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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Koordinationsstellen"


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Drucksache 830/06

... Die meisten Mitgliedstaaten haben Rechtsvorschriften und Strategien in Bezug auf den Konsum schädlicher und riskanter alkoholischer Getränke eingeführt. Zudem berichteten 15 Mitgliedstaaten im Jahre 2005, dass sie einzelstaatliche Aktionspläne angenommen oder Koordinationsstellen für die Alkoholpolitik eingerichtet hatten. Das Spektrum der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen ist sehr breit und umfasst Bereiche wie Bildung, Verbraucheraufklärung und Durchsetzung von Verkehrskontrollen oder von Verkaufslizenzen für alkoholische Getränke sowie die Festsetzung der Alkoholsteuern32.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/06




1. Einleitung

2. Handlungsauftrag

3. Handlungsbedarf

4. Konsultations- und Folgenabschätzungsprozess

5. Fünf Schwerpunkte und entsprechende bewährte Verfahren

5.1. Schutz von Jugendlichen, Kindern und des Kindes im Mutterleib Ziele

5.1.1. Begründung

5.1.2. Bewährte Verfahren

5.2. Senkung der Zahl der Verletzungen durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle27

5.2.1. Begründung

5.2.2. Bewährte Verfahren

5.3. Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

5.3.1. Begründung

5.3.2. Bewährte Verfahren

5.4. Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums und angemessene Konsummuster

5.4.1. Begründung

5.4.2. Bewährte Verfahren

5.5. Aufbau und Aktualisierung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse auf EU-Ebene

5.5.1. Begründung

5.5.2. Was erforderlich ist

6. Drei Aktionsebenen

6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission

6.2. Subsidiarität: Erfassung der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen

6.2.1. Einzelstaatliche Maßnahmen

6.2.2. Lokale Maßnahmen

6.3. Maßnahmenkoordinierung auf EU-Ebene

6.3.1. Alkohol und das Gesundheitsforum

6.3.2. Alkohol am Steuer

6.3.3. Werbung

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 352/1/05

... 27. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Transparenz nur zu gewährleisten ist, wenn die Auswahlkriterien für zu fördernde Maßnahmen deutlich gemacht werden. Insbesondere sollte die Auswahl der Projekte durch die zu bestimmende nationale Agentur über die Koordinationsstellen der Länder auch nach dem Kriterium der Lage und des Bedarfs erfolgen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich für eine diese Kriterien aufgreifende Regelung in dem neuen Europäischen Flüchtlingsfonds, dem Europäischen Rückkehrfonds und dem "Europäischen Integrationsfonds" einzusetzen, die sich an Artikel 14 - Auswahlkriterien - des geltenden Europäischen Flüchtlingsfonds (2004/ 904/EG, Abl. EU (Nr.) L 381) orientieren sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/05




Einzelheiten zum Europäischen Fonds für Integration

Einzelheiten zum Europäischen Flüchtlingsfonds EFF III

Einzelheiten zum Außengrenzenfonds

Einzelheiten zum Europäischen Rückkehrfonds


 
 
 


Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 260/17 PDF-Dokument



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