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"Konjunktur"


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0403/05B
0571/04B
0917/04
0737/04
0737/1/04
0676/2/04
0676/04B
0012/04
0586/04
0232/04
0332/04B
0878/04
0693/04
0441/04
0954/03B
0120/1/03
0120/03B
Drucksache 737/04

... 7. In der Frage der Abweichung von den Bezugszeiträumen erinnert der EGB daran, dass eine Berechnung der Arbeitszeit auf Jahresbasis bereits im gegenwärtigen gesetzlichen Rahmen möglich ist. Nach Ansicht des EGB steht die Möglichkeit, den Bezugszeitraum durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf 12 Monate zu verlängern modernen Arbeitszeitvereinbarungen eher entgegen. Demzufolge spricht er sich für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Bestimmungen aus. Nach Meinung der UNICE sollte die Richtlinie einen Bezugszeitraum von einem Jahr zulassen und die Möglichkeit einer tarifvertraglichen Verlängerung einräumen. Eine derartige Änderung käme den Bedürfnissen der stark von Konjunkturschwankungen betroffenen Unternehmen entgegen, würde den administrativen Aufwand verringern, insbesondere für die KMU, und in Phasen der Nachfrageschwankung beschäftigungssichernd wirken. Der CEEP teilt diese Auffassung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/04




Begründung

I. ZWECK des Vorschlags

II. Ergebnisse der zweiten Anhörung der Sozialpartner

III. RECHTFERTIGUNG des Vorschlags

IV. KONKRETER Inhalt des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 737/1/04

... 12. Im Interesse einer noch größeren Flexibilität der Unternehmen gegenüber ständigen Schwankungen der Konjunktur- und Auftragslage bittet der Bundesrat die Bundesregierung jedoch, sich für eine weitere - auf der Grundlage von Tarifverträgen und sonstigen Vereinbarungen - mögliche Ausdehnung des Bezugszeitraums auf 24 Monate einzusetzen.



Drucksache 676/2/04

... Nach diesen Neuregelungen soll die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) die Möglichkeit erhalten, in den Monaten, in denen Liquiditätsprobleme zu erwarten sind, Zahlungs- bzw. Verrechnungstermine des monatlichen Risikostrukturausgleichs (RSA) durch Bestimmungen in der RSA-Ausgleichsverordnung vom achten auf den 18. eines Monats zu verschieben. Diese Regelung führt zu Verschiebungen von Einnahmeproblemen, die in der Rentenversicherung konjunktur- und arbeitsmarktbedingt entstehen. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Liquiditätsproblem in der Rentenversicherung und dem Risikostrukturausgleich besteht nicht. Deshalb ist die Verschiebung dieser Problematik in die Gesetzliche Krankenversicherung nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch ordnungspolitisch und rechtssystematisch nicht vertretbar. Die betroffenen Krankenkassen müssen diese großen Liquiditätsausfälle durch Kassenverstärkungskredite mit erheblichen Zinsen ausgleichen.



Drucksache 676/04 (Beschluss)

... Nach diesen Neuregelungen soll die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) die Möglichkeit erhalten, in den Monaten, in denen Liquiditätsprobleme zu erwarten sind, Zahlungs- bzw. Verrechnungstermine des monatlichen Risikostrukturausgleichs (RSA) durch Bestimmungen in der RSA-Ausgleichsverordnung vom achten auf den 18. eines Monats zu verschieben. Diese Regelung führt zu Verschiebungen von Einnahmeproblemen, die in der Rentenversicherung konjunktur- und arbeitsmarktbedingt entstehen. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Liquiditätsproblem in der Rentenversicherung und dem Risikostrukturausgleich besteht nicht. Deshalb ist die Verschiebung dieser Problematik in die Gesetzliche Krankenversicherung nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch ordnungspolitisch und rechtssystematisch nicht vertretbar. Die betroffenen Krankenkassen müssen diese großen Liquiditätsausfälle durch Kassenverstärkungskredite mit erheblichen Zinsen ausgleichen.



Drucksache 12/04

... Ein weiterer Vorteil des neuen Konzepts besteht in dem höheren Aussagegehalt der Ergebnisse für Merkmale, die starken saisonalen oder konjunkturellen Schwankungen unterliegen (z.B. Zahl der Arbeitslosen und Erwerbstätigen, geringfügige Beschäftigung, Ferientätigkeiten von Schülern und Studierenden). Angaben für solche Merkmale werden, wenn sie sich - wie bisher - auf eine einzige Berichtswoche bzw. einen einzigen Stichtag im Jahr beziehen, häufig über- oder unterschätzt. Bei unterjährigen Erhebungen, die kontinuierlich über das Jahr verteilt sind, werden dagegen saisonale und andere kurzfristige Entwicklungen deutlich besser berücksichtigt. Erstmals ist es auch möglich, z.B. Ergebnisse für das Arbeitsvolumen im Quartal bzw. im Jahr zur Verfügung zu stellen.



Drucksache 586/04

Belebung der Konjunktur, aber auch im Hinblick auf die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 232/04

... Im Rahmen dieser Aktion würden die derzeitigen Tempus-Aktivitäten zur Unterstützung der Partnerländer bei der Reform der Hochschulbildung fortgeführt. Die Aktion umfasst unter anderem Folgendes: Maßnahmen zum Kapazitätsausbau; Förderung der Konvergenz sowie eines gleichberechtigten Zugangs zur Hochschulbildung, bessere Abstimmung der Hochschulbildung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes; Verbesserung der Fähigkeit der Hochschulen, insgesamt zur Konjunkturentwicklung beizutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/04




Mitteilung

2 Zusammenfassung

2 Einleitung

Teil I
Politischer Kontext

Der Lissabon-Prozess

Der Ziele-Prozess – Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa

Lebenslanges Lernen

Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess

Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess

Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen

Teil II
Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen

3 Mobilität

Erlernen von Fremdsprachen

Informations - und Kommunikationstechnologien IKT

Veränderung der Gesellschaft

Alternde Gesellschaft = länger lernen

Schneller Wandel des Arbeitsmarktes

Größere soziale Vielfalt

Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

Künftige Bedürfnisse

Teil III
Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen

Sokrates und Leonardo da Vinci – Zwischenevaluierungen

Tempus III Zwischenevaluierung

Teil IV
Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen

Leitgedanken für die neue Programmgeneration

Das Querschnittsprogramm

Das Programm Jean Monnet

Teil V
Aussenpolitik: Tempus PLUS

Tempus Plus – ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen

Teil VI
Vereinfachung der Verfahren

Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags


 
 
 


Drucksache 332/04 (Beschluss)

... Unter den gegenwärtigen schwierigen konjunkturellen Bedingungen, da die öffentliche Hand negative Auswirkungen auf das Baugewerbe abfedern müsste, ist ein solches Vorgehen aus wirtschafts- und verkehrspolitischer Sicht nicht zu vertreten. Zudem hätte eine Beeinträchtigung des Baugewerbes negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.



Drucksache 878/04

... Bei Unternehmen führen die Gesetzesänderungen zu keinem zusätzlichen Aufwand. Im Gegenteil macht es die erleichterte Datenverknüpfung unter anderem möglich, erweiterten Anforderungen im Rahmen der EG-Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich sowie im Bereich Handel und Gastgewerbe nachzukommen, ohne zusätzliche Merkmale erheben zu müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 878/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Statistikregistergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 3
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung:

2. Maßnahmen:

3. Gender-Mainstreaming:

Zur Rechtssprache:

Zur geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung:

4. Nach Ablauf eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes

B. Kosten

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 693/04

... Auf dieser Grundlage geht die vorliegende Mitteilung erstens der Frage nach, wie der finanzpolitische Rahmen ­ und insbesondere der Stabilitäts- und Wachstumspakt ­ auf die bislang erlebten Unzulänglichkeiten durch mehr Gewicht auf die Konjunkturentwicklung in den Empfehlungen und stärkere Konzentration auf die Erhaltung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen reagieren könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/04




1. auf dem WEG ZU einer besseren Economic Governance und soliden öffentlichen Finanzen

2. Neufokussierung des Stabilitäts- und Wachtumspakts

3. HAUSHALTSPOLITISCHE Koordinierung

4. VERBESSERTE Durchsetzung


 
 
 


Drucksache 441/04

... Die Auflagenzahlen der Tageszeitungen sind seit langem rückläufig. Von 1980 bis 2003 betrug der Rückgang bei den Tageszeitungen insgesamt fast 7 %. In diesem Zeitraum verloren vor allem die Kaufzeitungen (-24 %) und die lokalen und regionalen Abonnement-Zeitungen (-4 %) an Lesern; die überregionalen Zeitungen konnten ihre Auflagen hingegen noch stark steigern (+70 %). In den letzten Jahren nahm die Zahl der Leser jedoch bei allen Zeitungskategorien ab. Der langfristige Rückgang der Auflagen der Tageszeitungen, unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung, deutet auf strukturelle Veränderungen im Lesermarkt hin. Die Gründe für die rückläufigen Leserzahlen, auf die auch die Monopolkommission verweist, sind der demographische Wandel und der Umstand, dass der Informationsbedarf, insbesondere der jüngeren Generationen, verstärkt über andere Medien, vor allem privates und öffentliches Fernsehen sowie das Internet, gedeckt wird. Insgesamt erreichen die Tageszeitungen nur noch ca. drei Viertel der Bevölkerung; 1995 erreichten sie hingegen noch 81 % der Bevölkerung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes

§ 22
Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 23
Europafreundliche Anwendung

§ 27
Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen

§ 29
Kredit- und Versicherungswirtschaft

§ 30
Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften

§ 31
Anzeigenkooperationen

§ 32
Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

§ 32a
Einstweilige Maßnahmen

§ 32b
Verpflichtungszusagen

§ 32c
Kein Anlass zum Tätigwerden

§ 32d
Entzug der Freistellung

§ 32e
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen

§ 33
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde

§ 34a
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 43
Bekanntmachungen

§ 50
Vollzug des europäischen Rechts

§ 50a
Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

§ 50b
Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden

§ 50c
Behördenzusammenarbeit

§ 62
Bekanntmachung von Verfügungen

§ 82a
Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 86a
Vollstreckung

§ 89a
Streitwertanpassung

§ 90a
Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Anlass und Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Grundzüge der Novellierung

5. Gender Mainstreaming

6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.

7. Befristung, Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den neuen §§ 22 und 23

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32c

Zu § 32d

Zu § 32e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abs atz 4

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 20

Zu Nummer 2l

Zu Absatz la

Zu Absatz l

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 32

Zu § 50a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 954/03 (Beschluss)

... Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung hat der Betreiber einer solchen Anlage jedoch nur dann eine Emissionserklärung abzugeben, wenn die genannten Massenströme überschritten sind. Gibt der Betreiber einer solchen Anlage nun keine Emissionserklärung ab, weil z.B. konjunkturbedingt im Erklärungszeitraum kein Emissionsmassenstrom überschritten wurde, hätte die Behörde von sich aus zu prüfen, ob die Abgabe der Emissionserklärung versäumt wurde oder auf Grund einer Massenstromunterschreitung keine Emissionserklärung abzugeben wäre. Dieser zusätzliche behördliche Aufwand ist nicht gerechtfertigt, da § 27 des



Drucksache 120/1/03

... Der Gesetzesbeschluss sieht vor, dass für die Unternehmen die Verlustverrechnung auf die Hälfte des Gewinns, der 100.000 Euro übersteigt, beschränkt wird. Das würde bedeuten, dass diejenigen Betriebe, die stark investieren oder forschen, bestraft werden, da sie ihre zwangsläufig temporär anfallenden Verluste nicht mehr vollständig mit den Gewinnen eines Jahres verrechnen können. Betroffen wären vor allem auch Unternehmen, die wie z.B. in der Bauwirtschaft aus konjunkturellen Gründen eine Verlustphase durchstehen müssen.



Drucksache 120/03 (Beschluss)

... - Der Gesetzesbeschluss sieht vor, Immobilien höher zu besteuern. Die Veräußerungsgewinne von vermieteten Immobilien sollen künftig generell mit 15 % besteuert, die Gebäudeabschreibung verschlechtert und die Eigenheimzulage abgebaut werden. Bei der Eigenheimzulage sollen Kinderlose künftig gar keine Eigenheimzulage mehr erhalten und bei einer Familie mit zwei Kindern würde die Zulage im Acht-Jahreszeitraum um insgesamt 12.000 Euro gekürzt werden. Außerdem sollen die Einkommensgrenzen stark abgesenkt werden. Diese Maßnahmen würden die privaten Haushalte sowie den Wohnungsbau massiv belasten. In der Bauwirtschaft würden zusätzlich 50.000 Arbeitsplätze abgebaut werden. - Der Gesetzesbeschluss sieht vor, dass für die Unternehmen die Verlustverrechnung auf die Hälfte des Gewinns, der 100.000 Euro übersteigt, beschränkt wird. Das würde bedeuten, dass diejenigen Betriebe, die stark investieren oder forschen, bestraft werden, da sie ihre zwangsläufig temporär anfallenden Verluste nicht mehr vollständig mit den Gewinnen eines Jahres verrechnen können. Betroffen wären vor allem auch Unternehmen, die wie z.B. in der Bauwirtschaft aus konjunkturellen Gründen eine Verlustphase durchstehen müssen.



Drucksache 1/17 PDF-Dokument



Drucksache 3/17 PDF-Dokument



Drucksache 38/17 PDF-Dokument



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 73/15 PDF-Dokument



Drucksache 84/15 PDF-Dokument



Drucksache 87/17 PDF-Dokument



Drucksache 87/18 PDF-Dokument



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Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 144/06 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 147/14 PDF-Dokument



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Drucksache 166/18 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



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Drucksache 281/17 PDF-Dokument



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Drucksache 330/20 PDF-Dokument



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Drucksache 366/18 PDF-Dokument



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Drucksache 515/16 PDF-Dokument



Drucksache 515/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 516/14 PDF-Dokument



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.