[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2673 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Justiz"


⇒ Schnellwahl ⇒

0223/20
0049/20
0235/20
0544/20
0495/20
0278/20
0295/20
0014/20B
0166/20
0481/20
0515/20
0437/1/20
0047/20
0354/20
0435/20B
0354/20B
0290/20
0379/20
0087/1/20
0165/20B
0282/20
0504/20
0070/20
0435/1/20
0167/1/20
0008/20
0048/20
0242/20
0221/20
0009/20B
0169/1/20
0211/20
0343/20
0338/20
0058/1/20
0065/20
0084/1/20
0278/20B
0500/20
0437/20B
0009/20
0009/1/20
0196/20
0165/1/20
0293/20
0440/20B
0168/20B
0088/1/20
0211/20B
0012/20
0107/20
0529/20
0235/20B
0295/1/20
0245/1/20
0390/20
0245/20B
0360/20
0339/20
0272/20
0074/20
0088/20
0361/20
0084/20B
0295/20B
0235/1/20
0278/1/20
0024/20
0155/20
0097/20
0166/20B
0014/20
0107/20B
0087/20
0168/1/20
0362/20
0058/20B
0169/20B
0166/1/20
0002/20
0524/20
0361/20B
0360/20B
0325/20
0165/20
0065/20B
0087/20B
0576/19
0521/19
0418/19
0338/19
0347/19
0101/19B
0537/19
0598/19
0071/19
0416/19
0532/19B
0627/19
0179/19B
0533/19
0520/19
0418/19B
0033/19B
0519/1/19
0392/19
0454/1/19
0611/19
0347/19B
0421/19
0248/19
0191/19
0666/19
0294/1/19
0393/19B
0651/19
0010/19
0179/2/19
0232/19B
0113/19
0164/1/19
0519/19
0539/19B
0424/19
0393/19
0134/1/19
0635/19
0232/1/19
0134/19B
0577/19
0337/19
0228/19B
0197/1/19
0097/19B
0294/19B
0232/19
0645/19B
0094/1/19
0539/19
0575/1/19
0628/19
0634/19
0103/19
0498/19B
0365/1/19
0381/19
0655/1/19
0044/19
0299/19B
0575/19B
0604/19
0354/1/19
0501/19
0532/19
0164/19B
0457/19
0413/19B
0168/19
0064/19
0264/19
0368/1/19
0299/19
0354/19B
0094/19
0498/19
0134/19
0094/19B
0368/19B
0601/19
0366/19B
0101/1/19
0415/19
0128/19
0420/19
0275/1/19
0442/19
0670/19
0532/1/19
0090/19
0054/19B
0228/1/19
0645/19
0365/19B
0246/19
0454/19B
0413/19
0197/19B
0605/19
0097/1/19
0575/19
0639/19B
0326/1/19
0054/1/19
0438/19
0429/19
0665/19
0398/19
0326/19B
0633/19
0339/18
0517/18
0158/18
0444/18
0175/18
0179/18B
0480/18
0650/1/18
0489/18
0205/18
0347/18
0514/18B
0429/2/18
0038/1/18
0384/18
0166/18B
0378/18
0165/1/18
0170/18
0209/1/18
0038/18
0617/18
0385/18
0322/18
0004/18
0184/18
0182/18
0134/18
0288/18B
0391/18
0112/1/18
0417/1/18
0209/18B
0146/18
0312/18
0300/18
0135/18
0163/18B
0252/18
0118/18B
0441/18
0176/18
0630/18
0109/18
0407/18
0383/18
0215/18B
0563/18
0163/1/18
0152/18
0232/18B
0103/1/18
0433/18B
0176/18B
0105/18
0118/18
0408/18
0175/18B
0366/18B
0175/1/18
0053/18B
0614/18
0299/18
0176/1/18
0416/18B
0045/18B
0122/18
0383/18B
0429/1/18
0473/1/18
0136/18
0258/18
0318/1/18
0173/1/18
0176/2/18
0380/18
0225/18
0433/4/18
0514/1/18
0489/18B
0368/18
0268/18
0217/18
0415/18
0631/2/18
0063/18
0053/18
0179/1/18
0366/2/18
0245/18
0096/18
0166/1/18
0173/18B
0155/1/18
0505/18
0650/18B
0416/1/18
0038/18B
0063/18B
0045/1/18
0494/18
0383/1/18
0103/18B
0063/1/18
0059/18
0514/18
0215/1/18
0218/18
0432/2/18
0531/18
0136/18B
0112/18B
0298/18
0283/17
0218/17
0642/17
0235/17B
0271/17B
0126/1/17
0067/17
0710/17
0293/17
0145/17B
0006/17
0315/1/17
0065/1/17
0065/17
0183/1/17
0182/17B
0235/17
0678/17
0162/1/17
0061/1/17
0771/17B
0158/17B
0214/17
0215/17
0049/17
0645/17
0104/17
0512/17
0001/1/17
0104/17B
0403/17B
0631/17
0412/17
0529/17
0403/1/17
0314/17B
0049/17B
0262/17B
0533/17
0380/17
0263/17B
0199/1/17
0654/17
0340/17
0602/17
0373/17
0105/1/17
0273/17
0104/1/17
0001/17B
0066/17
0125/1/17
0392/17
0279/1/17
0162/17B
0109/1/17
0630/17
0182/1/17
0254/2/17
0125/17
0315/17
0642/17B
0390/1/17
0218/17B
0127/17
0238/17
0188/17B
0126/17
0263/1/17
0314/1/17
0502/17B
0243/17
0317/17
0395/17B
0645/1/17
0181/17B
0065/17B
0105/17B
0138/17
0183/17
0158/1/17
0193/17
0645/17B
0039/17
0061/17B
0383/17B
0527/17
0290/17
0502/17
0460/1/17
0110/17B
0181/1/17
0179/17
0183/17B
0145/1/17
0243/1/17
0005/17
0315/17B
0120/17
0536/17
0373/17B
0373/1/17
0681/17
0199/17B
0188/1/17
0243/17B
0294/17
0403/17
0383/1/17
0232/17B
0460/17
0185/17
0720/17
0109/17B
0254/17
0262/1/17
0279/17B
0392/2/16
0602/1/16
0007/16
0042/16B
0101/16
0601/1/16
0267/16
0518/16
0335/16B
0399/16
0785/1/16
0235/16
0408/16
0369/16
0324/16
0162/1/16
0505/16B
0399/16B
0042/1/16
0121/16
0236/1/16
0280/16
0601/16B
0184/16B
0236/16B
0004/16
0096/1/16
0492/1/16
0068/1/16
0541/16B
0685/16
0101/16B
0093/16
0365/1/16
0091/16
0214/16
0648/16
0161/16
0505/16
0346/16
0090/16B
0792/16B
0267/16B
0793/1/16
0645/1/16
0126/16
0493/16
0194/16
0785/16B
0162/16B
0418/1/16
0021/16
0815/16B
0108/16
0492/16B
0431/1/16
0492/16
0419/16
0534/16
0471/16
0258/16
0090/16
0299/16
0792/1/16
0546/16
0554/16
0418/16B
0018/16
0113/16
0485/16
0324/16B
0435/16
0305/16
0482/16
0522/16
0598/16
0088/16B
0128/16B
0162/16
0793/16B
0068/16B
0422/16
0091/16B
0541/1/16
0068/2/16
0602/16B
0431/16B
0275/16
0677/16
0150/16
0548/16
0279/16
0343/16
0184/16
0535/16
0420/16
0137/16
0706/16
0101/1/16
0214/16B
0744/16B
0744/16
0657/16
0484/16
0338/16B
0685/16B
0701/16
0093/16B
0068/16
0338/16
0173/16B
0003/16
0501/16
0653/16
0088/16
0335/16
0289/16
0173/1/16
0526/16B
0043/1/16
0792/2/16
0310/16
0335/1/16
0201/16
0578/16
0539/1/15
0360/15
0591/15
0356/15B
0495/1/15
0026/15B
0414/15
0026/15
0356/1/15
0322/15
0036/15
0024/1/15
0402/15
0634/1/15
0358/15B
0101/15
0539/15B
0088/15
0025/15
0065/15
0033/15
0024/15B
0446/15
0092/1/15
0469/15
0510/1/15
0246/15
0024/15
0385/15B
0633/15B
0172/15
0137/15B
0022/15
0026/1/15
0556/15
0510/15B
0139/15
0125/15B
0092/15B
0438/15
0592/15
0358/1/15
0035/1/15
0016/15
0328/15B
0633/1/15
0497/15
0385/15
0246/15B
0139/15B
0035/15
0137/15
0226/15
0220/15
0403/15
0035/15B
0342/15
0290/15B
0056/15
0258/15B
0407/15
0540/15
0195/15B
0446/1/15
0046/15
0278/15
0495/15B
0440/1/15
0495/15
0063/1/15
0125/1/15
0054/15
0055/15
0516/15
0530/15
0448/15
0063/15B
0115/15
0089/14
0123/14B
0298/14
0122/14B
0171/1/14
0254/14
0641/14B
0250/14
0583/14
0093/14
0297/14
0229/14
0402/14
0409/14
0077/14B
0183/14
0434/14
0297/14B
0525/14
0541/14
0550/14B
0265/14
0373/1/14
0193/1/14
0578/14
0426/14
0271/14
0551/1/14
0397/1/14
0499/14
0254/14B
0171/14B
0376/1/14
0123/2/14
0537/14
0396/1/14
0373/14B
0550/14
0397/14B
0396/14
0376/14B
0319/1/14
0091/14B
0122/1/14
0446/14
0398/14
0411/1/14
0544/14
0207/14
0411/14B
0154/14
0091/1/14
0279/14
0246/14B
0238/14
0086/14
0396/14B
0103/14
0316/14
0246/1/14
0571/14
0603/14
0556/14
0246/14
0551/14B
0091/14
0002/14
0447/14
0088/13
0497/13
0691/13
0511/13
0450/13
0658/13
0769/13
0419/13
0470/13
0737/13
0381/1/13
0006/13
0164/13
0370/1/13
0639/13
0627/13
0638/13
0087/13
0370/13B
0382/13B
0780/1/13
0381/13B
0788/13B
0092/13B
0219/13B
0244/1/13
0766/13B
0479/13
0513/13
0692/13
0769/1/13
0244/13B
0323/13
0524/13
0708/13
0788/1/13
0686/13
0789/1/13
0631/1/13
0780/13B
0800/1/13
0322/13
0372/13
0251/13
0089/13B
0380/13
0382/1/13
0092/13
0200/13
0220/1/13
0254/13
0094/1/13
0108/13B
0266/1/13
0220/13B
0092/1/13
0790/1/13
0632/1/13
0382/13
0786/13B
0658/13B
0790/13B
0686/13B
0663/13
0769/13B
0821/13
0089/1/13
0079/13
0766/1/13
0201/13
0631/13B
0789/13B
0009/13
0603/13
0648/13
0786/1/13
0500/13
0173/13
0091/13
0358/13
0632/13B
0108/1/13
0503/1/12
0313/1/12
0597/12
0523/1/12
0794/1/12
0467/1/12
0516/12B
0556/12
0490/12
0777/1/12
0390/12
0409/12
0383/12
0751/12
0052/1/12
0667/12
0096/12B
0557/12
0051/12B
0108/12B
0096/12
0517/1/12
0051/1/12
0799/12
0519/12
0818/12B
0308/12B
0475/12
0653/12
0470/12
0664/12B
0306/12
0330/12
0521/12
0811/1/12
0557/12B
0476/12
0052/12B
0816/12
0664/12
0502/12
0015/12B
0538/12
0044/12B
0463/12
0467/12B
0112/12B
0177/12B
0313/12
0307/12
0367/12
0722/12
0255/12
0490/1/12
0256/12
0664/1/12
0112/12
0516/1/12
0677/12
0044/1/12
0545/12
0603/1/12
0309/12
0427/12
0603/12
0275/12
0173/1/12
0777/12B
0263/1/12
0324/12
0159/12
0564/12
0345/12
0465/12
0514/12
0447/12
0431/12
0411/12
0694/12
0699/12
0264/12
0465/1/12
0652/12
0467/12
0794/12B
0310/12
0263/12
0214/12
0545/12B
0731/12
0311/12
0503/12B
0818/1/12
0658/12
0517/12
0368/12
0606/12
0010/12B
0108/12
0010/1/12
0666/12
0015/1/12
0308/12
0330/1/12
0174/12
0468/12
0515/12
0466/12
0218/12
0465/12B
0513/12
0517/12B
0265/12
0371/12
0557/1/12
0298/12
0177/1/12
0244/12
0338/12
0690/12
0512/12
0135/12
0308/1/12
0603/12B
0263/12B
0329/12
0462/12
0645/2/12
0172/12
0464/12
0558/12
0254/2/12
0523/12B
0307/11
0136/11
0354/11
0795/11B
0567/11B
0060/2/11
0343/11B
0646/11
0317/11B
0501/1/11
0060/11
0554/11
0124/1/11
0357/11
0082/11
0836/11
0279/11
0129/11
0772/1/11
0334/1/11
0092/11
0355/11
0872/11
0685/11B
0378/11
0542/11
0320/11
0066/11
0129/11B
0271/11
0189/2/11
0157/11
0060/1/11
0873/11
0280/11
0361/11
0090/11
0352/11
0214/11B
0851/1/11
0370/11
0213/1/11
0116/1/11
0772/11B
0850/11
0177/11
0366/11
0059/11B
0485/1/11
0319/11
0641/11
0271/11B
0260/11
0587/1/11
0311/11
0525/11
0795/1/11
0796/11B
0237/11
0709/11
0574/11
0555/11
0058/11
0641/11B
0214/1/11
0567/1/11
0679/1/11
0067/11
0542/11B
0060/4/11
0158/11
0685/2/11
0116/11B
0501/11
0150/11
0117/11
0315/11B
0129/1/11
0315/1/11
0159/11
0317/1/11
0089/11
0851/2/11
0838/11
0343/1/11
0851/11B
0213/11B
0071/11
0354/11B
0867/11
0784/11
0256/11
0136/11B
0064/11
0087/11
0062/11
0065/11
0796/1/11
0113/11
0821/11
0747/11
0334/11
0027/11
0155/2/11
0550/11
0093/11
0828/1/11
0632/1/11
0127/11
0059/11
0315/11
0073/11
0204/11
0060/11B
0227/11
0334/11B
0278/11
0349/11
0743/11
0317/11
0532/11
0828/11B
0819/11
0667/11
0169/11
0563/11
0096/11
0582/11
0024/11
0059/1/11
0661/10
0853/10B
0045/1/10
0670/10B
0856/10B
0540/10B
0621/10
0519/10
0306/1/10
0540/1/10
0043/10B
0295/10
0151/1/10
0723/10
0707/10
0663/10
0101/10
0510/10
0306/10B
0222/10
0793/1/10
0280/10
0241/10
0306/10
0333/10B
0793/10B
0709/10
0151/10
0796/10
0034/1/10
0659/10
0128/10
0246/10B
0832/10
0034/10B
0667/10
0413/1/10
0187/10B
0485/10
0184/10B
0792/10
0737/10
0069/10B
0101/10B
0139/10
0482/10
0184/10
0188/1/10
0853/10
0218/10
0188/10B
0034/10
0042/10
0783/10
0486/10
0058/10
0681/10
0163/10
0532/1/10
0534/1/10
0101/1/10
0679/10
0808/10B
0164/10
0280/10B
0733/10
0066/10
0042/10B
0069/1/10
0188/10
0187/1/10
0739/10
0120/10
0165/10
0459/1/10
0181/10
0446/10
0329/10
0184/1/10
0493/10
0462/10
0732/10
0698/10
0208/10
0139/10B
0856/10
0129/10
0259/1/10
0076/10
0246/1/10
0537/10
0425/10
0043/1/10
0854/10
0100/10
0099/10
0495/10
0060/10
0180/10
0853/1/10
0319/10
0670/10
0539/10B
0203/10
0210/10
0281/10B
0850/10
0856/1/10
0534/10B
0379/10
0460/10
0281/1/10
0127/10
0120/10B
0490/10
0854/2/10
0133/10
0661/10B
0664/10
0044/10B
0202/10
0707/10B
0543/10
0247/10B
0693/10
0784/10
0413/10B
0038/10B
0840/10
0001/10
0741/10B
0230/10
0740/10
0137/10
0234/10
0855/10
0530/10
0773/10
0800/10
0824/10
0811/10
0772/10
0258/10
0179/10B
0038/10
0793/10
0773/10B
0831/10
0162/10
0829/10
0413/10
0459/10
0179/1/10
0539/10
0157/10
0134/10
0067/10
0179/10
0333/1/10
0741/10
0539/1/10
0632/10
0650/10
0773/1/10
0247/10
0115/10
0280/1/10
0734/10
0494/10
0794/1/10
0045/10B
0428/10
0246/10
0812/10
0645/1/10
0459/10B
0229/10
0661/1/10
0057/10
0151/10B
0707/1/10
0748/10
0631/10
0511/10
0219/10
0649/10
0043/10
0780/10
0475/09
0734/09
0501/09
0813/09
0304/09
0555/09
0014/09
0145/09
0868/09
0270/09
0177/09
0539/2/09
0730/09
0195/09
0568/09
0441/09
0853/09
0298/09
0107/09
0105/09
0734/09B
0616/09B
0553/09
0488/09
0106/09
0122/09
0191/09B
0870/09
0727/09B
0477/09
0657/1/09
0496/09
0174/1/09
0259/09
0173/09
0456/09
0854/09
0440/09
0377/09
0358/09
0348/09
0727/1/09
0066/09
0856/09
0850/09
0431/09
0852/09
0134/09
0828/09
0587/09
0849/09
0179/09
0174/09B
0180/09
0067/1/09
0008/09
0503/09
0190/09
0229/09
0151/09B
0333/09
0797/09
0638/1/09
0331/1/09
0230/09
0017/09B
0005/09
0192/09
0616/1/09
0069/1/09
0170/1/09
0110/09
0006/09
0174/09
0915/09
0616/09
0910/09
0261/09
0176/09
0068/09
0750/09
0841/09
0003/09
0121/09
0848/09
0389/1/09
0412/09
0102/09
0178/09
0191/1/09
0827/09B
0637/1/09
0127/09
0581/09
0321/09
0066/1/09
0771/09
0554/09
0587/1/09
0007/09
0791/09
0139/09
0170/09B
0743/1/09
0532/09
0248/09
0069/09
0755/09
0284/09B
0179/09B
0906/09
0434/09
0780/09
0297/09
0485/09
0827/09
0178/09B
0474/09
0322/09
0551/09
0234/09
0773/09
0818/09
0743/09
0160/4/09
0137/09
0067/09B
0058/09
0104/09
0655/09
0506/09
0067/09
0191/09
0088/09
0889/09
0099/09
0017/1/09
0855/09
0307/09
0235/09
0012/09
0178/1/09
0827/1/09
0331/09B
0181/09
0017/09
0353/09
0691/09
0109/09
0696/09
0591/09
0151/09
0179/1/09
0002/09
0236/09
0251/09
0342/09
0657/09B
0657/09
0806/09
0851/09
0428/09
0323/09
0065/09
0284/1/09
0625/09
0557/09
0103/09
0256/09
0187/09
0743/09B
0317/09
0763/08
0349/08B
0471/08
0343/1/08
0344/08B
0348/08
0698/08
0108/08B
0314/08B
0758/08
0200/08
0304/1/08
0773/1/08
0166/1/08
0810/08
0848/08B
0173/08
0757/1/08
0823/08B
0648/08B
0056/08
0560/08
0119/08B
0248/08
0379/08
0230/08B
0187/08
0377/08
0757/08
0347/08
0635/08
0464/08
0319/1/08
0266/08
0343/08
0394/08
0196/08
0351/08
0595/08
0553/08B
0878/08
0095/08
0345/08
0951/08
0940/08
0304/08B
0584/08
0458/08B
0703/08
0553/08
0006/08
0119/08
0700/08B
0350/08
0691/08
0109/08
0875/08B
0227/08
0485/08
0755/08B
0988/08
0137/08
0848/1/08
0452/1/08
0108/08
0168/08
0083/08
0353/08
0316/08
0606/1/08
0097/08
0320/1/08
0134/08
0806/08
0852/08
0319/08B
0320/08B
0648/08
0925/08
0319/08
0230/1/08
0760/08
0207/08
0757/08B
0119/1/08
0561/08B
0932/08
0166/08
0003/08
0739/08
0404/1/08
0965/08
0110/08
0477/08
0039/1/08
0583/08
0030/08
0170/08
0398/08
0228/08
0109/08B
0193/08
0320/08
0265/08
0550/1/08
0314/08
0883/08
0588/08
0812/08
0146/08
0304/08
0383/08
0544/08B
0829/08B
0722/08
0719/1/08
0719/08B
0550/08B
0452/08
0345/08B
0403/08
0951/08B
0263/08
0347/08B
0437/08B
0240/08
0700/08
0468/08
0951/1/08
0544/1/08
0349/1/08
0635/08B
0279/08
0493/08
0166/08B
0095/1/08
0827/08
0404/08
0345/1/08
0823/1/08
0452/08B
0437/08
0773/08B
0773/08
0017/08
0202/08
0203/08
0589/08
0755/1/08
0343/08K
0585/08
0372/08
0479/08
0349/08
0390/08B
0096/08
0346/08
0347/1/08
0844/08
0983/08
0141/08
0928/08
0307/08
0156/08
0376/08
0606/08B
0750/08
0015/08
0561/1/08
0553/1/08
0390/08
0657/08
1004/08
0088/08
0829/08
0700/1/08
0437/1/08
0664/08
0715/08
0451/08
0811/08
0829/1/08
0813/08
0095/08B
0224/08
0804/08
0938/08
0713/08
0267/08
0552/08
0197/08
0690/08
0635/1/08
0847/08
0759/08
0763/1/08
0763/08B
0987/08
0875/1/08
0344/1/08
0343/08B
0354/07B
0426/07
0063/1/07
0047/07
0543/07
0086/07
0831/07
0095/1/07
0168/07
0923/07
0787/07
0216/07
0431/07
0353/07
0615/07
0103/1/07
0222/07
0552/07
0655/07B
0883/07
0643/1/07
0217/07
0796/07
0655/07
0599/07B
0477/07B
0621/07
0718/07
0881/07
0260/07
0095/2/07
0680/07
0223/07
0438/1/07
0095/07B
0717/07
0432/07
0171/07
0426/07B
0378/07
0446/07
0225/1/07
0921/07
0149/07B
0685/07
0789/07
0689/07
0207/07
0820/07B
0405/07
0910/07
0063/07B
0707/07
0167/07
0890/07
0806/07
0116/07
0309/07
0259/07
0103/07B
0225/07B
0551/1/07
0930/07B
0931/1/07
0007/07
0811/07
0643/07B
0777/07
0377/07
0826/07B
0666/07
0211/07
0826/1/07
0066/07
0439/07
0895/07
0880/07
0549/07
0453/07
0824/07
0706/07
0330/07
0856/07
0170/07
0694/07
0461/07
0911/07
0086/1/07
0882/07
0057/07
0521/07
0354/07
0501/07
0492/07
0221/07
0149/07
0657/07
0225/07
0459/07
0550/1/07
0894/07
0931/07B
0572/07
0879/07
0901/07B
0275/07B
0656/07B
0052/07
0128/07
0683/07
0866/1/07
0399/07
0718/07B
0553/07
0566/1/07
0646/07
0523/07
0818/07
0579/1/07
0600/07B
0814/07
0583/07
0798/07
0072/07
0064/07
0828/07
0820/1/07
0415/07
0026/07
0686/07
0497/07
0909/07
0548/07
0223/4/07
0552/1/07
0197/07
0878/07
0866/07B
0086/07B
0866/07
0088/07
0865/07
0616/07
0618/07
0309/2/07
0278/1/07
0169/07
0582/07
0663/07
0354/1/07
0845/07
0059/1/07
0705/07
0150/07B
0309/07A
0275/1/07
0500/07
0778/07
0273/07
0150/07
0011/07
0885/07
0270/07
0063/07
0426/1/07
0458/07
0550/07B
0637/07
0825/07
0566/07
0566/07B
0408/07
0438/07
0912/07
0826/07
0050/07
0565/07
0643/07
0901/07
0720/07C
0403/07
0414/07
0439/07B
0706/07B
0656/07
0404/07
0820/07
0122/07
0722/07
0328/07
0748/07
0457/07
0663/1/07
0782/07
0096/07
0720/07A
0663/07B
0518/07
0175/07
0438/07B
0718/1/07
0218/07
0696/07
0569/07B
0049/07
0435/07
0554/07
0559/07
0884/07
0930/07
0600/1/07
0600/07
0665/07
0856/07B
0278/07
0231/07
0275/07
0240/07
0550/07
0309/07B
0746/07
0886/07
0551/07
0568/07
0366/07
0121/07
0793/07
0920/07
0477/07
0599/1/07
0256/06
0390/06
0906/06
0030/1/06
0313/06
0741/06B
0865/06B
0660/06B
0158/06
0235/1/06
0315/06
0658/06
0550/1/06
0623/06B
0684/06
0391/06
0938/06
0555/06
0780/06
0495/06
0526/1/06
0594/06
0850/06
0754/06
0099/06
0031/1/06
0359/06B
0329/06
0799/06
0187/1/06
0622/06B
0429/06
0482/06
0517/06
0217/06B
0813/06
0536/06B
0651/06
0224/06
0054/06
0360/1/06
0385/06
0114/06B
0031/06
0547/06
0435/06
0886/06
0500/06
0675/06
0484/06
0258/1/06
0890/06B
0139/1/06
0598/06
0228/06
0928/06
0187/06
0359/06
0886/1/06
0114/06
0394/06
0454/06
0828/06
0932/06
0895/06
0154/1/06
0701/06
0538/06B
0548/06B
0266/06
0479/06
0593/06
0053/06
0234/06
0129/06
0354/06
0123/06
0754/1/06
0069/06
0911/06
0729/06
0097/06
0041/06
0891/06
0684/1/06
0097/06B
0750/06
0438/06
0217/06
0071/06B
0374/06
0549/06
0256/06B
0865/06
0139/06B
0895/1/06
0434/06
0474/06
0417/06
0526/06B
0806/06
0348/06B
0548/06
0348/06
0089/06
0688/06
0360/06B
0538/1/06
0250/06
0071/1/06
0663/06
0258/06
0183/06
0235/06
0256/1/06
0225/06
0031/06B
0005/06
0187/06B
0261/06
0501/06
0100/06
0081/06
0131/06
0126/06
0304/06
0899/06
0230/06
0181/06
0931/06
0867/06
0479/06B
0923/06
0128/06
0654/06
0549/06B
0684/06B
0732/06
0394/06B
0503/06
0654/06B
0536/1/06
0257/06
0438/1/06
0071/2/06
0756/06B
0070/06
0793/06
0253/06
0654/1/06
0130/06
0785/06
0132/06
0944/06
0070/06B
0382/06
0828/1/06
0266/06B
0413/06
0687/06
0438/06B
0498/06
0154/06B
0258/06B
0623/06
0601/06
0807/06
0359/1/06
0663/06B
0518/06
0184/06
0359/2/06
0030/06
0102/06
0756/1/06
0125/06
0363/06
0070/1/06
0356/06
0030/06B
0177/06
0255/06
0805/06
0550/06B
0693/06
0379/06
0176/06
0660/06
0676/06
0319/06
0946/06
0845/06
0915/06
0143/06
0754/06B
0348/1/06
0865/1/06
0549/1/06
0497/06
0358/06
0871/06
0231/06
0624/06
0548/1/06
0394/1/06
0240/06
0219/06
0742/06
0303/06
0496/06
0945/06
0805/05
0691/05
0606/05
0539/05
0352/1/05
0603/05B
0088/05
0431/05
0900/05
0351/05
0015/1/05
0435/05B
0025/05
0765/05
0150/05
0034/05
0764/1/05
0566/05
0484/05
0605/05
0424/05
0351/1/05
0489/05
0399/1/05
0340/05
0276/05B
0397/05B
0211/1/05
0006/05
0325/05
0329/05B
0751/05B
0438/05
0248/05
0088/1/05
0942/1/05
0909/05
0751/05
0677/05B
0751/1/05
0140/05B
0518/05
0512/05B
0882/05
0121/05
0313/05
0397/05
0455/05
0895/1/05
0088/05B
0239/05
0122/05B
0400/05
0266/05
0290/05
0420/05B
0896/05
0881/05
0584/05
0073/05
0616/05B
0619/05
0780/05
0039/05
0116/05
0312/05
0770/05B
0770/1/05
0400/05B
0261/05
0915/05B
0871/05
0140/05
0398/05
0003/05
0327/05
0733/05
0329/05
0426/05
0515/1/05
0085/05
0022/05
0333/05
0079/05
0420/1/05
0454/05
0616/05
0018/05
0909/1/05
0148/05
0210/05
0512/1/05
0785/05
0237/1/05
0241/05
0511/05
0941/05
0490/05
0578/05
0721/05
0573/05
0375/05
0561/1/05
0875/05
0002/05
0594/05
0806/05
0624/05
0561/05B
0677/05
0909/05B
0214/05
0725/05
0808/05
0430/05
0208/05
0269/05
0896/05B
0151/05
0705/05B
0435/05
0527/05
0585/05
0546/05B
0400/1/05
0744/1/05
0271/05
0895/05B
0397/1/05
0512/05
0218/05
0625/05
0446/05
0940/05
0354/05
0572/05
0473/1/05
0603/05
0744/05B
0723/05
0896/1/05
0352/05
0699/05
0276/05
0168/05
0420/05
0766/05
0015/05B
0915/1/05
0429/05
0363/05
0139/05
0444/2/05
0769/05
0699/1/05
0002/05B
0915/05
0036/05
0814/05
0225/05
0211/05B
0237/05B
0603/1/05
0705/05
0895/05
0539/05B
0002/1/05
0359/05
0037/05
0944/05
0623/05
0726/05
0739/05
0092/05
0586/05
0603/2/05
0600/05
0304/05
0575/05
0567/05
0692/05
0674/05
0853/05
0720/05
0695/05
0082/05
0764/05B
0146/05
0473/05
0564/05
0577/05
0211/05
0087/05
0360/05
0003/1/05
0694/05
0617/05
0705/1/05
0939/05
0699/05B
0158/05
0942/05B
0154/05
0473/05B
0561/05
0071/05
0360/05B
0399/05B
0883/05
0329/1/05
0844/05
0210/1/05
0574/05
0616/2/05
0576/05
0317/05
0399/05
0618/05
0845/05
0942/05
0770/05
0351/05B
0174/05
0259/05
0003/05B
0122/05
0581/05
0764/05
0539/1/05
0238/04B
0870/1/04
0773/04B
0846/04B
0853/04
0662/04
0267/04
0952/04
0846/1/04
0821/04B
0803/04
0196/04B
0807/04
0361/04
0798/04
0767/04
0747/04
0663/04
0983/04
0725/04B
0806/04
0406/04
0846/2/04
0725/1/04
0913/04
0543/04B
0912/04
0821/1/04
0805/04
0720/04
0438/04
0544/04B
0726/1/04
0665/04
0726/04
0538/04
0184/04
0726/04B
0945/04
1012/04
0238/04
0761/04
0995/04B
0722/04
0918/04
0761/04B
0438/04B
0995/1/04
0458/04B
0429/04
0128/04B
0870/04B
0876/04
0797/04B
0361/04B
0870/04
0995/04
0723/1/04
0267/04B
0438/1/04
0808/04
0455/04B
0981/04
0725/04
0945/04B
0666/04
0283/04
0920/04
0140/04
0613/04
0945/1/04
0441/04
0850/04
0921/04
0723/04B
0267/1/04
0184/04B
0226/04
0888/04
0872/04
0155/03B
0663/03
0923/03B
0546/03
0450/03
0325/03B
0697/03
0830/03B
0762/03
0663/03B
0312/03B
Drucksache 228/1/19

... "Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Zuständigkeit durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht zu übertragen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."



Drucksache 645/19

... Auswirkungen auf den Bundeshaushalt können durch die längeren Auskunftsmöglichkeiten aus dem beim Bundesamt für Justiz geführten Register entstehen. Die Höhe der hierbei anfallenden Kosten lässt sich nicht näher beziffern, dürfte sich aber in einem überschaubaren Umfang halten. Durch die Einführung der neuen Regelungen können den Länderhaushalten Verfahrens- und Vollzugskosten in überschaubarem Umfang entstehen, deren Höhe sich nicht näher beziffern lässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/19




A. Rechtslage und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 365/19 (Beschluss)

... Im Anschluss an ihre Beschlüsse vom 17. November 2016 sowie ihren Beschluss auf der Herbstkonferenz vom 9. November 2017 haben sich die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Frühlingskonferenz 2018 mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz Verdeckter Ermittler bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Bereich Kinderpornographie, insbesondere im Darknet, auseinandergesetzt. Sie haben in ihrem Beschluss die Erfahrungen der Praxis zur Kenntnis genommen, nach denen das Hochladen und damit das tatbestandsmäßige Verbreiten von kinderpornographischen Schriften in verdeckten Netzwerken häufig das einzige Mittel ist, um den für Ermittlungen erforderlichen Zugang zu entsprechenden Foren zu erhalten. Die Minister stellten ferner in ihrem Beschluss fest, dass die Verwendung computergenerierten Materials eine wirksame und zugleich Individualrechtsgüter schonende Methode sein kann, um im Bereich der Kinderpornographie Täter zu ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 176 Absatz 6 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 184b Absatz 5 Satz 2 - neu - StGB


 
 
 


Drucksache 246/19

... Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 15. Mai 2019



Drucksache 454/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit den Ländern Zugang zu den im Rahmen der Vollzähligkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Insolvenzstatistik erforderlichen und in der Insolvenzdatenbank des Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen gespeicherten Daten gewährt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 2 Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 InStatG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 4 - neu - InsStatG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 138 Absatz 4 AO

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 147 Absatz 6 Satz 6 AO

9. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 11 StBerG

§ 11
Verarbeitung personenbezogener Daten

10. Zu Artikel 6a - neu -, Artikel 15 Absatz 4 - neu - § 39a Absatz 6 Satz 3 EStG und Inkrafttreten

Artikel 6a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

11. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 18 Absatz 2 Satz 5 und 6, Absatz 2a Satz 4 UStG

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

12. Zu Artikel 7 Nummer 3 - neu - § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG


 
 
 


Drucksache 413/19

... Diese Anpassungen sollen durch die 11. Zuständigkeitsanpassungsverordnung vorgenommen werden, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) aufgrund des § 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes im Einvernehmen mit den vom Organisationserlass betroffenen Bundesministerien erlassen kann. Eine solche Zuständigkeitsanpassungsverordnung zur Umsetzung des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 wird derzeit vorbereitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/19




Zur Eingangsformel,

Zu § 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 197/19 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unter anderem die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung (Universalschlichtung) zum 1. Januar 2020 auf den Bund übertragen werden soll und eine Universalschlichtungsstelle des Bundes eingerichtet wird (§ 29 Absatz 1 VSBG-E). Vorgesehen ist unter anderem, dass das Bundesamt für Justiz eine Schlichtungsstelle mit den Aufgaben "beleihen" können soll (Artikel 87 Absatz 3 Satz 1 GG) .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/19 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 14 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 3 - neu - VSBG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 26 Absatz 4 - neu - VSBG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 31 Absatz 1 Satz 2 VSBG

12. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG

13. Zu Artikel 7 § 47a Absatz 1 TKG

14. Zu Artikel 11 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 57b Absatz 1 Satz 1a - neu - LuftVG


 
 
 


Drucksache 605/19

... (3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung die Einzelheiten für den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre durch die Gesellschaft für die folgenden Handlungen zu regeln:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

§ 67a
Übermittlung von Informationen über Unternehmensereignisse; Begriffsbestimmungen

§ 67b
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre

§ 67c
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes

§ 67d
Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären

§ 67e
Verarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre

§ 67f
Kosten; Verordnungsermächtigung

§ 87a
Vergütungssystem börsennotierter Gesellschaften

§ 111a
Geschäfte mit nahestehenden Personen

§ 111b
Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen

§ 111c
Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen

§ 120
Entlastung.

§ 120a
Votum zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht

§ 129
Geschäftsordnung; Verzeichnis der Teilnehmer; Nachweis der Stimmzählung.

§ 134a
Begriffsbestimmungen; Anwendungsbereich

§ 134b
Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten

§ 134c
Offenlegungspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern

§ 134d
Offenlegungspflichten der Stimmrechtsberater

§ 162
Vergütungsbericht

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute

Artikel 8
Änderung der Aktionärsforumsverordnung

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 11
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 12
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 13
Änderung der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung

Artikel 14
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 97/1/19

... Jedenfalls sollte eine etwaige Neuregelung gründlich mit den Landesjustizverwaltungen abgestimmt werden.



Drucksache 575/19

... "Im Verfahren nach § 2 sind das Bundesamt für Justiz als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption, das Jugendamt und die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes zu beteiligen, im Verfahren nach § 3 sind das Jugendamt und die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes zu beteiligen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

§ 1
Adoptionsvermittlung

§ 2
Adoptionsvermittlungsstellen

§ 2a
Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot.

§ 2b
Unbegleitete Auslandsadoption

§ 2c
Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung

§ 2d
Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren

§ 4a
Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 7
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung

§ 7a
Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland

§ 7b
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7c
Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7d
Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber

§ 7e
Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber

§ 8a
Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption

§ 8b
Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption

§ 9
Anspruch auf Adoptionsbegleitung

§ 9a
Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption

§ 9b
Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben

§ 16
Bericht

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 189
Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 196a
Zurückweisung des Antrags

Artikel 3
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

§ 4
Unbegleitete Auslandsadoptionen

§ 7
Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption

§ 8
Bericht

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Folgeänderungen

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Zu Abschnitt E.1 - Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.1.1 Verpflichtende Begleitung bei Auslandsadoptionen

E.1.2 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.1.3 Begleitete Einsicht in den Herkunftsnachweis bei einem vertraulich geborenen Kind

E.1.4 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.1.5 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.1.6 Sonstiges

Zu Abschnitt E.2 - Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Abschnitt E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

E.3.1 - Erfüllungsaufwand für den Bund durch Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2 - Erfüllungsaufwand für die Länder

E.3.2.1 Kooperationsgebot

E.3.2.3 Ausstellen einer Bescheinigung über die Vermittlung

E.3.2.4 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.3.2.5 Begleitung eines vertraulich geborenen Kindes bei der Einsicht in den Herkunftsnachweis

E.3.2.6 Hinweis auf das Akteneinsichtsrecht

E.3.2.7 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.3.2.8 Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung; Lotsenfunktion

E.3.2.9 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2.10 Sonstiges

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu § 2b

Zu § 2c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7d

Zu § 7e

Zu Nummer 14

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu § 9a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4974, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption, Adoptionshilfe-Gesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 639/19 (Beschluss)

... Auch die Justizministerinnen und Justizminister haben deshalb auf der Justizministerkonferenz im November 2017 einstimmig beschlossen, dass sie die Entschädigung für zu gering erachten und den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine deutliche Erhöhung vorsieht. Seither ist nichts geschehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und des Bundes

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 326/1/19

... 2. Der Bundesrat betont, dass die Justizorganisation grundsätzlich den Mitgliedstaaten obliegt; in Deutschland sind vorrangig die Länder Träger der Justiz. Bei der Stärkung und Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit ist die Bedeutung gewachsener und bewährter nationaler Traditionen zu berücksichtigen.



Drucksache 54/1/19

... Eine verbindliche Vorgabe des Datenaustauschformats XAusländer stellt für den Geschäftsbereich der Justiz allerdings ein Problem dar, wenn mit dem Standard XAusländer gleichzeitig die Kommunikation über das Deutsche Verwaltungsdienste-Verzeichnis (DVDV) vorgeschrieben wird. Nach den XÖV-Standards ist dies der Fall.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/19




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3 und 4:

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Änderung des AZR-Gesetzes

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 AZRG , Artikel 7 Nummer 1 und 2 § 18e AZRG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3, 4 AZRG

Zu Buchstabe a

[Zu Buchstabe b:

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 AZRG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 - neu - AZRG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 Absatz 1 Nummer 6, 7 AZRG

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 22 AZRG

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c § 22 Absatz 3 Satz 3 AZRG

15. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 4 Absatz 7 Satz 1a, - neu -, 1b - neu - AZRG-DV

16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 8 Spalte A Buchstabe y AZRG-DV

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 49 Absatz 6 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c § 49 Absatz 8 Satz 3, Absatz 9 Satz 3 AufenthG , Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 AsylG

18. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Nummer 3a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

19. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 4 AufenthG

20. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 5 - neu -, 6 - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 76a Absatz 1 Satz 1 AufenthV

22. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII

23. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII


 
 
 


Drucksache 438/19

... Bundesministerium der Justiz und des Innern, für Bau für Verbraucherschutz und Heimat Bundesministerium



Drucksache 429/19

... Die Justizministerkonferenz hat sich im Juni 2019 mit dem Thema Lebensmittelverschwendung befasst. Sie spricht sich für eine verstärkte Abgabe von noch verwertbaren Lebensmitteln aus. Hierfür hat sich auch die Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2019 ausgesprochen und den Bund um Prüfung gebeten, ob der Entstehung von Lebensmittelabfällen durch gesetzliche Regelungen entgegengewirkt werden kann. Dabei sollten u.a. Verpflichtungen zur Abgabe noch genießbarer, lebensmittelhygienisch einwandfreier Lebensmittel betrachtet werden.



Drucksache 665/19

... in der ab diesem Zeitpunkt geltenden Fassung die Gerichtsakten elektronisch zu führen (vergleiche Artikel 6 Nummer 1 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017, BGBl. I S. 2208).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Übermittlung elektronischer Akten

§ 3
Übergang der Aktenführung oder Bearbeitung

§ 4
Übermittlungswege

§ 5
Ersatzmaßnahmen

§ 6
Bekanntmachung technischer Anforderungen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nrn. 49144916, BMJV: Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren sowie in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 398/19

... Durch die Einführung des Vorverfahrens gegen die Kostenbescheide aufgrund des StandAG und der EndlagerVlV werden sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre die Klageverfahren stark reduzieren. Es wird vermutet, dass durch die Einführung des Vorverfahrens ein Großteil der Klagen vermieden werden kann. Dies wird zu einer Entlastung der Justizkosten (Einsparungen von Kosten der Richterinnen und Richter) führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/19




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 2
Änderung des Atomgesetzes

§ 21c
Öffentlichrechtlicher Vertrag

Artikel 3
Änderung des Standortauswahlgesetzes

Artikel 4
Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Artikel 6
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 7
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 8
Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz

Artikel 9
Änderung des Entsorgungsübergangsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Transparenzgesetzes

Artikel 11
Änderung des Strahlenschutzgesetzes

Artikel 12
Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes

Artikel 14
Änderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 15
Änderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 16
Änderung der Gefahrgutverordnung See

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. KMU-Test

Vl. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 326/19 (Beschluss)

... Er betont, dass die Justizorganisation grundsätzlich den Mitgliedstaaten obliegt; in Deutschland sind vorrangig die Länder Träger der Justiz.



Drucksache 633/19

... in der ab diesem Zeitpunkt geltenden Fassung die Akten elektronisch zu führen (vergleiche Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017, BGBl. I S. 2208).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Übermittlung elektronischer Akten

§ 3
Übergang der Aktenführung oder Bearbeitung

§ 4
Übermittlungswege

§ 5
Ersatzmaßnahmen

§ 6
Bekanntmachung technischer Anforderungen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4866-4869, BMJV: Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 339/18

... Zu den Aufgaben der EU gehört die Entwicklung eines europäischen Rechtsraums in Zivilsachen auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen. Der Rechtsraum erfordert eine grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

1. In Artikel 1 wird folgender Absatz 4 angefügt:

2. Artikel 6 erhält folgende Fassung:

Artikel 6
Übermittlung der Ersuchen und sonstigen Mitteilungen

3. Artikel 17 wird wie folgt geändert:

4. Es wird folgender Artikel 17a eingefügt:

Artikel 17a
Unmittelbare Beweisaufnahme per Videokonferenz

5. Es wird folgender Artikel 17b eingefügt:

Artikel 17b
Beweisaufnahme durch diplomatische oder konsularische Vertreter

6. Nach Artikel 18 wird folgender Abschnitt 6 eingefügt:

Abschnitt 6
Gegenseitige Anerkennung

Artikel 18a
Digitalen Beweismitteln, die in einem Mitgliedstaat nach dessen Recht erhoben wurden, darf in anderen Mitgliedstaaten nicht allein wegen ihres digitalen Charakters die Anerkennung als Beweismittel verweigert werden.

7. Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 20 erhält folgende Fassung:

Artikel 20
Ausübung der Befugnisübertragung

9. Es wird folgender Artikel 22a eingefügt:

Artikel 22a
Monitoring

10. Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Evaluierung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 517/18

... Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 10. Oktober 2018



Drucksache 158/18

... Die Kommission wird KI-Technologien sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch der industriellen Forschung unterstützen27. Dabei geht es um Investitionen in Projekte in zentralen Anwendungsbereichen wie Gesundheit, vernetztes und automatisiertes Fahren, Landwirtschaft, Fertigung, Energie, Internettechnologien der nächsten Generation, Sicherheit und öffentliche Verwaltungen (einschließlich Justiz). Durch die Förderung sollen ferner die Stärken Europas auf dem Gebiet der eingebetteten KI/Robotik ausgebaut werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 444/18

... Die Europäische Union geht - unter Wahrung der Grenzen des Vertrags3 - entschlossen gegen terroristische Bedrohungen vor, insbesondere im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von 20154 und der Schaffung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion5. Sie hat Maßnahmen ergriffen, um Terroristen den Spielraum und die Mittel für Anschläge zu nehmen, terroristische Straftaten unionsweit unter Strafe zu stellen, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung zu verbessern, die Radikalisierung zu bekämpfen und den Schutz der Außengrenzen der Union zu verstärken. Die Rolle der Agenturen der Union, insbesondere von Eurojust und Europol, wurde gestärkt, die die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in der EU erleichtern, einschließlich der Koordinierung und des Informationsaustauschs in Terrorismusfällen auf Ersuchen der nationalen Behörden. Zusammen mit dieser Mitteilung wird ein Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Online-Verbreitung terroristischer Inhalte angenommen6.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/18




Mitteilung

Jean -Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017

1. Einführung

2. Die Initiative der Kommission

3. Lücken bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

3.1. Unkoordinierte Ermittlungen bei terroristischen Straftaten

3.2. Kein zuverlässiger rechtzeitiger Austausch von Informationen über Terrorismusfälle zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen

3.3. Erhebung, Weitergabe und Nutzung sensibler Beweise

3.4. Bruch zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

3.5. Ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer Fall

4. Die EUStA kann die bestehenden Lücken füllen

Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft

4.1. Eine umfassende europäische Antwort durch Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

4.2. Rechtzeitiger und ausreichender Informationsaustausch über terroristische Straftaten

4.3. Verknüpfung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

4.4. Effizienz und Kohärenz der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer künftiger Fall

5. Auswirkungen der Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf mehr als einen Mitgliedstaat betreffende Straftaten

5.1. Auswirkungen auf die EUStA

Sachliche Zuständigkeit

Sonstige Anpassungen der Verordnung EU Nr. 2017/1939

Haushalts - und Personalaspekte

5.2. Auswirkungen auf EU-Agenturen und nationale Behörden

6. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament und den Europäischen Rat

Anhang
Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 175/18

... "Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen". Dieses Prinzip beinhaltet das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz der Menschenrechte und der UN-Kinderrechtkonvention. Die Bundesregierung leistet in diesem Zusammenhang "signifikante Beiträge für die Förderung, den Schutz und die Beteiligung dieser verletzlichen [...] Zielgruppe" (Quelle: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 208). Die Verantwortung der Bundesregierung für die Einhaltung von Menschenrechten und der UN-Kinderrechtskonvention spiegelt sich auch in dem Gesetzentwurf wieder. Vor diesem Hintergrund wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten begrenzt auf 1.000 Personen im Monat aus humanitären Gründen unter Berücksichtigung des Kindeswohls und von Integrationsaspekten zugelassen. Die Strafvorschriften für die Schleusung von Minderjährigen wurden weiter geschärft, um die sensible Gruppe der Minderjährigen und damit die Kindeswohlinteressen besser schützen und die Verwerflichkeit eines derartigen Handelns künftig noch stärker sanktionieren zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 36a
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Artikel 2
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Einschränkungen von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nummer 4442, BMI: Entwurf eines Gesetzes für die Regelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zu anderen Lösungsmöglichkeiten

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (NKR-Nummer 4442, BMI)


 
 
 


Drucksache 179/18 (Beschluss)

... 3. Aus Sicht des Bundesrates kann der Kommission nicht in der Annahme gefolgt werden, die Kosten für die Umsetzung könnten mittel- und langfristig durch Einsparungen von Zeit und Ressourcen ausgeglichen werden. Die notwendigen Anpassungen der Fachverfahren und des gemeinsamen Registerportals der Länder lassen erhebliche Auswirkungen auf den Justizhaushalt der Länder erwarten. Die Höhe der Kosten wird von der Kommission nicht beziffert und kann derzeit auch nicht ansatzweise abgeschätzt werden. Zukünftige Einspareffekte sind nicht zu erwarten, da die Kommunikation mit den Registergerichten bundesweit schon jetzt vollständig elektronisch erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 480/18

... Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesministerium für Arbeit und Soziales



Drucksache 650/1/18

... 4. Im Zwischenbericht sowie im Verbraucherschlichtungsbericht des Bundesamtes für Justiz (BfJ) vom Juli 2018 finden sich Hinweise darauf, dass bei einzelnen Schlichtungsstellen ein hoher Anteil an Schlichtungsanträgen aufgrund sachlicher Unzuständigkeit abgewiesen wird und die Ermittlung der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle im Einzelfall mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann. Vor diesem Hintergrund regt der Bundesrat eine Überprüfung einzelner spezialgesetzlicher Zuständigkeitsregelungen wie beispielsweise in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Telekommunikation an, um den Verbrauchern den Zugang zur Schlichtung zu erleichtern.



Drucksache 489/18

Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung einer Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof



Drucksache 205/18

... Sofern Ausgleichsanträge vom BMU beschieden werden, ist nicht auszuschließen, dass diese gerichtlich angefochten werden. Im Einzelfall können daher weitere Kosten für die Justiz (Aufwand für das Verfahren) anfallen. Zudem können weitere Kosten für die Wirtschaft und Verwaltung (Bund) anfallen, weil sie jeweils ein Prozess- und Kostenrisiko tragen. Diese Kosten können im Einzelfall erheblich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 7e
Ausgleich für Investitionen

§ 7f
Ausgleich für Elektrizitätsmengen

§ 7g
Verwaltungsverfahren

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Verhältnismäßigkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

§ 7e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4465, BMUB: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

Verwaltung Bund

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

III. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 347/18

... Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich verhandeln derzeit über ein Austrittsabkommen. Am 19. März 2018 wurden die Fortschritte dargelegt, die bis dahin in Bezug auf den Rechtstext auf Ebene der Unterhändler erzielt wurden.6 Dazu zählen detaillierte Regelungen für die Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember 2020 dauern soll (siehe unten). Weitere Fortschritte wurden in einer gemeinsamen Erklärung der Unterhändler der EU und des Vereinigten Königreichs vom 19. Juni 2018 mitgeteilt.7 Trotz der Fortschritte sind noch wichtige Fragen ungeklärt, etwa der weitere Schutz des "Bestands" an geografischen Angaben im Vereinigten Königreich, die dort während der EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs geschützt waren, oder auch die Standards zum Schutz personenbezogener Daten, die an das Vereinigte Königreich während seiner EU-Mitgliedschaft übermittelt wurden. Auch die Fragen im Zusammenhang mit der laufenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sind noch ungeklärt. Darüber hinaus sind noch Fragen im Zusammenhang mit der Handhabung des Austrittsabkommens ungelöst, etwa die Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union. Bei der Einigung auf eine "Backstop-Option" zur Vermeidung einer harten Grenze in Irland, unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen, wurden indes keine Fortschritte erzielt.



Drucksache 514/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als weitere Beauftragte des Bundesrates für die Ratsarbeitsgruppe "Zusammenarbeit in Strafsachen" (COPEN) für Justizthemen, soweit der Aufgabenbereich der ehemaligen Arbeitsgruppe "Allgemeine Angelegenheiten einschließlich Bewertung" (GENVAL) betroffen ist, eine Vertreterin des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium der Justiz (Oberstaatsanwältin Dr. Sandra Müller-Steinhauer).



Drucksache 429/2/18

... "[...] Die Bundesregierung beabsichtigt, zeitnah einen Gesetzentwurf unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vorzulegen, der Regelungen zum Vornamens- und Personenstandswechsel sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen vorsehen und damit einen weitgehenden Gleichklang der Verfahren für beide Gruppen erreichen soll. Auch die aktualisierte internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) wird in die Diskussion einbezogen werden".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/2/18




Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 38/1/18

... - als Mitglieder: Herrn Claus-Peter Ladner, Präsident des Verwaltungsgerichts a. D., Potsdam und Herrn Lutz Rathenow, Sächsischer Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen, Staatsministerium der Justiz des Freistaates Sachsens, Dresden sowie



Drucksache 384/18

... Federführend ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 384/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungsbedarf beim Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung

a Hinweis auf die Folgen des Nichterscheinens in den Fällen des § 231 Absatz 2 der Strafprozessordnung StPO

b Anwesenheitsrecht des inhaftierten Angeklagten in der Revisionsverhandlung

c Kein Anpassungsbedarf hinsichtlich weiterer Ausnahmen von der Anwesenheit

2. Kein Änderungsbedarf hinsichtlich der übrigen Richtlinieninhalte

a Artikel 1 und 2 Gegenstand und Anwendungsbereich

b Artikel 3 Unschuldsvermutung

c Artikel 4 Öffentliche Bezugnahme auf die Schuld

d Artikel 5 Darstellung von Verdächtigen und beschuldigten Personen

e Artikel 6 Beweislast

f Artikel 7 Recht, die Aussage zu verweigern, und Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen

g Artikel 10 Rechtsbehelfe

h Artikel 11 bis 16 Allgemeine und Schlussbestimmungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 110. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für die Bereiche Justiz, Rechte und Werte einen gemäßigten Aufwuchs, insbesondere im Bereich Rechte und Werte, vorsieht. Angesichts zunehmender populistischer und nationalistischer Tendenzen und der Auseinandersetzungen über die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Werte in einigen Mitgliedstaaten der EU wäre ein stärkeres Engagement der EU in diesen Bereichen unbedingt erforderlich und begrüßenswert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 378/18

... Nach Ansicht der Bundesregierung trägt der Gesetzentwurf den Bedenken des dbb bereits hinreichend Rechnung. So ist das Vorliegen eines "dringenden dienstlichen Bedürfnisses" vollständig justiziabel, auch was ein möglicherweise angestoßenes Verfahren zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit anbelangt. Im Übrigen ist festzustellen, dass nach geltender Rechtslage Beamtinnen und Beamte, deren Beamtenverhältnis bereits durch Versetzung oder Eintritt in den Ruhestand endete, ihre Ansprüche auf Versorgungsbezüge nur durch Verurteilung (§ 59 des



Drucksache 165/1/18

... Der Bund kann den Ländern im gesamtstaatlichen Interesse liegende Finanzhilfen im Bereich der personellen und sächlichen Ausstattung der Justiz gewähren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG

4. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104e - neu - GG *

Artikel 104e

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist der Buchstabe a wie folgt zu fassen:

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 4 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist Buchstabe b zu streichen.


 
 
 


Drucksache 170/18

... Darüber hinaus sollte der Vorschlag, insbesondere was Rechtsmittel betrifft, vor dem Hintergrund der Vorschriften des Unionsrechts über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, etwa der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 209/1/18

... In Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 9 sind im Einleitungsteil die Wörter "Die Bundesregierung" durch die Wörter "Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 1 GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c und Absatz 4 Satz 4 - neu - GewO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 2 Nummer 12a - neu -, Absatz 9 Nummer 4 GewO , Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchsta-be ccc § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 GewO , Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 34a Absatz 1a Satz 3 GewO *

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 5 Satz 1 und 4 sowie Absatz 6 und Absatz 7 Nummer 5 GewO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 9 Einleitungsteil GewO

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 und Nummer 4 Buchstabe d Doppelbuchstabe ee § 11b Absatz 9 Nummer 4 und § 34a Absatz 2 Nummer 7 GewO *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 159 Absatz 3 - neu - GewO

8. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 38/18

... Mit Bezug auf die Beschlüsse vom 11. Juli 2014 Drucksache. 246/14(B) und 29. Januar 2016 Drucksache. 625/15(B) zur Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wurden auf Vorschlag des Bundesrates für die Amtszeit vom 1. Mai 2014 bis zum 30. April 2018 des Stiftungsrates der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge als Mitglieder Herr Claus-Peter Ladner, Präsident des Verwaltungsgerichts a.D. Potsdam und Herr Lutz Rathenow Sächsischer Beauftragter für Stasi-Unterlagen Sächsisches Staatsministerium der Justiz Dresden sowie als stellvertretende Mitglieder Frau Ministerialrätin Sigrid Humpert Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf und Herr Regierungsdirektor Klaus Brockhoff Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Erfurt benannt.



Drucksache 617/18

... In den vergangenen Jahren haben die Mitgliedstaaten wesentliche Fortschritte bei der Schaffung günstiger Investitionsbedingungen erzielt. Bei fast allen Indikatoren zur Messung des Verwaltungsumfelds wurde eine wesentliche Verbesserung verzeichnet. Die meisten Mitgliedstaaten haben den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Bedingungen für die Unternehmensgründung und die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit gelegt. Positive Beispiele umfassen die Online-Registrierung von neuen Unternehmen, zentrale Anlaufstellen für die Unternehmensregistrierung oder die Bewältigung gemeinsamer Probleme sowie die Aufhebung bzw. Senkung von steuerähnlichen Abgaben und anderen unternehmensbezogenen Gebühren. Die Mitgliedstaaten haben Justizreformen in Angriff genommen und konnten die Wirksamkeit ihrer Justizsysteme weiter verbessern. Zudem wurden Maßnahmen ergriffen, um die Arbeits- und Produktmärkte zu reformieren, private Forschung, Entwicklung und Innovation zu fördern und den Zugang zu Finanzierungen zu verbessern, beispielsweise durch Verringerung des Bestands an notleidenden Krediten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 385/18

... Der Entwurf enthält die zur Durchführung der EuEheGüVO und der EuPartGüVO erforderlichen Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen, um dem Verordnungsrecht zur Wirksamkeit zu verhelfen. Hinsichtlich der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen folgt der Entwurf dabei der Grundkonzeption des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898 - AUG), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, und des Internationalen Erbrechts-verfahrensgesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042 - IntErbRVG) als den beiden jüngsten Durchführungsgesetzen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, soweit dort noch ein Vollstreckbarerklärungsverfahren erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

Abschnitt 2
Bürgerliche Streitigkeiten

§ 3
Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung

Abschnitt 3
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus a u s l ä n d i - s c h e n Titeln; Anerkennungsfeststellung

Unterabschnitt 1
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

§ 4
Zuständigkeit; Rechtsverordnung

§ 5
Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung

§ 6
Verfahren

§ 7
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 8
Entscheidung

§ 9
Vollstreckungsklausel

§ 10
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde; Rechtsbeschwerde

§ 11
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde

§ 12
Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 13
Rechtsbeschwerde

§ 14
Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 15
Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung

§ 16
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 17
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 18
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 19
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 20
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 21
Verfahren

§ 22
Kostenentscheidung

Unterabschnitt 5
Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz

§ 23
Vollstreckungsabwehrklage

§ 24
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels

§ 25
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung

§ 26
Schadensersatzpflicht des Gläubigers

Unterabschnitt 6
Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren

§ 27
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 28
Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland

§ 29
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 30
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 4
Authentizität von Urkunden

§ 31
Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde

§ 32
Aussetzung des inländischen Verfahrens

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Verweisung.

Artikel 14
Allgemeine Ehewirkungen

Artikel 17
Sonderregelungen zur Scheidung.

Artikel 17a
Ehewohnung

Artikel 3
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 7
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung

Zu Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zur Überschrift

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 322/18

... Geboten ist, dass Vorkehrungen getroffen werden, damit die Verfahren auch zukünftig ohne Qualitätsverlust innerhalb angemessener Zeit erledigt werden können. Erforderlich ist eine personelle und sachliche Ausstattung der Justiz, die mit den technischen Entwicklungen Schritt hält und den gestiegenen Anforderungen an die Justiz Rechnung trägt. Dies verlangt erhebliche Investitionen aufseiten der Länder, die für die Aufgabe der Rechtsprechung gemäß Artikel 92 GG grundsätzlich zuständig sind.



Drucksache 4/18

... Federführend ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Kapitel 4
Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten

§ 10
Schriftlich abzufassende, zu unterschreibende oder zu unterzeichnende Dokumente

§ 11
Sonstige verfahrensbezogene elektronische Dokumente

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 184/18

... b) "Vermögensabschöpfungsstellen" die nationalen Stellen, die von den Mitgliedstaaten nach Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses 2007/845/JI des Rates benannt wurden, um das Aufspüren und die Ermittlung von Erträgen aus Straftaten und anderen Vermögenswerten im Zusammenhang mit Straftaten zu erleichtern und so deren Einfrieren oder Beschlagnahme bzw. deren Einziehung auf Anordnung einer zuständigen Justizbehörde zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel II
ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN

Artikel 4
Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen

Artikel 5
Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden

Artikel 6
Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden

Kapitel III
DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN

Artikel 7
Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle

Artikel 8
Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden

Artikel 9
Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten

Kapitel IV
EUROPOL

Artikel 10
Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen

Artikel 11
Datenschutzanforderungen

Kapitel V
zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten

Artikel 12
Anwendungsbereich

Artikel 13
Verarbeitung sensibler Daten

Artikel 14
Aufzeichnung von Auskunftsersuchen

Artikel 15
Beschränkung der Rechte betroffener Personen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Überwachung

Artikel 17
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 18
Bewertung

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 182/18

... 14. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) (COM(2017) 794 final). Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Grenzen und Visa) und zur Änderung der Entscheidung 2004/512/EG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 und der Verordnung (EU) Nr. 2017/2226.



Drucksache 134/18

... 4. Die Tatsache, dass Betrug häufig online stattfindet, stellt das traditionelle Konzept der Territorialität infrage, da Informationssysteme von überall genutzt und ferngesteuert werden können. Daher sollten die zuständigen Behörden ihre gerichtliche Zuständigkeit anerkennen, wenn der Täter ein Staatsangehöriger ihres Landes ist oder sich physisch im Hoheitsgebiet ihres Mitgliedstaats aufhält. Um sicherzustellen, dass geeignete Strafverfolgungs- und Justizmaßnahmen in dem Land ergriffen werden können, in dem die Meldung der Straftat durch die Opfer am wahrscheinlichsten ist, sollte eine gerichtliche Zuständigkeit auch auf der Grundlage des Hoheitsgebiets, in dem der durch die Straftat verursachte Schaden eintritt, geltend gemacht werden können.



Drucksache 288/18 (Beschluss)

Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung von Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof



Drucksache 391/18

... -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 112/1/18

... d) Das AECE-Verfahren kann daher allenfalls dazu dienen, die Symptome der hohen NPL-Bestände anzugehen. Der Hebel, um künftig NPLs entgegenzuwirken, darf aber nicht punktuell am Symptom, sondern muss vielmehr an der Ursache langwieriger Gerichtsverfahren angesetzt werden, um einen effektiven Umgang der Kreditgebenden mit einem notleidenden Kredit zu ermöglichen. Ohne ein funktionsfähiges Justizsystem in den Mitgliedstaaten mit Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen kann eine effektive Sicherheitenverwertung für die Kreditgebenden nicht erreicht werden. Hier sind die Mitgliedstaaten gefragt.



Drucksache 417/1/18

... Auch der Arbeitskreis Abstammungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz empfiehlt in seinem Abschlussbericht (abrufbar unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2017/070417_AK_Abstammung srecht.html)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/1/18




Zur familienrechtlichen Zuordnung im Personenstandseintrag


 
 
 


Drucksache 209/18 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 9 sind im Einleitungsteil die Wörter "Die Bundesregierung" durch die Wörter "Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 1 GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c und Absatz 4 Satz 4 - neu - GewO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 2 Nummer 12a - neu -, Absatz 9 Nummer 4 GewO , Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe ccc § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 GewO , Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 34a Absatz 1a Satz 3 GewO , Buchstabe d Doppelbuchstabe ee § 34a Absatz 2 Nummer 7 GewO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 5 Satz 1 und 4 sowie Absatz 6 und Absatz 7 Nummer 5 GewO

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b Absatz 9 Einleitungsteil GewO

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 159 Absatz 3 - neu - GewO

7. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 146/18

... Das Institut und seine Vermögenswerte, gleichviel, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, genießen Immunität von jeder Gerichtsbarkeit, soweit das Institut nicht im Einzelfall ausdrücklich darauf verzichtet. Ein solcher Verzicht auf Immunität umfasst im Zweifel jedoch nicht Vollstreckungsmaßnahmen. Die Vermögenswerte und das Guthaben des Instituts, gleichviel, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, sind der Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung oder jeder sonstigen Form eines Eingriffs durch die vollziehende Gewalt, die Justiz oder die Gesetzgebung entzogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 3
Akademische Freiheit

Artikel 4
Immunität von der Gerichtsbarkeit; Vermögenswerte, Gelder und Guthaben

Artikel 5
Räumlichkeiten

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 7
Öffentliche Dienstleistungen

Artikel 8
Nachrichtenverkehr und Veröffentlichungen

Artikel 9
Finanzielle Erleichterungen

Artikel 10
Steuerbefreiung

Artikel 11
Sozialversicherung

Artikel 12
Einreise, Durchreise und Wohnsitz

Artikel 13
Mitglieder des Rates und des Vorstands, Personal und Sachverständige im Auftrag

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 312/18

... (9) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nähere Bestimmungen zu Inhalt und Aufbau der Wertpapier-Informationsblätter erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

§ 3a
Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung

§ 3b
Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung

§ 3c
Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger

§ 22a
Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 23a
Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 24a
Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt

Artikel 2
Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 65a
Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 9
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 338b
Geldmarktfonds

Artikel 10
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 11
Änderung des DSL Bank-Umwandlungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskon-toentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Artikel 13
Folgeänderungen

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 300/18

... Das Wohnraummietrecht, insbesondere der Mieterschutz, ist an mehreren Stellen an die aktuelle Entwicklungen anzupassen. Die in dem vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz im April 2016 vorgelegten Referentenentwurf für ein Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz enthaltenen Regelungen werden dabei teilweise aufgegriffen, modifiziert und ergänzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 558e
Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 135/18

... Die Justizministerinnen und Justizminister haben deshalb auf der Justizministerkonferenz im November 2017 einstimmig beschlossen, dass sie die Entschädigung für zu gering erachten und den Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine deutliche Erhöhung vorsieht. Seither ist nichts geschehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und des Bundes

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 163/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hält außerdem die von der Kommission vorgenommene Schätzung der den Mitgliedstaaten entstehenden Kosten für die Einrichtung und den laufenden Betrieb von Online-Verfahren und Registern für unzureichend und fordert die Kommission deshalb auf, die Kostenschätzung im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten konkret entstehenden Belastungen zu ergänzen. Die Kommission stellt hierzu in ihrer Folgenabschätzung lediglich fest, dass die Kosten für Mitgliedstaaten, die derzeit keine Online-Lösungen anböten, höher seien als für andere Mitgliedstaaten. Die Auswirkungen seien vor allem für solche Mitgliedstaaten, die aktuell nur unzureichende Online-Lösungen zur Verfügung stellten, größer. Die Kommission nennt hier zwar Deutschland ausdrücklich als ein Beispiel für die Mitgliedstaaten, bei denen höhere Kosten entstünden, bleibt jedoch eine zahlenmäßige Bezifferung schuldig. Nicht gefolgt werden kann der Kommission daher in der Annahme, die Kosten für die Umsetzung könnten mittel- und langfristig durch Einsparungen von Zeiten und Ressourcen ausgeglichen werden. Die notwendigen Anpassungen des Fachverfahrens bei den Registergerichten und die Anpassungen des gemeinsamen Registerportals der Länder lassen erhebliche Auswirkungen auf den Justizhaushalt erwarten. Die Höhe der Kosten wird von der Kommission nicht beziffert und kann derzeit auch nicht ansatzweise abgeschätzt werden. Zukünftige Einspareffekte sind nicht zu erwarten, da die Kommunikation mit den Registergerichten bundesweit schon jetzt vollständig elektronisch erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Online-Eintragung von Gesellschaften und Bereitstellung von Mustern für die Eintragung von Gesellschaften Artikel 13f und Artikel 13g des Richtlinienvorschlags

Zur Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der Online-Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung und zur Online-Einreichung von Urkunden oder Angaben

Zur Online-Eintragung von Zweigniederlassungen

Zur Online-Einreichung durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen

Zu den weiteren vorgeschlagenen Regelungen

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 252/18

... Die vorliegende Initiative gewährleistet im Hinblick auf die Durchführung von TEN-V-Infrastrukturvorhaben den Zugang zur Justiz. Sie lässt verwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren und gerichtliche Rechtsbehelfe unberührt. Allerdings können die Mitgliedstaaten spezifische Verfahrensvorschriften vorsehen, nach denen z.B. ein missbräuchliches oder unredliches Vorbringen unzulässig ist, und die somit geeignete Maßnahmen darstellen, um die Wirksamkeit des gerichtlichen Verfahrens zu gewährleisten. Bei grenzüberschreitenden Vorhaben ist, wie von den Interessenträgern betont wird, die Vergabe öffentlicher Aufträge besonders problematisch, weil dabei unterschiedliche Rechtsvorschriften angewendet werden müssen. Dies trägt dazu bei, dass die Vorhaben komplizierter und kostenaufwendiger werden. Die Initiative soll die systematische Anwendung eines einzigen Regelwerks bei grenzüberschreitenden Vorhaben ermöglichen, die von einer gemeinsamen Stelle durchgeführt werden, sofern die beteiligten Mitgliedstaaten nichts anderes beschließen. Ein solches Vorgehen steht im Einklang mit den Zielen, die in der kürzlich verabschiedeten Mitteilung zur Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen12 aufgeführt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/18




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4 bis 6
Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 9
Technische Hilfe

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Erteilung der GENEHMIGUNG

Artikel 3
Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 4
Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren

Artikel 5
Einzige zuständige Genehmigungsbehörde

Artikel 6
Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens

Artikel 7
Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren

Kapitel III
VERGABE öffentlicher Aufträge

Artikel 8
Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem

Artikel 9
Technische Hilfe

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übergangsbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 118/18 (Beschluss)

... 3. Eine Vielzahl von sensiblen behördlichen Datenverarbeitungen wäre davon betroffen: Die Möglichkeiten insbesondere der mitgliedstaatlichen Justizverwaltungen, ihre informationstechnologische Architektur frei und sicher zu gestalten, würden durch eine solche Ausweitung des Anwendungsbereichs stark eingeschränkt. Einschränkungen gingen hier zu Lasten der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, deren personenbezogene Daten der unbeschränkten Lokalisation der Hostanbieter unterlägen.



Drucksache 441/18

... Bundesministerium Bundesministerium der Justiz und des Innern, für Bau für Verbraucherschutz und Heimat



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.