[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

268 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kraftwagen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0224/20
0344/20
0196/20
0274/20
0283/19
0435/19
0491/19
0435/19B
0608/19
0591/19B
0283/1/19
0662/19
0283/19B
0514/19
0028/1/18
0110/18B
0221/18
0028/18B
0110/18
0462/18B
0284/1/18
0575/18
0462/18
0214/18
0185/18
0441/17B
0169/17
0441/1/17
0721/17
0556/17B
0060/17
0726/17
0416/17B
0569/17
0717/17
0417/17B
0696/17
0416/1/17
0725/17
0436/1/17
0676/16
0253/3/16
0533/16
0580/16
0277/16
0304/16
0253/16B
0517/16
0617/16
0676/16B
0166/16
0517/16B
0184/15
0114/15
0114/15B
0509/15
0071/15
0543/1/14
0653/14
0034/14
0543/14B
0608/14
0639/14
0445/13B
0308/13
0519/13
0671/1/13
0760/13
0336/13
0247/13
0187/13
0445/1/13
0520/13
0671/13B
0173/13
0633/12
0634/12
0262/12
0634/12B
0772/12B
0031/12
0396/12B
0586/12
0634/1/12
0683/12
0692/12
0396/1/12
0397/12
0229/12
0428/12X
0396/12
0549/12
0281/1/11
0218/11B
0843/1/11
0265/1/11
0281/2/11
0281/4/11
0850/11
0853/11
0070/11
0281/11
0281/11B
0741/11
0843/11B
0831/11
0265/5/11
0179/11
0218/1/11
0265/11B
0708/11
0281/3/11
0462/11
0661/10
0723/10
0031/10B
0843/10
0699/10
0260/10
0460/10
0693/10
0031/1/10
0230/10
0382/10
0031/10
0182/10
0699/5/10
0147/09B
0825/1/09
0252/09
0228/09
0168/09B
0087/09
0190/09
0238/09
0087/09B
0147/09
0825/09B
0168/1/09
0745/09
0015/09
0238/1/09
0153/1/09
0603/09
0624/1/09
0391/09
0391/1/09
0154/09
0024/09
0624/09B
0191/09
0391/09B
0825/09
0087/1/09
0427/09
0993/1/08
0917/08
0145/08
0302/1/08
0716/08
0037/08
0402/08
0820/08
0968/08
0302/08B
0037/2/08
0247/08
0036/08
0843/08
0516/08
0260/08
0930/08
0993/08
0331/08
0301/08
0302/08
0172/08
0444/08
0645/08
0993/08B
0037/08B
0037/1/08
0109/07
0140/07
0952/07
0206/07
0108/1/07
0734/07
0824/07
0531/07
0736/07
0626/07
0670/07
0889/07
0108/07B
0108/07
0384/07
0626/07B
0929/07
0150/07B
0241/07
0150/07
0900/07
0166/07
0229/07
0022/07
0568/07
0061/06
0247/06
0366/06
0330/06
0464/06
0259/06
0054/06
0523/06
0795/06
0792/06B
0872/06
0387/06
0796/06
0011/06
0190/06
0302/06
0141/06
0724/06B
0792/1/06
0724/06
0745/06
0553/06
0837/06
0590/05
0590/05B
0229/05B
0807/05
0252/05
0144/05B
0932/05
0252/05B
0926/05
0812/05
0746/05
0252/1/05
0349/05
0229/1/05
0394/05B
0144/4/05
0138/05B
0352/05
0021/05
0394/1/05
0284/1/05
0394/05
0590/1/05
0229/05
0219/05
0284/05
0016/05
0241/04B
0915/04
0774/03
0774/03B
Drucksache 543/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Auswirkungen der Herabsetzung der Gewichtsgrenze für die Bemautung von Lastkraftwagen über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) auf über 7,5 Tonnen zGG auf das nicht bemautete Straßennetz (Bundes-, Landes- und verkehrsbedeutsame Kreisstraßen) und dazu den Umfang von Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Netz mit Hilfe von Modellberechnungen zu ermitteln und die jeweiligen Berechnungsergebnisse den Ländern zur Verfügung zu stellen.



Drucksache 608/14

... Neukraftwagen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/14




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erstellung der harmonisierten Indizes

Artikel 4
Vergleichbarkeit der harmonisierten Indizes

Artikel 5
Datenanforderungen

Artikel 6
Periodizität

Artikel 7
Fristen, Austauschnormen und Revisionen

Artikel 8
Pilotstudien

Artikel 9
Qualitätssicherung

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang 1
Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95

Anhang
Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (ECOICOP)


 
 
 


Drucksache 639/14

... 1. Personenkraftwagen je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einem Teil davon,



Drucksache 445/13 (Beschluss)

... "3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie



Drucksache 308/13

... Die Ferienreiseverordnung verbietet Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger in der Ferienreisezeit an allen Samstagen der Monate Juli und August in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr das Befahren bestimmter hochbelasteter Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte. Damit stellt sie für den Pkw-Verkehr einen Beitrag zum zügigen und sicheren Erreichen der Urlaubsorte in den Hauptreisemonaten dar. Auf Grund der sich ändernden Verkehrsbelastungen und Ausbauzustände der Autobahnen und Bundesstraßen ist eine Aktualisierung des Katalogs der Verbotsstrecken erforderlich.



Drucksache 519/13

... Am 21. August 2009 berichtete die Kommission in ihrer Mitteilung "eCall: Zeit zur Einführung"2 über die bei der eCall-Einführung erreichten Fortschritte und gelangte zu dem Schluss, dass der freiwillige Ansatz nicht ausreichte. Sie kündigte an, dass sie, falls bis Ende 2009 keine wesentlichen Fortschritte erzielt würden, Regulierungsmaßnahmen in Betracht ziehen würde, damit - beginnend mit bestimmten Fahrzeugkategorien (Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge) - alle Neufahrzeuge in Europa mit eCall-Standardgeräten ausgestattet werden.



Drucksache 671/1/13

... festgelegten Wert für eine Begünstigung der Hersteller von Personenkraftwagen bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO



Drucksache 760/13

... -Emissionen neuer Personenkraftwagen - COM(2012) 393 final



Drucksache 336/13

... -Emissionen neuer Personenkraftwagen



Drucksache 247/13

... -Emissionen von neuen Personenkraftwagen ablesen lässt, die von 172 g CO



Drucksache 187/13

... • Fahrzeughersteller mit weniger als 500 Zulassungen neuer Personenkraftwagen pro Jahr sind von der Erfüllung des CO



Drucksache 445/1/13

... "3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste." '



Drucksache 520/13

... Nach diesem Vorschlag müssen neue Typen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen so ausgelegt sein, dass bei einem schweren Unfall automatisch ein eCallNotruf über die Notrufnummer 112 ausgelöst wird. Es muss außerdem möglich sein, eCall-Notrufe über die Notrufnummer 112 von Hand auszulösen.



Drucksache 671/13 (Beschluss)

... § 6a1 definiert eingangs die zu bevorrechtigenden Kraftfahrzeuge als besonders emissionsarm und beinhaltet damit eine Abgrenzung im Sinne einer Wirkvorschrift. Als besonders emissionsarm sind solche Kraftfahrzeuge anzusehen, deren CO2- Emissionen dem in Artikel 5 Verordnung (EG) Nr. 443/2009 festgelegten Wert für eine Begünstigung der Hersteller von Personenkraftwagen bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen entsprechen oder deren Luftschadstoffemissionen besonders gering sind. Somit fallen unter die Definition nicht nur alle vollständig emissionsfrei fahrenden Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, wie z.B. reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge, die neben ihrem elektrochemischen Energiespeicher über andere emissionsfrei betriebene Energiewandler und/oder emissionsfreie Energiequellen (Kondensatoren, Schwungrad/Generator, einem anderen Energiespeichersystem) verfügen, sondern auch besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge ohne Elektroantrieb.



Drucksache 173/13

... -armen Wirtschaft bis 2050, - Festlegung der Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030, - Energieeffizienzrichtlinie, - laufende Legislativvorschläge im Hinblick auf Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und die Reduzierung fluorierter Treibhausgase



Drucksache 633/12

... "4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nummer 32. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird. Nach § 8 Absatz 2 Satz 11 oder Absatz 3 steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag; ist der Arbeitgeber selbst der Verkehrsträger, ist der Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber an den Verkehrsträger zu entrichten hätte. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der ersten Tätigkeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/12




Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesreisekostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 634/12

... a) In Nummer 1 werden die Wörter "bei Personenkraftwagen" durch die Wörter "bei Fahrzeugen der Klasse M1 ohne besondere Zweckbestimmung als Wohnmobil oder Kranken- und Leichenwagen (Personenkraftwagen)" ersetzt.



Drucksache 262/12

... Mit der Änderungsverordnung werden die Möglichkeiten für Lastkraftwagen, mautpflichtige Autobahnen befahren zu können, zum Teil erweitert. Die Ferienreiseverordnung selbst enthält keine Informationspflichten. Es werden keine neuen Informationspflichten geschaffen. Die Nutzung mautpflichtiger Autobahnen löst aber Informationspflichten nach dem



Drucksache 634/12 (Beschluss)

... Das Ziel des Regierungsprogramms Elektromobilität, die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektro-Personenkraftwagen von derzeit fünf auf zehn Jahre zu verlängern sowie auf andere reine Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit besonders geringen kombinierten Prüfwerten von weniger als 50 Gramm Kohlendioxidausstoß je Kilometer zu erweitern, hat das BMVBS im Rahmen des Verkehrsteueränderungsgesetzes in Aussicht gestellt.



Drucksache 772/12 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Stärkung des Binnenmarktes durch die Beseitigung grenzüberschreitender steuerlicher Hindernisse in Bezug auf Personenkraftwagen - COM(2012) 756 final



Drucksache 31/12

... Die Angabe von Fluglizenzen ist für die Einschätzung, ob von der Person eine gemeine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann, notwendig. Eine ähnliche Bedeutung können auch Fahrerlaubnisse, insbesondere für Lastkraftwagen oder Schiffe, erlangen.



Drucksache 396/12 (Beschluss)

... -Emissionen neuer Personenkraftwagen - COM(2012) 393 final



Drucksache 586/12

... 1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;



Drucksache 634/1/12

... Das Ziel des Regierungsprogramms Elektromobilität, die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektro-Personenkraftwagen von derzeit fünf auf zehn Jahre zu verlängern sowie auf andere reine Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit besonders geringen kombinierten Prüfwerten von weniger als 50 Gramm Kohlendioxidausstoß je Kilometer zu erweitern, hat das BMVBS im Rahmen des Verkehrsteueränderungsgesetzes in Aussicht gestellt.



Drucksache 683/12

... 2 beschränkt auf Kombinationen nach Art eines Sattelkraftfahrzeugs oder eines Lastkraftwagens mit drei Achsen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

F. weitere Kosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

§ 24a
Gültigkeit von Führerscheinen

Anlage 3
(zu § 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern

A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland

I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998

II. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013

B. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik ( auf der Basis der Verkehrsblattverlautbarung vom 27. Juni 1994)

I. Vor dem 3. Oktober 1990 ausgestellte Führerscheine

II. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine

III. Vor dem 1. April 1957 ausgestellte Führerscheine

IV. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Fahrerlaubnisscheine

C. Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr

Anlage 7
(zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung

1. Theoretische Prüfung

1.1 Prüfungsstoff

1.2 Form und Umfang der Prüfung, Zusammenstellung der Fragen, Bewertung der Prüfung

1.2.3 Bewertung der Prüfung

1.3 Durchführung der Prüfung

1.4 Täuschungshandlungen

2. Praktische Prüfung

2.1 Prüfungsstoff

2.2 Prüfungsfahrzeuge

2.3 Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit

2.4 Prüfungsstrecke

2.5 Bewertung der Prüfung

2.5.1 Für die Durchführung der praktischen Prüfung sind

2.6 Nichtbestehen der Prüfung

2.7 Weitere Einzelheiten der praktischen Prüfung werden in der Prüfungsrichtlinie geregelt, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Benehmen mit den zuständigen Obersten Landesbehörden in der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt bekannt gemacht wird.

Anlage 9
(zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

A. Vorbemerkungen

B. Liste der Schlüsselzahlen

I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union

II. nationale Schlüsselzahlen

Artikel 3
Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Artikel 4
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 2)

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Belange

4 Nachhaltigkeit

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu a Absatz 3 Nummer 11

Zu b und c Absatz 6 und 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu a § 76 Nummer 6

Zu b § 76 Nummer 7

Zu c § 76 Nummer 10

Zu d § 76 Nummer 11a

Zu e § 76 Nummer 11b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu a und d Überschrift und Nummer 7

Zu b Nummer 3.2.8

Zu c Nummer 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2294: Entwurf der achten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BMVBS)

3 Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 692/12

... Der Abschlussbericht von CARS 21 enthält eine gründliche Analyse der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage der EU-Automobilindustrie. In der ersten Hälfte des Jahres 2012 hat sich die Situation verschlechtert und dieser Trend wird voraussichtlich bis zum Jahresende anhalten. Die Verkaufszahlen auf den EU-Märkten gehen zurück (6,8% Rückgang für die erste Jahreshälfte 2012 für Personenkraftwagen und 10,8 % Rückgang für Nutzfahrzeuge) - und dies im Vergleich zu den bereits niedrigen Zahlen für 2011. Die aktuellen Prognosen deuten auf einen jährlichen Rückgang um 7,9 % auf dem EU-Markt für Personenkraftwagen, wobei die Verkaufszahlen auf 12,1 Mio. Einzelfahrzeuge geschätzt werden. Für den EU-Markt für Nutzfahrzeuge wird dieses Jahr ein Rückgang der Verkaufszahlen um 8 % vorhergesagt. Dieser folgt auf einen vorhergehenden Zeitraum der Erholung in den Jahren 2010 und 2011; die Zahlen bleiben aber weiterhin auf einem historischen Tiefstand. Für motorbetriebene Zweiradfahrzeuge sind die Auswirkungen der Schuldenkrise bei den Neuanmeldungen zu erkennen: So wurden im Jahr 2011 1,6 Mio. Fahrzeuge angemeldet; dies sind 40 % weniger als im Jahr 2007.



Drucksache 396/1/12

... -Emissionen neuer Personenkraftwagen - COM(2012) 393 final



Drucksache 397/12

... -Emissionen aus Personenkraftwagen/ leichten Nutzfahrzeugen (light duty vehicles, LDV) berücksichtigt.



Drucksache 229/12

... -Verordnung entsprechen. Abweichend von Anlage 7 Nummer 2.2.4 der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfen für die Ausbildung der Klasse B alle Personenkraftwagen verwendet werden, die eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 130 km/h erreichen. Bei der Klasse A dürfen zu Beginn der Ausbildung leistungsbeschränkte Krafträder und Leichtkrafträder (Anlage 7 Nummer 2.2.2 und 2.2.3 der



Drucksache 428/12 (Begründung)

... Nach der bisherigen Regelung des § 19 Absatz 3 mussten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t und Züge vor Bahnübergängen bei roten oder gelben Blink- oder Lichtzeichen unmittelbar nach der einstreifigen Bake "warten". Das neu eingeführte generelle Überholverbot nach Absatz 1 Satz 3 hätte zur Folge, dass Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t und Züge nicht mehr bis zum Bahnübergang aufschließen dürften. In der Praxis hat sich gezeigt, dass das Wartegebot für Kraftfahrzeuge über 7,5 t nicht zu einer Verbesserung der Verkehrsflüssigkeit vor Bahnübergängen geführt hat. Mit Einführung des Überholverbots nach Absatz 1 Satz 3 ist das Wartegebot entbehrlich, da ansonsten der Rückstau über den Bahnübergangsbereich hinaus verlagert würde. Nunmehr darf der Verkehrsraum auch über die einstreifige Bake (80 m) hinaus bis zum Andreaskreuz genutzt werden.



Drucksache 396/12

... -Emissionen neuer Personenkraftwagen COM(2012) 393 final



Drucksache 549/12

... Unter Aufrechterhaltung der Mobilität wird eine schrittweise Verschärfung der Emissionsvorschriften für neue Personenkraftwagen die Verwendung alternativer Antriebe, insbesondere in Stadtzentren, fördern. Neue Individualverkehrsträger mit minimalem Ressourcenverbrauch werden sich neben einem wichtiger werdenden Rad- und Fußgängerverkehr in neu gestalteten städtischen Bereichen herausbilden. Die integrierte Planung für eine nachhaltige Mobilität wird in einen Zusammenhang mit der Stadtentwicklung und Flächennutzungsplanung gestellt. Logistikleistungen und Warenliefer- und Distributionsleistungen in städtischen Gebieten werden leiser und zunehmend mit niedrigem CO



Drucksache 281/1/11

... -Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV)



Drucksache 218/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob in § 13 Absatz 1 Satz 1 der Satzteil "Die Genehmigung darf nur erteilt werden" durch den Satzteil "Beim Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen und Personenkraftwagen darf die Genehmigung nur erteilt werden" ersetzt werden kann.



Drucksache 843/1/11

... - bei Lastkraftwagen



Drucksache 265/1/11

... beinhaltet Regelungen zur Ausrüstung und Benutzung zusätzlicher Scheinwerfer und Leuchten. § 52 Absatz 3 StVZO enthält die Regelungen, welche Fahrzeuge mit blauem Blinklicht (Rundumlicht) und gegebenenfalls zusätzlich mit Kennleuchten für blaues Blinklicht nach vorne ausgerüstet werden dürfen. Die Regelung in Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 gewährt dieses Recht den Kraftfahrzeugen, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, den Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeugen der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sowie Kraftfahrzeugen des Rettungsdienstes, die als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Diese Regelung wird in Bezug genommen, um den Kreis der von der Neuregelung Begünstigten abschließend festzulegen.



Drucksache 281/2/11

... - Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV)



Drucksache 281/4/11

... - Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV)



Drucksache 850/11

... Unter den Begriff "Kraftfahrzeugkriminalität" fallen nach dem Europol-Beschluss der Diebstahl oder die Verschiebung von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Sattelschleppern, Omnibussen, Krafträdern, Wohnwagen, landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen, Baustellenfahrzeugen, Ladungen von Lastkraftwagen oder Sattelschleppern und von Einzelteilen von Kraftfahrzeugen sowie Hehlerei an diesen Sachen.



Drucksache 853/11

... -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. L 12 vom 18.1.2000, S. 16), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 70/11

... Personenkraftwagen (M1)



Drucksache 281/11

... -Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV)



Drucksache 281/11 (Beschluss)

... -Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV)



Drucksache 741/11

... system. Um die Klima- und Energieziele zu erreichen, werden neue Maßnahmen entwickelt und die vorhandenen Vorschriften umgesetzt. Die Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge sorgen für mehr Innovationen und bieten den Herstellern Regulierungssicherheit. Die Maßnahmen zielen auch darauf ab, die Abhängigkeit des Verkehrswesens vom Erdöl zu durchbrechen, indem die Entwicklung der EU-Infrastruktur für alternative Kraftstoffe vorangetrieben wird.



Drucksache 843/11 (Beschluss)

... - bei Lastkraftwagen oder



Drucksache 831/11

... Aus allen Szenarios geht hervor, dass Strom eine viel größere Rolle spielen muss als bisher (mit 36-39 % wird sich sein Anteil an der Endenergienachfrage 2050 fast verdoppeln) und einen Beitrag zur Dekarbonisierung in den Bereichen Verkehr sowie Heizung/Kühlung leisten muss (siehe Abbildung 2). Allen Dekarbonisierungsszenarios zufolge könnte Strom ca. 65 % der Energienachfrage von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen decken. Sogar im Szenario "hohe Energieeffizienz" steigt die Stromnachfrage. Um dies zu erreichen, müsste das Stromerzeugungssystem strukturell geändert werden und bereits 2030 eine nennenswerte Dekarbonisierung erreichen (57-65 % im Jahr 2030 und 96-99 % im Jahr 2050). Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, den Übergang jetzt einzuleiten und die Signale zu setzen, die notwendig sind, um die Investitionen in CO



Drucksache 265/5/11

... - bei Lastkraftwagen oder



Drucksache 179/11

... - Einführung einer obligatorischen Infrastrukturabgabe für Lastkraftwagen. Die Regelung würde eine einheitliche Tarifstruktur und Kostenbestandteile enthalten, beispielsweise zur Deckung von Kosten für Abnutzung, Lärm und lokale Umweltverschmutzung, und die bestehenden Benutzungsentgelte ersetzen.



Drucksache 218/1/11

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob in § 13 Absatz 1 Satz 1 der Satzteil "Die Genehmigung darf nur erteilt werden" durch den Satzteil "Beim Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen und Personenkraftwagen darf die Genehmigung nur erteilt werden" ersetzt werden kann.



Drucksache 265/11 (Beschluss)

... beinhaltet Regelungen zur Ausrüstung und Benutzung zusätzlicher Scheinwerfer und Leuchten. § 52 Absatz 3 StVZO enthält die Regelungen, welche Fahrzeuge mit blauem Blinklicht (Rundumlicht) und gegebenenfalls zusätzlich mit Kennleuchten für blaues Blinklicht nach vorne ausgerüstet werden dürfen. Die Regelung in Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 gewährt dieses Recht den Kraftfahrzeugen, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, den Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeugen der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sowie Kraftfahrzeugen des Rettungsdienstes, die als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Diese Regelung wird in Bezug genommen, um den Kreis der von der Neuregelung Begünstigten abschließend festzulegen.



Drucksache 708/11

... 8. Anzahl der eingesetzten Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt,



Drucksache 281/3/11

... - Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV)



Drucksache 462/11

... "1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;"



Drucksache 661/10

... Wie bei der Sonderauswertung EVS 2003 werden die Ausgaben für Personenkraftwagen (PKW) und Motorrad sowie deren Nutzung auch in der Sonderauswertung EVS 2008 nicht als regelbedarfsrelevant anerkannt. Gleiches gilt für den Urlaubsreiseverkehr. Beide Ausgabenpositionen sind nicht existenzsichernd und gehören damit nicht zum Grundbedarf. Leistungsberechtigte nach dem



Drucksache 723/10

... Entscheidung über eine Ausnahme von dem Verkehrsverbot für Lastkraftwagen



Drucksache 31/10 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit ökonomischer Anreize für den Kauf und Betrieb abgasarmer Fahrzeuge, um die verkehrsbedingte Schadstoffbelastung in den Städten, insbesondere durch Stickstoffdioxid, unter die europaweit gültigen Grenzwerte zu senken. Der Bundesrat begrüßt deshalb im Grundsatz das Bestreben der Bundesregierung nach einer steuerlichen Begünstigung von Personenkraftwagen, die die Euro 6-Norm erfüllen stellt jedoch fest, dass die momentane Steuerermäßigung für Euro 6-Personenkraftwagen nur eine geringe Anreizwirkung entfaltet.



Drucksache 843/10

... Der Kauf eines Personenkraftwagens in einem anderen Mitgliedstaat als dem des ständigen Wohnsitzes oder die Verbringung eines Pkw in einen anderen Mitgliedstaat als den, in dem dieses zugelassen ist, bedeutet für die EU-Bürgerinnen und -Bürger oft einen übermäßig hohen Verwaltungsaufwand, und es kann vorkommen, dass sie die Zulassungs- bzw.



Drucksache 699/10

... ist grundsätzlich vergleichbar mit einem Verstoß gegen § 18 Abs. 11 StVO, wonach Lkw über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht u.a. bei Schneeglätte und Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen auf Autobahnen nicht benutzen dürfen. In beiden Fällen soll insbesondere dem bei winterlichen Straßenverhältnissen auftretenden Missstand begegnet werden, dass Lastkraftwagen liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen verursachen. Für Verstöße gegen § 18 Abs. 11 StVO ist nach der Lfd.-Nr. 87a des



Drucksache 260/10

... -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen aus dem Jahr 20078 auf und ergänzt laufende und geplante Aktivitäten für einen CO



Drucksache 460/10

... In dem vom dritten Aktionsprogramm für Straßenverkehrssicherheit erfassten Zeitraum waren erhebliche Fortschritte bei der Fahrzeugsicherheit zu verzeichnen. Wenngleich die Sicherheit von Personenkraftwagen, zum Teil durch die umfassende Nutzung passiver Sicherheitsvorrichtungen wie Sicherheitsgurte und Airbags sowie durch die Einführung elektronischer Sicherheitssysteme verbessert wurde, wurde anderen Fahrzeugen, insbesondere Motorrädern, weniger Aufmerksamkeit zuteil. Darüber hinaus müssen in den nächsten Jahren neue Sicherheitsprobleme angegangen werden, um der wachsenden Zahl von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben Rechnung zu tragen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.