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"Kraftwagen"
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Hauptziel dieser Initiative ist es, die negativen Auswirkungen der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelastung der Europäischen Bürger zu verringern. Im Einzelnen geht es darum, die einschlägigen Anforderungen des Europäischen Systems für die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge in Bezug auf Schallemissionen zu ändern und zu verbessern. Betroffen sind alle neuen Typen von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen, die nach Inkrafttreten dieser Legislativmaßnahme zugelassen werden.
Drucksache 31/1/10
... 11. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit ökonomischer Anreize für den Kauf und Betrieb abgasarmer Fahrzeuge, um die verkehrsbedingte Schadstoffbelastung in den Städten, insbesondere durch Stickstoffdioxid, unter die europaweit gültigen Grenzwerte zu senken. Der Bundesrat begrüßt deshalb im Grundsatz das Bestreben der Bundesregierung nach einer steuerlichen Begünstigung von Personenkraftwagen, die die Euro 6-Norm erfüllen, stellt jedoch fest, dass die momentane Steuerermäßigung für Euro 6-Personenkraftwagen nur eine geringe Anreizwirkung entfaltet.
Drucksache 230/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
... Reichskraftwagentarif
Drucksache 382/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Lastkraftwagen
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Lastkraftwagen
Drucksache 31/10
... – Beschränkung der Begünstigung von Diesel-Personenkraftwagen der Abgasstufe Euro 6 auf Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013, da eine isolierte Vergünstigung für Euro 6 Personenkraftwagen für Erstzulassungen vor dem 1. Januar 2011 nach Auffassung der Europäischen Kommission nicht im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union steht. Normierung eines Vertrauensschutzes.
Drucksache 182/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Tourismusstatistik KOM (2010) 117 endg.
... e) Kraftfahrzeug (eigener Kraftwagen oder Mietwagen)
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Übereinstimmung mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Analyse der Auswirkungen und Folgen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Abgedeckte Themen und Merkmale der benötigten Informationen
Artikel 4 Erfassungsbereich
Artikel 5 Qualitätskriterien und Berichte
Artikel 6 Datenquellen
Artikel 7 Datenübermittlung
Artikel 8 Methodikhandbuch
Artikel 9 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 10 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 11 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Anhang I Inlandstourismus
Abschnitt 1 Kapazität der Beherbergungsbetriebe
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene
2 [fakultativ] Nur auf nationaler Ebene
B. Begrenzung des Erfassungsbereichs
Abschnitt 2 Belegung der Beherbergungsbetriebe (Binnenreiseverkehr und Einreiseverkehr)
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
1 Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene
2 Nur auf nationaler Ebene
B. Für monatliche Daten auf nationaler Ebene zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
C. Begrenzung des Erfassungsbereichs
D. Rasch verfügbare Schlüsselindikatoren
Abschnitt 3 Für Abschnitt 1 und Abschnitt 2 anzuwendende Klassifikationen
A. Art der Unterkunft
B. Art des Ortes a
C. Art des Ortes b
D. Größenklasse
E. Länder und geografische Gebiete
Abschnitt 4 Inlandstourismus in nicht gemieteten Unterkünften
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen
B. Untergliederung
Anhang II Nationaler Tourismus
Abschnitt 1 Teilnahme am Tourismus
A. Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
B. Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
C. Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen
Abschnitt 2 Urlaubsreisen und Reisende
A. Zu übermittelnde Variablen
B. Begrenzung des Erfassungsbereichs
C. Periodizität
Drucksache 699/5/10
... Die Änderung beinhaltet eine differenzierte Bebußung zwischen schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und den übrigen Kraftfahrzeugen. Die Erfahrungen des letzten Winters, die Anlass zu einer Erhöhung der Regelgeldbußen geben, betrafen Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen (Lkw und Busse). Insbesondere bei Schnee- und Eisglätte hatten quer gestellte und verunglückte Lastkraftwagen wegen mangelnder Ausrüstung mit geeigneter Bereifung vermehrt zu Vollsperrungen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen für den Wirtschafts- und den Privatverkehr geführt. Erkenntnisse, ob auch bei Pkw der Pflicht zur Anpassung der Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse in den Wintermonaten nicht in hinreichendem Maß nachgekommen wird, liegen nicht vor. Eine diesbezügliche Erhöhung der Regelgeldbußen wäre daher unangemessen. Darüber hinaus verursachen wegen unangepasster Bereifung liegen bleibende schwere Nutzfahrzeuge massivere Verkehrsbeeinträchtigungen und damit größere volkswirtschaftliche Schäden als Pkw, so dass auch unter diesem Aspekt eine Differenzierung angebracht ist.
Drucksache 147/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale
... 4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nummer 32. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird. Nach § 8 Absatz 3 steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag; ist der Arbeitgeber selbst der Verkehrsträger, ist der Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber an den Verkehrsträger zu entrichten hätte. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird;
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 4
Drucksache 825/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw KOM (2009) 593 endg.; Ratsdok. 15317/09
... 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die künftigen Regelungen den vielfältigen Nutzungsarten dieser Fahrzeugklasse, den system- und nutzungsbedingten Unterschieden zu den Personenkraftwagen und den technischen Entwicklungspotenzialen Rechnung tragen müssen.
Drucksache 252/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu den Folgemaßnahmen zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen: eine erste Bewertung (2008/2214(INI))
... 18. begrüßt die Verordnung (EG) Nr. .../2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen1 und die Beratungen über weitere Rechtsvorschriften zur Verbesserung der typspezifischen Energieeffizienz von Kraftfahrzeugen; betont, dass im Interesse der Sicherheit für Unternehmen möglichst bald strenge künftige Emissionsziele festgelegt werden müssen; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass der vom von ihm für 2020 geforderte Grenzwert von 95 g CO
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... BN. in der Erwägung, dass betont werden sollte, dass die effizienteste Möglichkeit zur Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen auf lange Sicht darin besteht, die Gesamtzunahme des Verkehrs zu verringern, indem der öffentliche Personenverkehr als Alternative zu Personenkraftwagen attraktiver gemacht, das Volumen des Schienenverkehrs gesteigert und sichergestellt wird, dass in Stadt- und Infrastrukturplanungen die absolute Notwendigkeit berücksichtigt wird, die Nutzung von Personenkraftwagen einzuschränken,
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Kraftomnibussen und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie von Kraftfahrzeuganhängern, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug innerhalb eines der in § 11 angeführten Entrichtungszeiträume zu mehr als 50 vom Hundert der insgesamt gefahrenen Strecke im Linienverkehr verwendet wird, für die Dauer des entsprechenden Entrichtungszeitraums.
Drucksache 87/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... (11) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.
Drucksache 190/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
... Mit der neu gefassten Richtlinie wird das gemeinschaftliche Typgenehmigungsverfahren, des bisher für vollständige Fahrzeuge auf solche der Klasse M1 beschränkt war, auf alle anderen Fahrzeugklassen, die durch diese Richtlinie betroffen sind, ausgedehnt: Lastkraftwagen (Klasse N),
Drucksache 238/09
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug -Verordnung
... Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen
Drucksache 87/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... ". Mit Hilfe einer Umweltprämie soll die Verschrottung alter und der Absatz neuer Personenkraftwagen gefördert werden.
Drucksache 147/09
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale
... Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird. Nach § 8 Abs. 3 steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag; ist der Arbeitgeber selbst der Verkehrsträger, ist der Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber an den Verkehrsträger zu entrichten hätte. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird;
Drucksache 825/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw KOM (2009) 593 endg.; Ratsdok. 15317/09
... 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die künftigen Regelungen den vielfältigen Nutzungsarten dieser Fahrzeugklasse, den system- und nutzungsbedingten Unterschieden zu den Personenkraftwagen und den technischen Entwicklungspotenzialen Rechnung tragen müssen.
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Kraftomnibussen und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie von Kraftfahrzeuganhängern, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug innerhalb eines der in § 11 angeführten Entrichtungszeiträume zu mehr als 50 vom Hundert der insgesamt gefahrenen Strecke im Linienverkehr verwendet wird, für die Dauer des entsprechenden Entrichtungszeitraums."
Drucksache 745/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung " 2008) KOM (2009) 504 endg.; Ratsdok. 13879/09
... In verschiedenen anderen Fällen forderte der IAB eine verbesserte Subsidiaritätsprüfung an, z.B. für den Vorschlag für eine Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr14, den Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden15, den Vorschlag für eine Richtlinie zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften16, den Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere17, den Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige18, den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Schulobstprogramms19, den Vorschlag für eine Richtlinie über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen20. Auf der Website der Kommission für die Folgenabschätzung sind dazu nähere Informationen zu finden21.
Drucksache 15/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
... (2) Die Gebühren für Lastkraftwagen werden nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge in ihrer jeweils geltenden Fassung jährlich von der dänischen Verkehrsministerin oder dem dänischen Verkehrsminister festgesetzt. Für sonstige Kraftfahrzeuge werden die Gebühren für die Straßennutzung auf der Grundlage der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Kriterien und im Übrigen unter Berücksichtigung von Größe und Art des Fahrzeugs festgesetzt.
Drucksache 238/1/09
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Zweite Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug -Verordnung
... " verlängert werden, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, diese mit einer ökologischen Lenkungswirkung zu verbinden und dafür die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen schnellstmöglich, spätestens bis zum 1. Mai 2009, entsprechend zu ergänzen.
Drucksache 153/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 10. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden."".
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 17. Die Energieeffizienz des Verkehrs nimmt zu, aber die Effizienzgewinne wurden nicht vollständig in eine Verringerung des Gesamtverbrauchs an Kraftstoff umgemünzt und reichten nicht aus, um die höheren Verkehrsvolumina aufzuwiegen. Angesichts schleppender Fortschritte wurden im April 2009 Rechtsvorschriften zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen verabschiedet16. Auch bei der Verlagerung von Verkehrsaufkommen auf effizientere Verkehrsträger, insbesondere durch die Entwicklung des Kurzstreckenseeverkehrs, waren nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen, wenngleich ein gewisser Neuausgleich erfolgt ist und der Rückgang des Schienenverkehrsanteils offenbar gestoppt werden konnte17. Einer Reihe von Erhebungen zufolge stieg in vielen Städten der Anteil des Fahrrads am Verkehrsträgermix in den letzten Jahren erheblich an18.
Drucksache 624/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung - Antrag des Freistaates Sachsen -
... sowie Kraftfahrzeugen des Rettungsdienstes, die als Krankenkraftwagen anerkannt sind
Drucksache 391/09
Verordnungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... 10. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.´"
Drucksache 391/1/09
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
... 9. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.".
Drucksache 154/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... " markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff..
Drucksache 24/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern KOM (2008) 887 endg.; Ratsdok. 17564/08
... (b) Festlegung der Anforderungen an die Erhebung von Straßen- und Verkehrsdaten (einschließlich z.B. Verkehrsplänen, Straßenverkehrsvorschriften und Routenempfehlungen, insbesondere für Lastkraftwagen) durch die zuständigen Behörden sowie der Anforderungen an die Bereitstellung der Daten für IVS-Diensteanbieter, insbesondere:
Drucksache 624/09 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... beinhaltet Regelungen zur Ausrüstung und Benutzung zusätzlicher Scheinwerfer und Leuchten. § 52 Absatz 3 StVZO enthält die Regelungen, welche Fahrzeuge mit blauem Blinklicht (Rundumlicht) und gegebenenfalls zusätzlich mit Kennleuchten für blaues Blinklicht nach vorne ausgerüstet werden dürfen. Die Regelung in Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 gewahrt dieses Recht den Kraftfahrzeugen, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, den Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeugen der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sowie Kraftfahrzeugen des Rettungsdienstes, die als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Diese Regelung wird in Bezug genommen, um den Kreis der von der Neuregelung Begünstigten abschließend festzulegen.
Drucksache 191/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok5208/09 EUDISYS-AE-Nr. 090073
... Die französischen Behörden haben im Jahr 2005 im französischen Hoheitsgebiet einen portugiesischen Lastkraftwagen, der von einem portugiesischen Fahrer geführt wurde, sichergestellt; in dem Lastkraftwagen wurden unter anderem große Mengen von Zigaretten unterschiedlicher Marken befördert. Da keine rechtmäßigen Dokumente für diese Ladung vorgelegt wurden, sind die Ermittlungsbeamten davon ausgegangen, dass hier ein Fall von Zigarettenschmuggel und Steuerhinterziehung vorlag. In Portugal und in Frankreich sind zwei verschiedene Ermittlungsverfahren zum Teil wegen des gleichen Sachverhalts eingeleitet worden. Aufgrund einiger Erkenntnisse kann der Schluss gezogen werden, dass das gesamte Verfahren ausschließlich in Portugal geführt werden sollte, und zwar auch wegen des Sachverhalts, der in Frankreich Gegenstand von Ermittlungen ist.
Drucksache 391/09 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 10. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden."
Drucksache 825/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2 -Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen und Pkw KOM (2009) 593 endg.; Ratsdok. 15317/09
... Leichte Nutzfahrzeuge werden hauptsächlich von Unternehmen, auch kleinen und mittleren Unternehmen, verwendet und machen zurzeit rund 12 % der Fahrzeugflotte aus. Sie sind für die Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen täglichen Gütern unerlässlich. Der Straßentransport fordert in nennenswertem Maße Arbeitsplätze und Wachstum in zahlreichen Regionen der EU. Straßenfahrzeuge wirken sich jedoch auch spürbar auf den Klimawandel aus. Der Anteil leichter Nutzfahrzeuge an der Gesamtflotte zugelassener leichter Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen hat zwischen 1995 und 2007 beständig zugenommen. Die CO
Drucksache 87/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 10. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.".
Drucksache 427/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zur Zukunft der Automobilindustrie
... – unter Hinweis auf seinen in erster Lesung am 17. Dezember 2008 festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO
Drucksache 993/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen KOM (2008) 812 endg.; Ratsdok. 17170/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen KOM (2008)
Drucksache 917/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter KOM (2008) 779 endg.; Ratsdok. 15920/08
... " (d. h. den Energieaufwand für Erwärmung und Verformung der Reifen beim Abrollen) zurückgehenden Rollwiderstand zu überwinden. Der Rollwiderstand kann durch neue Technologien verringert werden, so dass derzeit im gesamten Spektrum der Reifentypen Variationen von bis zu 100 % festzustellen sind. Bei Personenkraftwagen beispielsweise betragen die Unterschiede zwischen den Reifen mit den besten und jenen mit den schlechtesten Kraftstoffverbrauchswerten bis zu 10 %
Drucksache 145/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu dem Thema "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen " (2007/2106(INI))
... -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen dahingehend zu ändern, dass Kraftfahrzeuge mit einem deutlichen mehrstufigen Kennzeichnungssystem, wie es bei der Kennzeichnung von Geräten (derzeit mit der siebenstufigen Skala von A bis G) verwendet wird, gekennzeichnet werden können; empfiehlt, dass mindestens 20 % der Flächen, die zur Werbung für neue Kraftfahrzeuge und deren Vermarktung verwendet werden, Informationen über Kraftstoffeffizienz und -emissionen enthalten;
Drucksache 302/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Krankenkraftwagen
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Kraftwagen
Drucksache 37/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen KOM (2007) 856 endg.; Ratsdok. 5089/08
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO
Drucksache 402/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit KOM (2008) 316 endg.; Ratsdok. 10099/08
... -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Drucksache 820/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (2008/2062(INI))
... 10. fordert die Kommission auf, in der oben genannten offiziellen Folgenabschätzung die schwierigen Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen, denen sich Lastkraftwagenfahrer auf ihren Fahrten durch Europa aufgrund der Tatsache gegenübersehen, dass es keinen ausreichenden Zugang zu geeigneten Rastplätzen gibt, obwohl Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die Bedeutung einer ausreichenden Zahl sicherer Rastplätze für Berufskraftfahrer entlang der Strecken des Autobahnnetzes der Union implizit anerkennt; fordert daher die Kommission auf, das vom Europäischen Parlament initiierte Pilotprojekt für sichere Rastplätze unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die in der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "
Drucksache 968/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009)
Kraftwagen
Artikel 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 – WoGVwV 2009)
2 Abkürzungsverzeichnis
Begründung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 787: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes – WoGVwV 2009
Drucksache 302/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Krankenkraftwagen
Drucksache 37/2/08
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO
Drucksache 247/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
31. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... "(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."
Drucksache 36/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge KOM (2007) 851 endg.; Ratsdok. 5127/08
... Die Euro-IV-Emissionsgrenzwerte für Lastkraftwagen und Busse gelten seit dem 9. November 2006 und die Euro-V-Grenzwerte werden in beiden Fällen ab dem 1. Oktober 2008 für neue Typgenehmigungen1 gelten.
Drucksache 843/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... Abweichend vom Wortlaut war bislang in § 48 geregelt, dass eine zusätzliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur erforderlich war, wenn in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen im Sinne des
Drucksache 516/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Für eine europaweit sicherere, sauberere und effizientere Mobilität: Erster Bericht über die Initiative "Intelligentes Fahrzeug " (2007/2259(INI))
... -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen2,
Drucksache 260/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2008 zu der nachhaltigen europäischen Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der europäischen Energie- und Umweltpolitik (2007/2147(INI))
... -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Drucksache 930/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zur Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 2008
... 27. weist erneut darauf hin, dass der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO
Drucksache 993/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen KOM (2008) 812 endg.; Ratsdok. 17170/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen KOM (2008)
Drucksache 331/08
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertsiebte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -
... Lastkraftwagen wie folgt:
Drucksache 301/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Mit der Verordnung werden die Möglichkeiten für Lastkraftwagen, mautpflichtige Autobahnen befahren zu können, zum Teil eingeschränkt und zum Teil erweitert.
Drucksache 302/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Personenkraftwagen
Drucksache 172/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Nach der bisherigen Rechtslage besteht kein entsprechender gesetzlicher Überwachungsauftrag des Bundesamtes. Mangels originärer Kontrollzuständigkeit ist es den Beauftragten des Bundesamtes daher bislang auch nicht möglich, bei Antreffen trotz Fahrverbotes fahrender Lastkraftwagen die Weiterfahrt zu untersagen. Vielmehr bedarf es hierzu in jedem Einzelfall der Hinzuziehung der jeweils zuständigen Polizeibehörde. Diese Verfahrensweise bindet unnötig Polizeikräfte und hindert diese an der Wahrnehmung ihrer sonstigen Aufgaben. Teilweise scheitert eine rechtzeitige Hinzuziehung auch wegen anderweitiger vorrangiger Aufgabenwahrnehmung.
Drucksache 444/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Familien, Wiedereinführung der Entfernungspauschale, Stabilisierung des Wohnungsbaus und Förderung der Klimaschutzziele
... Zur Abgeltung der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32; in diesen Fällen sind die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers als Werbungskosten anzusetzen."
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 7l Sonderabschreibungen für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung
Artikel 2 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemein
1. Entlastung der Familien
2. Entlastung der Pendler
3. Stabilisierung des Wohnungsbaus und Erhaltung der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft
4. Steuerliche Flankierung der Klimaschutzziele
Die Maßnahmen im Einzelnen:
– Förderung des Wohnungsneubaus
- Förderung der energetischen Altbausanierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe
Zu Buchstabe
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
a Energiesparende Maßnahmen an bestehenden selbstbewohnten Altbauten § 35a Abs. 4 neu
b Energiesparende Maßnahmen an selbstbewohnten Neubauten § 35a Abs. 5 neu
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 645/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog -Verordnung
... bei Lastkraftwagen oder
Drucksache 993/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen KOM (2008) 812 endg.; Ratsdok. 17170/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Personenkraftwagen an Tankstellen KOM (2008)
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