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"Komitologievorschläge"


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Drucksache 271/10

... Das Aktionsprogramm bezieht sich auf Informationspflichten für Unternehmen. Sofern Durchführungsvorschriften Informationspflichten aus den Rechtsakten im Anwendungsbereich des Aktionsprogramms konkretisieren, sind diese bereits bei den Messungen berücksichtigt worden. Darüber hinaus hat die Kommission bereits in der Vergangenheit für ausgewählte Vorschläge, die im Rahmen des Komitologieverfahrens angenommen wurden, Folgenabschätzungen durchgeführt und dabei auch die Auswirkungen auf und Möglichkeiten zur Reduktion von Verwaltungslasten bewertet. Präsident Barosso hat in seinen politischen Leitlinien für die nächste Kommission bekräftigt, dass dies auch zukünftig für bestimmte grundlegende Komitologievorschläge der Fall sein wird.

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Drucksache 271/10




Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Bundesrates KOM 2009 544 – Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – Branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Massnahmen für das Jahr 2009

Abbau der Verwaltungslasten

Messung des Abbaus der Verwaltungslasten

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Zusammenwirken von Kommission und Mitgliedstaaten

Zukunft des EU-Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten


 
 
 


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