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"Konsularischen"
Drucksache 861/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juli 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... Diplomatische und konsularische Vorrechte
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Legislativvorschlag zur Änderung des Beschlusses 1995/553/EG über den Schutz durch konsularische Vertretungen
Drucksache 831/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... Zur Illustration der vielfältigen internationalen Regelungen seien nachstehend einige Beispiele genannt. Manche Übereinkommen gelten für öffentliche Urkunden allgemein, während sich andere nur auf bestimmte Urkunden wie Personenstandsurkunden oder Urkunden beziehen, die von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen ausgestellt werden.
Drucksache 543/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... verwiesen. Nach § 114b Absatz 2 Satz 3 StPO ist ein "ausländischer Staatsangehöriger" darüber zu belehren, "dass er die Unterrichtung der konsularischen Vertretung seines Heimatstaates verlangen und dieser Mitteilungen zukommen lassen kann".
Drucksache 459/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.; Ratsdok. 12564/10
... Ausländische Staatsangehörige sind zusätzlich darüber zu informieren, dass sie die Unterrichtung der konsularischen Vertretung ihres Heimatstaates verlangen können. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK). Zweck der Belehrung nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b Satz 3 WÜK ist es, dass der Einzelne in den Genuss der in Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c WÜK geregelten Unterstützung seines Heimatstaates kommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 2006, 2 BvR 2115/01, juris Rn. 65). Aufgrund ihrer hervorgehobenen Bedeutung wurden diese Verpflichtungen auch in den Artikeln 12 und 13 des Rahmenbeschlussvorschlags des Rates vom 28. April 2004 über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der EU aufgenommen. Schließlich ist der Beschuldigte darüber zu belehren, dass er ein Recht auf Zugang zu einem Arzt seiner Wahl hat.
Drucksache 475/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu Problemen und Perspektiven der Unionsbürgerschaft (2008/2234(INI))
... K. in der Erwägung, dass Artikel 20 des EG-Vertrags, wenngleich er leider auf die Situation beschränkt ist, dass ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats sich im Hoheitsgebiet eines dritten Landes befindet, in dem der betreffende Mitgliedstaat nicht vertreten ist, jedem Unionsbürger das Recht auf den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaats einräumt, der in dem betreffenden dritten Land ordnungsgemäß vertreten ist; in der Erwägung, dass dieses Recht in Ermangelung klarer und verbindlicher praktischer Vorschriften und Protokolle, die von den Konsularbehörden einzuhalten sind, nicht in angemessener Weise ausgeübt werden kann,
Drucksache 501/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu der jährlichen Aussprache über die 2008 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... a) unverzüglich Initiativen ergreift, um den Schutz von Bürgerrechten wie den Datenschutz, den diplomatischen und konsularischen Schutz und den Schutz der Freizügigkeit und der freien Niederlassung zu verbessern,
Drucksache 889/09 (Beschluss)
... In der Regel ist der konsularische Weg zu benutzen; das Bundesministerium des Innern erteilt Empfehlungen zur Benutzung des diplomatischen Weges.
Drucksache 169/09C
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 1 Tabaksteuergesetz (TabStG )
... 4. diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen;
Drucksache 587/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
... Ein Beschuldigter, der der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, ist darauf hinzuweisen, dass er im Verfahren die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers verlangen kann. Ein ausländischer Staatsangehöriger ist darüber zu belehren, dass er die Unterrichtung der konsularischen Vertretung seines Heimatstaates verlangen und dieser Mitteilungen zukommen lassen kann.
Drucksache 11/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung
... Anzuwendende Rechtsvorschriften für Beschäftigte bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen
Drucksache 169/09D
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
... 4. diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen;
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Jeder Unionsbürger kann im Hoheitsgebiet eines Drittstaates, in dem sein Herkunftsmitgliedstaat nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden anderen Mitgliedstaates in Anspruch nehmen, und zwar unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates. Diese in den Verträgen vorgesehene Möglichkeit ist jedoch weithin unbekannt und bleibt daher weitgehend ungenutzt. Deshalb ist es wichtig, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit auf dieses Recht aufmerksam zu machen.
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... 2. stellt fest, dass die Tätigkeit der Europäischen Union glaubhafter wird, da sie sich auf einen neuen oder neu gestalteten rechtlichen Rahmen stützt, einschließlich neuer Bestimmungen über den Schutz der Grundrechte, u.a. der Rechte nationaler Minderheiten, neuer Bestimmungen für die Beseitigung jeglicher Form von Ungleichheit, insbesondere zwischen Mann und Frau (Artikel 8 AEUV) oder jedweder Diskriminierung (Artikel 10 AEUV), von Bestimmungen zur Förderung der Transparenz in allen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union (Artikel 15 AEUV), von Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch durch private oder öffentliche Stellen (Artikel 16 AEUV), über konsularischen und diplomatischen Schutz (Artikel 23 AEUV), über eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl und Einwanderung (Artikel 77 ff. AEUV), über die Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen (Artikel 79 Absatz 4 AEUV) und über die Verbesserung der Verwaltung (Artikel 298 AEUV);
Drucksache 3/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... Nicht zur Bevölkerung zählen Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen. Einen Haushalt bilden alle Personen, die gemeinsam wohnen.
Drucksache 169/09G
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 5 Kaffeesteuergesetz es (KaffeeStG )
... 4. diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen;
Drucksache 169/09E
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
... 4. diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen;
Drucksache 169/09F
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 4 Biersteuer gesetz (BierStG)
... 4. diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen;
Drucksache 810/09
... Die Vorschrift für die Zulassung von sogenannten Konsulatslehrerinnen und -lehrern zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts in Schulen unter der Aufsicht der jeweils zuständigen berufskonsularischen Vertretung tritt nach dem geltenden Recht am 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die Kultusministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, die Vorschrift beizubehalten. Da auch zahlreiche deutsche Lehrerinnen und Lehrer an deutschen Auslandsschulen unterrichten, wird die Regelung entfristet, damit weiterhin die Möglichkeit besteht, Lehrkräfte im Austausch zu entsenden. Darüber hinaus wird die Definition der qualifizierten Beschäftigung im Ausländerbeschäftigungsrecht an die Vorschriften des
Drucksache 474/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (2008/2184(INI))
... 25. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Staatsangehörige mit Wohnsitz in anderen Mitgliedstaaten zu unterstützen, indem sie im Rahmen ihrer diplomatischen und konsularischen Vertretungen alle notwendigen Informationen betreffend die Freizügigkeit im Personenverkehr anbieten;
Drucksache 258/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Europäischen Sicherheitsstrategie und die ESVP (2008/2202(INI))
... – einer Operation zur Notevakuierung europäischer Staatsbürger (in weniger als zehn Tagen) unter Berücksichtigung der zentralen Rolle, die jedem Mitgliedstaat in Bezug auf seine Bürger zukommt, und unter Rückgriff auf das Konzept des federführenden Staates bei der konsularischen Zusammenarbeit;
Drucksache 889/1/09
... In der Regel ist der konsularische Weg zu benutzen; das Bundesministerium des Innern erteilt Empfehlungen zur Benutzung des diplomatischen Weges.
Drucksache 889/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
... A 5.3.8. Europäisches Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1971 II S. 85),
Drucksache 184/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... Das Auswärtige Amt kann in eng begrenzten Ausnahmefällen auch Personen, die keine Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 GG sind einen amtlichen Pass ausstellen, wenn dadurch die Interessen und die damit verbundenen Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland unterstützt oder gar erreicht werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Diplomat im Sinne des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen oder ein Konsularbeamter im Sinne des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen an eine Auslandsvertretung entsandt wurde und einen ausländischen Familienangehörigen hat, der zur Integration desjenigen beiträgt, der den amtlichen Pass zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben innehat, oder an der Wahrnehmung amtlicher Aufgaben selbst mitwirkt. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann ein amtlicher Pass auch an ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von deutschen Organisationen und deren mitausreisende Familienangehörige ausgehändigt werden, wenn diese im amtlichen Auftrag der Bundesrepublik Deutschland im Ausland tätig sind (z.B. Mittlerorganisationen im Kulturbereich).
Drucksache 615/09
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "Bessere Rechtsetzung 2007 " (15. Bericht) KOM (2008) 586 endg.; Ratsdok. 13631/08
... Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Anwendung der beiden Grundsätze gewünscht wird, beispielsweise durch Auflistung der Fälle, in denen die in der Vorbereitungsphase geäußerten Einwände im Hinblick auf das Subsidiaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht aufgegriffen wurden. Die Kommission stimmt darin überein, dass solche Beispiele wegen der unterschiedlichen Auslegung ein und derselben Grundsätze durch verschiedene Akteure von besonderem Interesse sind. Kollidierende Auffassungen machen deutlich, welche echten Herausforderungen mit der Einführung dieser Prinzipien verbunden sind. Der Bericht für das Jahr 2007 enthielt effektiv mehrere Beispiele, die in diese Kategorie fallen, auch wenn dies nicht ausdrücklich hervorgehoben wird. Das beste Beispiel ist der Aktionsplan zur Gewährleistung eines wirksamen konsularischen Schutzes in Drittländern. Wie in dem Bericht festgestellt wird, wurde die Notwendigkeit eines Tätigwerdens auf EUEbene von der Kommission überprüft und letztlich ein nicht ganz so ehrgeiziges Konzept vorgeschlagen. Aber bereits bei dessen Annahme war sich die Kommission darüber im Klaren, dass selbst dieser verschlankte Ansatz auf den Widerstand einiger Mitgliedstaaten stoßen würde, nach deren Auffassung die Kommission überhaupt keinen Vorschlag im Bereich des konsularischen Schutzes unterbreiten sollte. Die Kommission teilte diesen Standpunkt nicht und beschloss, den Vorschlag weiterzuverfolgen und die divergierenden Auffassungen zum Subsidiaritätsprinzip in der dem Aktionsplan beigefügten Folgenabschätzung offen darzulegen. Vergleichbare Fälle hat es auch 2008 gegeben und die Kommission wird sich bemühen, diese im nächsten Bericht entsprechend herauszustellen.
Drucksache 719/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit "Bessere Rechtsetzung 2007 " (15. Bericht) KOM (2008) 586 endg.; Ratsdok. 13631/08
... Eine Reihe von Vorschlägen wurde aufgrund der Prüfung durch den Ausschuss für Folgenabschätzung stark abgeändert. So wurde eine Initiative zur Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung12 in Bezug auf die möglichen unterstützenden Maßnahmen seitens der EU angesichts der Kompetenzen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet sehr viel klarer formuliert. Auch beim Aktionsplan zur Gewährleistung eines wirksamen konsularischen Schutzes in Drittländern13 wurde die Notwendigkeit eines Tätigwerdens auf EU-Ebene überprüft und am Ende für ein nicht ganz so ehrgeiziges Konzept optiert.
Drucksache 22/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... Dieser Vertrag gilt unabhängig davon, ob zwischen den beiden Vertragsstaaten diplomatische oder konsularische Beziehungen bestehen.
Drucksache 164/08
... Die Gebührenerhöhung für nationale Visa entspricht damit der Gebührenerhöhung für Schengenvisa auf 60 Euro, die in Umsetzung der Entscheidung des Rates 2006/440/EG vom 1. Juni 2006 zur Änderung der Anlage 12 der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion sowie der Anlage 14a des Gemeinsamen Handbuchs betreffend die den Verwaltungskosten für die Bearbeitung von Visumanträgen entsprechenden Gebühren (ABl. EU (Nr.) L 175, S. 77) durch die Erste Verordnung zur Änderung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 6. Februar 2008: NKR-Nr. 410: Dritte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... Es bedarf einer kontinuierlichen engen Zusammenarbeit und Absprache zwischen dem Ratsvorsitz, den Mitgliedstaaten und dem Generalsekretariat des Rates, insbesondere bei der konsularischen Zusammenarbeit und bei einer etwaigen Unterstützung durch militärische Ressourcen und Kompetenzen der Mitliedstaaten der EU. Der Ratsvorsitz ist dafür zuständig, erstens vor jedweder Aktivierung des Krisenbewältigungsmechanismus durch die Kommission zu bewerten, ob eine außerhalb der EU geplante Katastrophenschutzmaßnahme der EU unter die Krisenbewältigungsbestimmungen der Verträge fällt und zweitens in Drittländern durchgeführte Katastrophenschutzmaßnahmen der EU politisch zu koordinieren Jüngste Anstrengungen zur Verbesserung der Koordinierung der Katastrophenbewältigungsinstrumente:
Drucksache 95/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
... Der Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen und die Subsidiarität der diplomatischen und konsularischen Zustellung kommen nunmehr deutlich zum Ausdruck. Das Ermessen des Prozessgerichts im Zusammenhang mit der Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten wird erweitert.
Drucksache 137/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2008 zu einer wirkungsvolleren EU-Politik für den Südkaukasus: von Versprechen zu Taten (2007/2076(INI))
... 22. betont, wie wichtig die Zusammenarbeit im Bereich der Reisefreiheit zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarstaaten ist; fordert die Kommission und den Rat auf darauf hinzuarbeiten, dass der Unterausschuss Justiz, Freiheit und Sicherheit in Bezug auf Georgien so rasch wie möglich seine Arbeit aufnehmen kann, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Verhandlungen über Rückübernahme- und Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien sowie für die Unterzeichnung eines Partnerschaftsabkommens mit der Europäischen Union im Bereich der Mobilität aufgenommen werden; betont, dass diesbezügliche Verzögerungen sich negativ auf die innenpolitischen Konflikte in Georgien auswirken, und nimmt die Schwierigkeiten zur Kenntnis, die durch den Beschluss der russischen Regierung hervorgerufen wurden, in Abchasien und Südossetien lebenden Personen russische Reisepässe auszustellen; befürwortet die Aufnahme von Verhandlungen über derartige Abkommen mit Armenien und Aserbaidschan; ermutigt die Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit zu verstärken, um die Effizienz der konsularischen Dienste in den Ländern des Südkaukasus zu verbessern und die Einrichtung gemeinsamer Visumantragstellen zu beschleunigen; befürwortet, dass im Rahmen der Entwicklung eines globalen Ansatzes zur Migration in Ost- und Südosteuropa die Möglichkeit ergänzender Initiativen geprüft wird;
Drucksache 134/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... • Folgemaßnahmen zur Mitteilung über konsularischen Schutz
Drucksache 882/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin A. Problem und Ziel Die Verordnung soll Angelegenheiten regeln, die mit der Tätigkeit des Wirtschaftsund Handelsbüros der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin zusammenhängen, insbesondere die Rechtsstellung des Büros und seiner Bediensteten in Deutschland.
... Die Räumlichkeiten des Büros in Berlin, die in seinem Eigentum oder einer für das Büro handelnden Person stehen oder von ihnen gemietet oder gepachtet sind, sind von der Grundsteuer, der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer befreit. Der Erwerb eines Grundstückes in Berlin durch das Büro, das für dessen Nutzung für vergleichbare Aufgaben wie denen einer berufskonsularischen Vertretung bestimmt ist ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Befreiungen nach den Sätzen 1 und 2 gelten nur, sofern diese Steuern nicht von einer Person zu entrichten sind, die mit dem Büro oder einer für das Büro handelnden Person Verträge geschlossen hat.
Drucksache 23/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. Mai 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... (2) Dieser Vertrag gilt unabhängig davon, ob zwischen den beiden Vertragsstaaten diplomatische oder konsularische Beziehungen bestehen.
Drucksache 298/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Missionen und konsularischer Vertretungen Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Übereinkünfte zustehen.
Drucksache 95/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
... Der Gesetzentwurf enthält in § 183 Abs. 1 ZPO-E eine Regelung zur Auslandszustellung per Post sowie unmittelbar durch Behörden eines fremden Staates, sofern diese Zustellungsarten in bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen vorgesehen sind. § 183 Abs. 2 ZPO-E regelt demgegenüber die konsularische und diplomatische Zustellung; die Entwurfsbegründung nennt insoweit den vertraglosen Rechtshilfeverkehr als Hauptanwendungsbereich (BR-Drs. 95/08, S. 26).
Drucksache 832/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Oktober 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... Dieses Abkommen gilt unabhängig davon, ob zwischen den beiden Vertragsparteien diplomatische oder konsularische Beziehungen bestehen.
Drucksache 829/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
... Ein Beschuldigter, der der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, ist darauf hinzuweisen dass er im Verfahren die Hinzuziehung eines Dolmetschers verlangen kann. Ein ausländischer Staatsangehöriger ist darüber zu belehren, dass er die Unterrichtung der konsularischen Vertretung seines Heimatstaates verlangen und dieser Mitteilungen zukommen lassen kann.
Drucksache 811/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zur jährlichen Aussprache über die 2007 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... – Vorlage eines Legislativvorschlags für die Verringerung der direkten und indirekten Diskriminierungen im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Unionsbürger, dem Zugang zur Justiz in einem anderen als dem Herkunftsland, dem konsularischen und diplomatischen Schutz in den Drittländern (Artikel 20 AEUV),
Drucksache 95/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
... Der Gesetzentwurf enthält in § 183 Abs. 1 ZPO-E eine Regelung zur Auslandszustellung per Post sowie unmittelbar durch Behörden eines fremden Staates, sofern diese Zustellungsarten in bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen vorgesehen sind. § 183 Abs. 2 ZPO-E regelt demgegenüber die konsularische und diplomatische Zustellung; die Entwurfsbegründung nennt insoweit den vertraglosen Rechtshilfeverkehr als Hauptanwendungsbereich (BR-Drs. 95/08, S. 26).
Drucksache 713/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetz es (Personenstandsverordnung - PStV )
... § 54 Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen
Drucksache 20/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. August 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Madagaskar über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
... Dieser Vertrag gilt unabhängig davon, ob zwischen den beiden Vertragsstaaten diplomatische oder konsularische Beziehungen bestehen.
Drucksache 224/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... Im Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Konstruktion (GKI) zur Aufnahme biometrischer Identifikationen einschließlich Bestimmungen über die Organisation der Entgegennahme und Bearbeitung von Visumanträgen (BR-Drs. 417/06) findet sich bereits eine Altersangabe hinsichtlich der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken. Nach Teil III Punkt 1.2 b) sind Kinder unter sechs Jahren von dieser Pflicht befreit.
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *
25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG
26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG
33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X
35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG
37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *
38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *
39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG
40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG
41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein
42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten
43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG
45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG
46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG
47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :
48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG
49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG
50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG
51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII
52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch
53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung
54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV
55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
Drucksache 560/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen ("Ergänzungsabkommen ")
... Anzuwendende Rechtsvorschriften für Beschäftigte bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen
Drucksache 373/07
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
... (3) Die Gebühr ist um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird.
>> Weitere Fundstellen >>
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