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"Koordiniertes"
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Einige Mitgliedstaaten prüfen derzeit, wie der Zugang zu von Maschinen erzeugten Daten gewährleistet werden kann, und könnten beschließen, diese Frage selbst zu regeln. Ein unkoordiniertes Vorgehen birgt jedoch die Gefahr einer Fragmentierung und würde dem Aufbau einer EU-Datenwirtschaft sowie von grenzüberschreitenden Datendiensten und Datentechniken im Binnenmarkt schaden.
Drucksache 186/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse 957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final; Ratsdok. 15135/16
... 49. Soweit der Vorschlag auf eine Harmonisierung der Netzentgelte auf Verteilernetzebene zielt, hat der Bundesrat dieses Ansinnen bereits einmal dezidiert abgelehnt (vergleiche die Stellungnahme des Bundesrates vom 25. September 2015, BR-Drucksache 326/15(B)). Er ist weiterhin der Auffassung, dass eine solche Uniformisierung den Besonderheiten der vielen lokalen Verteilernetzbetreibern nicht gerecht werden kann. Er weist erneut darauf hin, dass der Einfluss der Verteilnetzentgelte auf den Strompreis verhältnismäßig gering und im Übrigen örtlich begrenzt ist, so dass es im Regelfall bereits an jedweder grenzüberschreitenden Bedeutung fehlt. Die beschränkten Wirkungen der Verteilnetzentgelte auf die Strommärkte erfordern daher - auch zur Wahrung der Subsidiarität - kein europäisch koordiniertes Vorgehen. Besonders kritisch sieht der Bundesrat deshalb die geplante neue Ermächtigung der Kommission, verbindliche Leitlinien für die nationalen Verteilungstarifsysteme zu erlassen und insbesondere Netzkodizes für Verteilungstarifstrukturen vorzugeben. Gerade letztere lassen sich auf nationaler Ebene wesentlich besser schaffen als auf europäischer Ebene. Ihre Einführung stellt daher eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips dar. Beispielshaft für den Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip ist aus Sicht des Bundesrates auch Artikel 16 Absatz 9 des Verordnungsvorschlages zu nennen, der einen Bedarf an europäischer Harmonisierung zahlreicher Detailfragen suggeriert, der für die Verteilernetzebene in der Realität weder belegt ist noch besteht.
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... Die vorgeschlagene Verordnung ergänzt die Bestimmungen des dritten Energiepakets4, das parallel dazu überarbeitet wird. Das überarbeitete dritte Energiepaket soll dazu beitragen, die Funktionsweise des Elektrizitätsbinnenmarktes zu verbessern; dazu sieht es etwa eine größere Flexibilität sowie eine Beschränkung des Anwendungsbereichs von Subventionen für eine ausreichende Stromerzeugung vor, was unter anderem durch eine koordinierte langfristige europäische Abschätzung zur Angemessenheit der Ressourcen erfolgen soll. Darüber hinaus soll die Einrichtung regionaler Betriebszentren eine bessere Zusammenarbeit der ÜNB auf regionaler Ebene ermöglichen und die Systemsicherheit somit verbessern.
Drucksache 186/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final
... 6. Soweit der Vorschlag auf eine Harmonisierung der Netzentgelte auf Verteiler-netzebene zielt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine solche Uniformisierung den Besonderheiten der vielen lokalen Verteilernetzbetreiber nicht gerecht werden kann. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Einfluss der Verteilnetzentgelte auf den Strompreis verhältnismäßig gering und im Übrigen örtlich begrenzt ist, so dass es im Regelfall bereits an jedweder grenzüberschreitenden Bedeutung fehlt. Die beschränkten Wirkungen der Verteilnetzentgelte auf die Strommärkte erfordern daher - auch zur Wahrung der Subsidiarität - kein europäisch koordiniertes Vorgehen. Besonders kritisch sieht der Bundesrat deshalb die geplante neue Ermächtigung der Kommission, verbindliche Leitlinien für die nationalen Verteilungstarifsysteme zu erlassen und insbesondere Netzkodizes für Verteilungstarifstrukturen vorzugeben. Gerade letztere lassen sich auf nationaler Ebene wesentlich besser schaffen als auf europäischer Ebene. Ihre Einführung stellt daher eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips (Artikel 5 EUV) dar. Beispielhaft für den Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip ist aus Sicht des Bundesrates auch Artikel 16 Absatz 9 des Verordnungsvorschlages zu nennen, der einen Bedarf an europäischer Harmonisierung zahlreicher Detailfragen suggeriert, der für die Verteilernetz-ebene in der Realität weder belegt ist noch besteht.
Drucksache 696/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums - COM(2017) 612 final; Ratsdok. 13489/17
... Die Stadtplanung und -gestaltung kann zum Schutz des öffentlichen Raums beitragen. Mit dem Pakt von Amsterdam, auf den sich 2016 die für städtische Angelegenheiten zuständigen EU-Minister verständigt hatten, wurde die EU-Städteagenda ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um ein integriertes und koordiniertes Konzept, das der städtischen Dimension der Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten Rechnung tragen soll.5 Derzeit stehen zwölf Prioritäten auf der Agenda. Im Oktober 2017 wird die Kommission die Thematik der Sicherheit des öffentlichen Raums für eine neue Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten vorschlagen, wobei der Schwerpunkt auf den Aspekten besseres Wissen, bessere Rechtsetzung und bessere Finanzierung liegen wird. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und lokalen Behörden auf, diese Initiative zu unterstützen.
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Nach der Finanzkrise verständigten sich die Regierungen der G20 auf ein koordiniertes Programm zur Unterstützung der globalen Wirtschaft und strengere globale Regeln für die Regulierung der Finanzmärkte und die Bekämpfung der Steuerumgehung. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die darin verankerten Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) wurden 2015 von allen Mitgliedern der Vereinten Nationen gebilligt. Ferner wurde in Paris ein verbindliches internationales Übereinkommen zur Bekämpfung des Klimawandels geschlossen, mit dem ein Prozess in Gang gesetzt wurde, der die Umweltstandards weltweit verbessern wird. Die Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem Gipfel der Vereinten Nationen im Jahr 2016 außerdem zur Entwicklung einer globalen Strategie zur Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrantenströme verpflichtet.
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... Dienstleistungen an, die den Bedürfnissen der Verbraucher in vielen Bereichen des Finanzwesens (u.a. Zahlungen, Darlehen) besser gerecht werden. Technologie regt den Wettbewerb an und trägt zur Diversifizierung in der Finanzwelt bei. Zugleich entstehen durch die rasche Entwicklung der FinTech neue Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Risikomanagement und der ausreichenden Information und dem Schutz der Verbraucher. In mehreren Mitgliedstaaten entwickeln die Regulierungsbehörden neue Konzepte, um die Entwicklung von FinTech-Unternehmen zu unterstützen, einschließlich Plattformen, die Hilfestellung in Regulierungsfragen geben, und Teams, die sich mit den strategischen Auswirkungen der FinTech befassen. Die Kommission wird die Entwicklung des FinTech-Sektors weiter fördern und darauf hinarbeiten, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen Ausgewogenheit gewährleisten: zwischen vertrauensbildenden Maßnahmen für Unternehmen und Anleger, dem Schutz der Verbraucher und dem Freiraum, den die FinTech-Branche zur Weiterentwicklung benötigt. In Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden (ESA), der Europäischen Zentralbank, anderen Standardsetzern und den Mitgliedstaaten wird die Kommission ein koordiniertes strategisches Konzept entwickeln, um die Entwicklung der FinTech innerhalb angemessener regulatorischer Rahmenbedingungen zu fördern.
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die im Rahmen dieser Initiative behandelten Fragen sind allesamt von Bedeutung für die EU; ihre Reichweite macht kohärente und koordinierte Maßnahmen erforderlich. In allen Mitgliedstaaten bedarf es Maßnahmen, damit die nötige politische Aufmerksamkeit und Investitionen aufgebracht werden, um einen deutlichen Rückgang der Prozentzahl gering qualifizierter Erwachsener in der EU zu erreichen. Durch ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene würden im Wege der Zusammenarbeit Synergie- und maximale positive Spillover-Effekte sichergestellt.
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... Der Aktionsplan soll die Koordination der Modernisierungsmaßnahmen im öffentlichen Sektor sowie der Ressourcen im eGovernment-Bereich unterstützen. Er wird über kein eigenes Budget oder Finanzierungsinstrument verfügen, soll jedoch dazu beitragen, Finanzierungsquellen und begleitende Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten im Rahmen verschiedener EU-Programme zur Verfügung stehen9, koordiniert zu nutzen.
Drucksache 373/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung - COM(2016) 451 final; Ratsdok. 10977/16
... Aufgrund des grenzübergreifenden Charakters der Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sind rein nationale Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme in der Regel nicht wirksam. Vielmehr können unkoordinierte nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuermissbrauch die Lage weiter verschärfen, indem sie den Binnenmarkt zersplittern, neue Belastungen für Steuerpflichtige schaffen und aggressiven Steuerplanern neue Schlupflöcher eröffnen. Ein koordiniertes Konzept für die Bekämpfung von Steuermissbrauch - sowohl auf EU- als auch internationaler Ebene - ist unabdingbar.
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Die Mitgliedstaaten sollten zudem auch über andere Möglichkeiten nachdenken, damit Menschen, die internationalen Schutz brauchen, mehr Wege zur legalen Einreise in die EU offenstehen. Flüchtlingsspezifische Regelungen wie die Neuansiedlung oder die Aufnahme aus humanitären Gründen sollten dadurch ergänzt werden, dass bestehende Regelungen zur regulären Aufnahme für Gruppen wie Studenten, Wissenschaftler oder Arbeitnehmer stärker für Flüchtlinge geöffnet werden. Bereits vorhandene Initiativen sollten voll unterstützt werden. Andere Initiativen wie etwa private Patenschaften, bei denen die Kosten für diese Patenschaften und die Unterstützung bei der Ansiedlung schutzbedürftiger Menschen von privaten Gruppen oder Organisationen mitgetragen werden können, können ebenfalls dazu beitragen, die legalen Zugangswege zu vervielfachen. Private Patenschaften können vielgestaltig sein - von Stipendien für Studenten und Akademiker bis hin zu Integrationshilfen für geförderte Angehörige. Diese Patenschaften sind nicht nur eine Methode, um die Möglichkeiten zur legalen Einreise zu vergrößern, sondern helfen auch, das Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu verstärken und die Unterstützung für Flüchtlinge zu vergrößern. Da in der Regel auch örtliche Gemeinschaften beteiligt sind, schaffen diese Patenschaften zudem eine gastfreundliche Atmosphäre. Dies sollte daher durch die Entwicklung bewährter Verfahren auf EU-Ebene gefördert werden - einschlägige Modelle und Erfahrungen aus Drittländern können hier als Anregung dienen. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, andere legale Möglichkeiten für schutzbedürftige Menschen - wie beispielsweise die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen - in vollem Umfang zu nutzen. So wird die Kommission Möglichkeiten prüfen, um auch in dieser Frage ein koordiniertes europäisches Vorgehen zu fördern.
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