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"Klassifizierung"


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0552/05B
0194/05
0680/05
0248/05
0286/1/05
0763/05
0552/05
0947/05
0202/05
0023/05
0329/05
0194/05B
0286/05B
0773/05
0229/1/05
0640/05
0289/05
0588/05
0015/05
0552/1/05
0674/05
0173/05
0233/05
0654/05
0672/05
0969/04
0789/04B
0985/04
0408/04
0380/04
0429/04B
0613/04
0049/03
Drucksache 773/05

... In vielen Mitgliedstaaten sind die Zulassungssysteme für das Inverkehrbringen von Feuerwerkskörpern mit der Klassifizierung verbunden. Bei diesen Zulassungssystemen werden derzeit nationale Normen für die Prüfung von Feuerwerkskörpern herangezogen. In Anerkennung dieser Unterschiede versucht CEN, das Europäische Komitee für Normung, harmonisierte europäische Normen für Feuerwerkskörper zu entwickeln. Eine erste Reihe von CEN-Normen für Feuerwerkskörper wurde im Mai 2003 veröffentlicht. Einige Mitgliedstaaten berichten, dass sie beabsichtigen, die CEN-Normen in ihre nationalen Rechtsvorschriften zu übernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Die derzeitige Lage

1.1.1. Das Inverkehrbringen von Feuerwerkskörpern Klassifikation und Zulassung

1.1.2. Unfälle

1.1.3. Inverkehrbringen von pyrotechnischen Erzeugnissen für den Kraftfahrzeugsektor

1.2. Angestrebte Auswirkungen auf die EU-Rechtsvorschriften

1.3. Kohärenz mit anderen Gemeinschaftsvorschriften

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Betroffenen und Folgenabschätzung

4 Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Auswahl der Hilfsmittel

4. Auswirkungen auf die Haushaltsmittel

Vorschlag

Artikel 1
Ziele und Umfang

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Kategorisierung

Artikel 4
Pflichten des Herstellers

Artikel 5
Inverkehrbringen

Artikel 6
Freier Warenverkehr

Artikel 7
Altersbeschränkungen

Artikel 8
Harmonisierte Normen

Artikel 9
Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 10
Benannte Stellen

Artikel 11
Pflicht, die CE-Kennzeichnung anzubringen

Artikel 12
Kennzeichnung

Artikel 13
Marktaufsicht

Artikel 14
Schnelle Information über Erzeugnisse, die ernsthafte Gefahren darstellen

Artikel 15
Schutzklausel

Artikel 16
Zu Ablehnungen oder Einschränkungen führende Entscheidungen

Artikel 17
Durchführungsbestimmungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Sanktionen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten

Anhang I
Grundlegende Sicherheits-Anforderungen

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Erzeugnisse

C. Anzündmittel

Anhang II
Konformitätsbewertungsverfahren

1. Modul B EG-Baumusterprüfung

2. Modul C: Baumusterkonformität

3. Modul D: Qualitätssicherung Produktion

4. Modul E: Qualitätssicherung Produkt

5. Modul F: Prüfung bei Produkten

6. Modul G: Einzelprüfung

Anhang III
von den Mitgliedstaaten ZU BERÜCKSICHTIGENDE Mindestkriterien für die Benennung der für die Konformitätsbewertung zuständigen Stellen

Anhang IV
Konformitätskennzeichnung


 
 
 


Drucksache 289/05

... (III) Daten, die eine Zählung und Klassifizierung der Arbeitsplätze auf See ermöglichen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/05




Begründung

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Kapitel II
Ziele

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Konkrete Ziele im Bereich der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 5
Konkrete Ziele im Bereich der Datenerhebung und der wissenschaftlichen Gutachten

Artikel 6
Konkrete Ziele im Bereich der modernen Entscheidungsfindung

Artikel 7
Konkrete Ziele im Bereich der internationalen Beziehungen

Kapitel III
FINANZIERUNGSMASSNAHMEN der Gemeinschaft

Artikel 8
Maßnahmen im Bereich der Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 9
Maßnahmen im Bereich der Erhebung von Basisdaten

Artikel 10
Maßnahmen im Bereich der Erhebung von zusätzlichen Daten

Artikel 11
Maßnahmen im Bereich der wissenschaftlichen Gutachten

Artikel 12
Maßnahmen im Bereich der modernen Entscheidungsfindung

Artikel 13
Maßnahmen im Bereich der internationalen Beziehungen

Artikel 14
Technische Hilfe

Kapitel IV
Kofinanzierungssätze

Artikel 15
Kofinanzierungssätze im Bereich der Überwachungs- und Kontrollregelungen

Artikel 16
Kofinanzierungssätze im Bereich der Erhebung von Basisdaten

Artikel 17
Kofinanzierungssätze im Bereich der Erhebung von zusätzlichen Daten

Artikel 18
Finanzierungssätze für die Reise- und Hotelkosten von BAFA-Mitgliedern

Kapitel V
Antragsverfahren

Artikel 19
Einleitende Bestimmung

Artikel 20
Programmplanung

Artikel 21
Entscheidung der Kommission

Artikel 22
Einleitende Bestimmung

Artikel 23
Programmplanung

Artikel 24
Programmabwicklung

Artikel 25
Übermittlung von Daten

Kapitel VI
Mittelzuweisung

Artikel 26
Haushaltsmittel

Artikel 27
Kumulierung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft

Kapitel VII
Kontrolle und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 29
Kontrollen und finanzielle Berichtigungen

Artikel 30
Evaluierung und Berichterstattung

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 31
Ausschuss

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung überholter Rechtsakte

Artikel 34
Inkrafttreten

2 Legislativfinanzbogen


 
 
 


Drucksache 588/05

Karte 2 Thematische regionale Klassifizierung Europas - Wettbewerbsfähigkeit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 588/05




2 Inhalt

1. Einleitung 3

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung 5

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 5

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 6

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 7

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 12

5. Berücksichtigung des territotialen Aspekts der Kohäsionspolitik 33

6. Die nächsten Schritte 37

Mitteilung

1. Einleitung

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Berücksichtigung des Territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

6. Die nächsten Schritte

Anhang


 
 
 


Drucksache 15/05

... (4) Ist für die Lagerung pyrotechnischer Munition am einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eine Genehmigung nach § 17 erforderlich, ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung binnen drei Monaten zu stellen. Die Lagerung ist bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens weiterhin zulässig. Für die Aufbewahrung von pyrotechnischer Munition steht bis zum 31. Dezember 2007 die Transportklassifizierung nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften der in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes geforderten Lagergruppenzuordnung gleich."



Drucksache 552/1/05

... -Immissionsschutzgesetz bezüglich Feinstaub anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte, die bereits im April diesen Jahres in vielen deutschen Großstädten überschritten wurden. Für die Feinstaubbelastung sind maßgeblich die Abgase des Kraftfahrzeugverkehrs mitursächlich. Geeignete Maßnahmen zur Feinstaubreduktion im Bereich des Straßenverkehrs sind u.a. die Verhängung von Fahrverboten oder Verkehrsbeschränkungen. Viele Städte und Gemeinden verfügen bereits über Luftreinhaltepläne; viele andere stehen kurz vor der Verabschiedung ihrer Luftreinhaltepläne. Der überwiegende Teil der Luftreinhaltepläne sieht im Maßnahmenkatalog Verkehrsbeschränkungen vor. Um von dieser Maßnahme Gebrauch machen zu können, ist im Kontext der rechtlichen Voraussetzungen eine Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge erforderlich. Diese dient der Klassifizierung aller Fahrzeuge nach ihrem Abgasverhalten und der äußerlichen Kennzeichnung des Kfz, um die Beachtung von Fahrverboten und Verkehrsbeschränkungen in der Praxis zu überwachen. Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Kennzeichnungsverordnung liegt mit § 40 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bereits vor. Der Bund als Verordnungsgeber ist bislang nicht tätig geworden. Der Erlass einer Kennzeichnungsverordnung ist dringend erforderlich, um effektive Luftreinhaltemaßnahmen auch im Straßenverkehrsbereich durchzusetzen und künftige oder gar permanente Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

1. Schadstoffgruppen

1.1 Schadstoffgruppe 1:

1.2 Schadstoffgruppe 2:

1.3 Schadstoffgruppe 3:

1.4 Schadstoffgruppe 4:

2. Fahrzeuge mit Partikelminderungssystemen:

2.1 EURO 1

2.2 EURO 2

2.3 EURO 3

§ 3
* Kennzeichnung

§ 4
Ausgabe der Plaketten

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
Plakettenmuster*

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

EURO 1

EURO 1

EURO 2

EURO 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Plakettenmuster Anlage


 
 
 


Drucksache 173/05

... Klassifizierungscode 3F in Tanks ohne Beachtung des § 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Ausnahme 1 E Beförderung gefährlicher Güter über den Hindenburgdamm von und nach Sylt

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 3 und § 3

2 Verladung

3 Sonstige Vorschriften

3.1 Beladevorschriften

3.2 Zwischenwagen oder Elemente einer fest gekuppelten Einheit

3.3 Schriftliche Weisungen

3.4 Beförderungsausschluss

3.5 Straßenfahrzeuge mit ungereinigten leeren Tanks

4 Angaben im Beförderungspapier

Ausnahme 2 - offen -

Ausnahme 3 - offen -

Ausnahme 4 - offen -

Ausnahme 5 - offen -

Ausnahme 6 - offen -

Ausnahme 7 E, S Zuständigkeiten nach § 6 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe b GGVSE

Ausnahme 8 B Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren

Ausnahme 9 B, E, S Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff

Ausnahme 10 - offen -

Ausnahme 11 - offen -

Ausnahme 12 - offen -

Ausnahme 13 S Beförderung von Gasen der Klasse 2, Klassifizierungscode 3F in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 14 S Beförderung von bestimmten Stoffen der Klasse 3 in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 15 - offen -

Ausnahme 16 - offen -

Ausnahme 17 - offen -

Ausnahme 18 S Beförderungspapier

Ausnahme 19 B, E, S Beförderung von Stoffen mit polyhalogenierten Dibenzodioxinen und -furanen

Ausnahme 20 B, E, S Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle

Ausnahme 21 B, E, S Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln

1 Zusammenpackungszulassung

1.1 Abweichend von

2 Verpackung

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier / Frachtbrief

Ausnahme 22 E, S Saug-Druck-Tanks

Ausnahme 23 - offen -

Ausnahme 24 S Beförderung von Eichnormalen und Zapfsäulen

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Vorschriften für Eichnormale und Zapfsäulen

3 Zusätzliche Anforderungen an Eichnormale und Zapfsäulen mit Fassungsräumen über 1 000 Liter in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe a

Ausnahme 25 S Versandstücke mit kleinen Mengen verschiedener Güter ohne Beschriftung mit der Kennzeichnungsnummer

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Stoffe und Mengengrenzen

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier

5 Geltungsdauer

Ausnahme 26 - offen

Ausnahme 27 S Beförderung von festen Stoffen der Klasse 4.1, UN 3175 in gedeckten Fahrzeugen, Containern, Abrollbehältern, Absetzmulden und Wechselbehältern

1 Abweichend von § 3

2 Vorschriften zum Bau und Betrieb der Behälter

3 Angaben im Beförderungspapier

4 Geltungsdauer

Ausnahme 28 E, S Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 3

2 Tabelle der Gefahrgüter

3 Verpackung

4 Höchstmenge

5 Sonstige Vorschriften

6 Angaben im Beförderungspapier

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 672/05

... Für die Interessengruppen ist es wichtig, dass die Richtlinie einen Mechanismus vorsieht, der es Zuchtbetrieben ermöglicht, ihren Gesundheitsstatus aufrecht zu erhalten und möglicherweise zu verbessern, und der ihnen den Anreiz bietet, ihren Gesundheitsstatus im Interesse der Erleichterung des Handels mit gesundheitlich unbedenklichen Erzeugnissen bekannt zu machen. Die Einstufung in Gesundheitsklassen ist der einzige Weg, eine Verschlechterung des Gesundheitsstatus des gemeinschaftlichen Wassertierbestands zu verhindern. Das Klassifizierungskonzept wurde im Vorschlag berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/05




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4 Methodik

4 Folgenabschätzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
Überwachung

Artikel 8
Buchführung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchführungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder

Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen

Artikel 31
Einführungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrmaßnahmen

Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten

A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.

B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheitsüberwachung

Aktive Überwachung bedeutet:

Gezielte Überwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:

2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 969/04

... Dadurch wurde ein Großteil der früheren Bestimmungen zu BSE und TSE konsolidiert, wie zum Beispiel Regeln für die Überwachung von TSE bei Rindern, Schafen und Ziegen, die Entfernung spezifizierten Risikomaterials und Verfütterungsverbote. Des Weiteren wurden neue Bestimmungen für Bereiche eingeführt wie etwa die Tilgung von TSE, außerdem auch Vorschriften für den Inlandshandel, den innergemeinschaftlichen Handel sowie Einfuhr und Ausfuhr. Ferner wurden in der Verordnung die Verfahren, Kriterien und Kategorien für die Klassifizierung der Länder entsprechend ihrem BSE-Status festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 969/04




Begründung

1. Bestimmung des BSE-Status

2. VERHÜTUNG von TSE

3. Kontrolle und Tilgung von TSE

4. INVERKEHRBRINGEN

5. Kontrollen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 789/04 (Beschluss)

... Der Satzteil "beabsichtigten, zufälligen, routinemäßigen und nicht routinemäßigen" sollte gestrichen werden. Es sollen in der EU-Verordnung Gesamtangaben zu Freisetzungen und Übertragungen von Schadstoffen einer Anlage gemacht werden. Eine Klassifizierung der Tätigkeiten ist nicht vorgesehen. Der Einschub ist daher nicht erforderlich und führt nur zu Auslegungsfragen.

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Drucksache 789/04 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 18

Zu Anhang I insgesamt

Zu Anhang I Nr. 4 Buchstabe d

Zu Anhang I Nr. 5 Buchstabe f

Zu Anhang II

Zu Anhang III


 
 
 


Drucksache 985/04

... Auch Teil 2 (Klassifizierung) der Anlage A des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (

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Drucksache 985/04




A. Zielsetzung

2 B.Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1. Anwendungsbereich

2. Allgemeine Vorschriften

2.1 Abfallverzeichnis-Verordnung

2.2 Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für das Abfallverzeichnis

2.3 Wasserhaushaltsgesetz WHG

3. Gefahrenrelevante Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale

3.1 Gefahrenrelevante Eigenschaften nach der Richtlinie über gefährliche Abfälle

Tabelle

3.2 Gefährlichkeitsmerkmale

Tabelle

Tabelle

3.3 Erläuterungen zur Konkretisierung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1, H2, H9, H12, H13 und H14

Tabelle

Tabelle

4.1 Systematik der Zuordnung

4.2 Beurteilung von Abfällen aufgrund von relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen

4.2.1 Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe

Tabelle

4.2.2 Gefahrenrelevanz von Metallverbindungen

4.2.3 Gefahrenrelevanz von FCKW

4.2.4 Gefahrenrelevanz von Asbest und künstlichen Mineralfasern KMF

Tabelle

5. Vorgaben zur Analytik

6. Referenzen

7. Inkrafttreten

Anhang I
Liste der gefährlichen Abfallarten ohne Spiegeleinträge

Anhang II
Liste der Spiegeleinträge

Anhang III
Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13

Anhang V
Konzentrationsgrenzen ausgewählter Metallverbindungen (Stoffeinstufung aus Anhang I der Stoffrichtlinie 7)

Anhang VI
Vorgaben zur Untersuchung von Abfällen

1. Probenahme

1.1 Homogenität /Inhomogenität/Heterogenität

1.2 Anzahl der Proben und Probenmenge

2. Bestimmung der Parameter

2.1 Analytische Verfahren Feststoffe

2.2 Eluate

2.3 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen


 
 
 


Drucksache 380/04

... Die WHO hat mehrere Kriterien zur Definition der Phasen einer Pandemie nach Maßgabe der sich entwickelnden epidemiologischen Situation vorgeschlagen. Darüber hinaus bildet die Definition von Bereitschaftsstufen die Grundlage dafür, welche Reaktion auf solche Situationen die WHO beschließt, da sie anhand des Auftretens spezifischer Ereignisse und damit verbundener Risiken geprüft werden, wie in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Das in diesem Papier verwendete Klassifizierungssystem beruht auf der WHO-Klassifizierung und steht mit den Kriterien im Einklang, die in anderen Bereichen auf Gemeinschaftsebene angenommen wurden, wie die Marktzulassungen für Human- und Tierarzneimittel, allgemeine Krisenpläne des Gesundheitswesens und Pockenbereitschaftspläne, die die Besonderheiten der EU berücksichtigen. Eine Pandemie kann insbesondere im Rahmen der Entscheidung 2119/98/EG anerkannt werden. Für die Zwecke der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans

3. PHASEN und Stufen

Tabelle

4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE

4.1. Management und Koordinierung

4.1.1. Hauptziele

4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.2. Überwachung

4.2.1. Ziele

4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion

4.3.1. Ziele

4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.4. Kommunikation

4.5. Katastrophenschutz

4.6. Forschung

5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 613/04

... (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen das Nähere über die Erhebung der Beiträge, insbesondere über den Verteilungsschlüssel und - stichtag, die Mindestveranlagung, das Umlageverfahren einschließlich eines geeigneten Schätzverfahrens und einer Klassifizierung hinsichtlich der Feststellung der beitragsrelevanten Kosten nach Absatz 2, die Pflicht zur Mitteilung der Umsätze einschließlich eines geeigneten Verfahrens mit der Möglichkeit einer Pauschalierung sowie die Zahlungsfristen, die Zahlungsweise und die Höhe der Säumniszuschläge zu regeln. Die Rechtsverordnung kann auch Regelungen über die vorläufige Festsetzung des Beitrags vorsehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann die Ermächtigung nach. Satz 1 durch Rechtsverordnung unter Sicherstellung der Einvernehmensregelung auf die Regulierungsbehörde übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

§ 4
Genehmigung der Energieversorgung

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

Teil 2
Entflechtung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

Teil 3
Regulierung des Netzbetriebs

Abschnitt 1
Aufgaben der Netzbetreiber

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

Abschnitt 2
Netzanschluss

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

Abschnitt 3
Netzzugang

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

Abschnitt 4
Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

Teil 4
Energielieferung an Letztverbraucher

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
Besondere Missbrauchsaufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

Teil 5
Planfeststellung, Wegenutzung

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

Teil 7
Behörden

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

Abschnitt 2
Bundesbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

Teil 8
Verfahren

Abschnitt 1
Behördliches Verfahren

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

Abschnitt 2
Beschwerde

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

81 § Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO

Abschnitt 3
Rechtsbeschwerde

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

Abschnitt 4
Gemeinsame Bestimmungen

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

Abschnitt 5
Sanktionen Bußgeldverfahren

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum BGH

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

Abschnitt 6
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

§ 106
Zuständiger Senat beim OLG

§ 107
Zuständiger Senat beim BGH

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

Teil 9
Sonstige Vorschriften

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Teil 10
Evaluierung, Schlussvorschriften

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas,

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

§ 50
Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 7

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 23

Zu Nr. 24

Zu Nr. 27

Zu Nr. 28

Zu Nr. 29

Zu Nr. 30

Zu Nr. 31

Zu Nr. 32

Zu Nr. 33

Zu Nr. 34

Zu Nr. 36

Zu Nr. 37

Zu Nr. 38

Zu Nr. 39

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu § 114

Zu § 115

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Artikel 2

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Absatz 40

Zu den Absätzen 43 und 44

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 491/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.