Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... 7. Um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieser Initiative unterstützten Investitionen in Infrastrukturen und Projekte im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen stehen, sollten die betreffenden Projekte auf bisher nicht angegangene Erfordernisse abstellen (d.h. keine bereits vorhandenen Infrastrukturen duplizieren), möglichst viele private Mittel an Bord holen und die Verdrängung von mit privaten Mitteln finanzierten Projekten vermeiden. Die geförderten Projekte sollten generell allen Nutzern (einschließlich konkurrierender Wirtschaftsbeteiligter) zu fairen, vernünftigen und angemessenen Bedingungen offenstehen, so dass keine Eintrittsbarrieren geschaffen werden. Um eine maximale Wirkung derartiger Investitionen zu erreichen, wird die Kommission eine Reihe von Grundprinzipien für die beihilferechtliche Prüfung festlegen, die ein Projekt erfüllen muss, um aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen gefördert werden zu können. Wenn ein Projekt diese Kriterien erfüllt und Mittel aus dem Europäischen Fonds für strukturelle Investitionen erhält, wird jede ergänzende nationale Unterstützung einer vereinfachten und beschleunigten beihilferechtlichen Prüfung unterzogen, bei der der einzige von der Kommission zusätzlich zu prüfende Aspekt die Angemessenheit der öffentlichen Unterstützung sein wird (es darf keine Überkompensierung vorliegen).
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