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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Klagegrund"


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Drucksache 428/09

... 8. vertritt die Auffassung, dass direkten und indirekten Käufern im Wege der isolierten Klage oder Folgeklage für die Geltendmachung ihrer Ansprüche eine Individual-, Verbands- oder Gruppenklage zur Verfügung stehen sollte, die auch die Form eines Musterprozesses haben kann, dass jedoch die Wahl einer solchen Klage durch eine Partei es zur Vermeidung von Mehrfachklagen einer einzelnen Partei aus einem einzigen Klagegrund ausschließen sollte, dass diese gleichzeitig oder anschließend von einer der anderen Klagen Gebrauch macht; vertritt ferner die Auffassung, dass für den Fall, dass verschiedene Parteien getrennte Klagen einreichen, Bemühungen unternommen werden sollten, diese miteinander zu verbinden oder sie nacheinander zu behandeln;



Drucksache 719/1/08

... 11. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt bei der Auslegung und Überprüfung der Einhaltung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips eine zentrale Rolle ein. Der Bundesrat stellt fest, dass der EuGH auch im Berichtszeitraum weiterhin keine EU-Maßnahme wegen Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes aufgehoben hat. Anlass zu substantiellen Aussagen zum Subsidiaritätsprinzip dürfte der EuGH spätestens mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon mit der Einführung eines Klagerechts für nationale Parlamente haben, wenn Subsidiaritätsbedenken als einziger Klagegrund vor dem EuGH geltend gemacht werden.



Drucksache 719/08 (Beschluss)

... 11. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt bei der Auslegung und Überprüfung der Einhaltung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips eine zentrale Rolle ein. Der Bundesrat stellt fest, dass der EuGH auch im Berichtszeitraum weiterhin keine EU-Maßnahme wegen Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes aufgehoben hat. Anlass zu substantiellen Aussagen zum Subsidiaritätsprinzip dürfte der EuGH spätestens mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon mit der Einführung eines Klagerechts für nationale Parlamente haben, wenn Subsidiaritätsbedenken als einziger Klagegrund vor dem EuGH geltend gemacht werden.



Drucksache 2/05 (Beschluss)

... Geht man davon aus, dass die in den zehn Musterfeststellungsanträgen vorgetragenen - möglicherweise sehr unterschiedlichen - Tatsachenbehauptungen und Beweisantritte, die das den Musterentscheid einholende Prozessgericht gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KapMuG-E als "geltend gemachte Streitpunkte und ... Beweismittel" in den Vorlagebeschluss aufzunehmen hat, Verfahrensgegenstand des Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht sind, so fragt sich, ob vom Musterkläger verlangt werden kann, in Musterverfahren nicht nur den Klagegrund seines eigenen Prozesses, sondern auch Argumentationen, Tatsachenbehauptungen und Beweisantritte der neun anderen Musterverfahrens-Antragsteller sowie einer möglicherweise sehr großen Zahl von Beigeladenen (§ 12 KapMuG-E) zu vertreten. Diese Frage stellt sich vor allem, wenn der fremde Sachvortrag zum Vorbringen des Musterklägers in Widerspruch steht (z.B. die Auslandsimmobilien existieren nicht; sie existieren zwar, sind aber im Prospekt überbewertet), wenn der Musterkläger eine fremde Argumentation für wenig aussichtsreich hält und deshalb das Risiko einer hierzu erforderlichen besonders kostspieligen Beweisaufnahme scheut oder wenn er nicht zum Kreis der Musterfeststellungs-Antragsteller gehört und seinen eigenen Prozessvortrag im Verfahrensgegenstand des Musterverfahrens nicht wieder findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/05 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KapMuG ,

Artikel 2
(Änderung der ZPO)

6. Zu Artikel 1 § 4 KapMuG

7. Zu Artikel 1 §§ 8 und 12 KapMuG

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a - neu - KapMuG , Artikel 4 Nr. 5 § 17 Abs. 5 - neu - GKG

9. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 2 KapMuG

10. Zu Artikel 1 § 10 Satz 3 KapMuG

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

12. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32b ZPO , Artikel 7 § 13 Abs. 2 VerkProspG , Artikel 8 § 48 BörsG

13. Zu Artikel 2a - neu - § 30 - neu - EGZPO

Artikel 2a
Änderung der Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 30

14. Zu Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:


 
 
 


Drucksache 2/1/05

... Geht man davon aus, dass die in den zehn Musterfeststellungsanträgen vorgetragenen - möglicherweise sehr unterschiedlichen - Tatsachenbehauptungen und Beweisantritte, die das den Musterentscheid einholende Prozessgericht gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KapMuG-E als "geltend gemachte Streitpunkte und ... Beweismittel" in den Vorlagebeschluss aufzunehmen hat, Verfahrensgegenstand des Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht sind, so fragt sich, ob vom Musterkläger verlangt werden kann, in Musterverfahren nicht nur den Klagegrund seines eigenen Prozesses, sondern auch Argumentationen, Tatsachenbehauptungen und Beweisantritte der neun anderen Musterverfahrens-Antragsteller sowie einer möglicherweise sehr großen Zahl von Beigeladenen (§ 12 KapMuG-E) zu vertreten. Diese Frage stellt sich vor allem, wenn der fremde Sachvortrag zum Vorbringen des Musterklägers in Widerspruch steht (z.B. die Auslandsimmobilien existieren nicht; sie existieren zwar, sind aber im Prospekt überbewertet), wenn der Musterkläger eine fremde Argumentation für wenig aussichtsreich hält und deshalb das Risiko einer hierzu erforderlichen besonders kostspieligen Beweisaufnahme scheut oder wenn er nicht zum Kreis der Musterfeststellungs-Antragsteller gehört und seinen eigenen Prozessvortrag im Verfahrensgegenstand des Musterverfahrens nicht wieder findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/05




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung

2. Zu Artikel 1 KapMuG , Artikel 2 ZPO

Begründung

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 2, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1 Satz 4, Abs. Satz 2 Nr. 3, § 6 Satz 1 Nr. 3 KapMuG

Begründung

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 Satz 2 - neu - KapMuG

Begründung

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 5 KapMuG

Begründung

6. Zu Artikel 1 § 4 KapMuG

Begründung

7. Zu Artikel 1 §§ 8 und 12 KapMuG

Begründung

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a - neu - KapMuG , Artikel 4 Nr. 5 § 17 Abs. 5 - neu - GKG

Begründung

9. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 1 Satz 2 KapMuG

Begründung

10. Zu Artikel 1 § 10 Satz 3 KapMuG

Begründung

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

Begründung

12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 KapMuG

Begründung

13. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32b ZPO , Artikel 7 § 13 Abs. 2 VerkProspG , Artikel 8 § 48 BörsG

Begründung

14. Zu Artikel 2a - neu - § 30 - neu - EGZPO

Begründung

15. Zu Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:


 
 
 


Drucksache 491/14 PDF-Dokument



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