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0520/05
0012/05
0323/1/05
0694/05
0423/05
0562/05
0132/05
0233/05
0158/05
0155/05
0162/05
0071/05
0221/05
0052/05B
0219/05
0871/05B
0883/05
0844/05
0330/05
0616/2/05
0576/05
0715/05
0237/05
0317/05
0008/05
0158/05B
0196/05
0538/05
0910/05
0801/05
0069/05
0845/05
0672/05
0770/05
0174/05
0348/05
0485/05
0259/05
0275/05
0581/05
0508/05
0764/05
0251/05B
1010/04
0901/04
0569/04
0571/04B
0618/04
0525/04
0267/04
0803/04
0807/04
0883/04
0917/04
0176/04
0361/04
0166/04
0978/04
0596/04
0678/04
0547/04B
0565/04
0977/04
0983/04
0737/04
0806/04
0406/04
0972/04
0789/04
0466/04
0622/04
0974/04
0879/04
0912/04
0576/04
1002/04
0860/04
0012/04
0408/04
0665/04
0970/04
0232/04
0466/04B
1008/04
0951/04
0945/04
0907/04
0105/04B
1009/04
0578/04
0973/04
0907/1/04
0905/04
0571/04
0429/04
0380/04
0939/04
0778/1/04
0105/04
0702/04
0971/04
1007/04
0975/04
0821/04
0804/04
0778/04B
0725/04
0945/04B
0283/04
0441/04
0967/04
0667/04
0591/04
0915/04
0976/04
0907/04B
0049/03
0155/03B
0450/03
0504/03
0831/03
0849/03
0856/03
Drucksache 698/17

... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2014/65/EU /EU

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2009/138/EG /EG

Artikel 231a
Aufsichtliche Genehmigung hinsichtlich interner Modelle

Artikel 231b
Überprüfung

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 772/17 (Beschluss)

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes



Drucksache 429/17

... - Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden, Hochschulpersonal sowie Forscherinnen und Forschern, um ihnen eine Möglichkeit zu bieten, ihre Erfahrungen und Kompetenzen weiterzuentwickeln (Erasmus+ und MarieSklodowska-Curie-Maßnahmen); und - Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschung und Unternehmen.... die Anstrengungen jedoch auf aktuelle und sich abzeichnende Chancen und Herausforderungen konzentriert. Die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und der Hochschulbereich anerkennen die positiven Auswirkungen von EU-Aktivitäten und die damit verbundene internationale Dimension. Die EU ist auf dem Weg, die Zielvorgabe von 40 % zu erfüllen, doch stehen die Hochschulsysteme Europas - wie aus der 2016 durchgeführten öffentlichen Konsultation zur künftigen EU-Förderung für den Hochschulbereich, hervorgeht8 - u.a. vor folgenden Herausforderungen9.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU

2. VORRANGIGE Massnahmen

2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen

2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme

2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen

2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme

3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 662/17

... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

ABSCHNITT 2a Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (Artikel 138 bis 142 der Richtlinie 2006/112/EG /EG)

Artikel 45a

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 660/17

... Nach einer breiten öffentlichen Debatte, die mit einer Konsultation zum Grünbuch zur Zukunft der Mehrwertsteuer3 vom 6. Dezember 2011 eingeleitet wurde, nahm die Kommission die Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer - Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt-System, das auf den Binnenmarkt zugeschnitten ist4 an. Diese Konsultation bestätigte den Eindruck, dass viele Unternehmen häufig aufgrund der Komplexität, der zusätzlichen Befolgungskosten und der mangelnden Rechtssicherheit des Mehrwertsteuersystems vor grenzüberschreitenden Tätigkeiten zurückschrecken und die Vorteile des Binnenmarkts nicht ausschöpfen. Sie bot ferner eine Gelegenheit zu überprüfen, ob die 1967 eingegangene Verpflichtung noch gültig war.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu

Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert

Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert

Reihengeschäfte: Artikel 138a neu

Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a

Artikel 17a

Artikel 138a

Artikel 262

Artikel 402

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 732/17

... Die nachstehend aufgeführten Orientierungspunkte basieren auf den Ergebnissen einer öffentlichen Konsultation24, einer Analyse bewährter Verfahren25, Studien26 und nationaler Rechtsprechung27. Die Kommission fordert die Interessenträger dazu auf, untereinander und mit der Kommission in Dialog zu treten, um weitere Klärung zu erzielen und empfehlenswerte Verfahren zu entwickeln. Die Kommission wird die erreichten Fortschritte überwachen und bei Bedarf ergänzende Maßnahmen zur FRAND-orientierten Lizenzvergabe ergreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/17




Mitteilung

3 Einleitung

1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP

1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen

1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN

1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen

1.2.2. Prüfungen der Essenzialität

1.2.3. Umsetzungsmethoden

2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE

2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE

2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG

2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG

2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS

3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP

3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE

3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN

3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS

3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung

3.5. PATENTHAIE und SEP

3.6. SENSIBILISIERUNG

4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 721/17

... zuständig ist. Die Kommission wird prüfen, durch welche Instrumente (z.B. die CEF) dieser Prozess unterstützt werden kann. Sie wird Hilfe bei der Erfassung der fehlenden Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung der vorgenannten delegierten Verordnungen bereitstellen. Sie könnte sich auch mit der Frage befassen, inwieweit die Entwicklung verschiedener Roaming-Lösungen gefördert werden sollte. - Die Verbraucher benötigen nahtlose interoperable E-Mobilitäts-Zahlungsdienste, die auf offenen Standards ohne Urheberrechte oder anfallende Lizenzgebühren basieren sollten. Die Kommission wird die Entwicklungen in diesem Bereich sorgfältig beobachten und bis Ende 2017 eine öffentliche Konsultation zu dem Thema abhalten. Sollte die Uneinheitlichkeit bei den Zahlungsdiensten fortbestehen, wird sie einen gesetzgeberischen Ansatz in Betracht ziehen, um die Interoperabilität der Dienste zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 434/17

... Wie in der Mitteilung zum zweiten Paket zur Modernisierung des Urheberrechts erwähnt, wird sich die Kommission in Zukunft auch mit anderen Fragen im Zusammenhang mit den Ausnahmen befassen, die in der Mitteilung "Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht" vom 9. Dezember 2015 genannt sind, unter anderem mit dem Thema private Vervielfältigungen. Die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes in der digitalen Welt war Gegenstand der 2013/2014 von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation zur Überprüfung des EU-Urheberrechts. Nach Abschluss der Konsultation wurde der Schluss gezogen, dass es für Maßnahmen auf EU-Ebene noch zu früh ist, insbesondere weil es schwierig ist, die konkreten Auswirkungen auf den Markt zu bewerten.



Drucksache 708/17

... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 708/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 521/17

... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Präambel und Erwägungsgründe

Vorschlag

Kapitel I
Definition und Berechnung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen

Artikel 1

Kapitel II
Übermittlung der BNE-Daten und zusätzlicher Informationen

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel III
Verfahren und Überprüfung der BNE-Berechnung

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE_Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates

Anhang
Entsprechungstabellen gemäß Artikel 9


 
 
 


Drucksache 351/1/17

... 3. Der Bundesrat bedauert, dass dem Richtlinienvorschlag keine Einigung der Sozialpartner auf europäischer Ebene zu Grunde liegt. Im Rahmen der Konsultation durch die Kommission haben die Sozialpartner unterschiedliche - sich widersprechende - Stellungnahmen abgegeben. Nach Auffassung des Bundesrates ist es jedoch wichtig, bei beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen eine Abstimmung der Sozialpartner zu erreichen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die anschließende Umsetzung der Richtlinie im engen Dialog mit den Sozialpartnern zu gestalten und die wechselseitigen Interessen angemessen zu berücksichtigen.



Drucksache 144/17

... Zu den in dieser Mitteilung behandelten Fragen wird die Kommission einen umfassenden Dialog mit den Interessenträgern führen. Als ersten Schritt im Rahmen dieses Dialogs wird eine öffentliche Konsultation durchgeführt, die gleichzeitig mit dem Paket zur Datenwirtschaft veröffentlicht wird10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 747/17

... 2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in der EU

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

- Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit

- Subsidiarität

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushaltspolitische Verantwortung und mittelfristige Ausrichtung der Haushalte

Artikel 4
Teilnahme von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten

Artikel 5
Berichte

Artikel 6
Schlussbestimmungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 494/17

... Die Bildung vorläufig eingesetzter Mittel für die Handhabung finanzieller Verbindlichkeiten - ob Eventualverbindlichkeiten oder andere, die durch die Finanzierungsinstrumente und die Haushaltsgarantien entstehen, ist ein Schutz gegen die Ungewissheit des sich aus diesen Verbindlichkeiten ergebenden Zahlungsbedarfs. Diese vorläufig eingesetzten Mittel befinden sich derzeit auf speziellen Treuhandkonten und in Garantiefonds. Die fragmentierte Verwaltung dieser Mittel ist ineffizient: Sie führt zu einem höheren Rückstellungsbedarf wodurch die finanzielle Belastung der Steuerzahler und die Verwaltungskosten steigen, die Prüf- und Kontrolltätigkeiten komplizierter und schließlich die Überwachungs- und Berichterstattungssysteme vervielfacht werden. Nach Auffassung der Kommission kommt es zu deutlichen Effizienzgewinnen, wenn bei allen von der EU eingerichteten und umgesetzten Risikoteilungsinstrumenten auf den gemeinsamen Dotierungsfonds zurückgegriffen wird. Durch eine Optimierung des Umfangs der benötigten Rückstellungen würde eine Hebelwirkung erzielt und gleichzeitig ein angemessener Schutz für die Begleichung finanzieller Verbindlichkeiten gewährleistet. Die Kommission wird, für eine einheitliche und effiziente Kassen- und Rechnungsführung des gemeinsamen Dotierungsfonds sowie vollständige Transparenz gegenüber der Haushaltsbehörde sorgen. Die Vorschriften für Rückstellungen und den gemeinsamen Dotierungsfonds sollten auch geeignete Kontrollregelungen umfassen. Die Leitlinien für die Verwaltung des Vermögens aus den Rückstellungen sollten nach Konsultation des Rechnungsführers auf Ebene der Kommission festgelegt werden. Die Anweisungsbefugten sollten die finanziellen Verbindlichkeiten, für die sie die Verantwortung tragen, aktiv überwachen, und der für den gemeinsamen Dotierungsfonds zuständige Anweisungsbefugte sollte die Barmittel und Vermögenswerte des Fonds gemäß den vorn Rechnungsführer,festgelegten Bestimmungen und Verfahren verwalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/17




Anhang

1. Vorschlag für eine Haushaltsordnung

Zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

Zur Gefahr der Überkompensation von Begünstigten

Zum Einsatz von Sachverständigen im Rahmen vereinfachter Kostenoptionen

Zu Eventualverbindlichkeiten

Zum gemeinsamen Dotierungsfonds

Zu Bestimmungen über Steuervermeidung für Finanzinstrumente

Zur Ex-ante-Bewertung von Finanzinstrumenten/Vorzugsbehandlung privater Investoren

Zum Sponsoring

2. Vereinfachungsvorschläge in der Dachverordnung

Zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen

Zu den Bestimmungen des Artikels 67 Absatz 5 der Dachverordnung über einen delegierten Rechtsakt

Zur vorgeschlagenen Änderung der Behandlung von Energieeinsparungen in Artikel 61 Absatz 1 der Dachverordnung


 
 
 


Drucksache 325/17

... Die ERGA würde die Kommission auf deren Verlangen beraten. Die einzige Ausnahme ist die Ausnahmeregelung (Artikel 3 Absatz 4 des Vorschlags), in deren Rahmen die Kommission die ERGA konsultieren müsste. Selbst in diesem Fall könnte die ERGA jedoch nur Stellungnahmen abgeben, die für die Kommission nicht verbindlich wären. Durch ihre Stellungnahmen könnte die ERGA somit weder die Kommission noch die Mitgliedstaaten noch Anbieter von Mediendiensten rechtlich binden.



Drucksache 777/1/17

... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die von der Kommission durchgeführte Konsultation der Sozialpartner konträre Positionen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände hinsichtlich der Notwendigkeit von Legislativmaßnahmen zur Überarbeitung der Nachweisrichtlinie (91/533/EWG) ergeben hat. Da sich die Sozialpartner nicht darauf einigen konnten, in Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung zu treten, ist die Kommission aus eigener Initiative tätig geworden. Der Bundesrat bedauert dieses Vorgehen. Nach Auffassung des Bundesrates sollten beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen der EU im Dialog und unter Einbindung der Sozialpartner konzipiert und umgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, als mit dem Richtlinienvorschlag umfassende und weitreichende Änderungen des aktuellen Rechtsrahmens erfolgen. Vor Vorlage neuer Legislativmaßnahmen sollte deshalb ein Konsens, zumindest jedoch eine enge Abstimmung mit den Sozialpartnern gesucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 777/1/17




Konzept des EU-Ausschusses

Konzept der Ausschüsse AIS und Wi

Konzept des AIS-Ausschusses


 
 
 


Drucksache 654/17

... Eine schnelle und wirksame Reaktion erfordert auch einen Mechanismus für den zügigen Informationsaustausch zwischen allen wichtigen Akteuren auf nationaler und EU-Ebene, was wiederum eine klare Zuweisung von Aufgaben und Zuständigkeiten erfordert. Die Kommission hat Einrichtungen und Mitgliedstaaten zu einem Konzeptentwurf konsultiert, wie auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten ein wirksames Verfahren für eine operative Reaktion auf massive Cybersicherheitsvorfälle zur Verfügung gestellt werden kann. In dem im Rahmen dieses Pakets als Empfehlung vorgelegten Konzeptentwurf40 wird erläutert, wie die Cybersicherheit durchgängig in die bestehenden Mechanismen der EU für das Krisenmanagement einbezogen werden kann, und es werden die Ziele und Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, aber auch zwischen den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Organen, Dienststellen, Agenturen und sonstigen Stellen der EU41 für den Fall von massiven Cybersicherheitsvorfällen und -krisen festgelegt. Die Empfehlung fordert zudem die Mitgliedstaaten und EU-Organe dazu auf, für die praktische Umsetzung des Konzeptentwurfs einen EU-Rahmen für die Reaktion auf Cybersicherheitskrisen einzurichten. Dieser Konzeptentwurf wird regelmäßig im Rahmen von (Cyber-)Krisenmanagementübungen auf den Prüfstand gestellt42 und bei Bedarf aktualisiert werden.



Drucksache 4/17

... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2. Wer ist auf welche Weise betroffen?

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörde

Kapitel II
Risikobewertung

Artikel 4
Bewertung der Versorgungssicherheit

Artikel 5
Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 6
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 7
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene

Artikel 8
Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Artikel 9
Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Kapitel III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10
Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11
Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12
Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen

Kapitel IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 13
Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise

Artikel 14
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 15
Einhaltung von Marktvorschriften

Kapitel V
Bewertung und Überwachung

Artikel 16
Nachträgliche Analyse

Artikel 17
Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 19
Befugnisübertragung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG

Anhang
Muster für den Risikovorsorgeplan

Allgemeine Informationen

1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN

2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE

3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE

3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen

3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen

4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM

5. Konsultation der Interessenträger

6. NOTFALLTESTS


 
 
 


Drucksache 213/1/17

... f) Er sieht durch die Neuregelung eine Verschlechterung der Mitwirkungsbefugnisse der Mitgliedstaaten, da das Verfahren nach Artikel 290 AEUV im Gegensatz zum bisherigen Regelungsverfahren mit Kontrolle keine aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetzten Komitologie-Ausschüsse vorsieht, deren Voten für die Kommission verbindlich sind. Stattdessen sollen die mitgliedstaatlichen Beteiligungsrechte laut Verordnungsvorschlag dadurch gewahrt bleiben, dass die Kommission verpflichtet wird, systematisch Sachverständige aus den Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung delegierter Rechtsakte zu konsultieren. Deren Stellungnahmen und Vorschläge wären für die Kommission rechtlich aber nicht bindend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/1/17




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Rechtsakten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 749/17

... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 749/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Ex -post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 589/17

... 1. Konsultationen durch die Lebensmittelunternehmer und die Entgegennahme von Informationen sowie für Feststellungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Aufgaben und Befugnisse

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 6/2/17

... 5. Dies betrifft beispielsweise die Regelungen in Artikel 3 des Richtlinienvorschlags, wonach die in Artikel 4 des Richtlinienvorschlags definierten neu geplanten Genehmigungsverfahren und Anforderungen bereits im Entwurfsstadium drei Monate vor Inkrafttreten der Kommission zur Notifizierung und den anderen Mitgliedstaaten zur Konsultation vorgelegt werden müssen. Änderungen, die sich im parlamentarischen Beratungsverfahren ergeben, sollen ebenfalls der Vorabnotifizierung unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/2/17




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 373/17

... 46. Die Konsultation der vorbereitenden Gremien des Rates und die Berichterstattung an diese durch den Verhandlungsführer der Union erfolgen zeitnah.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

- Grundrechte

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Auswirkungen auf den Haushalt

4. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien

Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Richtlinien für die Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden

I. Ziel des AUSTRITTSABKOMMENS

II. ART und Geltungsbereich des ABKOMMENS

III. ZWECK und Geltungsbereich dieser Verhandlungsrichtlinien

III.1 Bürgerrechte

III.2 Finanzielle Abrechnung

III.3 Regelungen für in Verkehr gebrachte Waren und laufende Verfahren nach Unionsrecht

A. Waren, die vor dem Austrittstermin nach Unionsrecht in Verkehr gebracht werden

B. Laufende justizielle Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten nach Unionsrecht

C. Laufende Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden nach Unionsrecht

D. Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren der Union

III.4 Andere administrative Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Union

III.5 Handhabung des Abkommens

IV. VERFAHRENSTECHNISCHE REGELUNGEN für die VERHANDLUNGSFÜHRUNG


 
 
 


Drucksache 772/17

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Konsulargesetzes

§ 9a
Anwendung auf im Drittland nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Entstehungsgeschichte der Richtlinie EU Nr. 2015/637

2. Allgemeines zum Inhalt der Richtlinie EU Nr. 2015/637

3. Zu den einzelnen umgesetzten Vorschriften der Richtlinie EU Nr. 2015/637

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

I. Regelungsinhalte

1. § 5 Hilfeleistung an einzelne

2. § 6 Hilfe in Katastrophenfällen

3. § 7 Hilfe für Gefangene

4. § 9 Überführung Verstorbener und Nachlassfürsorge

II. Ausnahmen

1. § 6 Absatz 3 des Konsulargesetzes

2. § 9 Absatz 2 und 3 des Konsulargesetzes

III. Auslagenerstattung

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 697/1/17

... 21. Der Bundesrat spricht sich für eine grundsätzliche Beibehaltung des bisherigen Finanzierungsmodells aus, um eine angemessene finanzielle Ausstattung der ESAs zu gewährleisten und gleichzeitig auch weiterhin die notwendige Kontrolle und Einflussmöglichkeiten der nationalen Aufsichtsbehörden und des Europäischen Parlaments zu sichern. Bereits im Rahmen der von der Kommission im Vorfeld vorgenommenen Konsultation plädierte eine deutliche Mehrheit der Konsultationsteilnehmerinnen und -teilnehmer gegen eine Überarbeitung des aktuellen Finanzierungsrahmens und eine Ersetzung der Beiträge der nationalen zuständigen Behörden durch Beiträge der Industrie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 697/1/17




2 Allgemeines

Zur Vorlage allgemein

Zur Vorlage im Einzelnen

Angemessene allgemeine Befugnisse

9. Nachhaltigkeit

10. Fintechs

11. Neue Konvergenzbefugnisse

Level -2- und -3-Normierungen

Direkte Aufsichtsbefugnisse

18. Angemessene Governance-Strukturen

Angemessene Finanzierungsstruktur

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 757/1/17

... Soweit nun im von der Kommission vorgeschlagenen neuen Artikel 6 erstmals die Möglichkeit eröffnet wird, einen Konsultationsmechanismus für Mitgliedstaaten mit ähnlichen Katastrophenrisiken zur Verbesserung der Präventions-und Vorbereitungsplanung einzurichten, sieht der Bundesrat diesen Ansatz als durchaus geeignet an, einen konstruktiven Erfahrungsaustausch derjenigen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die regelmäßig mit gleich oder ähnlich gelagerten Katastrophen zu kämpfen haben. Es bleibt indes offen, wie und nach welchem Verfahren dieser Austausch stattfinden soll und ob auch die betroffenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, eine Konsultation anzustoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/1/17




Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17

Zu den Kernelementen des Kommissionsvorschlags merkt der Bundesrat Folgendes an:**

Zu BR-Drucksache 757/17


 
 
 


Drucksache 101/17 (Beschluss)

... 5. Er gibt zu bedenken, dass durch die in dem Verordnungsvorschlag vorgesehenen zahlreichen und vor allem strikten Fristen sowie die zahlreichen Informations- und Konsultationspflichten für die Praxis ein ganz erheblicher bürokratischer Aufwand entstehen wird, der zur Erreichung des Ziels einer effektiveren grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung in der vorliegenden Form nicht erforderlich ist und die Zielerreichung vielmehr konterkarieren wird. Der Bundesrat unterstützt zwar im Grundsatz die Vorgabe von Fristen sowie auch Vorgaben zu einem engen Informationsaustausch und gebotener Konsultation zwischen den Behörden des Entscheidungs- wie des Vollstreckungsstaats im Sinne einer zügigen und effektiven Durchführung der jeweiligen Maßnahmen. Er erkennt auch die besondere Dringlichkeit, die für die Durchführung von Sicherstellungen bestehen kann. Jedoch sind die konkret vorgesehenen starren Fristen von 24 Stunden oder 30 Tagen oder sogar die Vorgabe der Berücksichtigung des Erfordernisses sofortigen Tätigwerdens (vergleiche Artikel 10 und Artikel 19) - abgesehen davon, dass im Fall einer wie hier unmittelbar anwendbaren Verordnung die Grundlagen für die Berechnung von Fristbeginn und -ende klargestellt sein müssen - deutlich zu kurz bemessen und mit den Abläufen in der polizeilichen, der staatsanwaltschaftlichen und der gerichtlichen Praxis nicht vereinbar. Dies wird insbesondere an dem Fall deutlich, dass eine Entscheidung etwa am Freitagnachmittag bei der Vollstreckungsbehörde eingeht oder Feiertage in Rede stehen. Die zum Teil fehlende Verlängerbarkeit (vergleiche Artikel 10 Absatz 5) ist nicht hinnehmbar. Im Fall entsprechender Abstimmung zwischen Entscheidungs- und Vollstreckungsstaat dürfte nichts gegen eine unbefristete Verlängerbarkeit sprechen.



Drucksache 315/17

... 6. Anzahl der Beschwerden, bei denen eine externe Stelle konsultiert wurde, um die Entscheidung vorzubereiten,



Drucksache 88/17

... 3. Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3. Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen

Konsultation der Interessenträger

4 Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt und andere Aspekte

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 361/17

... 1. Mit dem Vorschlag werden die bisherigen Erfolge des Europasses anerkannt, insbesondere die häufige Nutzung des Europass-Lebenslaufs. Mit dem Vorschlag soll Flexibilität zur Anpassung und Änderung der bestehenden Europass-Dokumentationsdienste ermöglicht werden, um sicherzustellen, dass diese ihrem Zweck entsprechen. Die Kommission möchte betonen, dass etwaige Änderungen erst nach einer umfassenden Konsultation der Mitgliedstaaten und der Betroffenen durchgeführt werden. Die Änderungen an den bestehenden Diensten (z.B. die Entwicklung eines Instruments für Bewerbungsschreiben und des Europäischen Qualifikationspasses) wurden von den Mitgliedstaaten angestoßen und vorangetrieben, und das Ziel des Vorschlags ist es, den Europass im Einklang mit den Forderungen der Mitgliedstaaten und Nutzer zu entwickeln.



Drucksache 38/1/17

... bereits bestehenden Vorgaben EU-rechtlich zu verankern und keine weiteren Vorgaben für diese Institute vorzusehen. Anderweitige Vorgaben - wie die aktuell von der EBA und der EZB konsultierten Leitlinienentwürfe - können von der CRD als höherrangigem Recht nicht abweichen und damit die bewährten Strukturen in Deutschland in Frage stellen.



Drucksache 187/17 (Beschluss)

... Artikel 32 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags ist nach Auffassung des Bundesrates als unverhältnismäßig abzulehnen. Die dadurch vorgegebene Pflicht für alle größeren Verteilernetzbetreiber, alle zwei Jahre einen Netzentwicklungsplan vorzulegen, und die korrespondierende Pflicht der Regulierungsbehörden, hierüber eine ausführliche Konsultation durchzuführen, beträfe alleine in Deutschland 77 Verteilernetzbetreiber und eine Vielzahl von weiteren Akteuren. Der dadurch hervorgerufene Aufwand und die drohenden erheblichen Kosten stehen einem in keiner Weise erwiesenen Nutzen gegenüber. Im Übrigen erinnert er daran, dass die insoweit ähnliche Regelung des § 14 Absatz 1b a.F.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/17 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 726/17

... Da mit dem vorliegenden Vorschlag eine bestehende Richtlinie geändert wird, ist eine Änderungsrichtlinie das geeignete Instrument. Die meisten Interessenträger, die an der öffentlichen Konsultation teilnahmen, unterstützten diesen Standpunkt und lehnten eine Aufhebung der Richtlinie oder deren Umwandlung in eine Verordnung trotz der Mängel der geltenden Rechtsvorschriften ab. Es wurde festgestellt, dass eine Verordnung nicht die erforderliche Flexibilität bietet, um regionalen und lokalen Unterschieden Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 138/17

... wurden auch die Ergebnisse von Erhebungen, der Konsultation der Interessenträger und der Studie zur Bewertung der Anwendung der Verordnung in den letzten 15 Jahren berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 173/17

... Dieser Artikel sieht vor, dass die zuständigen Behörden der beiden Vertragsparteien Schwierigkeiten bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens durch gegenseitige Konsultation beseitigen. Hierzu können die zuständigen Behörden unmittelbar miteinander verkehren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 6
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 7
Verständigungsverfahren

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 101/1/17

... 5. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass durch die in dem Verordnungsvorschlag vorgesehenen zahlreichen und vor allem strikten Fristen sowie die zahlreichen Informations- und Konsultationspflichten für die Praxis ein ganz erheblicher bürokratischer Aufwand entstehen wird, der zur Erreichung des Ziels einer effektiveren grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung in der vorliegenden Form nicht erforderlich ist und die Zielerreichung vielmehr konterkarieren wird. Der Bundesrat unterstützt zwar im Grundsatz die Vorgabe von Fristen sowie auch Vorgaben zu einem engen Informationsaustausch und gebotener Konsultation zwischen den Behörden des Entscheidungs- wie des Vollstreckungsstaats im Sinne einer zügigen und effektiven Durchführung der jeweiligen Maßnahmen. Der Bundesrat erkennt auch die besondere Dringlichkeit, die für die Durchführung von Sicherstellungen bestehen kann. Jedoch sind die konkret vorgesehenen starren Fristen von 24 Stunden oder 30 Tagen oder sogar die Vorgabe der Berücksichtigung des Erfordernisses sofortigen Tätigwerdens (vergleiche Artikel 10 und Artikel 19) - abgesehen davon, dass im Fall einer wie hier unmittelbar anwendbaren Verordnung die Grundlagen für die Berechnung von Fristbeginn und -ende klargestellt sein müssen - deutlich zu kurz bemessen und mit den Abläufen in der polizeilichen, der staatsanwaltschaftlichen und der gerichtlichen Praxis nicht vereinbar. Dies wird insbesondere an dem Fall deutlich, dass eine Entscheidung etwa am Freitagnachmittag bei der Vollstreckungsbehörde eingeht oder Feiertage in Rede stehen. Die zum Teil fehlende Verlängerbarkeit (vergleiche Artikel 10 Absatz 5) ist nicht hinnehmbar. Im Fall entsprechender Abstimmung zwischen Entscheidungs- und Vollstreckungsstaat dürfte nichts gegen eine unbefristete Verlängerbarkeit sprechen. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass die vorprogrammierten Fristenverstöße wiederum Informations- und Konsultationspflichten auslösen und somit der bürokratische Aufwand potenziert wird. Flexiblere Fristenregelungen könnten ein Ansatz sein; allerdings ist dann zu beachten, dass die wesentlichen Grundlagen im Text des Verordnungsvorschlags geregelt werden müssen, um die unmittelbare Anwendbarkeit zu gewährleisten. Auch die insofern bislang verwendete, uneinheitliche Terminologie ("unverzüglich", "umgehend", "so bald wie möglich") muss im Fall einer Verordnung überdacht werden, soll damit nicht Unterschiedliches geregelt werden. Schließlich weist der Bundesrat darauf hin, dass bislang jegliche Regelungen zu den Rechtsfolgen von Fristverstößen im Verordnungsvorschlag fehlen. Schon zur Eingrenzung etwaiger Amtshaftungsrisiken, beispielsweise in Fällen, in denen durch die Nichteinhaltung von Fristen eine Rückgewinnungshilfe unmöglich wird, sollten die Rechtsfolgen von Fristverstößen geregelt werden.



Drucksache 679/1/17

... 2. Der Bundesrat spricht sich wie die Kommission für die Gewährleistung des Grundsatzes aus, dem zufolge alle in der EU tätigen Unternehmen ihre Steuern am Ort der Wertschöpfung zahlen. Der Bundesrat begrüßt, dass in der Agenda der Kommission eine zeitnahe Prüfung der vorliegenden Vorschläge vorgesehen ist. Dazu gehört die bereits eingeleitete öffentliche Konsultation zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Nach Ansicht des Bundesrates bedarf das Problem der Besteuerung digitaler Unternehmen auch einer zeitnahen Lösung.



Drucksache 14/17

... Im Zusammenhang mit dem Recht auf konsularischen Schutz, den EU-Bürger genießen, deren Mitgliedstaat in einem Drittstaat keine diplomatische oder konsularische Vertretung unterhält, muss diesen Bürgern vielleicht ein anderer Mitgliedstaat Rückkehrausweise ausstellen. Ein Beschluss aus dem Jahr 199619 legte einen einheitlichen Rückkehrausweis fest, um Bürgern die Heimreise zu ermöglichen. Die Ausstellung von Rückkehrausweisen ist die häufigste Art der konsularischen Hilfe. Nach 20 Jahren ist dieser Beschluss veraltet.20 Einige Mitgliedstaaten verwenden den Rückkehrausweis nicht, da er nicht als sicher gegen Dokumentenbetrug gilt. Im Zusammenhang mit dieser Überarbeitung wird die Kommission auch die Möglichkeiten zur Modernisierung der Sicherheitsmerkmale des Rückkehrausweises untersuchen.



Drucksache 39/17

... 4. über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben sowie von Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, soweit nicht die Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,



Drucksache 688/17

... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen n. a. - über Konsultation der Interessenträger und öffentliche Anhörung siehe oben

- Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

5 Vorsitz

Sekretariat des ESRB

Zusammensetzung des ESRB

Adressaten der Warnungen und Empfehlungen des ESRB

Bessere Rechtsetzung

Vorschlag

Artikel 1

1 Artikel 4 wird wie folgt geändert:

a Folgender Absatz 2a wird eingefügt:

b Folgender Absatz 3a wird eingefügt:

2 Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

b Absatz 8 erhält folgende Fassung:

3 Artikel 6 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

b Absatz 2 wird wie folgt geändert:

c Absatz 3 erhält folgende Fassung:

4 Artikel 9 Absatz 5 wird gestrichen.

5 Artikel 11 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

6 Artikel 12 wird wie folgt geändert:

7 Artikel 13 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

b folgender Absatz 4a wird eingefügt:

8 Artikel 16 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 757/17 (Beschluss)

... Soweit nun im von der Kommission vorgeschlagenen neuen Artikel 6 erstmals die Möglichkeit eröffnet wird, einen Konsultationsmechanismus für Mitgliedstaaten mit ähnlichen Katastrophenrisiken zur Verbesserung der Präventions- und Vorbereitungsplanung einzurichten, sieht der Bundesrat diesen Ansatz als durchaus geeignet an, einen konstruktiven Erfahrungsaustausch derjenigen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die regelmäßig mit gleich oder ähnlich gelagerten Katastrophen zu kämpfen haben. Es bleibt indes offen, wie und nach welchem Verfahren dieser Austausch stattfinden soll und ob auch die betroffenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, eine Konsultation anzustoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/17 (Beschluss)




Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17

8. Artikel 6: Risikomanagement

9. Artikel 12: rescEU

10. Artikel 11: Europäischer Katastrophenschutz-Pool

Zu BR-Drucksache 757/17

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 352/17 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat begrüßt das deutliche Bekenntnis der Kommission zur strengen Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten sowie der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung der in der Säule festgelegten Grundsätze und Rechte. Dies ist umso wichtiger, da das von der Kommission vorgeschlagene Umsetzungskonzept eine Einbindung und Verantwortung der Akteure aller Ebenen - der EU-Ebene, der Mitgliedstaaten, regionaler und lokaler Behörden, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft - vorsieht. Dementsprechend bekräftigt er seine schon im Rahmen der Konsultation eingebrachte Position, dass die primäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ebenso wie die strikte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips gerade in der Sozialpolitik Zurückhaltung gegenüber neuen Legislativakten gebieten und nur neue Legislativakte gestatten, die diesem Grundsatz Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund werden auch weitere sich in Umsetzung der sozialen Säule ergebende Initiativen kritisch und differenziert zu prüfen und zu begleiten sein. Dies gilt insbesondere hinsichtlich möglicher Initiativen zum Sozialschutz, bei welchen für mögliche Rechtsetzungsmaßnahmen auf die sogenannte Abrundungskompetenz nach Artikel 352 AEUV zurückgegriffen würde.



Drucksache 697/17 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat spricht sich für eine grundsätzliche Beibehaltung des bisherigen Finanzierungsmodells aus, um eine angemessene finanzielle Ausstattung der ESAs zu gewährleisten und gleichzeitig auch weiterhin die notwendige Kontrolle und Einflussmöglichkeiten der nationalen Aufsichtsbehörden und des Europäischen Parlaments zu sichern. Bereits im Rahmen der von der Kommission im Vorfeld vorgenommenen Konsultation plädierte eine deutliche Mehrheit der Konsultationsteilnehmerinnen und -teilnehmer gegen eine Überarbeitung des aktuellen Finanzierungsrahmens und eine Ersetzung der Beiträge der nationalen zuständigen Behörden durch Beiträge der Industrie.

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Drucksache 697/17 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zur Vorlage allgemein

Zur Vorlage im Einzelnen

9. Angemessene allgemeine Befugnisse

a Nachhaltigkeit

b Fintechs

c Neue Konvergenzbefugnisse

d Level-2- und -3-Normierungen

10. Direkte Aufsichtsbefugnisse

11. Angemessene Governance-Strukturen

12. Angemessene Finanzierungsstruktur

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 11/17

... a) diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretungen mit Ausnahme von Vertretungen der in § 74 Absatz 1 genannten Länder oder



Drucksache 360/17

... Diese Entwicklungen werden bei der Ausarbeitung der Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms der Kommission für 2017 berücksichtigt, so insbesondere in Bezug auf den Vorschlag für einen Qualitätsrahmen für die Ausbildung und den Vorschlag zur Verbesserung der Mobilität von Auszubildenden. Was die Berufsausbildung angeht, wird die Kommission, wie in der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen dargelegt, die Sozialpartner bei der Umsetzung der Erkenntnisse aus ihren gemeinsamen Projekten unterstützen. Die Kommission beabsichtigt 2017 ferner, im Rahmen der Legislativarbeit eine umfassende Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessenträger im Bildungs- und Beschäftigungsbereich durchzuführen. Sie möchte dem Bundesrat versichern, dass jeder Vorschlag zur Änderung der Rolle des Beratenden Ausschusses für die Berufsbildung mit den Mitgliedstaaten eingehend erörtert werden würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/17




Anhang

I. Allgemeines

II. Einführung einer Kompetenzgarantie

III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung

V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens

IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen

X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

XI. Umsetzung der Agenda


 
 
 


Drucksache 222/17

... Der substituierende Arzt darf dem Patienten innerhalb einer Kalenderwoche nicht mehr als eine Verschreibung aushändigen. Er darf die Verschreibung nur im Rahmen einer persönlichen Konsultation aushändigen. Die Verschreibung ist nach dem Buchstaben "S" zusätzlich mit dem Buchstaben "Z" zu kennzeichnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 5
Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln

§ 5a
Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin

§ 18
Übergangsvorschrift

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 731/17

... Die Erkenntnisse aus der im ersten Halbjahr 2017 durchgeführten öffentlichen Konsultation zum Thema "Modernisierung und Vereinfachung der GAP"5 zeigen einen breiten Konsens darüber, dass die aktuellen Herausforderungen mit den derzeitigen Instrumenten der GAP nur bis zu einem gewissen Grad erfolgreich bewältigt werden können. Dies gilt auch für Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Klima, in denen die GAP nach Auffassung einer Mehrheit der Landwirte und anderer Interessenträger mehr leisten sollte. Gleichzeitig wurde betont, dass die derzeitige Politik durch übermäßige Bürokratie entscheidend dabei behindert wird, ihre Ziele zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 179/17

... Die zuständigen Passbehörden arbeiten in Fällen von Ausreiseverbot und Passüberlassung eng mit den zuständigen Ausländerbehörden und der Bundespolizei zusammen und stimmen ihre Maßnahmen miteinander ab. Soweit erforderlich (z.B. Reisen in den Staat der anderen Staatsangehörigkeit)informieren diese Behörden auch die zuständigen Behörden der betroffenen dritten Staaten (z.B. Botschaften, Konsulate).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 56a
Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Asylgesetzes

§ 15a
Auswertung von Datenträgern

Artikel 3
Änderung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3932, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

Verwaltung Bund/Land

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 659/17

... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 659/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 17

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 119/17

... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 28a

Artikel 28b

Artikel 28c

Anhang I

Artikel 1

Artikel 28b
Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO

Artikel 28c
Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 742/17

... 2. Konsultationen VOR Annahme dieser Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 742/17




Vorschlag

1. RECHTLICHER Rahmen dieser Richtlinie

2. Konsultationen VOR Annahme dieser Richtlinie

3. Rechtsgrundlage dieser Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 92/66/EWG

Artikel 21

Artikel 25

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Übergangsbestimmungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 213/17 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat nimmt den Verordnungsvorschlag zur Kenntnis. Mit der zwischenzeitlich vereinbarten Verpflichtung zur systematischen Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte wurde einer Hauptforderung des Rates Rechnung getragen, so dass mit dem vorliegenden Vorschlag nun 168 Richtlinien und Verordnungen in einem zweiten Anlauf formell an den Vertrag von Lissabon angepasst werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Rechtsakten

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 38/17 (Beschluss)

... bereits bestehenden Vorgaben EU-rechtlich zu verankern und keine weiteren Vorgaben für diese Institute vorzusehen. Anderweitige Vorgaben - wie die aktuell von der EBA und der EZB konsultierten Leitlinienentwürfe - können von der CRD als höherrangigem Recht nicht abweichen und damit die bewährten Strukturen in Deutschland in Frage stellen.



Drucksache 187/1/17

... 35. Artikel 32 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags ist nach Auffassung des Bundesrates als unverhältnismäßig abzulehnen. Die dadurch vorgegebene Pflicht für alle größeren Verteilernetzbetreiber, alle zwei Jahre einen Netzentwicklungsplan vorzulegen, und die korrespondierende Pflicht der Regulierungsbehörden, hierüber eine ausführliche Konsultation durchzuführen, beträfe alleine in Deutschland 77 Verteilernetzbetreiber und eine Vielzahl von weiteren Akteuren. Der dadurch hervorgerufene Aufwand und die drohenden erheblichen Kosten stehen einem in keiner Weise erwiesenen Nutzen gegenüber. Im Übrigen erinnert der Bundesrat daran, dass die insoweit ähnliche Regelung des § 14 Absatz 1b a.F.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/1/17




Zum Richtlinienvorschlag insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 145/1/17

... 25. Mögliche Zusatzkriterien wären die Forderung einer ausdrücklichen Einwilligung wie beim Schutz sensitiver Daten (Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung) statt einer einfachen und damit auch konkludent zulässigen Einwilligung entsprechend Artikel 7 der Datenschutz-Grundverordnung sowie ihre verfahrensrechtliche Absicherung durch eine Befristung, die die Betreiber wie im Bereich von Sicherheitsanforderungen in regelmäßigen Abständen zur Aktualisierung ihrer Verarbeitungserlaubnis anhält. Zudem sollte anknüpfend an Erwägungsgrund 19 des Verordnungsvorschlags im Normtext klargestellt werden, dass die Konsultationspflicht nach Artikel 36 der Datenschutz-Grundverordnung auf einer vorherigen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung aufbaut, die im Interesse der Transparenz mit ihren wesentlichen Inhalten veröffentlicht werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/1/17




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 661/17

... Des Weiteren prüft die Kommission derzeit im Rahmen des EU-MwSt-Forums9, wie durch die Schaffung einer strukturierten öffentlich-privaten Zusammenarbeit mit Steuerbehörden, Logistikunternehmen, Internetplattformen, Zahlungsdienstleistern und Unternehmensverbänden die Mehrwertsteuer-Einziehung verbessert, Betrug im elektronischen Geschäftsverkehr bekämpft und gleiche Wettbewerbsbedingungen für ordnungsgemäß ihren Pflichten nachkommende Unternehmen hergestellt werden können. Das Ergebnis dieser Konsultation liefert die Faktengrundlage für eine Kommissionsinitiative im Jahr 2018.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/17




1. Einleitung - auf dem Weg zu einem EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM

2. Ergebnisse SEIT der Annahme des MEHRWERTSTEUER-AKTIONSPLANS

2.1 Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die digitale Wirtschaft und Vorbereitung eines modernen Ansatzes für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze

2.1.1. Vorschläge zur Mehrwertsteuer im elektronischen Geschäftsverkehr

2.1.2. Vorschlag zur Mehrwertsteuer bei elektronischen Veröffentlichungen

2.2 Gezielte Betrugsbekämpfungsmaßnahmen 2.2.1. Verbesserung des Steuereinzugs und der Zusammenarbeit der Behörde

2.2.2. Befristete Ausnahme

3. Umsetzung der künftigen Vorschläge

3.1 Auf dem Weg zu einem robusten, einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum

3.1.1. Umsetzung der ersten Stufe des endgültigen Mehrwertsteuersystem

3.1.1.1. Erster Teilschritt: Paket für das endgültige Mehrwertsteuersystem Oktober 2017

3.1.1.2. Zweiter Teilschritt: Ausführliche technische Bestimmungen für die Umsetzung des endgültigen Mehrwertsteuersystems 2018

3.1.2. Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs heute: Bessere Verwaltungszusammenarbeit bringt raschere Ergebnisse

3.1.3. Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen

3.2 Auf dem Weg zu einem moderneren Ansatz für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze

3.3 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 650/17

... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/17




Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Verfahrenstechnische Aspekte

Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

ANNEX 1 Anhang zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten {SWD(2017) 302 final}{SWD(2017) 303 final}

3 ANLAGE

Zum Ablauf der Verhandlungen:

Zum Inhalt der Verhandlungen:


 
 
 


Drucksache 536/17

... 6. Anzahl der Beschwerden, bei denen eine externe Stelle konsultiert wurde, um die Entscheidung vorzubereiten,



Drucksache 435/17

Stellungnahme der Europäischen Kommission zu der Entschließung des Bundesrates zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020"



Drucksache 355/17

... Was die Anwendung des Grundsatzes der Weiterveräußerung rechtmäßig erworbener digitaler Güter betrifft, so ist anzumerken, dass die Kommission im Rahmen der 2013/2014 durchgeführten Öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Urheberrechtsvorschriften der Europäischen Union eine Konsultation zu diesem Thema durchgeführt hat. Nach Abschluss der Konsultation wurde der Schluss gezogen, dass es für Maßnahmen auf EU-Ebene noch zu früh ist, insbesondere weil es schwierig ist, die konkreten Auswirkungen auf den Markt zu bewerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/17




- Zur Ausnahmeregelung betreffend das Text- und Data-Mining Art. 3 - Ziff 21 und 22 der Stellungnahme

- Zur Ausnahme für die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten Art. 4 - Zi f 11, 15, 19 und 24 bis 26 der Stellungnahme

- Zur Ausnahme für den Erhalt des Kulturerbes Artikel 5 und die Maßnahmen zur Verbesserung der Lizenzierungsverfahren und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu vergriffenen Werken Art. 7, 8 und 9 - Ziff 13, 16, 27, 28 und 29 der Stellungnahme

- Zur Wechselbeziehung zwischen technischen Schutzmaßnahmen und den im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen Artikel 6 - Ziff 17 der Stellungnahme

- Zum Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzunken Art. 11 - Ziff 20, 30 und 31 der Stellungnahme

- Zu den Ausgleichsansprüchen für die Nutzung von Werken im Rahmen der Ausnahmen und Beschränkungen in Bezug auf das Urheberrecht zwischen Urhebern und Verlagen Art.12 - Ziff 32 der Stellungnahme

- Zur Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen Art. 13 - Ziff 33 und 34 der Stellungnahme

- Zu fairen Verträgen mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung Artikel 14 bis 16 - Ziff 35 bis 37 der Stellungnahme

- Zu anderen Aspekten - Ziff 6, 9 und 18 der Stellungnahme


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.