[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1454 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Konzentrat"


⇒ Schnellwahl ⇒

0049/20
0161/1/20
0314/20B
0354/20
0028/1/20
0354/20B
0161/20B
0175/20
0088/20B
0455/20B
0196/20
0455/1/20
0088/1/20
0107/20
0161/2/20
0163/1/20
0029/20
0295/1/20
0141/20
0185/20
0295/20B
0155/20
0107/20B
0029/20B
0107/1/20
0098/20
0001/20
0029/1/20
0510/20
0314/1/20
0283/19
0352/19B
0435/19
0611/19
0351/19B
0517/19
0570/19B
0463/1/19
0294/1/19
0053/19B
0336/19
0010/19
0113/19
0053/1/19
0358/1/19
0134/1/19
0134/19B
0577/19
0435/19B
0228/19B
0294/19B
0232/19
0254/1/19
0463/19B
0570/19
0655/1/19
0668/19
0146/19
0134/19
0115/1/19
0591/19B
0351/1/19
0636/19
0582/1/19
0532/1/19
0043/19
0254/19B
0228/1/19
0584/19
0352/1/19
0266/19
0115/19
0220/18
0168/18
0252/2/18
0467/18B
0423/18
0385/18
0116/18
0229/18B
0001/18
0356/18
0037/18B
0376/18B
0223/18
0221/18
0551/18B
0229/1/18
0216/18
0386/18
0582/18
0423/18B
0176/18
0246/18B
0423/1/18
0199/18B
0151/18
0152/18
0116/1/18
0228/1/18
0176/18B
0227/1/18
0053/18B
0176/1/18
0416/18B
0224/18
0467/1/18
0575/18B
0208/18
0015/1/18
0223/1/18
0150/18
0176/2/18
0368/18
0227/18B
0551/18
0228/18B
0053/18
0554/18
0116/18B
0393/18
0199/1/18
0484/18
0005/18
0416/1/18
0504/1/18
0037/1/18
0246/1/18
0677/17B
0131/1/17
0207/17B
0757/17
0164/1/17
0450/1/17
0647/17B
0721/17
0189/1/17
0429/17B
0221/1/17
0521/17
0131/17B
0152/17
0148/1/17
0420/1/17
0262/17B
0647/1/17
0115/17B
0207/1/17
0586/1/17
0199/1/17
0213/1/17
0115/1/17
0543/17B
0410/17
0242/17B
0700/1/17
0207/17
0072/17
0216/17
0488/17
0573/1/17
0677/1/17
0152/1/17
0164/17B
0189/17B
0543/1/17
0110/17B
0420/17B
0213/17B
0586/17B
0005/17
0120/17
0199/17B
0450/17B
0573/17B
0429/1/17
0736/1/17
0262/1/17
0148/3/17
0606/16B
0285/16
0073/16B
0364/16
0779/16B
0143/16B
0015/16B
0369/16
0806/1/16
0042/1/16
0436/1/16
0236/1/16
0280/16
0749/16B
0184/16B
0017/16B
0180/16
0236/16B
0559/1/16
0125/16
0546/16B
0518/16B
0213/16
0546/1/16
0073/1/16
0244/16
0432/16
0607/16
0518/1/16
0396/16
0080/16
0492/16
0752/16
0752/16B
0143/1/16
0436/16B
0172/16
0278/16
0160/1/16
0704/16
0017/1/16
0063/16
0015/1/16
0433/16
0160/16B
0278/16B
0184/16
0606/1/16
0701/16
0249/1/16
0466/16
0607/1/16
0653/16
0228/16
0521/2/16
0207/16
0249/16
0349/1/16
0521/16B
0300/15B
0475/15
0340/15B
0322/15
0277/15B
0617/15B
0536/1/15
0095/15
0171/15
0542/15B
0627/1/15
0446/15
0510/1/15
0024/15
0512/15
0532/15
0439/1/15
0340/15
0401/1/15
0510/15B
0057/15
0481/15
0340/1/15
0631/15B
0627/15B
0093/15
0600/15B
0311/15B
0536/15B
0497/15
0600/1/15
0631/1/15
0028/15
0500/15
0028/1/15
0518/15
0617/1/15
0195/15B
0028/15B
0446/1/15
0046/15
0439/15B
0508/15
0401/15B
0456/15
0409/15
0071/15
0600/15
0494/14
0641/14B
0113/1/14
0443/14
0093/14
0309/14
0113/14B
0112/14
0079/14
0155/14B
0420/14B
0105/14
0397/1/14
0308/14
0536/14
0310/14
0628/1/14
0397/14B
0534/14
0647/14B
0398/14
0647/1/14
0278/1/14
0378/14
0647/14
0325/14
0312/14
0400/14
0155/1/14
0417/14B
0417/1/14
0628/14B
0304/14
0556/14
0304/14B
0420/1/14
0444/14
0294/1/14
0017/13B
0629/13
0426/13
0263/13
0061/1/13
0328/13
0737/13
0754/13
0006/13
0689/1/13
0677/13
0754/1/13
0555/13B
0141/13B
0219/13B
0705/13
0175/13
0093/13
0315/13
0440/13
0555/13
0059/13
0590/13B
0206/13
0427/1/13
0754/13B
0315/13B
0615/1/13
0590/1/13
0325/13
0808/13B
0061/13B
0678/13B
0660/13
0705/13B
0094/13
0141/1/13
0427/13B
0030/13
0705/1/13
0290/13
0808/1/13
0689/13B
0663/13
0289/13
0240/1/13
0068/13
0444/13
0188/13
0017/1/13
0678/1/13
0173/13
0240/13B
0615/13B
0092/12
0820/1/12
0474/1/12
0091/12
0061/1/12
0331/12B
0160/12B
0331/1/12
0672/12
0795/12
0319/12X
0160/12
0346/12
0579/12
0675/12
0277/12
0186/1/12
0676/12
0282/12
0413/12
0395/1/12
0723/12
0056/1/12
0520/12
0799/12
0061/12B
0223/12
0519/12
0561/12
0768/12B
0186/12B
0277/12B
0476/12
0717/2/12
0683/12
0160/1/12
0015/12B
0671/12
0016/12
0808/12
0107/12
0610/12B
0575/12
0194/12
0692/12
0186/12
0717/1/12
0808/1/12
0820/12B
0677/12
0610/1/12
0309/12
0395/12
0176/1/12
0345/12
0253/12
0085/12
0469/12
0768/1/12
0230/12
0088/1/12
0395/12B
0808/12B
0194/1/12
0277/1/12
0731/12
0088/12B
0721/12
0311/12
0555/12B
0503/12B
0137/12
0610/12
0820/12
0606/12
0672/1/12
0015/1/12
0474/12B
0174/12
0812/12
0717/12B
0248/12
0338/12
0608/12
0134/12
0194/12B
0555/1/12
0809/12
0672/12B
0282/1/12
0549/12
0819/12
0558/12
0056/12B
0739/1/11
0629/11B
0629/1/11
0184/11
0387/2/11
0072/11
0342/11
0407/11
0518/11
0513/11
0803/1/11
0472/1/11
0357/11
0129/11
0086/11
0739/11
0639/1/11
0080/11
0129/11B
0214/11
0398/11
0255/11
0060/1/11
0189/11
0179/1/11
0230/11
0387/11
0650/1/11
0179/11B
0031/1/11
0370/11
0556/11
0121/11
0587/1/11
0410/11B
0041/1/11
0809/11
0153/11B
0041/11
0639/2/11
0028/11
0639/11
0800/11
0472/11B
0088/11
0129/1/11
0142/11
0399/11B
0344/1/11
0329/11
0639/11B
0829/11
0179/11
0800/2/11
0041/11B
0153/1/11
0590/11
0342/1/11
0733/11
0348/11
0803/11B
0635/11
0031/11
0127/11
0488/1/11
0060/11B
0613/11B
0763/11
0342/4/11
0739/11B
0088/1/11
0185/11
0819/11
0200/11
0488/11B
0614/11B
0661/10
0615/10B
0839/1/10
0879/10
0616/10
0045/1/10
0670/10B
0540/10B
0068/10
0306/1/10
0540/1/10
0586/10B
0706/10
0432/10B
0117/10B
0113/1/10
0775/10
0193/10
0306/10B
0244/10
0196/10
0306/10
0432/10
0034/1/10
0874/10
0432/1/10
0034/10B
0104/10
0667/10
0341/10
0117/1/10
0738/10
0786/10B
0188/1/10
0003/10
0509/10
0774/10
0188/10B
0629/10
0294/10
0634/1/10
0042/10
0662/10
0693/10B
0786/1/10
0681/10
0042/10B
0483/10
0530/1/10
0423/10
0120/10
0500/10B
0586/1/10
0879/10B
0634/10B
0693/1/10
0694/10
0743/1/10
0873/10
0771/10B
0751/10
0573/10
0854/10
0670/10
0539/10B
0574/10B
0113/10B
0573/1/10
0574/1/10
0850/10
0669/10
0155/10
0243/10
0120/10B
0854/2/10
0661/10B
0771/10
0456/10B
0771/1/10
0332/10
0804/10
0802/10
0740/10
0530/10
0264/10
0500/1/10
0781/10
0075/10
0573/10B
0691/10
0228/10
0787/10B
0067/10
0615/10
0582/10
0845/10
0667/1/10
0539/1/10
0813/10
0787/10
0220/10
0786/10
0117/10
0518/10
0530/10B
0045/10B
0661/1/10
0113/10
0177/10
0119/10
0780/10
0839/10B
0282/1/09
0117/09
0170/09
0140/09
0712/09
0014/09
0275/4/09
0026/09
0521/1/09
0868/09
0647/09
0617/1/09
0479/09
0441/09
0095/09
0242/09
0280/1/09
0045/09B
0280/09
0274/09
0434/1/09
0281/1/09
0045/09
0174/1/09
0259/09
0175/09
0281/09B
0173/1/09
0617/09B
0529/1/09
0282/09
0648/09B
0030/09
0311/09
0174/09B
0180/09
0130/2/09
0529/09
0117/1/09
0196/09
0008/09
0656/09
0811/09
0399/09
0192/09B
0894/09
0278/1/09
0278/09A
0288/09
0275/09B
0395/09
0521/09B
0178/09
0386/09
0169/09G
0111/09B
0521/2/09
0434/09B
0171/09
0603/09
0632/09
0160/09
0822/09
0117/2/09
0282/09B
0751/1/09
0116/09
0024/09
0559/09
0130/09
0677/09
0138/09
0280/09A
0655/09
0191/09
0889/09
0289/09
0045/1/09
0192/1/09
0911/09
0825/09
0727/09
0111/09
0023/09
0135/09
0529/09B
0277/09
0173/09B
0117/09B
0491/09
0648/1/09
0187/09
0824/09
0013/08
0228/08B
0228/1/08
0998/1/08
0200/08
0487/08
0768/08A
0692/08
0842/08
0379/08
0757/08
0347/08
0541/08
0755/08
0148/08
0300/08
0012/08
0104/08
0522/08
0553/08B
0632/08
0095/08
0668/08
0637/08
0305/08
0133/08
0643/08
0147/08
0628/08
0467/08
0004/08
0476/08
0520/08
0631/08
0109/08
0514/08
0147/08B
0847/08B
0485/08
0101/08
0010/08A
0801/08
0505/08
0996/08
0084/08
0806/08
0716/08
0367/08D
0110/08B
0559/08
0111/08
0032/08
0952/08
0149/08
0170/08
0228/08
0109/08B
0102/08
0076/08
0959/08
0768/08
0588/08
0146/08
0937/08
0605/08
0263/08
0180/08
0133/1/08
0747/08
0700/08
0311/08
0821/08
0229/08
0048/08
0095/1/08
0805/08
0580/08
0571/08
0745/08
0163/08
0915/08
0103/08
0575/1/08
0798/08
0853/08
0302/08
0142/08B
0310/08
0510/08
0338/08
0364/08
0998/08B
0205/08
0814/08
0082/08
0553/1/08
0110/1/08
0088/08
0133/08B
0978/08
0444/08
0645/08
0715/08
0813/08
0095/08B
0949/08
0713/08
0628/1/08
0142/1/08
0010/1/08
0033/08
0847/1/08
0147/1/08
0018/08
0426/07
0124/1/07
0543/07
0258/07
0210/07
0123/1/07
0699/07
0310/07B
0276/07
0100/07
0145/07
0718/07
0674/07
0082/07
0223/07
0064/1/07
0261/07
0338/07
0547/07
0692/07
0675/07
0271/07
0018/07
0545/07
0641/07
0040/07
0259/07
0475/07
0930/07B
0641/07B
0533/07
0861/1/07
0918/07
0439/07
0824/07
0641/1/07
0775/07
0794/07
0253/07
0504/07
0678/07
0310/07
0535/07
0200/07
0720/07E
0901/07B
0275/07B
0861/07B
0359/07
0251/07
0072/07
0064/07
0271/07B
0129/07
0888/07
0309/2/07
0612/07
0929/07
0120/07
0150/07B
0241/07
0351/07
0275/1/07
0153/07B
0150/07
0298/07
0124/07
0333/07
0355/07
0657/07B
0408/07
0901/07
0739/07
0123/07B
0403/07
0439/07B
0763/07
0061/07
0820/07
0749/07
0722/07
0328/07
0748/07
0276/07B
0597/07
0276/1/07
0679/07
0657/2/07
0795/07
0254/07
0444/07
0081/07
0271/1/07
0930/07
0922/07
0153/1/07
0278/07
0275/07
0673/07
0309/07B
0807/07
0456/07
0121/07
0423/07
0233/07
0751/06
0152/06
0784/06
0364/1/06
0919/06
0414/06
0660/06B
0235/1/06
0572/06
0247/06
0510/1/06
0626/2/06
0938/1/06
0505/06
0153/1/06
0287/06
0678/1/06
0626/06B
0572/06B
0597/06
0054/06
0547/06
0510/06
0734/06
0907/06
0675/06
0598/06
0802/06
0059/1/06
0572/1/06
0711/06
0828/06
0004/06
0154/1/06
0153/06B
0404/06B
0863/06
0094/06
0172/06
0655/1/06
0558/06B
0059/06B
0246/06
0041/06
0537/06
0866/06
0795/06
0285/06
0549/06
0865/06
0814/06
0361/06
0455/06
0322/06
0156/06
0250/06
0071/1/06
0258/06
0507/06
0415/06
0507/1/06
0830/06
0800/06
0510/2/06
0575/06B
0510/06B
0261/06
0006/06
0558/1/06
0081/06
0067/06
0068/06
0910/06
0791/06
0094/1/06
0938/06B
0575/1/06
0655/06B
0684/06B
0924/06
0438/1/06
0645/06
0253/06
0909/06
0719/06
0264/06
0154/06B
0415/06B
0094/06B
0486/06
0660/06
0670/1/06
0751/1/06
0245/06
0153/06
0052/06
0678/06B
0211/06
0404/1/06
0696/06
0389/06
0527/06
0507/06B
0437/05
0588/1/05
0351/05
0491/05
0075/05
0870/05
0616/3/05
0912/05
0034/05
0790/05
0851/1/05
0361/1/05
0466/05
0424/05
0807/05
0194/05
0678/2/05
0094/05
0629/05
0829/1/05
0294/05
0829/05
0678/1/05
0942/1/05
0851/05B
0518/05
0285/05
0263/05
0286/1/05
0397/05
0147/05
0290/05
0334/05
0076/3/05
0283/05
0648/05
0899/05
0616/05B
0780/05
0312/05
0932/05
0282/1/05
0003/05
0947/05
0288/05
0319/05
0329/05
0426/05
0712/05
0732/05
0333/05
0616/05
0891/1/05
0084/05
0018/05
0477/05
0286/05B
0428/05
0746/05
0002/05
0678/05B
0163/1/05
0243/05
0558/05
0536/05
0182/05
0725/05
0555/05
0269/05
0946/05
0168/1/05
0076/05B
0224/05
0940/05
0588/05
0354/05
0653/2/05
0352/05
0102/05
0449/05
0766/05
0429/05
0363/05
0509/05
0014/1/05
0678/05
0724/05
0002/05B
0136/1/05
0285/1/05
0794/05B
0002/1/05
0726/05
0467/05
0591/05
0586/05
0136/05
0137/05
0361/4/05
0608/05
0483/05
0003/1/05
0390/05
0423/05
0233/05
0829/05B
0942/05B
0561/05
0588/05B
0760/05
0210/1/05
0616/2/05
0168/05B
0654/05
0576/05
0237/05
0285/05B
0338/05
0672/05
0014/05B
0524/05
0942/05
0348/05
0794/1/05
0275/05
0003/05B
0136/05B
0794/05
0269/04
0917/04B
0571/04B
0983/2/04
0525/04
0666/04B
0267/04
0789/04B
0799/04
0413/04B
0917/04
0666/2/04
0565/04
0724/1/04
0806/04
0789/04
0466/04
0331/04B
0985/04B
0985/04
0576/04
0892/04
0280/04
0586/04
0665/04
0917/3/04
0983/04B
0951/04
0558/04B
0571/04
0558/04
0734/04
0924/04
0380/04
0939/04
0664/04
0906/1/04
0105/04
0606/04B
0917/1/04
0267/04B
0817/1/04
0889/1/04
1011/04
0693/04
0985/1/04
0889/04B
0709/04
0666/04
0283/04
0441/04
0724/04
0267/1/04
0915/04
0574/03B
0504/03
0325/03B
0661/03B
0485/1/03
0762/03
0061/2/03
0856/03
Drucksache 49/20

... Das vorgeschlagene Gesetz regelt die Haftung des Anhängerhalters eigenständig und zusammengefasst in einem neuen § 19 StVG. Zur Konzentration der Regelungen zur Haftung für Anhänger und Gespanne greift er zunächst die bisher verstreuten Regelungen zur Anhängerhaftung im Außenverhältnis aus den §§ 7 ff. StVG auf. Sie werden inhaltlich unverändert übernommen und - soweit erforderlich - orientiert an der Regulierungspraxis der Kfz-Haftpflichtversicherer ergänzt, um mehr Rechtsklarheit zu schaffen. Eine Änderung der Rechtslage ist damit insoweit nicht verbunden. Darüber hinaus wird nun aber auch ausdrücklich und eingehend für Gespanne der Innenausgleich im Verhältnis der Halter von Zugfahrzeug und Anhänger zueinander geregelt: Sie werden einem Regel-Ausnahme-Grundsatz unterworfen, wonach in der Regel der Halter des Zugfahrzeugs den gesamten Schaden im Innenverhältnis zu tragen hat, falls im Einzelfall nicht ausnahmsweise der Anhänger gefahrerhöhend gewirkt hat. Dazu reicht das bloße Ziehen des Anhängers allein nicht aus. Damit wird die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der Halter der Gespannfahrzeuge zueinander nun ausdrücklich an die von den beteiligten Haltern jeweils gesetzten Gefahren angepasst, wie es auch der Haftpflichtversicherungspraxis vor dem Urteil des BGH vom 27. Oktober 2010 (BGHZ 187, 211) entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 19
Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen

§ 19a
Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen

Artikel 2
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 19

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Satz 5

Zu § 19

Zu § 19

Zu Nummer 6

Zu § 19a

Zu § 19a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 19a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 161/1/20

... Die veränderten Anforderungen des Anhangs 39 Teil C gehen über die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen hinaus. Die Umstellung von produktionsspezifischen Frachtwerten auf Konzentrationswerte kann beim Parameter Eisen im Ergebnis eine Verschärfung bis auf den Faktor 10 darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anhang 13 Teil B Absatz 1 Nummer 3 AbwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anhang 39 Teil C Satz 1 Zeile Eisen der Tabelle AbwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anhang 39 Teil C Satz 1 Zeile Eisen der Tabelle und Satz 4 - neu - bis Satz 7 - neu - AbwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anhang 39 Teil C Satz 3 AbwV


 
 
 


Drucksache 314/20 (Beschluss)

... Zu den erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen gehört neben hinreichenden Ausbauzielen auch ein geeignetes Fördersystem. Der Gesetzentwurf sieht für bestimmte Fallkonstellationen ein dynamisches Gebotsverfahren mit einer so genannten zweiten Gebotskomponente vor. Damit verbunden ist die Gefahr, dass höhere Stromgestehungskosten und damit höhere Förderkosten entstehen und die Realisierungswahrscheinlichkeit sinkt. Die Branche spricht sich demgegenüber für so genannte Differenzverträge aus. Dabei handelt es sich um staatlich oder über das EEG-System abgesicherte Langzeitverträge zwischen Projektentwicklern und den Übertragungsnetzbetreibern oder einem staatlichen Zweckunternehmen. Vor Projektbeginn wird - beispielsweise in Ausschreibungen - ein Preis ermittelt, der für den gesamten Förderzeitraum fixiert wird. Die damit einhergehende verbesserte wirtschaftliche Planbarkeit bzw. geringen wirtschaftlichen Risiken könnten gerade für vergleichsweise kleine Akteure und die Vermeidung einer (weiteren) Marktkonzentration in der Offshore-Branche dienlich sein. Die Neufestlegung der Ausschreibungssystematik im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle zum Jahresende ermöglicht bis dahin auch einen fachlichen Austausch zu den unterschiedlichen Modellen.



Drucksache 354/20

... Bei langandauernden Hauptverhandlungen, die aufgrund des Umfangs des Beweisstoffes auf Monate oder Jahre angelegt sind, verliert der Konzentrationsgrundsatz jedoch an Bedeutung. Es ist anerkannt, dass in diesen Verfahren, die unvermeidbar sind, zur Verringerung der mit der Prozessdauer ansteigenden physischen und psychischen Belastung längere Pausen für alle Beteiligten erforderlich sind. Es widerspricht sowohl dem Gedanken der Beschleunigung als auch der Prozessökonomie, eine langandauernde Hauptverhandlung zu wiederholen. Zur Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen dem Konzentrations- und dem Beschleunigungsgrundsatz sieht daher bereits § 229 Absatz 3 StPO vor, dass bei Hauptverhandlungen, die an mindestens zehn Tagen stattgefunden haben, der Lauf der zulässigen Unterbrechungsfrist während der Erkrankung des Angeklagten oder einer zur Urteilsfindung berufenen Person sowie wegen des Mutterschutzes oder der Elternzeit einer zur Urteilsfindung berufenen Person für längstens zwei Monate gehemmt ist. Diese Regelung verhindert, dass in Fällen kurzfristiger Erkrankungen bzw. des Mutterschutzes oder der Elternzeit eine verfahrensverzögernde, für alle Beteiligten belastende und kostenträchtige Wiederholung der bereits länger andauernden Hauptverhandlung erfolgen muss. Die Regelung trägt schließlich dazu bei, dass die von § 192 Absatz 2 und 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 28/1/20

... 23. Die thematische Konzentration der EFRE-Unterstützung für die Förderperiode 2021 bis 2027 muss stärker auf das politische Ziel 5 ausgerichtet werden. Unter Berücksichtigung des europäischen Grünen Deals hält der Bundesrat die von der Kommission eingeforderte Zuweisung von mindestens sechs Prozent der EFRE-Mittel für nachhaltige Stadtentwicklung nicht für ausreichend. Eine Anhebung auf bis zu zehn Prozent würde der Bedeutung der Stadtentwicklung auch im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal eher Rechnung tragen. Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, bedarf es insbesondere in städtischen Regionen einer darüber hinausgehenden Mittelzuteilung für nachhaltige Stadtentwicklung. Des Weiteren fordert der Bundesrat eine Flexibilisierung des Maßnahmenkatalogs zum politischen Ziel 2 für solche Maßnahmen.



Drucksache 354/20 (Beschluss)

... Bei langandauernden Hauptverhandlungen, die aufgrund des Umfangs des Beweisstoffes auf Monate oder Jahre angelegt sind, verliert der Konzentrationsgrundsatz jedoch an Bedeutung. Es ist anerkannt, dass in diesen Verfahren, die unvermeidbar sind, zur Verringerung der mit der Prozessdauer ansteigenden physischen und psychischen Belastung längere Pausen für alle Beteiligten erforderlich sind. Es widerspricht sowohl dem Gedanken der Beschleunigung als auch der Prozessökonomie, eine langandauernde Hauptverhandlung zu wiederholen. Zur Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen dem Konzentrations- und dem Beschleunigungsgrundsatz sieht daher bereits § 229 Absatz 3 StPO vor, dass bei Hauptverhandlungen, die an mindestens zehn Tagen stattgefunden haben, der Lauf der zulässigen Unterbrechungsfrist während der Erkrankung des Angeklagten oder einer zur Urteilsfindung berufenen Person sowie wegen des Mutterschutzes oder der Elternzeit einer zur Urteilsfindung berufenen Person für längstens zwei Monate gehemmt ist. Diese Regelung verhindert, dass in Fällen kurzfristiger Erkrankungen bzw. des Mutterschutzes oder der Elternzeit eine verfahrensverzögernde, für alle Beteiligten belastende und kostenträchtige Wiederholung der bereits länger andauernden Hauptverhandlung erfolgen muss. Die Regelung trägt schließlich dazu bei, dass die von § 192 Absatz 2 und 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Anpassung der Urteilsverkündungsfrist des § 268 Absatz 3 Satz 2 StPO an die Unterbrechungsfrist des § 229 StPO

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 161/20 (Beschluss)

... Der beantragte Konzentrationswert von 4 mg/l für den Anwendungsbereich nach Teil A Absatz 1 Nummer 1 ist geeignet, die Weiterentwicklung des derzeitigen Standes der Technik auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit abzubilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anhang 39 Teil C Satz 4 - neu - AbwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anhang 39 Teil C Satz 3 AbwV


 
 
 


Drucksache 175/20

... - eine Strukturierung des Darlehensportfolios, die das Konzentrationsrisiko, das Risiko auf Jahressicht und ein übermäßiges Risiko gegenüber einzelnen Mitgliedstaaten begrenzt und gleichzeitig sicherstellt, dass den Mitgliedstaaten mit dem höchsten Bedarf ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Schaffung des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (im Folgenden das Instrument)

Artikel 2
Komplementarität des Instruments

Artikel 3
Bedingungen für die Inanspruchnahme des Instruments

Artikel 4
Form des finanziellen Beistands

Artikel 5
Obergrenze des finanziellen Beistands

Artikel 6
Verfahren für die Beantragung finanziellen Beistands

Artikel 7
Auszahlung des Darlehens

Artikel 8
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 9
Aufsichtsvorschriften für das Darlehensportfolio

Artikel 10
Verwaltung der Darlehen

Artikel 11
Beiträge in Form von Garantien der Mitgliedstaaten

Artikel 12
Verfügbarkeit des Instruments

Artikel 13
Kontrollen und Prüfungen

Artikel 14
Berichterstattung

Artikel 15
Anwendbarkeit

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 88/20 (Beschluss)

... - KrWG); gleichermaßen bestehen auch (landes-)kostenrechtliche Anforderungen hinsichtlich der Entsorgungsgebühren. Diese Rahmenbedingungen für die Entsorgung, deren Planung und gebührenmäßige Abwicklung können jedoch in höchst bedeutsamer Weise von gewerblichen Sammlern beeinflusst werden: dies gilt sowohl in Bezug auf Art und Menge überlassungspflichtiger Abfälle wie im Hinblick auf die Planbarkeit von Entsorgungsnotwendigkeiten. Wegen der Konzentration gewerblicher Sammler auf die lukrativen Abfallfraktionen kann dies auch zu deutlichen Einbußen bei den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern - und damit zu Rückwirkungen auf die Kostenstruktur für die Gebühren - führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 18 Absatz 8 - neu - KrWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Bauwerken, Fahrzeugen, Schiffen und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG haben zu dulden, dass Behörden, eingesetzte Kräfte und andere beim Einsatz dienstlich anwesende Personen ihre Grundstücke, Bauwerke, Fahrzeuge, Schiffe und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG betreten und benutzen, soweit dies zur Bewältigung eines nach § 95 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG vorliegenden Notfalls erforderlich ist. Soweit erforderlich, können die nach Satz 1 Betroffenen und deren dafür notwendiges Personal in Anspruch genommen werden. Die §§ 178, 179 in Verbindung mit §§ 17 und 19 des Atomgesetzes bleiben unberührt. ‘

30. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten

31. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG

34. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG

‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes

35. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV


 
 
 


Drucksache 455/20 (Beschluss)

... § 13a Absatz 1 muss die Nitratkonzentration bei steigenden Trends mindestens 37,5 Milligramm je Liter betragen. Entsprechend ist auch in der AVV GeA diese Formulierung so aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/20 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)

A Änderungen

1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA

2. Zu § 14 Absatz 1, Absatz 5, § 16 Absatz 2 AVV GeA

3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA

4. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA

5. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA

6. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA

7. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA

8. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA

9. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA

10. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 196/20

... Der neue § 19 Absatz 1 Satz 2 RDG-E soll verdeutlichen, dass weitere Zuständigkeitskonzentrationen auch auf länderübergreifender Ebene möglich sind, soweit dies landesrechtlich möglich ist und eine klare Verantwortungszuordnung gewahrt bleibt. Vorbild könnten insbesondere die gemeinsamen juristischen Prüfungsämter sein (die angeregt durch § 18 Absatz 2 EuRAG jeweils für mehrere Länder Eignungsprüfungen für solche europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durchführen, die sich um die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation beworben haben). So könnte es zur Stärkung der Effektivität und der fachlichen Kompetenz der Aufsicht über registrierte Personen zum Beispiel sinnvoll sein, wenn insbesondere kleinere Länder entweder gemeinsam oder zusammen mit einem größeren Land eine gemeinsame Aufsichtsbehörde bilden. Weiter könnte in Betracht kommen, dass eine Aufsichtsbehörde eines Landes bundesweit die Zuständigkeit für aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Inkassodienstleister ohne Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland übernimmt, soweit dies von den Ländern als sachgerecht angesehen werden sollte. Gleiches gilt für andere Aspekte der Aufsicht.



Drucksache 455/1/20

... Zudem führt die Doppelung zur Rechtsunsicherheit, da der in § 4 Absatz 2 vorgesehene Verweis auf den steigenden Trend den Vorgaben in § 6 Satz 1 zur immissionsbasierten Abgrenzung "auf Basis der gemessenen Nitratkonzentration" sowie in Anlage 2 zur Regionalisierung widerspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/1/20




1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA

2. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA

3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA

4. Zu § 16 Absatz 2 AVV GeA

5. Zu § 18 Absatz 1 Satz 2 AVV GeA

6. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA

7. Zu § 19 Absatz 4 - neu - AVV GeA

8. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA

9. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 6 Satz 1 AVV GeA

10. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA

11. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA

12. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA

13. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA

14. Zu Anlage 3 Abschnitt Sickerwasserrate Qsw Satz 3 und Satz 4 - neu - AVV GeA

15. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 88/1/20

... - KrWG); gleichermaßen bestehen auch (landes-)kostenrechtliche Anforderungen hinsichtlich der Entsorgungsgebühren. Diese Rahmenbedingungen für die Entsorgung, deren Planung und gebührenmäßige Abwicklung können jedoch in höchst bedeutsamer Weise von gewerblichen Sammlern beeinflusst werden: dies gilt sowohl in Bezug auf Art und Menge überlassungspflichtiger Abfälle wie im Hinblick auf die Planbarkeit von Entsorgungsnotwendigkeiten. Wegen der Konzentration gewerblicher Sammler auf die lukrativen Abfallfraktionen kann dies auch zu deutlichen Einbußen bei den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern - und damit zu Rückwirkungen auf die Kostenstruktur für die Gebühren - führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/1/20




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 11 KrWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 3 - neu - KrWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 5 - neu - KrWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13.

Zu Artikel 1 Nummer 15a

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12.*

Zu Artikel 1 Nummer 15a

14. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 KrWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 2 KrWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23 und 24 KrWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 3 KrWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 4 Buchstabe b KrWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 5a - neu - KrWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 6a - neu - KrWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 KrWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 KrWG

36. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 Nummer 4 KrWG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG

41. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG

42. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG

45. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2a - neu - KrWG

46. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 45 KrWG

47. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG

§ 47a

48. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten

49. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG

50. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG

51. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG

52. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG

‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes

53. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV


 
 
 


Drucksache 107/20

... Eine Neuerung zur Effektivierung des Verfahrensablaufes stellt § 72 Absatz 2 Satz 3 OWiG-E dar, indem die Vorschrift das weiterhin mögliche Nebeneinander von Wiedereinsetzungsantrag und Rechtsbeschwerde verfahrensrechtlich vereinfacht: Macht der Betroffene von dieser Möglichkeit der gleichzeitigen Einlegung Gebrauch, hat das für die Rechtsbeschwerde zuständige Gericht auch über den Wiedereinsetzungsantrag des Betroffenen zu befinden. Insoweit wird eine Zuständigkeitskonzentration geschaffen, die im Sinne eines zügigen rechtskräftigen Verfahrensabschlusses das Auseinanderfallen der Zuständigkeiten und die mögliche Befassung von drei verschiedenen Gerichten mit dem Anliegen des Betroffenen verhindert.



Drucksache 161/2/20

... Der beantragte Konzentrationswert von 4 mg/l für den Anwendungsbereich nach Teil A Absatz 1 Nummer 1 ist geeignet, die Weiterentwicklung des derzeitigen Standes der Technik auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit abzubilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/2/20




Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 163/1/20

... i) Schließlich ist die aktuelle Situation zu berücksichtigen, die schwerste Krise seit dem 2. Weltkrieg. Diese Situation stellt auch die Banken und damit auch die BaFin vor besondere Herausforderungen. Es wäre leichtfertig, in einer solchen Lage die BaFin mit neuen Aufgaben zu betrauen, die erhebliche strukturelle Veränderungen und den Aufbau von circa 400 neuen Stellen erforderlich machen. Im Gegenteil ist eine Konzentration auf die Kernkompetenz und eine Bündelung der Kräfte zur Überwindung der Krise erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/20




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 29/20

... In der Folgenabschätzung wurden auch die Herausforderungen untersucht, die mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen und der Kohäsionspolitik angegangen werden sollen. Die Folgenabschätzung bestätigte im Einklang mit den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation, dass eine saubere und faire Energiewende durch ein spezifisches politisches Ziel und einen entsprechenden Mechanismus für die thematische Konzentration unterstützt werden muss (siehe Kapitel 2.2 und 3.2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 295/1/20

... 7. Um den Auswirkungen der Krise europäisch und nachhaltig zu begegnen, muss der neue MFR nach Ansicht des Bundesrates ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Er unterstützt deshalb eine spürbare Erhöhung des Gesamtvolumens des EU-Haushalts. Der Bundesrat teilt die Sichtweise der Kommission, dass diese Ausgaben eine Investition in eine gemeinsame europäische Zukunft und in ein grünes, digitales und widerstandsfähiges Europa sind. Hierbei muss die wirtschaftliche Wiederbelebung nach der Covid-19-Pandemie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Digitalisierung leisten. Eine Konzentration der Mittelverwendung in den ersten Jahren ("frontloading") ist dabei im Grundsatz zu begrüßen, um die wirtschaftliche Erholung in Europa zu beschleunigen. Gleichwohl darf dies nicht zu Lasten der Zukunftsthemen, der Kohäsionspolitik und der weiteren bewährten Politikfelder gehen, deren Mittel zeitlich flexibel einsetzbar sein müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/1/20




I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20

3 Allgemeines

3 Ausgaben

3 Einnahmen

3 Verfahren

II. Zu BR-Drucksache 295/20


 
 
 


Drucksache 141/20

... Die Europäische Gesellschaft für pädiatrische Gastroenterologie, Hepatologie und Ernährung (ESPGHAN) empfiehlt daher, dass Kinder im Alter von 2 bis 18 Jahren nicht mehr als 5 % ihrer Nahrungsenergie aus freien Zuckern aufnehmen sollten. Bei Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren sollte diese Zufuhr noch darunterliegen. Unter dem Begriff "freie Zucker" werden alle Einfach- und Zweifachzucker, die einem Lebensmittel durch einen Hersteller, einen Koch bzw. einen Verbraucher während der Herstellung bzw. Zubereitung hinzugefügt werden, einschließlich Honig, Sirup, Fruchtsäfte und Fruchtsaftkonzentrate, verstanden.



Drucksache 185/20

... 2. Wegeführung und Schiffskonzentration anhand von Verkehrsdaten des Schiffsaufkommens für den deutschen Bereich des Verkehrstrennungsgebiets (VTG) Terschelling - German Bight und VTG German Bight - Western Approach;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/20




3 Inhalt:

1. Einführung

2. Wegeführung und Schiffskonzentration anhand von Verkehrsdaten des Schiffsaufkommens für den deutschen Bereich der Verkehrstrennungsgebiete VTG Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach

3. Meeresbedingungen in der deutschen Bucht

3.1 Bathymetrische Seegebietsanalyse

3.2 Hydrologische Analyse und Bewertung der Seegebiete Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach;

4 Seegang

Container über Bord

4. Unfallaufkommen

5. Verhalten von Ultra Large Container Ships ULCS im Seegang

Beförderung von Containern an Deck

Zurren von Containern an Deck

Masse der Container

Stauung im Container

4 Zusammenfassung:

6. Schlussfolgerungen

3 Fazit:

1. Schifffahrtsroute:

2. Containerverfolgung:


 
 
 


Drucksache 295/20 (Beschluss)

... 5. Um den Auswirkungen der Krise europäisch und nachhaltig zu begegnen, muss der neue MFR nach Ansicht des Bundesrates ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Er unterstützt deshalb eine spürbare Erhöhung des Gesamtvolumens des EU-Haushalts. Der Bundesrat teilt die Sichtweise der Kommission, dass diese Ausgaben eine Investition in eine gemeinsame europäische Zukunft und in ein grünes, digitales und widerstandsfähiges Europa sind. Hierbei muss die wirtschaftliche Wiederbelebung nach der Covid-19-Pandemie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Digitalisierung leisten. Eine Konzentration der Mittelverwendung in den ersten Jahren ("frontloading") ist dabei im Grundsatz zu begrüßen, um die wirtschaftliche Erholung in Europa zu beschleunigen. Gleichwohl darf dies nicht zu Lasten der Zukunftsthemen, der Kohäsionspolitik und der weiteren bewährten Politikfelder gehen, deren Mittel zeitlich flexibel einsetzbar sein müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20 (Beschluss)




I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20

3 Allgemeines

3 Ausgaben

3 Einnahmen

3 Verfahren

II. Zu BR-Drucksache 295/20


 
 
 


Drucksache 155/20

... Bei langandauernden Hauptverhandlungen, die aufgrund des Umfangs des Beweisstoffes auf Monate oder Jahre angelegt sind, verliert der Konzentrationsgrundsatz an Bedeutung. Er gerät in ein zunehmendes Spannungsverhältnis mit dem Beschleunigungsgrundsatz. Es widerspricht sowohl dem Gedanken der Beschleunigung als auch der Prozessökonomie, eine langandauernde Hauptverhandlung von Neuem zu beginnen und die Beweisaufnahme zu wiederholen. Zur Auflösung des Spannungsverhältnisses sieht § 229 Absatz 3 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 107/20 (Beschluss)

... Eine Neuerung zur Effektivierung des Verfahrensablaufes stellt § 72 Absatz 2 Satz 3 OWiG-E dar, indem die Vorschrift das weiterhin mögliche Nebeneinander von Wiedereinsetzungsantrag und Rechtsbeschwerde verfahrensrechtlich vereinfacht: Macht der Betroffene von dieser Möglichkeit der gleichzeitigen Einlegung Gebrauch, hat das für die Rechtsbeschwerde zuständige Gericht auch über den Wiedereinsetzungsantrag des Betroffenen zu befinden. Insoweit wird eine Zuständigkeitskonzentration geschaffen, die im Sinne eines zügigen rechtskräftigen Verfahrensabschlusses das Auseinanderfallen der Zuständigkeiten und die mögliche Befassung von drei verschiedenen Gerichten mit dem Anliegen des Betroffenen verhindert.



Drucksache 29/20 (Beschluss)

... Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20 (Beschluss)




I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20

Zeitpunkt der Vorlage

3 Steuerung

Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration

Methode für die Zuweisung von Mitteln

3 Komplexität

3 Beihilfe

II. Zu BR-Drucksache 29/20

III. Zu BR-Drucksache 36/20

IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 107/1/20

... Vor diesem Hintergrund erscheint es folgerichtig, dass auch empirisch betrachtet jedenfalls einige Landgerichte bundesweit von der Möglichkeit zur Konzentration der Verfahren bei einzelnen Kammern Gebrauch gemacht haben (beispielsweise etwa die Landgerichte Bochum, Bremen, Dortmund, Itzehoe oder Saarbrücken).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 18 Absatz 2 - neu - OWiG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 46 Absatz 8 OWiG


 
 
 


Drucksache 98/20

... und eine Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der



Drucksache 1/20

... Vor dem Hintergrund eines wachsenden Aufgabenumfangs ist auch im Interesse wirtschaftlichen Verwaltungshandelns eine Verlagerung der Wahrnehmung nicht ministerieller Aufgaben geboten. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind nicht ministerielle Aufgaben in einem nachgeordneten Bereich zu erledigen, wenn es sich nicht um Angelegenheiten von besonderer politischer Bedeutung handelt oder wenn eine andere Zuordnung nicht sachdienlich ist. Im Lichte dieser Regelungsvorgabe gedenkt das Auswärtige Amt, nicht ministerielle Aufgaben, deren Verbleib in ministerieller Zuständigkeit nicht angezeigt ist, zu bündeln und in eine Serviceeinrichtung mit ausgewiesener Fach-, Auslands- und Fremdsprachenkompetenz zu verlagern. Durch die Ausgliederung sollen das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen von nicht ministeriellen Aufgaben entlastet und die Konzentration der Ministerialverwaltung auf originär ministerielle Aufgaben gestärkt werden, hierbei insbesondere auf die strategische Koordination von Politikfeldern, die Umsetzung außenpolitischer Zielsetzungen und die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAG)

§ 1
Errichtung und Sitz des Bundesamts

§ 2
Aufgaben des Bundesamts

§ 3
Aufsicht

§ 4
Entsprechende Anwendung von Vorschriften des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 5
Wahl des Personalrats

§ 6
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

§ 7
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin

§ 8
Übergangsregelungen für die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte

§ 9
Fortgeltung der Dienstvereinbarungen

§ 10
Aufbauzulage

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

§ 9
Kurierdienst und Auslands-IT

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderungen sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund:

Länder und Kommunen:

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

VIII. Kosten und Personalentwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5024, AA: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und des AZR-Gesetzes

I. Zusammenfassung

4 Bund

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 29/1/20

... Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/1/20




I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/201

Zeitpunkt der Vorlage

3 Steuerung

Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration

Methode für die Zuweisung von Mitteln

3 Komplexität

3 Beihilfe

II. Zu BR-Drucksache 29/20

III. Zu BR-Drucksache 36/20

IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 510/20

... Gleichzeitig ermöglicht die beabsichtigte Neuregelung eine Konzentration auf die wesentlichen Aspekte des Genehmigungsverfahrens und damit eine Beschleunigung. Die Interessen des Mittelstandes werden gewahrt und die Bundesrepublik Deutschland als Wirtschaftsstandort im Interesse der Öffentlichkeit attraktiv gestaltet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

Zu Nummer 3

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen

Zu Nummer 3

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Buchstabe a

Doppelbuchstabe aa Doppelbuchstabe bb Doppelbuchstabe cc

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe b

Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 314/1/20

... Zu den erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen gehört neben hinreichenden Ausbauzielen auch ein geeignetes Fördersystem. Der Gesetzentwurf sieht für bestimmte Fallkonstellationen ein dynamisches Gebotsverfahren mit einer so genannten zweiten Gebotskomponente vor. Damit verbunden ist die Gefahr, dass höhere Stromgestehungskosten und damit höhere Förderkosten entstehen und die Realisierungswahrscheinlichkeit sinkt. Die Branche spricht sich demgegenüber für so genannte Differenzverträge aus. Dabei handelt es sich um staatlich oder über das EEG-System abgesicherte Langzeitverträge zwischen Projektentwicklern und den Übertragungsnetzbetreibern oder einem staatlichen Zweckunternehmen. Vor Projektbeginn wird - beispielsweise in Ausschreibungen - ein Preis ermittelt, der für den gesamten Förderzeitraum fixiert wird. Die damit einhergehende verbesserte wirtschaftliche Planbarkeit bzw. geringen wirtschaftlichen Risiken könnten gerade für vergleichsweise kleine Akteure und die Vermeidung einer (weiteren) Marktkonzentration in der Offshore-Branche dienlich sein. Die Neufestlegung der Ausschreibungssystematik im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle zum Jahresende ermöglicht bis dahin auch einen fachlichen Austausch zu den unterschiedlichen Modellen.



Drucksache 283/19

... Gleichwohl stehen Städte in der gesamten Europäischen Union weiter vor schwerwiegenden Problemen mit der Konzentration von Stickstoffdioxid (NO2) in der Außenluft, wobei der Straßenverkehr der Hauptverursacher von Überschreitungen der Grenzwerte bleibt, die in der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8
Delegierte Rechtsakte über den Zugang zu Fahrzeug-Reparatur- und Wartungsinformationen

Artikel 14a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 2

Artikel 3

2 ANNEX

Anhang

Table 2a Übereinstimmungsfaktoren für die Emissionen im praktischen Fahrbetrieb


 
 
 


Drucksache 352/19 (Beschluss)

... Die Steuerberaterkammer als zuständige Aufsichtsbehörde sollte aus verwaltungsökonomischen Gründen auch Verwaltungsbehörde für die Durchführung der Ordnungswidrigkeitsverfahren bei den unter § 2 Absatz 1 Nummer 12 GwG genannten Verpflichteten sein, da sie bereits fachlich in die Prüfung der Anforderungen, die das Geldwäschegesetz an die Verpflichteten stellt, eingebunden ist. Eine Konzentration beider Zuständigkeiten bei einer Stelle erscheint zur Steigerung der Effektivität der Geldwäscheaufsicht geboten. Dies entspricht auch dem Grundsatz, wie er in § 50 Absatz 5 Satz 1 GwG niedergelegt ist und für vergleichbare Angehörige der freien Berufe, wie z.B. Wirtschaftsprüfer, gilt. Die für die Angelegenheiten des Steuerberatungsrechts und der Steuerfahndung zuständigen obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich fachlich ebenfalls hierfür ausgesprochen. Die rechtliche Umsetzung ist im Gesetzentwurf noch nicht enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe J § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 5 und 6 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 15b GWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

26. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

27. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

Zu Artikel 1 Nummer 36

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

29. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

30. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

31. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu-

33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

35. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

36. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

37. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 435/19

... Dass Passivrauchen die Gesundheit gefährdet, ist hinlänglich bekannt. In verbranntem Tabak sind rund 90 nachgewiesene toxische oder krebserregende Substanzen enthalten. Die Konzentration dieser Giftstoffe ist dabei im abgegebenen Rauch sogar höher als im aktiv inhalierten. Passivrauchen ist folglich noch gesundheitsschädlicher als aktives Rauchen durch den Filter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu a Absatz 1 Nummer 3

Zu b § 1 Absatz 1 Nummer 4

Zu § 2

Zu Nummer 3

Zu a Nummer 3

Zu b Nummer 3a

Zu c Nummer 3b

Zu d Nummer 3c

Zu § 5

Zu e Absatz 2 Satz 21


 
 
 


Drucksache 611/19

... Die Beschränkung auf inländische Notare ist europarechtlich zulässig. Denn die Richtlinie lässt - im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung i.S. Piringer (Urteil vom 09.03.2017; C-342/15) - eine Beschränkung auf den inländischen Notar ausdrücklich zu. Dies kommt in Art. 13c Abs. 1 der Richtlinie zum Ausdruck, wonach die Kompetenz der Mitgliedstaaten zur Bestimmung der für die Durchführung der Online-Gründung zuständigen Stellen unberührt bleibt. Ebenso unberührt bleiben Verfahren und Anforderungen des nationalen Rechts, einschließlich jener betreffend die rechtlichen Verfahren zur Erstellung des Errichtungsakts, Art. 13c Abs. 2 der Richtlinie. Daraus folgt, dass Mitgliedstaaten die Zuständigkeit inländischer Notare für das Beurkundungsverfahren ebenso regeln können wie die Zuständigkeit bestimmter Registergerichte für das nachgelagerte Registerverfahren. Über die Europarechts- und Richtlinienkonformität hinaus ist eine Beschränkung auf inländische Notare auch rechtspolitisch sinnvoll und wünschenswert. Nach dem Regelungsziel der Richtlinie soll die Eintragung in das Register möglichst beschleunigt erfolgen (vgl. Erwägungsgrund 16 der Richtlinie) und insbesondere ausländischen Beteiligten die Gründung sowie Eintragung in ein inländisches Register erleichtert werden (vgl. Erwägungsgründe 10 und 32). Nur die Einschaltung eines inländischen Notars, der mit der Rechtstradition und den Verfahrensbestimmungen vertraut ist, führt in signifikanter Weise zu der von der Richtlinie angestrebten Beschleunigung und Erleichterung. Nur ein inländischer Notar kann auch als "Gatekeeper" fungieren und zuverlässig im Rahmen seiner Filterfunktion die Registergerichte entlasten. Eine - europarechtlich nicht zwingende - Einschaltung ausländischer Notare liefe hingegen den Zielen der Richtlinie entgegen. Gerade im Rahmen eines Fernkommunikationsverfahrens ist auch ein praktisches Bedürfnis zur Einschaltung ausländischer Notare nicht ersichtlich, da die Beurkundung losgelöst von Fragen des örtlichen Aufenthalts Beteiligter stattfinden kann. Weiter sprechen für die ausschließliche Einbindung inländischer Notare auch die Formzwecke der Beurkundung, die neben einer verlässlichen Identifizierung der Beteiligten auch die materielle Richtigkeitsgewähr, die Beratungs- und Warnfunktion sowie die Filter- und Kontrollfunktion umfassen. Diese Gesichtspunkte sind bei der Online-Gründung noch wichtiger als bei einer Präsenzbeurkundung, erfordert die Beurkundung im Wege der Fernkommunikation doch eine viel stärkere Konzentration auf die Beurkundungssituation, die Beteiligten, die Verbindungsqualität und die Gesprächsführung. Insoweit ist gerade im Rahmen einer Online-Gründung die Beschränkung auf inländische Notare interessengerecht, da nur inländische Notare die besonderen Herausforderungen, die mit diesem Verfahren zusammenhängen, bewältigen können. Etwas Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem Gedanken der Substitution von Beurkundungserfordernissen. Denn zum einen ist die Frage der Substitution von Beurkundungserfordernissen bei statusrelevanten Maßnahmen wie der Online-Gründung nicht höchstrichterlich entschieden. Zum anderen ist der Gesetzgeber, wenn eine Substitution auch bei Statusmaßnahmen möglich sein sollte, nicht gezwungen, die Einbindung ausländischer Notare ausdrücklich vorzusehen. Aufgrund der vorstehend genannten Gesichtspunkte ist der Gesetzgeber vielmehr gehalten, das Verfahren der Fernkommunikation sach- und funktionsgerecht auf inländische Notare zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Beurkundungsgesetzes

§ 35a
Beurkundung mittels Fernkommunikation

§ 40a
Elektronische Beglaubigungen in Handelsregistersachen

Artikel 4
Änderung der Bundesnotarordnung

§ 10b
Urkundstätigkeit nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

§ 78p
Videokommunikationssystem für Verfahren nach § 35a und § 40a des Beurkundungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des eID-Karte-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Online-Eintragung bei der Gründung von Gesellschaften

2. Online-Einreichung durch Gesellschaften

3. Eintragung von Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten

4. Anerkennung von Identifizierungsmitteln für die Zwecke von Onlineverfahren

II. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Gesellschaftspolitischer Art

3. Gleichstellungspolitischer Art

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 351/19 (Beschluss)

... Aufgaben der amtlichen Statistik werden in Deutschland grundsätzlich von spezialisierten Fachbehörden, das heißt Statistikämtern auf Bundes- und Länderebene, wahrgenommen (Prinzipien der fachlichen und funktionalen Zentralisation sowie der regionalen Dekonzentration). Deren Auftrag umfasst die Erstellung und kontinuierliche Pflege einer Informationsbasis, die - mit Blick auf die abzudeckenden Nutzerbedarfe - thematisch vielgestaltig sowie fachlich und regional differenziert sein muss. Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder schaffen in diesem föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistiken die Grundlage für eine am Sozialstaatsprinzip ausgerichtete Politik (vergleiche § 1 BStatG). Im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Kompetenzen ist der Bund für die Gesetzgebung der amtlichen Statistik (Artikel 73 Absatz Nummer 11 GG) und die Länder sind für die Umsetzung der gesetzlichen Zuständigkeiten (Artikel 83 GG) verantwortlich. Der Bund darf zwar Aufgaben des Verwaltungsvollzugs übernehmen, jedoch müssen zum einen diesbezüglich zwingende Gründe vorliegen und zum anderen dürfen die von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzen nicht ausgehöhlt werden. Da bisher die statistischen Ämter der Länder im Rahmen des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge zu dem hier infrage stehenden Sachverhalt der Sozialen Entschädigung regelmäßig Statistiken erstellt und veröffentlicht haben, bestehen keine hinreichenden Gründe, dieses Prinzip aufzulösen. Alleine durch die Einrichtung einer Bundesstelle für Soziale Entschädigung lässt sich dies nicht rechtfertigen. Insofern würde bei Umsetzung des Gesetzentwurfs die etablierte und rechtlich verbindliche Aufgabenzuweisung im Bereich der amtlichen Statistik willkürlich aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 SGB XIV

2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV

4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV

5. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV

7. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV

8. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

9. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV

10. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV

§ 35
Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf

11. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV

12. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV

13. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV

14. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV

15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV

16. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV

17. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV

18. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV

19. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

20. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV

21. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV

22. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV

23. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

24. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV

25. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV

26. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV

27. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV

29. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV

30. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV

31. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV

32. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV

33. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV

34. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV

35. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV

36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

37. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG

38. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG Artikel 13 Nummer 7 § 17 Satz 3 und 4 VwRehaG

§ 156
Pauschaliertes Abrechnungsverfahren

39. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV


 
 
 


Drucksache 517/19

... Der RSA wird um eine Regionalkomponente erweitert. Hierfür werden statistisch signifikante regionale Variablen in den RSA einbezogen. Regionale kassenbezogene Über- und Unterdeckungen werden dadurch abgebaut und so gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Krankenkassen geschaffen. Zudem kann Marktkonzentrationsprozessen vorgebeugt werden, die sich in einigen Bundesländern abzeichnen. Angebotsorientierte Faktoren (wie Arztdichte, Krankenhausbettenzahl) werden nicht in den Ausgleich einbezogen, um Fehlanreize im Hinblick auf Über- und Unterversorgung zu vermeiden.



Drucksache 570/19 (Beschluss)

... 1.3 Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die weitere Bewährung der DSGVO als Instrument zum Schutz personenbezogener Daten und des freien Datenverkehrs auch davon abhängt, dass die Kommission die Aufforderung in Artikel 97 Absatz 5 DSGVO ernst nimmt und kontinuierlich die Entwicklungen in der Informationstechnologie und die Fortschritte in der Informationsgesellschaft berücksichtigt und den Zielsetzungen der DSGVO gegenüberstellt. Insbesondere seien hier die zunehmende Datenkonzentration bei einzelnen Anbietern und Plattformen, die zunehmende Verbreitung von "Scoring und Profiling", die Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz sowie "Blockchain"-Anwendungen genannt, deren Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten schon bei einer ersten Evaluation berücksichtigt werden sollten.



Drucksache 463/1/19

... Aufgaben der amtlichen Statistik werden in Deutschland grundsätzlich von spezialisierten Fachbehörden, das heißt Statistikämtern auf Bundes- und Länderebene, wahrgenommen (Prinzipien der fachlichen und funktionalen Zentralisation sowie der regionalen Dekonzentration). Deren Auftrag umfasst die Erstellung und kontinuierliche Pflege einer Informationsbasis, die - mit Blick auf die abzudeckenden Nutzerbedarfe - thematisch vielgestaltig sowie fachlich und regional differenziert sein muss. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder schaffen in diesem föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistiken die Grundlage für eine am Sozialstaatsprinzip ausgerichtete Politik (vergleiche § 1 BStatG). Im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Kompetenzen ist der Bund für die Gesetzgebung der amtlichen Statistik (Artikel 73 Nummer 11 GG) und die Länder sind für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen (Artikel 83 GG) verantwortlich. Der Bund darf zwar Aufgaben des Verwaltungsvollzugs übernehmen, jedoch müssen zum einen diesbezüglich zwingende Gründe vorliegen, und zum anderen dürfen die von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzen nicht ausgehöhlt werden. Da bisher die Statistischen Ämter der Länder auf der Grundlage der geltenden Sozialgesetzgebung regelmäßig Statistiken zu einer Vielzahl hier einschlägiger Sachverhalte erstellen und veröffentlichen, bestehen keine hinreichenden Gründe, dieses Prinzip aufzulösen. Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs würde die etablierte und rechtlich verbindliche Aufgabenzuweisung im Bereich der amtlichen Statistik insofern willkürlich aufgehoben.



Drucksache 294/1/19

... 3. Der Bundesrat betont erneut, dass er eine stärkere Konzentration des EU-Justizbarometers auf Kernfragen im Rahmen des Kompetenzbereichs der EU für geboten hält. Der Bundesrat nimmt dabei auch zur Kenntnis, dass das EU-Justizbarometer 2019 einen stärkeren Fokus auf die Unabhängigkeit der Justiz in den Mitgliedstaaten legt. Er ist jedoch der Ansicht, dass eine weitere Straffung erfolgen kann und Schaubilder, die keine weiteren Rückschlüsse zulassen, konsequent entfallen sollten. Ein Beispiel ist etwa das Schaubild 1, das ohne jegliche Wertung schlichtweg die Quantität an Reformvorhaben im Justizbereich darstellt.



Drucksache 53/19 (Beschluss)

... Die Gesundheitsministerkonferenz stellte seinerzeit fest, dass sich die Heimselbstbehandlung der Bluterpatientinnen und -patienten grundsätzlich bewährt hat und dass dabei die Abgabe der Gerinnungsfaktorenkonzentrate durch die hämostaseologisch qualifizierten Ärzte an ihre Patienten nach § 47 AMG eine wichtige Rolle spielt.



Drucksache 336/19

... Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtzehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Für pharmazeutische Unternehmer

1. Entlassung von Permethrinhaltigen Tierarzneimitteln aus der Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Indoxacarbhaltigen Tierarzneimitteln aus der Verschreibungspflicht

Für verschreibende Personen Ärzte und Ärztinnen sowie Zahnärzte und Zahnärztinnen

Für die Verwaltung

Für Apotheken, Bürgerinnen und Bürger sowie Kliniken

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4858, BMG und BMEL: Entwurf der Achtzehnten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 10/19

... - Verbesserung des Verbraucherschutzes durch Konzentration der Zuständigkeit für die Durchsetzung der Fahrgastrechte beim Bund

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 32
Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter

Artikel 3
Änderung des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Regelung

II. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Alternativen

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 113/19

... Die Aufzählung der erstinstanzlichen Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte in § 48 Absatz 1 VwGO wird um wichtige infrastrukturelle Großvorhaben erweitert, die an Bedeutung und Komplexität mit den dort bereits genannten Projekten vergleichbar sind. Die Konzentration des gerichtlichen Verfahrens auf eine Tatsacheninstanz trägt zur Beschleunigung der Planungsverfahren insgesamt und zu schnellerer Rechtssicherheit für alle Beteiligten bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 25

§ 41

§ 87c

§ 176

§ 188a

§ 188b

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 188a

Zu § 188b

II. Zu Artikel 2 Evaluierung

III. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 53/1/19

... Die Gesundheitsministerkonferenz stellte seinerzeit fest, dass sich die Heimselbstbehandlung der Bluterpatientinnen und -patienten grundsätzlich bewährt hat und dass dabei die Abgabe der Gerinnungsfaktorenkonzentrate durch die hämostaseologisch qualifizierten Ärzte an ihre Patienten nach § 47 AMG eine wichtige Rolle spielt.



Drucksache 358/1/19

... Aufgaben der amtlichen Statistik werden in Deutschland grundsätzlich von spezialisierten Fachbehörden, das heißt Statistikämtern auf Bundes- und Länderebene, wahrgenommen (Prinzipien der fachlichen und funktionalen Zentralisation sowie der regionalen Dekonzentration). Deren Auftrag umfasst die Erstellung und kontinuierliche Pflege einer Informationsbasis, die - mit Blick auf die abzudeckenden Nutzerbedarfe - thematisch vielgestaltig sowie fachlich und regional differenziert sein muss. Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder schaffen in diesem föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistiken die Grundlage für eine am Sozialstaatsprinzip ausgerichtete Politik (vgl. § 1 BStatG). Im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Kompetenzen ist der Bund für die Gesetzgebung der amtlichen Statistik (Artikel 73 Nummer 11 GG) und die Länder sind für die Umsetzung der gesetzlichen Zuständigkeiten (Artikel 83 GG) verantwortlich. Der Bund darf zwar Aufgaben des Verwaltungsvollzugs übernehmen, jedoch müssen zum einen diesbezüglich zwingende Gründe vorliegen und zum anderen dürfen die von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzen nicht ausgehöhlt werden. Da bisher die statistischen Ämter der Länder im Rahmen des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstands (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/1/19




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1 Nummer 7

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 3, Satz 4, Satz 6 und Satz 7 - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 10 Satz 1, Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 12 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

Zu Artikel 1 Nummer 8

20. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

21. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

22. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

23. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

24. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

25. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

26. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

27. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

29. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

30. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7c IfSG

Zu Artikel 1

33. Zu Artikel 1 im Allgemeinen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 *

Zu Artikel 4

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 134/1/19

... hinaus besteht für die Konzentration der Fixierungsentscheidungen weiterer Regelungsbedarf im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsverzeichnis , Nummer 1a - neu - § 121a StVollzG , Nummer 3 § 130 StVollzG , Nummer 4 § 138 Absatz 3 StVollzG , Artikel 2 § 126 Absatz 5 StPO , *Artikel 7 § 93 JGG

§ 121a
Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen

‚Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung

§ 93
Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 StVollzG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 StVollzG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 3 Satz 5 StVollzG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 4 Satz 1 StVollzG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 4 Satz 1 StVollzG

Begründung

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 6 Satz 1 StVollzG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Satz 1, Satz 2 - neu - StVollzG , Artikel 2 § 126 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu - StPO , Artikel 7 § 93 Satz 1, * Satz 1a - neu - JGG

‚Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128a Absatz 1 Satz 2 StVollzG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 156 Absatz 3 StVollzG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 167 StVollzG

12. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - § 331 FamFG

13. Zu Artikel 4 Einleitungssatz, Nummer 2 - neu - § 23e - neu - GVG

§ 23e
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Entscheidungen über Fixierungen im Justiz- und Maßregelvollzug zuzuweisen, sofern die Zusammenfassung der sachlichen Förderung der Verfahren dient oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten erscheint. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. ‘

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 134/19 (Beschluss)

... hinaus besteht für die Konzentration der Fixierungsentscheidungen weiterer Regelungsbedarf im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhaltsverzeichnis , Nummer 1a - neu - § 121a StVollzG , Nummer 3 § 130 StVollzG , Nummer 4 § 138 Absatz 3 StVollzG , Artikel 2 § 126 Absatz 5 StPO , *Artikel 7 § 93 JGG

§ 121a
Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen

‚Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung

§ 93
Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei dem Richtervorbehalt unterliegenden Maßnahmen

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 StVollzG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 1 StVollzG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 3 Satz 5 StVollzG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 4 Satz 1 StVollzG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 4 Satz 1 StVollzG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 127 Absatz 6 Satz 1 StVollzG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128 Satz 1, Satz 2 - neu - StVollzG , Artikel 2 § 126 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu - StPO , Artikel 7 § 93 Satz 1, * Satz 1a - neu - JGG

‚Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 128a Absatz 1 Satz 2 StVollzG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 156 Absatz 3 StVollzG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 167 StVollzG

12. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - § 331 FamFG

13. Zu Artikel 4 Einleitungssatz, Nummer 2 - neu - § 23e - neu - GVG

§ 23e

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 577/19

... sieht eine besondere Zuständigkeit vor, wenn in einer Adoptionssache ausländische Sachvorschriften zur Anwendung kommen. Nach der Neuregelung des Artikels 22 Absatz 1 EGBGB kommt bei Inlandsadoptionen nur noch deutsches Recht zur Anwendung, so dass die bisherige Regelung leerliefe. Weil Verfahren, in denen der Anzunehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, besondere Schwierigkeiten aufwerfen können, soll für diese Fälle aber an der Zuständigkeitskonzentration festgehalten werden, um die größere Erfahrung dieser Gerichte mit solchen Fällen nutzbar zu machen.



Drucksache 435/19 (Beschluss)

... Dass Passivrauchen die Gesundheit gefährdet, ist hinlänglich bekannt. In verbranntem Tabak sind rund 90 nachgewiesene toxische oder krebserregende Substanzen enthalten. Die Konzentration dieser Giftstoffe ist dabei im abgegebenen Rauch sogar höher als im aktiv inhalierten. Passivrauchen ist folglich noch gesundheitsschädlicher als aktives Rauchen durch den Filter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Beschluss des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes BNichtrSchG

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG)

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu § 2

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu § 5

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 228/19 (Beschluss)

... Für Richtervorbehalte im Bereich präventivpolizeilicher Maßnahmen sind in den Ländern teilweise Zuständigkeitskonzentrationen erfolgt oder sollen noch erfolgen. Sie dienen der Bündelung der entsprechenden Verfahren bei Gerichten, die technisch und organisatorisch am besten für die jeweiligen Verfahren ausgestattet sind. Aufgrund der Ähnlichkeit der präventiven Befugnisse nach dem ZFdG-E mit präventivpolizeilichen Befugnissen und der vergleichbaren Bedeutung der Richtervorbehalte sollte auch für die Verfahren nach dem ZFdG-E auf Landesebene die Möglichkeit einer Zuständigkeitskonzentration geschaffen werden. Die Ermächtigung der Landesregierungen zur Übertragung auf die Landesjustizverwaltungen dient der raschen und unbürokratischen Umsetzung.



Drucksache 294/19 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat betont erneut, dass er eine stärkere Konzentration des EU-Justizbarometers auf Kernfragen im Rahmen des Kompetenzbereichs der EU für geboten hält. Er nimmt dabei auch zur Kenntnis, dass das EU-Justizbarometer 2019 einen stärkeren Fokus auf die Unabhängigkeit der Justiz in den Mitgliedstaaten legt. Er ist jedoch der Ansicht, dass eine weitere Straffung erfolgen kann und Schaubilder, die keine weiteren Rückschlüsse zulassen, konsequent entfallen sollten. Ein Beispiel ist etwa das Schaubild 1, das ohne jegliche Wertung schlichtweg die Quantität an Reformvorhaben im Justizbereich darstellt.



Drucksache 232/19

... Für den Fall, dass dennoch eine Spezialisierung einzelner Gerichte für sinnvoll gehalten wird, enthält Absatz 3 die Möglichkeit einer Zuständigkeitskonzentration von UWG-Verfahren durch die Landesjustizverwaltungen sowie für länderübergreifende Konzentrationen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 8a
Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände

§ 8b
Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung

§ 12
Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung.

§ 13
Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung

§ 13a
Vertragsstrafe

§ 14
Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 15a
Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 4
Liste der qualifizierten Einrichtungen

§ 4a
Überprüfung der Eintragung

§ 4b
Berichtspflichten und Mitteilungspflichten

§ 4c
Aufhebung der Eintragung

§ 4d
Verordnungsermächtigung

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Designgesetzes

§ 40a
Reparaturklausel

Artikel 6
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 8
Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG , im Unterlas-sungsklagengesetz UKlaG und im Gerichtskostengesetz GKG

2. Änderungen im Urheberrechtsgesetz UrhG

3. Änderungen im Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design DesignG

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderungen in UWG, UKlaG und GKG

2. Änderungen im UrhG

3. Änderungen im DesignG

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Belastung

5 Entlastung

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4575; BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 ‚One in one Out‘-Regel

II.3 Evaluierung

II.4 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 254/1/19

... Der Bundesrat erinnert an den Beschluss der 81. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Absicherung und Stärkung der Hämophiliebehandlung in Deutschland. Die Gesundheitsministerkonferenz stellte einstimmig fest, dass sich die Heimselbstbehandlung der Bluterpatientinnen und -patienten grundsätzlich bewährt hat und dass dabei die Abgabe der Gerinnungsfaktorenkonzentrate durch die hämostaseologisch qualifizierten Ärzte an ihre Patienten nach § 47 AMG eine wichtige Rolle spielt. Die GMK bat zugleich die Kultusministerkonferenz, sich für den Erhalt und die Stärkung der Hämophiliebehandlung in interdisziplinären Behandlungszentren (Comprehensive Care Centres, CCC) an den Universitätskliniken einzusetzen.



Drucksache 463/19 (Beschluss)

... Aufgaben der amtlichen Statistik werden in Deutschland grundsätzlich von spezialisierten Fachbehörden, das heißt Statistikämtern auf Bundes- und Landesebene, wahrgenommen (Prinzipien der fachlichen und funktionalen Zentralisation sowie der regionalen Dekonzentration). Deren Auftrag umfasst die Erstellung und kontinuierliche Pflege einer Informationsbasis, die - mit Blick auf die abzudeckenden Nutzerbedarfe - thematisch vielgestaltig sowie fachlich und regional differenziert sein muss. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder schaffen in diesem föderativ gegliederten Gesamtsystem der amtlichen Statistiken die Grundlage für eine am Sozialstaatsprinzip ausgerichtete Politik (vergleiche § 1 BStatG). Im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Kompetenzen ist der Bund für die Gesetzgebung der amtlichen Statistik (Artikel 73 Absatz 1 Nummer 11 GG) und die Länder sind für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen (Artikel 83 GG) verantwortlich. Der Bund darf zwar Aufgaben des Verwaltungsvollzugs übernehmen, jedoch müssen zum einen diesbezüglich zwingende Gründe vorliegen, und zum anderen dürfen die von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzen nicht ausgehöhlt werden. Da bisher die Statistischen Ämter der Länder auf der Grundlage der geltenden Sozialgesetzgebung regelmäßig Statistiken zu einer Vielzahl hier einschlägiger Sachverhalte erstellen und veröffentlichen, bestehen keine hinreichenden Gründe, dieses Prinzip aufzulösen. Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs würde die etablierte und rechtlich verbindliche Aufgabenzuweisung im Bereich der amtlichen Statistik insofern willkürlich aufgehoben.



Drucksache 570/19

... 1.3 Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die weitere Bewährung der DSGVO als Instrument zum Schutz personenbezogener Daten und des freien Datenverkehrs auch davon abhängt, dass die Kommission die Aufforderung in Art. 97 Abs. 5 DSGVO ernst nimmt und kontinuierlich die Entwicklungen in der Informationstechnologie und die Fortschritte in der Informationsgesellschaft berücksichtigt und den Zielsetzungen der DSGVO gegenüberstellt. Insbesondere seien hier die zunehmende Datenkonzentration bei einzelnen Anbietern und Plattformen, die zunehmende Verbreitung von Scoring und Profiling, die Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz sowie Blockchain-Anwendungen genannt, deren Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten schon bei einer ersten Evaluation berücksichtigt werden sollten.



Drucksache 655/1/19

... 104. Mit Blick auf die überregional hohe Hintergrundkonzentration an Feinstaub auch für die Partikelgröße PM10 hält der Bundesrat es für geboten, bei der Neufassung der Luftqualitätsrichtlinie einen ausreichenden nationalen Beitrag zur Senkung dieser Hintergrundbelastung in Form verpflichtender großräumiger, auf Ebene der Mitgliedstaaten zu ergreifender Maßnahmen zu verankern, um die Luftreinhalteplanung auf kommunaler Ebene zu unterstützen und die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte sicherzustellen.



Drucksache 668/19

... Werden in der Leistungserklärung Ablaufkonzentrationen angegeben, so sind diese abweichend von Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 maßgeblich und müssen die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllen. Wurden diese Ablaufkonzentrationen im Wege einer 24-Stunden-Mischprobe ermittelt, dürfen sie abweichend von Absatz 1 Satz 1 für den CSB einen Wert von 100 mg/l und für den BSB5 einen Wert von 25 mg/l nicht überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4706, BMU: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (BMU)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 146/19

... Die Erhebungen vor Ort (Außenaufnahmen) sollen in der Zeit vom 1. April 2021 bis zum 31. Dezember 2022 durch die Länder erfolgen. Die Stichproben (Trakte) liegen auf Schnittpunkten eines bundesweiten Gitternetzes im 4 km x 4 km Quadratverband. Die Traktvorklärung, die zur Vorbereitung der Außenaufnahmen erforderlich ist, wird aus organisatorischen Gründen mit einem Vorlauf von etwa bis zu einem halben Jahr durchgeführt. Die Dauer der Erhebung hängt im Wesentlichen von der Zahl der verfügbaren Aufnahmespezialisten, der zeitlichen Konzentration ihres Einsatzes und der Organisation der Aufnahmekontrolle ab. Die Länder tragen hierfür die Verantwortung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zeitpunkt

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Grunddaten

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Satz 2) Verdichtung der Bundeswaldinventur

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte und demographische Entwicklung

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

III. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 134/19

... Die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl I S. 1374) eingefügte Regelung wird hiermit erweitert. Es soll nunmehr nicht nur den Ländern die Möglichkeit eröffnet werden, durch eine Bereitschaftsdienstkonzentration einer ungleichmäßigen Belastung der Amtsrichter mit Bereitschaftsdiensten eines Landgerichtsbezirks entgegen zu wirken, sondern auch eine Konzentration über den jeweiligen Landgerichtsbezirk hinaus ermöglicht werden. Angesichts der zu erwartenden Mehrbelastungen der Bereitschaftsdienste auf Grund der von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für erforderlich gehaltenen Eilfallzuständigkeiten der Richter zwischen 06:00 und 21:00 Uhr, müssen die Länder eine umfassende Versorgung durch Bereitschaftsrichter sicherstellen. Die Erweiterung ermöglicht es, den unterschiedlichen Größen und personellen Ausstattungen der Amtsgerichte durch einen Landgerichtsübergreifenden Ausgleich zu begegnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Siebzehnter Titel Fixierung

§ 127
Fixierung

§ 128
Zuständigkeit

§ 128a
Gerichtliches Verfahren

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 93
Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei nicht nur kurzfristiger Fixierung

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts

a Vorbehalt des Gesetzes

b Richtervorbehalt

2. Schlussfolgerungen für den Straf- und Maßregelvollzug

3. Einbeziehung freiheitsentziehender Fixierungen aufgrund der Landesgesetze über die Unterbringung psychisch Kranker

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 127 StVollzG

§ 128 StVollzG

§ 128a StVollzG

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 12

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 115/1/19

... 4. Der Bundesrat ist besorgt über die Feststellungen des Umweltbundesamtes, wonach sich Tierarzneimittel im oberflächennahen Grundwasser nachweisen lassen. Auch wenn die festgestellten Konzentrationen in den Proben im Einzelfall verhältnismäßig niedrig waren, ist hierin eine Beeinträchtigung des Grundwassers zu sehen. Aus Gründen der Vorsorge sind daher Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vor Kontaminationen mit Tierarzneimitteln erforderlich. Solche Vorsorgemaßnahmen können in der Einschränkung der Verabreichung von Antibiotika und Sulfonamiden zur metaphylaktischen Behandlung von Nutztieren sowie in der Festlegung eines verbindlichen Grenzwertes für Arzneimittel im Grundwasser von 100 ng/l, wie vom Umweltbundesamt empfohlen, bestehen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.