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"Intrastat-Durchführungsverordnung"


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Drucksache 882/04

... Mit der Heraufsetzung des Schwellenwertes von 200 000 auf 300 000 Euro pro Jahr und "Lieferrichtung werden rund 12 500 Unternehmen, das sind rund 18 Prozent der jetzt meldenden Unternehmen von der Meldepflicht befreit. Weitere 3 300 Unternehmen, die bislang für beide Lieferrichtungen melden, müssen künftig nur noch für eine Lieferrichtung Angaben erteilen. Durch die Schwellenanhebung wird daher eine erhebliche Entlastung der berichtspflichtigen Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen erreicht. Satz 2 des bisherigen § 30 Abs. 4 kann entfallen, da eine entsprechende Regelung in Art. 13 Abs. 2 einer neuen Intrastat-Durchführungsverordnung vorgesehen ist. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 882/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

A. Allgemeiner Teil

3 Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

.2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


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