[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3031 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kinde"


⇒ Schnellwahl ⇒

0347/20
0003/20B
0141/20B
0004/20B
0520/20
0320/20
0514/20
0295/20
0502/20B
0021/1/20
0166/20
0481/20
0170/1/20
0433/20B
0433/1/20
0108/20
0290/1/20
0290/20
0087/1/20
0025/20
0203/20
0075/20B
0117/1/20
0234/1/20
0280/1/20
0004/1/20
0004/20
0071/20
0005/20B
0141/1/20
0003/1/20
0436/20B
0205/20
0513/20
0164/20
0121/20
0246/20
0071/1/20
0293/20
0320/1/20
0085/20
0006/20
0071/20B
0436/2/20
0288/20
0348/20
0117/20B
0075/1/20
0141/20
0360/20
0361/20
0232/20
0104/20
0120/20
0421/20B
0203/20B
0246/20B
0358/20
0290/20B
0166/20B
0229/20
0062/20
0502/20
0120/20B
0270/20
0170/20B
0087/20
0003/20
0364/20
0246/1/20
0086/20
0362/20
0329/1/20
0166/1/20
0005/20
0280/20B
0005/1/20
0002/20
0001/20
0234/20B
0533/20
0370/20
0512/20
0361/20B
0075/20
0021/20
0360/20B
0528/20
0360/1/20
0087/20B
0362/20B
0084/20
0360/19B
0055/1/19
0269/19
0577/1/19
0467/1/19
0537/19
0267/19
0623/19B
0216/19B
0435/19
0621/1/19
0158/19B
0007/19B
0179/19B
0054/2/19
0544/19B
0520/19
0257/19
0135/19
0558/19
0033/19B
0504/19
0433/19B
0351/19B
0517/19
0055/19B
0196/19B
0154/19
0336/19
0629/19
0276/19
0512/19B
0025/19
0301/1/19
0196/1/19
0358/1/19
0134/1/19
0134/19B
0577/19
0435/19B
0572/19
0158/1/19
0097/19B
0359/19B
0112/19
0001/19
0205/19
0467/19B
0544/19
0645/19B
0359/1/19
0512/1/19
0376/19
0575/1/19
0373/19
0209/19
0628/19
0404/19
0365/1/19
0589/1/19
0669/19
0158/2/19
0044/19
0622/19
0589/19B
0063/1/19
0575/19B
0463/19
0501/19
0532/19
0291/19
0645/1/19
0621/19B
0517/19B
0106/19
0443/19B
0344/19B
0017/19B
0368/1/19
0518/19
0003/19
0344/1/19
0396/19
0127/19B
0670/19B
0505/2/19
0116/19
0134/19
0433/19
0591/19B
0127/19
0368/19B
0406/19
0549/19
0351/1/19
0670/2/19
0505/19
0275/19
0233/19B
0577/2/19
0154/2/19
0128/19
0363/3/19
0301/19B
0621/19
0275/1/19
0158/4/19
0505/3/19
0167/19
0099/19
0233/1/19
0154/3/19
0670/19
0532/1/19
0043/19
0443/19
0054/19B
0645/19
0556/19
0365/19B
0395/1/19
0358/19B
0098/19B
0584/19
0097/1/19
0575/19
0054/1/19
0438/19
0106/1/19
0216/1/19
0398/19
0517/1/19
0623/19
0099/1/19
0376/4/18
0175/18
0219/18
0125/1/18
0083/1/18
0375/18B
0430/18B
0423/18
0107/18
0083/18
0425/1/18
0518/1/18
0385/18
0607/2/18
0473/2/18
0635/1/18
0125/18B
0182/18
0289/1/18
0355/18B
0171/18
0376/18B
0366/1/18
0165/18
0612/18
0375/1/18
0417/1/18
0020/18
0495/18
0495/18B
0146/18
0107/18B
0465/18
0264/18B
0520/18B
0373/1/18
0582/18
0635/18B
0373/18B
0411/18
0031/18
0307/18
0441/18
0157/18
0469/1/18
0233/1/18
0621/1/18
0383/18
0215/18B
0006/1/18
0469/2/18
0152/18
0635/2/18
0006/18
0206/18B
0375/18
0281/18
0408/18
0432/1/18
0175/18B
0175/1/18
0469/18B
0383/18B
0635/18
0473/1/18
0206/18
0478/18
0429/18
0518/18
0520/1/18
0173/18
0380/18
0330/18B
0425/18B
0373/2/18
0512/18
0249/18
0006/18B
0330/1/18
0551/18
0233/18B
0570/18
0426/18
0469/18
0570/18B
0226/18
0166/1/18
0309/18
0142/18
0206/1/18
0307/18B
0355/1/18
0503/18
0281/1/18
0547/18
0536/18
0085/1/18
0408/18B
0383/1/18
0185/18
0264/1/18
0222/18
0504/1/18
0430/1/18
0215/1/18
0432/2/18
0344/18
0642/17
0667/17
0777/17
0390/17
0364/17B
0710/17
0225/17
0531/17
0362/17
0183/1/17
0184/1/17
0454/17
0050/17
0709/17
0671/17
0221/17
0063/17B
0718/17
0531/1/17
0089/17B
0314/3/17
0461/17
0676/17
0412/17
0285/17B
0677/17
0208/17
0121/2/17
0351/1/17
0314/17B
0195/17
0622/17
0115/17B
0654/17
0365/17
0115/1/17
0085/1/17
0285/1/17
0066/17
0531/17B
0543/17B
0115/17
0700/1/17
0740/17
0630/17
0362/17B
0058/17
0315/17
0642/17B
0127/17
0700/17B
0364/17
0314/1/17
0138/17
0314/2/17
0428/17
0233/17B
0234/17
0289/17
0253/17
0352/17B
0527/17
0121/17B
0713/17
0122/17B
0122/17
0543/1/17
0063/1/17
0179/17
0762/17
0553/17
0184/17B
0183/17B
0461/17B
0089/1/17
0121/1/17
0592/1/17
0275/17B
0233/17
0275/1/17
0352/17
0387/17
0085/2/17
0232/17B
0385/1/17
0352/1/17
0226/17
0402/17
0347/1/17
0642/1/17
0410/2/16
0712/1/16
0285/16
0268/16
0302/16
0490/1/16
0270/16
0159/1/16
0499/1/16
0335/16B
0399/16
0116/16
0785/1/16
0761/16B
0230/1/16
0369/16
0587/16
0784/1/16
0320/16
0308/16
0499/16B
0399/16B
0290/16
0121/16
0332/16B
0332/16
0288/2/16
0780/1/16
0266/1/16
0017/16B
0783/16B
0390/16B
0404/16
0783/1/16
0316/16
0304/16
0404/1/16
0541/16B
0747/1/16
0266/16B
0513/16B
0093/16
0368/16B
0294/1/16
0771/1/16
0759/16
0493/1/16
0542/16
0793/1/16
0493/16
0545/16
0396/16
0230/16B
0520/16
0785/16B
0513/1/16
0067/16
0771/16B
0013/16
0054/16
0291/16
0681/1/16
0431/1/16
0065/16
0308/16B
0508/16
0419/16
0210/16
0717/1/16
0278/16
0054/16B
0229/16
0508/1/16
0464/16
0814/7/16
0503/16B
0390/1/16
0761/1/16
0159/16B
0160/1/16
0490/16B
0748/16
0601/16
0018/16
0667/16
0630/16
0755/16B
0545/1/16
0023/16
0017/1/16
0305/16
0066/16B
0747/16B
0598/16
0489/16
0160/16B
0755/16
0162/16
0793/16B
0617/16
0755/1/16
0547/1/16
0784/16B
0541/1/16
0278/16B
0503/1/16
0429/16B
0431/16B
0677/16
0279/16
0343/16
0490/16
0420/16
0697/16
0744/16B
0102/1/16
0744/16
0166/16
0493/16B
0714/16
0332/1/16
0093/16B
0188/16
0542/16B
0068/16
0542/1/16
0185/16
0465/16
0744/1/16
0114/16
0780/16B
0501/16
0653/16
0335/16
0429/1/16
0463/16
0690/16
0185/1/16
0020/16B
0102/16B
0335/1/16
0578/16
0309/15
0126/1/15
0360/15
0026/15B
0281/1/15
0053/1/15
0126/15B
0344/15B
0610/15B
0189/15
0393/15
0536/1/15
0281/2/15
0373/15
0358/15B
0309/15B
0319/15
0091/15
0065/15
0120/15B
0446/15
0030/15
0070/15
0122/1/15
0054/15B
0516/15B
0433/15
0031/15B
0641/15
0416/15
0024/15
0114/15
0117/15
0464/15B
0026/1/15
0031/1/15
0438/15B
0180/15B
0057/15
0608/15B
0438/15
0114/15B
0516/1/15
0631/15B
0349/15B
0283/15
0358/1/15
0273/15B
0016/15
0536/15B
0354/15B
0344/1/15
0519/15
0180/15
0096/15
0631/1/15
0500/15
0181/15B
0403/15
0056/1/15
0281/15B
0395/1/15
0615/15B
0054/1/15
0181/1/15
0395/15
0464/15
0122/15B
0610/15
0518/15
0309/1/15
0056/15
0506/15
0407/15
0038/15
0195/15B
0250/15
0446/1/15
0046/15
0447/15
0395/15B
0349/1/15
0438/1/15
0359/15B
0440/1/15
0456/15
0359/1/15
0096/15B
0516/15
0615/1/15
0438/2/15
0034/15
0386/15
0115/15
0323/14B
0089/14
0122/14B
0152/1/14
0641/14B
0301/14
0232/14
0382/14B
0330/14
0101/1/14
0506/1/14
0443/14
0583/14
0432/14
0209/14
0025/2/14
0642/1/14
0515/14
0183/14
0640/5/14
0100/14B
0541/14
0393/1/14
0336/14
0633/14
0382/1/14
0599/14B
0252/14
0051/14B
0193/1/14
0419/14
0249/14B
0203/14
0502/14B
0252/14B
0426/14
0592/14
0055/14
0438/14B
0392/14B
0252/1/14
0269/14
0152/14
0466/14
0536/14
0612/14B
0368/14B
0419/1/14
0263/14
0529/14B
0612/14
0642/14B
0394/14B
0323/1/14
0392/1/14
0640/1/14
0502/14
0031/14B
0091/14B
0122/1/14
0181/1/14
0590/14
0100/1/14
0029/1/14
0394/1/14
0152/14B
0061/14
0278/1/14
0149/14
0529/14
0207/14
0375/1/14
0599/14
0278/14
0091/1/14
0031/1/14
0238/14
0642/2/14
0591/14B
0422/1/14
0071/14B
0090/14
0086/14
0249/14
0576/14
0400/14B
0199/14
0393/14B
0541/1/14
0591/14
0103/14
0030/14
0576/14B
0541/14B
0422/14B
0304/1/14
0355/1/14
0419/14B
0571/14
0029/2/14
0640/14B
0249/1/14
0304/14
0111/14
0304/14B
0574/14
0355/14B
0400/1/14
0562/14
0029/14B
0444/14
0608/14
0091/14
0025/1/14
0447/14
0202/14
0097/13
0209/1/13
0040/13B
0009/13B
0437/1/13
0556/13
0207/13
0076/13
0093/13B
0044/13
0196/13B
0284/13
0470/13
0113/13
0020/13
0737/13
0635/13B
0783/13B
0264/2/13
0716/13
0186/1/13
0044/13B
0171/13
0599/13B
0136/13
0173/13B
0556/13B
0471/13B
0214/1/13
0025/13B
0461/13B
0626/1/13
0743/13
0141/13B
0331/1/13
0119/13
0073/13
0093/1/13
0093/13
0743/13B
0196/13
0680/13
0626/13B
0137/13
0033/13
0787/13
0086/13B
0199/1/13
0756/13B
0253/13
0411/13
0182/13
0183/13
0495/13
0545/13
0636/1/13
0093/2/13
0320/13B
0451/13
0783/13
0467/13
0789/1/13
0728/1/13
0599/1/13
0432/13
0373/13
0199/13
0317/13
0284/13B
0125/13B
0320/13
0322/13
0097/13B
0636/13B
0372/13
0182/1/13
0373/1/13
0635/13
0199/13B
0086/13
0198/13
0432/13B
0493/13
0321/13B
0321/13
0025/1/13
0040/13
0141/1/13
0635/1/13
0141/13
0492/13
0319/13B
0545/13B
0079/13B
0765/13
0319/13
0067/13
0200/13
0486/13
0182/13B
0343/13B
0765/13B
0498/13
0636/13
0528/13
0532/13B
0526/13
0496/13
0238/13
0756/13
0264/13B
0097/1/13
0086/1/13
0471/13
0430/13
0432/1/13
0079/13
0213/13
0471/1/13
0444/13
0074/13
0201/13
0072/13
0789/13B
0009/13
0603/13
0321/1/13
0532/1/13
0214/13B
0137/13B
0373/13B
0050/13X
0173/13
0451/13B
0186/13B
0114/13
0421/13B
0379/13
0125/1/13
0461/13
0728/13B
0136/13B
0198/13B
0173/1/13
0484/13
0180/13
0155/13
0421/12
0092/12
0820/1/12
0752/12B
0474/1/12
0752/12
0597/12
0597/1/12
0632/12
0223/1/12
0312/12B
0624/1/12
0349/12
0346/12
0452/12
0453/12
0390/12
0141/1/12
0242/12B
0553/12
0052/1/12
0030/1/12
0557/12
0629/12B
0170/12
0413/12
0108/12B
0517/1/12
0508/12
0725/12
0051/1/12
0697/12
0223/12
0525/12
0339/12B
0308/12B
0475/12
0349/1/12
0653/12
0624/12B
0032/12
0514/1/12
0129/12
0477/12
0674/12
0666/1/12
0657/12
0815/12
0333/12
0330/12
0511/12
0323/12
0811/1/12
0476/12
0465/2/12
0311/12B
0683/12
0711/12B
0502/12
0030/12B
0753/12
0337/12
0040/12
0651/12
0663/12
0016/12
0793/1/12
0793/12B
0231/12
0243/12
0311/1/12
0129/2/12
0489/12
0067/12
0190/12
0514/12B
0099/12
0092/1/12
0575/12
0463/12
0576/12
0339/1/12
0065/12
0597/12B
0753/12B
0146/1/12
0505/12
0739/12B
0238/12B
0367/12
0820/12B
0490/1/12
0516/1/12
0302/1/12
0217/12B
0032/12B
0603/12
0275/12
0711/12
0159/12
0571/12B
0450/1/12
0465/12
0728/12
0629/1/12
0571/1/12
0450/12B
0431/12
0238/12
0694/12
0699/12
0501/12
0571/12
0230/12
0032/1/12
0465/1/12
0698/2/12
0652/12
0467/12
0697/1/12
0477/12B
0347/12
0108/1/12
0590/1/12
0074/12
0214/12
0217/12
0312/1/12
0311/12
0666/12B
0242/12
0488/12
0820/12
0094/12B
0108/12
0043/12
0666/12
0223/12B
0308/12
0474/12B
0665/12
0487/12
0717/12
0339/12
0468/12
0466/12
0465/12B
0449/12
0684/12
0517/12B
0799/1/12
0021/12
0624/12
0428/12X
0590/12B
0298/12
0391/12
0811/12B
0177/12
0338/12
0698/12
0690/12
0038/12
0535/12
0135/12
0308/1/12
0439/12
0156/12
0739/12
0509/12
0329/12
0462/12
0474/12
0172/12
0632/1/12
0261/12
0094/1/12
0464/12
0170/12B
0681/12
0128/11
0040/11
0231/11B
0354/11
0165/11
0387/2/11
0128/1/11
0377/11
0364/11
0060/11
0827/11
0124/1/11
0202/3/11
0331/1/11
0357/11
0279/11
0670/1/11
0371/11
0606/11
0092/11
0355/11
0664/11
0378/11
0243/11
0109/11
0542/11
0176/1/11
0876/11
0314/11
0191/11
0084/11
0243/1/11
0104/11
0524/1/11
0156/11B
0228/11
0873/11
0740/11
0735/11
0592/11B
0001/11
0168/11
0289/11B
0090/11
0202/2/11
0851/1/11
0478/1/11
0170/11
0360/1/11
0370/11
0213/1/11
0665/11
0817/11
0478/11
0298/11
0850/11
0128/11B
0092/11B
0366/11
0165/1/11
0319/11
0299/11
0834/1/11
0260/11
0093/11B
0844/11
0313/1/11
0556/11B
0877/11
0237/11
0319/1/11
0156/11
0043/11
0150/11B
0331/11B
0313/11B
0161/1/11
0639/11
0067/11
0844/11B
0478/2/11
0788/11
0826/11B
0526/1/11
0264/11
0538/11
0788/11B
0289/11
0372/11
0785/11
0315/11B
0625/11
0315/1/11
0159/11
0818/11
0762/11
0670/2/11
0089/11
0168/4/11
0543/11
0521/11
0838/11
0054/1/11
0851/11B
0718/11
0211/11B
0834/11B
0213/11B
0253/11B
0150/1/11
0879/11
0054/11
0354/11B
0259/11
0735/1/11
0551/11
0319/11B
0584/11
0077/11
0168/3/11
0051/11
0636/11
0360/11
0313/2/11
0855/11
0526/11
0087/11
0043/11B
0386/1/11
0821/11
0386/11B
0231/11
0670/11B
0869/11
0731/11
0671/1/11
0093/11
0597/11B
0054/11B
0315/11
0844/1/11
0037/11
0202/11B
0261/11
0699/11
0331/2/11
0826/11
0478/11B
0176/11
0272/11
0597/1/11
0263/11
0227/11
0190/11
0243/2/11
0378/11B
0278/11
0349/11
0743/11
0648/11
0043/1/11
0778/11
0773/11
0231/1/11
0185/11
0094/11
0386/11
0524/11B
0124/11
0104/11B
0592/1/11
0176/11B
0582/11
0093/1/11
0847/10
0661/10
0507/10
0661/3/10
0045/1/10
0267/10
0680/10
0150/1/10
0227/1/10
0666/10
0747/10B
0575/10B
0475/10
0707/10
0193/10
0323/10
0663/10
0029/10
0704/1/10
0306/10
0458/10
0350/10
0276/10
0874/10
0537/1/10
0331/10
0069/10B
0139/10
0482/10
0536/10B
0184/10
0309/1/10
0218/10
0181/1/10
0537/10B
0486/10B
0034/10
0705/10
0181/10B
0227/10
0452/10
0783/10
0445/10
0226/10
0662/10
0486/10
0846/10
0661/2/10
0839/10
0132/10
0532/1/10
0544/10
0492/10
0679/10
0150/10
0517/1/10
0733/10
0859/10
0392/10
0782/10
0532/2/10
0435/10
0530/1/10
0673/10
0223/10
0575/10
0245/10
0181/10
0704/10B
0713/10
0392/1/10
0743/1/10
0732/10
0208/10
0139/10B
0856/10
0129/10
0680/5/10
0537/10
0425/10
0854/10
0100/10
0495/10
0060/10
0180/10
0225/10
0575/1/10
0152/10B
0484/10B
0312/10B
0460/10
0276/10B
0152/1/10
0281/1/10
0146/10
0127/10
0133/10
0661/10B
0849/10
0138/10
0320/10
0247/1/10
0536/1/10
0270/10
0247/10B
0332/10
0693/10
0804/10
0312/1/10
0743/10B
0643/10
0576/10
0281/10
0309/10B
0276/1/10
0001/10
0388/10
0230/10
0740/10
0142/10
0530/10
0309/10
0180/10B
0772/10
0781/10
0340/10
0392/10B
0871/10
0513/10
0421/10
0075/10
0762/10
0849/1/10
0831/10
0176/10
0789/10
0228/10
0386/10
0459/10
0001/2/10
0134/10
0182/10
0067/10
0180/1/10
0632/10
0532/10B
0747/1/10
0517/10B
0422/10
0247/10
0117/10
0734/10
0789/2/10
0045/10B
0246/10
0866/10
0486/1/10
0661/1/10
0743/10
0285/10
0206/10
0849/10B
0424/10
0113/10
0620/10
0511/10
0508/10
0747/10
0780/10
0475/09
0704/09
0382/09B
0501/09
0140/09
0374/09B
0014/09
0026/09
0647/09
0918/09
0889/09B
0766/09
0539/2/09
0059/1/09
0407/09
0479/09
0404/09
0195/09
0409/09
0095/09
0646/09
0447/09
0394/09
0263/09
0068/1/09
0298/09
0107/09
0403/09
0457/09
0831/2/09
0105/09
0604/09
0756/09
0228/09
0866/09
0168/09B
0239/09
0616/09B
0316/09
0553/09
0329/09
0432/09
0488/09
0429/09
0120/09
0434/1/09
0829/3/09
0823/09
0174/1/09
0173/09
0377/09B
0626/09
0831/1/09
0877/09
0355/09B
0577/09
0829/2/09
0403/09B
0308/09
0603/09B
0478/09
0408/09
0174/09B
0394/1/09
0793/09
0529/09
0068/09B
0539/1/09
0567/09
0100/09
0572/09
0171/09B
0884/1/09
0196/09
0008/09
0108/09
0891/09B
0656/09
0250/09
0811/09
0326/09
0230/09
0816/1/09
0192/09
0878/09
0894/09
0616/1/09
0394/09B
0171/8/09
0801/09
0381/09
0768/09
0339/09
0562/09B
0278/09A
0141/09
0313/09
0616/09
0910/09
0831/09B
0144/09
0068/09
0829/09B
0168/09
0377/1/09
0014/09B
0003/09
0670/09
0059/09
0858/09
0412/09
0521/09B
0102/09
0178/09
0641/09
0411/09
0168/1/09
0693/09
0458/1/09
0142/09
0083/09
0127/09
0521/2/09
0604/09B
0434/09B
0321/09
0309/09
0171/09
0074/09
0374/09
0315/09
0410/09
0791/09
0891/1/09
0297/1/09
0562/1/09
0816/09
0167/09
0829/1/09
0248/09
0374/1/09
0355/09
0172/09
0755/09
0154/09
0434/09
0780/09
0404/09B
0297/09
0810/09
0003/09B
0003/1/09
0551/09
0891/09
0171/1/09
0137/09
0520/09
0889/1/09
0831/09
0382/09
0233/09
0031/09
0067/09
0191/09
0889/09
0892/09
0469/09
0099/09
0271/09
0603/1/09
0490/09
0855/09
0521/09
0816/09B
0128/09
0324/09
0753/09
0573/09
0059/2/09
0059/09B
0050/09
0297/09B
0548/09
0696/09
0865/2/09
0884/09B
0143/09
0549/09
0251/09
0217/09
0310/09
0376/09
0829/09
0473/09
0458/09B
0227/09
0279/09
0187/09
0320/09
0084/09
0317/09
0539/09B
0255/09
0707/09
0126/09
0502/09
0499/08
0086/08
0497/08B
0343/1/08
0405/08B
0966/08
0633/08B
0508/08B
0229/1/08
0854/08
0226/08
0092/08
0608/08
0508/08
0342/1/08
0200/08
0551/1/08
0281/08B
0262/08
0748/1/08
0342/08B
0487/08
0150/08B
0810/08
0004/08B
0551/08
0686/08
0647/08
0498/1/08
0173/08
0822/08
0648/08B
0842/08
0478/08
0303/08
0143/08
0096/08B
0379/08
0237/08
0684/08
0087/08
0451/08B
0757/08
0549/08
0635/08
0256/08B
0464/08
0755/08
0072/08B
0329/08B
0266/08
0300/08
0012/08
0343/08
0924/08B
0518/08
0394/08
0697/08
0295/3/08
0196/08
0497/08
0595/08
0445/08
0095/08
0345/08
0295/08
0408/08
0633/1/08
0400/08B
0133/08
0360/08
0295/1/08
0643/08
0979/08
0237/1/08
0308/08
0924/4/08
0004/08
0476/08
0691/08
0924/2/08
0109/08
0341/08B
0514/08
0139/08
0672/08
0004/1/08
0209/08
0683/08
0788/08
0672/08B
0755/08B
0855/08
0972/08
1005/08
0451/1/08
0614/08B
0445/08B
0168/08
0753/3/08
0613/08B
0365/08
0505/08
0306/08
0982/08
0894/08
0924/1/08
0097/08
0961/1/08
0237/08B
0537/08
0659/08
0730/08
0648/08
0204/08
0342/08
0760/08
0225/08
0094/08
0897/08
0402/08
0685/08
0210/08
0225/08B
0753/08B
0561/08B
0924/5/08
0542/08
0428/08B
0924/08
0486/08
0614/08
0111/08
0003/08
0593/08
0681/08
0284/08
0106/08
0968/08
0965/08
0387/08
0746/1/08
0733/08
0247/08
0295/4/08
0149/08
0696/1/08
0168/1/08
0502/1/08
0428/1/08
0030/08
0502/08
0753/1/08
0808/08
0398/08
0228/08
0465/08
0109/08B
0480/08
0817/08
0753/2/08
0096/1/08
0466/08
0193/08
0265/08
0774/08
0746/08B
0168/08B
0492/08
0883/08
0003/08B
0146/08
0341/1/08
0428/08
0003/3/08
0753/08
0544/08B
0239/1/08
0329/1/08
0937/08
0605/08
0498/08
0452/08
0345/08B
0403/08
0497/1/08
0156/08B
0263/08
0713/1/08
0754/08
0407/08
0133/1/08
0544/08
0281/08
0400/1/08
0468/08
0544/1/08
0158/08
0635/08B
0298/08
0493/08
0345/1/08
0498/08B
0437/08
0549/1/08
0017/08
0699/08
0689/08
0589/08
0964/08
0730/08B
0755/1/08
0505/1/08
0163/08
0749/08
0551/08B
0382/08
0343/08K
0057/08
0230/08
0372/08
0154/08
0696/08B
0239/08B
0349/08
0136/08
0670/08
0194/08
0575/1/08
0096/08
0748/08
0362/08
0924/3/08
0594/08
0749/1/08
0530/08
0295/08B
0506/08
0156/08
0630/08
0376/08
0899/08
0713/08B
0015/08
0984/08
0900/08
0608/08B
0748/08B
0957/08
0682/08
0814/08
0561/1/08
0405/08
0470/08
0231/08
0502/08B
0508/1/08
0795/08
0256/08
0133/08B
0978/08
0664/08
0181/08
0444/08
0451/08
0329/08
0633/08
0804/08
0505/08B
0341/08
0613/08
0713/08
0396/08
0696/08
0690/08
0635/1/08
0072/08
0003/1/08
0977/08
0759/08
0445/1/08
0295/2/08
0942/08
0987/08
0434/08B
0150/08
0549/07B
0426/07
0362/07
0109/07
0907/07
0598/07B
0543/07
0564/07
0787/07
0286/07
0552/07
0838/07
0715/07
0904/1/07
0598/07
0131/07
0837/07B
0339/07
0899/07
0145/07
0076/07
0718/07
0138/07
0082/07
0224/1/07
0260/07
0760/07
0544/07B
0896/07
0467/1/07
0239/07B
0717/07
0904/07B
0617/07
0053/07
0780/07
0338/07
0803/07
0692/07
0950/07
0953/07
0268/07
0137/07B
0540/07
0641/07
0373/07
0377/07B
0309/07
0193/07B
0239/07
0838/07B
0914/07
0382/07
0777/07
0377/07
0666/07
0533/07
0720/07J
0066/07
0681/07
0494/07
0603/07
0075/07
0895/07
0185/07B
0549/07
0676/07
0824/07
0005/07
0800/07
0247/07
0330/07
0633/1/07
0837/1/07
0694/07
0461/07
0794/07
0220/1/07
0504/07
0613/07
0120/1/07
0512/07
0263/07
0388/07
0700/07
0521/07
0851/07
0718/2/07
0221/07
0412/07
0657/07
0873/07
0467/2/07
0459/07
0384/2/07
0117/1/07
0521/07B
0550/1/07
0894/07
0542/07
0720/07E
0275/07B
0287/07
0012/07
0353/07B
0508/07
0553/07
0904/07
0068/07
0385/07
0508/07B
0470/07
0814/07
0583/07
0798/07
0783/07
0865/1/07
0926/07
0072/07
0147/07
0137/07
0750/07
0044/07
0559/1/07
0686/07
0185/1/07
0528/07
0120/07B
0413/07
0419/07
0888/07
0085/07
0406/07
0002/07B
0549/1/07
0720/07
0353/1/07
0072/1/07
0309/2/07
0169/07
0932/07
0663/07
0414/07B
0120/07
0150/07B
0309/07A
0275/1/07
0500/07
0778/07
0633/07
0814/07B
0150/07
0298/07
0063/07
0661/07
0521/1/07
0946/07
0672/07
0458/07
0550/07B
0701/07
0637/07
0865/07B
0408/07
0489/07
0454/07
0826/07
0036/07
0392/07
0508/1/07
0720/07C
0906/07
0598/1/07
0131/07B
0414/07
0193/07
0572/2/07
0185/07
0820/07
0033/07
0282/07
0939/07
0120/5/07
0457/07
0597/07
0478/07
0782/07
0639/07
0838/1/07
0690/07
0720/07A
0467/07B
0700/1/07
0072/07B
0417/07
0469/07
0696/07
0750/07B
0002/1/07
0758/07
0681/1/07
0377/1/07
0554/07
0559/07
0383/07
0414/1/07
0166/07
0728/07
0522/07
0633/07B
0496/07
0503/07
0275/07
0743/07
0240/07
0681/07B
0550/07
0224/07B
0309/07B
0746/07
0807/07
0568/07
0179/07
0700/07B
0262/07
0591/07
0924/07
0374/07
0016/07
0256/06
0068/06B
0602/06
0612/06
0784/06
0900/06
0030/1/06
0533/06B
0818/06
0378/06
0158/06
0315/06
0625/06B
0658/06
0247/06
0314/06
0353/06
0366/06
0673/06B
0376/06
0780/06
0253/2/06
0462/1/06
0594/06
0850/06
0330/06
0464/06
0493/06
0096/06
0533/06
0329/06
0297/06
0758/06B
0823/06B
0475/06
0482/06
0056/06B
0556/06
0651/06
0487/06
0794/06
0321/06
0206/06
0054/06
0617/1/06
0198/06
0752/06B
0426/1/06
0752/06
0385/06
0149/06
0460/06
0817/06B
0198/1/06
0324/06
0500/06
0898/1/06
0675/06
0484/06
0180/06
0460/06B
0758/06
0698/06
0187/06
0068/1/06
0252/06
0151/06
0454/06
0040/1/06
0711/06
0792/06
0926/06
0932/06
0895/06
0898/06B
0863/06
0054/1/06
0778/06
0296/06
0462/06B
0368/06
0830/1/06
0039/06
0145/06
0330/06B
0655/1/06
0354/06
0729/06
0573/06B
0901/06
0874/06
0133/06
0795/06
0220/06
0388/06
0325/06
0817/1/06
0817/06
0325/06B
0673/1/06
0865/06
0792/06B
0895/1/06
0426/06B
0361/06
0029/06
0875/06
0474/06
0417/06
0404/06
0040/06B
0348/06
0694/06
0322/06
0089/06
0250/06
0039/06B
0258/06
0188/06
0269/06
0507/06
0502/06
0677/06
0830/06
0142/06
0800/06
0171/06
0261/06
0100/06
0260/06
0509/06
0081/06
0157/06
0131/06
0460/1/06
0067/06
0743/1/06
0697/06
0068/06
0673/06
0947/06
0253/1/06
0670/06
0634/06
0040/3/06
0670/06B
0830/06B
0128/06
0896/06
0655/06B
0532/06B
0801/06
0654/06
0040/2/06
0630/06B
0687/1/06
0056/1/06
0819/06
0070/06
0253/06
0625/1/06
0330/1/06
0132/06
0944/06
0178/06
0090/06
0110/06
0040/06
0426/06
0084/06
0687/06
0573/06
0264/06
0311/06
0668/1/06
0226/06
0473/06
0617/06
0165/06
0184/06
0030/06
0823/06
0617/06B
0030/06B
0624/06B
0252/1/06
0755/11/06
0399/06
0243/06
0624/1/06
0818/06B
0252/06B
0761/06
0486/06
0898/06
0227/06
0056/06
0141/06
0676/06
0792/1/06
0362/06
0832/06
0589/06
0755/06
0743/06
0198/06B
0687/06B
0624/06
0039/1/06
0864/06
0240/06
0527/06
0219/06
0253/06B
0945/06
0329/1/06
0948/05
0805/05
0852/05
0282/05
0653/05
0655/05
0088/05
0437/05
0097/05B
0948/05B
0166/05
0931/05
0351/05
0491/05
0933/05
0550/1/05
0025/05
0282/05B
0150/05
0870/05
0730/05
0174/1/05
0912/05
0154/1/05
0081/05B
0938/05
0752/05
0327/05B
0444/1/05
0605/05
0165/05
0424/05
0133/1/05
0157/05B
0213/05B
0807/05
0106/05
0849/05
0001/05B
0510/05
0006/05
0329/05B
0338/05B
0238/05
0444/05
0224/05B
0909/05
0471/05
0140/05B
0285/05
0703/05B
0119/05
0263/05
0097/1/05
0313/05
0067/05B
0280/05
0881/05
0648/05
0616/05B
0081/1/05
0092/05B
0206/05
0748/05B
0327/1/05
0347/05
0039/05
0312/05
0030/05
0067/05
0282/1/05
0140/05
0327/05
0659/05
0651/05
0065/05
0202/05
0733/05
0329/05
0426/05
0022/05
0086/05B
0079/05
0635/1/05
0912/1/05
0616/05
0133/05B
0277/05B
0133/05
0477/05
0346/05
0909/1/05
0818/05
0154/05B
0550/05B
0401/05
0813/05B
0729/05
0490/05
0727/05
0578/05
0428/05
0746/05
0375/05
0404/05
0086/1/05
0806/05
0912/05B
0001/1/05
0673/05
0873/05
0909/05B
0214/05
0725/05
0111/05
0213/05
0430/05
0555/05
0269/05
0937/05B
0937/1/05
0151/05
0705/05B
0901/05
0188/05
0728/05
0271/05
0747/05
0110/05
0224/05
0747/05B
0588/05
0354/05
0847/05
0648/05B
0352/05
0902/1/05
0287/05
0102/05
0449/05
0766/05
0429/05
0444/2/05
0769/05
0690/05
0615/05
0471/1/05
0894/05
0225/05
0411/05
0687/05
0705/05
0794/05B
0569/05
0042/05
0471/05B
0157/1/05
0359/05
0683/05
0726/05
0192/05
0639/05
0586/05
0277/1/05
0097/05
0567/05
0220/05
0137/05
0813/1/05
0166/05B
0731/05
0948/1/05
0082/05
0577/05
0703/1/05
0648/1/05
0369/05
0390/05
0423/05
0174/05B
0705/1/05
0436/05
0902/05B
0444/05B
0855/2/05
0804/05
0154/05
0329/1/05
0703/05
0616/2/05
0237/05
0196/05
0338/05
0648/2/05
0846/05
0338/1/05
0485/05
0092/1/05
0635/05B
0794/1/05
0581/05
0794/05
0238/04B
0894/04B
0980/04
0194/1/04
0846/04B
0860/1/04
0720/1/04
0618/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0942/04B
0666/04B
0620/1/04
0846/1/04
0877/04
0727/1/04
0919/04
0807/04
0413/04B
0942/1/04
0894/1/04
0834/1/04
0377/04
0749/2/04
0361/04
0986/1/04
0993/04B
0942/04
0666/2/04
0565/04
0962/1/04
0993/1/04
0983/04
0849/1/04
0406/04
0834/04
0622/04
0841/04
0733/04
0270/04
0676/2/04
0860/04
0676/04B
0875/04B
0012/04
0280/04
0586/04
0986/04
0727/04B
0620/04
0842/04
0160/04
0677/04
0962/04B
0951/04
0194/04B
0504/04B
0749/1/04
0238/04
0428/04B
0749/04B
1009/04
0578/04
0918/04
0894/04
0429/04
0960/04
0361/04B
0721/04
0836/1/04
0259/04
0870/04
0995/04
0105/04
0834/04B
0756/04B
0429/04B
0875/1/04
0808/04
0682/04
0981/04
0709/04
0666/04
0283/04
0749/04
0986/04B
0707/04
0012/1/04
1001/04
0591/04
0915/04
0818/04
0888/04
0428/04
0887/04
0860/04B
0774/03
0299/03
0049/03
0155/03B
0774/03B
0504/03
0332/03B
0120/1/03
0312/03B
0120/03B
Drucksache 373/2/18

... Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Juli 2019 und die Anhebung des Kinderfreibetrages für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 um jeweils insgesamt 192 Euro. Er stellt fest, dass Länder und Kommunen mit zusammen 1,3 Mrd. Euro in der vollen Jahreswirkung einen Anteil von mehr als 55 Prozent der Anstrengungen der öffentlichen Haushalte zu tragen haben.



Drucksache 512/18

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass aufgrund der großräumigen Auswirkungen die Bevölkerung in Deutschland von kerntechnischen Unfällen in angrenzenden Staaten betroffen wäre. Da bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk abgestuft nach der Entfernung von der Anlage Maßnahmen des Katastrophenschutzes wie Evakuierungen oder die Versorgung besonders von Kindern, Jugendlichen unter 18 Jahren und Schwangeren mit Jodtabletten notwendig werden können, stehen insbesondere die Kernkraftwerke Fessenheim, Cattenom und Chooz (jeweils Frankreich), Gösgen, Mühleberg, Leibstadt und Beznau (jeweils Schweiz), Temelin und Dukovany (jeweils Tschechien), Tihange und Doel (jeweils Belgien) sowie Borssele (Niederlande) im Blickpunkt.



Drucksache 249/18

... Polygamie ist in Deutschland verboten, § 1306 BGB. Eine gegen dieses Verbot geschlossene Ehe ist aufhebbar (§§ 1313 ff. BGB). Die Aufhebung kann gemäß § 1316 Absatz 1 Nr. 1 BGB von (sämtlichen) Ehegatten und von der zuständigen Verwaltungsbehörde (auch gegen den Willen der Ehegatten) beantragt werden. Zuständige Behörde in Bayern ist die Regierung von Mittelfranken, die in Polygamiefällen die Aufhebung beantragen "soll" (§ 1316 Absatz 3 BGB), wenn "nicht die Aufhebung der Ehe für einen Ehegatten oder für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Erfüllungsaufwand

D.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

D.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

D.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 6/18 (Beschluss)

... 1. Das Elterngeld und das Elterngeld Plus sind erfolgreiche familienpolitische Leistungen, die es Eltern ermöglichen, Beruf und Sorgearbeit besser miteinander zu verbinden. Elterngeld und Elterngeld Plus zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Wunschvorstellungen und die Lebenswirklichkeit der Eltern junger Kinder in den Blick nehmen.



Drucksache 330/1/18

... b) Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/18




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 551/18

... Gasmotoren stellen im Regelungsbereich der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft die Anlagengruppe mit den höchsten Methan-Emissionskonzentrationen dar. Methan ist dabei nach Angaben des Umweltbundesamts ein 25-mal wirkungsvolleres Treibhausgas als Kohlendioxid (https://www.umweltbundesamt.de/themen/klimaenergie/klimaschutzenergiepolitikindeutschland/treibhausgasemissionen/dietreibhausgase). Methan-Emissionen verschlechtern daher die Klimabilanz von Verbrennungsmotoranlagen, die mit Biogas oder mit Klärgas betrieben werden. In Verbindung mit einem hohen motorischen Methanschlupf kann die Klimabilanz der Anlage sogar negativ sein.



Drucksache 233/18 (Beschluss)

... 3. Das aktuelle Programm "Kreatives Europa 2014 bis 2020" zielt gemäß Artikel 4 Buchstabe b der Verordnung Nr. 1295/2013 auch auf die Zirkulation von kulturellen und kreativen Werken, um neue und größere Zuschauergruppen zu erreichen, mit speziellem Fokus auf Kinder und Jugendliche. Der Bundesrat fordert angesichts der Bedeutung digitaler audiovisueller Medien für die Gesellschaften in Europa, dass an diesem Ziel auch im vorliegenden Verordnungsvorschlag ausdrücklich festgehalten wird. Zudem sollte das neue MEDIA-Subprogramm auch bei der Entwicklung audiovisueller Werke einen Fokus auf Kindermedien, insbesondere auf Kinderfilme mit einer Zielgruppe bis 14 Jahren und mit europäischem Auswertungspotential, enthalten.



Drucksache 570/18

... Die Erfassungssystematik des Teilhabeverfahrensberichtes nach § 41 SGB IX mit ihren sehr ausdifferenzierten Erfassungsmerkmalen bedingt eine grundlegende Neuausrichtung der Datenerhebung in der Eingliederungshilfe sowie in der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge bzw. die Schaffung eines neuen Datenerfassungswesens. Für die Träger der Eingliederungshilfe (im Bereich der Sozialhilfe bzw. des künftigen Teil 2 SGB IX sowie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe), der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge wäre die Umsetzung des Anforderungskataloges nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 - 16 SGB IX mit einem unangemessenen administrativen und finanziellen Aufwand verbunden. Um den Aufwand für die Umsetzung auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, sind die Grundlagen für die Berichterstattung gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren zu überarbeiten. Auf Basis dieser Lösungsvorschläge sind entsprechende Änderungen des § 41 SGB IX herbeizuführen, die den Trägern der Eingliederungshilfe, der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge eine rechtssichere Identifizierung der zu meldenden Daten und deren praktikable Erfassung für einen aussagekräftigen Bericht ermöglichen. Die derzeit durch das BMAS durchgeführte Pilotphase ist bis zum Abschluss dieses Verfahrens entsprechend zu verlängern, auch um die Ergebnisse der derzeitigen Pilotphase mit den Trägern der Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Sozial- und Jugendhilfe, sowie der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge berücksichtigen zu können. Die Verlängerung der Pilotphase muss im Hinblick auf die bei den Trägern notwendigen Vorarbeiten mindestens das gesamte Jahr 2019 umfassen. Die neuen, personenbezogenen Leistungen der Eingliederungshilfe, die insbesondere durch die Trennung der Existenzsicherung von der Fachleistung und dem Verzicht auf die Unterscheidung nach dem Ort der Leistung (ambulant bzw. stationär) gekennzeichnet sind, gelten erst ab dem 1.1.2020. In mehreren Bundesländern treten zudem zu diesem Zeitpunkt Zuständigkeitsveränderungen in Kraft. Eine Verpflichtung der Träger der EGH zu einer Datenerfassung und -lieferung für dieses eine Jahr 2019 vor Umsetzung der Veränderungen bedeutet einen unverhältnismäßig großen finanziellen und personellen Ressourcen-Einsatz.



Drucksache 426/18

... 1. Aufhebung der Befristung der Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie (§ 54 Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG /EG (Gasgerätedurchführungsgesetz - GasgeräteDG)

§ 1
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 2
Richtwert für Stichproben bei der Marktüberwachung

§ 3
Unterrichtung bei Nichtkonformität eines Geräts oder einer Ausrüstung

§ 4
Nichtkonformität eines Geräts oder einer Ausrüstung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 5
Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität eines Geräts oder einer Ausrüstung

§ 6
Kostenerhebung

§ 7
Sprache der Gebrauchsanleitungen, der Sicherheitsinformationen und der EU-Konformitätserklärungen

§ 8
Bußgeldvorschriften

§ 9
Strafvorschriften

Artikel 2
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG /EWG (PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG)

§ 1
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 2
Richtwert für Stichproben bei der Marktüberwachung

§ 3
Unterrichtung bei Nichtkonformität einer PSA

§ 4
Nichtkonformität einer PSA in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 5
Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer PSA

§ 6
Kostenerhebung

§ 7
Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen

§ 8
Bußgeldvorschriften

§ 9
Strafvorschriften

§ 10
Übergangsvorschrift PSA, die die Anforderungen der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl. I S. 316), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, erfüllen und vor dem 21. April 2019 in Verkehr gebracht werden, dürfen auf dem Markt bereitgestellt werden.

Artikel 3
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Weitere Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020

Artikel 5
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Weitere Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den §§ 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 469/18

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 570/18 (Beschluss)

... Die Erfassungssystematik des Teilhabeverfahrensberichtes nach § 41 SGB IX mit ihren sehr ausdifferenzierten Erfassungsmerkmalen bedingt eine grundlegende Neuausrichtung der Datenerhebung in der Eingliederungshilfe sowie in der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge bzw. die Schaffung eines neuen Datenerfassungswesens. Für die Träger der Eingliederungshilfe (im Bereich der Sozialhilfe bzw. des künftigen Teil 2 SGB IX sowie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe), der Kriegsopferver-sorgung und Kriegsopferfürsorge wäre die Umsetzung des Anforderungskataloges nach § 41 Absatz 1 Nummer 1 bis 16 SGB IX mit einem unangemessenen administrativen und finanziellen Aufwand verbunden. Um den Aufwand für die Umsetzung auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, sind die Grundlagen für die Berichterstattung gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren zu überarbeiten. Auf Basis dieser Lösungsvorschläge sind entsprechende Änderungen des § 41 SGB IX herbeizuführen, die den Trägern der Eingliederungshilfe, der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge eine rechtssichere Identifizierung der zu meldenden Daten und deren praktikable Erfassung für einen aussagekräftigen Bericht ermöglichen. Die derzeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchgeführte Pilotphase ist bis zum Abschluss dieses Verfahrens entsprechend zu verlängern, auch um die Ergebnisse der derzeitigen Pilotphase mit den Trägern der Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Sozial- und Jugendhilfe, sowie der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge berücksichtigen zu können. Die Verlängerung der Pi-lotphase muss im Hinblick auf die bei den Trägern notwendigen Vorarbeiten mindestens das gesamte Jahr 2019 umfassen. Die neuen, personenbezogenen Leistungen der Eingliederungshilfe, die insbesondere durch die Trennung der Existenzsicherung von der Fachleistung und dem Verzicht auf die Unterscheidung nach dem Ort der Leistung (ambulant bzw. stationär) gekennzeichnet sind, gelten erst ab dem 1. Januar 2020. In mehreren Ländern treten zudem zu diesem Zeitpunkt Zuständigkeitsveränderungen in Kraft. Eine Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zu einer Datenerfassung und -lieferung für dieses eine Jahr 2019 vor Umsetzung der Veränderungen bedeutet einen unverhältnismäßig großen finanziellen und personellen Ressourcen-einsatz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Teilhabeverfahrensbericht nach Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 41)


 
 
 


Drucksache 226/18

... es sowie Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung (Drs. 362/17 (B)) vom 2. Juni 2017, in der bedauert wurde, dass es Menschen, die sich nicht oder nicht nur den Geschlechtskategorien Frau oder Mann zuordnen (sog. Intersexualität bzw. Intergeschlechtlichkeit) oder nicht dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zuordnen (sog. Transsexualität bzw. Transidentität), an gesellschaftlicher Akzeptanz mangelt, ihre gesundheitliche Versorgung unzureichend ist und noch immer medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt werden. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung darin aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass unverzüglich das



Drucksache 166/1/18

... 14. Ein solcher europäischer Mehrwert speist sich aber auch daraus, dass er die Bereitstellung öffentlicher Güter auf europäischer Ebene ermöglicht und dazu beiträgt, dass sowohl die Grundfreiheiten und -rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger einerseits als auch der europäische Binnenmarkt sowie die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) andererseits gewahrt werden. Der Bundesrat betont daher erneut die dringende Notwendigkeit, den europäischen Mehrwert auch in Bezug auf soziale Zielsetzungen zu generieren. Aus Sicht des Bundesrates gehört zu den zukunftssichernden Aufgaben einer EU-Haushaltspolitik auch die noch im Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen (BR-Drucksache 543/18) benannte Garantie gegen Kinderarmut.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 309/18

... Ein weiteres zentrales Fundament unserer Gesellschaft sind die Familien - hier werden Kinder und Jugendliche zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten erzogen. Dem Bundesrat ist es daher ein besonderes Anliegen, Familien finanziell so zu unterstützen, dass sie ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten können. Insbesondere wollen wir Aufstieg durch Bildung ermöglichen und die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/18




Entschließung

1. Entlastungen für das Ehrenamt

2. Entlastungen für Familien und Bildung

3. Entlastungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege und für Menschen mit Behinderungen

4. Entlastungen im Berufsleben


 
 
 


Drucksache 142/18

... Das anzurechnende Einkommen zur Feststellung der Ausgleichsrenten, der Ehegatten- und Kinderzuschläge sowie der Elternrenten (§ 33 Absatz 1, § 41 Absatz 3, § 47 Absatz 2, § 33a Absatz 1 Satz 3, § 33b Absatz 5 Satz 3 und § 51 Absatz 4 des Bundesversor-gungsgesetzes) ergibt sich aus der dieser Verordnung als Anlage beigegebenen Tabelle’ ?n der Tabelle sind auch die nach Anrechnung des Einkommens zustehenden Beträge an Ausgleichsrente und Elternrente angegeben, die zustehende Elternrente jedoch nur insoweit, als kein Anspruch auf Erhöhungsbeträge nach § 51 Absatz 2 oder 3 des Bundesver-sorgungsgesetzes besteht’ Besteht Anspruch auf mindestens einen Erhöhungsbetrag, so ist die zustehende Elternrente, ausgehend vom Gesamtbetrag der vollen Elternrente einschließlich des Erhöhungsbetrages, durch Abziehen des in der Tabelle angegebenen anzurechnenden Einkommens zu ermitteln’

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz 50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Verordnungsgrundlage

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 6

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018

Anlage
(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2018


 
 
 


Drucksache 206/1/18

... Auch für die Differenzierbarkeit der Personen mit Migrationshintergrund in verschiedene Subgruppen wird durch das zusätzliche Merkmal "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" ein Informationsgewinn resultieren, zum Beispiel bezüglich der Abgrenzung von Eingebürgerten, Spätaussiedlern und Kindern ausländischer Eltern, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip erhalten haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/1/18




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 307/18 (Beschluss)

... 1. Zurzeit sind in Deutschland mit der Geburt gleich mehrere Behördenkontakte verbunden: Die Geburt muss entweder über das Krankenhaus, das Geburtshaus etc. oder direkt beim Standesamt des Geburtsortes (nicht des Wohnortes) angezeigt werden. Die Krankenhäuser, Geburtshäuser etc. sind ebenfalls zur Meldung der Geburt verpflichtet. Neben Ausweisen sind auch die Geburts- und Heiratsurkunden bzw. Vaterschaftserklärungen oder ähnliche Unterlagen vorzulegen. Das Kindergeld muss beim Jobcenter oder bei einer Familienkasse des Arbeitgebers (letzteres für Beschäftigte im öffentlichen Dienst) beantragt werden. Die meisten berufstätigen Eltern wählen zudem ein Eltern(teil)zeit-Modell nach der Geburt, um Beruf und Familie miteinander zu verknüpfen, und beantragen dafür Elterngeld, dies wiederum bei der Elterngeldstelle. Für die verschiedenen Anträge müssen die Eltern separat oft die gleichen Daten angeben und Dokumente vorlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 307/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates ELFE - Einfach Leistungen für Eltern


 
 
 


Drucksache 355/1/18

... Durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) wird die gesamte Ausbildung in der Pflege reformiert. Neben den generalistischen Abschlüssen sind auch differenzierte Abschlüsse in der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege möglich. Nähere Ausgestaltungen werden durch die auf Grundlage der Ermächtigung in § 56 Absatz 1 und Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes erlassenen PflAPrV vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/1/18




Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 503/18

... Beiträge Kindererziehung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografie

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf die allgemeine Rentenversicherung und auf den Bund

Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf den Bundeszuschuss zur knappschaftlichen Rentenversicherung in Milliarden Euro

Mittelbare Auswirkungen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf das Sicherungsniveau vor Steuern

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4593, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2019

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weiteren Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 281/1/18

... cc) Es wäre wünschenswert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch für sukzessive Erhöhungen der Arbeitszeit mehr Möglichkeiten an die Hand gegeben würden. Insbesondere bei kindererziehungsbedingten Reduzierungen der Arbeitszeit ist häufig zwar ein Ausbau der Erwerbstätigkeit in Richtung einer vollzeitnahen Beschäftigung, nicht unbedingt aber die Wiederaufnahme einer früher ausgeübten Vollzeittätigkeit möglich. Die Verpflichtung, Arbeitszeitwünsche mit Teilzeitbeschäftigten zu erörtern, ist insoweit ein erster Schritt, weitere sollten folgen.



Drucksache 547/18

... Mit der neuen Vorschrift soll gewährleistet werden, dass in jedem Entnahmekrankenhaus zu jeder Zeit die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms durch hierfür qualifizierte Ärzte durchgeführt werden kann. Mit der von der Bundesärztekammer beschlossenen vierten Fortschreibung der Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG wurden die Anforderungen an die Qualifikation der diagnostizierenden Ärzte angehoben. Neben der auch bisher geforderten mehrjährigen Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen müssen die den Hirnfunktionsausfall feststellenden und protokollierenden Ärzte nun auch Fachärzte sein und über einschlägige, in der Richtlinie spezifizierte Kenntnisse verfügen. Mindestens einer der den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden Ärzte muss Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss zusätzlich einer der Ärzte Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sein. Nimmt diese Funktion ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie wahr, muss der zweite untersuchende Arzt kein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Auch für die Durchführung der apparativen Untersuchungen wurden in der zitierten Richtlinie Präzisierungen, zum Teil ebenfalls mit Anhebung auf Facharztniveau, vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 9c
Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst, Verordnungsermächtigung

§ 12a
Angehörigenbetreuung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten und deren Finanzierung

2. Höhere Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

3. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Prozessablaufs in der Organspende

3.1. Stärkung der allgemeinen Stellung des Transplantationsbeauftragten im Entnahmekrankenhaus

3.2. Maßnahmen zur Verbesserung des Organspendeprozesses in den Kliniken

3.3. Flächendeckende Bereitstellung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes

3.4. Stärkung des Unterstützungsangebots für die Entnahmekrankenhäuser und für die Transplantationsbeauftragten

3.5. Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern

4. Rechtliche Grundlage für die Angehörigenbetreuung

5. Datenübermittlung an das Transplantationsregister

6. Verfahrensvereinfachungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.1 Bund, Länder und Gemeinden

3.2 Gesetzliche Krankenversicherung

Freistellung Transplantationsbeauftragte

Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst

Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2.1 Vorgaben

4.2.2 Informationspflichten

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4.3.1 Bund

4.3.2 TPG-Auftraggeber

4.3.3 Koordinierungsstelle nach § 11 TPG

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografie

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4592, BMG: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Bund

Einmaliger Erfüllungsaufwand:

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

II.2 ‚One in one out‘-Regelung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 536/18

... Zu den Hauptelementen des Vorschlags gehört die Ausweitung der bestehenden Regelung für den Elternurlaub durch Erleichterung der Nutzung durch den Hauptverdiener mittels Änderungen in Bezug auf Vergütung, Flexibilität und Nichtübertragbarkeit. Des Weiteren sollen durch den Vorschlag der Urlaub für pflegende Angehörige und der Vaterschaftsurlaub sowie das Recht auf flexible Arbeitsregelungen für alle arbeitenden Eltern von Kindern bis 12 Jahre und Personen, die pflegebedürftige Angehörige pflegen, eingeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 85/1/18

... "Die Öffnung des BAföG für Teilzeitstudierende ist eine seit vielen Jahren erhobene und angesichts Angebots von Teilzeitstudiengängen eine mehr als berechtigte Forderung. Die Öffnung darf sich nicht auf Teilzeitstudiengänge beschränken, sondern muss Teilzeitausbildungen im schulischen Bereich (zum Beispiel im Rahmen der Erzieherausbildung) einbeziehen. Dies eröffnet gerade Personen mit kleinen Kindern oft erst die Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/1/18




1. Zu Satz 2 Nummer 9 - neu -

2. Zu Satz 2 Nummer 10 - neu -

3. Zu Satz 2 Nummer 11 - neu -

4. Zu Satz 2 Nummer 12 - neu -

5. Zu Satz 2 Nummer 13 - neu -

6. Zu Satz 2 Nummer 13 - neu -


 
 
 


Drucksache 408/18 (Beschluss)

... Kindertageseinrichtungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/18 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 383/1/18

... "In den Fällen des Ersuchens nach Artikel 15 Satz 2 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern ist die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich das Kind oder der Annehmende gewöhnlich oder tatsächlich aufhält." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/1/18




1. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Absatz 1 Satz 2 IntFamRVG

2. Zu Artikel 5 Nummer 4a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1a - neu - IntFamRVG

3. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 50 Satz 2 - neu - IntFamRVG

4. Zu Artikel 7 Nummer 2 - neu - § 1309 Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

‚Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

5. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2a Absatz 3 Satz 2 - neu - AdVermiG

6. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 2a Absatz 4 Satz 1 AdVermiG

7. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 2a Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 AdVermiG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu den Verwaltungskosten


 
 
 


Drucksache 185/18

... Die fahrerlose Mobilität steckt noch in den Kinderschuhen. Die langfristigen Auswirkungen sind ungewiss und werden davon abhängen, wie schnell und wie weit sich die Technologie entwickelt und wie der Markt reagiert. Ein weiterer Einflussfaktor wird sein, inwiefern die staatlichen Stellen diese Entwicklung unterstützen und steuern, um sicherzustellen, dass alle Teile der Gesellschaft von den neuen Mobilitätsdienstleistungen profitieren. Die Kommission beabsichtigt, diese Fragen weiterhin zu überwachen und zu bewerten sowie sich weiterhin mit allen interessierten Parteien zu beraten. Soweit erforderlich wird sie auch eine regulatorische Tätigkeit auf EU-Ebene prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa

2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität

Ermöglichung von Innovation

Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität

Behandlung von Haftungsfragen

Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 264/1/18

... 5. Der Bundesrat betont, dass gerade im Hinblick auf die soziale Dimension Europas für eine empirisch fundierte politische Diskussion vor allem Längsschnitt-analysen (zur Identifikation von Zusammenhängen zwischen sozioökonomi-schen und -demografischen Merkmalen, zum Beispiel Kinderbetreuung und Erwerbsbeteiligung, Bildungsbeteiligung und Elternhintergrund, soziale und berufliche Mobilität im Hinblick auf Verteilungsfragen/Ungleichheit) und Übergangsstatistiken (zum Beispiel vom Bildungssystem oder aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den Arbeitsmarkt) benötigt werden.



Drucksache 222/18

... Die gesamte SPC-Regelung wird im Rahmen der 2016 vom Rat geforderten umfassenderen Analyse der Anreize im Zusammenhang mit Arzneimitteln geprüft.27 Einige der oben genannten Studien werden in dieses Projekt einfließen. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission einen Fahrplan28 für die 2018-2019 anstehende Bewertung der Rechtvorschriften über Arzneimittel für seltene Leiden sowie über Arzneimittel für Kinder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/18




Vorschlag

Begründung

Kontext des Vorschlags

- Zentrale Elemente des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang
Anhang I Logo


 
 
 


Drucksache 504/1/18

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren klarzustellen, dass sich die zeitnahe Terminvermittlung auch auf termingebundene Kinder-Vorsorgeuntersuchungen bei Kinderärztinnen und -ärzten bezieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 20j Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 und Absatz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 24a Absatz 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 27a Absatz 4 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 37b Absatz 4 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 37b Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 53 Absatz 5 und Absatz 8 Satz 1 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a § 65c Absatz 5 Satz 4 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe a § 75 Absatz 1a SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe d § 87 Absatz 2b Satz 3 Nummer 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a0 - neu - § 87a Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa - neu - § 87a Absatz 4 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB V , Doppelbuchstabe bb § 87a Absatz 4 Satz 5 SGB V und Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 87a Absatz 5 Satz 13 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 3 Satz 4 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 90 Absatz 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 92 Absatz 6a Satz 4 SGB V Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b ist zu streichen.

17. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e und Absatz 7f SGB V

18. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 2 Satz 9a - neu - bis Satz 9c - neu - SGB V

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18

Zu Artikel 1 Nummer 52

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18 und Ziffer 19

Zu Artikel 1 Nummer 52

21. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 95 Absatz 1a Satz 1a - neu - SGB V Doppelbuchstabe cc § 95 Absatz 1a bisheriger Satz 2 SGB V Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 3 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 52

23. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V und Nummer 56 Buchstabe f - neu - § 105 Absatz 5 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nummer 52 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 95 Absatz 2 Satz 6 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 95 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nummer 53 § 96 Absatz 2a Satz 3 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nummer 53a - neu - § 100 Absatz 2 SGB V

29. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a § 103 Absatz 1 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe a1 - neu - § 103 Absatz 1a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB V

33. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe b § 103 Absatz 2 Satz 9 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3, Satz 4, Satz 4a - neu -, Satz 4b - neu - und Satz 4c - neu - SGB V

35. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 7 - neu - SGB V Buchstabe c § 105 Absatz 1d - neu - SGB V

36. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB V

37. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

38. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c § 105 Absatz 1b Satz 3 SGB V

39. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 SGB V

40. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe e § 105 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB V

41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 130a Absatz 2 SGB V

42. Zu Artikel 1 Nummer 73 Buchstabe a § 132d Absatz 1 Satz 9 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135b Absatz 4 Satz 2 SGB V

44. Zu Artikel 1 Nummer 76a - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

45. Zu Artikel 1 Nummer 80 Buchstabe a0 - neu - § 140a Absatz 1 Satz 1 SGB V

46. Zu Artikel 1 Nummer 80 a - neu - § 140f Absatz 7 SGB V

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 46

Zu Artikel 1 Nummer 80a

48. Zu Artikel 1 Nummer 91 § 274 Absatz 1 Satz 7 und Satz 8 SGB V

49. Zu Artikel 1 Nummer 95a - neu - § 287a - neu - SGB V

§ 287a
Übermittlungspflicht der Finanzbehörden

50. Zu Artikel 1 Nummer 99 Buchstabe d § 295 Absatz 4 Satz 3 SGB V

51. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 und Satz 5 - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 10 Nummer 6 § 47a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3a - neu - SGB XI

53. Zu Artikel 15 Nummer 6 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Ärzte-ZV und Artikel 15a - neu - § 32b Absatz 1 Satz 3 - neu - Zahnärzte-ZV

‚Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte


 
 
 


Drucksache 430/1/18

... − die nach Landesrecht für die Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen zuständigen Stellen nach § 42b Absatz 3 SGB VIII, und − die nach § 89d Absatz 1 und 2 SGB VIII für die Erstattung von Kosten durch das Land zuständigen Stellen und die Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen nach § 89g SGB VIII die Aufgaben des Landes übertragen wurden, für die Erfüllung dieser Aufgaben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/1/18




1. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 21 BDBOSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 BDSG

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

4. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

5. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

6. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 44a - neu - BDSG

§ 44a
Anwendung der Vorschriften über das Wettbewerbsrecht

7. Zu Artikel 16 Nummer 10 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Nummer 1 BMG , Nummer 26 § 44 Absatz 3 und 4 BMG , Nummer 35 § 58 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 21 Nummer 3 § 28a Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 3 Satz 2 GenTG

9. Zu Artikel 23 Nummer 4 § 26 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - GenDG

10. Zu Artikel 47 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 4 AZR

11. Zu Artikel 81 Nummer 4 Buchstabe c § 14 Absatz 8 Satz 1, 2a - neu -, 2b - neu - GewO

12. Zu Artikel 82 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1a - neu - IHKG

13. Zu Artikel 128 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 204 Absatz 2 Satz 1 SGB VII , Doppelbuchstabe bb § 204 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VII

14. Zu Artikel 131 Änderung der Regelungen über den Sozialdatenschutz im SGB X

15. Zu Artikel 154 Nummer 6 § 16 Absatz 3a Satz 2 LuftSiG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 215/1/18

... 9. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass das Prinzip der gegenseitigen Strafbarkeit bei der Herausgabe von grundrechtssensiblen Daten nicht vollständig in den Hintergrund treten darf. Soweit Artikel 5 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags die Herausgabe von Transaktions- und Inhaltsdaten ermöglicht, wenn Straftaten verwirklicht worden sind, die im Rahmenbeschluss 2001/413/JI vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln oder in der Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie, der Richtlinie 2013/40/EU vom 12. August 2013 über Angriffe auf Informationssysteme oder der Richtlinie (EU) Nr. 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung genannt sind, erscheint eine gesonderte Normierung des Prinzips der gegenseitigen Strafbarkeit als nicht zwingend. Der genannte Rahmenbeschluss oder die genannten Richtlinien regeln, dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich der dort genannten Straftaten Strafbestimmungen einführen. Damit ist sichergestellt, dass hinsichtlich der dort genannten Straftaten ein gewisses Maß an gegenseitiger Strafbarkeit gewährleistet ist. Soweit Artikel 5 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags die Herausgabe von Transaktions- und Inhaltsdaten jedoch auch dann ermöglicht, wenn eine Straftat vorliegt, die im Anordnungsstaat im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bewehrt ist, ist weder eine gegenseitige Strafbarkeit als Voraussetzung normiert noch ein bestimmter Straftatenkatalog analog der Richtlinie



Drucksache 432/2/18

... Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der rechtliche Elternteil eines in die Ehe geborenen Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden sollte (Mit-Mutterschaft oder Co-Mutterschaft). Zudem sollte die Möglichkeit einer Mit-Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung gemäß § 1592 Nummer 2 BGB und die Möglichkeit der Anfechtung der Mit-Mutterschaft eingeführt werden. Daraus ergäben sich begriffliche Erweiterungen um die Mit-Mutterschaft in den § 1593 und §§ 1600a ff. BGB oder ein Verweis zur entsprechenden Anwendung der Vaterschaftsvorschriften auf die Mit-Mutter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/2/18




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 344/18

... Bundeskindergeldgesetz



Drucksache 642/17

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungskosten für die Wirtschaft

3. Erfüllungskosten der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Satz 3 neu

Zu Satz 4 neu

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 667/17

... Die europäischen Bürgerinnen und Bürger erwarten für ihre Steuern eine faire Gegenleistung in Form qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen. Eltern möchten, dass ihre Kinder in den Schulen gesundes Essen erhalten, Stadtbewohner erwarten verstärkte Investitionen in intelligente und nachhaltige Städte, in denen sich besser leben lässt, mit sicheren Fahrradwegen, Plätzen und Spielplätzen aus sicheren und innovativen Materialien, Verkehrsteilnehmer verlangen sichere Infrastrukturen von hoher Qualität, Patienten benötigen leichter zugängliche und bessere Gesundheitsfürsorge und erwarten medizinische Ausrüstung und Diagnosegeräte auf dem neuesten Stand der Innovation. Für eine hohe Qualität der öffentlichen Dienstleistungen ist ein strategisches Vorgehen bei Beschaffungen notwendig. Eine wichtige Voraussetzung dafür sind moderne und effiziente Vergabeverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/17




3 Einführung

1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten

a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung öffentlicher Käufer

c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität

e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018

1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung öffentlicher Käufer

3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 777/17

... Weitere Initiativen zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte sind eng mit der vorgeschlagenen Richtlinie verbunden und ergänzen diese, unter anderem die Legislativvorschläge zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (COM(2017)253 final), eine Anhörung der Sozialpartner zum Thema Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbstständige (C(2017)2610 final und C(2017)7773 final) sowie eine Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung (C(2017)2601 final). Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige wird ein Recht für berufstätige Eltern von Kindern bis 12 Jahren eingeführt, flexible Arbeitsregelungen für Betreuungszwecke zu beantragen; die Arbeitgeber haben anschließend die Pflicht, Anträge auf flexible Arbeitsregelungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu prüfen und zu beantworten sowie jede Ablehnung zu begründen. Arbeitgeber wären außerdem verpflichtet, Anträge auf die Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsmuster zu prüfen und zu beantworten. Die vorgeschlagene Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen würde diese Bestimmungen ergänzen, indem sie die Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schafft, nicht um eine flexiblere, sondern eine sicherere Form der Beschäftigung zu ersuchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen

- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
- Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
- Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
- Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
- Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
- Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis

Artikel 3
Pflicht zur Unterrichtung

Artikel 4
Zeitpunkt und Form der Unterrichtung

Artikel 5
Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses

Artikel 6
Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kapitel III
Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen

Artikel 7
Höchstdauer einer Probezeit

Artikel 8
Mehrfachbeschäftigung

Artikel 9
Mindestplanbarkeit der Arbeit

Artikel 10
Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform

Artikel 11
Fortbildung

Kapitel IV
Tarifverträge

Artikel 12
Tarifverträge

Kapitel V
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Einhaltung der Vorschriften

Artikel 14
Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung

Artikel 15
Anspruch auf Rechtsbehelfe

Artikel 16
Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen

Artikel 17
Kündigungsschutz und Beweislast

Artikel 18
Sanktionen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Bestimmungen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Übergangsbestimmungen

Artikel 22
Überprüfung durch die Kommission

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten


 
 
 


Drucksache 390/17

... "Soweit die Beurkundung der Anerkennung einer Vaterschaft oder der Zustimmung der Mutter für die Durchführung eines Verfahrens nach § 85a ausgesetzt wird, wird die Abschiebung des ausländischen Anerkennenden, der ausländischen Mutter oder des ausländischen Kindes ausgesetzt, solange das Verfahren nach § 85a nicht durch vollziehbare Entscheidung abgeschlossen ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/17




§ 85a
Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft

,Artikel 4 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1597a
Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 6
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


 
 
 


Drucksache 364/17 (Beschluss)

Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung



Drucksache 710/17

Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Kinderrechten ins



Drucksache 225/17

... hiermit übersende ich Ihnen den "Bericht der Bundesregierung zu dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher gemäß § 42e SGB VIII - Die Situation unbegleiteter Minderjähriger in Deutschland".*



Drucksache 531/17

Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 531/17




Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 362/17

... 2. Der Bundesrat bedauert, dass es an gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber diesen Menschen sowie ausreichender gesundheitlicher Versorgung und angemessenen Regelungen für diese Menschen weiterhin mangelt. Noch immer werden medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt, obwohl der Deutsche Ethikrat dies bereits 2012 kritisiert hat (BT-Drs.



Drucksache 183/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine Abfragemöglichkeit einzuführen ist, bei der das Bundesamt für Justiz in Form einer sogenannten "Unbedenklichkeitsbescheinigung" mitteilt, ob bei einem Bewerber für eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ein Tätigkeitsausschluss aufgrund einer einschlägigen Vorverurteilung zum Beispiel wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9

5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG

6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG

7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG

9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung


 
 
 


Drucksache 184/1/17

... Umfangreiche Untersuchungen unter Leitung des Bundesinstituts für Risikobewertung haben eine Kontaminierung des Wildkörpers (Schusskanal und Wildbret) durch Blei aus Jagdmunition in einem Umfang nachgewiesen, der ein Risiko für sog. Extremverzehrer von Wildbret, für Schwangere bzw. Frauen im gebärfähigen Alter sowie für Kinder unter 7 Jahren nicht völlig ausschließt. Dabei hat sich gezeigt, dass der Grad der Kontaminierung maßgeblich durch die Konstruktion der Büchsenmunition bestimmt wird und diese gleichfalls großen Einfluss auf die Tötungswirkung und das Abprallverhalten der Geschosse hat. Ziel des Vorhabens ist es deshalb insbesondere, die Anforderungen an Jagd-Büchsenmunition bundeseinheitlich gesetzlich bezüglich ihrer Bleiabgabe und ihrer Tötungswirkung zu normieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG

15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG


 
 
 


Drucksache 454/17

... Die Empfängerin der Samenspende hat der Einrichtung der medizinischen Versorgung schriftlich zu bestätigen, dass sie gemäß Satz 1 aufgeklärt worden ist und die dort genannten Aufklärungsinhalte verstanden hat. Sie ist verpflichtet, die Einrichtung der medizinischen Versorgung unter Angabe des Geburtsdatums über die Geburt des Kindes oder der Kinder spätestens drei Monate nach der Geburt zu unterrichten, und hat schriftlich zu versichern, dass sie ihrer Verpflichtung nachkommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/17




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz - SaRegG)

§ 1
Samenspenderregister

§ 2
Pflichten der Entnahmeeinrichtung bei der Gewinnung von Samen zur heterologen Verwendung für eine künstliche Befruchtung

§ 3
Pflichten der Entnahmeeinrichtung bei der Abgabe von Samen zur heterologen Verwendung für eine künstliche Befruchtung

§ 4
Pflicht der Einrichtung der medizinischen Versorgung vor der heterologen Verwendung von Samen zur künstlichen Befruchtung

§ 5
Pflichten der Einrichtung der medizinischen Versorgung bei heterologer Verwendung von Samen zur künstlichen Befruchtung

§ 6
Übermittlung an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information

§ 7
Aufgaben des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information im Zusammenhang mit dem Samenspenderregister

§ 8
Speicherung und Löschung der Samenspenderregisterdaten

§ 9
Zweckbindung bei personenbezogenen Daten

§ 10
Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung

§ 11
Auskunfts- und Berichtigungsansprüche

§ 12
Bußgeldvorschriften

§ 13
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 50/17

... XII wird dergestalt geändert, dass die Höhe der kleineren Barbeträge oder sonstiger Geldwerte einheitlich für jede volljährige, leistungsberechtigte Person - einschließlich Beziehern von Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe - sowie für jede sonstige Person, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Sozialhilfe zu berücksichtigen ist bzw. die zu einer sozialhilferechtlichen Einstandsgemeinschaft gehört, insbesondere Ehe- und Lebenspartner, auf jeweils 5 000 Euro je Person festgelegt wird. Eine im Verhältnis entsprechende Anhebung erfolgt auch für den Betrag für Personen, die unterhalten werden, also insbesondere für Kinder von Leistungsberechtigten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtssetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Bürgerinnen und Bürger

4.2 Wirtschaft

4.3 Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 709/17

... ➢ Einige Kinder in Grenzregionen zwischen Österreich und der Tschechischen Republik, Ungarn und der Slowakei gehen in zweisprachige, binationale Kindergärten, wo sie in zwei Sprachen und in zwei Kulturen spielen lernen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/17




Mitteilung

1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union

2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN

3. HANDLUNGSANSÄTZE

3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs

3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens

3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung

3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung

3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland

3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen

3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit

3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens

3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 671/17

... Bundeskindergeldgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/17




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BR-Drs. 712/16 Beschluss)


 
 
 


Drucksache 221/17

... In § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 werden nach dem Wort "Kindern" die Wörter "und Jugendlichen" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tabakerzeugnisverordnung

Anlage 1
Verbotene Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen

Zu § 4

Anlage 2
Verbotene Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern

Zu § 28

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 6

Nummer 1

Nummer 3

Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 63/17 (Beschluss)

... Durch die Neufassung des § 3 Absatz 2 TSG entfällt die nach bisherigem Recht vorgeschriebene Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses für Verfahren nach diesem Gesetz. Die Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses hatte ursprünglich ihren Grund in der Vertretung der Eltern-und Angehörigeninteressen, insbesondere der Kinder. Als Vertreter des öffentlichen Interesses sind durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen entweder die Staatsanwaltschaften bei Land- oder Oberlandesgerichten oder bestimmte Behörden der Innenverwaltung bestimmt worden, für die diese Aufgabe auch wegen der steigenden Zahl der Verfahren einen erheblicher Verwaltungsaufwand bedeutet. Da die Einwirkungsmöglichkeiten des Vertreters des öffentlichen Interesses auf den Ausgang des Verfahrens im Regelfall gering sind, haben sich die Länder einmütig dafür ausgesprochen, diese Institution künftig wegfallen zu lassen. Neben der damit zu erreichenden erheblichen Reduzierung des Verwaltungsaufwands dürfte der Verzicht auf die Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses für die Betroffenen auch zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16 Absatz 2 Satz 2 PStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 34 Absatz 4 Satz 1 PStG , Nummer 8 Buchstabe b § 35 Absatz 3 Satz 1 PStG , Nummer 9 § 36 Absatz 2 PStG , Nummer 11 Buchstabe c § 41 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 12 Buchstabe b § 42 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 13 § 43 Absatz 2 Satz 3 PStG , Nummer 15 Buchstabe b § 45 Absatz 2 Satz 2 PStG , Nummer 16 § 45a Absatz 3 Satz 3 PStG

3. Hilfsforderung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1 Nummer 27

§ 79
Altfallregelung

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 16 Absatz 3 PStV

5. Zu Artikel 2 Nummer 25 Anlage 6 zu den §§ 48, 70 PStV

6. Zu Artikel 2

'Artikel 2a Änderung des Transsexuellengesetzes


 
 
 


Drucksache 718/17

... Der Bund als Beitragszahler wird durch die Absenkung des Beitragssatzes bei den Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten (§ 177 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Beitragssätze in der Rentenversicherung

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen; Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 531/1/17

... Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern



Drucksache 89/17 (Beschluss)

... 21. Ungeachtet der robusten Arbeitsmarktentwicklung gilt es, die nach wie vor bestehenden Probleme anzugehen. Einer weiteren Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit muss nicht zuletzt mit Blick auf die Auswirkungen auf Kinder in betroffenen Familien verstärkt entgegengewirkt werden. Die günstige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bietet gerade jetzt die Chance, auch arbeitsmarktferne Arbeitslose zunächst zu aktivieren und dann erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/17 (Beschluss)




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 314/3/17

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/3/17




Zu Artikel 6 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 461/17

Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen



Drucksache 676/17

... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Dokumentationspflichten für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige einzuschränken oder zu erweitern. Von dieser Verordnungsermächtigung hat das BMAS durch die Mindest-lohndokumentationspflichtenverordnung vom 29. Juli 2015 Gebrauch gemacht. Bisher sind jedoch lediglich enge Familienangehörige des Arbeitgebers (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder) sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren verstetigtes monatliches Gehalt mehr als 2.958 Euro (brutto) beträgt, von der Dokumentationspflicht ausgenommen. Zudem gilt die Dokumentationspflicht nicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den letzten zwölf Monaten nachweislich mehr als 2.000 Euro (brutto) pro Monat verdient haben. Eine Unterscheidung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten findet bei diesen Schwellenwerten nicht statt. Dabei haben Teilzeitbeschäftigte aufgrund ihrer stundenreduzierten Arbeitszeit ein niedrigeres Monatseinkommen. Die Festlegung einer Entgeltgrenze auf Basis eines verstetigten Monatseinkommens führt damit bei Teilzeitbeschäftigten in der Regel zu keiner Verringerung des Bürokratieaufwands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Mindestlohngesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Beqründunq:

A. Allqemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 412/17

... - Umstellung des Refinanzierungsverfahrens des ausgezahlten Kindergeldes beim Bundesverwaltungsamt zur Umsetzung der von der Bundesregierung in der 951. Sitzung des Bundesrates vom 25. November 2016 abgegebenen Protokollerklärung zum Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes, § 2 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Steuerdaten-Abrufverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

§ 3
Anwendungsvorschrift

Artikel 5
Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

§ 4a
Eröffnung und Verlegung einer Beratungsstelle

Artikel 7
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 10
Anwendungsregelung

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 285/17 (Beschluss)

... 6. Der Zusammenhang insbesondere zwischen Armutslagen und Gesundheit findet sich an unterschiedlichen Stellen im Bericht wieder. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beschreibung und Analyse der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Aufgrund des im Bericht thematisierten deutlichen Zusammenhangs zwischen sozialer Lage und Gesundheit wäre eine konzentrierte, zusammenfassende Auseinandersetzung mit dem Thema trotz der dem Bericht zu Grunde liegenden Lebenslaufperspektive notwendig.



Drucksache 677/17

... Der § 6 Absatz 3 BQFG regelt, dass die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation entscheiden muss. Rechtsfolgen, die sich aus einer Nichtbearbeitung innerhalb von drei Monaten ergäben, sind weder im Gesetz normiert noch in der Gesetzesbegründung erwähnt. Insoweit bedarf es zwingend einer normierten Klarstellung über die Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitig ausgestellten Anerkennung. Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind, die Verlängerung der Frist begründet ausgeschöpft wurde und eine Beeinträchtigung von Qualitätsstandards ausgeschlossen wird, wäre eine Fiktion denkbar, wonach nach Ablauf der Frist die Gleichwertigkeit als anerkannt gilt, soweit dadurch wesentliche Interessen der Allgemeinheit (z.B. öffentliche und technische Sicherheit, Gesundheitsschutz, Kinderschutz, Bildung und Erziehung pp.) nicht tangiert werden.



Drucksache 208/17

... aa) In Nummer 2 werden nach den Wörtern "Wohnbedürfnisse der Bevölkerung" ein Komma und die Wörter "insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/17




§ 13b
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.