Drucksache 159/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
... für ihre Forderung nach Solidarität breitere Unterstützung der Standortstaaten des internationalen Kunst- und Antiquitätenhandels (sog. "Importstaaten“) als noch in den Jahren zuvor. Die Auffassung, dass der Erhalt bedeutsamen nationalen kulturellen Erbes keine ausschließlich nationale Aufgabe sei, sondern auch in internationale Verantwortung falle, erhielt durch die Reaktion der Staatengemeinschaft auf die vorsätzliche Zerstörung der Buddha-Statuen von Bamian (Afghanistan) 2001 durch die Taliban eine eindrucksvolle Bestätigung. Da die Bundesrepublik Deutschland als wichtiger Standortstaat des Kunst- und Antiquitätenhandels durch weitere Zurückhaltung gegenüber dem Übereinkommen in eine angreifbare Abseitsposition zu geraten drohte, trat die Bundesregierung erneut in die Prüfung der Ratifizierung ein. Sie erhielt durch die Koalitionsvereinbarung vom 15. Oktober 2002 den Auftrag, die Ratifizierung herbeizuführen. Das 2003 eingeleitete Verfahren der Interessenermittlung unter Beteiligung der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände, der betroffenen Fachverbände und von Experten ergab, dass ein neuer Lösungsansatz, der auch die Ratifizierungs- und Umsetzungspraxis der inzwischen über 100 Vertragsstaaten berücksichtigt, die Ratifizierung ermöglicht. Die in den 1970er und 80er Jahren unter anderem bestehenden europarechtlichen Bedenken (Vorrang von EG-Recht) waren bereits gegenstandslos geworden durch die Harmonisierung der Vorschriften des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt: durch die Richtlinie 93/7/EWG vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachter Kulturgüter (ABl. EG (Nr.) L 74 S. 74), umgesetzt durch das
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