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0804/06
0743/1/06
0101/1/06
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0491/05
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0194/05
0669/05B
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0540/05
0749/05B
0294/05
0068/05
0829/05
0006/05
0184/05
0649/05B
0248/05
0909/05
0851/05B
0471/05
0900/1/05
0518/05
0285/05
0882/05
0313/05
0286/1/05
0147/05
0596/05
0896/05
0881/05
0584/05
0073/05
0616/05B
0706/1/05
0780/05
0391/05
0706/05
0275/1/05
0795/05
0312/05
0932/05
0770/05B
0830/1/05
0770/1/05
0508/1/05
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0432/05
0202/05
0733/05
0748/1/05
0817/1/05
0329/05
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0199/05
0572/05B
0635/1/05
0851/05
0485/05B
0784/05
0902/05
0911/05
0272/05
0783/05
0007/05
0084/05
0477/05
0818/05
0286/05B
0148/05
0154/05B
0299/05
0249/05
0107/1/05
0241/05
0729/05
0490/05
0600/05B
0727/05
0578/05
0721/05
0428/05
0273/1/05
0404/05
0686/05
0199/05B
0875/05
0405/05
0706/05B
0748/05
0806/05
0749/1/05
0677/05
0182/05
0873/05
0725/05
0213/05
0430/05
0269/05
0273/05B
0318/05
0946/05
0485/1/05
0803/05
0788/1/05
0585/05
0463/1/05
0188/05
0728/05
0271/05
0218/05
0287/05B
0323/05
0299/05B
0110/05
0289/05
0186/05
0001/05
0054/05
0588/05
0354/05
0275/05B
0572/05
0834/05
0603/05
0352/05
0699/05
0287/05
0168/05
0449/05
0766/05
0429/05
0788/05
0900/05B
0690/05
0471/1/05
0002/05B
0136/1/05
0299/1/05
0894/05
0225/05
0316/05
0285/1/05
0492/05
0603/1/05
0572/1/05
0312/1/05
0264/05
0569/05
0042/05
0568/05
0471/05B
0914/05
0913/05B
0002/1/05
0817/05
0037/05
0683/05
0726/05
0631/05
0586/05
0600/05
0336/05
0097/05
0304/05
0575/05
0674/05
0137/05
0731/05
0948/1/05
0361/4/05
0898/05
0788/05B
0830/05
0913/05
0564/05
0508/05B
0577/05
0714/05
0622/05
0913/1/05
0323/1/05
0694/05
0423/05
0649/05
0132/05
0804/05
0463/05B
0233/05
0155/05
0154/05
0669/05
0574/05
0616/2/05
0934/05
0576/05
0715/05
0237/05
0817/05B
0300/05
0538/05
0399/05
0285/05B
0910/05
0107/05
0149/05
0672/05
0433/05
0942/05
0613/05
0493/05
0348/05
0485/05
0848/05
0635/05B
0275/05
0600/1/05
0287/1/05
0136/05B
0581/05
0508/05
0607/05
0621/04
0269/04
0917/04B
1010/04
0268/04
0773/04B
0569/04
0571/04B
0173/04B
0618/04
0983/2/04
0525/04
0565/04B
0365/04B
0803/04
0807/04
0883/04
0917/04
0166/04
0336/04B
0565/04
0336/04
0983/04
0610/04
0806/04
0789/04
0466/04
0622/04
0618/04B
0805/04
1002/04
0438/04
0891/04
0860/04
0280/04
0586/04
0565/1/04
0408/04
0280/1/04
0232/04
0466/04B
0280/04B
0983/04B
1012/04
0907/04
1009/04
0578/04
0917/2/04
0905/04
0894/04
0911/04
0571/04
0280/3/04
0380/04
0128/04B
0783/04
0664/04
0025/04B
0995/04
0702/04
0687/04
0917/1/04
1011/04
0808/04
0365/04
0693/04
0165/04B
0804/04
0725/04
0693/1/04
0283/04
0613/04
0441/04
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0693/04B
0450/03
0332/03B
0715/03
0849/03
0762/03
0856/03
Drucksache 566/16 (Beschluss)

... 6. Er bittet die Kommission um Überprüfung, ob das mit der vorgeschlagenen Verordnung verfolgte Ziel nicht besser durch eine Überarbeitung der bereits bestehenden Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1983 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung erreicht werden könnte. So könnten Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den beiden Rechtsakten minimiert und der Grundsatz der Vertragsfreiheit besser gewahrt werden. Dies gilt gleichermaßen in Bezug auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von OnlineInhaltediensten im Binnenmarkt, BR-Drucksache 612/15. Der Bundesrat verweist zudem insbesondere auf Ziffer 6 seiner der Kommission bereits übermittelten Stellungnahme vom 22. April 2016 (BR-Drucksache 167/16(B)).



Drucksache 569/16

... Die derzeit existierenden EU-Instrumente und -Dienste für die Beschreibung von Kompetenzen und Qualifikationen werden durch nationale Zentren oder Kontaktstellen gefördert und unterstützt (nationale Europass-Zentralstellen, nationale EQRKoordinierungsstellen, Euroguidance-Zentren), die Finanzmittel aus dem Erasmus+ Programm der EU erhalten. Sie alle werden getrennt voneinander verwaltet und unterliegen eigenen Berichterstattungsverfahren. Jedes Zentrum verfügt über einen eigenen Kommunikationsplan und einen eigenen Markenauftritt (Branding). Zwar ist in einigen Mitgliedstaaten für die notwendige Koordinierung gesorgt - in anderen dagegen ist dies nicht der Fall. Aus diesem Grund kann oft auf nationaler Ebene nicht der Eindruck eines einheitlichen Dienstes für die Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen entstehen, und es gibt kaum Anreize für die Zentren, strategisch zusammenzuarbeiten und systematisch zu kommunizieren, um kohärentere Dienste anzubieten. Die Zentren erreichen ihr Zielpublikum nicht in vollem Umfang, sodass auch die EU-Instrumente und -Dienste nicht alle potenziellen Nutzer erreichen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserläuterung(en)

Artikel 6
Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchführung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende Länder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 38/16 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")



Drucksache 481/16

... Die im europäischen Kulturerbe verankerten Ideale, Grundsätze und Werte stellen eine gemeinsame Quelle der Erinnerung, des Verständnisses, der Identität, des Dialogs, des Zusammenhalts und der Kreativität für Europa dar. Seit Annahme der europäischen Kulturagenda1 im Jahr 2007 bildet das Kulturerbe einen Schwerpunkt in den Arbeitsplänen des Rates für Kultur, einschließlich des aktuellen Plans für den Zeitraum 2015-20182. Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene erfolgte in erster Linie im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode. Sowohl in den Schlussfolgerungen des Rates zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges Europa3 (vom 21. Mai 2014) als auch in der Mitteilung der Kommission "Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas"4 wird 2014 auf den Beitrag von Maßnahmen im Bereich des Kulturerbes zum Wohl von Gesellschaft und Wirtschaft verwiesen. Die Mitteilung wurde vom Ausschuss der Regionen in einer Stellungnahme vom 16. April 20155 und vom Europäischen Parlament in einer Entschließung vom 8. September 20156 begrüßt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Koordinierung auf nationaler Ebene

Artikel 5
Koordinierung auf Unionsebene

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Monitoring und Bewertung

Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am

Artikel 10
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 239/1/16

... ist zurecht eine Beteiligungsverpflichtung zwischen den Ländern nicht enthalten. Derartige Überwachungspläne haben wie der neue Kontrollplan kein vergleichbares Koordinierungserfordernis wie z.B. die Abfallwirtschaftspläne, bei denen es z.B. sicherzustellen gilt, dass länderübergreifend eingeplante Deponie- oder Abfallbehandlungskapazitäten insgesamt ausreichend sind und bei der Darstellung von Entsorgungssicherheiten nicht doppelt angerechnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11a Absatz 2 Nummer 1 AbfVerbrG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11a Absatz 2 Nummer 2 AbfVerbrG

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu -, Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2, 7a AbfVerbrG


 
 
 


Drucksache 373/16

... Aufgrund des grenzübergreifenden Charakters der Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sind rein nationale Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme in der Regel nicht wirksam. Vielmehr können unkoordinierte nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuermissbrauch die Lage weiter verschärfen, indem sie den Binnenmarkt zersplittern, neue Belastungen für Steuerpflichtige schaffen und aggressiven Steuerplanern neue Schlupflöcher eröffnen. Ein koordiniertes Konzept für die Bekämpfung von Steuermissbrauch - sowohl auf EU- als auch internationaler Ebene - ist unabdingbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/16




2 Einleitung

Mehr Steuertransparenz

Gerechtere Besteuerung

Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen

1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften

2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum

3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung

4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit

5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern

2 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 13/16

... 10. European consumer voice in standardisation (Vereinigung für die Koordinierung der Verbraucherbeteiligung in der Normung): http://www.anec.eu/anec.asp

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Durchführung der Verordnung

2.1. Artikel 24 der Verordnung

2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6

2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative

2.3. Leitfaden zur europäischen Normung

3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

3.1. IKT-Normung

3.2. Normung im Dienstleistungsbereich

3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016

4. Integration

5. Internationale Zusammenarbeit

6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN

6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung

6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen

7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse

7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union

7.3. Unerledigte Aufträge


 
 
 


Drucksache 565/16

... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste), ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld

Artikel 3
Text- und Data-Mining

Artikel 4
Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten

Artikel 5
Erhalt des Kulturerbes

Artikel 6
Gemeinsame Bestimmungen

Titel III
Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN

Kapitel 1
Vergriffene Werke

Artikel 7
Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes

Artikel 8
Grenzübergreifende Nutzungen

Artikel 9
Dialog der Interessenträger

Kapitel 2
Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf

Artikel 10
Verhandlungsmechanismus

Titel IV
Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ

Kapitel 1
Rechte an Veröffentlichungen

Artikel 11
Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen

Artikel 12
Ausgleichsansprüche

Kapitel 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste

Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch

Kapitel 3
Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung

Artikel 14
Transparenzpflicht

Artikel 15
Vertragsanpassungsmechanismus

Artikel 16
Streitbeilegung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Änderungen anderer Richtlinien

Artikel 18
Zeitliche Anwendung

Artikel 19
Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Überprüfung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten


 
 
 


Drucksache 569/1/16

... 5. Der Kommissionsvorschlag vermittelt den Eindruck, dass die Errichtung einer nationalen Kompetenz-Koordinierungsstelle unter Zusammenlegung der nationalen Europass- und Euroguidance-Zentren sowie der nationalen Koordinierungsstellen zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) beabsichtigt ist. Der Bundesrat unterstreicht in diesem Zusammenhang abermals, dass die nationale Durchführung und Verwaltung in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten liegen und in Deutschland auch an den föderalen Strukturen ausgerichtet sein muss. Daher kann die Errichtung einer solchen zentralen Stelle nicht seitens der EU vorgegeben werden (so bereits Ziffer 27 der BR-Drucksache 767/11(B) und Ziffer 3 der BR-Drucksache 317/16(B)). Er betont zudem die Notwendigkeit der unterschiedlichen nationalen Kontaktstellen zur Koordinierung und Implementierung der jeweiligen Instrumente aufgrund unterschiedlicher Herausforderungen und Zielgruppen.



Drucksache 249/16 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat teilt die Entschließungen des Europäischen Parlamentes vom 15. Januar 2008 und 25. November 2015 über die Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung bei der Fortentwicklung der Arbeitsschutz-Richtlinien mit der Europäischen



Drucksache 317/16 (Beschluss)

... 3. Gemäß dem Empfehlungsvorschlag sollen die Mitgliedstaaten für die Koordinierung der Aufgaben sorgen, die von den nationalen Koordinierungsstellen für den EQR ausgeführt werden. Hiermit strebt die Kommission eine Zusammenlegung der nationalen Kontaktstellen mit anderen Einrichtungen wie den nationalen Europass- und Euroguidance-Strukturen an. Der Bundesrat unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die nationale Durchführung und Verwaltung in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt und in Deutschland auch an den föderalen Strukturen ausgerichtet sein muss. Er lehnt jegliche Einflussnahme auf diese Strukturen seitens der EU ab (vergleiche auch Ziffer 27 der BR-Drucksache 767/11(B)). Mit Befremden sieht der Bundesrat dabei den Versuch der Kommission, mittels budgetärer Vorgaben im Arbeitsprogramm 2017 für "Erasmus+" bezüglich der Entscheidung über die nationalen Strukturen Tatsachen zu schaffen, noch bevor der Rat politisch über den Empfehlungsvorschlag entschieden hat. Er lehnt eine Vorwegnahme der Entscheidungen des Rates als nicht akzeptabel ab.



Drucksache 286/16 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat erkennt die Vorteile einer stärkeren unionsweiten Koordinierung von Marktüberwachungsmaßnahmen im Verbraucherschutz, sieht aber zugleich den mit der Koordinierung von Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen verbundenen Aufwand, der ein rasches Vorgehen der mitgliedstaatlichen Behörden und Stellen erschweren kann. Er spricht sich daher dafür aus, die Einführung koordinierter Maßnahmen auf solche Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze zu beschränken, bei denen ein erhebliches Schädigungspotenzial besteht. Außerdem sollte der Tatbestand der "weitverbreiteten Verstöße" in Artikel 3 Buchstabe c Absatz 2 näher eingegrenzt und ein engerer Zusammenhang zwischen den rechtswidrigen Verhaltensweisen in den betroffenen Mitgliedstaaten verlangt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 38/1/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")



Drucksache 507/16

... (15) Es ist wichtig, dass die gemeinsamen Prüfmethoden von den technischen Diensten einheitlich angewandt werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission eine sektorale Gruppe von technischen Diensten einsetzen und leiten, um die erforderliche Absprache und Zusammenarbeit unter den benannten technischen Diensten sowie Schulungen für die zuständigen Mitarbeiter und die Koordinierung mit Drittländern sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen

Artikel 5
Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Genehmigungsbehörden

Artikel 7
Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung

Artikel 8
Prüfungen

Artikel 9
Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung

Artikel 10
Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen

Artikel 11
EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 12
Übereinstimmung der Produktion

Artikel 13
Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 14
Änderungsarten

Artikel 15
Vornahme und Notifizierung von Änderungen

Artikel 16
Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 17
Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 18
Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 19
Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen

Artikel 20
Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe

Artikel 21
Notifizierung von technischen Diensten

Artikel 22
Anforderungen an technische Dienste

Artikel 23
Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste

Artikel 24
Koordinierung von technischen Diensten

Artikel 25
Änderungen der Benennungen

Artikel 26
Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten

Artikel 27
Änderungen der Anhänge

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Sanktionen

Artikel 30
Übergangsbestimmungen

Artikel 31
Bewertungen

Artikel 32
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen

LISTE der ANHÄNGE

Anhang I
LEISTUNGSANFORDERUNGEN

Anhang II
EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

1. Allgemeine BESCHREIBUNG

Anhang III
EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN

Anhang IV
Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN

Anhang V
MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS

Abschnitt II

Anlage n
: Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen

Anhang VI
Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion

Anhang VII
von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN


 
 
 


Drucksache 299/16

... Die Mitgliedstaaten können auch mehr tun, um die Rahmenbedingungen für Investitionen auf nationaler Ebene zu verbessern. Die Mitteilung vom 18. Mai 201643 gibt einen Überblick über die wichtigsten Ziele der länderspezifischen Empfehlungen 2016. Mitgliedstaaten, die über haushaltspolitischen Spielraum verfügen, sollten diesen nutzen, um die öffentlichen Investitionen in wachstumsfördernden Bereichen, wie Infrastruktur, Gesundheit, Bildung und Forschung, zu erhöhen. Zugleich sind weitere Maßnahmen notwendig, um private Investitionen zu fördern, und die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, die Verabschiedung von Strukturreformen zu beschleunigen und Investitionsengpässe, wie regulatorische und administrativen Hürden sowie umständliche und langwierige Genehmigungsverfahren, zu beseitigen. In einigen Mitgliedstaaten wurden noch Ineffizienzen im öffentlichen Auftragswesen, den Steuer- und Justizsystemen sowie bei den Insolvenzvorschriften festgestellt. Fortschritt bedeutet auch, einen stabilen Projektbestand zu ermitteln und die Koordinierung und Planung durch alle Ebenen der nationalen Verwaltung sicherzustellen. In diesem Sinne wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiterhin Wege aufzeigen und daran arbeiten, ungerechtfertigte nationale Hindernisse für den freien Kapitalverkehr, die einer reibungslos funktionierenden Kapitalmarktunion im Wege stehen, zu beseitigen. Ein entsprechender Bericht wird bis Ende 2016 vorgelegt werden.44

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/16




1. Einleitung

2. Ein Modell für die Zukunft

a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau

b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen

Konkrete und greifbare Ergebnisse

5 Ausblick

c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

5 Komplementarität

Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung

Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten

Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen

3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte

a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen

b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa

4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit

a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften

b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters

5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0


 
 
 


Drucksache 204/16

... Das Europäische Semester, insbesondere das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten, gibt einen Rahmen für eine integrierte wirtschaftspolitische Koordinierung und Überwachung vor.



Drucksache 761/1/16

... zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 546/16

... (1) Das Statistische Bundesamt bereitet im Benehmen mit den statistischen Ämtern der Länder den Zensus methodisch vor, koordiniert eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichert die Einhaltung einheitlicher Qualitätsstandards.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

Abschnitt 2
Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

§ 3
Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters

§ 4
Anschriftenbestand

§ 5
Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen

§ 6
Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 7
Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

§ 8
Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden

§ 9
Übermittlung von Daten der Meldebehörden

§ 10
Zusammenführung und Überprüfung der Daten

§ 11
Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 12
Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

§ 13
Nutzung weiterer Quellen

§ 14
Datenübermittlungen

§ 15
Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister

§ 16
Löschung

§ 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

aa. Erfüllungsaufwand für den Bund

Zu den Personalkosten:

Zu den Sachkosten:

bb. Erfüllungsaufwand für die Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu den §§ 8

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3821: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2021

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Gegenstand des Regelungsvorhabens

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten sowie zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4 Evaluierung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 748/16

... Umsetzung von Bildungsreformen im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Bereits heute sollen die beschäftigungspolitischen Leitlinien9 Anstöße geben, um Bildungsreformen voranzutreiben, und im Europäischen Semester werden auch mit der Bildung zusammenhängende Fragen behandelt. Die Evidenzbasis zur Bildung im Rahmen des Europäischen Semesters könnte durch eine bessere Nutzung des Analyseberichts "Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung" gestärkt werden. Zudem könnte geprüft werden, wie sich die OECD-Daten zu Kompetenzen besser als Indikator bzw. Benchmark einsetzen lassen, um die Fortschritte bei der Verbesserung der Qualität der Bildungsergebnisse zu verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/16




Mitteilung

1. Bildung ist für unsere Gesellschaft und für die wirtschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung

2. Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung: bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU

2.1. Schulbildung und frühkindliche Bildung Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

3 Schulbildung

2.2. Hochschulbildung

3. Reformen zur Verbesserung der Bildungssysteme: stärkere Unterstützung der Mitgliedstaaten

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 569/16 (Beschluss)

... 5. Der Kommissionsvorschlag vermittelt den Eindruck, dass die Errichtung einer nationalen Kompetenz-Koordinierungsstelle unter Zusammenlegung der nationalen Europass- und Euroguidance-Zentren sowie der nationalen Koordinierungsstellen zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) beabsichtigt ist. Der Bundesrat unterstreicht in diesem Zusammenhang abermals, dass die nationale Durchführung und Verwaltung in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten liegen und in Deutschland auch an den föderalen Strukturen ausgerichtet sein muss. Daher kann die Errichtung einer solchen zentralen Stelle nicht seitens der EU vorgegeben werden (so bereits Ziffer 27 der BR-Drucksache 767/11(B) und Ziffer 3 der BR-Drucksache 317/16(B)). Er betont zudem die Notwendigkeit der unterschiedlichen nationalen Kontaktstellen zur Koordinierung und Implementierung der jeweiligen Instrumente aufgrund unterschiedlicher Herausforderungen und Zielgruppen.



Drucksache 704/16

... - einem koordinierten Ansatz in allen Politikbereichen der EU, ausgehend von bestehenden oder zu erarbeitenden Maßnahmen, einschließlich sektoraler Ansätze wie im Weltraumsektor;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/16




1. Einleitung

2. BESEITIGUNG der Hindernisse

3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN

3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme

3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten

3.3 Kompetenzen

3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU

3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen

4. Zugang zu FINANZMITTELN

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 316/1/16

... 8. Bezüglich der Strukturen auf EU-Ebene stellt der Bundesrat fest, dass die Rolle des beratenden Ausschusses für Berufsausbildung, der in Übereinstimmung mit einschlägigen europäischen Koordinierungsstellen die Kommission bei der Umsetzung der Empfehlung unterstützen soll, in dem Vorschlag unklar bleibt. Auch der Begriff der "Koordinierungsstellen" wird nicht näher erläutert.



Drucksache 317/1/16

... 3. Gemäß dem Empfehlungsvorschlag sollen die Mitgliedstaaten für die Koordinierung der Aufgaben sorgen, die von den nationalen Koordinierungsstellen für den EQR ausgeführt werden. Hiermit strebt die Kommission eine Zusammenlegung der nationalen Kontaktstellen mit anderen Einrichtungen wie den nationalen Europass- und Euroguidance-Strukturen an. Der Bundesrat unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die nationale Durchführung und Verwaltung in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt und in Deutschland auch an den föderalen Strukturen ausgerichtet sein muss. Der Bundesrat lehnt jegliche Einflussnahme auf diese Strukturen seitens der EU ab (vergleiche auch Ziffer 27 der BR-Drucksache 767/11(B)). Mit Befremden sieht der Bundesrat dabei den Versuch der Kommission, mittels budgetärer Vorgaben im Arbeitsprogramm 2017 für "Erasmus+" bezüglich der Entscheidung über die nationalen Strukturen Tatsachen zu schaffen, noch bevor der Rat politisch über den Empfehlungsvorschlag entschieden hat. Der Bundesrat lehnt eine Vorwegnahme der Entscheidungen des Rates als nicht akzeptabel ab.



Drucksache 315/16 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat nimmt die Ankündigung der Kommission zur Kenntnis, eine stärkere Koordinierungsrolle des beratenden Ausschusses für Berufsbildung prüfen zu wollen. Er stellt fest, dass die Rolle, die dem beratenden Ausschuss zugewiesen werden soll, unklar bleibt, und fordert die Kommission auf, eine mögliche Ausweitung des Mandats des Ausschusses eingehend mit den Mitgliedstaaten zu beraten und abzustimmen. Keinesfalls darf durch die Etablierung neuer Strukturen eine Schwächung der Ratsgremien erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16 (Beschluss)




2 Allgemeines

Einrichtung einer Kompetenzgarantie

Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga

Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

Empfehlung zur Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

Überarbeitung des Europass-Rahmens

Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen

Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

Weitere Maßnahmen

Umsetzung der Agenda

Maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 66/16 (Beschluss)

... Die ganzheitliche Betreuung der Bedarfsgemeinschaft sowie die interdisziplinäre und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Einzelfall erfordern eine Koordinierung der inhaltlichen Leistungsangebote nach den Sozialgesetzbüchern und damit die Zusammenarbeit aller an der Betreuung beteiligten Stellen. In diesem Zusammenhang ist eine rechtskreisübergreifende Gesamtfinanzierung passgenauer Maßnahmen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 3 Nummer 1 SGB II , Nummer 11 § 14 SGB II

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Absatz 4 SGB II Artikel 2 Nummer 3 § 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 11b SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Absatz 15 - neu - § 9 RBEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 15 Absatz 2 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 3b - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 5 - neu - SGB II , Nummer 15 § 16g Absatz 2, Absatz 3 - neu - SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16d Absatz 1 und Absatz 2, Absatz 3 Sätze 1 bis 3, Absätze 4 bis 6, Absatz 8 SGB II

9. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16e Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 einleitender Satzteil, Nummer 1, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 4 Sätze 01 - neu -, 02 - neu -, Satz 3, Absatz 6 - neu - SGB II , Nummer 42 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

Zu Nummer 14a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 42

10. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16h Absatz 4 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

13. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 18a Absatz 2 - neu - SGB II

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu - § 28 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB II

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Buchstabe b - neu - § 31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 1 SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 2, Absatz 3 Satz 3 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II

20. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 1 Satz 1 SGB II

21. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 2 Satz 2 SGB II

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 35 Absatz 4 - neu - SGB II

23. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB II

24. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 5 Satz 3, Satz 5, Satz 6 - neu - SGB II

25. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 7 Satz 1, Satz 3 SGB II

26. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9b - neu - SGB III , Nummer 3a - neu - und 3b - neu - § 31 Absatz 3 - neu -, § 45 Absatz 1 Satz 2a - neu - bis 2d - neu SGB III

§ 9b
Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und öffentlichen Einrichtungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 3a bis 3c - neu - § 45 Absatz 6a - neu - und 6 b - neu -, § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 3 Absatz 2a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

30. Zu Artikel 3 Absatz 8 Nummer 1a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 -neu -SGB XII

31. Zu Artikel 3 Absatz 11 § 11 Absatz 6 Satz 2 BKGG

32. Zu Artikel 3 Absatz 12 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 und Nummer 3 § 132 Absatz 4, §§ 133 und 134 SGB IX , Absatz 13 § 68 Nummer 3 Buchstabe c AO

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt

36. Zum Gesetzentwurf insgesamt

37. Zum Gesetzentwurf allgemein:

38. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 522/16

... Die Europäische Grenz- und Küstenwache stellt einen wesentlichen Fortschritt im Grenzmanagement der EU dar. Sie zielt speziell auf die Schwachstellen ab, die während der Migrations- und Flüchtlingskrise so offenkundig wurden: die unkoordinierten Anstrengungen, die mangelnde Kohärenz bei den Grenzkontrollen und die Mängel bei der Bereitstellung von nationalem Knowhow. Sie wird ein integriertes Grenzmanagement ermöglichen, indem sie eine neue, starke Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit den für das Grenzmanagement zuständigen nationalen Behörden einschließlich der nationalen Küstenwachen, soweit sie mit Aufgaben der Grenzkontrolle betraut sind, zusammenbringt.9 Mit neuen Aufgaben in Bereichen wie der Rückführung wird die Agentur auf der Arbeit von Frontex aufbauen und einen systematischen EU-Ansatz organisieren. Sie wird das HotspotKonzept formalisieren, mit dem derzeit die am stärksten unter Druck stehenden Mitgliedstaaten unterstützt werden. Insbesondere wird sie hohe, einheitliche Standards gewährleisten, mit obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen zu den Kapazitäten und der Reaktionsbereitschaft der Mitgliedstaaten, und schließlich kann die Agentur damit betraut werden, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats direkt einzugreifen10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 288/3/16

... /EU /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten - COM(2016) 287 final



Drucksache 38/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020")



Drucksache 30/16

... Die Kommission erstellte 2014 eine Machbarkeitsstudie zur Frage, ob die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den nationalen Stellen und Einrichtungen, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, verbessert werden sollten. Im Rahmen dieser Studie wurden verschiedene Bereiche identifiziert, in denen enger zusammengearbeitet werden könnte, insbesondere der Bereich operative Überwachung sowie der Datenaustausch, der der Unterstützung der Gesamtheit dieser Tätigkeiten dient.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte Entfällt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen

Artikel 7a
Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 71/1/16

... Für die Koordinierung des Breitbandausbaus bedarf es einer Einsichtnahme der Länder und Kommunen in den Infrastrukturatlas. Im Rahmen der Fortschreibung ihrer Ausbaustrategien muss insbesondere für die Länder ein Zugriff auf die konkreten Infrastrukturdaten gewährleistet sein. Diese Daten sind zudem für die Entscheidung der Kofinanzierungszusage der Länder zum Breitbandförderprogramm des Bundes unverzichtbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 2b - neu - TKG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 3 Nummer 17b TKG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe f § 3 Nummer 26 TKG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 68 Absatz 2 Satz 2 TKG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c1 - neu - § 68 Absatz 4a - neu - TKG

11. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - § 71 Absatz 2 Satz 2 - neu - TKG

12. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG

13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77a Absatz 4 TKG

14. Zu Artikel 1 Nummer 14, 15 § 77b Absatz 2 Satz 2, Absatz 6 Satz 2, § 77c Absatz 2 Satz 3, § 77h Absatz 2 Satz 2, § 77i Absatz 3 Satz 1, § 77k Absatz 3 Satz 1 TKG

15. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77c Absatz 3 Nummer 1 TKG

16. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 77d Absatz 3a - neu - TKG

17. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 TKG

18. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 3 TKG

19. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 7 TKG *

20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 5 Satz 2 - neu -TKG **

21. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77g Absatz 2 Nummer 7 und § 77i Absatz 5 TKG *

22. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77h Absatz 4 Nummer 3 TKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 1 TKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 1 TKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 1 TKG - Hilfsempfehlung zu Ziffer 24

26. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 TKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 2 TKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77i Absatz 7 Satz 3 - neu - TKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 1 Satz 1 TKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 2 TKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 77k Absatz 4, 5, 6 - neu - TKG , § 77o Absatz 3a - neu -, Absatz 4 TKG


 
 
 


Drucksache 46/16

... Die Mitgliedstaaten müssen jedoch nicht nur ihre Politik im Bereich der Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt koordinieren, um missbräuchliche Steuerpraktiken zu bekämpfen und für eine wirksame Besteuerung zu sorgen, sondern sie müssen sich auch mit ihren unterschiedlichen Ansätzen zur Bekämpfung der Aushöhlung der Steuerbasis von außen befassen. Einige Unternehmen nutzen Schlupflöcher und Inkongruenzen zwischen den Schutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten, um Gewinne unversteuert aus dem Binnenmarkt zu verlagern. Außerdem sind die Unternehmen mit Rechtsunsicherheit und unnötigem Verwaltungsaufwand konfrontiert, weil es 28 unterschiedliche nationale Strategien für die Beurteilung der Steuersysteme von Drittländern und den Umgang mit ihnen gibt. Die Heterogenität der mitgliedstaatlichen Ansätze vermittelt den internationalen Partnern ein uneinheitliches Bild von den Erwartungen der EU im Hinblick auf das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich und führt zu Unsicherheit darüber, wann Schutzmaßnahmen angewendet werden. Eine koordinierte externe Strategie für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich ist daher unverzichtbar, um gemeinsame Erfolge der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Steuervermeidung zu fördern, eine wirksame Besteuerung zu gewährleisten und ein transparentes und stabiles Umfeld für Unternehmen im Binnenmarkt zu schaffen.

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Drucksache 46/16




1. Einleitung

2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln

2.1 Mehr Steuertransparenz

2.2 Fairer Steuerwettbewerb

3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern

3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich

3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen

4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung

4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen

5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern

5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen

5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern

5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten

6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH

7. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung

Anhang 1
STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH

1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen

1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

2. FAIRER STEUERWETTBEWERB

3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD

4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS

Anhang 2
AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 317/16

... Nach Annahme der Empfehlung über den EQR aus dem Jahr 2008 hat die Kommission eine informelle Expertengruppe (die beratende Gruppe zum EQR) eingerichtet, die die Gesamtkohärenz im Prozess der Verknüpfung von Qualifikationssystemen mit dem EQR sicherstellen soll. In der Empfehlung aus dem Jahr 2008 wurden die Mitgliedstaaten ersucht, auf nationaler Ebene Koordinierungsstellen für den EQR einzurichten, um die transparente Zuordnung nationaler Qualifikationen zum EQR zu unterstützen und zu koordinieren.

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Drucksache 317/16




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte

Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit

Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung

Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen

Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen

Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus

Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern

Steuerung des EQR

Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern

EMPFIEHLT der Kommission,

ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)

Anhang III
Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen

Anhang IV
Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2

Anhang V
Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme

Anhang VI
Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen


 
 
 


Drucksache 422/16

... vom 29.06.2004, S. 29f.). Für Pläne und Programme nach Anlage 3 Nummer 1 UVPG hat der Gesetzgeber angenommen, dass eine solche Rahmensetzung regelmäßig vorliegt, für Pläne und Programme nach Anlage 3 Nummer 2 UVPG ist dies jeweils im Einzelfall zu prüfen. Ein Plan muss dabei nicht unbedingt zwingende Vorgaben für spätere Vorhaben enthalten. Es reicht vielmehr aus, wenn die Festlegung des Plans bei der späteren Zulassung eines Vorhabens im Rahmen einer Abwägungsentscheidung oder bei der Anwendung von Ermessensvorschriften oder Beurteilungsermächtigungen zu berücksichtigen ist. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn ein an sich unverbindlicher Plan bewirkt, dass die Rechtmäßigkeit von einzelnen Zulassungsentscheidungen unter anderem von einer sachgerechten und willkürfreien Koordinierung abhängt. Zugleich können auch nur innenrechtlich bindende Pläne und Programme einen Rahmen für künftige Vorhaben setzen, wenn sie über eine Bindung im Zulassungsbereich, über ein Abwägungsgebot oder mittelbar über Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes bei der Vorhabenzulassung zu berücksichtigen sind. Auf eine unmittelbare rechtliche Außenwirkung im Übrigen kommt es somit nicht an (vgl. zum Vorstehenden Landmann/Rohmer: Umweltrecht, § 14b UVPG, 77. EL August 2015, Rn. 44).

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Drucksache 422/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

§ 4
Verfahrensfehler.

§ 5
Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren

§ 6
Klagebegründungsfrist

§ 7
Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen

§ 8
Überleitungsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Bundesberggesetzes

§ 5a
Öffentliche Bekanntgabe

Artikel 8
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 9
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 11
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Artikel 15
Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung des Umweltinformationsgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demographie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Artikel 9
Zugang zu Gerichten [...]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

I. Zusammenfassung

1. Im Einzelnen

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 566/16

... 17. Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung (ABl. L 248 vom 6.10.1993, S. 15).

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Drucksache 566/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse von EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anwendung des Ursprungslandprinzips auf ergänzende Online-Dienste

Artikel 3
Wahrnehmung der Rechte an der Weiterverbreitung seitens anderer Rechteinhaber als Rundfunkveranstalter

Artikel 4
Wahrnehmung der Rechte an der Weiterverbreitung seitens Rundfunkveranstaltern

Artikel 5
Übergangsbestimmung

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 660/16

... als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die Zulassung von Forschern im Rahmen der Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung ("Forscherrichtlinie" ABl. EU (Nr.) L 289 S. 15) wurde ein Beirat für Forschungsmigration (§ 38d



Drucksache 301/16

... 9. European consumer voice in standardisation (Vereinigung für die Koordinierung der Verbraucherbeteiligung in Normungsangelegenheiten), http://www.anec.eu/anec.asp.

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Drucksache 301/16




Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017

1. Einleitung

2. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

2.1. IKT-Normung

2.2. Normung von Dienstleistungen

2.3. Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen

3. Internationale Zusammenarbeit

4. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

5. NÄCHSTER ZYKLUS


 
 
 


Drucksache 769/1/16

... Im Übrigen stellt der Bundesrat fest, dass Deutschland den aus den Vorgaben des präventiven Arms des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschaftsund Währungsunion (Fiskalvertrag) resultierenden Verpflichtungen bereits im Zuge der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags Rechnung getragen hat. Durch die Änderungen der §§ 2, 6 und 7 Stabilitätsratsgesetz sowie des § 51 Absatz 2 Haushaltsgrundsätzegesetz wurde hierzu ein eigenständiges Überwachungssystem eingeführt, das die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben durch Deutschland sicherstellt. Dabei wurden auch bereits entsprechende Verfahrensregelungen festgelegt.

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Drucksache 769/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 90 GG allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2 Satz 3 und 4 GG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Artikel 90 Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 91c GG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Artikel 104c GG

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Artikel 109a GG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 GG

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2 GG

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Artikel 143e Absatz 2a - neu - GG


 
 
 


Drucksache 57/16 (Beschluss)

... /EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen



Drucksache 677/16

... Wie das Europäische Parlament betonte6, lässt sich der tatsächliche Erfolg der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters nur an der Umsetzung der in den länderspezifischen Empfehlungen beschriebenen wichtigen Reformen messen. Zwar hatte das Europäische Semester bisher zur Folge, dass die Mitgliedstaaten bedeutende Reformen in Gang setzten, doch ist die Umsetzung in einigen Bereichen insgesamt noch enttäuschend und von Land zu Land unterschiedlich. Infolge der Straffung des Europäischen Semesters sind die Empfehlungen nun besser auf die wichtigsten Herausforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten ausgerichtet. Außerdem wurden in den verschiedenen Ratsformationen Benchmarking und Peer-Reviews verstärkt. Die Umsetzung gemeinsam vereinbarter Prioritäten bleibt eine Priorität.

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Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 316/16 (Beschluss)

... 8. Bezüglich der Strukturen auf EU-Ebene stellt der Bundesrat fest, dass die Rolle des beratenden Ausschusses für Berufsausbildung, der in Übereinstimmung mit einschlägigen europäischen Koordinierungsstellen die Kommission bei der Umsetzung der Empfehlung unterstützen soll, in dem Vorschlag unklar bleibt. Auch der Begriff der "Koordinierungsstellen" wird nicht näher erläutert.



Drucksache 475/1/16

... 6. Die Kommission legt in den Erwägungsgründen dar, dass sich die drei trilateralen Agenturen, das heißt Cedefop, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) mit Fragen befassen, die den Arbeitsmarkt, das Arbeitsumfeld, Berufsbildung und Kompetenzen betreffen, und auch aus Gründen der Effizienzsteigerung und Stärkung von Synergien eine enge Koordinierung zwischen diesen drei Agenturen nötig sei. Der Bundesrat gesteht zu, dass die Verwaltungsstrukturen der Agenturen Ähnlichkeiten aufweisen, weist jedoch auch darauf hin, dass gerade Cedefop mit Bildung einen Bereich betrifft, der sich elementar von dem stärker vergemeinschafteten Beschäftigungsbereich unterscheidet. Er sieht vor diesem Hintergrund mit Sorge, dass die vorgeschlagene gesamte Cedefop-Verordnung mit den Rechtsgrundlagen für Eurofound und EU-OSHA ohne Einbeziehung von Bildungsausschuss und -rat ausschließlich in der Ratsarbeitsgruppe für Sozialfragen beraten und durch den Beschäftigungsministerrat verabschiedet werden soll. Nach Auffassung des Bundesrates ist zwingend zu gewährleisten, dass die für Bildung zuständigen Fachgremien des Rates auf Minister- sowie auf Arbeitsebene weiterhin federführend mit sämtlichen Bildungsthemen befasst werden, die auf europäischer Ebene diskutiert werden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.