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"Kompetenz- und Subsidiaritätsgründen"
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 68. Der Bundesrat lehnt Lösungen auf EU-Ebene zur Integration abgelehnter Asylbewerber, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, bereits aus Kompetenz- und Subsidiaritätsgründen ab. Die Gemeinschaftskompetenz zur Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik wird auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ausschließlich die Festlegung von Rechten bzw. die Integration von sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittstaatsangehörigen umfassen. Die Voraussetzungen für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen müssen auch künftig in nationaler Verantwortung festgelegt werden. Bestrebungen zur Aufenthaltsverfestigung abgelehnter ausreisepflichtiger Asylbewerber, die die Unmöglichkeit ihrer Abschiebung selbst zu vertreten haben, sind mit Nachdruck abzulehnen.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 71. Der Bundesrat lehnt Lösungen auf EU-Ebene zur Integration abgelehnter Asylbewerber, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, bereits aus Kompetenz- und Subsidiaritätsgründen ab. Die Gemeinschaftskompetenz zur Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik wird auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ausschließlich die Festlegung von Rechten bzw. die Integration von sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittstaatsangehörigen umfassen. Die Voraussetzungen für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen müssen auch künftig in nationaler Verantwortung festgelegt werden. Bestrebungen zur Aufenthaltsverfestigung abgelehnter ausreisepflichtiger Asylbewerber, die die Unmöglichkeit ihrer Abschiebung selbst zu vertreten haben, sind mit Nachdruck abzulehnen.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 128/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt KOM (2004) 2 endg.; Ratsdok. 6174/04
... Die Einschränkungen nationaler Genehmigungsregelungen in den Artikeln 9 bis 15 der Richtlinie begegnen im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Staatsferne des Rundfunks sowie aus Kompetenz- und Subsidiaritätsgründen Bedenken. Im Rundfunkbereich rechtfertigen unter anderem die Sicherung des Medien- und Meinungspluralismus, die Frequenzknappheit, der Jugendschutz und der Verbraucherschutz besondere Zulassungssysteme. Die Definition und Ausgestaltung dieser Ziele liegen in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten und können nicht unter reinen Binnenmarktsgesichtspunkten auf die Gemeinschaft verlagert werden.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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