen Industriebetrieben ist die Adresse zur Standortbestimmung und detaillierten Kartendarstellung nicht ausreichend. Für eine Ausbreitungsbetrachtung sind die Geokoordinaten der Emissionsquelle maßgeblich.



Drucksache 216/18

... 13. den nationalen politischen Rahmen für Luftqualität und Luftreinhaltung, in dessen Kontext das Programm erarbeitet wurde, einschließlich der Schwerpunkte der nationalen Luftreinhaltepolitik und deren Verbindung zu Schwerpunkten in anderen Politikfeldern, einschließlich der Klimapolitik und gegebenenfalls der Landwirtschaft, der Industrie und des Verkehrs,



Drucksache 304/18

... Da Artikel 80 Absatz 1 DSGVO vorgibt, dass die Einrichtung, Organisationen oder Vereinigung im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten tätig sein muss, kommen von vornherein nur Einrichtungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UKlaG als anspruchsberechtigte Stellen in Betracht. Denn "betroffene Personen" im genannten Sinne können vorliegend nur Verbraucher sein, da sich § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 UKlaG nur auf die Verarbeitung von Daten von Verbrauchern bezieht. Die Wirtschafts- und Berufsverbände nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UKlaG sowie die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern (§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UKlaG) sind aber generell nicht im Bereich des Verbraucherschutzes tätig und mithin auch nicht im Bereich des Schutzes der Rechte und Freiheiten von Verbrauchern in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten.



Drucksache 582/18

... Bei der Eignungsprüfung werden endokrine Disruptoren erstmals im Querschnitt betrachtet; Grundlage sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die große Menge an Daten, die bei abgeschlossenen oder laufenden Bewertungen bereits erhoben und ausgewertet wurden. Dies ermöglicht es zu analysieren, wie die verschiedenen Bestimmungen/Ansätze betreffend endokrine Disruptoren zusammenspielen, es werden mögliche Lücken, Inkohärenzen oder Synergien ermittelt, und es wird bewertet, wie sie sich insgesamt unter dem Aspekt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Industrie in der EU sowie auf den internationalen Handel auswirken. Dabei werden besonders diejenigen Bereiche berücksichtigt, in denen die Rechtsvorschriften keine spezifischen Bestimmungen über endokrine Disruptoren enthalten, wie Spielzeug, kosmetische Mittel und Lebensmittelkontaktmaterialien.



Drucksache 423/18 (Beschluss)

... Der Einsatz von Laserstrahlung in Maschinen zur Materialbearbeitung zum Beispiel beim Bohren, Gravieren und Abtragen, zunehmend auch im Bereich der Mikromaterialbearbeitung, ist erst seit wenigen Jahren in der Industrie verbreitet, wobei die Entwicklung zu immer kürzeren Pulsen und immer höheren Energien voranschreitet. Bei der Materialbearbeitung mit Laserstrahlung kann durch eine Wechselwirkung mit dem Material ionisierende Strahlung entstehen, wobei durch den Laser selbst keine ionisierende Strahlung erzeugt wird. In der Praxis stellt die Genehmigungspflicht für den Betrieb von Lasern sowohl die Industrie als auch die zuständigen Behörden vor eine große Herausforderung. Derzeit würden bundesweit ca. 1 600 Laser unter die



Drucksache 270/18 (Beschluss)

... 8. Er betont, dass die Synergiewirkungen von Klimaschutz und Luftreinhaltung über Infrastrukturen zur alternativen Kraftstoff- und Energieversorgung insbesondere an großen Verkehrsknotenpunkten wie Häfen, Flughäfen, hoch frequentierten Logistikstandorten und verkehrsträchtigen Industrieansiedlungen realisiert werden können (beispielsweise über E-Ladesäulen für Kraftfahrzeuge, Landstromanlagen für Schiffe, elektrifizierte Eisenbahngleise und -anschlüsse, Flüssigerdgasversorgungsvorrichtungen und Wasserstofftankstellen).



Drucksache 387/18

... Für den Bund werden in erster Linie Kosten für den Vollzug des Gesetzes durch die DEHSt entstehen. In der Handelsperiode 2021 bis 2030 werden keine neuen Industriebranchen in den EU-Emissionshandel zusätzlich mit einbezogen. Daher bleiben die Vollzugsaufgaben für die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen im Wesentlichen unverändert.



Drucksache 28/18 (Beschluss)

... -Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu überarbeiten. Dies ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer emissionsarmen Mobilität in Europa und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie.



Drucksache 156/18

... Daten werden zudem als zunehmend unverzichtbarer Aktivposten für die Entwicklung neuer Technik wie der künstlichen Intelligenz (KI) und des Internets der Dinge (IoT) anerkannt. KI-Lösungen können sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Sektor bemerkenswerte Vorteile bringen. Der Einsatz von KI-Technik fördert die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit in vielen verschiedenen Wirtschaftszweigen. Ferner trägt sie zur Bewältigung gesellschaftlicher und ökologischer Herausforderungen bei, während sie sich gleichzeitig mit den ihr eigenen Herausforderungen befasst. In diesem Zusammenhang nimmt die Kommission parallel zu diesem Datenpaket die Mitteilung über die Ausschöpfung der Vorteile der künstlichen Intelligenz für Europa an, in der sie die EU-Strategie für künstliche Intelligenz darlegt. Die Strategie hat drei Komponenten: Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU, Vorbereitung auf die sozioökonomischen Veränderungen und Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens. Eines der Hauptziele besteht darin, die Nutzung von KI-Technik zu demokratisieren, um nicht nur KI-Startup-Unternehmen, sondern auch KI-Anwender (auch Unternehmen aller Größen aus nichttechnischen Branchen) zu unterstützen. 2019 wird die Kommission eine KI-Abruf-Plattform auf den Weg bringen, um europäischen Forschern und Unternehmen den Zugang zu hochwertigen KI-Tools, -Daten und -Dienstleistungen zu erleichtern.



Drucksache 252/18

... Der technologische Wandel berührt alle Teile der Gesellschaft und der Wirtschaft und verändert damit das Leben der EU-Bürger. Der Verkehr ist davon nicht ausgenommen. Neue Technologien sorgen für einen Umbruch in der Mobilitätslandschaft. Vor diesem Hintergrund stehen die EU und ihre Industriezweige vor der schwierigen Aufgabe, in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung weltweit eine führende Rolle zu übernehmen. Deshalb hat die Kommission einen umfassenden Ansatz gewählt, um sicherzustellen, dass die Mobilitätspolitik der EU in Form der drei Mobilitätspakete "Europa in Bewegung" diesen politischen Prioritäten gerecht wird.



Drucksache 181/18

Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU



Drucksache 261/18 (Beschluss)

... 11. Die Verfügbarkeit von Schlüsseltechnologien ("Key Enabling Technologies", KET) als Basis für technologische Innovationen stellt ein entscheidendes Kriterium für die Sicherstellung von Beschäftigung und Wachstum dar. Der Bundesrat nimmt die Empfehlungen der unabhängigen hochrangigen Gruppe zur Industriellen Technologie, "Re-finding Industry - Defining Innovation" zur Kenntnis. Er fordert, das volle Potenzial der neugefassten KET mit einer breiten und festen Verankerung zu erschließen. Insofern ist zusätzlich zu den bisher vorgeschlagenen Maßnahmen eine eigenständige und anwendungsunabhängige Förderung von KET erforderlich.



Drucksache 563/2/18

... Mit dem bisherigen Ausschluss von Abwärmenutzung im Rahmen der innovativen KWK sollen fehlgeleitete Anreize zum Verzicht auf Effizienzmaßnahmen an Industrieanlagen vermieden werden. Solche Anreize sind bei Kläranlagen jedoch nicht gegeben. Im Klärprozess wird dem Abwasser in der Regel keine Wärmeenergie zugeführt. Die im kommunalen Abwasser enthaltene Wärme ist teilweise natürliche Umweltwärme aus dem Niederschlags- und dem Frischwasser, ein anderer Teil der im Abwasser enthaltenen Abwärme hat seinen Ursprung in Prozessen bei Verbrauchern wie dem Duschen oder ähnliches.



Drucksache 23/1/18

... "4. Der Bundesrat stellt fest, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nicht ausreichen, mit der Folge, dass weder in der Industrie noch im Bereich der öffentlichen Versorgung im ausreichenden Maße in KWK-Anlagen investiert wird.



Drucksache 185/18 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zur grundlegenden Veränderung der Mobilitätsmuster führen können. Sie können einen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen und die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor zu mindern. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Industrie und die öffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum aktiv wahrnehmen. Es gilt, die Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an bedarfsgerechten Mobilitätsangeboten auch nach Einführung der automatisierten Mobilität zu sichern. Auswirkungen der automatisierten Mobilität auf die Strukturen des öffentlichen Personennahverkehrs sind zu berücksichtigen.



Drucksache 224/1/18

... 12. Der Bundesrat lehnt Verbote für einzelne Produkte als nicht zielführend und als ungerechtfertigte Produktdiskriminierung ab. Derartige Verbote behindern die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und können für einzelne Unternehmen eine Gefährdung ihrer Existenz darstellen. Der Bundesrat hält es zudem bei einzelnen Produkten (wie zum Beispiel Luftballonstäben) für fraglich, ob deren Anteil an der Meeresverschmutzung tatsächlich so gravierend ist. Damit könnten die vorgesehenen Produktverbote letztendlich reine Symbolpolitik darstellen.



Drucksache 157/18

... Die in dieser Mitteilung skizzierte Zielvorstellung betrifft die Gesundheitsförderung, die Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, die Erfüllung der bislang unbefriedigten Bedürfnisse der Patienten und die Erleichterung des gleichberechtigten Zugangs der Bürger zu einer hochwertigen Fürsorge durch eine sinnvolle Nutzung digitaler Innovationen. Außerdem geht es um die Stärkung der Belastbarkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Gesundheits- und Pflegesysteme. Indem sie dazu beitragen, das Potenzial des digitalen Binnenmarkts mit einer breiteren Einführung digitaler Produkte und Dienstleistungen im Gesundheits- und Pflegebereich bestmöglich auszuschöpfen, zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen ferner darauf ab, das Wachstum anzukurbeln und die europäische Industrie in diesem Bereich zu fördern.



Drucksache 176/18

... Ferner soll gewährleistet sein, dass der Verband eine Musterfeststellungsklage nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung erhebt (Nummer 4). Durch dieses zusätzliche Erfordernis soll eine kommerzielle Klageindustrie oder missbräuchliche Klageerhebung zur Gewinnerzielung verhindert werden.



Drucksache 233/1/18

... 2. Der Bundesrat bemängelt in diesem Zusammenhang die zu kurz greifende inhaltliche Schwerpunktsetzung bei den spezifischen Zielen im Programmvorschlag. Neben den in Artikel 3 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags aufgeführten drei spezifischen Zielen (der Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und externen Dimension der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie sowie der Förderung der politischen Zusammenarbeit) ist als viertes Ziel die Förderung der länderübergreifenden Zirkulation kultureller und kreativer Werke und der länderübergreifenden Mobilität der Kultur- und Kreativakteure, insbesondere von Künstlerinnen und Künstlern, zwingend wieder aufzunehmen. Dieses Ziel des Austauschs von Personen und von Werken ist Basis und Voraussetzung für die anderen genannten Ziele sowie für sich selbst genommen das zentrale Ziel des Programms.



Drucksache 187/18 (Beschluss)

... 2. Er stellt fest, dass automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu grundlegenden Veränderungen der Mobilitätsmuster führen können. Sie können einen Beitrag leisten, die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen und die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor zu mindern. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Industrie und die öffentliche Hand ihren Gestaltungsspielraum aktiv wahrnehmen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der weiteren Entwicklung der automatisierten Mobilität sicherzustellen, dass unerwünschte Effekte, die den Zielen einer nachhaltigen Mobilität zuwiderlaufen, vermieden werden. Es gilt, ein energieeffizientes, ressourcenschonendes, multimodales, vernetztes und kundenfreundliches Mobilitätssystem zu erreichen, das dazu führt, dass das jeweils optimale Verkehrsmittel im Rahmen eines gestuften Systems zum Einsatz kommt.



Drucksache 563/18

... Kleine und mittlere Unternehmen werden durch das Gesetz nicht in besonderem Maße belastet. Vielmehr stellt die Einführung von Schätzungsmöglichkeiten bei der Weiterleitung von Strom durch privilegierte Umlagenzahler (insb. Eigenversorger und stromintensive Industrie) mit dem neuen § 62a EEG 2017, sowie den korrespondierenden Regelungen im EnWG, im KWKG und in der



Drucksache 423/1/18

... Der Einsatz von Laserstrahlung in Maschinen zur Materialbearbeitung zum Beispiel beim Bohren, Gravieren und Abtragen, zunehmend auch im Bereich der Mikromaterialbearbeitung, ist erst seit wenigen Jahren in der Industrie verbreitet, wobei die Entwicklung zu immer kürzeren Pulsen und immer höheren Energien voranschreitet. Bei der Materialbearbeitung mit Laserstrahlung kann durch eine Wechselwirkung mit dem Material ionisierende Strahlung entstehen, wobei durch den Laser selbst keine ionisierende Strahlung erzeugt wird. In der Praxis stellt die Genehmigungspflicht für den Betrieb von Lasern sowohl die Industrie als auch die zuständigen Behörden vor eine große Herausforderung. Derzeit würden bundesweit ca. 1 600 Laser unter die strahlenschutzrechtliche Genehmigungspflicht fallen, mit zunehmender Tendenz im zweistelligen Prozentbereich. Unter die Genehmigungspflicht fallen nicht der Betrieb bei bekannten Laserherstellern und Anlagenbauern, sondern insbesondere bei Firmen, die Maschinen mit Lasern anwenden. Im Gegensatz zum Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, wie sie beispielsweise in der medizinischen Therapie mit Energien im zweistelligen Megaelektronenvoltbereich (1 MeV = 1 000 keV) eingesetzt werden, liegt die bei diesen Lasern als Begleiterscheinung auftretende ionisierende Strahlung ("Sekundärstrahlung") bei Energien im ein- bis zweistelligen Kiloelektronenvoltbereich (keV-Bereich).



Drucksache 124/18

... Die von der Kommission vorgeschlagenen Euratom-Forschungstätigkeiten im Bereich der Kernspaltung beschränken sich - wie es dem Standpunkt des Bundesrates entspricht - auf Aspekte der Sicherheit und der Gefahrenabwehr. In dieser Hinsicht knüpft der aktuelle Vorschlag an seinen unmittelbaren Vorgänger, das Euratom-Programm 20142018, an, dessen Ziel darin bestand, Sicherheitsrisiken und Risiken im Zusammenhang mit Strahlenexpositionen durch industrielle oder medizinische Anwendungen zu verringern und die Notfallvorsorge bei Unfällen mit Strahlungsfreisetzung zu fördern. Der Umfang und die Ziele des Programms wurden infolge eines Kompromisses, der nach dem Nuklearunfall in Fukushima im Jahr 2011 im Rat erzielt wurde, neu auf diese Bereiche ausgerichtet. Deutsche Wissenschaftler haben von diesem Ansatz profitiert: Seit 2014 haben sie 20 % der verfügbaren Euratom-Fördermittel erhalten.



Drucksache 228/1/18

... 36. Der Bundesrat bezweifelt, dass die Unterstützung produktiver Investitionen durch direkte Investitionshilfen nur für KMU ausreichend ist, um das erklärte Ziel der Kommission für ein dynamisches Wachstum von KMU zu erreichen. Er fordert deshalb, dass zukünftig wieder direkte Investitionshilfen für große Unternehmen möglich sein müssen. Diese Unternehmen spielen eine wichtige strukturpolitische Rolle, zum Beispiel als Partner bei der Entwicklung industrieller Cluster und nicht zuletzt als Auftraggeber für KMU.



Drucksache 78/18

... 1. Der Bundesrat betont, dass offene Märkte, freier Güter- und Kapitalverkehr, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen zentrale Bestandteile des globalen Wirtschaftsgefüges sind und bleiben und gerade Deutschland als hochtechnologische Industrie-und Exportnation davon profitiert. Gleichzeitig gilt es aber, einen ausgewogenen Weg zu finden zwischen der Offenheit für ausländische Investoren und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor gezielter wettbewerbsverzerrender und sicherheitspolitisch bedenklicher Industriepolitik.



Drucksache 67/1/18

... - Die Bereiche "Regulierung und Aufsicht einer Bank", die sich am zugrundeliegenden Risiko eines Instituts und seiner Geschäftspolitik ausrichten müssen, müssen auch in Zukunft streng von umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen getrennt werden, für deren Förderung bereits heute sachgerechte und wirksame Instrumente in der Fiskal-, Wirtschafts- und Industriepolitik bestehen. Bankaufsichtsrechtliche Regelungen sind auch weiterhin alleine auf die Kernbereiche, das heißt auf die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Stabilität einzelner Banken und des Finanzsystems insgesamt, zu konzentrieren. - Es dürfen keine Regelungen getroffen werden, die eine Bevorzugung "grüner" Finanzierungen im Sinne eines "Green Supporting Factors" bei der Eigenkapitalunterlegung zur Folge hätten.



Drucksache 270/1/18

... 10. Der Bundesrat betont, dass die Synergiewirkungen von Klimaschutz und Luftreinhaltung über Infrastrukturen zur alternativen Kraftstoff- und Energieversorgung insbesondere an großen Verkehrsknotenpunkten wie Häfen, Flughäfen, hoch frequentierten Logistikstandorten und verkehrsträchtigen Industrieansiedlungen realisiert werden können (beispielsweise über E-Ladesäulen für Kraftfahrzeuge, Landstromanlagen für Schiffe, elektrifizierte Eisenbahngleise und - anschlüsse, Flüssigerdgasversorgungsvorrichtungen und Wasserstofftankstellen).



Drucksache 227/1/18

... 49. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung, die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen zu verringern. Besondere Priorität sollte ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten sowie Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen und demographischen Nachteilen zukommen.



Drucksache 53/18 (Beschluss)

... Weiterer gerichtsverfassungs- oder verfahrensrechtlicher Sonderregelungen bedarf es nicht. Wie die Kammer für Handelssachen (§ 105 GVG) entscheidet auch die Kammer für internationale Handelssachen in der Besetzung mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die auf diese Weise mögliche Zusammenführung von juristischem Sachverstand und wirtschaftlichem Erfahrungsschatz hat sich bei den Kammern für Handelssachen seit Langem bewährt. In Bezug auf die Kammern für internationale Handelssachen gilt die Notwendigkeit einer solchen Kombination von juristischer und wirtschaftlicher Kompetenz sowie Praxiswissen in besonderem Maße. Die Erfahrung von Kaufleuten und den weiteren in § 109 Absatz 1 Nummer 3 GVG genannten Personen, die selbst im internationalen Wirtschaftsverkehr oder einem internationalen Unternehmen tätig sind, ist für das Verfahren vor der Kammer für internationale Handelssachen von unschätzbarem Wert. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Industrie- und Handelskammern im Rahmen ihres Vorschlagsrechts (§ 108 GVG) darauf achten, auch international erfahrene Personen mit englischer Sprachkompetenz vorzuschlagen und das zuständige Präsidium des Landgerichts, bei dem eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet ist, diese Personen nach ihrer Ernennung der Kammer für internationale Handelssachen zuweist (§ 21e GVG). Wird diese Verfahrensweise beherzigt, erübrigt sich eine Erweiterung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum ehrenamtlichen Richter in § 109 GVG um den Gesichtspunkt der Sprachkompetenz. Eine solche gesetzliche Regelung der Sprachkompetenz hätte zudem den Nachteil, dass die Voraussetzungen und ein - gegebenenfalls kompliziertes - Verfahren zur Ermittlung bzw. zum Nachweis der sprachlichen Fähigkeiten der ehrenamtlichen Richter bestimmt werden müssten. Eine Ergänzung von § 109 GVG im vorgenannten Sinne kommt allenfalls in Betracht, wenn sich nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen herausstellen sollte, dass die erforderliche Besetzung der Kammern für internationale Handelssachen mit sprachlich kompetenten Handelsrichtern in der gerichtlichen Praxis nicht hinreichend umgesetzt wird. Dafür bestehen indes keine Anhaltspunkte.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.