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88 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Klagerecht"


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Drucksache 901/07 (Beschluss)

... Der Gesetzgeber hat bereits mehrfach versucht, diesen Missbrauch des Aktionärsklagerechts einzudämmen. So wurde beispielsweise die Frage der Angemessenheit des Ausgleichs für Aktionäre, in deren Rechte im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen eingegriffen wird, in das der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzurechnende Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 3
Verfahren vor den Oberlandesgerichten

§ 510c
Anzuwendende Vorschriften

§ 510d
Entscheidender Richter

§ 510e
Vorbereitender Einzelrichter

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

§ 51c

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 462/07 (Beschluss)

... - Stärkung der nationalen Parlamente durch das Subsidiaritäts-Frühwarnsystem und das Klagerecht der nationalen Parlamente zum EuGH bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission seit September 2006 den nationalen Parlamenten alle neuen Vorschläge und Konsultationspapiere direkt übermittelt und ihnen die Möglichkeit zur umfassenden Stellungnahme gibt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/07 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 901/07

... Der Gesetzgeber hat bereits mehrfach versucht, diesen Missbrauch des Aktionärsklagerechts einzudämmen. So wurde beispielsweise die Frage der Angemessenheit des Ausgleichs für Aktionäre, in deren Rechte im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen eingegriffen wird, in das der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzurechnende Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 462/07

... - Stärkung der nationalen Parlamente durch das Subsidiaritäts-Frühwarnsystem und das Klagerecht der nationalen Parlamente zum Europäischen Gerichtshof bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Kommission seit September 2006 den nationalen Parlamenten alle neuen Vorschläge und Konsultationspapiere direkt übermittelt und ihnen die Möglichkeit zur umfassenden Stellungnahme gibt,



Drucksache 371/07 (Beschluss)

... - Stärkung der nationalen Parlamente (in Deutschland von Bundestag und Bundesrat) durch das Subsidiaritäts-Frühwarnsystem und das Klagerecht der nationalen Parlamente zum EuGH bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip,



Drucksache 329/06

... (4) Besondere Klagerechte und Vertretungsbefugnisse von Verbänden zu Gunsten von behinderten Menschen bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 329/2/06

... d) die Streichung eines zusätzlichen Klagerechts des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft (§ 17 AGG). Dies gilt erst recht, wenn die Klage gegen den Willen der/des Betroffenen erhoben werden kann, wenn die Klage auch gegen nicht grobe Verstöße möglich ist oder wenn die Klage sich gegen ein Unternehmen richtet, für das das



Drucksache 678/06

... § 10 regelt in Ergänzung von § 8 Absatz 4 die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Durchsetzung der Sanierungspflichten nach dem USchadG. Entsprechend der durch Artikel 12 Absatz 5 der Umwelthaftungsrichtlinie eingeräumten Option, das Antrags- und Klagerecht auf Fälle der unmittelbaren Gefahr eines Schadens nicht anzuwenden, beschränkt sich die Regelung auf die Durchsetzung der Sanierungspflichten nach § 6. In Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens abgewendet werden muss, erscheint es im Hinblick auf eine effektive Gefahrenabwehr nicht zielführend, vor dem Ergreifen der notwendigen Maßnahmen ein gesondertes Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen zu müssen. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass die Behörde auf der Grundlage von Informationen von Mitgliedern der Öffentlichkeit, die eine unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens belegen zur Gefahrenabwehr tätig wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)

§ 1
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Informationspflicht

§ 5
Gefahrenabwehrpflicht

§ 6
Sanierungspflicht

§ 7
Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 8
Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§ 9
Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen

§ 10
Aufforderung zum Tätigwerden

§ 11
Rechtsschutz

§ 12
Deckungsvorsorge

§ 13
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 14
Zeitliche Begrenzung der Anwendung

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen

Anlage 3
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie

2. Struktur des Gesetzentwurfs

3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln

2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund

a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz

b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG

c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG

e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

III. Gender Mainstreaming

IV. Alternativen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Allgemeines

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten

Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen

Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 552/06

... Die Rechtsbehelfsmöglichkeiten der betroffenen Öffentlichkeit, insbesondere der Vereinigungen, wären vom jeweiligen Landesrecht abhängig. So könnten in den Ländern aus den bereits geschilderten Gründen unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für den Rechtsschutz festgelegt werden. Betroffene und Verbände aus anderen Ländern müssten sich nicht nur mit ihrem Landesrecht vertraut machen, sondern bei Vorhaben in einem anderen Bundesland auch die dort geltenden Regelungen über Rechtsbehelfe kennen und anwenden. Diese unterschiedlichen Regelungen würden zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei Bürgern und Verbänden und zu unzumutbaren Behinderungen des Klagerechts führen. Ferner wäre zu befürchten, dass die Rechtsbehelfe bei ähnlich gelagerten Entscheidungen unterschiedliche Wirkungen entfalten, da in den Ländern unterschiedliche Beschränkungen der Überprüfbarkeit der Entscheidungen geregelt werden könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Rechtsbehelfe von Vereinigungen

§ 3
Anerkennung von Vereinigungen

§ 4
Fehler bei der Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 5
Übergangsvorschrift

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie 2003/35/EG

2. Stand der Umsetzung in anderen EU-Staaten sowie Stand des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

III. Alternativen

IV. Gender-Mainstreaming

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 329/06 (Beschluss)

... d) die Streichung eines zusätzlichen Klagerechts des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft (§ 17 AGG). Dies gilt erst recht, wenn die Klage gegen den Willen der/des Betroffenen erhoben werden kann, wenn die Klage auch gegen nicht grobe Verstöße möglich ist oder wenn die Klage sich gegen ein Unternehmen richtet, für das das



Drucksache 52/06

... 4. Die Bundesregierung bedauert, dass durch den wegen der gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden gebremsten Ratifikationsprozess für die Europäische Verfassung auch das neue Subsidiaritätsprotokoll vorläufig nicht in Kraft treten wird. Mit dem neuen Protokoll wäre eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips verbunden gewesen, denn insbesondere die nationalen Parlamente wären dann durch ihre Verfahrensrechte (Frühwarnsystem und Klagerecht) in die Lage versetzt, Subsidiaritätsverstöße zu verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/06




Subsidiaritätsbericht der Bundesregierung 2004

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

III. Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2004 der Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichts

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Rechtliche und organisatorische Neuerungen zur Subsidiaritätskontrolle

V. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 329/1/06

... Das in § 17 Abs. 2 AGG-E vorgesehene eigene Klagerecht des Betriebsrats und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sollte entfallen. Der Schutz von Beschäftigten vor Diskriminierung ist im deutschen Arbeitsrecht und nach den Anforderungen des Rechts der Europäischen Gemeinschaft in hinreichendem Maße gewährleistet. Darüber hinausgehende Regelungen, die europarechtlich nicht zwingend geboten sind, sind nicht veranlasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 AGG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 6 - neu - AGG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - AGG

4. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - AGG ,

5. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AGG

6. Zu Artikel 1 §§ 19, 20, 33 Abs. 3, 4 AGG

7. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 - neu - AGG

8. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 3 AGG

9. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 Satz 4 - neu - , Abs. 5 AGG

10. Zu Artikel 1 § 22 AGG

11. Zu Artikel 1 § 24 AGG

12. Zu Artikel 2 Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz


 
 
 


Drucksache 445/05

... (5) Besondere Klagerechte und Vertretungsbefugnisse von Verbänden zu Gunsten von behinderten Menschen bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/05




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz - ADG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten vor Diskriminierungen (Soldatinnen- und Soldaten- Antidiskriminierungsgesetz - SADG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffs bestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung; Dienstpostenbekanntgabe

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

§ 33b
Lebenspartnerschaften § 33c Benachteiligungsverbot.

§ 33c
Benachteiligungsverbot

§ 19a
Benachteiligungsverbot

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 445/05 (Beschluss)

... 7. das in § 17 ADG vorgesehene eigene Klagerecht des Betriebsrats und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften entfallen.



Drucksache 3/05

... Bei der Innenhaftung der Organe, also der Haftung der Vorstände und Aufsichtsräte wegen Sorgfaltspflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft, geht es dem Entwurf um die Erleichterung der Klagedurchsetzung durch eine Minderheit. Dazu wird einer Aktionärsminderheit die Möglichkeit eingeräumt, nach Durchlaufen eines Klagezulassungsverfahrens eine Haftungsklage anzustoßen. Der niedrige Schwellenwert für das Klagerecht von 100.000 Euro ist bewusst gewählt, weil alle bisherigen Ansätze zur Durchsetzung berechtigter Haftungsansprüche auch in Fällen grober Pflichtverletzung nichts bewirkt haben. Zugleich ist dieses Minderheitenrecht aber eingebettet in ein Geflecht zahlreicher Hürden und Voraussetzungen, so dass Missbräuche und Minderheitenklagen bei leichten und mittleren Pflichtverstößen ausgeschlossen werden. Um zugleich sicherzustellen, dass die unternehmerische Entscheidungsfreiheit nicht durch unabwägbare Haftungsrisiken eingeschränkt wird, wird eine sog. Business Judment Rule vorgeschlagen.

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Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 2/05

... Zur Bündelung der Interessen kennt das österreichische Recht die sog. Vertreterklage. Das sog. Kuratorengesetz vom 24. April 1874 (ÖRGBl. S. 95) regelt die Bestellung eines gemeinsamen Kurators für die Inhaber sog. Teilschuldverschreibungen, sofern deren Rechte mangels gemeinsamer Vertretung gefährdet oder dadurch die Ausübung der Rechte Dritter behindert würde. Der Kurator wird nach den allgemein zivilrechtlichen Bestimmungen über die Pflegschaft für Abwesende durch das Gericht eingesetzt. Er vertritt die Schuldverschreibungsgläubiger gerichtlich und außergerichtlich. Zwar steht dem einzelnen Schuldverschreibungsgläubiger nach § 9 Abs. 1 des Kuratorengesetzes ein eigenständiges Klagerecht nicht zu; jedoch kann jeder Schuldverschreibungsgläubiger einem vom Kurator geführten Prozess als streitgenössischer Nebenintervenient nach § 9 Abs. 2 des Kuratorengesetzes in Verbindung mit § 17 Abs. 2, § 20 der österreichischen

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Drucksache 2/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

§ 1
Musterfeststellungsantrag

§ 2
Bekanntmachung im Klageregister

§ 3
Unterbrechung des Verfahrens

§ 4
Vorlage an das Oberlandesgericht

§ 5
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

§ 6
Bekanntmachung des Musterverfahrens

§ 7
Aussetzung

§ 8
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 9
Allgemeine Verfahrensregeln

§ 10
Vorbereitung des Termins

§ 11
Wirkung von Rücknahmen

§ 12
Rechtsstellung des Beigeladenen

§ 13
Erweiterung des Gegenstandes des Musterverfahrens

§ 14
Musterentscheid

§ 15
Rechtsbeschwerde

§ 16
Wirkung des Musterentscheids

§ 17
Gegenstand der Kostenentscheidung im Prozessverfahren

§ 18
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 19
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 8
Änderung des Börsengesetzes

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Vorbemerkung

II. Bündelungsmöglichkeiten nach geltendem Recht - Defizite und Alternativen

1. Herkömmliche Bündelungsformen und Defizite

2. Kollektivvertretung im Kapitalgesellschaftrecht

3. Alternativen in ausländischen Rechtsordnungen

III. Lösungskonzept

1. Ausschließlicher Gerichtsstand

2. Ausgestaltung des Musterverfahrens

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

Zu Abschnitt 1 Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Artikel 2
(Änderung der Zivilprozessordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 4
(Änderung des Gerichtskostengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 5
(Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)

Artikel 6
(Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 7
(Änderung des Verkaufsprospektgesetzes)

Artikel 8
(Änderung des Börsengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 9
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 54/05

vorgesehene Klagerecht der Parlamente, da es das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/05




Bericht

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

5. Stellungnahmen des Bundestages

III. Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2003 der Europäischen Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichtes

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Das neue Subsidiaritätsprotokoll nach der Europäischen Verfassung

V. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 445/1/05

... 9. das in § 17 ADG vorgesehene eigene Klagerecht des Betriebsrats und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften entfallen.



Drucksache 764/05

... (17) Diese Stellen sind mit den notwendigen Mitteln für die Erfüllung dieser Aufgabe auszustatten, d.h. Untersuchungs- und Einwirkungsbefugnisse, insbesondere bei Beschwerden einzelner Personen, sowie Klagerecht. Die Kontrollstellen haben zur Transparenz der Verarbeitungen in den Mitgliedstaaten beizutragen, denen sie unterstehen. Ihre Befugnisse dürfen jedoch weder die Vorschriften für Strafverfahren noch die Unabhängigkeit der Gerichte berühren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

Konsultation Betroffener

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Gewähltes Mittel

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Kapitel II
allgemeine Bestimmungen über die Rechtmässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 4
Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten

Artikel 5
Kriterien für eine rechtmäßige Datenverarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 7
Fristen für die Speicherung personenbezogener Daten

Kapitel III
Formen der Datenverarbeitung

Artikel 8
Übermittlung und Bereitstellung personenbezogener Daten an die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten

Artikel 9
Überprüfung der Qualität der übermittelten oder zur Verfügung gestellten Daten

Artikel 10
Protokollierung und Dokumentierung

Artikel 11
Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats übersandt oder zur Verfügung gestellt wurden

Artikel 12
Übermittlung an andere zuständige Behörden

Artikel 13
Übermittlung an andere als die zuständigen Behörden

Artikel 14
Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen

Artikel 15
Übertragung an die zuständigen Behörden in Drittländern oder an internationale

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Ausnahmen von den Artikeln 12, 13, 14 und 15

Artikel 18
Unterrichtung auf Antrag der zuständigen Behörde

Kapitel IV
RECHTE der Betroffenen Person

Artikel 19
Informationsrecht bei der Erhebung von Daten von Personen mit deren Wissen

Artikel 20
Recht auf Information, wenn die Daten nicht von der betroffenen Person oder von der betroffenen Person ohne deren Kenntnis erhoben wurden

Artikel 21
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten

Artikel 22
Information Dritter über die Berichtigung, Löschung oder Sperrung

Kapitel V
Geheimhaltung und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 23
Geheimhaltung

Artikel 24
Sicherheit

Artikel 25
Verzeichnis

Artikel 26
Vorabkontrolle

Kapitel VI
RECHTSBEHELFE und Haftung

Artikel 27
Rechtsbehelfe

Artikel 28
Haftung

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VII
KONTROLLSTELLE und Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 30
Kontrollstelle

Artikel 31
Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten

Artikel 32
Aufgaben

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 34
Beziehung zu anderen Instrumenten für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 238/04 (Beschluss)

... nicht zulässig sein. Bei diesen tendenziell weniger schwerwiegenden Delikten ist dem Interesse an der erzieherischen Ausgestaltung sowie der möglichst unkomplizierten und zügigen Durchführung des Jugendstrafverfahrens der Vorrang gegenüber der bestmöglichen verfahrensmäßigen Absicherung der Opferbelange einzuräumen. Die Schaffung eines förmlichen Klagerechts für das Opfer erscheint hier nicht zwingend geboten.

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Drucksache 238/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

1. Adhäsionsverfahren

2. Nebenklage

3. Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu den Nummern 21 bis 27

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 43

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 983/2/04

... Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass in dem vorliegenden Verfassungsdokument die Voraussetzungen für ein vereintes Europa der Staaten und der Bürger geschaffen wurden, das die grundlegende politische und verfassungsrechtliche Struktur der Mitgliedstaaten einschließlich der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung achtet. Gleichzeitig wurde die Handlungsfähigkeit einer EU mit 25 Mitgliedstaaten verbessert. Wesentliche Erfolge wurden mit den Festlegungen zur Verbesserung der Kompetenzordnung, dem Frühwarnsystem bei der Subsidiaritätskontrolle und den Klagerechten erzielt. Der Bundesrat sieht in dem Verfassungsvertrag einen wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgernähe, Demokratie, Transparenz, Effizienz und Subsidiarität in der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/2/04




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

- Subsidiaritätsrüge:

- Klagerecht des Bundesrates:

- Passerelle-Klausel:

2 V.

- Umfang des Begriffs Angelegenheiten bzw. Vorhaben in Artikel 23 GG/EUZBLG:

- Konkretisierung des Begriffs Schwerpunkt:

- Artikel 308 EGV/Artikel I-18 Verfassungsvertrag:

- Zustimmung zur Aufnahme von Verhandlungen über EU-Beitritte und Vertragsverhandlungen:

- Vertretung der Länder in der Ständigen Vertretung:

- Einbindung der Länder in informelle Räte und informelle Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen:

- Mitwirkung der Länder bei Ernennungen von EuGH-Richtern:

- Erfolgskontrolle:

2 VI.


 
 
 


Drucksache 366/1/04

... 5. Der Bundesrat begrüßt, dass das in Artikel 17 Abs. 2 des Richtlinienvorschlags vorgesehene unechte Verbandsklagerecht den Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt zu bestimmen, dass Verbände und Organisationen sich zur "



Drucksache 912/04

... - die Unterzeichnung des Entwurfs des Verfassungsvertrags am 29. Oktober 2004, der die Charta der Grundrechte als Titel II des Vertrages aufnimmt, die Anwendung der Mitentscheidung auf die Legislativverfahren generalisiert und die Kontrolle des Gerichtshofs auf die Maßnahmen des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die davon ausgenommen waren, ausweitet und schließlich Privatpersonen das Klagerecht bei europäischen Gerichten einräumt, den Umstand, dass der Terrorismus das größte Problem darstellt, das das Zusammenleben und die Sicherheit der europäischen Bürger beeinträchtigt und in Zukunft wohl noch stärker beeinträchtigen wird; dies ist ein wesentlicher Grund für unsere Überzeugung, dass der Aufbau des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu einem echten Symbol und zu einer echten Referenz für die Bedeutung des zusätzlichen Nutzens werden muss, den die Europäische Union im Kampf gegen dieses Übel bringt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 912/04




Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat und den Europäischen Rat zur Zukunft des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie zu den Bedingungen für die Stärkung seiner Legitimität und Effizienz 2004/2175 INI

1. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat,

2. empfiehlt dem Europäischen Rat und dem Rat

3. beglückwünscht den niederländischen Ratsvorsitz

4. beauftragt seinen Präsidenten,


 
 
 


Drucksache 366/04 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass das in Artikel 17 Abs. 2 des Richtlinienvorschlags vorgesehene unechte Verbandsklagerecht den Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt zu bestimmen, dass Verbände und Organisationen sich zur "



Drucksache 983/04 (Beschluss)

... Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass in dem vorliegenden Verfassungsdokument die Voraussetzungen für ein vereintes Europa der Staaten und der Bürger geschaffen wurden, das die grundlegende politische und verfassungsrechtliche Struktur der Mitgliedstaaten einschließlich der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung achtet. Gleichzeitig wurde die Handlungsfähigkeit einer EU mit 25 Mitgliedstaaten verbessert. Wesentliche Erfolge wurden mit den Festlegungen zur Verbesserung der Kompetenzordnung, dem Frühwarnsystem bei der Subsidiaritätskontrolle und den Klagerechten erzielt. Der Bundesrat sieht in dem Verfassungsvertrag einen wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgernähe, Demokratie, Transparenz, Effizienz und Subsidiarität in der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 238/04

... nicht zulässig sein. Bei diesen tendenziell weniger schwerwiegenden Delikten ist dem Interesse an der erzieherischen Ausgestaltung sowie der möglichst unkomplizierten und zügigen Durchführung des Jugendstrafverfahrens der Vorrang gegenüber der bestmöglichen verfahrensmäßigen Absicherung der Opferbelange einzuräumen. Die Schaffung eines förmlichen Klagerechts für das Opfer erscheint hier nicht zwingend geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

5 Adhäsionsverfahren

5 Nebenklage

Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummern 24 bis 30

Zu Nummer 28

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer n

Zu Nummer 35

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu a

Zu b

Zu Nummer n

Zu Nummer 46

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 849/03

... Das Konzept, repräsentativen Gruppen der Öffentlichkeit Klagerecht zu gewähren, gewährleistet die Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag und einen umfassenden Umweltschutz. Diese Gruppen brauchen gemäß dem Richtlinienvorschlag über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des ÅrhusÜbereinkommens kein ausreichendes Interesse oder einen Verstoß gegen ein Recht nachzuweisen, um ein gerichtliches Verfahren vor dem Gerichtshof anstrengen zu können. Allerdings erhalten nicht alle Gruppen das Recht, solche Verfahren anzustrengen. Um Klagerecht zu erhalten, muss eine qualifizierte Einrichtung anerkannt sein und die Kriterien von Artikel 12 dieses Vorschlags erfüllen. Insbesondere muss der Gegenstand des Verfahrens in den satzungsgemäßen und geographischen Tätigkeitsbereich der qualifizierten Einrichtung fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/03




Begründung

1. Rechtfertigung des Vorschlags

1.1 Allgemeines

1.2 Umweltziele

2. WAHL Begründung der Rechtsgrundlage des Instruments

3. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

3.1 Welche Ziele werden angesichts der Verpflichtungen der Gemeinschaft mit der geplanten Maßnahme verfolgt?

3.2 Wieweit betrifft das Problem die Gemeinschaft?

3.3 Welche Lösung ist am wirksamsten, wenn man die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vergleicht?

3.4 Was wäre der Preis, wenn die Gemeinschaft untätig bliebe?

3.5 Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Gemeinschaft, um die Ziele zu erreichen?

3.6 Verhältnismäßigkeit

4. Kosten der Durchführung des Vorschlags für die Mitgliedstaaten

5. Konsultation der Beteiligten

Zugang zu Informationen

Beteiligung der Öffentlichkeit

Zugang zu Gerichten

6. Detaillierte Erläuterung der vorgeschlagenen Richtlinie

Allgemeine Bestimmungen Titel I

Ziel Artikel 1

Begriffsbestimmungen Artikel 2

Öffentlichkeit

Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft

Qualifizierte Einrichtungen

Umweltinformationen

Umweltbezogene Pläne und Programme

Umweltrecht

Verwaltungsakte und Unterlassungen von Verwaltungsakten

Zugang zu Informationen über die Umwelt Titel II

Anwendung der Verordnung EG Nr. 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten auf Ersuchen um Umweltinformationen, die im Besitz von Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft sind Artikel 3

Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen Artikel 4

Qualität der Umweltinformationen Artikel 5

Weiterleitung von Ersuchen Artikel 6

Zusammenarbeit Artikel 7

Beteiligung der Öffentlichkeit bEI der Ausarbeitung von umweltbezogenen Plänen Programmen durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft Titel III

Anforderungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung Artikel 8

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Titel IV

Antrag auf interne Überprüfung Artikel 9

Klagerecht der qualifizierten Einrichtungen Artikel 10

Verfahren vor dem Gerichtshof Artikel 11

Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 12

Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen Artikel 13

Schlussbestimmungen Titel V

Durchführungsmaßnahmen Artikel 14

Inkrafttreten Artikel 15

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Zugang zu Umweltinformationen

Artikel 3
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

Artikel 4
Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen

Artikel 5
Qualität der Umweltinformationen

Artikel 6
Ersuchen um Zugang zu Umweltinformationen, die sich nicht im Besitz eines Organs oder einer Einrichtung der Gemeinschaft befinden

Artikel 7
Zusammenarbeit

Titel III
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausarbeitung umweltbezogener Pläne Programme durch Organe Einrichtungen der Gemeinschaft

Artikel 8

Titel IV
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Artikel 9
Antrag auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten

Artikel 10
Klagerecht

Artikel 11
Verfahren vor dem Gerichtshof

Artikel 12
Kriterien für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen

Artikel 13
Verfahren für die Anerkennung qualifizierter Einrichtungen

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 652/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.