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"Klimas"
Drucksache 314/18
Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 1. Der Bundesrat betont, dass die Stahlindustrie in Deutschland mit ihren 85.000 Arbeitsplätzen und ihrer Einbindung in die industriellen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsketten unverzichtbar ist zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt. Mit ihren Produkten trägt die Stahlindustrie zudem maßgeblich zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz bei. Gerade viele Innovationen für den Klimaschutz, wie etwa bei der Windkraft oder bei leichteren Werkstoffen für den Automobilbau, können nur mit modernen Stählen erreicht werden.
Drucksache 314/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen" - Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen -
... 7. Diese multilateralen Regelungswerke müssen ebenso wie die WTO grundsätzlich die Verantwortung für die Belange in allen Teilen der Welt im Blick haben. Hierzu zählen sowohl die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation als auch die vereinbarten Klimaschutzziele und die UN-Ziele zur nachhaltigen Entwicklung. Weder die multi- noch die bilateralen Regelungswerke dürfen zur Beeinträchtigung der hohen Standards der Europäischen Union in den Bereichen des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes führen. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass dies zur Herstellung von fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen kann."
Zu Ziffer 2 Satz 4, Ziffer 3 Satz 4 und 6, Ziffer 3a - neu -, Ziffer 6 - neu - und Ziffer 7 - neu - des Entschließungstextes sowie Absatz 3 Satz 2 der Begründung
Drucksache 617/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... 6. Der Bundesrat sieht in der dritten Säule der Investitionsoffensive allerdings Entwicklungspotenzial. Der Abbau von Investitionshemmnissen in den Mitgliedstaaten bleibt bisher hinter den Erwartungen zurück. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen daher künftig ihre Anstrengungen intensivieren, um zur Verbesserung des Investitionsklimas und zur Förderung von Investitionen beizutragen.
Drucksache 330/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019): Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... 2. Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
Drucksache 581/18
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im Grundgesetz verankern"
Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... und es konnten Möglichkeiten für deren Verbesserung und die Entwicklung neuer Instrumente herausgearbeitet werden. Praktikernetze betonten den Wert des Austauschs von Fachwissen und eines koordinierteren Vorgehens in allen Mitgliedstaaten. Sie verwiesen auf die Bedeutung der Berufsausbildung und des wirksamen Wissensaustauschs. Die Konsultationen zeigten auch einige Bereiche auf, in denen erheblicher Bedarf an Referenzmaterial für bewährte Praktiken und neuen Instrumenten besteht. Abfall- und Artenschutzkriminalität wurden dabei als Bereiche hervorgehoben, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014-2020 priorisiert "die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und den Klimaschutz" mit einer Vielzahl flankierender politischer Instrumente, darunter Cross-Compliance. In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen "Agriculture and sustainable water management in the EU"18 wurde bereits auf die hier vorgestellte Initiative als Mittel zur Verbesserung der nationalen Systeme für die Sicherung des Vollzugs des Wasserrechts in der Landwirtschaft verwiesen. Gleichermaßen wird im Aktionsplan der Kommission für Menschen, Natur und Wirtschaft19 die Notwendigkeit einer Verbesserung der Rechtseinhaltung betont20. Andere Konsultationsthemen betrafen den Beitrag, den die Technologie zur Ermittlung von Rechtsverstößen leisten kann, und die wichtige Rolle, die Bürgerinnen und Bürger spielen, indem sie bei den nationalen Behörden Beschwerden und Petitionen einreichen. In einigen der bestehenden EU-Umweltvorschriften wird ausdrücklich auf die Bedeutung von Kontrollleitlinien oder -leitfäden21 verwiesen, und diese sollten nun erstellt werden. Bei den Arbeiten an den ersten länderspezifischen EIR-Berichten hat sich gezeigt, dass das Feedback der Kommission an die Mitgliedstaaten bezüglich der Vollzugssicherung und anderer Aspekte der öffentlichen Verwaltung noch besser werden könnte. Und schließlich haben die Konsultationen ergeben, dass ein Dialog auf hoher Ebene zwischen Praktikern im Bereich der Sicherung des Vollzugs des Umweltrechts und den Leitern der Umweltbehörden erwünscht ist.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS
3. Herausforderungen
Tabelle
4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG
5. Massnahmen
Tabelle
6. Verbesserung der Zusammenarbeit
7. MONITORING und FOLLOW-UP
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 330/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) - Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
... b) Die deutschen Staatsfinanzen profitieren aktuell von den positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Auf kurze bis mittlere Frist ist - sofern sich die beschriebenen Risiken nicht materialisieren - mit einem fortgesetzten soliden, aber nicht weiter zunehmenden Wachstum der Steuereinnahmen zu rechnen. Auf mittlere bis längerfristige Sicht müssen sich allerdings alle staatlichen Ebenen parallel zu einem absehbar nachlassenden Wirtschaftswachstum auf zunehmende Haushaltsbelastungen einstellen. Neben künftig wieder ungünstigeren Finanzierungskonditionen wird insbesondere der demografische Wandel in den nächsten Jahrzehnten die fiskalische Entwicklung in Deutschland maßgeblich bestimmen. Gleichzeitig das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte beizubehalten und Wachstumsimpulse durch die Bedienung fortdauernder Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) freizusetzen, macht eine solide, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Finanzpolitik unerlässlich. Ausgabendisziplin und die Sicherung der staatlichen Einnahmebasis sind die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig finanzpolitische Herausforderungen bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
Drucksache 551/18
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare SicherheitVerordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... Für Gasmotoren werden neue Emissionsgrenzwerte für Gesamt-Kohlenstoff als Indikator für die Methan-Emissionen eingeführt. Die Anforderungen an die Gesamt-Kohlenstoff-Emissionen sind auch mit Blick auf den Klimaschutz erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bezugssauerstoffgehalt
§ 4 Aggregationsregeln
§ 5 Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage
§ 6 Registrierung von Feuerungsanlagen
§ 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers
§ 8 An- und Abfahrzeiten
Abschnitt 2 Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb
§ 9 Emissionsgrenzwerte für Ammoniak
§ 10 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
§ 11 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
§ 12 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
§ 13 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
§ 14 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
§ 15 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
§ 16 Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen
§ 17 Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen
§ 18 Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen
§ 1g Ableitbedingungen
§ 20 Abgasreinigungseinrichtungen
Abschnitt 3 Messung und Überwachung
§ 21 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
§ 22 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen
§ 23 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen
§ 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen
§ 25 Messungen an Gasturbinenanlagen
§ 26 Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide
§ 27 Messplätze
§ 28 Messverfahren und Messeinrichtungen
§ 29 Kontinuierliche Messungen
§ 30 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht
§ 31 Einzelmessungen
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
§ 32 Zulassung von Ausnahmen
§ 33 Weitergehende Anforderungen
§ 34 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung
§ 36 Anlagenregister
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 37 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
§ 38 Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 6) Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat
Anlage 2 (zu § 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse
Anlage 3 (zu § 30) Umrechnungsformel
Artikel 2 Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zweck der Verordnung
II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen
III. Gender Mainstreaming
IV. Befristung
V. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Feste Brennstoffe:
Gasförmige Brennstoffe:
Flüssige Brennstoffe:
5 Verbrennungsmotoren:
Dazu im Einzelnen:
5 Gasturbinen:
5 Informationsdefizit:
5 Wirtschaftlichkeit:
5 Veränderungswillen:
5. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VI. Evaluation
VII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 9
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Absatz 19
Zu Absatz 20
Zu Absatz 21
Zu Absatz 22
Zu Absatz 23
Zu Absatz 24
Zu Absatz 25
Zu Absatz 26
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Absatz 19
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 3 Messung und Überwachung
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 6
Zu § 23
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 10
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu § 25
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 30
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung
Zu § 36
Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Zu § 37
Zu § 38
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat
Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse
Zu Anlage 3 Umrechnungsformel
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
- Registrierungspflicht für alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters
- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für
- Messungs- und Überwachungspflichten:
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Registrierung
5 Grenzwerte
5 Messung
5 Verwaltung
II.2 1:1- Umsetzung
II.3 ‚One in one out‘-Regel
II.4 KMU-Betroffenheit
II.5 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 33. Er erkennt damit die aus dem Klimawandel resultierenden Herausforderungen und den sich daraus ergebenden Schwerpunkt in der Europapolitik an. Im Zusammenhang mit den Klimaschutzzielen der EU, für die 25 Prozent der Ausgaben aus dem EU-Haushalt aufgewendet werden sollen, ist auch der Bundesrat der Auffassung, dass auch die Strukturfonds einen Beitrag hierzu leisten sollen. Konkret soll der EFRE nach den von der Kommission in Erwägung gezogenen Gründen mit 30 Prozent seiner Mittel zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen.
Drucksache 617/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... 6. Der Bundesrat sieht in der dritten Säule der Investitionsoffensive allerdings Entwicklungspotenzial. Der Abbau von Investitionshemmnissen in den Mitgliedstaaten bleibt bisher hinter den Erwartungen zurück. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen daher künftig ihre Anstrengungen intensivieren, um zur Verbesserung des Investitionsklimas und zur Förderung von Investitionen beizutragen.
Drucksache 542/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat des Klärschlamm-Entschädigungsfonds
... Ministerialrat Dr. Jörg Hüther (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) als ordentliches Mitglied und
Drucksache 402/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende
... 17. Der Bundesrat stellt fest, dass der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien im Sinne des Klimaschutzes auch im Redispatch und bei der Durchführung von Einspeisemanagement-Maßnahmen erhalten werden muss.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende
Drucksache 393/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings
... Da schädigende Effekte auf die Meeresumwelt durch Vorhaben des marinen Geo-Engineerings einschließlich der Meeresdüngung nicht ausgeschlossen werden können und die tatsächliche Eignung als Klimaschutzmaßnahme nicht belegt ist, soll in diesem Gesetzentwurf eine Regelung im Sinne des Vorsorgeansatzes und im Geiste der im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nach-haltigkeitsziele geschaffen werden.
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 43. Der Bundesrat lehnt aus Gründen des Klimaschutzes eine Kürzung der Mittel, die Deutschland aus den Versteigerungserlösen des
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 595/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
... 4. Der Bundesrat betont, dass es sich hierbei um eine Förderung handelt, die nicht zur Kompensation von Einkommensverlusten, sondern gezielt für Maßnahmen aufgewendet wird, die einen Nutzen für den Wald selbst und damit auch für die Erfüllung der waldgesetzlichen Aufgaben und der Allgemeinheit entfalten. Insbesondere soll die Förderung dazu dienen, klimastabile Wälder zu entwickeln, die auch all ihre gesellschaftlichen und ökologischen Funktionen optimal erfüllen.
Drucksache 5/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 16. Allerdings gilt es, die Anstrengungen im letzten Arbeitsprogramm zu forcieren, da die Ausgabenziele für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz noch nicht erreicht wurden.
1. Einleitung
2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020
3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME
3.1. Ambitioniertere Investitionen
3.2. Weitere Vereinfachung
3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation
3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung
3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien
3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
3.7. Mehr Offenheit
3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft
4. AUSBLICK
Drucksache 542/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat des Klärschlamm-Entschädigungsfonds
... Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, gemäß § 2 Absatz 3, 5 und 6 der Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds Ministerialrat Dr. Jörg Hüther (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) als ordentliches Mitglied und Ministerialrat Markus Langner (Ministerium für Umwelt, Klima und
Drucksache 63/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 2. Er betont, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Vereinigte Königreich über die wirtschaftlichen Beziehungen hinaus durch die räumliche Nähe, die tiefgreifenden kulturellen und politischen Beziehungen, ein gemeinsames Wertefun-dament und die vielfältigen gemeinsamen Interessen eng miteinander verbunden sind. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ändert nichts daran, dass die großen Herausforderungen der Gegenwart, insbesondere Globalisierung, Migration, Klimawandel, Klimaschutz, die veränderte Sicherheitslage in der Welt, neuartige Bedrohungen durch grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus, eine enge Zusammenarbeit erfordern.
Drucksache 614/18 (Beschluss)
... -Ausstoßes steht. Mit dem in der Stellungnahme geforderten verlässlichen Pfad zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele würde Unternehmen Planungssicherheit gegeben und die Akzeptanz für die Energiewende gestärkt anstatt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter zu verunsichern.
Drucksache 295/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Klimaschutzbericht 2017
...
Klimaschutzbericht 2017
Drucksache 63/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 2. Der Bundesrat betont, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Vereinigte Königreich über die wirtschaftlichen Beziehungen hinaus durch die räumliche Nähe, die tiefgreifenden kulturellen und politischen Beziehungen, ein gemeinsames Wertefundament und die vielfältigen gemeinsamen Interessen eng miteinander verbunden sind. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ändert nichts daran, dass die großen Herausforderungen der Gegenwart, insbesondere Globalisierung, Migration, Klimawandel, Klimaschutz, die veränderte Sicherheitslage in der Welt, neuartige Bedrohungen durch grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus, eine enge Zusammenarbeit erfordern.
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... aa) Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass junge Technologieunternehmen und Start-ups beim Strukturwandel der deutschen Wirtschaft hin zu einer digitalen Ökonomie unverzichtbar sind. Der Bundesrat begrüßt daher die erreichten Fortschritte bei der Wagniskapitalfinanzierung, die sowohl ein stärkeres Engagement des Bundes und der KfW umfassen, als auch auf eine effizientere Förderung privater Wagniskapitalgeber und Business Angels abzielen. Mit der Auflage des dritten High-Tech-Gründerfonds, dem Ausbau des INVEST-Programms und der Rückkehr der KfW als Ankerinvestor wurden wichtige Weichenstellungen getroffen. Dennoch steht gerade technologieorientierten Unternehmen und Start-ups in der Gründungs- und Wachstumsphase noch kein ausreichendes Angebot an Wagniskapital zur Verfügung. Zur Verbesserung des Gründerklimas sind auch Überlegungen zu einem weiteren Bürokratieabbau bei Gründungsvorhaben einzubeziehen.
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... Er unterstützt daher das Bestreben der Kommission, Leistungen der Landwirtschaft für den Umwelt- und Klimaschutz stärker zu fördern. Die Vorschläge bilden einen Ansatz, mit dem die gemeinsamen europäischen Ziele effizienter verfolgt, die Herausforderungen der Landwirtschaft sowie der ländlichen Entwicklung nachhaltig angegangen werden und gleichzeitig grundlegende Vereinfachungen bei der Programmierung, Verwaltung und Kontrolle der Agrarfonds erreicht werden sollen.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 119/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG
/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... -neutrales Wachstums des Luftverkehrs ab 2021. Über das Niveau von 2020 hinausgehende Emissionen sollen durch geeignete Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Der GMBM soll ab 2021 auf freiwilliger Basis in einer Pilotphase beginnen und erst ab 2027 verpflichtend werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass möglichst rasch konkrete Instrumente und Umsetzungsregeln für den GMBM erarbeitet werden.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 28b
Zur Vorlage im Übrigen
Drucksache 540/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020)
... 12. Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe einen Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, Gemeinsame Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein bei der Europäischen Union (ORR Dr. Jörg Föh),
Drucksache 731/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... 21. Der Bundesrat begrüßt die Forderung, dass eine neue GAP ehrgeizigere Ziele bei Ressourceneffizienz, Umweltpflege und Klimaschutz verfolgen soll. Dazu gehört auch der Erhalt der biologischen Vielfalt. Zur ebenfalls geforderten stärker ergebnisorientierten Ausrichtung der GAP ist es notwendig, dass in den strategischen Plänen der Mitgliedstaaten messbare Parameter und Monitoringpläne für die genannten Ziele festgelegt werden.
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Die Belange des Katastrophenrisikomanagements werden zunehmend in einer Reihe von Politikbereichen der EU berücksichtigt. Die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel beispielsweise unterstützt die Gewährleistung der klimasicheren Ausgestaltung von EU-Maßnahmen durch die Förderung der Anpassung in den wichtigsten sensiblen Sektoren in Synergie mit dem Katastrophenrisikomanagement. Diese Belange werden auch in die Finanzierungsinstrumente einbezogen, darunter die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, der Solidaritätsfonds, die Umweltvorschriften (z.B. Pläne für das Hochwassermanagement und ökosystembasierte Lösungen), Forschung und Innovation12, die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren usw. 13 Ebenso trägt eine verstärkte Katastrophensicherung von Investitionen in der EU zu mehr Widerstandsfähigkeit und nachhaltigem Wachstum bei.
1. Einleitung
2. BISHERIGES Vorgehen der EU
3. EIN Europa, das SCHÜTZT: RESCEU
3.1. Stärkung der Katastrophenbewältigung durch die EU
3.2. Robuste Prävention und Vorsorge durch Katastrophenschutz
3.3 Vereinfachung
WICHTIGSTE Massnahmen
4. KOMPLEMENTARITÄT mit Anderen POLITIKKONZEPTEN der EU IM Bereich KATASTROPHENMANAGEMENT
WICHTIGSTE Massnahmen:
5. Schlussfolgerung
Drucksache 119/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 - COM(2017) 54 final
... -neutrales Wachstums des Luftverkehrs ab 2021. Über das Niveau von 2020 hinausgehende Emissionen sollen durch geeignete Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Der GMBM soll ab 2021 auf freiwilliger Basis in einer Pilotphase beginnen und erst ab 2027 verpflichtend werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass möglichst rasch konkrete Instrumente und Umsetzungsregeln für den GMBM erarbeitet werden.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 28b
Drucksache 268/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
... a) In Buchstabe b sind in der Tabelle in der rechten Spalte die Wörter "Auswirkungen auf das Kleinklima am Standort; Beiträge des UVP-pflichtigen Vorhabens zum Klimawandel z.B. durch Treibhausgasemissionen" durch die Wörter "Veränderungen des Klimas, z.B. durch Treibhausgasemissionen, Veränderung des Kleinklimas am Standort" zu ersetzen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1a Satz 1 Nummer 4 , Nummer 25 Anlage Nummer 4 Buchstabe b Tabelle, Buchstabe c Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1a Satz 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2a Absatz 3 Satz 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 4e Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 4e Absatz 1 Satz 2
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 4e Absatz 3
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 4e Absatz 6 Satz 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 8 Absatz 1 Satz 4 - neu - ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 12 Nummer 12b - neu - § 16 Absatz 1 Satz 2 - neu -
Zu Nummer 12a
Zu Nummer 12a
10. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 20 Absatz 1a Satz 3
11. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1b Satz 1
12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 21a Absatz 2 Satz 5
13. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage Nummer 4 Buchstabe b Tabelle, Buchstabe c Doppelbuchstabe gg und hh
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc
15. Zu Artikel 1a - neu - Änderung der 12. BImSchV
'Artikel 1a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 28/17
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
... Eine verstärkte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zielt auf die gestiegenen Herausforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Räume, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie an eine zukunftsorientierte Tierhaltung ab. Ziel des Gesetzantrages ist es daher, die im Jahr 2014 beschlossene Umschichtung von Mitteln in Höhe von 4,5 Prozent an die aktuellen Herausforderungen im ländlichen Raum anzupassen und auf die EU-rechtlich mögliche Höhe von bis zu 15 Prozent festzusetzen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungszuständigkeit
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung / Evaluierung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 709/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... Diese Arbeit setzt sich auch heute fort: Knapp 6 Mrd. EUR aus dem Unionshaushalt sind für die grenzübergreifenden Interreg-Programme 2014-2020 vorgesehen. Diese werden an allen Grenzen durchgeführt - so wird sichergestellt, dass bei der Integration noch weitere Fortschritte erzielt werden können und das Potenzial der Grenzregionen voll ausgeschöpft werden kann. Investitionen in bessere Lebensbedingungen kommt eine große Rolle zu: Gemeinsame Umweltmaßnahmen und gemeinsame Maßnahmen zum Klimaschutz werden zu einem größeren Schutz der Menschen in den Grenzregionen führen. Gemeinsame Forschungsinitiativen und -einrichtungen werden das Wirtschafts- und Innovationspotenzial der Grenzregionen weiter ausschöpfen. Strategien für intelligente Spezialisierung werden auch über die Grenzen hinweg die regionale und lokale Innovation intensivieren.5 Die Investitionsoffensive für Europa, die 2016 gestärkt und ausgeweitet wurde, wird ebenfalls zur Entwicklung der Grenzregionen beitragen. Ihre dritte Komponente, die den Abbau von Investitionshemmnissen zum Ziel hat, wird ein günstigeres Umfeld für grenzübergreifende Investitionsprojekte schaffen.6
Mitteilung
1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union
2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN
3. HANDLUNGSANSÄTZE
3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs
3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens
3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung
3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung
3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland
3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen
3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit
3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens
3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 443/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung - Agenda für einen sozial verträglichen Übergang zu sauberer, wettbewerbsfähiger und vernetzter Mobilität für alle - COM(2017) 283 final
... 3. Auch wenn die Kommission sich in diesem wichtigen programmatischen Legislativpaket auf den Straßenverkehr konzentrieren möchte, vermisst der Bundesrat darin konkrete Bezüge zur Förderung des nicht motorisierten Verkehrs und des umweltverträglichen Verkehrsträgers Schiene sowie zur Begrenzung des klimaschutzpolitisch bedenklichen Wachstums des Luftverkehrs.
Drucksache 3/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/31 /EG
/EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009
, der Richtlinie 2009/73 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/119 /EG
/EG des Rates, der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU, der Richtlinie 2012/27 /EU
/EU, der Richtlinie 2013/30 /EU
/EU und der Richtlinie (EU) Nr. 2015/652
des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013
- COM(2016) 759 final; Ratsdok. 15090/16
... 17. Der Bundesrat bewertet Sektorenkopplung grundsätzlich positiv. Er ist allerdings der Auffassung, dass die Entscheidung über die Ausgestaltung von Sektorzielen weiterhin in der Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleiben sollte. Dies gilt auch für die Vorgabe der Kommission, Sektorziele in nationalen Energie- und Klimaschutzplänen nach Artikel 4 des Verordnungsvorschlags festzulegen. Er fordert die Bundesregierung auf, die Kommission um Prüfung der beabsichtigten Regelungen zu bitten. Er regt vielmehr an, die sektorenübergreifende Nutzung des Stroms aus Erneuerbaren Energien durch ein entsprechendes Marktdesign anzureizen.
Drucksache 157/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetz es
... (Autogas) leisten einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr in Deutschland. Durch die vorgesehene geringere Steuerermäßigung für Erdgas und die vorgesehene erhebliche Reduzierung der Steuerermäßigung für
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG
9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... - Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten im Rahmen des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie danach streben, in ihre Aktionspläne für nachhaltige Energieversorgung und Klimaschutz Maßnahmen aufzunehmen, um die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen zu verringern und zum angestrebten gemeinsamen CO
Mitteilung
1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN
2. WO stehen WIR?
2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen
2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
5 Strom
Der NPF
5 Erdgas
Im NPF
5 Wasserstoff
Der NPF
2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?
3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan
3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF
3.2. Investitionsförderung
Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes
Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung
Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln
Aufbau von Kapazitäten
3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten
3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher
3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz
3.6. Neue Fragestellungen
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 708/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/73 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt COM(2017) 660 final
... Mit dem Vorschlag sollen zentrale Ziele der Energieunion verwirklicht werden, wie sie in der Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie, insbesondere in Bezug auf die Dimension der Sicherheit der Energieversorgung (eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Energieversorgungssicherheit ist die Vollendung des Energiebinnenmarktes), festgelegt wurden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 189/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final, Ratsdok. 15120/16
... 3. Auch wenn der Zeitplan für die Weiterentwicklung der für den Ausbau der erneuerbaren Energien relevanten EU-Verordnungen und -Richtlinien sehr ambitioniert ist, unterstützt der Bundesrat diesen angesichts der Dringlichkeit der Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens ausdrücklich.
Drucksache 717/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... -Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 eine führende Position der EU bei der Bekämpfung des Klimawandels zu wahren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und dafür zu sorgen, dass Europa in der Automobilindustrie auch künftig weltweit Maßstäbe setzt. Nach Ansicht des Bundesrates ist es, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, essenziell, dass eine absolute Minderung der CO
Drucksache 440/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Meldung der CO2 -Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge - COM(2017) 279 final; Ratsdok. 9939/17
... 4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es zur Umsetzung der klimaschutzpolitischen Ziele auf nationaler und europäischer Ebene belastbarer und realistischer CO
Drucksache 643/17
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
... Die Regelungen dieses Gesetzes stärken durch die Sicherung einer qualitativ und kapazitativ verbesserten Eisenbahninfrastruktur eine nachhaltige Mobilität im Güterfernverkehr und unterstützen die staatlichen Klimaschutzziele.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 73/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... Der Gesetzentwurf führt zu einer Schwächung der steuerbaren dezentralen Energieerzeugung, insbesondere der Energieerzeugung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Auf diese kann zum einen für die Erreichung der Klimaschutzziele nicht verzichtet werden. Zum anderen berücksichtigen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zum Abbau der Entgelte die im Vertrauen auf den Bestand der Erstattungsregelungen erfolgten sehr kostenintensiven Investitionen zur Errichtung von KWK-Anlagen nicht in angemessener Weise.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 sowie Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb und Buchstabe c sowie Nummer 2 Inhaltsübersicht zu § 120, Überschrift, Absatz 1, 3 und 8 EnWG sowie § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 5, Anlage 4a Absatz 3 Satz 3 StromNEV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1 und Absatz 3 EnWG Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV Nummer 2 Anlage 4a zu § 18 Absatz 2 Satz 6 und Satz 7 StromNEV *
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG , Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1, 3 EnWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 2 Nummer 4 EnWG *
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 EnWG *
8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG
Zu Artikel 1 Nummer 4
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG
Zu Artikel 1 Nummer 4
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 120 Absatz 3 Satz 1 und 3 EnWG § 18 Absatz 5 StromNEV
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 EnWG *
14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV , Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV , Nummer 2 Anlage 4a Satz 6, 7 StromNEV
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zur Vorlage allgemein
Drucksache 186/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final; Ratsdok. 15135/16
... 4. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass das in der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung adressierte Ziel der Dekarbonisierung des Energiesystems einer Präzisierung bedarf. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der Kommission dahingehend einzusetzen, dass gemäß den europäischen Klimaschutzzielen durchgängig eine "weitgehende Dekarbonisierung bis 2050" angestrebt wird.
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen Schlüsselziele der Energieunion umgesetzt werden, die in der "Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie" festgelegt wurden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
1. Wirtschaftliche Auswirkungen
2. Wer ist auf welche Weise betroffen?
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Elemente
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständige Behörde
Kapitel II Risikobewertung
Artikel 4 Bewertung der Versorgungssicherheit
Artikel 5 Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene
Artikel 6 Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene
Artikel 7 Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene
Artikel 8 Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz
Artikel 9 Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz
Kapitel III Risikovorsorgeplan
Artikel 10 Erstellung der Risikovorsorgepläne
Artikel 11 Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen
Artikel 12 Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen
Kapitel IV Bewältigung von Stromversorgungskrisen
Artikel 13 Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise
Artikel 14 Zusammenarbeit und Unterstützung
Artikel 15 Einhaltung von Marktvorschriften
Kapitel V Bewertung und Überwachung
Artikel 16 Nachträgliche Analyse
Artikel 17 Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 18 Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft
Artikel 19 Befugnisübertragung
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten
ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG
Anhang Muster für den Risikovorsorgeplan
Allgemeine Informationen
1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN
2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE
3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE
3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen
3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen
4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM
5. Konsultation der Interessenträger
6. NOTFALLTESTS
Drucksache 120/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... Die niedrigere Besteuerung des Dieselkraftstoffs begünstigte bei ihrer Einführung den gewerblichen Straßengüterverkehr, denn zu dieser Zeit gab es kaum Pkw mit Dieselmotoren. Mittlerweile beträgt in Deutschland der Anteil an Diesel-Pkw im Bestand jedoch 32,2 Prozent im Jahr 2015. Mit 47,04 Cent/l liegt der Energiesteuersatz für Dieselkraftstoff um 18,41 Cent/l unter dem Steuersatz von 65,45 Cent/l für Benzin. Unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer ist die steuerliche Begünstigung des Dieselkraftstoffes noch höher (21,9 Cent/l). Dies macht auch Pkw mit Dieselmotoren sehr attraktiv. Um die ungerechtfertigte steuerliche Vergünstigung für Diesel-Pkw auszugleichen, unterliegen diese zwar einer höheren Kfz-Steuer, dennoch hat sich in Deutschland der Anteil an Diesel-Pkw im Bestand von 14,5 Prozent im Jahr 2001 bis zum Jahr 2015 mehr als verdoppelt. Die Vergünstigung ist nicht sachgerecht, weil bei der Verbrennung von Dieselkraftstoff mehr klimaschädliches CO
Drucksache 757/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung - COM(2017) 773 final
... 14. Der Bundesrat weist anlässlich der Mitteilung der Kommission darauf hin, dass Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, wie zum Beispiel die Anpassung der grünen Infrastruktur, auch immer einen positiven Beitrag zur Katastrophenprävention leisten. Diese Maßnahmen gehen jedoch inhaltlich und finanziell weit über das Abwenden von Katastrophen hinaus und sind daher auch zukünftig durch Mittel aus den Strukturfonds langfristig und verlässlich zu unterstützen. Eine reine Katastrophenprävention greift hierfür zu kurz. Die Bereitstellung von Mitteln aus den Strukturfonds zur Katastrophenprävention darf daher nicht zu Lasten der für die Umweltschutz-, Klimaschutz- und Landwirtschaftsförderung vorgesehenen Strukturfondsmittel gehen.
Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17
Zu den Kernelementen des Kommissionsvorschlags merkt der Bundesrat Folgendes an:**
Zu BR-Drucksache 757/17
Drucksache 643/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)
... Die Regelungen dieses Gesetzes stärken durch die Sicherung einer qualitativ und kapazitativ verbesserten Eisenbahninfrastruktur eine nachhaltige Mobilität im Güterfernverkehr und unterstützen die staatlichen Klimaschutzziele.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG-Änderungsgesetz)
Artikel 1 Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 731/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... h) Gemäß der Mitteilung soll die grüne Architektur der GAP mit den Elementen "Cross-Compliance", "Greening" sowie freiwilligen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durch ein gezielteres, ehrgeizigeres und gleichzeitig flexibles Konzept ersetzt und vereinfacht werden. Eine neue grüne Architektur der GAP muss den Mitgliedstaaten, den Regionen und den Landwirten selbst mehr Handlungsoptionen geben, die Zielorientierung sowie die Honorierung und Anreizwirkung der Maßnahmen verbessern und eine erfolgreiche Umsetzung in den landwirtschaftlichen Betrieben ermöglichen. Dies wird ohne einen Rückzug der Kommission aus dem derzeitigen Regelungs- und Kontrollrahmen zur GAP sowie eine Umstellung auf reine Systemkontrollen in den Mitgliedstaaten nicht gelingen. Einer Vergrößerung von Anlastungsrisiken, die mit dem neuen Umsetzungsmodell und Subsidiaritätsansatz systemisch einhergehen können, ist zu begegnen.
Drucksache 157/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... (Autogas) leisten einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr in Deutschland. Durch die vorgesehene geringere Steuerermäßigung für Erdgas und die vorgesehene erhebliche Reduzierung der Steuerermäßigung für
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhaltsübersicht und § 60 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 2 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 § 53a EnergieStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG
9. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 9c Absatz 2 StromStG
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 257/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 28. Februar 2017 beschlossen, Frau Regine Günther Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz anstelle von Herrn Staatssekretär Christian Gaebler als Vertreterin des Landes Berlin als Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der
Drucksache 72/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
... Die gesetzlichen Änderungen ermöglichen nunmehr dem Deutschen Wetterdienst (DWD) eine entgeltfreie Abgabe von meteorologischen Daten und diesbezüglichen Leistungen. Damit wird zukünftig im Rahmen der Aufgabenerledigung des DWD die Versorgung der Allgemeinheit mit meteorologischen Informationen, insbesondere Warnungen vor Wettergefahren sowie umwelt- und klimaschutzrelevanten Informationen verbessert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 4 Aufgaben
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Zielsetzung
2. Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Erfüllungsaufwand
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VIII. Weitere Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil - zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu Artikel 1 Nummer 2
Absatz 1
Absatz 1
Absatz 1
Absatz 1
Absatz 1
Absatz 1
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Nummer 3
Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3884, BMVI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Drucksache 540/17
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020)
... 12. Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe1
Drucksache 422/17
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - Bund muss Rahmen für Nachrüstung zur Reduktion der Stickoxidbelastung setzen
... ) Ausstoß ist im Vergleich zu einem Benziner bis zu 15 Prozent geringer. Die Diesel-Technologie bietet energetische, klimapolitische und wirtschaftliche Potenziale. Die Optimierung der Verbrennungsmotoren ist im Interesse der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes nötig.
Drucksache 257/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Frau Senatorin Regine Günther (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin) anstelle von Herrn Staatssekretär Christian Gaebler als Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 717/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... 1. Der Bundesrat begrüßt den strategischen Ansatz der Kommission, durch ein Paket aus angebots- und nachfrageorientierten Maßnahmen Europa auf den Weg zu einer emissionsarmen Mobilität zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie und des europäischen Mobilitätsökosystems zu stärken. Er vermisst allerdings in diesem wichtigen programmatischen Legislativpaket Maßnahmen zur Förderung des nicht motorisierten Verkehrs und des umweltverträglichen Verkehrsträgers Schiene sowie Ansätze zur Begrenzung des klimaschutzpolitisch bedenklichen Wachstums des Luftverkehrs.
Drucksache 757/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung - COM(2017) 773 final in Verbindung mit Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2017) 772 final; Ratsdok. 14884/17 Drucksache: 756/17 und zu 756/17 *)
... 11. Der Bundesrat weist anlässlich der Mitteilung der Kommission darauf hin, dass Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, wie zum Beispiel die Anpassung der grünen Infrastruktur, auch immer einen positiven Beitrag zur Katastrophenprävention leisten. Diese Maßnahmen gehen jedoch inhaltlich und finanziell weit über das Abwenden von Katastrophen hinaus und sind daher auch zukünftig durch Mittel aus den Strukturfonds langfristig und verlässlich zu unterstützen. Eine reine Katastrophenprävention greift hierfür zu kurz. Die Bereitstellung von Mitteln aus den Strukturfonds zur Katastrophenprävention darf daher nicht zu Lasten der für die Umweltschutz-, Klimaschutz- und Landwirtschaftsförderung vorgesehenen Strukturfondsmittel gehen.
Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17
8. Artikel 6: Risikomanagement
9. Artikel 12: rescEU
10. Artikel 11: Europäischer Katastrophenschutz-Pool
Zu BR-Drucksache 757/17
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 189/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final; Ratsdok. 15120/16
... 3. Auch wenn der Zeitplan für die Weiterentwicklung der für den Ausbau der erneuerbaren Energien relevanten EU-Verordnungen und -Richtlinien sehr ambitioniert ist, unterstützt der Bundesrat diesen angesichts der Dringlichkeit der Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens ausdrücklich.
Drucksache 640/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Herrn Staatssekretär Jens-Holger Kirchner (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin) als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 113. Der Bundesrat begrüßt die Ausrichtung der EU-Finanzen auf die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit darf jedoch nicht allein der Landwirtschaft und der Reform der Gemeinsamen Agrarpolik vorbehalten bleiben. Besonders für die städtischen Gebiete, in denen fast drei Viertel (72,4 Prozent, Quelle: Eurostat 2015) der EU-Bevölkerung leben, sind Umweltschutz sowie Erhalt und Ausbau grüner Infrastruktur wichtige Voraussetzungen für gute Lebensqualität. Die Kohäsionspolitik nach 2020 sollte auch diese Herausforderung im Rahmen der nachhaltigen Entwicklungsmodelle berücksichtigen. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, auch in den für städtische Gebiete nutzbaren EU-Fonds einen festen Anteil des Budgets für Umweltschutz-, Naturschutz- und Klimaschutzmaßnahmen vorzusehen.
Drucksache 256/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Erste Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
... trägt dazu bei, die ehrgeizigen Klimaschutz- und Energieziele der Europäischen Union und Deutschlands zu erreichen. Sie kann zu einer deutlichen Senkung der CO
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Ladesäulenverordnung
§ 4 Punktuelles Aufladen
§ 7 Ladepunkte mit geringer Ladeleistung
§ 8 Übergangsregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums leistet in vielerlei Hinsicht einen wesentlichen Beitrag zur Agrarwirtschaft und zur Schaffung guter Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen. Mit dieser Politik werden Investitionen, Wissensaufbau, die Organisation der Versorgungskette sowie Umwelt- und Klimaschutz gefördert. Die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2014-2020 bauen darauf auf und setzen verstärkt auf Innovation und Risikomanagement. Die Schaffung der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI) gab den Anstoß für Wissensaufbau und Wissensaustausch. Allerdings müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um den Landwirten den Zugang zu Wissen zu erleichtern.4
Mitteilung
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.