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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Klageeinreichung"


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Drucksache 170/18

... (27) Verschiedene Faktoren, wie fehlende finanzielle Mittel, Angst vor Vergeltung und Exklusivbestimmungen für die Wahl des geltenden Rechts und des Gerichtsstands in den Geschäftsbedingungen, können die Wirksamkeit vorhandener Rechtsbehelfsmöglichkeiten insbesondere dann einschränken, wenn von gewerblichen Nutzern oder Nutzern mit eigener Website verlangt wird, individuell und identifizierbar tätig zu werden. Im Hinblick auf eine wirksame Anwendung dieser Verordnung sollten Organisationen oder Verbände, die gewerbliche Nutzer oder Nutzer mit eigener Website vertreten, sowie bestimmte öffentliche Stellen, die in den Mitgliedstaaten eingerichtet wurden, die Möglichkeit haben, nationale Gerichte anzurufen. Mit der Klageeinreichung vor nationalen Gerichten sollte das Ziel verfolgt werden, dass Verstöße gegen die in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen eingestellt oder verboten werden und eine künftige Schädigung, die die Tragfähigkeit der Geschäftsbeziehungen in der Online-Plattformwirtschaft untergraben könnte, vermieden wird. Um sicherzustellen, dass diese Organisationen oder Verbände dieses Recht wirksam und angemessen wahrnehmen, sollten sie bestimmten Kriterien genügen. Angesichts des besonderen Status der einschlägigen Behörden in den Mitgliedstaaten, in denen solche Stellen eingerichtet wurden, sollte als alleinige Auflage gelten, dass diese Stellen entsprechend dem einschlägigen nationalen Recht speziell damit beauftragt wurden, entweder im kollektiven Interesse der betreffenden Parteien oder im allgemeinen Interesse entsprechende Gerichtsverfahren anzustrengen, ohne dass diese Kriterien auf solche Behörden angewandt werden müssen. Etwaige derartige Klagen sollten in keiner Weise das Recht der gewerblichen Nutzer und der Nutzer mit eigener Website berühren, ein individuelles Gerichtsverfahren anzustrengen.

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Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 42/1/10

... Der Gesetzentwurf ist ferner um das Erfordernis der Beifügung der Vereinbarung der Parteien über die Durchführung des Verfahrens in englischer Sprache oder der entsprechenden schriftlichen Erklärung der Gegenpartei zur Verhandlung in englischer Sprache zu der Klageschrift zu ergänzen. Die vorgeschlagene Regelung stellt sicher, dass bereits bei Klageeinreichung fest steht, ob das insoweit als konstituierende Voraussetzung der Zuständigkeit der Kammer für internationale Handelssachen ausgestaltete Merkmal des übereinstimmenden Willens zur Verfahrensführung in englischer Sprache gegeben ist.

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Drucksache 42/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 93 Absatz 2 GVG , Buchstabe c - neu - § 93 Absatz 4 - neu - GVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 114b Satz 2 GVG , Nummer 5 Buchstabe b § 184 Absatz 2 Satz 4 - neu - GVG ,

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 248/1/08

... " darstellen, da bei Klageeinreichung die Identifizierbarkeit des Geschädigten ausreichen soll und die Möglichkeit vorgesehen ist, sich von dieser Klage zu distanzieren (vgl. Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen Rn. 52 mit Fn. 30 und Rn. 61). Eine auf Schadenersatz gerichtete Verbandsklage, die eine "

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Drucksache 248/1/08




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

2 Schadensabwälzung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 248/08 (Beschluss)

... " darstellen, da bei Klageeinreichung die Identifizierbarkeit des Geschädigten ausreichen soll und die Möglichkeit vorgesehen ist, sich von dieser Klage zu distanzieren (vgl. Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen Rn. 52 mit Fn. 30 und Rn. 61). Eine auf Schadenersatz gerichtete Verbandsklage, die eine "

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Drucksache 248/08 (Beschluss)




Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen

Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz

Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien

Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden

2 Verschuldenserfordernis

2 Schadenersatz

2 Schadensabwälzung

2 Verjährung

Kosten einer Schadenersatzklage

Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 895/05

... 15. Die Kommission hat am 23. November 2005 beschlossen, den Gerichtshof mit einer Klage zur Nichtigerklärung des Rahmenbeschlusses 2005/667/JAI des Rats vom 12. Juli 2005 zu befassen, der auf die Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe abzielt. Es handelt sich um den einzigen Fall, in dem die Kommission wegen der Verfahrensfrist die Möglichkeit hatte, eine Nichtigkeitsklage zu erheben. In diesem Fall war die Kommission der Ansicht, dass die Entscheidung über die Klageeinreichung das Packet der Massnahmen vervollständigen würde, die aus rechtlicher Sicht angemessenen sind, um die Rechtslage des betreffenden Rahmenbeschlusses zu bereinigen. Tatsächlich ist die Klage ist bewahrender Art; ihr Zweck ist es , die nötige Gesetzmäßigkeit und Rechtssicherheit sicherzustellen. Die Klage wird gegenstandslos, wenn der Vorschlag zur Bereinigung der Rechtsgrundlage des betreffenden Rahmenbeschlusses angenommen wird.

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Drucksache 895/05




Mitteilung

1. Inhalt und Tragweite des Urteils VOM 13.9.2005 IN der Rechtssache C-176/03 Kommission gegen Rat

1.1. Inhalt des Urteils vom 13.9.2005 in der Rechtssache C-176/03

1.2. Tragweite des Urteils vom 13. September 2005

2. FOLGEN des Gerichtshofsurteils

2.1. Allgemeiner Stand der Dinge nach dem Urteil

2.2. Kohärenz der Strafrechtspolitik der Union

2.3. Auswirkungen des Urteils auf bereits verabschiedete und vorgeschlagene Rechtsakte

Anhang


 
 
 


Drucksache 382/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.