Drucksache 303/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
... Nach Satz 1 haben der Versicherungsmakler, der nach Absatz 1 Satz 2 auf eine eingeschränkte Vertragsauswahl hinweist, und der Versicherungsvertreter dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage sie ihre Leistung erbringen, und die Namen der berücksichtigten Versicherer anzugeben. So kann sich der Versicherungsnehmer zumindest teilweise ein Urteil über die fachliche Kompetenz und Interessengebundenheit des Versicherungsvermittlers bilden. Damit geht Absatz 2 Satz 1 über die Richtlinie hinaus, die dem Versicherungsnehmer lediglich ein Fragerecht sowie eine Belehrung über das Bestehen dieses Rechts einräumt (vgl. Artikel 12 Abs. 1 Buchst. e) i) bis iii) der Richtlinie). Während der Versicherungsnehmer vom Versicherungsmakler nach Absatz 1 ohnehin einen Rat auf Grundlage einer ausgewogenen Marktuntersuchung erwarten kann, hat der Versicherungsvertreter die Interessen des von ihm vertretenen Versicherers oder mehrerer Versicherer wahrzunehmen, so dass für seinen Ratschlag das Ergebnis eines Marktüberblicks nur insoweit relevant sein kann, als es mit dem Interesse der von ihm vertretenen Versicherer übereinstimmt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 34d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu § 34e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummern 8 bis 12
Zu Nummer n
Zu Nummer 14b
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1b
Zu § 42a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 42b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 42c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42e
Zu § 42f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 42g
Zu § 42h
Zu § 42i
Zu § 42j
Zu § 42k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 80a
Zu § 80b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
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