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"Konsultations- und Folgenabschätzungsverfahren"


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Drucksache 52/06

... In Bezug auf die mitgliedstaatlichen Maßnahmen stellt die Kommission fest, dass die meisten Mitgliedstaaten zwar Initiativen zur Verbesserung ihres Regelungsumfelds eingeleitet hätten. Die Umsetzung sei aber noch uneinheitlich. Die Mitgliedstaaten müssen laut Kommission verstärkt Konsultations- und Folgenabschätzungsverfahren durchführen, bevor sie nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung von EU-Rechtsakten verabschieden. Im Hinblick auf verschiedene mitgliedstaatliche Veranstaltungen zum Thema einer Besseren Rechtsetzung nennt die Kommission explizit den im Juni 2004 von Deutschland veranstalteten Workshop „Die umweltpolitische Dimension bei Folgenabschätzungen".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/06




Subsidiaritätsbericht der Bundesregierung 2004

I. Überblick

II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat

1. Rechtliche Grundlagen

2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts

3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat

4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat

III. Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2004 der Kommission

1. Inhalt des Kommissionsberichts

2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung

3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat

IV. Rechtliche und organisatorische Neuerungen zur Subsidiaritätskontrolle

V. Gesamtbewertung


 
 
 


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