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"Klima"
Drucksache 270/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013
und (EU) Nr. 283/2014
... 1. Der Bundesrat nimmt den Verordnungsvorschlag zur Schaffung der Rechtsgrundlage für die Fortführung der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) für die Zeit nach 2020 zur Kenntnis. Das Ziel der Kommission, eine Mobilität nahezu ohne Emissionen ("Vision Null") zu erreichen, ist ein bedeutsames Anliegen und kann zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung beitragen.
Drucksache 127/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel
... 5. Der Bundesrat betont, dass die stadtplanerische Steuerung des Einzelhandels in Deutschland bereits jetzt gemeinwohlorientierten Zielen dient. Die Stärkung der wohnungsnahen Grundversorgungseinrichtungen zielt insbesondere auf eine fußläufig erreichbare Versorgung der Bevölkerung, die wenig mobilen Menschen entgegenkommt und Verkehr und Emissionen auch im Sinne der internationalen Klimaschutzziele zu vermeiden hilft.
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... system ist ein zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik. Mit dem Gesetzentwurf sollen die nationalen Rechtsgrundlagen für die Ausgestaltung dieses
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
§ 11 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber
§ 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.
Abschnitt 4 Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr
§ 18 Überwachung, Berichterstattung und Prüfung
§ 27 Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung
§ 33 Übergangsregelung zur Gebührenerhebung
§ 34 Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
§ 35 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011
cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG
Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
i Erstellung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode
1 Aufwand
2 Fallzahl
iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan
Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung
Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einbezogene Geschäftsprozesse
bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse
cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Gesetzesfolgen
6. Weitere Kosten
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 28/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (Neufassung) - COM(2017) 676 final; Ratsdok. 14217/17
... -Reduktion im Verkehrssektor bedarf, damit dieser seinen Beitrag zur Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele des Pariser Abkommens sowie des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung leisten kann. Die technische Modernisierung der Fahrzeugflotten und -antriebe bietet dabei ein sehr großes Potenzial.
Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... Daten sind der Rohstoff des digitalen Binnenmarkts. Sie können unser Leben revolutionieren und neue Wachstumschancen - auch für kleine und mittlere Unternehmen - entstehen lassen. Die Verfügbarkeit riesiger Datenmengen, von denen ein Großteil von Maschinen und Sensoren erzeugt wird, wirkt sich auf uns alle aus. Es gibt tatsächlich nur wenige Lebensbereiche, in denen die derzeitige Datenrevolution noch nicht Einzug gehalten hat. Eine optimale Datennutzung kann uns helfen, gesünder und länger wie auch stressärmer und umweltverträglicher zu leben. Außerdem können unsere Wissenschaftler so bessere Prognosemodelle für den Klimawandel und Naturkatastrophen entwickeln.
Mitteilung
1 Einführung
2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation
3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation
a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung
4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa
a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B
b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G
5 Schlussfolgerung
Drucksache 252/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
... Diese Initiative ist Bestandteil des dritten Pakets "Europa in Bewegung", das zur Umsetzung der neuen Strategie für die Industriepolitik von September 2017 beiträgt und mit dem Europa endgültig in die Lage versetzt werden soll, die Vorteile, die die Modernisierung der Mobilität bietet, umfassend zu nutzen. Dabei kommt es darauf an, dass das Mobilitätssystem von morgen für alle EU-Bürger sicher, sauber und effizient ist. Das Ziel besteht darin, die Mobilität in Europa sicherer und zugänglicher zu gestalten, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu steigern, europäische Arbeitsplätze zu sichern, und umweltfreundlicher zu handeln und sich besser auf die Erfordernisse des Klimaschutzes einzustellen. Dazu bedarf es des uneingeschränkten Engagements der EU, der Mitgliedstaaten und der Interessenträger, und zwar nicht zuletzt im Hinblick auf die Aufstockung von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Konsultationen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Minimierung des Risikos von Verzögerungen bei einzelnen TEN-V-Vorhaben:
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 bis 6 Zusammenfassung der Genehmigungsverfahren
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 9 Technische Hilfe
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Erteilung der GENEHMIGUNG
Artikel 3 Vorrangstatus von Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 4 Zusammenfassung von Genehmigungsverfahren
Artikel 5 Einzige zuständige Genehmigungsbehörde
Artikel 6 Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens
Artikel 7 Koordinierung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren
Kapitel III VERGABE öffentlicher Aufträge
Artikel 8 Vergabe öffentlicher Aufträge bei grenzüberschreitenden Vorhaben von gemeinsamem
Artikel 9 Technische Hilfe
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 290/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2341
... 7. Der Bundesrat sieht es als wichtig an, Finanzflüsse in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu lenken. Das Finanzwesen kann dadurch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Klima- und Nachhaltigkeitsagenda der EU leisten. Durch die über Nachhaltigkeitskriterien verbesserte Risikoabschätzung ergeben sich neue Möglichkeiten der Kapitalanlage und Mittelbeschaffung.
Drucksache 181/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU
... Die Kommission möchte die Bedenken des Bundesrats bezüglich der europäischen Energie-und Klimapolitik ausräumen. Die Vorschläge des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer" stehen mit dem im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Recht der Mitgliedstaaten, die Bedingungen für die Nutzung ihrer Energieressourcen festzulegen und zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, voll und ganz im Einklang. Mit diesen Vorschlägen soll ein reibungslos funktionierender Elektrizitätsbinnenmarkt geschaffen werden, für den die Sicherheit der Stromversorgung von entscheidender Bedeutung ist. Dafür bedarf es auch einer besseren Koordinierung der energiepolitischen Ziele und einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Übertragungsnetzbetreibern sowie einer gut konzipierten Gebotszonenkonfiguration. Die 2014 von der Kommission angenommenen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen' werden Ende 2020 außer Kraft treten.
Drucksache 563/2/18
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Aus klimapolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen ist es daher geboten, die Nutzung von Klärwerks-Abwärme durch Großwärmepumpen bei den innovativen KWK-Ausschreibungen zu berücksichtigen.
Drucksache 224/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
... Biologisch abbaubare Kunststoffe können einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten. Ihre Bedeutung sollte im Sinne der Bioökonomiestrategie der EU aktiv ausgebaut werden. Denn bereits bei der Herstellung leisten biologisch basierte Kunststoffe einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Drucksache 61/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... (1) Auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird, darf während des Jahres, für das dieser Antrag gestellt wird, keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfinden. Abweichend von Satz 1 darf ab dem 1. Oktober dieses Jahres eine Aussaat oder Pflanzung, die nicht vor Ablauf dieses Jahres zur Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt oder der Aufwuchs durch Schafe oder Ziegen beweidet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
One -in, one-out
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
§ 2a Dauergrünland
§ 5 Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
§ 32a Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )
Anlage 5 (zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 10a Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018
§ 30a Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Aktiver Betriebsinhaber
bb Dauergrünland
cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird
dd One-in, one-out
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1 Bund
2 Länder
a Aktiver Betriebsinhaber
b Dauergrünland
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Neuregelung zum Dauergrünland
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
Neuregelungen zum Dauergrünland
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. ‚One in one Out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der erneuerbaren Energien. Schon im Koalitionsvertrag war vorgesehen, Sonderausschreibungen durchzuführen, um einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Je nach konkreter Umsetzung der Projekte werden diese bereits für das Klimaschutzziel in 2020 oder in den Folgejahren wirksam.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
§ 61b Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 62a Messung und Schätzung
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
Artikel 2 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 26c Messung und Schätzung
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 7 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 11a Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen
Artikel 8 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 9 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 10 Änderung der Netzreserveverordnung
Artikel 11 Änderung der SINTEG-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 13 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung
Artikel 15 Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
Artikel 16 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 17 Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes
Artikel 18 Änderung des Seeanlagengesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 20 Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Tabelle
Tabelle
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 61b
Zu § 61c
Zu § 61d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Dreifachbuchstabe eee
Zu Dreifachbuchstabe fff
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 2. Er stellt fest, dass die Kommission mit ihrem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 sowie den Legislativvorschlägen vom 1. Juni 2018 die GAP nach 2020 neu ausrichten will. Er unterstützt daher das Bestreben der Kommission, Leistungen der Landwirtschaft für den Umwelt- und Klimaschutz stärker zu fördern. Die Vorschläge bilden einen Ansatz, mit dem die gemeinsamen europäischen Ziele effizienter verfolgt, die Herausforderungen der Landwirtschaft sowie der ländlichen Entwicklung nachhaltig angegangen werden und gleichzeitig grundlegende Vereinfachungen bei der Programmierung, Verwaltung und Kontrolle der Agrarfonds erreicht werden sollen.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... Zu nennen sind zum Beispiel die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, die zu Rechtsvorschriften über die Abschaffung der Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen mit Wirkung vom 15. Juni 20175 und über das Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking geführt hat, sodass die Verbraucher ab dem 3. Dezember 2018 Zugang zu Waren oder Dienstleistungen von Websites, deren Standort sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, haben und diese erwerben können6. Ab 1. April 2018 ist zudem die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltsdiensten sichergestellt7. Im Rahmen der Energieunion und der Klimapolitik wurde eine Einigung über die Vorschläge der Kommission zur Stärkung der Verbraucherrechte im Energiemarkt8 sowie zu neuen Emissions- und Kraftstoffverbrauchprüfungen für Kraftfahrzeuge9 erzielt. Außerdem gelten ab dem 1. Juli 2018 modernisierte Rechtsvorschriften über Pauschalreisen10.
1. Einleitung
1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen
1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ
- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.
- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.
- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.
- Entlastung für Unternehmen.
3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt
3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher
- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.
- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.
3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt
a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße
b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung
c Aufbau von Kapazitäten
- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.
- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,
d Koordinierte Durchsetzung
3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten
a Modernisierung des Schnellwarnsystems
b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung
4. Internationale Zusammenarbeit
a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU
b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung
5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN
6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN
6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne
6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente
7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen
- Künstliche Intelligenz.
- Internet der Dinge.
- Nachhaltiger Verbrauch.
8. Schlussfolgerung
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 2. Aus Sicht des Bundesrates sind im Bereich der EU-Förderung grundsätzlich gute Akzente gesetzt: Die EU-Förderung von Innovation, Forschung, Wissenschaft und Digitalisierung, von Bildung und Jugend, des Klima- und Ressourcenschutzes sowie der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bietet einen europäischen Mehrwert, der einen hohen Mitteleinsatz in diesen Bereichen rechtfertigt.
Drucksache 67/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... 2. Die Vorschläge des Aktionsplans sollen der Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals-SDGs) dienen. Die Realisierung dieser Vorschläge kann einen substantiellen Beitrag zur Schaffung klimagerechter und nachhaltiger Strukturen in Europa und darüber hinaus leisten.
Drucksache 270/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013
und (EU) Nr. 283/2014
... 1. Der Bundesrat nimmt den Verordnungsvorschlag zur Schaffung der Rechtsgrundlage für die Fortführung der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) für die Zeit nach 2020 zur Kenntnis. Das Ziel der Kommission, eine Mobilität nahezu ohne Emissionen ("Vision Null") zu erreichen, ist ein bedeutsames Anliegen und kann zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung beitragen.
Drucksache 428/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2341
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
... Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung klarstellt, dass für alle Pensionskassen die Anforderung gilt, dass das Risikomanagementsystem auch sogenannte "ESG-Risiken" abdecken muss, soweit diese Risiken mit dem Anlageportfolio und dessen Verwaltung in Verbindung stehen. Diese Risiken entstehen beispielsweise durch Wertverluste bei Finanzanlagen in fossile Energien als Folge von Maßnahmen gegen den Klimawandel (sogenannte "stranded assets", "gestrandete Vermögenswerte"). Vor allem bestehen diese Risiken unabhängig davon, ob die Pensionskassen in ihren Anlageentscheidungen ESG-Faktoren berücksichtigen oder nicht. Daher war die in § 234c VAG gewählte Formulierung, die alle Pensionskassen ohne Einschränkung erfasst, erforderlich. Überdies ist auch die zusätzliche Klarstellung in der Gesetzesbegründung begrüßenswert, dass die Anforderung für alle Pensionskassen gilt, da die Nachhaltigkeitsrisiken auch dann bestehen, wenn in den Anlageentscheidungen selbst keine ESG-Faktoren berücksichtigt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234a VAG
3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234c VAG
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 1 Satz 2 VAG
5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG
6. Zu Artikel 1 § 329 Absatz 1 Satz 2 VAG
7. Zu Artikel 2 Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 37. Der Bundesrat erkennt den Anspruch der Kommission an, den aktuellen Herausforderungen, wie Arbeitslosigkeit, Klimawandel und der Integration von Flüchtlingen, gerecht zu werden. Das System der Mittelverteilung darf dadurch jedoch nicht verkompliziert werden.
Drucksache 62/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor
Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor
Drucksache 289/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen
... 2. Er sieht es als wichtig an, Finanzflüsse in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu lenken. Das Finanzwesen kann dadurch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Klima- und Nachhaltigkeitsagenda der EU leisten. Insgesamt ergeben sich neue Anlageperspektiven und Möglichkeiten der Mittelbeschaffung.
Drucksache 67/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... 2. Die Vorschläge des Aktionsplans sollen der Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals-SDGs) dienen. Die Realisierung dieser Vorschläge kann einen substantiellen Beitrag zur Schaffung klimagerechter und nachhaltiger Strukturen in Europa und darüber hinaus leisten. Zum Erreichen der langfristigen EU-Klima- und Energieziele sowie zum Erfüllen des Pariser Klimaschutzabkommens kann auch ein nachhaltigeres Finanzwesen beitragen.
Drucksache 106/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates eine Vertreterin des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und
Drucksache 242/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 365/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... den Forderungen der EU-Kommission genügt, um das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen. Ferner bittet er unter Einbezug der Länderkompetenzen, die Auswirkungen der neuen düngerechtlichen Vorschriften auf Wasser, Klima und Luft zu evaluieren.
Drucksache 106/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011 , (EU) Nr. 528/2012 , (EU) Nr. 2016/424 , 2016/425, (EU) Nr. 2016/426 und (EU) Nr. 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG, 2009/48 /EG, 2010/35 /EU, 2013/29 /EU, 2013/53 /EU, 2014/28 /EU, 2014/29 /EU, 2014/30 /EU, 2014/31 /EU, 2014/32 /EU, 2014/33 /EU, 2014/34 /EU, 2014/35 /EU, 2014/53 /EU, 2014/68 /EU und 2014/90 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... Wiederaufnahme der Beratungen gemäß § 45a Absatz 4 GO BR zur vorlagenbezogenen Vertreterbenennung eine Vertreterin des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und
Drucksache 27/18
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See
... 1. Der Bundesrat betrachtet die Windenergie auf See als eine der Schlüsseltechnologien zur Erreichung der klimapolitischen Ziele in Deutschland. Windenergie auf See zeichnet sich durch hohe Volllaststunden aus und wird im Energiesystem der Zukunft ein Grundpfeiler der Versorgungssicherheit sein. Mit ihren Wertschöpfungsketten trägt diese inzwischen ca. 20.000 Arbeitskräfte starke junge Branche darüber hinaus erheblich zu Wohlstand und wirtschaftlichem Wachstum bei. Die Offshore-Branche braucht eine langfristige Perspektive durch einen kontinuierlichen Ausbau im Heimatmarkt, um das Know-How, die Innovationskraft und die Kostensenkungspotentiale in Deutschland zu sichern.
Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See
Drucksache 595/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -
Drucksache 563/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... d) Er bedauert jedoch, dass nach wie vor die langfristige Perspektive fehlt, wie das Ziel realisiert werden soll, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern und somit die Voraussetzung zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu schaffen. Er fordert die Bundesregierung daher auf, dieses Ziel umgehend - und nicht erst im Herbst 2019 - mit neuen Ausbaupfaden für alle erneuerbaren Technologien zu unterfüttern. Damit werden den zuständigen Bundes- und Landes behörden wichtige rechtliche Planungsgrundlagen - insbesondere für die weiteren Festlegungen in der Netzentwicklungsplanung und für die Flächenentwicklungsplanung - an die Hand gegeben, da diese bereits im Frühjahr 2019 festgelegt werden müssen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017
6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017
7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017
8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017
10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017
11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017
16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017
20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017
21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017
22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017
23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017
24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017
25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG
28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG
29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.
30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG
31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG
32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG
33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG
34. Zu Artikel 19
Drucksache 318/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
... Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und Fette, Nachwachsende Rohstoffe
2. Fachbeirat Zucker
3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse
4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse
5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln
6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft
7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie
Drucksache 626/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
... /EG /EG. Ferner betrifft die vorliegende Verordnung die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung 3 "Hierfür dürfen erneuerbare Naturgüter (wie z.B. Wälder oder Fischbestände) und Böden nur im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit genutzt sowie ihre weiteren ökologischen Funktionen nicht beeinträchtigt werden" und 4c "Eine nachhaltige Land- und Fischereiwirtschaft muss produktiv, wettbewerbsfähig sowie sozial und umweltverträglich sein [...]" der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ebenso wie die Indikatoren Ressourcenschonung und Klimaschutz. Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive zielt die Verordnung auf eine Verbesserung der bisherigen Situation ab und fügt sich damit in die Nachhaltigkeitsstrategie ein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
Artikel 1 Änderung der Seefischereiverordnung
§ 9 Überprüfung von Satellitenortungsanlagen und elektronischen Aufzeichnungs- und Meldesystemen
Abschnitt 3 Technische Beschreibung eines Siebnetzes/Trichternetzes und eines Sortiergitternetzeinsatzes, eines Trichternetzes und eines Netzes mit Sortiergittern
Anlage 5 (zu § 16 Absatz 1) Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 64/18
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
... Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Techn. Ang. Dr. Michael Gödde)
Drucksache 150/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
... konkretisiert die bisherige Ausnahme für Blei in Lagerschalen und -buchsen für Kältemittel enthaltende Kompressoren für Heiz-, Belüf-tungs, Klima- und Kühlanwendungen (HVACR). Dabei wird zukünftig die Anwendung von Blei in Kompressoren und in hermetischen Scrollkompressoren unterschieden. Letztere Ausnahme gilt bis zum 21. Juli 2019, erstere längstens bis zum 21. Juli 2024.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung*
Artikel 2 Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (NKR-Nr. 4355, BMUB)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
II.2 ‚One in one Out‘-Regel
III. Ergebnis
Drucksache 428/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2341
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
... Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung klarstellt, dass für alle Pensionskassen die Anforderung gilt, dass das Risikomanagement-system auch sogenannte "ESG-Risiken" abdecken muss, soweit diese Risiken mit dem Anlageportfolio und dessen Verwaltung in Verbindung stehen. Diese Risiken entstehen beispielsweise durch Wertverluste bei Finanzanlagen in fossile Energien als Folge von Maßnahmen gegen den Klimawandel (sogenannte "stranded assets", "gestrandete Vermögenswerte"). Vor allem bestehen diese Risiken unabhängig davon, ob die Pensionskassen in ihren Anlageentscheidungen ESG-Faktoren berücksichtigen oder nicht. Daher war die in § 234c VAG gewählte Formulierung, die alle Pensionskassen ohne Einschränkung erfasst, erforderlich. Überdies ist auch die zusätzliche Klarstellung in der Gesetzesbe-gründung begrüßenswert, dass die Anforderung für alle Pensionskassen gilt, da die Nachhaltigkeitsrisiken auch dann bestehen, wenn in den Anlageentscheidungen selbst keine ESG-Faktoren berücksichtigt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234a VAG
3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234c VAG
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 1 Satz 2 VAG
5. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 234d Absatz 3 VAG
6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG
7. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 235a VAG
8. Zu Artikel 1 § 329 Absatz 1 Satz 2 VAG
9. Zu Artikel 2 Weitere Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Drucksache 127/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 4. Der Bundesrat betont, dass die stadtplanerische Steuerung des Einzelhandels in Deutschland bereits jetzt gemeinwohlorientierten Zielen dient. Die Stärkung der wohnungsnahen Grundversorgungseinrichtungen zielt insbesondere auf eine fußläufig erreichbare Versorgung der Bevölkerung, die wenig mobilen Menschen entgegenkommt und Verkehr und Emissionen auch im Sinne der internationalen Klimaschutzziele zu vermeiden hilft.
Drucksache 234/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
... 5. Der Bundesrat erkennt die hohe Bedeutung von zukunftsorientierten Fachbereichen und Disziplinen wie künstlicher Intelligenz, Digitalisierung und der Bekämpfung des Klimawandels an. Die Förderung durch "Erasmus" muss sich allerdings gleichberechtigt an alle Disziplinen und Lernbereiche richten, sodass auf die Hervorhebung einzelner Bereiche (wie in Erwägungsgrund 14 des Verordnungsvorschlags) zu verzichten ist.
Drucksache 314/18
Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 1. Der Bundesrat betont, dass die Stahlindustrie in Deutschland mit ihren 85.000 Arbeitsplätzen und ihrer Einbindung in die industriellen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsketten unverzichtbar ist zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt. Mit ihren Produkten trägt die Stahlindustrie zudem maßgeblich zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz bei. Gerade viele Innovationen für den Klimaschutz, wie etwa bei der Windkraft oder bei leichteren Werkstoffen für den Automobilbau, können nur mit modernen Stählen erreicht werden.
Drucksache 314/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen" - Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen -
... 7. Diese multilateralen Regelungswerke müssen ebenso wie die WTO grundsätzlich die Verantwortung für die Belange in allen Teilen der Welt im Blick haben. Hierzu zählen sowohl die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation als auch die vereinbarten Klimaschutzziele und die UN-Ziele zur nachhaltigen Entwicklung. Weder die multi- noch die bilateralen Regelungswerke dürfen zur Beeinträchtigung der hohen Standards der Europäischen Union in den Bereichen des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes führen. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass dies zur Herstellung von fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen kann."
Zu Ziffer 2 Satz 4, Ziffer 3 Satz 4 und 6, Ziffer 3a - neu -, Ziffer 6 - neu - und Ziffer 7 - neu - des Entschließungstextes sowie Absatz 3 Satz 2 der Begründung
Drucksache 617/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... 1. Der Bundesrat hat die Investitionsoffensive der EU und die Bestrebungen der Kommission, Investitionsklima und Investitionstätigkeit innerhalb der EU zu verbessern, positiv begleitet (vergleiche die Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Februar 2015, BR-Drucksache 580/14(B)).
Drucksache 330/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019): Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... 2. Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
Drucksache 581/18
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im Grundgesetz verankern"
Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im
Drucksache 438/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich infolge der aktuellen Dürre die wirtschaftliche Lage der Agrarbetriebe in vielen Regionen Deutschlands deutlich verschlechtert hat. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die bislang zur Verfügung stehenden Hilfsinstrumente nicht für eine ausreichende Kompensation der durch die Folgen des Klimawandels in der Landwirtschaft entstandenen und künftig entstehenden Schäden ausreichen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... und es konnten Möglichkeiten für deren Verbesserung und die Entwicklung neuer Instrumente herausgearbeitet werden. Praktikernetze betonten den Wert des Austauschs von Fachwissen und eines koordinierteren Vorgehens in allen Mitgliedstaaten. Sie verwiesen auf die Bedeutung der Berufsausbildung und des wirksamen Wissensaustauschs. Die Konsultationen zeigten auch einige Bereiche auf, in denen erheblicher Bedarf an Referenzmaterial für bewährte Praktiken und neuen Instrumenten besteht. Abfall- und Artenschutzkriminalität wurden dabei als Bereiche hervorgehoben, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014-2020 priorisiert "die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und den Klimaschutz" mit einer Vielzahl flankierender politischer Instrumente, darunter Cross-Compliance. In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen "Agriculture and sustainable water management in the EU"18 wurde bereits auf die hier vorgestellte Initiative als Mittel zur Verbesserung der nationalen Systeme für die Sicherung des Vollzugs des Wasserrechts in der Landwirtschaft verwiesen. Gleichermaßen wird im Aktionsplan der Kommission für Menschen, Natur und Wirtschaft19 die Notwendigkeit einer Verbesserung der Rechtseinhaltung betont20. Andere Konsultationsthemen betrafen den Beitrag, den die Technologie zur Ermittlung von Rechtsverstößen leisten kann, und die wichtige Rolle, die Bürgerinnen und Bürger spielen, indem sie bei den nationalen Behörden Beschwerden und Petitionen einreichen. In einigen der bestehenden EU-Umweltvorschriften wird ausdrücklich auf die Bedeutung von Kontrollleitlinien oder -leitfäden21 verwiesen, und diese sollten nun erstellt werden. Bei den Arbeiten an den ersten länderspezifischen EIR-Berichten hat sich gezeigt, dass das Feedback der Kommission an die Mitgliedstaaten bezüglich der Vollzugssicherung und anderer Aspekte der öffentlichen Verwaltung noch besser werden könnte. Und schließlich haben die Konsultationen ergeben, dass ein Dialog auf hoher Ebene zwischen Praktikern im Bereich der Sicherung des Vollzugs des Umweltrechts und den Leitern der Umweltbehörden erwünscht ist.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS
3. Herausforderungen
Tabelle
4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG
5. Massnahmen
Tabelle
6. Verbesserung der Zusammenarbeit
7. MONITORING und FOLLOW-UP
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 23. Er erkennt den Anspruch der Kommission an, den aktuellen Herausforderungen, wie Arbeitslosigkeit, Klimawandel und der Integration von Flüchtlingen, gerecht zu werden. Das System der Mittelverteilung darf dadurch jedoch nicht verkompliziert werden.
Drucksache 330/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) - Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... b) Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
Drucksache 551/18
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitVerordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... Für Gasmotoren werden neue Emissionsgrenzwerte für Gesamt-Kohlenstoff als Indikator für die Methan-Emissionen eingeführt. Die Anforderungen an die Gesamt-Kohlenstoff-Emissionen sind auch mit Blick auf den Klimaschutz erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bezugssauerstoffgehalt
§ 4 Aggregationsregeln
§ 5 Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage
§ 6 Registrierung von Feuerungsanlagen
§ 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers
§ 8 An- und Abfahrzeiten
Abschnitt 2 Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb
§ 9 Emissionsgrenzwerte für Ammoniak
§ 10 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
§ 11 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
§ 12 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
§ 13 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
§ 14 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
§ 15 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
§ 16 Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen
§ 17 Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen
§ 18 Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen
§ 1g Ableitbedingungen
§ 20 Abgasreinigungseinrichtungen
Abschnitt 3 Messung und Überwachung
§ 21 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
§ 22 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen
§ 23 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen
§ 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen
§ 25 Messungen an Gasturbinenanlagen
§ 26 Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide
§ 27 Messplätze
§ 28 Messverfahren und Messeinrichtungen
§ 29 Kontinuierliche Messungen
§ 30 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht
§ 31 Einzelmessungen
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
§ 32 Zulassung von Ausnahmen
§ 33 Weitergehende Anforderungen
§ 34 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung
§ 36 Anlagenregister
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 37 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
§ 38 Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat
Anlage 2 (zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse
Anlage 3 (zu § 30) Umrechnungsformel
Artikel 2 Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zweck der Verordnung
II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen
III. Gender Mainstreaming
IV. Befristung
V. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Feste Brennstoffe:
Gasförmige Brennstoffe:
Flüssige Brennstoffe:
5 Verbrennungsmotoren:
Dazu im Einzelnen:
5 Gasturbinen:
5 Informationsdefizit:
5 Wirtschaftlichkeit:
5 Veränderungswillen:
5. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VI. Evaluation
VII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 9
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Absatz 19
Zu Absatz 20
Zu Absatz 21
Zu Absatz 22
Zu Absatz 23
Zu Absatz 24
Zu Absatz 25
Zu Absatz 26
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Absatz 19
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 3 Messung und Überwachung
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 6
Zu § 23
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 10
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu § 25
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 30
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung
Zu § 36
Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Zu § 37
Zu § 38
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat
Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse
Zu Anlage 3 Umrechnungsformel
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
- Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters
- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für
- Messungs- und Überwachungspflichten:
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Registrierung
5 Grenzwerte
5 Messung
5 Verwaltung
II.2 1:1- Umsetzung
II.3 ‚One in one out‘-Regel
II.4 KMU-Betroffenheit
II.5 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 2. Aus seiner Sicht sind im Bereich der EU-Förderung grundsätzlich gute Akzente gesetzt: Die EU-Förderung von Innovation, Forschung, Wissenschaft und Digitalisierung, von Bildung und Jugend, des Klima- und Ressourcenschutzes sowie der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bietet einen europäischen Mehrwert, der einen hohen Mitteleinsatz in diesen Bereichen rechtfertigt.
Drucksache 345/18 (Beschluss)
... Gleichzeitig wird durch den Änderungsvorschlag die Position der in der Sortenliste des Bundessortenamtes eingetragenen Erhaltungszüchter gestärkt. Nur durch die Erzielung angemessener Erträge aus Lizenzgebühren zur Kompensation des züchterischen Aufwands werden diese in die Lage versetzt, auch künftig eine systematische erhaltungszüchterische Bearbeitung der Rebsorten zu gewährleisten. Eine besondere Bedeutung kommt der erhaltungszüchterischen Bearbeitung gerade auch im Kontext einer dringend notwendigen Anpassung des Sorten- und Klonenspektrums an den fortschreitenden Klimawandel zu.
Anlage Änderungen zur Vierten Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV
2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV
‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung
Anlage 2
Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 617/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... 1. Der Bundesrat hat die Investitionsoffensive der EU und die Bestrebungen der Kommission, Investitionsklima und Investitionstätigkeit innerhalb der EU zu verbessern, positiv begleitet (vergleiche die Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Februar 2015, BR-Drucksache 580/14(B)).
Drucksache 271/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU"
... 2. Darüber hinaus betont der Bundesrat die Bedeutung des Programms "InvestEU" zur Erreichung der Klimaziele und zur Förderung der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, zum Beispiel durch die Bereitstellung von knapp einem Drittel der Haushaltgarantie von 38 Milliarden Euro in den Jahren 2021 bis 2027 für die Förderung von Investitionen im Bereich nachhaltiger Infrastruktur und weiteren 4 Milliarden Euro für soziale Investitionen.
Drucksache 271/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU"
... 2. Darüber hinaus betont der Bundesrat die Bedeutung des Programms "InvestEU" zur Erreichung der Klimaziele und zur Förderung der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, zum Beispiel durch die Bereitstellung von knapp einem Drittel der Haushaltgarantie von 38 Milliarden Euro in den Jahren 2021 bis 2027 für die Förderung von Investitionen im Bereich nachhaltiger Infrastruktur und weiteren 4 Milliarden Euro für soziale Investitionen.
Drucksache 542/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat des Klärschlamm-Entschädigungsfonds
... Ministerialrat Dr. Jörg Hüther (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) als ordentliches Mitglied und
Drucksache 402/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass es zur Erreichung der Klima- und Erneuerbare-Energien-Ausbauziele erforderlich ist, alle vorhandenen Photovoltaik-Potentiale insbesondere in den urbanen Räumen zu heben, da so ein Zubau von erneuerbaren Energien besonders flächenschonend umsetzbar ist.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende
Drucksache 393/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings
... Neben Vermeidungs- und Anpassungsstrategien wird in den letzten Jahren verstärkt sog. Geo-Engineering (oder auch Climate-Engineering) zur Bekämpfung des Klimawandels diskutiert. Besonders im Fokus steht das marine Geo-Engineering, bei dem die negativen Folgen des durch den Menschen verursachten Klimawandels durch Manipulationen von natürlichen Prozessen der Meeresumwelt begrenzt werden sollen.
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 8. Der Austritt des Vereinigten Königreichs, die Arbeitslosigkeit in vielen Teilen Europas, die durch Terror und Krieg ausgelösten Flüchtlingsbewegungen, die Ressourcenknappheit und der Klimawandel stellen die EU vor große Herausforderungen. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission an, hierfür Antworten zu finden und die Weichen für Wohlstand und eine nachhaltige Entwicklung zu stellen. Die Bestrebungen der Kommission, das Eigenmittelsys-tem der EU zu modernisieren, können geeignet sein, drohenden Mindereinnahmen und wachsenden Anforderungen an den EU-Haushalt zu begegnen. Gleichzeitig sieht der Bundesrat den Vorschlag der Kommission im Hinblick auf den Umwelt- und Naturschutz kritisch.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 595/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
Drucksache 536/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
... Im Jahr 2017 bewertete der Ausschuss für Regulierungskontrolle 17 wichtige Evaluierungen und Fitness-Checks. In sieben dieser Fälle gab der Ausschuss Empfehlungen für Verbesserungen in der Kategorie "Bedeutung und europäischer Mehrwert" ab, so unter anderem im Falle des LIFE-Programms17 (EU-Aktionsprogramm für Umwelt und Klima) und des Allgemeinen
ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017
1. Einführung
2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE
2.1. Die Kommission
Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln
Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung
5 Folgenabschätzungen
Evaluierungen und Fitness-Checks
2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente
2.3. Das Europäische Parlament
2.4. Der Rat der Europäischen Union
2.5. Ausschuss der Regionen31
2.6. Gerichtshof der Europäischen Union
3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN
3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen
- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets
- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft
4. SCHLUSSBEMERKUNG
Anhang des Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat
Drucksache 5/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 16. Allerdings gilt es, die Anstrengungen im letzten Arbeitsprogramm zu forcieren, da die Ausgabenziele für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz noch nicht erreicht wurden.
1. Einleitung
2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020
3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME
3.1. Ambitioniertere Investitionen
3.2. Weitere Vereinfachung
3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation
3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung
3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien
3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
3.7. Mehr Offenheit
3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft
4. AUSBLICK
Drucksache 542/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat des Klärschlamm-Entschädigungsfonds
... Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, gemäß § 2 Absatz 3, 5 und 6 der Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds Ministerialrat Dr. Jörg Hüther (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) als ordentliches Mitglied und Ministerialrat Markus Langner (Ministerium für Umwelt, Klima und
Drucksache 63/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 2. Er betont, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Vereinigte Königreich über die wirtschaftlichen Beziehungen hinaus durch die räumliche Nähe, die tiefgreifenden kulturellen und politischen Beziehungen, ein gemeinsames Wertefun-dament und die vielfältigen gemeinsamen Interessen eng miteinander verbunden sind. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ändert nichts daran, dass die großen Herausforderungen der Gegenwart, insbesondere Globalisierung, Migration, Klimawandel, Klimaschutz, die veränderte Sicherheitslage in der Welt, neuartige Bedrohungen durch grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus, eine enge Zusammenarbeit erfordern.
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