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"Kraftwagen"


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0932/05
0252/05B
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0252/1/05
0349/05
0229/1/05
0394/05B
0144/4/05
0138/05B
0352/05
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0394/1/05
0284/1/05
0394/05
0590/1/05
0229/05
0219/05
0284/05
0016/05
0241/04B
0915/04
0774/03
0774/03B
Drucksache 693/10

... Hauptziel dieser Initiative ist es, die negativen Auswirkungen der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelastung der Europäischen Bürger zu verringern. Im Einzelnen geht es darum, die einschlägigen Anforderungen des Europäischen Systems für die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge in Bezug auf Schallemissionen zu ändern und zu verbessern. Betroffen sind alle neuen Typen von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen, die nach Inkrafttreten dieser Legislativmaßnahme zugelassen werden.



Drucksache 31/1/10

... 11. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit ökonomischer Anreize für den Kauf und Betrieb abgasarmer Fahrzeuge, um die verkehrsbedingte Schadstoffbelastung in den Städten, insbesondere durch Stickstoffdioxid, unter die europaweit gültigen Grenzwerte zu senken. Der Bundesrat begrüßt deshalb im Grundsatz das Bestreben der Bundesregierung nach einer steuerlichen Begünstigung von Personenkraftwagen, die die Euro 6-Norm erfüllen, stellt jedoch fest, dass die momentane Steuerermäßigung für Euro 6-Personenkraftwagen nur eine geringe Anreizwirkung entfaltet.



Drucksache 230/10

... Reichskraftwagentarif



Drucksache 382/10

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Lastkraftwagen



Drucksache 31/10

... – Beschränkung der Begünstigung von Diesel-Personenkraftwagen der Abgasstufe Euro 6 auf Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013, da eine isolierte Vergünstigung für Euro 6 Personenkraftwagen für Erstzulassungen vor dem 1. Januar 2011 nach Auffassung der Europäischen Kommission nicht im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union steht. Normierung eines Vertrauensschutzes.



Drucksache 182/10

... e) Kraftfahrzeug (eigener Kraftwagen oder Mietwagen)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Abgedeckte Themen und Merkmale der benötigten Informationen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Qualitätskriterien und Berichte

Artikel 6
Datenquellen

Artikel 7
Datenübermittlung

Artikel 8
Methodikhandbuch

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 11
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Inlandstourismus

Abschnitt 1
Kapazität der Beherbergungsbetriebe

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene

2 [fakultativ] Nur auf nationaler Ebene

B. Begrenzung des Erfassungsbereichs

Abschnitt 2
Belegung der Beherbergungsbetriebe (Binnenreiseverkehr und Einreiseverkehr)

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene

2 Nur auf nationaler Ebene

B. Für monatliche Daten auf nationaler Ebene zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

C. Begrenzung des Erfassungsbereichs

D. Rasch verfügbare Schlüsselindikatoren

Abschnitt 3
Für Abschnitt 1 und Abschnitt 2 anzuwendende Klassifikationen

A. Art der Unterkunft

B. Art des Ortes a

C. Art des Ortes b

D. Größenklasse

E. Länder und geografische Gebiete

Abschnitt 4
Inlandstourismus in nicht gemieteten Unterkünften

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen

B. Untergliederung

Anhang II
Nationaler Tourismus

Abschnitt 1
Teilnahme am Tourismus

A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

B. Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

C. Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen

Abschnitt 2
Urlaubsreisen und Reisende

A. Zu übermittelnde Variablen

B. Begrenzung des Erfassungsbereichs

C. Periodizität


 
 
 


Drucksache 699/5/10

... Die Änderung beinhaltet eine differenzierte Bebußung zwischen schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und den übrigen Kraftfahrzeugen. Die Erfahrungen des letzten Winters, die Anlass zu einer Erhöhung der Regelgeldbußen geben, betrafen Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen (Lkw und Busse). Insbesondere bei Schnee- und Eisglätte hatten quer gestellte und verunglückte Lastkraftwagen wegen mangelnder Ausrüstung mit geeigneter Bereifung vermehrt zu Vollsperrungen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen für den Wirtschafts- und den Privatverkehr geführt. Erkenntnisse, ob auch bei Pkw der Pflicht zur Anpassung der Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse in den Wintermonaten nicht in hinreichendem Maß nachgekommen wird, liegen nicht vor. Eine diesbezügliche Erhöhung der Regelgeldbußen wäre daher unangemessen. Darüber hinaus verursachen wegen unangepasster Bereifung liegen bleibende schwere Nutzfahrzeuge massivere Verkehrsbeeinträchtigungen und damit größere volkswirtschaftliche Schäden als Pkw, so dass auch unter diesem Aspekt eine Differenzierung angebracht ist.



Drucksache 147/09 (Beschluss)

... 4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nummer 32. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird. Nach § 8 Absatz 3 steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag; ist der Arbeitgeber selbst der Verkehrsträger, ist der Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber an den Verkehrsträger zu entrichten hätte. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/09 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 825/1/09

... 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die künftigen Regelungen den vielfältigen Nutzungsarten dieser Fahrzeugklasse, den system- und nutzungsbedingten Unterschieden zu den Personenkraftwagen und den technischen Entwicklungspotenzialen Rechnung tragen müssen.



Drucksache 252/09

... 18. begrüßt die Verordnung (EG) Nr. .../2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen1 und die Beratungen über weitere Rechtsvorschriften zur Verbesserung der typspezifischen Energieeffizienz von Kraftfahrzeugen; betont, dass im Interesse der Sicherheit für Unternehmen möglichst bald strenge künftige Emissionsziele festgelegt werden müssen; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass der vom von ihm für 2020 geforderte Grenzwert von 95 g CO



Drucksache 228/09

... BN. in der Erwägung, dass betont werden sollte, dass die effizienteste Möglichkeit zur Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen auf lange Sicht darin besteht, die Gesamtzunahme des Verkehrs zu verringern, indem der öffentliche Personenverkehr als Alternative zu Personenkraftwagen attraktiver gemacht, das Volumen des Schienenverkehrs gesteigert und sichergestellt wird, dass in Stadt- und Infrastrukturplanungen die absolute Notwendigkeit berücksichtigt wird, die Nutzung von Personenkraftwagen einzuschränken,



Drucksache 168/09 (Beschluss)

... Kraftomnibussen und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie von Kraftfahrzeuganhängern, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug innerhalb eines der in § 11 angeführten Entrichtungszeiträume zu mehr als 50 vom Hundert der insgesamt gefahrenen Strecke im Linienverkehr verwendet wird, für die Dauer des entsprechenden Entrichtungszeitraums.



Drucksache 87/09

... (11) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.



Drucksache 190/09

... Mit der neu gefassten Richtlinie wird das gemeinschaftliche Typgenehmigungsverfahren, des bisher für vollständige Fahrzeuge auf solche der Klasse M1 beschränkt war, auf alle anderen Fahrzeugklassen, die durch diese Richtlinie betroffen sind, ausgedehnt: Lastkraftwagen (Klasse N),



Drucksache 238/09

... Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen



Drucksache 87/09 (Beschluss)

... ". Mit Hilfe einer Umweltprämie soll die Verschrottung alter und der Absatz neuer Personenkraftwagen gefördert werden.



Drucksache 147/09

... Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird. Nach § 8 Abs. 3 steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag; ist der Arbeitgeber selbst der Verkehrsträger, ist der Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber an den Verkehrsträger zu entrichten hätte. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 147/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 825/09 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die künftigen Regelungen den vielfältigen Nutzungsarten dieser Fahrzeugklasse, den system- und nutzungsbedingten Unterschieden zu den Personenkraftwagen und den technischen Entwicklungspotenzialen Rechnung tragen müssen.



Drucksache 168/1/09

... Kraftomnibussen und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie von Kraftfahrzeuganhängern, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug innerhalb eines der in § 11 angeführten Entrichtungszeiträume zu mehr als 50 vom Hundert der insgesamt gefahrenen Strecke im Linienverkehr verwendet wird, für die Dauer des entsprechenden Entrichtungszeitraums."



Drucksache 745/09

... In verschiedenen anderen Fällen forderte der IAB eine verbesserte Subsidiaritätsprüfung an, z.B. für den Vorschlag für eine Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr14, den Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden15, den Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften16, den Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere17, den Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige18, den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Schulobstprogramms19, den Vorschlag für eine Richtlinie über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen20. Auf der Website der Kommission für die Folgenabschätzung sind dazu nähere Informationen zu finden21.



Drucksache 15/09

... (2) Die Gebühren für Lastkraftwagen werden nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge in ihrer jeweils geltenden Fassung jährlich von der dänischen Verkehrsministerin oder dem dänischen Verkehrsminister festgesetzt. Für sonstige Kraftfahrzeuge werden die Gebühren für die Straßennutzung auf der Grundlage der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Kriterien und im Übrigen unter Berücksichtigung von Größe und Art des Fahrzeugs festgesetzt.



Drucksache 238/1/09

... " verlängert werden, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, diese mit einer ökologischen Lenkungswirkung zu verbinden und dafür die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen schnellstmöglich, spätestens bis zum 1. Mai 2009, entsprechend zu ergänzen.



Drucksache 153/1/09

... 10. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden."".



Drucksache 603/09

... 17. Die Energieeffizienz des Verkehrs nimmt zu, aber die Effizienzgewinne wurden nicht vollständig in eine Verringerung des Gesamtverbrauchs an Kraftstoff umgemünzt und reichten nicht aus, um die höheren Verkehrsvolumina aufzuwiegen. Angesichts schleppender Fortschritte wurden im April 2009 Rechtsvorschriften zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen verabschiedet16. Auch bei der Verlagerung von Verkehrsaufkommen auf effizientere Verkehrsträger, insbesondere durch die Entwicklung des Kurzstreckenseeverkehrs, waren nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen, wenngleich ein gewisser Neuausgleich erfolgt ist und der Rückgang des Schienenverkehrsanteils offenbar gestoppt werden konnte17. Einer Reihe von Erhebungen zufolge stieg in vielen Städten der Anteil des Fahrrads am Verkehrsträgermix in den letzten Jahren erheblich an18.



Drucksache 624/1/09

... sowie Kraftfahrzeugen des Rettungsdienstes, die als Krankenkraftwagen anerkannt sind



Drucksache 391/09

... 10. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.´"



Drucksache 391/1/09

... 9. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.".



Drucksache 154/09

... " markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff..



Drucksache 24/09

... (b) Festlegung der Anforderungen an die Erhebung von Straßen- und Verkehrsdaten (einschließlich z.B. Verkehrsplänen, Straßenverkehrsvorschriften und Routenempfehlungen, insbesondere für Lastkraftwagen) durch die zuständigen Behörden sowie der Anforderungen an die Bereitstellung der Daten für IVS-Diensteanbieter, insbesondere:



Drucksache 624/09 (Beschluss)

... beinhaltet Regelungen zur Ausrüstung und Benutzung zusätzlicher Scheinwerfer und Leuchten. § 52 Absatz 3 StVZO enthält die Regelungen, welche Fahrzeuge mit blauem Blinklicht (Rundumlicht) und gegebenenfalls zusätzlich mit Kennleuchten für blaues Blinklicht nach vorne ausgerüstet werden dürfen. Die Regelung in Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 gewahrt dieses Recht den Kraftfahrzeugen, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, den Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeugen der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sowie Kraftfahrzeugen des Rettungsdienstes, die als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Diese Regelung wird in Bezug genommen, um den Kreis der von der Neuregelung Begünstigten abschließend festzulegen.



Drucksache 191/09

... Die französischen Behörden haben im Jahr 2005 im französischen Hoheitsgebiet einen portugiesischen Lastkraftwagen, der von einem portugiesischen Fahrer geführt wurde, sichergestellt; in dem Lastkraftwagen wurden unter anderem große Mengen von Zigaretten unterschiedlicher Marken befördert. Da keine rechtmäßigen Dokumente für diese Ladung vorgelegt wurden, sind die Ermittlungsbeamten davon ausgegangen, dass hier ein Fall von Zigarettenschmuggel und Steuerhinterziehung vorlag. In Portugal und in Frankreich sind zwei verschiedene Ermittlungsverfahren zum Teil wegen des gleichen Sachverhalts eingeleitet worden. Aufgrund einiger Erkenntnisse kann der Schluss gezogen werden, dass das gesamte Verfahren ausschließlich in Portugal geführt werden sollte, und zwar auch wegen des Sachverhalts, der in Frankreich Gegenstand von Ermittlungen ist.



Drucksache 391/09 (Beschluss)

... 10. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden."



Drucksache 825/09

... Leichte Nutzfahrzeuge werden hauptsächlich von Unternehmen, auch kleinen und mittleren Unternehmen, verwendet und machen zurzeit rund 12 % der Fahrzeugflotte aus. Sie sind für die Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen täglichen Gütern unerlässlich. Der Straßentransport fordert in nennenswertem Maße Arbeitsplätze und Wachstum in zahlreichen Regionen der EU. Straßenfahrzeuge wirken sich jedoch auch spürbar auf den Klimawandel aus. Der Anteil leichter Nutzfahrzeuge an der Gesamtflotte zugelassener leichter Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen hat zwischen 1995 und 2007 beständig zugenommen. Die CO



Drucksache 87/1/09

... 10. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.".



Drucksache 427/09

... – unter Hinweis auf seinen in erster Lesung am 17. Dezember 2008 festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO



Drucksache 993/1/08

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen KOM (2008)



Drucksache 917/08

... " (d. h. den Energieaufwand für Erwärmung und Verformung der Reifen beim Abrollen) zurückgehenden Rollwiderstand zu überwinden. Der Rollwiderstand kann durch neue Technologien verringert werden, so dass derzeit im gesamten Spektrum der Reifentypen Variationen von bis zu 100 % festzustellen sind. Bei Personenkraftwagen beispielsweise betragen die Unterschiede zwischen den Reifen mit den besten und jenen mit den schlechtesten Kraftstoffverbrauchswerten bis zu 10 %



Drucksache 145/08

... -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen dahingehend zu ändern, dass Kraftfahrzeuge mit einem deutlichen mehrstufigen Kennzeichnungssystem, wie es bei der Kennzeichnung von Geräten (derzeit mit der siebenstufigen Skala von A bis G) verwendet wird, gekennzeichnet werden können; empfiehlt, dass mindestens 20 % der Flächen, die zur Werbung für neue Kraftfahrzeuge und deren Vermarktung verwendet werden, Informationen über Kraftstoffeffizienz und -emissionen enthalten;



Drucksache 302/1/08

... Krankenkraftwagen



Drucksache 716/08 Kraftwagen


Drucksache 37/08

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO



Drucksache 402/08

... -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen



Drucksache 820/08

... 10. fordert die Kommission auf, in der oben genannten offiziellen Folgenabschätzung die schwierigen Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen, denen sich Lastkraftwagenfahrer auf ihren Fahrten durch Europa aufgrund der Tatsache gegenübersehen, dass es keinen ausreichenden Zugang zu geeigneten Rastplätzen gibt, obwohl Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die Bedeutung einer ausreichenden Zahl sicherer Rastplätze für Berufskraftfahrer entlang der Strecken des Autobahnnetzes der Union implizit anerkennt; fordert daher die Kommission auf, das vom Europäischen Parlament initiierte Pilotprojekt für sichere Rastplätze unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die in der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "



Drucksache 968/08 Kraftwagen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 968/08




Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)

2 Abkürzungsverzeichnis

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009


 
 
 


Drucksache 302/08 (Beschluss)

... Krankenkraftwagen



Drucksache 37/2/08

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO



Drucksache 247/08

... "(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."



Drucksache 36/08

... Die Euro-IV-Emissionsgrenzwerte für Lastkraftwagen und Busse gelten seit dem 9. November 2006 und die Euro-V-Grenzwerte werden in beiden Fällen ab dem 1. Oktober 2008 für neue Typgenehmigungen1 gelten.



Drucksache 843/08

... Abweichend vom Wortlaut war bislang in § 48 geregelt, dass eine zusätzliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur erforderlich war, wenn in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen im Sinne des



Drucksache 516/08

... -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen2,



Drucksache 260/08

... -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen



Drucksache 930/08

... 27. weist erneut darauf hin, dass der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO



Drucksache 993/08

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen KOM (2008)



Drucksache 331/08

... Lastkraftwagen wie folgt:



Drucksache 301/08

... Mit der Verordnung werden die Möglichkeiten für Lastkraftwagen, mautpflichtige Autobahnen befahren zu können, zum Teil eingeschränkt und zum Teil erweitert.



Drucksache 302/08

... Personenkraftwagen



Drucksache 172/08

... Nach der bisherigen Rechtslage besteht kein entsprechender gesetzlicher Überwachungsauftrag des Bundesamtes. Mangels originärer Kontrollzuständigkeit ist es den Beauftragten des Bundesamtes daher bislang auch nicht möglich, bei Antreffen trotz Fahrverbotes fahrender Lastkraftwagen die Weiterfahrt zu untersagen. Vielmehr bedarf es hierzu in jedem Einzelfall der Hinzuziehung der jeweils zuständigen Polizeibehörde. Diese Verfahrensweise bindet unnötig Polizeikräfte und hindert diese an der Wahrnehmung ihrer sonstigen Aufgaben. Teilweise scheitert eine rechtzeitige Hinzuziehung auch wegen anderweitiger vorrangiger Aufgabenwahrnehmung.



Drucksache 444/08

... Zur Abgeltung der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32; in diesen Fällen sind die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers als Werbungskosten anzusetzen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7l
Sonderabschreibungen für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung

Artikel 2
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

1. Entlastung der Familien

2. Entlastung der Pendler

3. Stabilisierung des Wohnungsbaus und Erhaltung der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft

4. Steuerliche Flankierung der Klimaschutzziele

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Förderung des Wohnungsneubaus

- Förderung der energetischen Altbausanierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe Zu Buchstabe

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

a Energiesparende Maßnahmen an bestehenden selbstbewohnten Altbauten § 35a Abs. 4 neu

b Energiesparende Maßnahmen an selbstbewohnten Neubauten § 35a Abs. 5 neu

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 645/08

... bei Lastkraftwagen oder



Drucksache 993/08 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen KOM (2008)



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.