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0842/05
0898/05
0788/05B
0614/05
0830/05
0913/05
0577/05
0714/05
0913/1/05
0290/1/05
0520/05
0694/05
0423/05
0174/05B
0294/1/05
0233/05
0550/05
0588/05B
0219/05
0078/1/05
0883/05
0167/05
0576/05
0538/05
0107/05
0770/05
0848/05
0275/05
0287/1/05
0581/05
0508/05
0820/1/05
0607/05
0764/05
0917/04B
1010/04
0901/04
0569/04
0697/1/04
0571/04B
0173/04B
0618/04
0983/2/04
0895/04B
0525/04
0712/04B
0712/04
0918/1/04
0565/04B
0662/04
0877/04
0959/04
0701/1/04
0807/04
0878/04B
0917/04
0662/1/04
0361/04
0166/04
0710/04B
0678/04
0565/04
0697/04B
0336/04
0983/04
0806/04
0789/04
0669/04
0622/04
0912/04
0805/04
0576/04
0895/1/04
0676/2/04
0676/04B
0701/04B
0012/04
0586/04
0710/04
0565/1/04
0895/04
0918/04B
0232/04
0701/2/04
0983/4/04
0983/04B
1012/04
0504/04B
0578/04
0907/1/04
0918/04
0894/04
0911/04
0571/04
0721/04
0917/1/04
0662/04B
0365/04
0693/04
0804/04
0613/04
0441/04
0959/04B
1013/04
0907/04B
0649/03
0849/03
0856/03
Drucksache 340/1/18

... 9. Der Bundesrat erachtet es als nicht ausreichend, einen bloßen Ausdruck eines elektronischen Dokuments dem Original gleichzustellen, wie in Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 des Verordnungsvorschlags vorgesehen. Der Empfänger kann anhand eines einfachen Ausdrucks die Echtheit des Dokuments nicht nachvollziehen. Insbesondere gehen etwaige qualifizierte elektronische Signaturen oder Siegel durch den Ausdruck verloren. Der Ausdruck sollte deshalb zusätzlich einen Transfervermerk enthalten, der das Ergebnis der Integrationsprüfung des Dokuments und der Signaturprüfung (Inhaber und Zeitpunkt der Anbringung der Signatur) ausweist.



Drucksache 467/1/18

... Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c § 29 Absatz 4 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 81 Absatz 1a SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 2 Satz 3 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 82 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 und 4 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 2 Satz 1 SGB III

Zur Folgeänderung:

7. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 1 bis 3 § 28a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, § 142 Absatz 1 Satz 1, § 143 Absatz 1, § 147 Absatz 1 Nummer 1 SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III

10. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4, 5 SGB II

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu § 29

Zu § 82

Zu § 82

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 258/18

... "Geistiges Eigentum wird geschützt." Dieser Schutz kann zum Wohl der Allgemeinheit durch gesetzliche Regelung eingeschränkt werden (Artikel 17 Absatz 1 Satz 3 GRCh). Hinzu kommt der Schutz der unternehmerischen Freiheit aus Artikel 16 der GRCh, der insbesondere für die Werkmittler, wie z.B. Verlage, von Bedeutung sein kann. Gleichzeitig gewährleistet Artikel 26 der GRCh Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf Eigenständigkeit, soziale und berufliche Integration sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Entwurf wird diesen Maßgaben gerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 45b
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

§ 45c
Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung

§ 45d
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken

2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen

1. Völkerrecht

2. Unionsrecht

5 Unionsgrundrechte

3. Nationales Recht

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 82/1/18

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für den Themenbereich Trinkwasser-Richtlinie einen Vertreter des Landes Hessen, Ministerium für Soziales und Integration, Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (Dr. Jan Henrik Schlattjan).



Drucksache 237/1/18

... Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS), der Finanzausschuss (Fz) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/18




2 Allgemeines

Programmstruktur, Flexibilität, Programmierung

2 Finanzrahmen

2 Förderfähigkeit

Regelung für Zahlungen

Kommunikation zu den Programmen, Datenschutz, Datenerhebung

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 95/1/18

... 10. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Gesundheitsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.



Drucksache 428/1/18

... 10. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234a VAG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234c VAG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 1 Satz 2 VAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 3 VAG

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG

7. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG

8. Zu Artikel 1 § 329 Absatz 1 Satz 2 VAG

9. Zu Artikel 2 Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes


 
 
 


Drucksache 316/1/18

... Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung in folgender Fassung anzunehmen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/1/18




‘Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h


 
 
 


Drucksache 26/18 (Beschluss)

... Auch wenn die Arbeitsmarktlage in Deutschland grundsätzlich gut ist, ist die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten zeit- und kostenintensiv, da es zunehmend an den notwendigen Bildungsvoraussetzungen (Schul- bzw. Berufsausbildung, Sprache) fehlt. Häufig sind zudem multiple Vermittlungshemmnisse abzubauen. Die Handlungsfähigkeit der Jobcenter bei der Gestaltung der Arbeitsmarktprogramme wird durch die notwendige Umschichtung massiv eingeschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II


 
 
 


Drucksache 234/1/18

... 28. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.



Drucksache 502/18 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 3 FAG

4. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 46 Absatz 5 Satz 2 SGB II

5. Zum Fonds Deutsche Einheit


 
 
 


Drucksache 380/18

... Die gesellschaftliche Teilhabe von Angehörigen ethnischer Minderheiten ist mangels Kenntnis der georgischen Sprache häufig gemindert. Die Regierung bemüht sich, mit einem Aktionsplan die Integration der ethnischen Minderheiten in die Mehrheitsgesellschaft zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Anlage II
(zu § 29a)

Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,


 
 
 


Drucksache 80/18

... b) Herrn Staatssekretär Johannes Hintersberger Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration des Freistaats Bayern



Drucksache 84/1/18

... 1. Der federführende Ausschuss für Kulturfragen, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Familie und Senioren, der Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des



Drucksache 606/1/18

Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"



Drucksache 617/1/18

... 3. Der Bundesrat teilt weiter die Einschätzung, dass die zentralen europäischen Vorhaben zur Vertiefung der wirtschaftlichen Integration wie die Strategie für den digitalen Binnenmarkt, die Kapitalmarktunion und die Energieunion auch zu einer wesentlichen Steigerung der Investitionstätigkeit führen dürften.



Drucksache 330/18 (Beschluss)

... 2. Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 227/18 (Beschluss)

... -Reduzierung und zur sozialen Integration und Inklusion. Diese Fonds haben den großen Vorteil, dass sie vor Ort in den Regionen und Kommunen wirken. Sie machen Europa und die europäischen Prioritäten und Ziele direkt bei den Menschen sichtbar. Dies gilt außerhalb der Kohäsionspolitik auch für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Angesichts des erheblichen europäischen Mehrwerts der Kohäsionspolitik hält der Bundesrat daher an seiner Forderung fest, den Anteil der Kohäsionspolitik am EU-Haushalt nicht zu reduzieren und weiterhin alle Regionen in der EU an der Kohäsionspolitik teilhaben zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

2 Vereinfachung

Mittelausstattung und inhaltliche Ausrichtung der EU-Förderung

Mittelausstattung für Deutschland

2 Mittelverteilung

Rechtsrahmen und Programmierung

Strategischer Ansatz und Leistungskontrolle

2 Flexibilität

Territoriale Instrumente

Technische Hilfe

Monitoring, Evaluierung, Kommunikation und Sichtbarkeit

2 Finanzinstrumente

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle, Rechnungslegung

Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen

Exante -Konditionalitäten

2 Umsetzung

2 Finanzmanagement

Kommunikation zu den Programmen

2 ESF+

ESI -Fonds

2 Umweltschutz

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 330/1/18

... b) Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/18




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 502/1/18

Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 3 FAG

5. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 46 Absatz 5 Satz 2 SGB II

6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB II


 
 
 


Drucksache 617/18 (Beschluss)

... 3. Er teilt weiter die Einschätzung, dass die zentralen europäischen Vorhaben zur Vertiefung der wirtschaftlichen Integration wie die Strategie für den digitalen Binnenmarkt, die Kapitalmarktunion und die Energieunion auch zu einer wesentlichen Steigerung der Investitionstätigkeit führen dürften.



Drucksache 271/1/18

... 19. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Gesundheitsausschuss und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.



Drucksache 461/1/18

... Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:



Drucksache 70/18

... Das im Februar 2018 für einen Zeitraum von zwei Jahren eingerichtete "EU Blockchain Observatory and Forum" 33 soll Trends und Entwicklungen beobachten, Fachwissen für sektorspezifische und sektorübergreifende Fragestellungen bündeln und gemeinsame Lösungen sowie grenzüberschreitende Anwendungsbeispiele für die Blockchain in den Blick nehmen. Das Europäische Parlament hat auch die Schaffung des Europäischen Finanztransparenzportals (European Financial Transparency Gateway, kurz: EFTG) befürwortet. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt, bei dem Distributed-Ledger-Technologie genutzt wird, um den Zugang zu Informationen über alle auf geregelten Märkten der EU notierten Unternehmen im Rahmen der Transparenzrichtlinie34 zu erleichtern. Diese Initiative zielt darauf ab, die Transparenz der geregelten Märkte in der EU zu erhöhen, indem sie im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion sowohl die Marktintegration als auch die Marktliquidität fördert. Außerdem hat die Europäische Kommission z.B. "Blockchain for Industrial Transformations" (# Blockchain-4EU) und den Konzeptnachweis für die Nutzung der Blockchain zur Vereinfachung der Verbrauchsteuererhebung angestoßen.



Drucksache 80/18 (Beschluss)

... b) Herrn Staatssekretär Johannes Hintersberger, Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration des Freistaates Bayern,



Drucksache 469/18

... 10. inhaltliche Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung bewältigen, insbesondere die Umsetzung geeigneter Verfahren der Beteiligung von Kindern, die Sicherstellung des Schutzes der Kinder, die Integration von Kindern mit besonderen Bedarfen, die Zusammenarbeit mit Eltern und Familien, die Nutzung der Potentiale des Sozialraums und den Abbau geschlechterspezifischer Stereotype.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 96/18

... Die in diesem Vorschlag festgelegten einheitlichen Vorschriften bezeichnen das nationale Recht, nach dem sich das Inhaberrecht an einer grenzüberschreitend übertragenen Forderung bestimmen soll, und beseitigen damit das rechtliche Risiko und mögliche systemische Folgen. Die Schaffung von Rechtssicherheit wird sich positiv auf grenzüberschreitende Investitionen, den Zugang zu günstigeren Krediten und die Marktintegration auswirken.



Drucksache 442/18

... b) Unterstützung von Behörden, nachfragenden Branchen und anderen Nutzern bei der Einführung und Integration der neuesten Cybersicherheitslösungen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS)*1, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV)*2, der Ausschuss für Familie und Jugend (FJ)*3, der Finanzausschuss (Fz)*4, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In)*5, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U)*6 und der Wirtschaftsausschuss (Wi)*7 empfehlen dem Bundesrat, zu den Vorlagen gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 87/1/18

... Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:



Drucksache 355/1/18

... 1. Der federführende Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Familie und Senioren und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/1/18




Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 103/18

... Der Vorschlag sieht eine harmonisierte Behandlung von NPE für Aufsichtszwecke vor, um sicherzustellen, dass alle Institute in der EU über eine Mindestdeckung für Risiken aus NPE verfügen. Bei den anwendbaren Mindestdeckungsanforderungen wird berücksichtigt, wie lange eine Risikoposition bereits als notleidend eingestuft ist‚ ob NPE besichert oder unbesichert sind und ob der Schuldner mehr oder weniger als 90 Tage in Verzug ist. Die vorgeschlagene Regelung steht somit in angemessenem Verhältnis zu den unterschiedlichen Risikomerkmalen, die NPE aufweisen können, und bietet gleichzeitig einen vergleichsweise einfachen Ansatz, der problemlos durchgängig angewandt werden kann. Der angemessenste Weg, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, die Komplexität der Regulierung zu verringern und ungerechtfertigte Befolgungskosten (insbesondere für grenzüberschreitende Tätigkeiten) zu vermeiden, die weitere Integration des EU-Markts zu fördern und Möglichkeiten für Aufsichtsarbitrage beseitigen zu helfen, besteht darin, die bestehenden Unionsvorschriften für die Eigenmittelanforderungen zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 47a
Notleidende Risikopositionen

Artikel 47b
Stundungsmaßnahmen

Artikel 47c
Abzug für notleidende Risikopositionen

Artikel 159
Behandlung erwarteter Verlustbeträge

Artikel 469a
Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 606/18 (Beschluss)

Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"



Drucksache 281/1/18

... 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des

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Drucksache 281/1/18




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 536/18

... In ihren Antworten an die nationalen Parlamente verteidigte die Kommission ihren Vorschlag zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens als ausgewogene und verhältnismäßige Lösung, die auf der einen Seite die Besonderheit des Dienstleistungssektors und die Notwendigkeit der Schaffung eines wirksamen Instruments zur Gewährleistung der Einhaltung der EU-Regelungen und auf der anderen Seite die Notwendigkeit zur Achtung des Entscheidungsprozesses auf nationaler Ebene berücksichtigt. Die Kommission wies auf die deutlichen Schwächen des bestehenden Verfahrens, die aus der Folgenabschätzung hervorgehen, sowie auf die Tatsache hin, dass in einer öffentlichen Konsultation 80 % der Befragten einschließlich nahezu drei Viertel der an der Konsultation teilnehmenden Behörden angaben, mit dem gegenwärtigen Notifizierungsverfahren nicht zufrieden zu sein. Im Hinblick auf den Vorschlag zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung erinnerte die Kommission daran, dass dieser ausschließlich dazu dient, zu koordinieren, wie Mitgliedstaaten bewerten, ob die zu erlassenden Anforderungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und dass dem Ergebnis des nationalen Gesetzgebungsverfahrens in keiner Weise vorgegriffen wird. Des Weiteren lasse der Vorschlag den Mitgliedstaaten bedeutenden Freiraum im Hinblick auf die Integration der Verhältnismäßigkeitsprüfung in ihre bestehenden Strukturen.

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Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 5/18

... Auch die hochrangige Lamy-Gruppe erklärt die Rationalisierung innerhalb des Rahmenprogramms und darüber hinaus zur Priorität (#6 Rationalise the EU funding landscape). Sie kommt zu dem Schluss, dass die Vielfalt der Finanzierungssysteme für FuI die Exzellenz gefährden könnte, indem sie den Wettbewerb zwischen Eingeweihten begünstigt (competition among those in the know). Die Gruppe empfiehlt, ein Drittel der Finanzierungssysteme, -instrumente und -akronyme für FuI zu streichen. Speziell zu den Partnerschaften empfiehlt die Gruppe die Beschränkung der EU-Kofinanzierung auf solche Partnerschaften, die eindeutig Ergebnisse zum Aufgabenspektrum der EU liefern, wobei der Kofinanzierungsmechanismus allerdings einfacher und flexibler gestaltet werden sollte (#9 Better align EU and national R&I investment). Abschließend empfiehlt die Gruppe einen kohärenteren Einsatz der KIC im Hinblick auf die Bewältigung globaler Herausforderungen und ihre direkte Integration in das FuI-Programm der EU für die Zeit nach 2020 EU (#3 Educate for the future and invest in people who will make the change)32.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/18




1. Einleitung

2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020

3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME

3.1. Ambitioniertere Investitionen

3.2. Weitere Vereinfachung

3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation

3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung

3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien

3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

3.7. Mehr Offenheit

3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft

4. AUSBLICK


 
 
 


Drucksache 85/1/18

... Der federführende Ausschuss für Kulturfragen (K), der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS), der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und der Ausschuss für Familie und Senioren (FS) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

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Drucksache 85/1/18




1. Zu Satz 2 Nummer 9 - neu -

2. Zu Satz 2 Nummer 10 - neu -

3. Zu Satz 2 Nummer 11 - neu -

4. Zu Satz 2 Nummer 12 - neu -

5. Zu Satz 2 Nummer 13 - neu -

6. Zu Satz 2 Nummer 13 - neu -


 
 
 


Drucksache 419/1/18

... Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen.



Drucksache 340/18 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat erachtet es als nicht ausreichend, einen bloßen Ausdruck eines elektronischen Dokuments dem Original gleichzustellen, wie in Artikel 4 Absatz 3 Satz 2 des Verordnungsvorschlags vorgesehen. Der Empfänger kann anhand eines einfachen Ausdrucks die Echtheit des Dokuments nicht nachvollziehen. Insbesondere gehen etwaige qualifizierte elektronische Signaturen oder Siegel durch den Ausdruck verloren. Der Ausdruck sollte deshalb zusätzlich einen Transfervermerk enthalten, der das Ergebnis der Integrationsprüfung des Dokuments und der Signaturprüfung (Inhaber und Zeitpunkt der Anbringung der Signatur) ausweist.



Drucksache 185/18

... Die Konnektivität von Fahrzeugen und die Systemintegration Tausender Komponenten aus unterschiedlichen Quellen führen zur Gefahr neuer Cyberangriffe wie etwa der Fernsteuerung der Fahrzeuge. Ein sektorspezifischer Ansatz für den Schutz von Fahrzeugen gegen Cyberangriffe liegt derzeit nicht vor. Was hingegen den Datenschutz betrifft, so gelten die EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten für jegliche Verarbeitung solcher Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die von Fahrzeugen erhoben werden.48



Drucksache 98/1/18

... Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:



Drucksache 59/18

... Die Bundesregierung beabsichtigt, dem Verordnungsvorschlag im Rat der Europäischen Union zuzustimmen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist auf Artikel 352 AEUV gestützt. Nach § 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes (IntVG) vom 22. September 2009 (BGBl. I S. 3022), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3822) geändert worden ist, darf der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union dem Vorschlag nur zustimmen, nachdem ein entsprechendes Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 des

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Drucksache 59/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Artikel 1

Artikel 2

Korrigendum vom 18. Januar 2018 Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EU Nr. 216/2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union

Erwägungsgrund 3, Satz 1


 
 
 


Drucksache 37/1/18

... aa) Der Bundesrat begrüßt den fortgesetzten Einsatz der Bundesregierung, die Menschen, die bisher noch nicht an dieser positiven Arbeitsmarktentwicklung teilhaben konnten, bei der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Gemeinsames Ziel mit starken Sozialpartnern muss dabei sein, sämtlichen Erwerbspersonen eine den Prinzipien von Guter Arbeit entsprechende Beschäftigung zu ermöglichen.



Drucksache 82/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragten des Bundesrates für den Themenbereich Trinkwasser-Richtlinie einen Vertreter des Landes Hessen, Ministerium für Soziales und Integration, Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (Dr. Jan Henrik Schlattjan).



Drucksache 215/1/18

... a) Der Bundesrat macht darauf aufmerksam, dass Bedenken hinsichtlich der Rechtsgrundlage bestehen, auf die die Kommission den Verordnungsvorschlag stützt (Artikel 82 Absatz 1 AEUV), soweit der Verordnungsvorschlag in den Artikeln 7 bis 10 eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen dem Internet-Diensteanbieter und der Anordnungsbehörde ohne Einbindung einer justiziellen Stelle in dem Mitgliedstaat, in dem die Daten herausgegeben werden sollen, erlaubt. Eine solche direkte Zusammenarbeit lässt sich nicht ohne weiteres unter den Begriff der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen in Artikel 82 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a AEUV subsumieren. Denn in erster Linie zielt der Vorschlag der Kommission auf eine unmittelbare Beweisaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat und nur zweitrangig auf die Anerkennung einer Entscheidung des Anordnungsstaats durch eine Behörde des Vollstreckungsstaats. Die justiziellen Behörden des anderen betroffenen Mitgliedstaats sollen nach dem Verordnungsvorschlag im Regelfall nicht eingebunden werden; ob dies noch als eine Zusammenarbeit zwischen Behörden der Mitgliedstaaten (Artikel 82 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe d AEUV) angesehen werden kann, erscheint ebenso fraglich. Soweit die Kommission in Bezug auf die Rechtsgrundlage einen Vergleich mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vornimmt, ist darauf hinzuweisen, dass zwischen der justiziel-len Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen wesentliche strukturelle Unterschiede bestehen, die zu einer mangelnden Vergleichbarkeit beider Rechtsgebiete führen. Soweit im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen eine gesonderte Anerkennung von Entscheidungen durch den Anerkennungsstaat entfällt, entspricht dies der Logik des Integrationsprozesses. Sie spiegelt den inzwischen erreichten Harmonisierungsstand wieder, in dem die Zivilgerichte der Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Streitigkeiten zunehmend auf der Basis angeglichenen Rechts entscheiden und das Gemeinschaftsrecht dezentral vollziehen. Eine vergleichbare Harmonisierung der Strafrechtssysteme hat bislang nicht stattgefunden und stößt auch an enge kompetenzielle Grenzen im Strafrecht. Das Strafrecht zählt traditionell zum Kernbereich der nationalen Selbstbestimmung. Durch die stärkere Einbindung der Behörden des Vollstreckungsmitgliedstaats und deren justizielle Entscheidungen über die Zulässigkeit der Maßnahmen könnten diese Bedenken zu der Rechtsgrundlage des Artikels 82 Absatz 1 AEUV ausgeräumt werden.



Drucksache 246/1/18

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Bedeutung der Landwirtschaft für eine nachhaltige europäische Wirtschaft anerkennt und am Zwei-Säulen-Modell der GAP als zentralem Integrationselement der EU festhält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/18




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzierung

2 Direktzahlungen

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen

2 Vereinfachung

Marktordnung und Risikomanagement

2 Strategieplanung

Zum System der Konditionalität

Zur Sanktionierung von Verstößen

2 Kontrollen

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse

Weitere Aspekte

Zur BR-Drucksache 248/18

Zum Begriff Alkoholgehalt

Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen

Zum Weinbereich

Zu den Vorlagen insgesamt


 
 
 


Drucksache 76/18

... Im Interesse des grenzüberschreitenden Handels muss klar und vorhersehbar sein, nach welchem nationalen Recht sich bestimmt, wem die dem Geschäft zugrunde liegenden Vermögenswerte gehören. Ist unsicher, wem ein Vermögenswert gehört, hängt es von dem Mitgliedstaat, dessen Gerichte oder Behörden einen Rechtsstreit über die Inhaberschaft an einer Forderung oder einem Wertpapier prüfen, ab, ob das grenzüberschreitende Geschäft vollstreckbar ist oder das Recht an dem Wertpapier übertragen wird. Wenn im Falle der Insolvenz die Fragen der Inhaberschaft an und der Durchsetzbarkeit von Rechten, die sich aus grenzüberschreitenden Geschäften ergeben, gerichtlich geprüft werden, können mit der Rechtsunsicherheit verbundene rechtliche Risiken zu unerwarteten Verlusten führen. Ziel dieser Mitteilung ist es, Rechtssicherheit in Bezug auf die auf Unionsebene geltenden Kollisionsnormen zu schaffen und so zu einer Steigerung des grenzüberschreitenden Wertpapierhandels beizutragen. Mehr Rechtssicherheit wird sich positiv auf grenzüberschreitende Investitionen, den Zugang zu günstigeren Krediten und die Marktintegration auswirken.



Drucksache 26/18

... Auch wenn die Arbeitsmarktlage in Deutschland grundsätzlich gut ist, ist die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten zeit- und kostenintensiv, da es zunehmend an den notwendigen Bildungsvoraussetzungen (Schul- bzw. Berufsausbildung, Sprache) fehlt. Häufig sind zudem multiple Vermittlungshemmnisse abzubauen. Die Handlungsfähigkeit der Jobcenter bei der Gestaltung der Arbeitsmarktprogramme wird durch die notwendige Umschichtung massiv eingeschränkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/18




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung der Jobcenter zur Umsetzung des SGB II


 
 
 


Drucksache 66/1/17

... 5. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Ausschuss für Familie und Senioren empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1901a Absatz 4 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1906a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1906a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 BGB

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 312 Nummer 4 FamFG , Nummer 7a - neu - § 321 Absatz 2 FamFG


 
 
 


Drucksache 743/1/17

... Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/1/17




1. Zu Nummer 2 - neu -

2. Zu Nummer 2* - neu -


 
 
 


Drucksache 667/17

... Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist außerdem für die europäischen Unternehmen von Bedeutung, die vom Binnenmarkt profitieren, da sie sich sowohl im eigenen Land als auch in anderen EU-Mitgliedstaaten an Ausschreibungen beteiligen können. Die beschleunigte technische Entwicklung und die Digitalisierung, der demografische Wandel sowie die immer engere Verflechtung der Märkte üben einen starken Einfluss auf die Gesellschaft und die Wirtschaft der europäischen Länder aus. In einer globalisierten Welt bleibt die wirtschaftliche Integration, die der Binnenmarkt mit sich gebracht hat, ein entscheidender Motor für die Schaffung von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit und somit unser bester Schutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/17




3 Einführung

1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten

a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung öffentlicher Käufer

c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität

e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018

1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung öffentlicher Käufer

3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 155/1/17

... Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 154 Absatz 1 Satz 2 SGB VI

2. Zur Finanzierung der Rentenangleichung


 
 
 


Drucksache 677/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat setzt sich für eine schnelle qualifikationsadäquate Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt ein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Auch für Flüchtlinge spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle. Der Bundesrat sieht sich daher gemeinsam mit der Bundesregierung vor der Aufgabe, Wege und Möglichkeiten zu suchen, die Anerkennung von Berufsqualifikationen auf der Basis der seit 2012 von Bund und Ländern verabschiedeten Anerkennungsgesetzgebung zu beschleunigen und die Verfahren dafür zu optimieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse


 
 
 


Drucksache 45/17

... 6. The World Bank Regular Economic Report Fall 2016: Growth, Jobs and Integration: Services to the Rescue, http://www.worldbank.org/en/region/eca/publication/eurer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente für Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen

Artikel 5
Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

Artikel 6
Verhältnismäßigkeit

Artikel 7
Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden

Artikel 9
Transparenz

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 235/17 (Beschluss)

... Er geht davon aus, dass die Länder gemäß Artikel 23 Absatz 2 GG über alle den Austritt betreffenden Schritte zu unterrichten sind und in den jeweiligen Verhandlungen - je nach Verhandlungsmaterie - die nach Artikel 23 GG und durch das EUZBLG vorgesehenen Beteiligungsrechte gewahrt werden. Er geht auch davon aus, dass die dem Bundesrat durch das Bundesverfassungsgericht zuerkannte Integrationsverantwortung berührt ist. Damit sich der Bundesrat rechtzeitig zu den Brexit-Verhandlungen positionieren kann, fordert er die Bundesregierung auf, die Länder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/17 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 428/1/17

... 15. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Ausschuss für Frauen und Jugend empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.



Drucksache 715/1/17

... 12. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.



Drucksache 73/2/17

... a) vorgesehen werden kann, dass insbesondere Kosten des Netzbetriebes, die zuordenbar durch die Integration von dezentralen Anlagen zur Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen verursacht werden, bundesweit umgelegt werden können,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/2/17




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 731/1/17

... 2. Der Bundesrat betont, dass die GAP seit Beginn der europäischen Einigung vor 60 Jahren zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik gehört. Er würdigt besonders die in der Kommissionsmitteilung dargestellten Leistungen der europäischen Landwirtschaft für die 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU, die zuverlässig mit sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln zu bezahlbaren Preisen versorgt werden. Die Landwirtschaft trägt darüber hinaus maßgebliche Verantwortung für den Schutz von Klima, Umwelt und einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie die Erhaltung der Kulturlandschaften. Grundlage hierfür ist die GAP, durch die der am stärksten integrierte Binnenmarkt geschaffen werden konnte. Sie ist einer der Ausgangspunkte und bis heute einer der am stärksten vergemeinschafteten Politikbereiche der EU. Vor allem die ländlichen Regionen profitieren in einem hohen Maße von den Wertschöpfungsketten der Land-und Forstwirtschaft sowie der Fischerei. Mit den circa 11 Millionen landwirtschaftlichen Betrieben sind insgesamt rund 44 Millionen Arbeitsplätze in der EU verbunden. In Deutschland ist jeder zehnte Arbeitsplatz von dieser Wertschöpfungskette direkt oder indirekt abhängig. Die GAP ist damit ein Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses und leistet einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der gesamten EU. Eine Weiterentwicklung der GAP, die sowohl auf die Sicherung der einkommensstabilisierenden Funktionen für die Landwirte als auch darauf ausgerichtet ist, Leistungen für die Gesellschaft stärker zu motivieren und zu honorieren, ist dafür unabdingbar.



Drucksache 6/17

... 4 dürfen bestimmte nationale Vorschriften, welche die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit einschränken, keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes darstellen, müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Damit sichergestellt ist, dass neue Maßnahmen der Mitgliedstaaten diese Bedingungen tatsächlich erfüllen und auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit und die Integration des Binnenmarkts für Dienstleistungen gefördert werden, sieht die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Notifizierungspflicht

Artikel 4

Artikel 5
Konsultation

Artikel 6
Vorwarnung

Artikel 7
Beschluss

Artikel 8
Information der Öffentlichkeit

Artikel 9
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 10
Verknüpfung mit anderen Notifizierungs- oder Berichtsmechanismen

Artikel 11
Bericht und Überprüfung

Artikel 12
Änderungen der Richtlinie 2006/123/EG /EG

Artikel 13
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Artikel 14
Umsetzung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.